Situation und Strategien von Einzelanwälten und Kleinsozietäten in Großbritannien hilft der Blick über den Kanal?

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1 Situation und Strategien von Einzelanwälten und Kleinsozietäten in Großbritannien hilft der Blick über den Kanal? Rechtsanwalt Jörg G. Schumacher Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses Arbeitsgemeinschaft Allgemeinanwalt im DAV e.v. DAT 2005 Dresden

2 Zusammen fassung

3 Vortrag Anforderung Liste Visitenkarte

4 Rückblick

5 Situation und Strategien von Einzelanwälten und Kleinsozietäten in den USA hilft der Blick über den Teich? Rechtsanwalt Jörg G. Schumacher Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses Arbeitsgemeinschaft Allgemeinanwalt im DAV e.v. DAT 2004 Hamburg

6 Deutschland und USA

7 Situation USA

8 Strategie USA

9 Situation Deutschland

10 Blühende Anwaltslandschaften?

11 God save the Queen?

12 Anwaltsdefinition Der Anwalt (m/w) ist nach akademischer Ausbildung und Zulassung durch die Landesjustizverwaltung oder Rechtsanwaltskammer unter deren Aufsicht parteilicher und durch gesetzliche Unabhängigkeit und Verschwiegenheit privilegierter Interessenvertreter des Mandanten und damit unverzichtbarer Bestandteil unserer Rechtskultur.

13 Allgemeinanwaltsdefinition Der Allgemeinanwalt (m/w) ist Dienstleister bzw. Unternehmer mit Robe, welcher seinen Anwaltsberuf allein oder in kleiner bzw. mittlerer Sozietät nicht nur in einem engen Rechtsgebiet tatsächlich (langfristig und umfassend) ausübt im Gegensatz zu den sogenannten nur zugelassenen Titularanwälten oder Rechtsanwälten im Nebenjob, die ihm häufig im Hinblick auf Erfahrung und Wissen unterlegen sind.

14 Allgemeinanwaltsarbeitsgemeinschaft Ausweislich der neuen DAV-Broschüre der Arbeitsgemeinschaften wurde die Arbeitsgemeinschaft Allgemeinanwalt Anfang 2003 gegründet mit der Zielsetzung, die Bedürfnisse und Interessen der vielseitig tätigen Kollegen (m/w) zu vertreten. Die Arbeitsgemeinschaft fördert den gemeinsamen Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern und deren Kommunikation untereinander. Sie unterstützt deren Anwalts- und sonstige berufliche Tätigkeit durch Veröffentlichungen und Veranstaltungen auch zu Querschnittsthemen. Hierzu führt sie unter anderem Fortbildungsveranstaltungen durch und gibt in Zusammenarbeit mit einem renommierten Medienunternehmen ihre periodische Mitgliederinformation zu aktuellen Praxisthemen heraus. Berufspolitisch versteht sie sich nicht nur innerhalb des Deutschen Anwaltvereins als Vertreter der Interessen der Einzelanwälte sowie kleinen und mittleren Sozietäten. Die besondere Aufmerksamkeit des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft gilt der strukturellen Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Mitglieder. Notwendig erscheint nicht nur die Erhaltung der klassischen Kanzleifelder im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes, sondern auch nach dessen etwaiger Novellierung bzw. Aufhebung die Erschließung neuer Berufsfelder einschließlich diesbezüglicher Hilfestellungen und multimedialer Werkzeuge. Zu ihren Hauptaufgaben zählt sie die Formulierung eines zukunftsweisenden Gesamtkonzeptes für die Anwaltschaft. Mit dem Profil des Allgemeinanwaltes wird dessen Berufsbild und Selbstverständnis auch als Bindeglied zwischen Mandanten und Kollegen formuliert.

15 Allgemeinanwaltsarbeitsgemeinschaft

16 Freiheit der Advokatur Privilegien und Aufgaben der Anwaltschaft

17 Privilegien der Anwaltschaft Unabhängigkeit Verbot widerstreitender Interessen Verschwiegenheit

18 Aufgaben der Anwaltschaft Schutz vor Rechtsverlusten Rechtsgestaltung Konfliktvermeidung Streitschlichtung Schutz vor Fehlern von Behörden und Gerichten Schutz vor staatlicher Machtüberschreitung

