Integration in die Arbeitswelt

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1 Integration in die Arbeitswelt Eine Informationsbroschüre für Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung Eltern Lehrpersonen und Interessierte Departement Bildung, Kultur und Sport des Kantons Aargau Invalidenversicherung des Kantons Aargau Pro Infirmis Aargau-Solothurn

2 Inhalt Einleitung 3 Integrative Schulung Schulpflege 4 Schulpsychologischer Dienst 4 Standardisiertes Abklärungsverfahren 5 Sonderschulung Auftrag und Ausrichtung 6 Zielsetzung der Einrichtungen 7 Zusammenarbeit 7 Invalidenversicherung Anmeldung durch die Sonderschulen 8 Anmeldung von integriert beschulten Jugendlichen 9 Berufsberaterische Abklärung 9 Schnupperlehren 9 Auswertung 10 Entscheid und Finanzielles 10 Pro Infirmis 11 Sozialberatung 11 Leistungsangebot 12 Auf einen Blick 13 Adressen/Links 14 2

3 Liebe Leserinnen und Leser Der Austritt aus der Regelschule, bzw. aus der Sonderschule, ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Erwachsenwerden und zur Selbständigkeit. Ob sich damit die Wohnsituation verändert, oder eine berufliche Ausbildung bzw. eine Beschäftigung im Vordergrund steht, ist dabei unerheblich. Für jeden jungen Erwachsenen geht es darum, seinen eigenen, persönlichen Weg zu finden und sich auf das Leben nach der Schule einzustimmen und vorzubereiten. Der Übertritt ins Berufsleben ist mit vielen Veränderungen verbunden. Auf den folgenden Seiten sehen Sie detaillierter, wie wir Sie auf dem Weg unterstützen können. Die Grafik auf Seite 10 gibt Ihnen einen Überblick zu bestehenden Angeboten und Zuständigkeiten und dient zur Orientierung. Wir wünschen Ihnen erfolgreiche Schritte in Ihr eigenständiges Leben und einen guten Start in die Arbeitswelt. Für Sie haben das Departement Bildung, Kultur und Sport, die Invalidenversicherung und die Pro Infirmis Aargau-Solothurn die vorliegende Broschüre erarbeitet. Diese Broschüre soll Sie unterstützen eine gute Orientierung bei allen Fragen rund um den Übergang von der Schule ins Berufsleben und zur eigenen Wohnform zu finden. 3

4 Integrative Schulung Wenn bei einem Kind oder Jugendlichen eine Behinderung oder eine erhebliche Beeinträchtigung diagnostiziert ist, so entscheidet die Schulpflege darüber, ob eine integrative Schulung möglich ist oder nicht. In der Verordnung Sonderschulung werden in 3 die Kriterien aufgeführt, auf welche die Schulpflege ihre Entscheidung zur integrativen Schulung von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung oder einer erheblichen sozialen Beeinträchtigung gemäss 2a abstützt: Die Inhaber der elterlichen Sorge sind einverstanden. Das Kind oder der Jugendliche ist auf Grund seiner kognitiven und sozialen Fähigkeiten voraussichtlich in der Lage, aus dem Unterricht in der vorgesehenen Klasse einen sinnvollen Nutzen für seine weitere Entwicklung zu ziehen sowie am gemeinschaftlichen Leben teilzuhaben. Die Schule verfügt über geeignete Rahmenbedingungen. Die gesetzlich vorgesehenen zusätzlichen Massnahmen gewährleisten eine geeignete, den Bedürfnissen des Kindes oder Jugendlichen angemessene Unterstützung. Die Schulleitung des Schulorts und die zuständige Fachstelle beurteilen die integrative Schulung insgesamt positiv. Die Schulpflege beurteilt anhand dieser Kriterien die Gesamtsituation. Sie stützt sich dabei auf die Empfehlung des Schulpsychologischen Dienstes (SPD) ab. 4

