Unfallversicherung. Arbeitsplatz Haushalt & Familie. des Landes Oberösterreich für den. Für betreuende Mütter/Väter

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1 Unfallversicherung des Landes Oberösterreich für den Arbeitsplatz Haushalt & Familie Für betreuende Mütter/Väter GRATIS in den ersten 3 Lebensjahren des Kindes: Land OÖ zahlt die Prämie Weiterversicherung bzw. Neueinstieg bis zum 15. Lebensjahr des Kindes für nur 3,60 EUR im Jahr Keine Sorgen Versicherung AG

2 VORWORT Liebe Mutter! Lieber Vater! Noch viel zu wenig ist im gesellschaftlichen Bewusstsein die Bedeutung des Arbeitsplatzes Haushalt & Familie verankert. Diesen arbeitsreichen, aber auch unfallreichen Arbeitsplatz aufzuwerten, gilt mein Bemühen und das Bemühen des Landes Oberösterreich. Als Familienreferent freue ich mich, Ihnen dieses familienfreundliche Angebot des Landes in Zusammenarbeit mit der Oberösterreichischen Versicherung vorstellen zu können. Ich bin davon überzeugt, damit einen weiteren positiven Beitrag für das Familienland Oberösterreich zu leisten. Liebe Eltern! LH-Stv. Franz Hiesl, Familienreferent Heim- und Freizeitunfälle überwiegen in der Unfallstatistik bei weitem. Auf der anderen Seite fehlt ein entsprechendes Risikobewusstsein über die Gefahren in einer vertrauten Umgebung. Mehr als am Arbeitsplatz Haushalt & Familie tätige Elternteile stehen nicht im Erwerbsprozess unnd sind daher nicht automatisch in die gesetzliche Unfallversicherung einbezogen. Die Oberösterreichische Versicherung möchte mit diesem außergewöhnlich günstigen Angebot dazu beitragen, dass diese Lücke im Versicherungsschutz für den so wichtigen Arbeitsplatz Haushalt & Familie geschlossen wird. KommRat Dr. Wolfgang Weidl, Generaldirektor

3 Das Unfallrisiko am Arbeitsplatz Haushalt & Familie ist groß Beinahe zwei Drittel aller Unfälle in Österreich ereignen sich im Bereich Haushalt und Freizeit. Unfälle am Arbeitsplatz, beim Sport und im Verkehr sind dagegen seltener als allgemein angenommen. In diesen Lebensbereichen passieren die Unfälle: 61 % Haushalt, Freizeit 7 % Verkehr 18 % Arbeit, Schule 14 % Sport Die gesetzliche Unfallversicherung anerkennt nur Arbeits- und Arbeitswegunfälle, Ausbildungs- und Ausbildungswegunfälle. Z.B. genießt eine Mutter und Hausfrau, die nicht außerhäuslich erwerbstätig, sondern am Arbeitsplatz Haushalt & Familie tätig ist und keine private Unfallversicherung abgeschlossen hat, aber mit ihrem erwerbstätigen Gatten mitversichert ist, im Falle eines Unfalles nur den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung. Nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) trifft die Krankenkasse im wesentlichen nur Vorsorge für die Heilbehandlung und allenfalls notwendige Prothesen. Rehabilitationsmaßnahmen, Invaliditätsrente, Kosten für eine allenfalls notwendige Haushaltshilfe, behindertengerechte Adaptierung der Wohnung, Hinterbliebenenrente, usw. sind nicht versichert und müssten von der betroffenen Familie selbst getragen werden. Das Land OÖ sorgt für Sie vor Im Rahmen seines familienfreundlichen Maßnahmenpaketes will das Land Oberösterreich in Zusammenarbeit mit der Oberösterreichischen Versicherung diesen fehlenden Versicherungsschutz zumindest teilweise ausgleichen: Mit der Unfallversicherung für den Arbeitsplatz Haushalt & Familie. Damit wird betreuenden Müttern/Vätern für den Fall eines Unfalls in diesem Bereich Versicherungsschutz geboten, und zwar auf zweierlei Art: Kostenlos und automatisch in den ersten 3 Lebensjahren a) des Kindes. Das Land OÖ zahlt die Versicherungsprämie. b) Über Antrag auf Weiterversicherung bzw. Neuaufnahme in die Gruppenunfallversicherung für 3,60 EUR Jahresprämie. Antragstellung möglich ab vollendetem 3. Lebensjahr des Kindes, jährlich verlängerbar bis zum 15. Lebensjahr des jüngsten Kindes. >>> >>>> 3