19 Strategie Deutschland

20 Strategien der Allgemeinanwälte 1. Der (Allgemein)anwalt ist häufig erste und zugleich letzte Rechtsinstanz für den Klienten in unterschiedlichen und zugleich typischen Lebenssituationen. 2. Er muß Organ der Rechtspflege bleiben und Dienstleister in Robe sein (werden). 3. Der (Allgemeinanwalt)Anwalt muß die erste Adresse auf dem Rechtsberatungsmarkt bleiben (werden) vor nichtanwaltlichen Rechtsbesorgern und Verbraucherstellen. 4. Der zukünftige Wettbewerb zwischen den Allgemein(Anwälten) und den nichtanwaltlichen Dienstleistern sowie gewerblichen Unternehmen findet allein über den Preis statt. 5. Die Kosten der anwaltlichen Berufsausübung und Fortbildung dürfen nicht weiter steigen. 6. Geboten erscheint die Kontrolle der Kosten und Qualität der klassischen Fortbildungs- und Spezialisierungsangebote und wege sowie die Zertifizierung der Anbieter und Dozenten einschließlich der Diskussion multimedialer Alternativen, beispielsweise interaktiver Workshops im Internet oder auf DVD. 7. Mangels Aufsicht seitens der Rechtsanwaltskammern sind die nichtanwaltlichen Rechtsbesorger in Zukunft der Kontrolle von staatlichen Behörden und deren Auflagen (beispielsweise Qualifikation, Registrierung, Versicherungsschutz) zum Schutz der Verbraucher zu unterwerfen. 8. Freiheit und Wettbewerb unter Anwälten dienen als unverzichtbarer Bestandteil der sozialen Marktwirtschaft auch dem rechtssuchenden Publikum und Rechtspflege 9. Die Professionalität und Qualität seiner juristischen Berufsausübung darf weder dem (nicht spezialisierten) Richter in den verschiedenen Instanzen mit Buchstabenzuständigkeit noch dem nicht zertifizierten (Allgemein)Anwalt apodiktisch abgesprochen werden. 10. Der (Allgemein)Anwalt übt seinen Beruf nicht auf Feld, Wald und Wiese, sondern auf dem Land, in der kleinen, mittleren und großen Stadt sowie den deutschen Metropolen mit zum Teil großen Unterschieden aus. 11. Nicht zuletzt muß der (Allgemein)Anwalt IT- und Multimedia-Experte sein (werden).

21 Experte/Fachanwalt/Spezialist Juristische Fachkompetenz Rechtsgebiete Selbsteinschätzung Zertifizierung Wirtschaftliche Fachkompetenz Spezialist Rechtsthemen Psycho-soziale Fachkompetenz Klienten Integration Gütezeichen Experte Branchen

22 Situation Großbritannien

23 Interview

24 Anwaltschaft im angloamerikanischen Rechtskreits

25 Dokumentationszentrum

26 Anwaltschaft in England IHS Studie (EU-Kommission) Regulation of Legal Services Abel, Richard L. English Lawyers between Market and State The Politics of Professionalism Ahlers, England und Wales: Zukunft der Anwaltschaft auf dem Prüfstand, AnwBl 2004, 430 Bakker, Rechtsanwaltsgesellschaften in England, AnwBl 1993, 245 Graef, Die Haftung des deutschen und englischen Anwaltes für fehlerhafte Prozessführung, 1995 Kellermann, Zum Standesrecht der englischen Anwaltschaft, 1986 Kerameos, Kalliopi Der Rechtsanwalt in England und Wales Rawert, Die Zweiteilung der englischen Anwaltschaft, 1994 Remertz, Anwaltschaft zwischen Tradition und Wettbewerb, Das Berufs- und Standesrecht der Rechtsanwälte in England und Deutschland, 1996 Wegerich, Das englische Anwaltsrecht, 1996

27 Anwaltschaft in Irland IHS Studie (EU-Kommission) Regulation of Legal Services The Competition Authority, Study of Competition in Legal Services, Irland, 2005

28 Anwaltschaft in Nordirland IHS Studie (EU-Kommission) Regulation of Legal Services

29 Anwaltschaft in Schottland IHS Studie (EU-Kommission) Regulation of Legal Services Kilian, Aktuelle Entwicklungen: Der schottische Solicitor, AnwBl 2000, 363

30 Anwaltschaft in Wales IHS Studie (EU-Kommission) Regulation of Legal Services Kemareos, Kalliopi Der Rechtsanwalt in England und Wales

31 Anwaltschaft im Commonwealth IHS Studie (EU-Kommission) Regulation of Legal Services Münch, Ingo von Rechtsexport und Rechtsimport, NJW 1994, 3145

32 Anwaltschaft in Überseegebieten (Vereinigtes Königreich) Die Kanalinseln Isle of Man Anguilla Bermuda Britische Jungferninseln Kaymaninseln Falklandinseln und Nebengebiete Monteserrat Hoheitszonen Akrotiri und Dhekelia (Zypern) Sankt Helena und Nebengebiete Turks- und Caicosinseln

33 Anwaltschaft in Australien Kilian Die ILP Modell für das deutsche Recht? Eine neue Form der Anwaltskapitalgesellschaft im australischen Recht, NZG 2004, 71 Leins, Anwaltsrecht und Anwaltsgesellschaften in Australien, 2004

34 Anwaltschaft in Australien

35 Anwaltschaft in China

36 Anwaltschaft in Gibraltar

37 Anwaltschaft in Hongkong

38 Anwaltschaft in Indien

39 Anwaltschaft in Japan

40 Anwaltschaft in Malta

41 Anwaltschaft in Neuseeland

42 Anwaltschaft in Neuseeland

43 Anwaltschaft in Singapure

44 Anwaltschaft in Südafrika

45 Anwaltschaft in den USA Bungert Blick über die Grenzen, The American Lawyer, MDR 1994, 864 Rakowski Rechtslehre und Praxis in den USA: Wandel und Aussichten, Jus 2000, 525 Heussen / Griebel Strukturen der Rechtsanwaltschaft in Deutschland und in den USA Hartmann Das Studium der Rechte bei John Grisham, NJW 2003, 626 Schumacher, Jörg G. Situationen und Strategien der Einzelanwälte und Kleinsozietäten in den USA Hilft der Blick über den Teich?, DAT 2004 Hamburg, mit weiteren Nachweisen Schumacher Der Allgemeinanwalt in den USA, AnwBl 2004, 563