5 Der SPD führt gemäss 17 mit Einverständnis der Inhaber der elterlichen Sorge die notwendigen Abklärungen durch, ermittelt den Bildungs- und Förderbedarf des Kindes oder Jugendlichen mittels standardisiertem Abklärungsverfahren, erstellt einen Fachbericht und gibt eine Empfehlung zur künftigen Schulung ab. Abklärungen anderer Fachstellen und Fachpersonen können mitberücksichtigt werden. Die Schulpflege überprüft jeweils rechtzeitig vor Ende des Schuljahres, ob die Voraussetzungen für die integrative Schulung auch für das folgende Schuljahr erfüllt sind. Sie kann diese Aufgabe der Schulleitung übertragen. Verordnung Sonderschulung: Stellt sich bei einem integrativ geschulten Jugendlichen mit Behinderung die Frage nach der beruflichen Eingliederung, so werden die Eltern in der Regel gegen Ende des drittletzten Schuljahres vom SPD über die Anmeldung bei der IV informiert. Die Anmeldung bei der IV erfolgt durch die Eltern mit dem offiziellen Formular. Von Seiten der Klassenlehrperson wird der Fragebogen «Angaben zur Anmeldung integrierter Sonderschülerinnen und - schüler» ausgefüllt und der IV zugestellt. Nach erfolgter Anmeldung überprüft die IV, ob ein Anspruch auf Unterstützung bei der Ausbildung besteht. Entstehen während der Schulzeit Fragen, welche sich nicht unmittelbar auf die schulische Laufbahn beziehen, übernimmt die Pro Infirmis die Aufgabe der Sozialberatung. 5

6 Sonderschulung Auftrag und Ausrichtung Die Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten ist gemäss Betreuungsgesetz vom 2. Mai 2006 und gemäss Verordnung Sonderschulung vom 8. November 2006 verantwortlich für die Planung, Steuerung, Aufsicht und Finanzierung von Einrichtungen, die Leistungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderungen oder in familiären oder sozialen Notlagen erbringen und gemäss Betreuungsgesetz anerkannt sind. Die Sonderschulung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen sowie alle Abklärungs-, Förder-, Therapie- und Beratungsangebote der ambulanten Dienste gehören zum Bildungsauftrag der Volksschule. Sie ist Ansprechpartnerin für die Einrichtungen, berät zuweisende Stellen und Behörden bei Platzierungs- und Finanzierungsfragen und ist ebenfalls für Anliegen und Fragen zum Behindertenbereich zuständig. Im Weiteren ist sie die zuständige Behörde für die Erteilung von Betriebsbewilligungen, Anerkennungen und die Aufsicht gemäss den Bestimmungen der Betreuungsgesetzgebung. 6

7 Zielsetzung der Einrichtungen Die stationären Einrichtungen, die Tagessonderschulen und die ambulanten Dienste sind gemäss 1 Abs. 1 und 2 der Verordnung Sonderschulung verpflichtet, ihre Angebote auf die soziale Integration und auf die Teilhabe an Bildung, Erwerbsleben und Gesellschaft der Kinder und Jugendlichen auszurichten. Die Angebote der Sonderschulung sind darauf ausgerichtet die Kinder und Jugendlichen individuell und ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten entsprechend zu fördern. Ihre Zeit in den Aargauer Einrichtungen wird mittels Bildungs- und Förderplanungen ressourcenorientiert und sinnstiftend gestaltet. Zusammenarbeit Die Verantwortung für den Wechsel in die Arbeitswelt, für die Ausbildung oder Beschäftigung der Jugendlichen liegt bei den Eltern. Sie und die jungen Erwachsenen werden dabei von den Fachpersonen der Einrichtungen der Sonderschulung, der Pro Infirmis und der IV-Berufsberatung unterstützt. Eine gute Kooperation aller Beteiligten ist die beste Voraussetzung für die erfolgreiche Gestaltung dieses Prozesses. 7

