Diakoniestationen Essen ggmbh. Beschreibung der Leistungen der Pflegeversicherung

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1 Diakoniestationen Essen ggmbh Beschreibung der der Pflegeversicherung

2 Sie möchten in Ihrem eigenen Zuhause leben und stellen fest, dass Ihnen manche Dinge, insbesondere Ihre eigene Körperpflege sowie die Versorgung Ihres Haushaltes, zunehmend schwerer fallen. Schön, wenn man in dieser Situation einen verlässlichen Partner an seiner Seite hat. Eine Übersicht über die unterschiedlichen, die Ihnen durch Ihre Pflegekasse bis zur jeweiligen Budgetgrenze gewährt werden, finden Sie in dieser Broschüre. Leistungskomplexe Die der Pflegeversicherung sind in Leistungskomplexen zusammengefasst. Ein Leistungskomplex ist dann mit der Pflegekasse abzurechnen, wenn der wesentliche Teil der erbracht ist. Vor- und Nachbereitung Zu den Grundpflegeleistungen gehören jeweils auch die unmittelbare Vor- und Nachbereitung des Pflegebereiches, nicht jedoch weitergehende hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Betreuungs- und Unterstützungsangebote im Alltag Mit diesen schaffen wir für Sie mehr Sicherheit und Unabhängigkeit im Alltag. Sie werden in der Regel zeitabhängig berechnet. Unsere Mitarbeitenden beraten Sie zu allen Fragen - gerne auch bei Ihnen zu Hause. 2 3

3 Ganzwaschung (LK 01) Waschen, Duschen, Baden Mund-, Zahn- und Lippenpflege Rasieren Hautpflege Haarpflege (Kämmen, ggf. Waschen Nagelpflege An- und Auskleiden incl. An- und Ablegen von Körperersatzstücken Vorbereiten/Aufräumen des Pflegebereiches Bespiel Morgens hilft Ihnen die Pflegekraft bei der Körperpflege. Sie unterstützt Sie beim Auskleiden. Sie waschen sich das Gesicht und die Arme selbst, den restlichen Körper wäscht die Pflegekraft. Nach Wunsch unterstützt sie oder führt das Eincremen durch. Sie hilft Ihnen, die Mund- und Zahnpflege durchzuführen. Bei der Rasur und der Fingernagelpflege unterstützt sie nach Erfordernis. Die Pflegekraft unterstützt Sie beim Ankleiden und reicht Ihnen den Kamm zum Kämmen. Teilwaschung (LK 02) Teilwaschung (z.b. Intimbereich) Mund-, Zahn- und Lippenpflege Rasieren Hautpflege Haarpflege Nagelpflege An- und Auskleiden incl. An- und Ablegen von Körperersatzstücken Vorbereiten / Aufräumen des Pflegebereiches Abends hilft Ihnen die Pflegekraft zum entweder bei dem Waschen und Eincremen des Oberkörpers oder des Intimbereiches oder des Unterkörpers oder der Zahnpflege. Ausscheidungen (LK 03) Utensilien bereitstellen, anreichen zur Toilette führen Unterstützung u. allgemeine Hilfestellung (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes) Überwachung der Ausscheidung Entsorgen Reinigen z.b. Toilettenstuhl, Urinflasche Katheterpflege (insb. Wechseln von Urinbeuteln) Stomaversorgung bei Anus praeter (Wechsel u. Entleerung des Stomabeutels) Empfehlung zum Kontinenztraining / Inkontinenzversorgung Nachbereiten des Pflegebedürftigen ggf. Intimpflege Die Pflegekraft begleitet Sie zur Toilette. Sie hilft Ihnen beim Säubern des Intimbereiches nach dem Toilettengang oder die Pflegekraft hilft Ihnen beim Anlegen des Inkontinenzmaterials oder der Pants und entsorgt die Gebrauchten in einen dafür vorgesehenen Abfallbehälter in der Wohnung oder Sie benutzen über Nacht einen bereitgestellten Toilettenstuhl. Die Pflegekraft übernimmt am Morgen die Entleerung des Toilettenstuhls oder Sie haben einen liegenden Blasenkatheter. Die Pflegekraft wechselt und entleert den Urinbeutel. 4 5