46 Anwaltschaft in der Welt (OECD-Staaten und UN-Entwicklungsländer) Lutterbeck Globalisierung des Rechts am Beginn einer neuen Rechtskultur?, CR 2000, 52 Handelsblatt Bei den GATS Verhandlungen steht auch die Dienstleistungsfreiheit auf dem Programm Marktöffnung für den europäischen Anwalt, 1999, 57 Oppenhoff Global und integriert: Da neue Bild der Anwaltschaft, BB 1998, 1 Ewig Internationaler Dienstleistungshandel und neue Tätigkeitsfelder für die Anwaltschaft (GATS-Abkommen), NJW 1995, 434 Rabe Internationales Anwaltsrecht Dienstleistung und Niederlassung, NJW 1987, Friese Nochmals: Internationales Anwaltsrecht Dienstleistung und Niederlassung,

47 A - Z

48 Akquisition

49 Anwaltsethik

50 Anwaltsmonopol Kilian, Rechtsberatungsmonopol, Rechtsschutzversicherung und Kostenerstattung in England und Wales, ZversWiss 1999, 36 Schönberger Rechtsberatungsgesetz und Berufsfreiheit, NJW 2003, 249

51 Anwaltsverein DAV Feier zur Gründung des Deutschen Anwaltsvereins in Großbritannien, beck-aktuell 2001

52 Anwaltsverzeichnis Bar Directory Law Society Directory Lawyer Locator Martindale Hubbell

53 Aufsicht

54 Ausbildung Henssler/Prütting, BRAO, Juristische Ausbildung in England und Wales Schlosser Anwaltsausbildung in Europa, NJW 1999, 3003 Nachweis der jurisitischen Kenntnisse Degree in Law oder Hochschulabschluß Common Professional Examination CPE

55 Ausbildung Barrister Henssler/Prütting, BRAO, Juristische Ausbildung in England und Wales Consolidated Regulation of the Four Inns of Court Honours-Universitätsabschluß (integriertes Aufbaustudium nach Erwerb des Diploms) Nachweis von Studienleistungen in den 7 Foundations of Legal Knowledge (Contract, Tort, Criminal Law, Equity und the Law of Trust, Law of the European Union, Property Law, Constitutional and Administrative Law) Academic Stage Vocational Stage (Bar Vocational Course BVC)

56 Ausbildung Solicitor Henssler/Prütting, BRAO, Juristische Ausbildung in England und Wales Berufspraktikum Legal Practice Course LPC Law Society 12 Monatskurs über Anwaltsrecht und anwaltliche Praxis Professional Skills Course PSC 72 Stundenkurs in Berufsethik, Finanzwesen und Auftreten vor Gericht Trainee mit Lehrzeit von 2 Jahren Keine Examensprüfungen

57 Awards

58 Barrister Annexe G2, The Contractual Terms of Work on which Barristers offer their Services to Solicitors 2001 Kilian, Aktuelle Entwicklungen: Barrister in England und Wales, AnwBl 2000, 248 Jaqub, Barrister in England und Wales, 1996

59 Berufsethos

60 Berufsfelder Rechtsberatung Prozessvertretung Steuerberatung Gewerblicher Rechtsschutz Forderungsinkasso Verwaltung von Grundstücken, Immobilien und Vermögen Gestaltung und Planung der Vermögensnachfolge Multidisziplinäre Dienstleistungen

61 Rechtsberatung Vertragsgestaltung

62 Prozessvertretung Beweisaufnahmen Geschworenen

63 Steuerberatung

64 Gewerblicher Rechtsschutz

65 Forderungsinkasso

66 Verwaltung von Grundstücken, Immobilien und Vermögen

67 Gestaltung und Planung der Vermögensnachfolge

68 Multidisziplinäre Estate Planning Dienstleistungen Finance Planning

69 Berufsorganisationen Hofmann Berufsorganisation und Qualifikation externer und interner Prüforgane sowie verwandter Berufe in Europa und in den USA, DB 1989, 637

70 Beschwerden

71 CDS

72 CDS

73 City of London Handelsblatt London ist für internationale Anwalts-Firmen äußerst lukrativ Britische Anwaltskanzleien legen ihre Ertragszahlen offen, 2000, 17

74 Clementi-Report Final Report - Review of the Regulatory Framework for Legal Services in England and Wales, Bereiche: Analyse der gegenwärtigen Struktur der Regulierung des Rechtsberatungsmarktes in Großbritannien, Maß der Selbstregulierung und seine Auswirkungen auf die Professionalisierung der Anbieter, Bewerde- und Disziplinarwesen, Probleme des Tätigwerdens unregulierter Leistungserbringer, Fragen der vergesellschafteten Berufsausübung

75 CLS

76 Common-Law-Rechtskreis

77 Commonwealth

78 Datenbanken

79 Dienstleistungsfreiheit (Deutschland) BMJ-Diskussionentwurf für das Rechtsdienstleistungsgesetz BRAK-Vorschlag für das Rechtsbesorgungsgsetz DAV-Vorschlag zur Neugestaltung des Rechtsberatungsgesetzes Schöneberger,Rechtsberatungsgesetz und Berufsfreiheit, NJW 2003, 249

80 Entwicklungsländer

81 Erstberatung Habe ich ein Rechtsproblem? Brauche in einen Anwalt? Kostenlosigkeit als freiwillige Selbstverpflichtung (QM)

82 EU / EWR Dienstleistungsrichtlinie Berufsqualifikationsrichtlinie Beweisaufnahmestellen Empfangs- und Übermittlungsstellen