4 Unfallversicherung Arbeits Jede Mutter/jeder Vater, die/der ein Kind/Kinder unter 15 Jahren hat und auf den als betreuenden Elternteil Fall a) oder Fall b) zutrifft (siehe nächste Seite), ist für den Fall eines Unfalls im Bereich des Arbeitsplatzes Haushalt & Familie in folgender Höhe versichert* ) : Unfall-Versicherungssummen ,- EUR für Unfallinvalidität (siehe Seite 7) 7.500,- EUR für den Todesfall plus Kostenübernahme für eine außerfamiliäre Haushaltshilfe Wenn eine Mutter/ein Vater durch einen Unfall am Arbeitsplatz Haushalt & Familie für die Haushaltsführung und Kinderbetreuung ausfällt (z.b. aufgrund eines notwendigen Krankenhausaufenthalts im Anschluss an den Unfall) und eine außerfamiliäre Haushaltshilfe benötigt wird (z.b. Familienhelfer/in der Caritas), übernimmt die Versicherung die Kosten einer außerfamiliären Haushaltshilfe und zwar in der Form, dass ab dem 8. Tag nach dem Unfall für die Dauer von bis zu 10 Tagen ein Kostenersatz von bis zu 40,- EUR je Tag geleistet wird. Die Organisation der Haushaltshilfe Bei Bedarf organisiert die/der Versicherte eine Haushaltshilfe. Über die tatsächlich getätigten Aufwendungen für die Haushaltshilfe wird das Familienreferat des Landes informiert (unter Beilage der Originalrechnungen über die Kosten der Haushaltshilfe samt Zahlungsbestätigung). Das Familienreferat kümmert sich um die weitere Abwicklung mit der Versicherung. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, überweist die Versicherung den Kostenersatz für die Haushaltshilfe. * ) Der ordentliche Wohnsitz in Oberösterreich während der Versicherungsdauer ist Voraussetzung für eine allfällige Versicherungsleistung. 4

5 platz Haushalt & Familie Diese umfangreichen Unfallversicherungsleistungen bietet das Land OÖ in Zusammenarbeit mit der Oberösterreichischen Versicherung ENTWEDER a) gratis für alle betreuenden Mütter/Väter in Oberösterreich in den ersten 3 Lebensjahren ihres Kindes. D.h., das Land OÖ zahlt für den betreuenden Elternteil der jährlich in Oberösterreich neugeborenen Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des jüngsten Kindes die Unfallversicherungsprämie (inkl. Versicherungssteuer). ODER b) um nur 3,60 EUR Jahresprämie für alle betreuenden Mütter/Väter in Oberösterreich, deren jüngstes Kind zwischen 3 und 15 Jahre alt ist. D.h., diese Eltern können sich über Antrag in die günstige Unfallversicherung für den Arbeitsplatz Haushalt & Familie aufnehmen lassen, bzw. den gemäß Fall a) begründeten Versicherungsschutz nach dem 3. Lebensjahr des Kindes bis zum vollendeten 15. Lebensjahr des Kindes verlängern lassen. In diesem Fall ist eine Jahresprämie in Höhe von 3,60 EUR (inkl. Versicherungssteuer) zu bezahlen. Zur Deckung der Verwaltungskosten verrechnet die Versicherung noch 0,75 EUR pro Jahr, die das Land Oberösterreich als besondere Serviceleistung aus Mitteln des Familienreferates bezahlt. >>> >>>> 5

