Amtsblatt. 16 / 7. August 2013
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1 Informationen und amtliche Bekanntmachungen 16 / 7. August 2013 Amtsblatt der Stadt 2 Euro Aufstellung des Bebauungsplans Nr Der Stadtplanungsausschuss hat am beschlossen, für das im Plan des Stadtplanungsamtes vom durch die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches bestimmte Gebiet südlich der Stromerstraße, westlich der Fl.Nrn. 56/75 und 65/64 Gmkg. Steinbühl, nördlich der Bahnlinie Hbf- Treuchtlingen / Bamberg / Schnelldorf und östlich der Steinbühler Straße den Bebauungsplan Nr Zollhof gemäß 30 BauGB aufzustellen. Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Gebietes zu schaffen. Die unter Denkmalschutz stehende Halle soll für gemischte Nutzungen mit überwiegend Gewerbe und Büros, untergeordnet ein Anteil an Wohnungen genutzt werden, ergänzt durch einen ebenfalls mit gemischter Nutzung geplanten Neubau mit Büros und Mikrowohnungen. Gemäß 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird dies hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Zum räumlichen Geltungsbereich wird auf den abgedruckten Lageplan hingewiesen. Stadt - Stadtplanungsamt Anwesen Bielingplatz 2, Gemarkung/Flurnr.: St. Johannis 299 Baugenehmigung für die Aufstockung des IZBB-Gebäudes Mit Vorbescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt vom Aktenzeichen V wurde der Vorbescheid für das oben genannte Vorhaben erteilt. Den Eigentümern der Grundstücke Fl.-Nr. 299/3 und 294/2, Gemarkung St.Johannis, Hufelandstraße Hs-Nr.3/5/9, Rilkestraße 25/27 und Juvenellstraße 27/29,die dem Vorhaben nicht zugestimmt haben, ist gemäß Art. 66 Abs. 1 BayBO eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides zuzustellen. Nachdem sich die vorgenannten Grundstücke im Eigentum von mehr als 20 Miteigentümern befi nden, wird die erforderliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 BayBO). Eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides liegt bei der Bauordnungsbehörde der Stadt innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do Uhr, Mi. und Fr Uhr) nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 23 zur Einsichtnahme aus. Auch kann ein Abdruck des Genehmigungsbescheides von den betreffenden Eigentümern bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist (siehe ) schriftlich angefordert Gmkg. Steinbühl 0 50M 4616 nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt ) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt Hinweis zur : Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Amtsblatt 16 / 7. August
2 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch ) ist unzulässig. Anwesen Fuggerstraße 6, Gemarkung/Flurnr.: Gostenhof 230/ 40 Baugenehmigung für den Einbau von 2 Wohnungen in das Dachgeschoss mit Errichtung von Dachgauben Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt vom Aktenzeichen B wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen erteilt. Den Eigentümern der Grundstücke Flur-Nrn. 230/29 (Fuggerstr. 8), 231/20 (Rothenburger Str , Wolgemutstr , Holzschuherstr. 1a u. 5) und 232/3 (Rothenburger Str. 126 u. 126a), Gemarkung Gostenhof, die dem Vorhaben nicht zugestimmt haben, ist gemäß Art. 66 Abs. 1 BayBO eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides zuzustellen. Nachdem sich die vorgenannten Grundstücke im Eigentum von mehr als 20 Miteigentümern befinden, wird die erforderliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 BayBO). Eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides liegt bei der Bauordnungsbehörde der Stadt innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do Uhr, Mi. und Fr Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 22, zur Einsichtnahme aus. Auch kann ein Abdruck des Genehmigungsbescheides von den betreffenden Eigentümern bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist (siehe ) schriftlich angefordert nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt ) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt Hinweis zur : Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch ) ist unzulässig. Anwesen Grolandstraße 5, Gemarkung/ Flurnr.: Kleinreuth h. d. Veste 311/ 11 Vorbescheid für die Errichtung eines Zweifamilienhauses Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt vom Aktenzeichen V wurde der Vorbescheid für das oben genannte Vorhaben unter Zulassung von Befreiungen / Abweichungen nach 31 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt. Den Eigentümern der Grundstücke Fl.-Nr(n). 310/2, 310, 310/4, 311, 311/5 und 311/10, Gemarkung Kleinreuth h.d. Veste., Grolandstr. 3, 7, 7a, 11, Innerer Kleinreuther Weg 20,22, 24, 26, Pilotystr. 73, 75, 77, die dem Vorhaben nicht zugestimmt haben, ist gemäß Art. 66 Abs. 1 BayBO eine Ausfertigung des Vorbescheides zuzustellen. Nachdem sich die vorgenannten Grundstücke im Eigentum von mehr als 20 Miteigentümern befinden, wird die erforderliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 BayBO). Eine Ausfertigung des Vorbescheides liegt bei der Bauordnungsbehörde der Stadt innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do Uhr, Mi. und Fr Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 32, zur Einsichtnahme aus. Auch kann ein Abdruck des Vorbescheides von den betreffenden Eigentümern bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist (siehe ) schriftlich angefordert nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt ) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt Hinweis zur : Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch ) ist unzulässig. Anwesen Gugelstraße 134, Gemarkung/Flurnr.: Gibitzenhof 70 / 17 Baugenehmigung für die Errichtung einer Balkonanlage Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt vom Aktenzeichen B wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben erteilt. Den Eigentümern der Grundstücke Fl.-Nr(n). 70/15, 70/32, 70/31, 70/115, 70/6, 70/30, 70/20, 70/19 Gemarkung Gibitzenhof, Gugelstr. 132 und 136, Habichtstr. 12 und 14, Sperberstr. 15, 17 und 19, die dem Vorhaben nicht zugestimmt haben, ist gemäß Art. 66 Abs. 1 BayBO eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides zuzustellen. Nachdem sich die vorgenannten Grundstücke im Eigentum von mehr als 20 Miteigentümern befinden, wird die erforderliche Zustellung durch öffentliche Amtsblatt 16 / 7. August