83 Europäischer Rechtsanwalt Dienstleistungsfreiheit Einvernehmensanwalt Tyrell/Jaqub: The Legal Profession in the New Europe, 1996 Annexe B, The Registered European Lawyers Rules

84 Europäischer Rechtsanwalt Kleine-Cosack Rechtsberatung ohne Grenzen: Anwaltsmarkt Europa, BB 1999, 1932 Ewig, Eugen Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit für Rechtsanwälte in der EU und im EWR, NJW 1999, 248 Franz Neues Niederlassungsrecht für europäische Rechtsanwälte, BB 2000, 989 Lenz Rechtsetzung und Interessensvertretung in der Europäischen Union, NJW 2001, 1118 Henssler Der europäische Rechtsanwalt zwischen Rechtspflege und Dienstleistung, ZZP 2002, 321 De Lousanoff Der europäische Rechtsanwalt zwischen Rechtspflege und Dienstleistung, ZZP 2002, 357 Iqbal Bericht über die Diskussion zum Thema Der europäische Rechtsanwalt zwischen Rechtspflege und Dienstleitung, ZZP 2002, 385

85 Existenzgründung Informationen (Auswahl): DAV-Broschüre mit weiterer Literatur Institutionen (Auswahl): BMWA DAV Forum für Junganwälte KfW

86 Experte

87 Fachanwalt

88 Foreign Legal Consultant

89 Fortbildung Education und Training Bar Vocational Course Continuing Professional Development

90 Gütezeichen Grunewald Werbung von Rechtsanwälten mit von Privaten erworbenen Titeln, NJW 200, 1099

91 Haftung Wegerich, Thomas - Die Haftung des deutschen und englischen Anwaltes für fehlerhafte Prozessführung, NJW 1998, 890 Kessel Neues zur Anwaltshaftung gegenüber Dritten in England Zum Urteil des House of Lords im Fall White v. Jones, NJW 1996, 30 Graef, Die Haftung des deutschen und englischen Anwaltes für fehlerhafte Prozessführung, 1995 Kessel Die Haftung englischer Rechtsanwälte für Fahrlässigkeit, NJW 1995, 1411 Schulte-Nölke Die Haftung der Freien Berufe zwischen standesrechtlicher Privilegierung und Europäischer Orientierung. Eine rechtsvergleichende Untersuchung des deutschen Rechtskreises und des Common Law am Beispiel des Rechtsanwaltes, NJW 1995, 3375 Poll, Jens Die Haftung der Freien Berufe zwischen standesrechtlicher Privilegierung und Europäischer Orientierung. Eine rechtsvergleichende Untersuchung des deutschen Rechtskreises und des Common Law am Beispiel des Rechtsanwaltes, 1994 Dietlmeier, Stefan Die Haftung englischer Rechtsanwälte für Fahrlässigkeit, 1994 Deutsch / Taupitz Haftung der Dienstleistungsberufe Natürliche Vielfalt und europäische Vereinheitlichung, 1993 Raiser Die Haftung des deutschen Rechtsanwalts bei grenzüberschreitender Tätigkeit, NJW 1991, 2049

92 Headhunter und Hays Legal Hudson Michael Page Personalvermittler Garfield Robbins International Shilton Sharpe International

93 I.H.S.

94 Informationen und Unterlagen Dokumentationszentrum für Europäisches Anwalts- und Notarrecht Literaturliste Aktuelles im Anwaltsrecht

95 Institutionen Better Regulation Task Force Court Service Crown Prosecution Service Department for Constitutional Affairs General Council of the Bar Inns of Courts Law Commission Law Society of England and Wales Legal Service Authority / Board Legal Service Commission Legal Service Ombudsman Office of Fair Trading OFT Special Bar Associations

96 Better Regulation Task Force

97 Court Services

98 Crown Prosecution Service CPS Aufträge an Barrister

99 Department for Constitutional Affairs DCA Government Response to Clementi s Report, 2004 Independent Review of the Community Legal Service Final Report 2004 Market Analysis of Legal Aided Services provided by Solicitors and Barristers, 2004 The Review of the Regulatory Framework for Legal Services in England and Wales, 2003 Report Competition and Regulation in the Legal Services Market, 2003 Government Conclusions, 2003 Interim Response, 2003 Consultation Papier: In the Public Interest? A Consultation following the Office of Fair Trading s Report on Competition in Professions, 2002

100 Bar Council

101 Inns of Court The Honourable Societies of Gray sinn The Inner Temple Lincoln s Inn The Middle Temple

102 Law Commission

103 Law Society

104 Legal Service Authority / Board

105 Legal Service Commission LSC Einkauf von jährlichen Rechtsdienstleistungen im Wert von rund 2 Milliarden GBP

106 LSC

107 LSC

108 Legal Service Ombudsman

109 Office of Fair Trading OFT Response - Consultation on the Future Regulatory Framework for Legal Services in England and Wales, 2004 Progress Report - Competition in Professions, 2002 Report - Competition in Professions, 2001

110 Special Bar Association Association of Muslim Lawyers Association of Asian Lawyers Commonwealth Lawyers Association

111 Internetseiten

112 Justizverwaltung Großbritannien Schottland Nordirland Irland Gibraltar Überseegebiete Commonwealth

113 Justizverwaltung Großbritannien Organistion of Justice Großbritannien Homepage des Vereinigten Königreiches im Europäischen Justiziellen Netz für Zivil- und Handelssachen EU-Handbuch der Übermittlungs- und Empfangsstellen