4 Selbständige Nahrungsaufnahme (LK 04) mundgerechtes Vorbereiten der Nahrung (auch angelieferte Warmspeisen) Lagern und Vorbereiten des Pflegebedürftigen Entsorgen der benötigten Materialien Säubern des Arbeitsbereiches Kenntnisvermittlung (keine Ernährungsberatung) über richtige Ernährung (z.b. Diabetiker), ausreichende Flüssigkeitszufuhr incl. Beratung über Esshilfen Die Pflegekraft bereitet Ihnen die gewünschte Mahlzeit mundgerecht vor. Zum, Brot schmieren, in kleine Häppchen schneiden und auf den Teller legen. Kaffee oder Tee zubereiten, in die Tasse oder die Thermoskanne füllen. Oder sie nimmt die gelieferte warme Mahlzeit vom Essensservice aus der Verpackung, füllt das Essen auf einen Teller und schneidet das Fleisch klein. Sie hilft beim Einnehmen der richtigen Körperhaltung für die Nahrungsaufnahme. Hilfe bei der Nahrungsaufnahme (LK 05) mundgerechtes Vorbereiten der Nahrung (auch angelieferte Warmspeisen) Lagern und Vorbereiten des Pflegebedürftigen Darreichung der Nahrung Entsorgen der benötigten Materialien Säubern des Arbeitsbereiches (spülen) Versorgung des Pflegebedürftigen (Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme) Kenntnisvermittlung (keine Ernährungsberatung) über richtige Ernährung (z.b. Diabetiker) ausreichende Flüssigkeitszufuhr incl. Beratung über Esshilfen Die Pflegekraft bereitet Ihnen die gewünschte Mahlzeit mundgerecht vor. Sie hilft beim Einnehmen der richtigen Körperhaltung für die Nahrungsaufnahme. Sie reicht Ihnen die Nahrung und die Flüssigkeit an. Nach der Mahlzeit führt sie die Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme durch (z.b. Mund säubern und Serviette entfernen). Sonderernährung bei implantierter Magensonde (PEG) (LK 06) Vorbereiten und Richten der Sondernahrung sachgerechtes Verabreichen der Sondernahrung Nachbereitung Lagern/Betten (LK 07) Richten des Bettes Wechseln der Bettwäsche Körper- und situationsgerechtes Lagern Vermittlung von Lagerungstechniken ggf. Einsatz von Lagerungshilfen Die Pflegekraft hilft Ihnen bei der richtigen Lagerung und dem richtigen Sitzen im Bett, auf dem Stuhl, im Sessel, auf dem Sofa oder im Rollstuhl. Bei Bedarf richtet sie das Bett. 6 7

5 Mobilisation (LK 08) Aufrichten des Pflegebedürftigen im Bett An- / Auskleiden incl. An- und Ablegen von Körperersatzstücken Aufstehen / Zubettgehen Sitz-, Geh- und Stehübungen (ggf. unter Verwendung von Hilfsmitteln) bei Bettlägerigen passives, assistiertes oder aktives, funktionsgerechtes Bewegen Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung Hilfe beim Treppensteigen Die Pflegekraft führt mit Ihnen Bewegungsübungen im Sitzen, Stehen oder Gehen in der Wohnung durch. Sie übt mit Ihnen das Treppen steigen. Wenn Sie bettlägerig sind, führt sie passive Bewegungsübungen mit allen Gliedmaßen durch oder sie assistiert bei Bewegungsübungen oder sie leitet Sie zu aktiven funktionsgerechten Bewegungsübungen an. Behördengänge und Arztbesuche (LK 09) Begleiten des Pflegebedürftigen, wenn persönliches Erscheinen bei Behörden oder Ärzten unumgänglich ist Die Pflegekraft begleitet Sie zum Arzttermin. Den Weg dahin fahren Sie z.b. mit dem Fahrdienst eines Wohlfahrtsverbandes oder mit dem Taxi (die Fahrtkosten werden von Ihnen bezahlt). Beheizen des Wohnbereiches (LK 10) Besorgungen, Entsorgungen von Heizmaterial im Wohnungsumfeld Inbetriebnahme des Heizofens (nicht Fernwärme, Gas- oder Zentralheizung) Einkaufen (LK 11) Zusammenstellen des Einkaufszettels für Gegenstände des tägl. Bedarfs Einkaufen ( incl. Arzneimittelbeschaffung) und notwendige Besorgung; (z.b. Bank- und Behördengänge) Unterbringung und Versorgung der eingekauften Lebensmittel, Anleitung zur Beachtung von Genieß- und Haltbarkeit von Lebensmitteln ggf. Wäsche zur Reinigung bringen und abholen Die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter kauft Ihnen die gewünschten Lebensmittel im Supermarkt ein oder sie besorgt Ihnen die Medikamente in der Apotheke oder sie kauft frische Brötchen beim Bäcker oder sie bringt die Wäsche zur Reinigung oder holt sie ab. Zubereiten von warmen Speisen (LK 12) Anleitung zum Umgang mit Lebensmitteln und Vorbereitung der Lebensmittel Zubereiten von warmen Speisen Säubern des Arbeitsbereiches (z.b. Spülen) Entsorgen des verbrauchten Materials Die Pflegekraft wärmt die vorbereitete oder die vom Essensservice angelieferte Mahlzeit auf dem Herd oder der Mikrowelle auf. Sie stellt die Mahlzeit am gewünschten Platz bereit und räumt den Arbeitsbereich der Zubereitung auf. 8 9

