Informationen für Sozialstationen
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- Martha Esser
- vor 8 Jahren
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1 Informationen für Sozialstationen
2 Sie interessieren sich für eine Kooperation mit FairCare: einer Initiative des Vereins für Internationale Jugendarbeit Württemberg? Gerne informieren wir Sie in dieser Broschüre über alles, was Sie über die Voraussetzungen einer Kooperation mit FairCare und der legalen und fairen Vermittlung osteuropäischer Betreuungskräfte wissen müssen. FairCare bietet Haushalten die Möglichkeit, wenn sie im Rahmen der Betreuung eines Angehörigen zu Hause Unterstützung benötigen, den legalen und fairen Weg zu gehen. Dabei sind wir auf zuverlässige Kooperationspartner angewiesen, die uns bei diesem Prozess unterstützen. Der Verein für Internationale Jugendarbeit (vij) begleitet und berät junge Menschen im Migrationsprozess. Seit über 130 Jahren stehen wir an der Seite junger Menschen, die sich eine neue Perspektive in Europa aufbauen wollen. Als gemeinnütziger Fachverband der Diakonie fühlen wir uns christlichen Werten verpflichtet. Nähere Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten und im Internet unter Vielen Dank für Ihr Interesse. Kai Schneider -Vorstand- Verein für Internationale Jugendarbeit Württemberg
3 Was ist FairCare? FairCare ist aus einer gemeinsamen Aktion des Diakonischen Werks Württemberg, des Vereins für Internationale Jugendarbeit Württemberg (vij), der Evangelischen Frauen in Württemberg (efw), der Diakonie Polen sowie von AIDRom Rumänien entstanden. Dieses Projekt wurde Ende 2013 beendet. Seit 2014 wird die FairCare-Vermittlung als eigenständiger Fachdienst des vij weitergeführt. FairCare ist ein Fachdienst für die sichere Vermittlung sowie die legale und gerechte Beschäftigung osteuropäischer Arbeitskräfte in der häuslichen Betreuung. Dabei setzen wir uns insbesondere für die Einhaltung der gesetzlichen Standards des Arbeits- und Sozialschutzes ein. Kampagne Wir treten öffentlich für die legale und faire Beschäftigung von Haushaltsund Betreuungskräften aus Osteuropa ein. Vermittlung Der Verein für Internationale Jugendarbeit (vij) vermittelt, in Zusammenarbeit mit osteuropäischen Partnern, Betreuungskräfte für die häusliche Betreuung von pflegebedürftigen Personen. Beratung der Betreuungskräfte Das Fraueninformationszentrum (FIZ) des vij Stuttgart bietet osteuropäischen Betreuungskräften Information, Beratung und Unterstützung an. Beratung und Unterstützung im Herkunftsland Die Zusammenarbeit mit diakonischen Partnern in Rumänien garantiert den Frauen eine sichere Vermittlung und die Unterstützung bei der Entwicklung beruflicher Perspektiven im Herkunftsland.
4 Warum sucht FairCare Partner für die legale Vermittlung und Beschäftigung osteuropäischer Haushaltshilfen? Pflegediensteinrichtungen leisten einen wertvollen Beitrag in der Sicherstellung der häuslichen Betreuung pflegebedürftiger Menschen, Sie und Ihre Mitarbeiter sind die ersten, die den erweiterten Assistenzbedarf in den von Ihnen betreuten Haushalten wahrnehmen. Hier ist die Schnittstelle zu FairCare, denn wir vermitteln osteuropäische Betreuungskräfte und setzen uns dabei für legale Arbeitsverhältnisse ein. Deshalb streben wir nun eine Zusammenarbeit mit Ihnen als Partner an, damit Sie Privathaushalte bei der Suche nach geeigneten Hilfen beraten und die eingesetzten Betreuungshilfen beraten und unterstützen. Wir übernehmen für Sie: den gesamten Bewerbungsprozess von der Auswahl bis hin zur Vermittlung, gemäß der jeweiligen individuellen Anforderungen den damit verbundenen Verwaltungsaufwand die Vertragsmodalitäten zwischen Haushalten und Pflegekräften die Garantie legaler Beschäftigungsverhältnisse der vermittelten Pflegekräfte und Haushaltshilfen Ihre Vorteile: Ergänzung Ihres Leistungsportfolios um die Dienstleistung zeitintensive Betreuung zu marktfähigen Preisen Verringerung Ihres Verwaltungsaufwandes Sie tragen mit Ihrem guten Namen dazu bei, dass in Deutschland ausbeuterische Arbeitsverhältnisse verhindert werden Sie erhalten von uns eine monatliche Aufwandsentschädigung pro betreutem Haushalt, in dem eine FairCare Betreuungskraft tätig ist sowie eine Bonuszahlung pro Pflegekraft, welche aus dem FairCare Bewerberpool erfolgreich vermittelt wurde. Pro Einzugs- bzw. Versorgungsgebiet arbeiten wir nur mit einem festen Partner zusammen, das heißt Sie erhalten für Ihr Versorgungsgebiet ein Exklusivrecht.