3 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 BayBO). Eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides liegt bei der Bauordnungsbehörde der Stadt innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do Uhr, Mi. und Fr Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 26 a, zur Einsichtnahme aus. Auch kann ein Abdruck des Genehmigungsbescheides von den betreffenden Eigentümern bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist (siehe ) schriftlich angefordert nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt ) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt Hinweis zur : Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch ) ist unzulässig. Anwesen Innere Cramer-Klett-Straße 3, Gemarkung/Flurnr.: -Sebald 1173 Baugenehmigung für die Erweiterung des bestehenden Wohnhauses mit 16 Wohneinheiten um eine Wohneinheit, Abbruch des Dachgeschosses des nördl. Gebäudeteils und Aufstockung des Gebäudeteils mit 2 Geschossen incl. Dachterrasse, Anbau von Balkonen an der Westfassade und eines Außenaufzugs, bauliche Änderungen Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt vom Aktenzeichen B wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter Zulassung von Abweichungen nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt. Den Eigentümern des Grundstücke Fl.-Nr. 1175, Gemarkung -Sebald, Kupferschmiedshof 25, 27, 29 und Münzgasse 15, Fl.-Nr. 1174, Gem. -Sebald, Innere Cramer-Klett-Straße 7 und Fl.-Nr. 1165, Gemarkung -Sebald, Beckschlagergasse 11 die dem Vorhaben nicht zugestimmt haben, ist gemäß Art. 66 Abs. 1 BayBO eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides zuzustellen. Nachdem sich die vorgenannten Grundstücke im Eigentum von mehr als 20 Miteigentümern befinden, wird die erforderliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 BayBO). Eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides liegt bei der Bauordnungsbehörde der Stadt innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do Uhr, Mi. und Fr Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 17, zur Einsichtnahme aus. Auch kann ein Abdruck des Genehmigungsbescheides von den betreffenden Eigentümern bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist (siehe ) schriftlich angefordert nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt ) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt Hinweis zur : Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch ) ist unzulässig. Anwesen Laufamholzstr. 318, Gemarkung/ Flurnr.: Laufamholz 90 / 19 Genehmigungsverlängerung der Baugenehmigung für die Errichtung einer Gaststätte und einer Werbeanlage mit beleuchteten Einzelbuchstabenschriften um weitere 2 Jahre bis Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt vom Aktenzeichen G wurde die Geltungsdauer der Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben um 2 Jahre, bis zum , verlängert. Den Eigentümern der Grundstücke Fl.Nrn. 90/13, 90/43, 90/62, 90/64 und 90/122, je Gemarkung Laufamholz, die dem Vorhaben nicht zugestimmt haben, ist gemäß Art. 66 Abs. 1 BayBO eine Ausfertigung des Bescheides zuzustellen. Nachdem sich die vorgenannten Grundstücke im Eigentum von mehr als 20 Miteigentümern befinden, wird die erforderliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 BayBO). Eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides liegt bei der Bauordnungsbehörde der Stadt innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do Uhr, Mi. und Fr Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 24, zur Einsichtnahme aus. Auch kann ein Abdruck des Genehmigungsbescheides von den betreffenden Eigentümern bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist (siehe ) schriftlich angefordert nach seiner Zustellung Klage bei dem Amtsblatt 16 / 7. August
4 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt ) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt Hinweis zur : Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch ) ist unzulässig. Anwesen Nibelungenstr. 25, Gemarkung/ Flurnr.: Gleißhammer 124 / 8 Baugenehmigung für den Abbruch und die Errichtung von Balkonen Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt vom , Aktenzeichen B wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter Zulassung von Abweichungen nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt. Den Eigentümern der Grundstücke Fl.-Nr. 124/6 Gemarkung Gleißhammer, Alberichstr.9 und Fl.-Nr. 124/7, Gemarkung Gleißhammer, Nibelungenstr. 23, die dem Vorhaben nicht zugestimmt haben, ist gemäß Art. 66 Abs. 1 BayBO eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides zuzustellen. Nachdem sich die vorgenannten Grundstücke im Eigentum von mehr als 20 Miteigentümern befinden, wird die erforderliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 BayBO). Eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides liegt bei der Bauordnungsbehörde der Stadt innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do Uhr, Mi. und Fr Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 27, zur Einsichtnahme aus. Auch kann ein Abdruck des Genehmigungsbescheides von den betreffenden Eigentümern bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist (siehe ) schriftlich angefordert nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt ) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt Hinweis zur : Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch ) ist unzulässig. Anwesen Olafstraße, Gemarkung/Flurnr.: Thon 29 Baugenehmigung für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses (5 WE) Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt vom , Aktenzeichen B , wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter Zulassung von Abweichungen nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt. Den Eigentümern der Grundstücke Fl.-Nr(n). 30/18, 30/22, 30/20, 30, 28, 28/3, 28/4, 30/5, 182, Gemarkung Thon, Nähe Olafstraße, Olafstraße 1-5 und 10, Von-Oelhafen-Straße 5 und 5a, Kilianstraße 6, 6a, 6a, die dem Vorhaben nicht zugestimmt haben, ist gemäß Art. 66 Abs. 1 BayBO eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides zuzustellen. Nachdem sich die vorgenannten Grundstücke im Eigentum von mehr als 20 Miteigentümern befinden, wird die erforderliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 BayBO). Eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides liegt bei der Bauordnungsbehörde der Stadt innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do Uhr, Mi. und Fr Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231 v im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 24, zur Einsichtnahme aus. Auch kann ein Abdruck des Genehmigungsbescheides von den betreffenden Eigentümern bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist (siehe ) schriftlich angefordert nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt ) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt Amtsblatt 16 / 7. August