8 Invalidenversicherung Berufsberatung Die berufliche Eingliederung behinderter Menschen ist ein zentrales Ziel der IV. Bei der erstmaligen beruflichen Ausbildung übernimmt die IV die Kosten, welche den Versicherten aufgrund ihrer Invalidität verglichen mit Personen ohne Einschränkungen zusätzlich entstehen. Zur erstmaligen beruflichen Ausbildung der Absolventinnen und Absolventen von Sonderschulen zählen: die ein- oder zweijährige IV-Anlehre oder die praktische Ausbildung INSOS die zweijährige Grundausbildung mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) die drei- oder vierjährige Berufslehre mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) Anmeldung durch die Sonderschulen Die IV-Stelle fordert die Sonderschulen jährlich auf, diejenigen Schülerinnen und Schüler bei der IV für berufliche Massnahmen anzumelden, welche in ca. 2 Jahren aus der Sonderschule austreten werden und eine Ausbildung absolvieren können. Eine Anmeldung kann nur mit Einverständnis der Eltern erfolgen. Ist eine Schülerin / ein Schüler noch nicht bei der IV angemeldet, so benötigt die IV-Stelle von den Eltern zusätzlich das ausgefüllte Formular «Anmeldung für Minderjährige» ( dokumente-downloads; unter IV/Massnahmen beruflicher Art). 8

9 Anmeldung von integriert beschulten Jugendlichen Gegen Ende des drittletzten Schuljahres sollte von den Eltern geprüft werden, ob eine Anmeldung bei der IV angezeigt ist. Der SPD unterstützt die Eltern bei der Anmeldung. Diese kann über das offizielle Formular durch die Eltern erfolgen: ( unter IV/Massnahmen beruflicher Art: «Anmeldung für Minderjährige»). Von Seiten der Klassenlehrperson wird anschliessend der Bogen «Angaben zur Anmeldung integrierter SonderschülerInnen» ausgefüllt und der IV zugestellt. Von Seiten der IV wird nach erfolgter Anmeldung überprüft, ob ein Anspruch auf Unterstützung bei der Ausbildung besteht. Berufsberaterische Abklärung Der erste Kontakt findet in der Schule oder auf der IV-Stelle Aarau statt. Um eine Einschätzung der vorhandenen Ressourcen vorzunehmen, führt die Berufsberaterin / der Berufsberater verschiedene Abklärungen durch. Die Ergebnisse werden mit den Eltern besprochen. Dabei ist zu klären, ob ein Schüler/eine Schülerin eine Ausbildung in der freien Wirtschaft absolvieren kann, oder eine Ausbildung im geschützten institutionellen Rahmen benötigt. Schnupperlehren Aufgrund der Ergebnisse wird im Anschluss an die Abklärung im entsprechenden Arbeitsbereich eine Schnupperlehre organisiert werden. Findet die Schnupperlehre in der freien Wirtschaft statt, wird sie über die Schülerin / den Schüler in Zusammenarbeit mit den Eltern und der Klassenlehrperson organisiert. Es wird individuell abgesprochen, ob die Berufsberaterin / der Berufsberater bei den weiteren Schritten noch eine beratende Funktion ausüben wird. Findet die Schnupperlehre im geschützten Rahmen statt, wird die Schnupperlehre in Zusammenarbeit mit der Berufsberaterin / dem Berufsberater organisiert. 9

10 Auswertung Nach der Schnupperlehre im geschützten Rahmen findet in der Regel ein Auswertungsgespräch statt. An diesem Gespräch sind die Schülerin / der Schüler, die Eltern, sowie die Berufsberatung und weitere an der Schnupperlehre involvierte Personen (evtl. auch die Lehrperson) anwesend. Entscheid und Finanzielles Wenn ein Entscheid für eine Ausbildung im geschützten Rahmen getroffen wurde, wird alles Weitere durch die Berufsberatung der IV in die Wege geleitet. Eltern und Ausbildungsinstitution erhalten eine Verfügung über Durchführung und Finanzierung der Ausbildung. Ab dem 18. Altersjahr wird im Rahmen einer Ausbildung geprüft, ob ein sogenanntes «kleines Taggeld» ausbezahlt werden kann. Wer direkt nach der Sonderschule eventuell mit Unterstützung der Pro Infirmis in die Beschäftigung wechselt (keine Vermittlung über die IV-Stelle), kann ab dem 18. Altersjahr eine Rente beziehen. Diese Rente muss sechs Monate im Voraus beantragt werden. Die invaliditätsbedingten Mehrkosten der Ausbildung werden von der IV finanziert. Darin enthalten sind Ausbildungskosten, wenn es sich um den geschützten Rahmen handelt und allenfalls behinderungsbedingt notwendige Reisekosten. 10