5 Aufgaben unserer Kooperationspartner: Information und Beratung interessierter Haushalte. Erstellung eines Anforderungsprofils für den Einsatz. Vermittlung des Abschlusses der Vermittlungs- und Betreuungsverträge zwischen FairCare und den jeweiligen Haushalten. Der Vertrag wird dem Haushalt vom Kooperationspartner zur Unterzeichnung vorgelegt. Erst durch die Gegenzeichnung von FairCare wird der Vertrag wirksam. Unterstützung des Einsatzhaushalts bei der Auswahl von FairCare Betreuungskräften. Regelmäßige Überprüfungen der Einsatzstelle. Diese Leistung kann auch in Verbindung mit sonstigen Leistungen, welche der Kooperationspartner gegenüber dem Einsatzhaushalt erbringt, kombiniert werden. Die Überprüfung dient dem Zweck, die Qualität der Betreuungsleistung sicherzustellen sowie im Bedarfsfall mögliche ergänzende Leistungen des Kooperationspartners mit dem Einsatzhaushalt und der Betreuungskraft abzustimmen. Sicherstellung, dass keine Behandlungspflege durch die Betreuungskraft erbracht wird. Monatlicher Berichtsbogen/Haushalt (siehe Anhang) Zur Sicherstellung, der Einhaltung aller Arbeitgeberpflichten, übernimmt der vij alle notwendigen Formalitäten wie Arbeitsvertrag, Anmeldung oder Lohnabrechnung. Wir vermitteln entweder zwei Kräfte (Tandem), die sich regelmäßig abwechseln oder aber eine Dauerkraft, die bis auf den gesetzlichen Urlaub durchgängig arbeitet. Zur Sicherstellung einer guten Betreuung und Pflege benötigen wir dringend die Kooperation mit Sozialstationen vor Ort. Hierbei arbeiten wir pro Versorgungsgebiet nur einem Partner zusammen.
6 Vergütung für unsere Partnerstationen: Die Vergütung gemäß den in der Kooperationsvereinbarung definierten und vom Pflegedienst erbrachten Leistungen beträgt: Für Vermittlungsaufträge: Die Vergütung beträgt 20% der mit den Haushalten abgerechneten einmaligen Leistungen gem. der Konditionenlisten Haushalte das sind 100 pro vermittelter Dauerkraft und 160 pro vermittelter Tandemkraft. Die Vergütung wird 2 Wochen nach Beschäftigungsaufnahme der Betreuungskraft fällig. Voraussetzung ist die Unterzeichnung des Vermittlungs- und Betreuungsvertrages durch den Haushalt. Für die Betreuungsleistung/Sicherung der Qualität: Die Vergütung beträgt 40 pro Monat und Haushalt, in dem eine FairCare Betreuungskraft tätig ist und welche vom Kooperationspartner betreut werden. Die Zahlung der Vergütung wird 1-mal pro Quartal von FairCare bezahlt und ist an den Eingang der monatlichen Berichtsbögen pro Haushalt gebunden. Die Berichtsbögen können monatlich, spätestens quartalsweise per Post oder Mail an FairCare gesendet werden. Die benannten Vergütungen werden auf ein uns benanntes Bankkonto überwiesen.