6 Reinigen der Wohnung (LK 13) Reinigen des allgemeinüblichen Lebensbereiches (z.b. Wohnraum, Bad, Toilette, Küche) Trennen und Entsorgen des Abfalls keine Grundreinigung Die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter reinigt die Räume, in denen Sie sich aufhalten (in der Regel sind das Schlafzimmer, Wohnzimmer, Küche und Bad). Sie bringt den Abfallbeutel zum Mülleimer. Sie führt keine Grundreinigung durch. Waschen und Pflegen der Wäsche und Kleidung (LK 14) Waschen und Trocknen Bügeln Ausbessern Sortieren und Einräumen Schuhpflege Die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter sortiert die Wäsche und gibt sie für den Waschgang in die Waschmaschine. Sie hängt die gewaschene Wäsche auf oder gibt sie in den Trockner. Sie legt die Wäsche zusammen und in den Schrank. Diese Leistung beinhaltet nicht, dass die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter den Wasch- oder Trockenvorgang abwartet. Hausbesuchspauschale (LK 15) Insgesamt besteht eine Begrenzung auf max. 3 Hausbesuchspauschalen (2 x Hausbesuchspauschale, 1 x erhöhte Hausbesuchspauschale) im Rahmen der Leistungserbringung pro Tag. Die Hausbesuchspauschale vergütet anteilig die Kosten und den zeitlichen Aufwand für die Anfahrt zu Ihnen und die schriftliche Dokumentation des Pflegeverlaufes. 1. Anfahrt 2. Dokumentation Erhöhte Hausbesuchspauschale (LK 15a) Es besteht insgesamt eine Begrenzung auf max. 2 erhöhte Hausbesuchspauschalen im Rahmen der Leistungserbringung pro Tag. 1. Anfahrt 2. Dokumentation Die erhöhte Hausbesuchspauschale wird berechnet, wenn eine kleine zeitliche Leistung bei Ihnen erbracht wird. Sie vergütet anteilig die Kosten und den zeitlichen Aufwand für die Anfahrt zu Ihnen und die schriftliche Dokumentation des Pflegeverlaufes. Erstgespräch (LK 16) (vor Aufnahme der Pflege) Feststellung der Pflegeprobleme Feststellung der Ressourcen des Pflegebedürftigen Planung der Pflegeeinsätze Gespräche mit Angehörigen/Arzt Informationen über weitere Hilfen incl. Hausbesuchspauschale Die Pflegedienstleitung oder die Pflegekraft befragen Sie und Ihre Angehörigen zu Beginn der Pflege, um für die Durchführung der Pflege wichtige Informationen zu erhalten und ggf. mit Ihnen und der Hilfe Ihrer Angehörigen Kenntnis über Ihre Vorlieben, Abneigungen, Fähigkeiten, Einschränkungen und Wünsche zu erlangen, damit die Pflege Ihnen angemessen geplant und durchgeführt werden kann