5 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Hinweis zur : Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch ) ist unzulässig. Anwesen Preißlerstraße, Gemarkung/Flurnr.: Gostenhof 365 / 5 Baugenehmigung für die Errichtung von 8 Stadthäusern, Nutzungsänderung von Sporthalle zu Wohnen mit Errichtung von Balkonen und zwei Aussentreppen Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt vom Aktenzeichen B wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter Zulassung von Abweichungen nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt. Den Eigentümern der Grundstücke Fl.-Nr(n). 365/38, 365/63, 365/73, 367/5, 367/18, 367/19 und 367/22, Gemarkung Gostenhof, Adam-Klein-Str. 22, 24, 26 und 28, Fürther Str. 83 a und 83 b, sowie Glockendonstr. 12, die dem Vorhaben nicht zugestimmt haben, ist gemäß Art. 66 Abs. 1 BayBO eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides zuzustellen. Nachdem sich die vorgenannten Grundstücke im Eigentum von mehr als 20 Miteigentümern befinden, wird die erforderliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 BayBO). Eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides liegt bei der Bauordnungsbehörde der Stadt innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do Uhr, Mi. und Fr Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 32, zur Einsichtnahme aus. Auch kann ein Abdruck des Genehmigungsbescheides von den betreffenden Eigentümern bis zum Ablauf der Rechts- Amtsblatt 16 / 7. August 2013 mittelfrist (siehe ) schriftlich angefordert nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt ) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt Hinweis zur : Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch ) ist unzulässig. Anwesen Schloßstraße 31, Gemarkung/Flurnr.: Gleißhammer 91/ 7 Baugenehmigung für den Umbau und Modernisierung der Wohnungen (9 WE), Nutzungsänderung von Gaststätte zu zwei Wohnungen im EG des Vorderhauses, Anbau von überdachten Balkonen im 1. und 2. OG an die Westfassade des Vorderhauses sowie Nutzungsänderung von Werkstatt/Lager (Stadthaus 7 und 8) zu Wohnzwecken mit Erhöhung des Dachstuhls (Stadthaus 8); Erhöhung des Dachstuhls (Stadthaus 9) zu Wohnzwecken Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt vom Aktenzeichen B wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter Zulassung von Abweichungen nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt. Den Eigentümern der Grundstücke Fl.-Nrn. 91/4, 91/19, 91/6, 91/32, 91/24 und 91/20 Gemarkung Gleißhammer, Schloßstr. 29 und 33, Peterstr. 52 und 54, Kupferstr. 27 und 29, die dem Vorhaben nicht zugestimmt haben, ist gemäß Art. 66 Abs. 1 BayBO eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides zuzustellen. Nachdem sich die vorgenannten Grundstücke im Eigentum von mehr als 20 Miteigentümern befinden, wird die erforderliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 BayBO). Eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides liegt bei der Bauordnungsbehörde der Stadt innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do Uhr, Mi. und Fr Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 32, zur Einsichtnahme aus. Auch kann ein Abdruck des Genehmigungsbescheides von den betreffenden Eigentümern bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist (siehe ) schriftlich angefordert nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts 280
6 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt erhoben Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt ) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt Hinweis zur : Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch ) ist unzulässig. Anwesen Wölckernstr. 29, Bulmannstr. 23, Gemarkung/Flurnr.: Galgenhof 53 / 5 Vorbescheid für Aufstockung des Gebäudes zur Errichtung einer Kindertagesstätte Mit Vorbescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt vom Aktenzeichen V wurde die Zulässigkeit des obengenannten Vorhabens hinsichtlich der gestellten Fragen und unter Zulassung von Abweichungen nach 31 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) festgestellt. Den Eigentümern der Grundstücke Fl.-Nr(n). 53/7, 53/8, 53/9, 53/10, 54/5, 54/6, 54/14, 54/15, 52/16, 54/17, 52/18, 54/19, 54/20 und 54/21 Gemarkung Galgenhof, Wölckernstr. 39, Hummelsteiner Weg 42, 44, 46, 48 und 50, Breitscheidstr. 28, 30, 32, 34 und 36 und Bulmannstr. 17, 19 und 21, die dem Vorhaben nicht zugestimmt haben, ist gemäß Art. 71 i. V. m. Art. 66 Abs. 1 BayBO eine Ausfertigung des Vorbescheides zuzustellen. Nachdem sich die vorgenannten Grundstücke im Eigentum von mehr als 20 Miteigentümern befinden, wird die erforderliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung vorgenommen. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 BayBO). Eine Ausfertigung des Vorbescheides liegt bei der Bauordnungsbehörde der Stadt innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do Uhr, Mi. und Fr Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 26a, zur Einsichtnahme aus. Auch kann ein Abdruck des Genehmigungsbescheides von den betreffenden Eigentümern bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist (siehe ) schriftlich angefordert nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt ) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt Hinweis zur : Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch ) ist unzulässig. Umlegung Dagmarstraße Beschluss über die Änderung des Umlegungsgebietes - Berichtigung Im Amtsblatt der Stadt Nr. 15 vom wurde der Beschluss des Umlegungsausschusses der Stadt über die Änderung des Umlegungsgebietes Dagmarstraße veröffentlicht. Diverse Flurstücksnummern der Gemarkung Mögeldorf wurden verwechselt. Statt der Flurstücksnummern 132/34, 151/6, 215/87 und 215/88 muss es richtig lauten: Flurstücksnummern 132/35, 151/7, 215/90 und 215/91. Stadt Amt für Geoinformation und Bodenordnung Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses hat pflanzen und ideen. GROSSAUSWAHL AN TOP -PFLANZEN für ihren garten. pflanzarbeiten & pflege. der schopf hilft ihnen gerne. SCHOPF GRÜNES ZENTRUM KROTTENBACH Höllwiesenstr Tel Amtsblatt 16 / 7. August