114 Justizverwaltung Schottland Organistion of Justice Schottland

115 Justizverwaltung Nordirland Organistion of Justice Nordirland

116 Justizverwaltung Irland Organistion of Justice Irland

117 Justizverwaltung Gibraltar Organistion of Justice Gibraltar

118 Justizverwaltung Überseegebiete des Vereinigtes Königreiches

119 Justizverwaltung Commonwealth Münch, Ingo von Rechtsexport und Rechtsimport, NJW 1994, 3145 Vorpeil, Klaus Urteilssprache im internationalen Vergleich, NJW 1994, 192

120 Klienten Overseas Clients

121 Kooperationen

122 Landpack

123 Landpack

124 Legal Aid Beratungs- und Prozesskostenhilfe Legal Aid Guidelines

125 Legal Disciplinary Practices LDPs Berufsausübungsgesellschaften für Solicitors und Barristers Nicht-Juristen als Geschäftsführer Anwaltsmehrheit auf Managementebene Gesellschafter mit Beteiligungseignung

126 Literatur (Deutschland) Weiland Strategisches Marketing und marketingorientierte Kanzleiführung, DStR 2004, 1141 Jaeger, Künftige Stellung der Rechtsanwälte im System der Rechtspflege und der Gesellschaft verfassungsrechtlicher Einfluß auf das Berufsbild der Anwaltschaft, NJW 2004, 1492 Stürmer/Bormann, Der Anwalt vom freien Beruf zum dienstleistenden Gewerbe? Kritische Gedanken zur Deregulierung des Berufsrechtes, NJW 2004, 1481 Kilian/Wielgrosz, Entwicklungen in der deutschen Rechtsanwaltschaft 2003 Hagenkötter, Von Brillen und Festschriften Realitäten und Möglichkeiten am Rechtsberatungsmarkt, 2001 Winters, Karl-Peter, Die Zukunft der Rechtsberatung Die Anwaltschaft unter Modernisierungszwang und Expansionsdruck, NJW 1988, 521 Schiefer, Wolfgang Anwalt im Zeitalter der Dienstleistung Herausforderung zum Wandel, NJW 1987, 1969

127 Literatur (UK)

128 Litigation

129 Multi Disciplinary Practices MDPs Pluskat Chancen für eine interprofessionelle GmbH von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern mit gleichberechtigten Gesellschaftern Diskussionsanstoss und Reformvorschlag, DStR 2004, 58

130 Medienberichte Kino Printmedien Radio TV Judge John Deed Zeugin der Anklage

131 T V Judge John Deed

132 T V Judge John Deed

133 TV Judge John Deed

134 TV Judge John Deed

135 TV: Zeugin der Anklage Das Bühnenstück "Witness for the Prosecution" von Agatha Christie wurde am 28. Oktober 1953 im Winter Garden Theatre in London uraufgeführt. Billy Wilder verfilmte das Stück und führt den Zuschauer in dem mit Ulk durchsetzten Thriller bis zum Schluss an der Nase herum. Neben dem cleveren Drehbuch dieses Klassikers ist auch die schauspielerische Leistung der beiden Hauptdarsteller hervorzuheben: Marlene Dietrich und Charles Laughton.

136 TV: Zeugin der Anklage Noch nicht ganz von einer schweren Herzkrankheit genesen, nimmt der bärbeißige Anwalt Sir Wilfrid Robarts (Charles Laughton) einen neuen Fall an - entgegen dem entschiedenden Veto seiner resoluten Krankenschwester Miss Plimsoll (Elsa Lanchester): Der dekorierte Kriegsveteran Leonard Vole (Tyrone Power) soll eine reiche Witwe ermordet haben. Alle Beweise sprechen gegen Sir Wilfrids Mandanten. Vor dem Galgen kann ihn nur die Aussage seiner Ehefrau Christine (Marlene Dietrich) retten. Doch zu seinem Entsetzen sagt die geliebte Gattin vor Gericht gegen ihn und für die Anklage aus. Während Sir Wilfrid versucht, Christine als Lügnerin zu entlarven, ahnt er nicht, dass ihn am Ende des Prozesses eine noch unglaublichere Wendung erwartet...

137 TV: Zeugin der Anklage Film-Kino * Al Pacino im "Zeugin der Anklage"-Remake? Al Pacino ist für die Hauptrolle in einer Neuverfilmung von Billy Wilders "Zeugin der Anklage" (1957) im Gespräch. Der geplante Movie wird genauso wie das Original mit Charles Laughton und Marlene Dietrich auf einem Stück von Agatha Christie basieren. Der Plot erzählt die Geschichte von einem Gerichtsfall, bei dem eine Frau gegen ihren Ehemann aussagt und am Ende selbst der Tat bezichtigt wird. Für die Adaption des Drehbuchs wurde David E. Kelley verpflichtet, der aus Serien wie Ally McBeal und L.A. Law Justizwissen mitbringt.