7 Folgebesuch (LK 16a) Erfassung von Veränderungen im häuslichen Pflegeumfeld Feststellen von neuen Pflegeproblemen Gespräche mit Angehörigen/Arzt Informationen über weitere Hilfen incl. Hausbesuchspauschale Die Pflegedienstleitung oder die Pflegekraft befragen Sie und Ihre Angehörigen bei Veränderung der Pflegesituation, um für die weitere Durchführung der Pflege wichtige Informationen zu erhalten und ggf. mit Ihnen und der Hilfe Ihrer Angehörigen Kenntnis über Ihre Vorlieben, Abneigungen, Fähigkeiten, Einschränkungen und Wünsche zu erlangen, damit die Pflege Ihnen angemessen geplant und durchgeführt werden kann. Beratungsbesuch nach 37.3 SGB XI bei Pflegestufe 1 (LK 17) Pflegestufe 2 (LK 17a) Pflegestufe 3 (LK 17b) Für Pflegebedürftige mit Bezug von ausschließlich des Pflegegeldes Beratung und Unterstützung der Pflegepersonen Pflegeeinsatz mit Beratung des Pflegebedürftigen Prüfung von ggf. Pflegehilfsmitteln Hinweise auf Pflegekurse Erstellung einer Ergebnis-Kurzmitteilung incl. Hausbesuchspauschale und Pflegestufe 0 (LK 17c) Beratung und Unterstützung der Angehörigen bzw. Betreuungspersonen Hinweise auf Hilfestellungen Beratung bei der Einbindung von Hilfeangeboten incl. Hausbesuchspauschale Bei der Anerkennung der Pflegestufen 1 und 2 kommt die Pflegefachkraft einmal halbjährlich, bei Anerkennung der Pflegestufe 3 einmal vierteljährlich zu Ihnen, um eine Beratung vor Ort durchzuführen. Sie sind verpflichtet, diese Beratung anzunehmen, um die Leistung Pflegegeld erhalten zu können. Bei zusätzlicher Leistung nach dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz haben Sie vierteljährlich Anspruch auf einen Beratungsbesuch. Die Pflegefachkraft informiert sich, wie Ihre Pflege und Unterstützung erfolgt und sichergestellt wird. Sie gibt Ihnen und Ihren Angehörigen/ Bezugspersonen Tipps und Ratschläge, wie die Pflegehandlungen gesundheitsschonend und fachgerecht durchgeführt werden können und zeigt dies auch praktisch. Sie informiert über den Einsatz sinnvoller Hilfsmittel. Zusätzlich kann sie eine individuelle Pflegeschulung bei Ihnen zu Hause durchführen. Diese Schulung wird bei der Pflegekasse beantragt, die Kosten werden übernommen und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet

8 Kleine Grundpflege mit Lagern/Betten und selbständiger Nahrungsaufnahme (LK 18) 02 Teilwaschung 04 Selbständige Nahrungsaufnahme 07 Lagern/Betten Abends hilft Ihnen die Pflegekraft bei der Körperpflege eines Körperbereiches, dem Toilettengang und der richtigen Lagerung und bereitet Ihnen die gewünschte Mahlzeit mundgerecht vor. Große Grundpflege (LK 19) 01 Ganzwaschung (Waschen, Duschen, Baden) 03 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes) Morgens hilft Ihnen die Pflegekraft bei der Körperpflege und begleitet Sie zur Toilette, sie hilft Ihnen beim Säubern des Intimbereiches nach dem Toilettengang. Die Pflegekraft hilft Ihnen beim Anlegen des Inkontinenzmaterials oder der Pants und entsorgt die Gebrauchten in einen dafür vorgesehenen Abfallbehälter in der Wohnung. Große Grundpflege mit Lagern/Betten und selbständiger Nahrungsaufnahme (LK 20) 01 Ganzwaschung (Waschen, Duschen, Baden) 04 Selbständige Nahrungsaufnahme 07 Lagern / Betten Morgens hilft Ihnen die Pflegekraft bei der Körperpflege, dem Toilettengang und bei der richtigen Lagerung. Die Pflegekraft bereitet Ihnen die gewünschte Mahlzeit mundgerecht Kleine Grundpflege (LK 21) 02 Teilwaschung Abends hilft Ihnen die Pflegekraft zum bei dem Waschen und Eincremen des Oberkörpers oder des Intimbereiches oder des Unterkörpers. Beim dafür erforderlichen An- und Auskleiden unterstützt sie. Die Pflegekraft begleitet Sie zur Toilette. Sie hilft Ihnen beim Säubern des Intimbereiches nach dem Toilettengang. Die Pflegekraft hilft Ihnen beim Anlegen des Inkontinenzmaterials oder der Pants und entsorgt die Gebrauchten in einen dafür vorgesehenen Abfallbehälter in der Wohnung