7 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Der Kreiswahlleiter für den Bundeswahlkreis Nr. 244 Nord, Bundestagswahl am Bekanntmachung der zugelassenen Kreiswahlvorschläge im Wahlkreis 244 Nord Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 26. Juli 2013 beschlossen, folgende Kreiswahlvorschläge für die Wahl zum Deutschen Bundestag zuzulassen: Nr. des Kreiswahlvorschlags Bewerber /B e w e rb e rin Partei oder Kennwort des Kreiswahlvorschlags Familienname und Vornamen Beruf oder Stand Geburtsjahr und Geburtsort Anschrift 1 Wöhrl, Dagmar Gabriele Rechtsanwältin, MdB 1954 Günthersbühler Str. 24 a Christlich-Soziale Union in Bayern e.v. - CSU - 2 Heinrich, Gabriela Redakteurin 1963 Berlin Mendelstr Sozialdemokratische Partei Deutschlands - SPD - 3 Schürer, Tilman Gregor Rechtsanwalt 1979 Konradstr Freie Demokratische Partei - FDP - 4 Fuchs, Harald Roland Diplom-Sozialwirt 1966 Ulm Maxfeldstr BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - GRÜNE - 5 Weinberg, Harald Soziologe, MdB 1957 Bad Godesberg jetzt Bonn Wachtelstr DIE LINKE - DIE LINKE - 6 Kotzian, Emanuel Wojtiech Verleger 1972 Krakau Gostenhofer Hauptstr Piratenpartei Deutschland - PIRATEN - 7 Rorich, Christine Amalie Kauffrau 1937 Dürr-Kunzendorf Johannisstr Nationaldemokratische Partei Deutschlands - NPD - 15 Rupprecht, Johannes Georg Maria Chemiefacharbeiter 1952 Bamberg Adam-Klein-Str Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands - MLPD - 16 Claus, Marcel Geschäftsführer 1976 Leipzig Hirtengasse Alternative für Deutschland - AfD - 19 Emmert, Gerhard Friedrich IT-Berater 1961 Saßnitzer Str FREIE WÄHLER Bayern - FREIE WÄHLER - 21 Hammerlindl, Klaus Anton Filmemacher 1965 Lindengasse Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative - Die PARTEI - 22 Pfleiderer, Walter Friedrich Wilhelm TV-Wirtschaftsjournalist 1936 Pirckheimerstr Walter Pfleiderer - Walter Pfleiderer - I:V. Lindl BAYERISCHES ZIMMERERHANDWERK LEISTUNGSFÄHIG LORENZ WUNNER Holzbau Zimmerei Treppenbau Gustav-Adolf-Straße , Fax (09 11) holzbau-wunner@web.de Amtsblatt 16 / 7. August 2013 Ihre Kleinanzeige zu allen Gelegenheiten! Breite 60 mm, Je Zeile 1, netto Telefon Fax akquise@stadt.nuernberg.de 282
8 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Der Kreiswahlleiter für den Bundeswahlkreis Nr. 245 Süd, Bundestagswahl am Bekanntmachung der zugelassenen Kreiswahlvorschläge im Wahlkreis 245 Süd Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 26. Juli 2013 beschlossen, folgende Kreiswahlvorschläge für die Wahl zum Deutschen Bundestag zuzulassen: Nr. des Kreiswahlvorschlags Familienname und Vornamen Bewerber/Bewerberin Beruf oder Stand Geburtsjahr und Geburtsort Anschrift Partei oder Kennwort des Kreiswahlvorschlags 1 Frieser, Michael Edwin Rechtsanwalt, MdB 1964 Cimbernstr Christlich-Soziale Union in Bayern e.v. - CSU - 2 Burkert, Martin Kurt Mitglied des Bundestages 1964 Würzburg Siemensstr Sozialdemokratische Partei Deutschlands - SPD - 3 Dr. Katterle, Dieter Hans Heinrich Facharzt 1950 Kemnath Niebelungenstr Freie Demokratische Partei - FDP - 4 Raab, Birgit Diplom-Agraringenieurin (FH) 1964 Fürth Kappadocia Schwabach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - GRÜNE - 5 Greim, Oswald Emil Sozialsekretär 1954 Kupferberg Gebhard-Ott-Str DIE LINKE - DIE LINKE - 6 Linnert, Patrick Softwareentwickler 1985 Eslarner Str Piratenpartei Deutschland - PIRATEN - 7 Schelle, Gerhard Karl Rentner 1943 Andorf Pappelweg Nationaldemokratische Partei Deutschlands - NPD - 10 Blackman, Paul Michael Rentner 1949 Toronto Albrecht-Achilles-Str. 19 b Bündnis 21/RRP - Bündnis 21/RRP - 16 Pfeiffer, Jens Folker Vermögensberater 1964 Karlstadt Wurfbeinstr Alternative für Deutschland - AfD - 19 Frenzel, Norbert Steuerberater- Wirtschaftsprüfer 1952 Breitscheidstr FREIE WÄHLER Bayern - FREIE WÄHLER - I:V. Lindl Annahme von Abfällen * Grünabfälle, Wurzelstöcke * Altholz A I A IV * Bauschutt, Erdaushub * Asphalt, teerfrei / teerhaltig * Gemischte Gewerbeabfälle * Rigips, Straßenkehricht * Dachpappen Gärtnerweg 1a / Wendelstein Tel. ( ) Fax ( ) Öffnungszeiten: Mo.-Fr.: 7:00 17:00 Uhr Sa.: 9:00 13:00 Uhr Verkauf (ab Lager oder Lieferung) Kompost, Oscorna-Dünger Pflanzhumus, Pflanz-Substrate Rasensamen Rindenmulch, Rindenhumus Hackschnitzel Mineralbeton, Splitt, Kies, Schotter Recycling-Sand und -schotter Transportunternehmen Abbrucharbeiten Erdbau- u. Baggerarbeiten Abfalltransporte Schuttabfuhr LKW mit Ladekran und Greifer Lieferung von Humus, etc. Baumaschinenverleih Bagger, Minibagger Kleinlader Rüttelplatten Containerverleih Amtsblatt 16 / 7. August
9 Amtliche Bekanntmachungen und Öffentliche Ausschreibungen der Stadt Bekanntmachung des Jahresabschusses 2011 von Bad, ein Eigenbetrieb der Stadt Der Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz, den Gewinn- und Verlustrechnungen, dem Anhang und den Lagebericht des Bad schließt für das Geschäftsjahr 2011 mit (1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011) mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von ,69 EUR ab., den Förther Erster Werkleiter Lächele Zweiter Werkleiter Der Werkausschuss (Bad) hat in seiner Sitzung am den Jahresabschluss 2011 begutachtet und dem Stadtrat empfohlen, ihn vorbehaltlich der entsprechenden Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss in der vorgelegten Fassung festzustellen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses zugestimmt. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfahl dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2011 des Eigenbetriebes Bad sowie die uneingeschränkte Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung. Der Stadtrat hat am den Jahresabschluss des Bad für das Geschäftsjahr 2011 wie folgt festgestellt und beschlossen: 1. Der Jahresabschluss 2011 bestehend aus der Bilanz, den Gewinn- und Verlustrechnungen, dem Anhang sowie Lagebericht wurde mit folgendem Ergebnis festgestellt: 1.1 Die Gewinn- und Verlustrechnung 2011 schließt ab mit einem Jahresfehlbetrag von ,69 EUR. 2. Der nach städtischer Verlustausgleichszahlung für 2011 von ,00 EUR verbleibende Jahresfehlbetrag 2011 von ,69 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Aufgrund des Gutachtens des Rechnungsprüfungsausschusses vom wird die uneingeschränkte Entlastung beschlossen. 4. Der Jahresabschluss 2011 des Bad wird gemäß 25 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben., den 26. Juli 2013 Förther Zweiter Bürgermeister Lächele Zweiter Werkleiter Der Jahresabschluss des Bad der Stadt liegt in der Zeit vom bis in den Verwaltungsräumen des süd. stadt.bades, Allersberger Str. 120, Stock, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht auf. Standortbezogene Vorprüfung über die Umweltverträglichkeit für die Errichtung einer Fischaufstiegshilfe (Schlitzpass) am Wasserkraftwerk Hammer an der Pegnitz Die Firma N-Ergie AG beabsichtigt die Errichtung einer Fischaufstiegshilfe (Schlitzpass) am Wasserkraftwerk Hammer an der Pegnitz. Eine standortbezogene Vorprüfung auf der Grundlage der 3a, 3b Abs. 1 und 3c Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Anlage 1 Nr Spalte 2 hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann. Von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung wird daher gemäß 3a Satz 2 zweiter Halbsatz UVPG abgesehen. Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Das Protokoll sowie die zugrundeliegenden Unterlagen können in der Zeit von bis einschließlich während der Dienststunden im Umweltamt der Stadt, Lina-Ammon-Straße 28, 2. Stock, Zimmer 201 (Ansprechpartner: Herr Zollinger, Tel ) eingesehen Stadt, Umweltamt Standortbezogene Vorprüfung über die Umweltverträglichkeit der Errichtung und des Betriebes von zwei dynamischen Motoren-Prüfständen im Prüfstandsgebäude M19 der Firma MAN Truck & Bus AG i.a. Vogelweiherstr. 33 in Die Firma MAN Truck & Bus AG beabsichtigt auf dem in der Überschrift angegebenen Anwesen, zwei dynamische Motoren-Prüfstände zu errichten und zu betreiben. Eine standortbezogene Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann. Von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung wird daher gemäß 3a Satz 2 zweiter Halbsatz UVPG abgesehen. Die Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar. Das Protokoll über die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls kann beim Umweltamt der Stadt /Abt. 2, Technischer Umweltschutz, Lina-Ammon-Str. 28, 90471, 2.0G., Zi. 207, Ruf-Nr oder während der üblichen Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag Uhr, Mittwoch und Freitag Uhr) eingesehen Rechtsgrundlagen: 3a, 3b Abs. 1 und 3c Satz 2 i.v.m. Anlage 1 Nr Spalte 2 S des UVPG. Stadt, Umweltamt Kraftloserklärung einer Sparurkunde Nach Abschluss des Aufgebotsverfahrens (Artikel AGBGB) wird hiermit nach Artikel 39 AGBGB die verlorenen, nachfolgend genannte Sparurkunde für kraftlos erklärt. Sparkassenbuch Nr. d. Sparurkunde: Alle Ansprüche gegen die Sparkasse aus der verlorenen Sparurkunde sind damit erloschen., den 02. Aug SPARKASSE NÜRNBERG Der Vorstand a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste Kirchenweg 56, Telefon: / , Telefax: / , Karin.Haenfling@stadt.nuernberg.de Stelle, an die die konventionellen Angebote/Anträge zu richten sind: Stadt - Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste / Submission Fünferplatz 2 Zimmer 002, b) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A c) Form, in der Anträge oder Angebote einzureichen sind: Die digitale Abgabe eines Angebotes/Antrages wird nicht unterstützt. Bitte geben Sie Ihr Angebot/Antrag in konventioneller Papierform ab. d) Art und Umfang der Leistung, Ort der Leistungserbringung: Aktenzeichen: OrgA/5-1/G Schneeräum- und Eisbeseitigung (Winterdienst) an diversen Objekten der Stadt Schneeräum- und Eisbeseitigung (Winterdienst) gem. 20 der Verordnung über die Reinigung und Reinhaltung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehwege bei Schnee oder Glatteis in der Stadt (StraßenreinigungsVO StrRVO) an diversen Objekten der Stadt. Ort der Leistungserbringung: e) Aufteilung in Lose: Eine Aufteilung ist vorgesehen Angebote können abgegeben werden für alle Lose. Die Aufteilung erfolgte in 2 Lose (nördlicher und südlicher Stadtbereich). f) Angaben zu Nebenangeboten: Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht erlaubt. g) Ausführungsfrist: Vom bis (Festlaufzeit) h) Anforderung der Vergabeunterlagen: Sie finden das Verfahren bei der Deutschen evergabe unter folgendem Link: Amtsblatt 16 / 7. August
10 Öffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt i) Fristen: Angebotsfrist: um 23:59 Uhr. Bindefrist: j) Höhe geforderter Sicherheitsleistungen: keine allgemeinen Angaben l) verlangte Nachweise: Eignungsnachweise und Erklärungen: Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen und fachlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens durch: Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet oder die Eröffnung nicht beantragt oder dieser Antrag mangels Masse nicht abgelehnt wurde. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet. - Nachweis (Kopie der Versicherungspolice) über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personenschäden ,00 EUR, Sachschäden ,00 EUR Bearbeitungsschäden ,00 EUR, Schlüsselverlust ,00 EUR. Sofern die Versicherungssummen derzeit nicht ausreichend sind, muss dem Angebot eine Erklärung beigelegt werden, dass sie bei Auftragserteilung angepasst Angabe des Firmensitzes bzw. der Zweigniederlassung im Großraum, da schnelle Erreichbarkeit und Einsatzfähigkeit gewährleistet sein muss. Technische Beschreibung des Fuhrparks, der zur Leistungserbringung verwendet werden soll (Fahrzeuge und Geräte für die angebotenen Lose). Referenzliste über vergleichbare Aufträge in Art und Größe in den letzten drei Geschäftsjahren mit Angabe des Auftragsumfangs (v.a. Größe der Räumfläche) und der Vertragslaufzeit. - Erklärung über den Umsatz der letzten drei Geschäftsjähre. Der Umsatz, der auf Winterdienstarbeiten in diesem Zeitraum entfiel