6 Fall a) trifft auf Sie zu: Sie sind glückliche/r Mutter/Vater einer/eines neugeborenen Oberösterreicherin/Oberösterreichers. Herzliche Gratulation! Somit sind Sie automatisch und gratis unfallversichert. > Vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres Ihres Kindes besteht für Sie als betreuende Mutter/ betreuender Vater automatisch Versicherungsschutz bei körperlicher Schädigung (Invalidität oder Tod) durch Unfall am Arbeitsplatz Haushalt & Familie. Näheres über den Umfang des Versicherungsschutzes finden Sie auf den Seiten 4 und 7. > Die Prämien für die ersten drei Versicherungsjahre zahlt für Sie das Land Oberösterreich aus Mitteln des Familienreferates. > Sie können den Versicherungsschutz über das 3. Lebensjahr Ihres Kindes hinaus für nur 3,60 EUR jährlich verlängern lassen siehe Fall b). > Nach Einlangen Ihrer ausgefüllten Antragskarte erhalten Sie von der Versicherung einen Zahlschein über 3,60 EUR mit dem Verwendungszweck Prämie für Unfallversicherung des Landes Oberösterreich Arbeitsplatz Haushalt & Familie. > Der Versicherungsschutz beginnt mit dem der Einzahlung folgenden Monatsersten, 0 Uhr, und dauert 1 Jahr. > Vor Ende des Versicherungsjahres erhalten Sie neuerlich einen Zahlschein. Verstehen Sie dies bitte als Einladung zur Verlängerung Ihres Versicherungsschutzes um ein weiteres Jahr. Das Familienreferat des Landes möchte Sie gerne über die vielen weiteren attraktiven Familienserviceleistungen informieren. Fordern Sie die Infos einfach mit der nebenstehenden Karte kostenlos an. Fall b) trifft auf Sie zu: Sie wollen als betreuender Elternteil den nach a) begründeten Versicherungsschutz fortsetzen bzw. neu in die Unfallversicherung des Landes OÖ aufgenommen werden. Antragskarte einsenden. Den für die administrative Abwicklung von der Versicherung verrechneten Verwaltungskostenbeitrag von 0,70 EUR pro Jahr übernimmt für Sie das Land OÖ. > Wenn Sie die Prämie einzahlen, sind Sie ein weiteres Jahr unfallversichert. Wenn nicht, erlischt der Versicherungsschutz. > Hat das jüngste Kind sein 15. Lebensjahr vollendet, endet der Versicherungsschutz, und zwar mit dem auf den Geburtstag folgenden Monatsersten (ohne Prämienrückerstattung). 6

7 a) INFO-Anforderung Zutreffendes bitte ankreuzen. Weitere Details zur Unfallversicherung des Landes OÖ für den Arbeitsplatz Haushalt & Familie sowie über Unfallverhütungsmaßnahmen in Haushalt und Freizeit Familienzuschuss des Landes OÖ nach Geburt eines Kindes Familienzuschuss beim Schuleintritt Familienzuschuss für Schulveranstaltungen Landeszuschuss für Familienurlaub Familienauto-/Mobilitätszuschuss Familienfreundliche Wohnbauförderung in Oberösterreich Familienförderung in Österreich Geldunterstützung für studierende Mütter Leitfaden für Alleinerziehende in Oberösterreich Infoblatt Entwicklungsstufen der Kleinkinder b) ANTRAG Zutreffendes bitte ankreuzen. Kinderbetreuungseinrichtungen in Oberösterreich Ratgeber Fernsehen in der Familie Ratgeber Computer- und Videospiele in der Familie Ratgeber Internet in der Familie Ratgeber für Familienarbeit in der Gemeinde Infobroschüre Sicher groß werden Impfgutscheinheft Begleitperson ins Krankenhaus Elternbriefe Familienberatung in Oberösterreich Aktion Kommunale Freiflächen Sektenhandy Checkliste zum Thema Sekten Infoblatt Naturnahe kindergerechte Hausgärten Antrag für OÖ. Familienkarte (Info über Familienjournal und Vorteilsgeberkatalog) Bitte vergessen Sie nicht, auf der Rückseite Name und Anschrift einzutragen. Ich bin interessiert an der Fortsetzung meines bisherigen gemäß Fall a) begründeten Versicherungsschutzes Miteinbeziehung in die günstige Gruppenunfallversicherung und stelle den Antrag auf Aufnahme in die Unfallversicherung des Landes Oberösterreich für den Arbeitsplatz Haushalt & Familie. Mein jüngstes Kind hat das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet. Geburtsdatum des Kindes / der Kinder Datum Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers Bitte vergessen Sie nicht, auf der Rückseite Name und Anschrift einzutragen. Daten der Antragstellerin/des Antragstellers werden soweit automationsunterstützt verarbeitet, als dies in Art und Umfang für den Zweck der Durchführung der Unfallversicherung erforderlich ist. Der Antragsteller/die Antragstellerin stimmt insoweit dem Datenverkehr zu.