7 Was bietet die FairCare-Vermittlungsstelle den Partnern und Haushalten? FairCare vermittelt osteuropäische Betreuungskräfte unter fairen Bedingungen. FairCare Vermittlungsleistung: Entsprechend der Anforderung werden durch FairCare geeignete Betreuungskräfte zur Auswahl vorgeschlagen. FairCare Vertragsmanagement/Arbeitsvertrag: Bereitstellung der standardisierten FairCare Arbeitsverträge, Vorbereitung der Vertragsinhalte zur Zeichnung der Vertragsparteien (Haushalt u. Betreuungskraft). Der Vertrag ist vor der Anreise der Betreuungskraft durch beide Parteien unterzeichnen. FairCare Arbeitgeber-Service: Erstmalige Anmeldung des Haushaltes als Arbeitgeber. Anmeldung/Abmeldung Arbeitnehmer beim Sozialversicherungsträger. Erstellung der laufenden Lohnabrechnung incl. Meldewesen an Sozialversicherungsträger und Finanzbehörden. Aufstellung der monatlichen Zahlungen des Arbeitgebers an Sozialversicherungen und Finanzamt. Erstellung einer Jahresmeldung für Finanzamt, Sozialversicherungsträger und Unfallversicherung. Erstellung von Dokumenten für den Arbeitgeber zum Nachweis der Ausgaben für Zwecke der Steuererklärung. Für diese Leistung ist eine Vollmacht des Einsatzhaushalts gegenüber FairCare erforderlich, die dazu ermächtigt, die notwendigen Meldungen und Abrechnungen gegenüber den SV-Trägern und Finanzbehörden durchzuführen bzw. hierfür eine geeignete Stelle zu beauftragen. Der Arbeitgeberservice ist verpflichtend für den Haushalt. FairCare interkultureller Mediationsdienst: Für den Fall, dass die im Arbeitsvertrag definierte Mediationsklausel durch den Einsatzhaushalt oder die Betreuungskraft in Anspruch genommen wird, stellt der VIJ Stuttgart geschulte und muttersprachliche Mediatoren kostenfrei zur Verfügung. FairCare Garantie: Für den Fall einer Kündigung durch eine Partei innerhalb der Probezeit wird durch FairCare kostenfrei eine Ersatzvermittlung sichergestellt.
8 Was interessierte Haushalte wissen sollten Faire Arbeitsbedingungen erfüllen folgende Bedingungen: Das Verhältnis zwischen Pflegebedürftigen, Angehörigen und Betreuungskraft ist von gegenseitigem Respekt und Achtung geprägt. Die Betreuungskraft ist Arbeitnehmer/in mit allen Rechten und Pflichten und wird von der Familie auf der Grundlage des gemeinsamen Arbeitsvertrags und dieser zusätzlichen Bedingungen eingestellt. Die Familie ist Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten. Der FairCare-Arbeitgeberservice übernimmt im Auftrag der Familie sämtliche administrative Aufgaben rundum der Lohnabrechnungen. Die geltenden gesetzlichen Regelungen des Arbeits- und Sozialschutzes werden eingehalten. Die Betreuungskraft wird bei den Sozialversicherungen angemeldet. Die Regelarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden in der Woche. Mindestens ein Tag in der Woche ist frei. Es wird eine Bezahlung gewährleistet, die dem Mindestlohn bei der Vermittlung durch die Agentur für Arbeit entspricht. Der Mindestlohn beträgt in Baden-Württemberg 1.582,- Euro brutto zzgl. 70,- Euro (Stand Januar 2014). Es wird ein eigenes möbliertes und abschließbares Zimmer (mind. 12 m²) als Unterkunft bereitgestellt. Der Zugang zu Kommunikationsmitteln wie Telefon oder, wenn vorhanden, Internet wird jederzeit sichergestellt. Die real anfallenden Kosten dafür können in Rechnung gestellt werden. Die Familie und die Betreuungskraft können sich bei Fragen oder in Konfliktfällen an die Vermittlungsstelle des Vereins für Internationale Jugendarbeit (vij) wenden. Welche Tätigkeiten darf eine osteuropäische Betreuungskraft ausüben? Nach der Beschäftigungsverordnung darf eine Haushaltshilfe oder Betreuungskraft nur hauswirtschaftliche Tätigkeiten sowie notwendige pflegerische Alltagshilfen in Haushalten mit pflegebedürftigen Personen ausüben. Als notwendige pflegerische Alltagshilfen werden Tätigkeiten bezeichnet, zu denen jedermann ohne Ausbildung in der Lage ist und die von Angehörigen wie selbstverständlich erwartet werden.
9 Pflegerische Alltagshilfen (sog. Grundpflege) umfassen die Unterstützung von Pflegebedürftigen bei folgenden Alltagshandlungen: An- und Auskleiden Aufstehen und Zu-Bett-Gehen Baden Duschen Essen Fortbewegung innerhalb und außerhalb der Wohnung Haarpflege Hautpflege Mundpflege Nagelpflege Rasieren Toilettengang Trinken Waschen Zahnpflege Weitere gesetzliche Mindestbedingungen sind: Urlaub Der Urlaubsanspruch einer Betreuungskraft beträgt bis zu einem Alter von 29 Jahren 26 Tage, ab 30 Jahren 30 Tage pro Jahr. Lohn Laut der Beschäftigungsverordnung gilt in Baden-Württemberg in der häuslichen Betreuung ein monatlicher Mindestlohn von 1.582,- Euro brutto (Stand Januar 2014). Hinzu kommen für den Arbeitgeber noch die anteiligen Sozialversicherungsbeiträge. Kündigung Die Probezeit beträgt drei Monate, innerhalb dieser Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit unter Einhaltung einer vierzehntägigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat auf Ende oder Mitte des Kalendermonats gekündigt werden.