ist anzugeben. m) Kosten der Vergabeunterlagen/Lizenzgebühr: Lizenzkosten Deutsche evergabe: 12,00 EUR. Die Angebots-/Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. n) Zuschlagskriterien: 100 % Preis a) Öffentlicher Auftraggeber Stadt, Amt für Organisation Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste Kirchenweg 56, 90419, Telefon: 0911/ , Fax: 0911/ , samir.hedzic@stadt.nuernberg.de Stelle, an die die konventionellen Angebote/Anträge zu richten sind: Stadt -Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste / Submission Fünferplatz, 2, b) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A c) Form, in der Anträge oder Angebote einzureichen sind: Die digitale Abgabe eines Angebotes/Antrages wird nicht unterstützt. Bitte geben Sie Ihr Angebot/Antrag in konventioneller Papierform ab. d) Art und Umfang der Leistung, Ort der Leistungserbringung: Aktenzeichen: OrgA/5-30/AVBE-63/3 88 Dokumentenkameras 88 Stück Dokumentenkameras des Herstellers ELMO Model L-12 für 9 verschiedene Schulen im Stadtgebiet e) Aufteilung in Lose ist nicht vorgesehen f) Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht erlaubt. g) Ausführungsfrist: Die Liefertermine sind nach Zuschlag mit den Schulen abzustimmen h) Anforderung der Vergabeunterlagen: Sie finden das Verfahren bei der Deutschen evergabe unter folgendem Link: i) Angebotsfrist: um 23:30 Uhr. Bindefrist: l) verlangte Nachweise: Nr. 1) Kopie des Nachweises über die Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerksgewerbe: bzw. eine Kopie der Handwerkskarte oder Kopie des Nachweises über die Eintragung in das Berufs- und/oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem das Unternehmen ansässig ist Nr. 2) Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet oder die Eröffnung nicht beantragt oder dieser Antrag mangels Masse nicht abgelehnt worden ist. Nr. 3) Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet. Nr. 9) Nachunternehmerliste. Unsere Vergabestelle erklärt sich bereit, die Vorlage eines gültigen Präqualifizierungszertifikats, welches in der PQ-VOL Datenbank eingetragen ist, zu akzeptieren. Damit sind die Ziffern 1-3 unserer geforderten Eigenerklärungen und Nachweise automatisch mit abgedeckt und müssen daher bei Vergabeverfahren oder Teilnahmewettbewerben unserer Vergabestelle nicht mehr gesondert nachgewiesen m) Kosten der Vergabeunterlagen/Lizenzgebühr: Lizenzkosten Deutsche evergabe: 12,00 EUR. Die Angebots-/Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. n) Zuschlagskriterien: 100 % Preis gemäß Vergabeunterlagen a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Hochbauamt, Marientorgraben 11, 90402, Telefon: 0911/ , Fax: 0911/ , antonio.fabian@stadt.nuernberg.de b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A c) gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Das Vergabesystem der Deutschen evergabe verwendet für die Verschlüsselung Ihrer Angebotsinhalte während der Übertragung zum Server ein SSL-Verschlüsselungsverfahren mit einer Schlüsseltiefe von 128 Bit. [https-übertragung] e) Ort der Ausführung: f) Art und Umfang der Leistung: Aktenzeichen: H KiHort - Leerstetter Straße / Lüftungsbauarbeiten Bei der Maßnahme handelt es sich um einen Neubau des Kinderhortes in der Leerstetter Straße. Ausgeschrieben werden hier Lüftungsbauarbeiten. Es soll ein zentrales RLT- Gerät, ein Kanalnetz mit Volumenstromreglern sowie der dazugehörigen MSR-Technik verbaut h) Keine Aufteilung in Lose: i) Ausführungsfrist: Vom bis KW 46 (2013) bis KW 26 (2014) j) Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht erlaubt. k) Anforderung der Vergabeunterlagen: Sie finden das Verfahren bei der Deutschen evergabe unter folgendem Link: l) Entgelt für die Vergabeunterlagen/Lizenzkosten Systemzugang: Lizenzkosten Deutsche evergabe: 12,00 EUR. Die Angebots-/Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. o) Anschrift, an die die Angebote/Anträge zu richten sind: Stadt -Vergabemanagement Bauhof 9 - Nebeneingang EG, p) Angebote/Anträge müssen in deutscher Sprache abgefasst sein: q) Zeitpunkt und Ort der Eröffnung: Angebotsöffnung am: um 09:50 Uhr. Stadt, Vergabemanagement Bauhof 9 Nebeneingang, EG, v) Zuschlagsfrist: a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Hochbauamt Marientorgraben 11, Telefon: 0911/ , Fax: 0911/ werner.fuersattel@stadt.nuernberg.de b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A c) gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Das Vergabesystem der Deutschen evergabe ver- Amtsblatt 16 / 7. August
11 Vergabe von Arbeiten wendet für die Verschlüsselung Ihrer Angebotsinhalte während der Übertragung zum Server ein SSL-Verschlüsselungsverfahren mit einer Schlüsseltiefe von 128 Bit. [https-übertragung] d) Art des Auftrags (CPV-Code): Bauarbeiten e) Ort der Ausführung: 90451, Main-Donau-Kanal von Kanal-km 69,7 bis 71,060, Hafen Ost f) Art und Umfang der Leistung: Aktenzeichen: H Hafengelände, Anlegestelle für Kabinenschiffe, Starkstromanlagen BA 1A Die Bauleistung umfasst : 1. Errichtung der Baustelleneinrichtung (zum Teil auch für andere Gewerke) 2. Rodungs- und Abbrucharbeiten 3. Bodenbewegungen 4. Erstellung einer Betonmauer 5. Errichtung einer Sitzstufenanlage und Versorgungseinhausungen aus Beton 6. Platz- und Wegebau in kleinerem Umfang als z. B. Abbrucharbeiten 7. Lieferung und Montage von Ausstattungs gegenständen 8. Vegetationsarbeiten im Bereich der Anlegestelle für Kabinenschiffe in. 9. Errichtung von Versorgungsmodulen Elektro/Wasser h) Eine Aufteilung in Lose ist nicht vorgesehen i) Ausführungsfrist: Vom bis KW 45/2013 bis KW 49/2013 j) Die Abgabe von Nebenangeboten ist erlaubt. Hauptangebot muss abgegeben werden k) Anforderung der Vergabeunterlagen: Sie finden das Verfahren bei der Deutschen evergabe unter folgendem Link: spätester Zeitpunkt zur Anforderung der konventionellen Unterlagen: bis zur Angebotsfrist l) Entgelt für die Vergabeunterlagen/Lizenzkosten Systemzugang: Lizenzkosten Deutsche evergabe: 12,00 EUR. Die Angebots-/Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. o) Anschrift, an die die Angebote/Anträge zu richten sind: Stadt, Vergabemanagement Bauhof 9 Nebeneingang, p) Angebote/Anträge müssen in deutscher Sprache abgefasst sein: q) Zeitpunkt und Ort der Eröffnung, sowie Angabe welche