TOP 9 der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27. April 2010 Standortfrage Vergnügungsstätten

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1 TOP 9 der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27. April 2010 Standortfrage Vergnügungsstätten

2 Sehr viele Anfragen zur Errichtung einer Spielhalle in letzter Zeit: - Einrichtung einer Spielhalle im Sudhaus - Einrichtung einer Spielhalle im ehemaligen Gasthaus Adler - Einrichtung einer Spielhalle in einem Betrieb im Gewerbegebiet Goldbühl - Einrichtung eine Spielhalle im Gebiet Stegleacker - Einrichtung einer Spielhalle im Park-Restaurant - Einrichtung einer Spielhalle in der Bahnhofstraße Warum ist es notwendig ein Spielhallen-Konzept zu entwickeln? Ohne einen rechtskräftigen Bebauungsplan, der die Spielhallennutzung ausschließt, ist es sehr schwer, diese im Kerngebiet (Regelung nach der Baunutzungsverordnung- BauNVO) zu verhindern. Eine Steuerung ist rechtssicher nur dann möglich, wenn Spielhallen mit Hilfe eines Bebauungsplans im gesamten Gemeindegebiet ausgeschlossen werden und außerdem ein Standort festgelegt wird, an dem Spielhallen möglich sind.

3 Vergnügungsstätten und das Baurecht Baunutzungsverordnung (BauNVO) 7 Absatz 2 BauNVO Kerngebiete: Zulässig sind: Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Vergnügungsstätten,... Dies bedeutet, dass im Kerngebiet (Ortsmitte) Vergnügungsstätten allgemein immer zulässig sind. Einzige Möglichkeit des Ausschlusses: 1 Absatz 5 BauNVO: Im Bebauungsplan kann festgesetzt werden, dass bestimmte Arten von Nutzungen, die nach 2, 4 bis 9 und 13 allgemein zulässig sind, nicht zulässig sind oder nur ausnahmsweise zugelassen werden können, sofern die allgemeine Zweckbestimmung des Baugebiets gewahrt bleibt. Dieses muss allerdings städtebaulich begründet sein. Die Begründung wäre zum Einen z. B. ein denkmalgeschützter Innenstadtbereich (Esslingen a. Neckar oder Meersburg) oder ein Spielhallenkonzept, das über Bebauungspläne Spielhallen nur an einem festgelegten Standort zulässt und alle anderen Standorte ausschließt.

4 Lageplan, Vergnügungsstätten baurechtlich möglich kein Bebauungsplan, entspricht Kerngebiet 7 BauNVO

5 Lageplan, Vergnügungsstätten baurechtlich möglich kein Bebauungsplan, entspricht Kerngebiet 7 BauNVO

6 Lageplan, Vergnügungsstätten baurechtlich nicht möglich

7 Lageplan, Vergnügungsstättekonzept Durch neuen Bebauungsplan ausgeschlossen

8 Lageplan, Vergnügungsstättekonzept Durch neuen Bebauungsplan ausgeschlossen

9 Lageplan, Vergnügungsstättekonzept Durch neuen Bebauungsplan möglicher Standort (Beispiele)

10 Lageplan, Vergnügungsstättekonzept Durch neuen Bebauungsplan möglicher Standort (Beispiele)

11 Lageplan, Vergnügungsstättekonzept

12 1. Beschluss des Gemeinderats Beschlussvorschlag: Zur Regelung der Spielhallenthematik wird ein Spielhallenkonzept aufgestellt. Dieses Konzept wird mit Hilfe von zwei Bebauungsplänen umgesetzt. Der erste Bebauungsplan schließt die im Kerngebiet allgemein zulässige Nutzung durch Spielhallen aus ( 1 Abs. 5 BauNVO), der Zweite lässt die Nutzung an einem einzigen festgelegten Standort zu. (städtebauliche Begründung für den Ausschluss nach 1 Abs. 5 BauNVO)

13 Welcher Standort ist geeignet? Folgende Punkte sollten bei der Standortsuche beachtet werden 1. Spielhalle(n) an einem zentralen Ort; dies ist weniger störend und leichter zu kontrollieren (Empfehlung der Polizei Präventionsexperten). Ein Gesamtkonzept für die gesamte Stadt/Gemeinde ist hierfür am besten geeignet. 2. Standort städtebaulich sinnvoll, nicht in der Nähe einer Schule..., nicht in einem Bereich, an dem durch die Spielhalle ein Gebiet insgesamt schlechter wird. (mitten im Ort) 3. Nicht an einem abgelegen Ort an dem keinerlei soziale Kontrolle stattfindet

14 Wie viele Spielhallen sind für Gottmadigen angemessen Zur Errichtung einer Spielhalle benötigt man eine Spielhallenlizenz, diese berechtigt zur Aufstellung von max. 12 Glücksspielgeräten. Pro Gerät werden 12 qm Fläche benötigt. Vergleichszahlen: Landesdurchschnitt 2008: 1 Lizenz auf ca Einwohner 1,5 Lizenzen auf Einwohner Singen: 14 Lizenzen auf ca Einwohner 3,1 Lizenzen auf Einwohner Rielasingen: 4 Lizenzen auf ca Einwohner 3,3 Lizenzen auf Einwohner

15 Wie viele Spielhallen sind für Gottmadigen angemessen Zur Errichtung einer Spielhalle benötigt man eine Spielhallenlizenz, diese berechtigt zur Aufstellung von max. 12 Glücksspielgeräten. Pro Gerät werden 12 qm Fläche benötigt. Vergleichszahlen: Landesdurchschnitt 2008: 1 Lizenz auf ca Einwohner 1,5 Lizenzen auf Einwohner Engen: 1 Lizenzen auf ca Einwohner (2 weitere geplant) 0,9 Lizenzen auf Einwohner Breisach am Rhein: 12 Lizenzen auf ca Einwohner 8,5 Lizenzen auf Einwohner

16 Lageplan, Vergnügungsstätten baurechtlich möglich kein Bebauungsplan, entspricht Kerngebiet 7 BauNVO

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