11 Pro Infirmis Sozialberatung Pro Infirmis geht vom Recht aller Menschen aus, das Leben nach ihren Wünschen und Möglichkeiten zu gestalten. Sie unterstützt Menschen in kritischen Lebenssituationen bei der Bewältigung von behinderungsbedingten Schwierigkeiten und der Gestaltung des Alltages. Autonomie und Selbstbestimmung werden von der Pro Infirmis unterstützt und gefördert. An der Schwelle zur Arbeitswelt sind die Herausforderungen für die Jugendlichen und ihre Bezugspersonen gross. Es stellen sich die Fragen nach einem Ausbildungs- oder Beschäftigungsplatz und nach möglichen Wohnformen. Jugendliche, Eltern, Schule und Invalidenversicherung erfüllen hier einen äusserst anspruchsvollen Auftrag. Viele Fragen zu Ausbildung, Arbeit und Wohnen können in diesem Rahmen beantwortet, neue Wege in die Zukunft beschritten werden. Wo spezielle Fragen auftreten, kann möglicherweise die Sozialberatung von Pro Infirmis mithelfen, Antworten und Lösungen zu finden. Wenn es um Fragen des Wohnens geht, wird die Wohnschule Aargau zur richtigen Ansprechpartnerin bei der Pro Infirmis. Dies indem sie: Wissen über Beschäftigungs- und Arbeits- und Wohnplätze vermittelt das Vorgehen bis zum Eintritt in die neue Institution begleitet Wege zur Finanzierung aufzeigt und Wissen über ideale Wohnformen (Wohnschule und Begleitetes Wohnen) vermittelt Es kann Aufgabe der Sozialberatung sein, die Zusammenarbeit von Eltern, Schule, Invalidenversicherung, Institution, dem Schulpsychologischen Dienst und anderen Abteilungen des Departementes Bildung, Kultur und Sport des Kantons Aargau zu koordinieren. Je nach Komplexität der Zusammenarbeit kann Pro Infirmis das Case Management einsetzen. Die Beratungen bei Pro Infirmis sind vertraulich, kostenlos und werden von qualifizierten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern durchgeführt. 11

12 Pro Infirmis Leistungsangebot Persönliche Beratung Sozialberatung, Begleitung und Vermitteln von speziellen Dienstleistungen wie Bauberatung, Fahrdienste, Entlastungsdienste usw. Rechtsberatung Sozialversicherungsrecht Finanzielle Beratung Kommunikation Broschüren und Publikationen Vorstellung des Angebotes an Veranstaltungen, in Schulen und Institutionen Case Management Bereich Wohnen Selbstständiges Wohnen Wohnschule Begleitetes Wohnen Assistenzberatung Wichtige Informationen finden Sie unter Finanzielle Unterstützung Finanzielle Leistungen an Behinderte (FLB) Patenschaften 12