138 Multimedia und IT

139 Multinationale Gesellschaften

140 Nachfrageseite auf dem Markt

141 Netzwerk

142 Niederlassung in UK

143 Nichtanwaltliche Anbieterseite auf dem Markt

144 Onlinedienste

145 Paralegals (Backoffice) Delegation Institute of Barristers Clerks Professionelle Verantwortlichkeit

146 Politik

147 ProBono Beratungs- und Prozeßkostenhilfe Hartung/Römermann, Beratungshilfe zu Dumpingpreisen verfassungswidrig?, ZRP 2003, 149 ProBonoUK

148 Prozessfinanzierung Frechen/Kochheim, Fremdfinanzierung von Prozessen gegen Erfolgsbeteiligung, NJW 2004, 1213

149 Publikationen Law Society Gazette

150 Quality Mark

151 Ranking UK 100 Annual Report

152 Rating Credits Fortbildung Pro Bono

153 Rechtsberatungsmarkt Kilian, Rechtsberatungsmonopol, Rechtsschutzversicherung und Kostenerstattung in England und Wales, ZversWiss 1999, 36

154 Rechtsgebiete

155 Rechtslaien und DIY

156 Rechtsprechung Keine deutsche oder europäische Rechtsanwaltszulassung eines im vereinigten Königreich ansässigen und in den USA als Attorney at Law zugelassene deutschen Staatsangehörigen ohne zweites juristisches Staatsexamen BGH, Beschluß vom AnwZ (B) (AnwGH Berlin), NJW 2003, 3706

157 Rechtsthemen

158 Rechtsschutzversicherung Kilian, Rechtsberatungsmonopol, Rechtsschutzversicherung und Kostenerstattung, ZVersWiss 1999, 33

159 Sanierung Schuldnerberatung seitens des Berliner Anwaltvereins und der Rechtsanwaltkammer Berlin Kein Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach Insolvenzantrag mit Sanierungsplan

160 Sammelklagen Kanzleiinfrastruktur Kapitalbedarf Koch Die Verbandsklage in Europa, Rechtsvergleichende, europa- und kollisionsrechtliche Grundlagen, ZZP 2000, 413

161 Seminare

162 Situation von Einzelanwälten und Kleinsozietäten Familienrecht Grundstücksverkehr Rechtsberatung Prozessvertretung Verbraucherrecht Vertragsgeschaltung Vermögensnachfolge

163 Spezialist

164 Solicitors Wareham, Soilicitor in England and Wales, 1996 Solicitor s Act 1974 The Law Society Training Regulations Roll (Verzeichnis) Practising Certificates Standesrichtlinien nebst Beschwerdestelle The Guide to the Professional Conduct of Solicitors Compensation Fund

165 Sozietäten Solicitors Incorporated Practice Rules, 1988 Zulässigkeit sogenannter MNPs (multi-national legal practices) Kein Verbot sogenannter MDPs Multidisziplinäre Partnerschaften (multi-disciplinary-partnerships) Barristers nur in Bürogemeinschaften, keine Berufsausübungsgesellschaften Boin, Kai T. Englische Anwaltssozietäten, NJW 1997, 1543

166 TESCO

167 TESCO

168 TESCO

169 TESCO

170 Überseegebiete

171 Veranstaltungen Formula Law Race Day European Legal Summit

172 Verbraucherschutz

173 Rechtsanwaltsvergütung Kilian, Anwaltliche Erfolgshonorare und die bevorstehende Reform des Vergütungsrechtes, ZRP 2003, 90 Standard Fee Letters Kilian, Rechtsberatungsmonopol, Rechtsschutzversicherung und Kostenerstattung in England und Wales, ZversWiss 1999, 36

174 Verlage The Lawyer LexisNexis

175 Versicherungsschutz

176 Vorträge

177 WTO / TRIPS / GATS IBA-Handbook

178 Zeitschriften The Lawyer

179 Zeitungen

180 Zulassung in UK Wegerich Der Qualified Lawyers Transfer Test, Stolperstein für deutsche Bewerber bei der Zulassung als solicitor in England? EuZW 1994, 275

181 Strategie Großbritannien

182 Interview

183 Antidiskriminierung

184 Beweisaufnahmen

185 Business Lawyer

186 Coach

187 Einvernehmensanwalt

188 ElderCare

189 ForeignOffice

190 ForeignOffice

191 ForeignOffice

192 ForeignOffice

193 Wien-Office *** A-1010 Wien ***, Falkestraße 1 (*** nur vorübergehende Dienstleistung)

194 Zürich-Office *** CH-8023 Zürich, Glockengasse 18 (*** nur vorübergehende Dienstleistung)

195 ForeignOffice in UK The European Communities (Lawyers Practice) Regulations 2000 (Umsetzung der Richtlinie 98/5/EG in England, Wales sowie Norirland) Annexe H, The Foreign Lawyers Rules Vorübergehende Dienstleistung Niederlassung als deutscher Anwalt Zulassung als ausländischer Anwalt

196 ForeignOffice im angloamerikanischen Rechtskreis Vorübergehende Dienstleistung Niederlassung als deutscher Anwalt Zulassung als ausländischer Anwalt ForeignLegalConsultant DSWR - Grenzüberschreitende und interdisziplinäre Tätigkeiten, Strategische Überlegungen zum Erfolg von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten, 1999, 277

197 GermanOffice Vorübergehende Dienstleistung Niederlassung als deutscher Anwalt Zulassung als ausländischer Anwalt WHOAnwaltVO 206 BRAO Anwaltsberufe in den Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation Lach Die Möglichkeiten der Niederlassung europäischer Rechtsanwälte in Deutschland, NJW 2000, 1609

198 Anwendungsbereich des EuRAG Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland vom Umsetzung der Dienstleistungs-, der Niederlassungs- und der Diplomanerkennungs-richtlinie ins deutsche Recht Regelung der Freizügigkeit für (noch) nicht in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte Geltung für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der EU, Island, Norwegen, Liechtenstein und (seit ) der