10 Wo liegt der Unterschied zwischen dem FairCare Tandem- und Dauerkraftmodell? Dauerkraftmodell: FairCare Dauerkräfte arbeiten, je nach Anstellungsvertrag, zwischen 6 Monaten und unbefristet. Sie haben einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen/Jahr, die der Haushalt als Arbeitgeber gewähren muss. Während des Urlaubes der Betreuungskraft liegt es beim Haushalt eine Urlaubsvertretung zu suchen. Tandemmodell: FairCare Tandemkräfte arbeiten, je nach Anstellungsvertrag zwischen mind. 12 Monaten und unbefristet. Sie teilen sich eine Arbeitsstelle zu zweit und werden beide zu jeweils 50% durchgehend bezahlt. Der Urlaub wird über das monatliche Bruttogehalt abgegolten. Tandemkräfte arbeiten in der Regel im 3monatigen Rhythmus, d.h. 1 Kraft ist durchgehend 3 Monate im Haushalt und wird anschließend von der 2. Kraft für 3 Monate abgelöst.
11 Was kostet die Beschäftigung und Vermittlung einer Betreuungskraft im Rahmen von FairCare für Haushalte? Ausländische Betreuungskräfte dürfen nicht zu ungünstigeren Bedingungen als deutsche Arbeitnehmer bei vergleichbarer Arbeit beschäftigt werden. Für die Beschäftigung einer Dauer-Betreuungskraft durch die Vermittlung des vij ergeben sich folgende monatliche Kosten: Kosten Hinweise 1.652,00 Euro Monatslohn, brutto (Baden-Württemberg, Stand Januar 2014 inkl. 70,- Fahrtkostenzuschuss) ca. 400,00 Euro Arbeitgeber- und Sozialversicherungsbeiträge und Umlagen 125,00 Euro monatliche Betreuungspauschale ca * Monatliche Gesamtkosten für die Familie *Dies ist eine Beispielrechnung. Die Höhe der Umlagen kann je Krankenkasse und Betreuungspauschale geringfügig abweichen. Unterkunft und Verpflegung werden vom Arbeitgeber kostenlos gestellt. Die Kosten für die Tandemkräfte liegen bei ca. 2290,- /Monat. Der monatliche Nettolohn einer Dauer-Betreuungskraft beträgt ca. 980,-, einer Tandem-Kraft ca. 700,-. Die gesetzliche Unfallversicherung beläuft sich für das Jahr 2014 auf 54. Wir empfehlen darüber hinaus den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung, die rund 200 Euro im Jahr kostet.
12 Für die Vermittlung, Beratung und Begleitung durch den vij fallen für den Haushalt folgende Kosten an: Leistung Preis Hinweise Erstmalige Vermittlung Dauerkraft Tandem Betreuung Dauerkraft Tandem Folgevermittlung Dauerkraft Tandem 500 einmalig 800 einmalig 125 / Monat 150 / Monat 300 einmalig 500 einmalig Die Vermittlungsgebühr ist fällig nach Abschluss des Arbeitsvertrages. Bei Kündigung innerhalb der Probezeit (3 Monate) erfolgt eine kostenfreie Ersatzvermittlung. FairCare Arbeitgeberservice FairCare Betreuungsdienst Die Betreuungsgebühr wird am Ende eines 3-Monatszeitraums fällig. Bei Einsatzbeginn nach dem 15. des Monats werden 50% berechnet. Der letzte Beschäftigungsmonat wird immer zu 100% abgerechnet. Weitere Vermittlungsaufträge bis zu 12 Monate nach Abschluss eines Betreuungseinsatzes. Für Umzüge von Verträgen mit bereits beschäftigten Betreuungskräften zu FairCare berechnen wir eine einmalige Gebühr von 100.
13 Was benötigt FairCare von den Haushalten, um eine Betreuungskraft zu vermitteln? Um mit der Suche nach einer geeigneten FairCare Betreuungskraft zu beginnen, benötigen wir von den Haushalten: den unterzeichneten Vermittlungsauftrag Dauer- oder Tandemkraft den ausgefüllten Fragebogen Diese Unterlagen sind in den FairCare Arbeitsmappen für Kooperationspartner enthalten. Sie haben noch weitere Fragen? Beratung und Vermittlung FairCare Verein für Internationale Jugendarbeit e.v. Geschäftsstelle FairCare Willy-Brandt-Straße Stuttgart Tel.: Weitere Informationen zum Fachdienst FairCare finden Sie unter:
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