8 NOW- HOW Unfallversicherung des Landes Oberösterreich für den Arbeitsplatz Haushalt & Familie VERSICHERUNGSUMFANG Für den Umfang des Versicherungsschutzes sind die Versicherungsbedingungen (AUVB 2001) und der Polizzeninhalt gemäß Vereinbarung mit dem Land Oberösterreich rechtlich verbindlich. WAS IST EIN UNFALL? Jedes Ereignis, das unabhängig vom Willen des Versicherten plötzlich, von außen, mechanisch (z.b. Stoß oder Sturz) oder chemisch (z.b. Säureverletzung) einwirkt und eine Verletzung oder den Tod zur Folge hat. Als Unfälle gelten auch: Ertrinken, Tod oder körperliche Schädigung durch Blitz, Feuer oder elektrischen Strom, Wundinfektionen infolge von Unfallverletzungen, Vergiftungen und Verätzungen durch plötzliches Einatmen von Gasen und Dämpfen. WAS IST NICHT GEDECKT? Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen infolge Bewusstseinsstörung durch Alkohol oder Suchtgifte, bei Unfällen beim Lenken von Kraftfahrzeugen ohne Führerschein sowie für Unfälle bei vorsätzlicher Begehung gerichtlich strafbarer Handlungen. DIE INVALIDITÄTSLEISTUNG Der Versicherte erhält einen dem Invaliditätsgrad entsprechenden Teil der Versicherungssumme, höchstens die gesamte Versicherungssumme von ,-- EUR. WAS TUN NACH EINEM UNFALL? Nach einem Unfall ist es wichtig, sofort ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und den Unfall unverzüglich schriftlich dem Familienreferat des Landes Oberösterreich zu melden (Anschrift, Telefonnummer und -Adresse siehe Seite 8). 7

9 Keine Sorgen Tipp Vorsicht, Unfall-Fallen im Haushalt! Unzureichende Leitern sind gefährlich, noch gefährlicher sind improvisierte Gerüste (Sessel, Kiste usw.). Glatte Bodenbeläge, Treppenstufen, Badewannen oder Duschbecken provozieren folgenschwere Ausrutscher. Scherben von Türverglasungen bringen kein Glück, sondern oft schwerste Verletzungen. Rüsten Sie am besten um auf Sicherheitsglas! Auch Splitterschutzfolien können hier helfen. Achten Sie auf beschädigte oder aufgescheuerte Stromkabel (Bügeleisen!). Sofort austauschen lassen! Weitere Tipps unter Wir sind gerne für Sie da: Familienreferat des Landes OÖ 4021 Linz, Klosterstraße 7 Telefon , 1832 Fax praes.post@ooe.gv.at Oberösterreichische Versicherung 4020 Linz, Gruberstraße 32 Telefon Fax j.bieramperl@ ooe-versicherung.at IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: Land Oberösterreich, 4021 Linz, in Zusammenarbeit mit Oberösterreichische Versicherung AG. Für den Inhalt verantwortlich: Hofrat Dkfm. Werner Höffinger. Konzeption und Gestaltung: Herbert Gattringer. Druck: Deutschbauer, Ottensheim. 8

10 NTRAG/INFO Bitte Porto Karte hier abtrennen nicht vergessen. Eine kleine Investition, die sich lohnt. Absender/in (Antragsteller/in) Familienname, Vorname, Titel Straße/Ort, Hausnummer PLZ Wohnort Familienreferat des Landes Oberösterreich Klosterstraße Linz ARD

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