9 Große hauswirtschaftliche Versorgung (LK 22) 13 Reinigen der Wohnung 14 Waschen und Pflegen der Wäsche und Kleidung Die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter sortiert die Wäsche und gibt sie für den Waschgang in die Waschmaschine. Dann reinigt sie die Räume, in denen Sie sich aufhalten (in der Regel sind das Schlafzimmer, Wohnzimmer, Küche und Bad). Sie bringt den Abfallbeutel zum Mülleimer. Sie führt keine Grundreinigung durch. Sie hängt die gewaschene Wäsche auf oder gibt sie in den Trockner. Sie legt die Wäsche zusammen und in den Schrank. Die Leistung beinhaltet nicht, dass die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter den Wasch- oder Trockenvorgang abwartet. Große Grundpflege mit Lagern/Betten (LK 23) 01 Ganzwaschung (Waschen, Duschen, Baden) 07 Lagern/Betten Morgens hilft Ihnen die Pflegekraft bei der Körperpflege und dem Toilettengang. Die Pflegekraft hilft Ihnen bei der richtigen Lagerung und dem richtigen Sitzen im Bett, auf dem Stuhl, im Sessel, auf dem Sofa oder im Rollstuhl. Bei Bedarf richtet sie das Bett oder wechselt die Bettwäsche. Große Grundpflege mit Lagern/Betten und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme (LK 24) 01 Ganzwaschung (Waschen, Duschen, Baden) 05 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 07 Lagern/Betten Morgens hilft Ihnen die Pflegekraft bei der Körperpflege, dem Toilettengang und bei der richtigen Lagerung und bereitet Ihnen die gewünschte Mahlzeit mundgerecht vor. Sie hilft beim Einnehmen der richtigen Körperhaltung für die Nahrungsaufnahme. Sie reicht Ihnen die Nahrung und die Flüssigkeit an. Kleine Grundpflege mit Lagern/Betten (LK 25) 02 Teilwaschung 07 Lagern/Betten 16 Abends hilft Ihnen die Pflegekraft zum bei dem Waschen und Eincremen des Oberkörpers oder des Intimbereiches oder des Unterkörpers. Beim dafür erforderlichen An- und Auskleiden unterstützt sie. Die Pflegekraft begleitet Sie zur Toilette. Sie hilft Ihnen beim Säubern des Intimbereiches nach dem Toilettengang. Die Pflegekraft hilft Ihnen beim Anlegen des Inkontinenzmaterials oder der Pants und entsorgt die Gebrauchten in einen dafür vorgesehenen Abfallbehälter in der Wohnung. Die Pflegekraft hilft Ihnen bei der richtigen Lagerung und dem richtigen Sitzen im Bett, auf dem Stuhl, im Sessel, auf dem Sofa oder im Rollstuhl. Bei Bedarf richtet sie das Bett oder wechselt die Bettwäsche. 17

10 Kleine Grundpflege mit Lagern/Betten und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme (LK 26) 02 Teilwaschung 05 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 07 Lagern/Betten Abends hilft Ihnen die Pflegekraft bei der Körperpflege eines Körperbereiches, dem Toilettengang, der richtigen Lagerung und bereitet Ihnen die gewünschte Mahlzeit mundgerecht vor. Sie hilft beim Einnehmen der richtigen Körperhaltung für die Nahrungsaufnahme. Sie reicht Ihnen die Nahrung und die Flüssigkeit an. Kleine pflegerische Hilfestellung 1 (LK 27) Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes oder anderen Sitz- und Liegegelegenheiten Reinigen von Gesicht und/oder Händen Richten des Bettes Die Pflegekraft hilft Ihnen beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes oder anderen Sitz- und Liegegelegenheiten Kleine pflegerische Hilfestellung 2 (LK 28) An- und/oder Auskleiden (incl. An- und Ablegen von Körperersatzstücken) Reinigen von Gesicht und/oder Händen Richten des Bettes Die Pflegekraft hilft Ihnen beim An- und/oder Auskleiden. Kleine pflegerische Hilfestellung 3 (LK 29) Leistungskomplexe 27 Kleine pflegerische Hilfestellung 1 28 Kleine pflegerische Hilfestellung Die Pflegekraft hilft Ihnen beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes oder anderen Sitz- und Liegegelegenheiten. Außerdem unterstützt sie beim An- und/oder Auskleiden. Kleine pflegerische Hilfestellung 4 (LK 30) Wechseln der Bettwäsche Richten des Bettes Die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter wechselt die Bettwäsche und richtet das Bett