199 Europäische Rechtsanwälte = Staatsangehörige der o.g. Staaten, die berechtigt sind, als Rechtsanwalt unter der jeweiligen Berufsbezeichnung ihres Herkunftsstaates selbständig tätig zu sein Führen der Berufsbezeichnung Rechtsanwalt weiterhin in Deutschland zugelassenen Anwälten vorbehalten bei Anwälten aus deutschsprachigen Staaten zusätzliche Angabe der Berufsorganisation im Herkunftsstaat Verwendung der Berufsbezeichnung europäischer Rechtsanwalt unzulässig

200 Bedeutung für deutsche Rechtsanwälte umgekehrt Beachtlichkeit der EU- Richtlinien für in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte, die in den o.g. Staaten als europäische Anwälte tätig werden wollen dort jeweils Umsetzung der Richtlinien in nationales Recht (z.b. österreichisches EuRAG) oder unmittelbare Geltung der Richtlinien (in der Schweiz: BGFA)

201 206 BRAO für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Welthandelsorganisation Geltung des 206 BRAO (n.f.) Beratung auf den Bereich des Völkerrechts und des Heimatrechts beschränkt gerichtliche Tätigkeit nicht eingeschlossen

202 Freizügigkeit für Rechtsanwälte nach dem EuRAG EuRAG Dienstleistung niedergelassener Rechtsanwalt Niederlassung zugelassener Rechtsanwalt dreijährige Tätigkeit im deutschen Recht dreijährige Tätigkeit, Nachweis dt. Rechtskenntnisse Eignungsprüfung, keine Wartezeit

203 Definitionen Dienstleistung (Art. 49 ff. EGV) freiberufliche Tätigkeit, die vorübergehend gegen Entgelt in einem anderen Mitgliedstaat erbracht wird Niederlassung (Art. 43 ff. EGV) tatsächliche Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mittels einer festen Einrichtung in einem anderen Mitgliedstaat auf unbestimmte Zeit

204 Abgrenzung Dienstleistung / Niederlassung Dienstleistung im Gegensatz zur dauerhaften Niederlassung nur vorübergehend, gelegentlich vorübergehender Charakter abhängig von der Dauer, Häufigkeit, regelmäßigen Wiederkehr und Kontinuität der Dienstleistung

205 Kriterien Berücksichtigung von Natur, Zweck, Umfang, Tätigkeitsschwerpunkt der Dienstleistung Heranziehung der Kriterien, wo das Entgelt bezahlt wird, die die Wohnsituation des Dienstleistungserbringers und seiner Familienangehörigen ist, ob die ursprünglichen Betriebsräume aufrechterhalten oder aufgegeben werden

206 EuGH-Rechtsprechung ( Gebhard ) Rückschluss von einer Kanzlei auf eine ständige Präsenz/Niederlassung nicht möglich, da Rechtsanwälte für ihre Leistungen häufig einer Infrastruktur/eingerichteten Kanzlei bedürfen Niederlassung daher nur, wenn der Rechtsanwalt seine Berufstätigkeit in stabiler und kontinuierlicher Weise in einem anderen Mitgliedstaat ausübt

207 Dienstleistender europäischer Rechtsanwalt vorübergehende Ausübung des Anwaltsberufs (auch auf dem Gebiet des deutschen Rechts) unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates kein besonderer Versicherungsschutz, keine Anmeldungen/Gestattungen oder Mitgliedschaften erforderlich in Verfahren mit Anwaltszwang nur unter Hinzuziehung eines deutschen Einvernehmensanwalts

208 Funktion Einvernehmensanwalt darauf hinzuwirken, dass der dienstleistende europäische Rechtsanwalt die Erfordernisse einer geordneten Rechtspflege beachtet nicht gesamte Prozessführung, sondern Schriftverkehr über ihn und Hinweise auf Formalien, Fristen oder sonstige zu beachtende örtliche prozessuale Besonderheiten damit zusätzliches Tätigkeitsfeld für deutsche Rechtsanwälte

209 Niedergelassener europäischer Rechtsanwalt Aufnahme in die für den Ort der Niederlassung zuständige Rechtsanwaltskammer, wenn Eintragung im Herkunftsstaat als Rechtsanwalt und entsprechende Versicherung vorliegen ständige/dauerhafte Ausübung des Anwaltsberufs unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates (rechtsberatende und forensische Tätigkeit, auch bzw. gerade im deutschen Recht) hier kein Einvernehmensanwalt erforderlich

210 Zur deutschen Anwaltschaft zugelassener Rechtsanwalt ständige Ausübung des Anwaltsberufs unter der deutschen Berufsbezeichnung Rechtsanwalt zusätzlich zum Heimattitel damit Vollintegration in den Berufsstand der deutschen Anwaltschaft ohne Notwendigkeit, auf die Zulassung im Herkunftsstaat zu verzichten

211 Zulassungsvoraussetzungen mindestens dreijährige niedergelassene Tätigkeit in Deutschland auf dem Gebiet des deutschen Rechts oder bei dreijähriger Tätigkeit in Deutschland, davon aber weniger als drei Jahre im deutschen Recht: anderweitiger Nachweis deutscher Rechtskenntnisse oder erfolgreich abgelegte Eignungsprüfung (ohne Wartezeit)