13 Auf einen Blick SEKUNDARSTUFE l SEKUNDARSTUFE l l Schuljahre Arbeitswelt / Beschäftigung REGELSCHULE (INTEGRIERTE SONDERSCHULE) SONDERSCHULE KINDERGARTEN PRIMARSCHULE MITTELSTUFE OBERSTUFE Individuelle Integrationsunterstützungen mit verstärkten Massnahmen gemäss Verordnung über die integrative Schulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen die Sondersschulung sowie die besonderen Förder- und Stützmassnahmen (V Sonderschulung) vom 8.November 2006 Individuelle Förderung Berufswahlunterricht inkl. Werkstufe HPS Individuelle Begleitung der Jugendlichen und der Eltern Fähigkeitszeugnis 3-4 Jahre (EFZ) Berufsattest 2 Jahre (EBA) IV Anlehre EFZ oder EBA Brückenangebote Berufsfindungsjahr Praktische Ausbildung nach Insos 2 Eintritt in eine geschützte Werkstatt oder eine Beschäftigung ABKLÄRUNGS- UND BERATUNGSANGEBOTE Schulpsychologischer Dienst Pro Infirmis Invalidenversicherung 1 IV Rente erst ab 18 Jahren möglich 2 nicht vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie anerkannte Ausbildung 13

14 Adressen Departement Bildung, Kultur und Sport Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten Buchenhof Haus L Entfelderstrasse Aarau Telefon shw@ag.ch SVA Aargau, Sozialversicherung Invalidenversicherung Bahnhofplatz 3C 5001 Aarau Telefon Zentrale Ansprechperson Berufsberatung Telefon Pro Infirmis Aargau-Solothurn Beratungsstellen Beratungsstelle Aarau Bahnhofstr. 18, Postfach 5001 Aarau Telefon aarau@proinfirmis.ch Beratungsstelle Baden Bahnhofplatz 1, Postfach 5401 Baden Telefon baden@proinfirmis.ch Beratungsstelle Rheinfelden Dianastrasse 1, Postfach 4310 Rheinfelden Telefon rheinfelden@proinfirmis.ch Pro Infirmis Angebote zum selbständigen Wohnen Begleitetes Wohnen Dianastrasse 1, Postfach 4310 Rheinfelden Telefon bewo.ag.so@proinfirmis.ch Wohnschule Aargau Bühlstrasse Buchs Telefon wohnschule.aargau@proinfirmis.ch Wohnschule Aargau Langäcker Wettingen Telefon Wohnschule.aargau@proinfirmis.ch Schulpsychologischer Dienst Schulpsychologischer Dienst Regionalstelle Aarau Laurenzenvorstadt Aarau Telefon spd.aarau@ag.ch Schulpsychologischer Dienst Regionalstelle Bad Zurzach Promenadestrasse Bad Zurzach Telefon spd.zurzach@ag.ch Schulpsychologischer Dienst Regionalstelle Baden Badstrasse Baden Telefon spd.baden@ag.ch Schulpsychologischer Dienst Regionalstelle Rheinfelden Bahnhofstrasse Rheinfelden Telefon spd.rheinfelden@ag.ch Schulpsychologischer Dienst Regionalstelle Wohlen Zentralstrasse Wohlen Telefon spd.wohlen@ag.ch Schulpsychologischer Dienst Regionalstelle Zofingen Untere Brühlstrasse Zofingen Telefon spd.zofingen@ag.ch 14

15 Links Mittels Eingabe der gewünschten Suchkriterien sind die Detailangaben zu einer nach IVSE anerkannten sozialen Einrichtung in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein jedermann zugänglich. Sie erhalten hier Auskunft über Wohn-, Arbeits-, Beschäftigungs-, Entlastungs- und Schulungsmöglichkeiten für Menschen mit einer Behinderung und/oder einer sozialen Indikation. Die Fachstelle Team 1155 unterstützt und berät Jugendliche, die den Eintritt in die berufliche Grundbildung nicht schaffen und deren Einstieg in die Berufswelt gefährdet ist. Ziel ist die nachhaltige Reduktion der Jugendarbeitslosigkeit. Ask! Beratungsstelle für Ausbildung und Beruf Aargau Berufsvorbereitung Brückenangebote Brückenangebote richten sich an lern- und leistungswillige Jugendliche unter 18 Jahren, die noch keine Lehrstelle gefunden haben und sich auf eine berufliche Grundbildung vorbereiten möchten. 15

16 Die Organisation für behinderte Menschen

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