11 Betreuungs- und Unterstützungsleistungen im Alltag Mit Eingruppierung in die Pflegestufen I-III haben alle Versicherten, auch ohne Vorliegen einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz, einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Unterstützungsleistungen bis zu einem Betrag von 104 pro Monat. Diese sollten vorsorglich bei der Pflegekasse beantragt werden. Bei eingeschränkter Alltagskompetenz in der Pflegestufe 0 bis III beträgt der monatliche Betrag 104, im erhöhten Maße 208. Die Diakoniestationen Essen können die zusätzlichen Betreuungsleistungen, bei Vorliegen einer Abtretungsvereinbarung, direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Nicht genutzte Gelder können in das Folgejahr übertragen und bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Leistung als Einzelangebote Unterstützung im Haushalt Begleitung bei Freizeitaktivitäten, Spaziergängen oder Ausflügen Begleitung bei Arztbesuchen individuelle Betreuungsangebote als Gruppenangebot Teilnahme an unseren Betreuungscafés oder Besuch des Tagesstübchen Pusteblume 20 21

12 Pflegesachleistungen für ambulante Pflege Verhinderungspflege je Kalenderjahr Stufe ohne Demenz mit Demenz* Stufe ohne Demenz mit Demenz* Pflegestufe 0-231,00 Pflegestufe ,00 Pflegestufe I 468,00 689,00 Pflegestufe II 1.144, ,00 Pflegestufe I III 1.612, ,00 Pflegestufe III 1.612, ,00 Härtefall 1.995, ,00 Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen Stufe Pflegestufe I III ohne Demenz 104,00 mit Demenz* Bei Verhinderung Ihrer Pflegeperson können Sie ab Januar für 6 Wochen oder für 1.612,00 im Kalenderjahr in Anspruch nehmen. Sie können unter Anrechnung des Pflegegeldes die Verhinderungspflege tageweise oder aber ohne Anrechnung auf das Pflegegeld stundenweise in Anspruch nehmen, wenn Ihre Pflegeperson beispielsweise einen Friseurtermin hat oder selbst einen Arzttermin wahrnehmen muss. Sollten Sie die zur Kurzzeitpflege nicht abrufen, können Sie daraus bis zu 806,00 zusätzlich in Anspruch nehmen. Pflegestufe 0 - III 104,00 oder 208,00 Kurzzeitpflege Stufe ohne Demenz mit Demenz* Seit Januar 2015 können Sie zusätzlich zu den Betreuungsleistungen auch sogenannte Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Diese sollten vorsorglich bei der Pflegekasse beantragt werden. Pflegegeld für Pflegepersonen Stufe ohne Demenz *Gilt für Personen mit dauerhalft erheblich eingeschränkten Alltagskompetenzen im Sinne des 45 a SGB XI meist Demenzkranke 22 mit Demenz* Pflegestufe 0-123,00 Pflegestufe I 244,00 316,00 Pflegestufe II 458,00 545,00 Pflegestufe III 728,00 728,00 Pflegestufe ,00 Pflegestufe I III Tagespflege Stufe 1.612, ,00 ohne Demenz Die der Tagespflege können seit 2015 ohne Anrechnung auf die ambulante Pflege zu 100% genutzt werden. 23 mit Demenz* Pflegestufe 0-231,00 Pflegestufe I 468,00 689,00 Pflegestufe II 1.144, ,00 Pflegestufe III 1.612, ,00

13 Haben Sie Fragen? Dann kommen Sie einfach für eine Beratung in unsere Diakoniestation, rufen Sie uns an oder besuchen Sie uns auf unserer Internetseite. Geschäftsstelle Diakoniestationen Essen ggmbh Julienstraße Essen Telefon (0201) Diakoniestation Essen-Altenessen/Borbeck Stolbergstraße Essen Tel.: Diakoniestation Essen-Frintrop Frintroper Markt Essen Tel.: Diakoniestation Essen-Holsterhausen Gemarkenstraße Essen Tel.: Diakoniestation Essen-Katernberg Schonnebeckhöfe Essen Tel.: Diakoniestation Kliniken Essen-Mitte Töpferstraße Essen Tel.: Diakoniestation Essen-Kupferdreh Fahrenberg Essen Tel.: Diakoniestation Essen-Margarethenhöhe Steile Straße Essen Tel.: Diakoniestation Essen-Steele Kaiser-Wilhelm-Str Essen Tel.: Vereinbarte Leistungskomplexe mit den Pflegekassen in NRW gültig ab dem

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