212 General Law & Advice

213 Grundstücksverkehr

214 Informationsfreiheit

215 Investoren

216 Litigation Partner

217 Networking

218 Vermögensnachfolge

219 Hilft der Blick über den Kanal? Global Player Empire und Commonwealth Erfahrungen und Wissen City of London

220 Anpassung und Wandel

221 Anwaltsdorf

222 Anwaltshimmel

223 Anwaltskarriere James Justice

224 Anwaltskarriere James Justice

225 Anwaltschaft auf dem Land

226 Anwaltschaft in der Kleinstadt

227 Anwaltschaft in der Stadt

228 Anwaltschaft in der Metropole

229 Aufgaben der Anwaltschaft

230 Schutz vor Rechtsverlusten

231 Rechtsgestaltung

232 Konfliktvermeidung

233 Streitschlichtung

234 Schutz vor Behördenfehlern

235 Schutz vor Gerichtsfehlern

236 Schutz vor staatlicher Machtüberschreitung

237 Gegenwart Wirklichkeit

238 Home & Family Solicitor Coach und Ratgeber

239 Haus- und Hofanwalt Coach und Ratgeber

240 Zukunft des Anwaltes Visionen und Mission

241 Anwaltsvertrag Angebot nebst Kostenvoranschlag Leistungsbeschreibung Vereinbarte Vergütung für nichtanwaltliches Personal Zeitplan mit Meilensteinen

242 Justizdienstleistungsmärkte Richter Staatsanwaltschaft Verwaltung Closed Shops ab 30. Lebensjahr Öffnung für Anwälte als Volljuristen

243 Markt der wissensbasierten Dienstleistungen Informationsflut und Netzwerke

244 Sammelklagen oder Gruppen- und Musterklagen Präjudizien

245 Wachstum mit Ideen und Innovation

246 Certified Life & Business Advocate Anker & Leuchtturm

247 Illustration

248 Situation und Strategien von Einzelanwälten und Kleinsozietäten in Österreich und der Schweiz hilft der Blick über die Berge? Rechtsanwalt Jörg G. Schumacher Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses Arbeitsgemeinschaft Allgemeinanwalt im DAV e.v. DAT 2006 Köln?

249 Kontakt JGS Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Rechtsanwalt Jörg G. Schumacher, geschäftsführender Gesellschafter Telefon JGS RECHT, Telefax JGS RA FAX, Internet Forum Zehlendorf am S-Bahnhof, Teltower Damm 35, Berlin, Telefon , Telefax , Weinbergstraße 36, Potsdam, Telefon , Telefax

250

251 Berlin-Partner

252 Rechtsanwalt Jörg G. Schumacher (Landgericht Berlin und Kammergericht) Rechtsanwalt Jörg G. Schumacher (Landgericht Berlin und Kammergericht) ist geschäftsführender Gesellschafter der JGS Rechtsanwaltsgesellschaft mbh und Gründer von JURITAX - The German Commonwealth Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in ständiger Kooperation. Der Autor ist nicht Fachanwalt. Er ist Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Allgemeinanwalt im Deutschen Anwaltverein e.v, wobei der Zeitschriftenbeitrag nur seine persönliche Überlegungen zum Inhalt hat.

253 Medienberichte TV Berlin, Sammelklage, 2001 BILD, Steuerratgeber 2003 und 2004 Handelsblatt, Situationen und Strategien der Einzelanwälte und Kleinsozietäten in Großbritannien Hilft der Blick über den Kanal?, DAT 2005 Dresden

254 Publikationen Schumacher, Jörg G. Anwalt 2010 Moderner Dienstleister mit Robe, BRAKMagazin 2004, 9 Schumacher Jörg G. Der Allgemeinanwalt in den USA, AnwBl 2004, 563 Schumacher Jörg G. Anwalt 2010 der (Allgemein)Anwalt oder Certified Life & Business Advocate auf dem Markt der wissensbasierten Dienstleistungen, 2005

255 Referenzen Sammelklage Planfeststellung Flughafenautobahn A 103 N Berlin

256 Seminare und Workshops Schumacher, Jörg G. Buchhaltung und Steuern Schumacher, Jörg G. Forderungsinkasso Schumacher, Jörg G. GmbH-Geschäftsführer Schumacher, Jörg G. RDG-Sozietät und FreiberuflerAuftrag, JURITAX 2004 Köln Schumacher, Jörg G. Anwalt 2010 der (Allgemein)Anwalt oder Certified Life & Business Advocate auf dem Markt der wissensbasierten Dienstleistungen, JURITAX 2004 Köln Schumacher, Jörg G. Sammelklagen sowie Gruppen- und Musterklagen, JURITAX 2005 Nürnberg

257 Vorträge Schumacher, Jörg G. Situationen und Strategien der Einzelanwälte und Kleinsozietäten in den USA Hilft der Blick über den Teich?, DAT 2004 Hamburg Schumacher, Jörg G. Anwalt 2010 der (Allgemein)Anwalt oder Certified Life & Business Advocate auf dem Markt der wissensbasierten Dienstleistungen, JURITAX 2004 Köln Schumacher, Jörg G. Situationen und Strategien der Einzelanwälte und Kleinsozietäten in Großbritannien Hilft der Blick über den Kanal?, DAT 2005 Dresden

258 Geschäftsführung: Teltower Damm 35 D Berlin Tel: 49 (0) Fax: 49 (0)

Anwalt 2010 der (Allgemein)Anwalt oder Certified Life & Business Advocate auf dem Markt der wissensbasierten Dienstleistungen

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