Personen anwesend sein dürfen: Personen, die anwesend sein dürfen: siehe Vergabeunterlagen Angebotsöffnung am: um 09:30 Uhr. Ort der Angebotsöffnung: Stadt, Vergabemanagement Bauhof 9 Nebeneingang, v) Zuschlagsfrist: w) Nachprüfungsstelle/zuständige Vergabekammer: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Postfach 606, Promenade 27, Ansbach, Tel.: 0981/ , Fax: 0981/ a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt, U-Bahnbauamt, Karl-Bröger-Straße 9, Telefon: 0911/ , Fax: 0911/ ub2em@stadt.nuernberg.de b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A e) Ausführungsort: 90459, U-Bahn f) Art und Umfang der Leistung: Aktenzeichen U-EL-Ergänzungen-08 Kurzbeschreibung: Ergänzung Aufgangs- und Hallenbeleuchtung an U-Bahnhöfen ausf. Beschreibung: Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Beleuchtungs- und Installationsträgersystemen für die U-Bahnhöfe Hohe Marter, Wöhrder Wiese, Nordostbahnhof, Gostenhof, W. Mödl Vergaben von ASN a) Öffentlicher Auftraggeber: Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt, Hintere Marktstraße 4, 90441, Telefon: 0911/ , Fax: 0911/ asn-einkauf@stadt.nuernberg.de Stelle, an die die konventionellen Angebote/Anträge zu richten sind: Stadt, Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienst - Submission Fünferplatz 2, (Erdgeschoss/Zi. 002), b) Art der Vergabe: Teilnahmewettbewerb nach VOL/A für eine Beschränkte Ausschreibung c) Form, in der Anträge oder Angebote einzureichen sind: Die digitale Abgabe eines Angebotes/Antrages wird nicht unterstützt. Bitte geben Sie Ihr Angebot/Antrag in konventioneller Papierform ab. d) Art und Umfang der Leistung, Ort der Leistungserbringung: Aktenzeichen: ASN/K-M/47/13 Kesselreinigungen in der Müllverbrennungsanlage Rauchgasseitige, mechanische (trocken) Reinigungen von Wärmetauscherflächen (Verdampfer-, Überhitzer und ECO-Rohrpakete) der Müllverbrennungskessel 1, 2 und 3 mit jeweils 4 Zügen (3 vertikal / 1 horizontal 40 to Dampf/Stunde) mittels Hartguss-Strahlgut für unbeschichtete bzw. Glasperlen für beschichtete Wärmetauscherflächen seit 1948 Bauunternehmung Stuckgeschäft Altbausanierung Gerüstbau Dagmarstraße Tel Fax Amtsblatt 16 / 7. August 2013 Plärrer, Schweinau und Röthenbach. Massen: ca. 425 m Beleuchtungsträger (Aluprofil), ca. 240 m Edelstahlhandlauf, ca. 190 St. Leuchten, ca m Kabel und Leitungen q) Termin der Angebotsöffnung: um 09:30 Uhr. Vollständige Bekanntmachung unter: Telefonische Anzeigenbestellung: Anzeigenschluss 5 Tage vor Erscheinen 286
12 Vergabe von Arbeiten unter Verwendung einer Strahlgutrecyclinganlage einschließlich Entfernen von schadhaftem Feuerfestmauerwerk und Gestellung erforderlicher Gerüste in der Müllverbrennungsanlage Ort der Leistungserbringung: e) Die Leistung ist in Lose aufgeteilt; Angebote können für ein Los, mehrere Lose sowie alle Lose abgegeben f) Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht erlaubt. g) Ausführungsfrist: Vom bis Linie 1: KW 6/7-2014; Linie 2: KW 18/ ; Linie 3: KW 38/ h) Anforderung der Vergabeunterlagen: Im Teilnahmewettbewerb stehen keine Unterlagen zur Verfügung. Bitte reichen Sie die geforderten Unterlagen bei der Vergabestelle ein. Sie finden das Verfahren bei der Deutschen evergabe unter folgendem Link: i) Teilnahmefrist: um 23:30Uhr. k) Zahlungsbedingungen: Gem. 17 VOL/B l) verlangte Nachweise: mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen einzureichen: - Eigenerklärung im Sinne einer kurzen Unternehmensdarstellung mit Beschreibung der zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung und Mitarbeiterstand (Personalstärke und Qualifikation) - Eigenerklärung über vergleichbare Aufträge (Kesselreinigungen in Müllverbrennungsanlagen mittels Hartguss- Strahlgut und Wiederaufbereitung) in den letzten 3 Jahren mit Angaben über Auftraggeber mit Ansprechpartner und Kommunikationsadressen, Auftragswert, Leistungsumfang, Reinigungsart und Dauer der erbrachten Leistungen. - Eigenerklärung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: - Personenschäden EUR, Sachschäden EUR bzw. über eine entsprechende Einrichtung/Anpassung im Auftragsfall m) Kosten der Vergabeunterlagen/Lizenzgebühr: Im Teilnahmewettbewerb stehen keine Unterlagen zur Verfügung. I.1) Vergabestelle Name: Stadt, Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt, Am Pferdemarkt 27, Telefon: 0911/ , Fax: 0911/ dirk.miedniok@stadt.nuernberg.de Anschrift für nähere Auskunft, für Anforderung von Unterlagen: siehe oben Angebote sind zu richten an: Stadt, OrgA/5 - Submission, Fünferplatz 2 - Zimmer 002, I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers: Lokalbehörde II.1.1, II.1.5) Bezeichnung und Beschreibung bzw. Gegenstand des Auftrags: Planierraupe, ca 150kW, Einhaltung der Emissionsgrenzwerte entspr. 7/68/EG, 2004/26/EG Stufe IV (Tier 4 Final/Stufe IV) 8-Rollenlaufwerk in verstärkter Ausführung mit Trapezlochblechplatten 610mm SU-Schild mit einer Kapazität von ca 5,5cbm schallgedämmte Überdruck-Komfortkabine (ROPS/FOPS) geeignet für den Einsatz in Hausmüll II.1.2) Art des Auftrags: Kauf Hauptlieferort: II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung: nein II.1.8) Angebote sind möglich für ein Los II.1.9) Nebenangebote, Änderungsvorschläge werden nicht berücksichtigt II.2.1) Menge oder Umfang der Leistung: 1 Stck Planierraupe entsprechend Leistungsbeschreibung III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend) III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, erforderliche Erklärungen/Nachweise: Handelsregisterauszug oder gleichwertige Nachweise zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Handelsregister eingetragen ist, - Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitar- beiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung etc - Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, - Erklärung zu Verößen gegen das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit, - Erklärung nach 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A. III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit, Mindeststandards, Erklärungen/Nachweise: - Referenzliste mit vergleichbaren Arbeitsmaschinen die in den letzten 3 Jahren ausgeliefert wurden, mit Angabe der Maschinendaten, Ausstattung sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren nach VOL/A IV.2.1) Zuschlagskriterien: siehe Ausschreibungsunterlagen IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 06-ASN/2013 IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen und zusätzlicher Unterlagen: Erhältlich bis: IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote : Uhrzeit: 23:59 Anschrift: siehe I.1), Anschrift für Angebote IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer ( 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Postfach 606, Ansbach, (Promenade 27), Tel: 0981/ , Fax: 0981/ , VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen: (Auskünfte dazu siehe VI.4.1) Frist zur Anstrengung eines Nachprüfverfahrens (VI.4.1) gemäß 107 GWB im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge durch den Auftraggeber: 15 Kalendertage nach Eingang der Information des Auftraggebers beim Bieter/Bewerber ( 107 Abs.3 Nr.4 GWB) Auftragserteilung: gemäß 101a GWB, 15 Tage nach Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle oder 10 Tage nach Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle per Fax oder VI.5) Tag der Absendung der Bekanntmachung an das EU-Amtsblatt: HUVWRSIW " $EIOXVV Y UXFK " 5RKUE.XQGHQE UR 1HXP KOZHJ 1 UQEHUJ 7HO )D[ ZZZ.DQDO XQG 5RKU 6DQLHUXQJ.DQDOUHQRYDWLRQ,QOLQHUWHFKQLN.DQDOUHSDUDWXU.XU]OLQHUWHFKQLN.DQDOLQVWDQGVHW]XQJ (GHOVWDKOK OVHQWHFKQLN 1HXYHUOHJXQJ $EGLFKWXQJVYHUIDKUHQ JHJHQ *UXQGZDVVHU,QQHQEHVFKLFKWXQJHQ 6FKDFKWVDQLHUXQJHQ (LQEDX YRQ 5 FNVWDXVLFKHUXQJHQ )HWWDEVFKHLGHUQ 6FKlFKWHQ XVZ GH GH 7DJ 1DFKW 1RWGLHQVW NRVWHQORVH 6HUYLFHQXPPHU 5RKU $EIOXVV.DQDOUHLQLJXQJ +RFKGUXFNVS OXQJ UHLQLJXQJ )HWWDEVFKHLGHUHQWOHHUXQJ 'LFKWKHLWVSU IXQJ $79 ',1 (1 5RKU.DQDO 79 8QWHUVXFKXQJ.DQDO 5RKU 6DQLHUXQJ /HLWXQJVRUWXQJ 6LJQDOQHEHOEHUDXFKXQJ 5DWWHQ 6FKXW]NODSSH X Y P $XXVELOGXQJV IDDFKKEHWULLHE Amtsblatt 16 / 7. August
13 Vergabe von Arbeiten Vergaben von SÖR a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt SÖR, Planung und Bau Grün, Bauhof 2, 90402, Telefon: 0911/ , Fax: 0911/ b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A c) gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Das Vergabesystem der Deutschen evergabe verwendet für die Verschlüsselung Ihrer Angebotsinhalte während der Übertragung zum Server ein SSL-Verschlüsselungsverfahren mit einer Schlüsseltiefe von 128 Bit. [https-übertragung] d) Art des Auftrags (CPV-Code): Landschaftsgärtnerische Arbeiten e) Ort der Ausführung: Veit-Stoß-Platz Neubau oder Renovierung? f) Art und Umfang der Leistung: Aktenzeichen: G2-GW13-VeiStPl Titel: Veit-Stoß-Platz Los 1: Spielplatz Los 2: Grünanlage h) Eine Aufteilung ist vorgesehen Los 1 Spielplatz: 6 St Bäume roden, 1000 m² Strauchflächen roden, 350m³ Bodenaushub, 800 m³ Erdarbeiten, 300 m² Asphaltarbeiten, 600 m² Fallschutzflächen herstellen, 4 St Spielgeräte einbauen, 21 St Sitzmauersteine einbauen, 70 m Zaun herstellen, 7 St Solitärbäume pflanzen. Los 2 Grünanlage: 18 St Bäume roden, 20 m Hecke roden, m² Strauchflächen roden, 250 m² Pflasterflächen abbrechen, 500 m3 Bodenaushub, 400 m³ Erdarbeiten, m² Vegetationsflächen bearbeiten, 530 m2 Asphaltarbeiten, 200 m² Belagsarbeiten, 10 m Drähnleitung verlegen, 76 St Sitzmauersteine einbauen, 8 St Solitärbäume pflanzen. i) Ausführungsfrist: Vom bis j) Die Abgabe von Nebenangeboten ist erlaubt. k) Anforderung der Vergabeunterlagen: Sie finden das Verfahren bei der Deutschen evergabe unter folgendem Link: l) Entgelt für die Vergabeunterlagen/Lizenzkosten Systemzugang: Lizenzkosten Deutsche evergabe: 12,00 EUR. Die Angebots-/Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. o) Anschrift, an die die Angebote/Anträge zu richten sind: Stadt, Vergabemanagement Bauhof 9, p) Angebote/Anträge müssen in deutscher Sprache abgefasst sein: q) Zeitpunkt und Ort der Eröffnung, sowie Angabe welche Personen anwesend sein dürfen: Personen, die anwesend sein dürfen: Bieter und ihre Bevollmächtigten Angebotsöffnung am: um 09:30 Uhr. Ort der Angebotsöffnung: Stadt, Vergabemanagement Bauhof 9, Nebeneingang s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: gemäß VOB/B 16 t) Ggf. Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend) v) Zuschlagsfrist: w) Nachprüfungsstelle/zuständige Vergabekammer: Nachprüfungsstelle ( 21 VOB/A ): Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27, Postfach 606, Ansbach, Tel.: 0981/ , Fax: 0981/ Vergabekammer ( 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, Postfach 606, Ansbach, Tel.: 0981/53-0, 1277, Fax: 0981/ a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt SÖR, Planung und Bau Straße, Bauhof 2, 90402, Telefon: 0911/ , Fax: 0911/ evi.hirsch@stadt.nuernberg.de b) Gewähltes Vergabeverfahren: Wir bieten Garagentore, Haustüren, Decorzäune mit dem Rundum-Service. Tore Antriebe Elektrotechnik Meisterbetrieb Innungsbetrieb seit 1987 Service rund um die Uhr Sportplatzstraße Weißenohe Telefon Amtsblatt 16 / 7. August
14 Vergabe von Arbeiten Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A c) gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Das Vergabesystem der Deutschen evergabe verwendet für die Verschlüsselung Ihrer Angebotsinhalte während der Übertragung zum Server ein SSL-Verschlüsselungsverfahren mit einer Schlüsseltiefe von 128 Bit. [https-übertragung] d) Art des Auftrags (CPV-Code): Straßenbauarbeiten e) Ort der Ausführung: , Äußere Bayreuther Str., Straßenbau f) Art und Umfang der Leistung: Aktenzeichen: SJ _HE Äußere Bayreuther Straße, Straßenbauarbeiten, Äußere Bayreuther Straße zw. Kilianund Ziegelsteinstraße, Straßenbauarbeiten: m³ Boden lösen und transportieren; m³ Planum herstellen; m³ Frostschutzschicht herstellen; m³ Schottertragschicht herstellen; m² Asphalt aufbrechen und verwerten; m² Asphalt fräsen und verwerten; m² Asphalttragschicht herstellen; m² Asphaltbinder herstellen, m² Asphaltdecke herstellen; m² Plattenbelag in Mörtelbett herstellen; 900 m Granitbordsteine setzen h) Eine Aufteilung ist nicht vorgesehen. i) Ausführungsfrist:Vom bis j) Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht erlaubt. k) Anforderung der Vergabeunterlagen: Digitale Anforderung der Vergabeunterlagen über die Deutsche evergabe Sie finden das Verfahren bei Antwerpener Straße T F info@diegruenenengel.com der Deutschen evergabe unter folgendem Link: l) Entgelt für die Vergabeunterlagen/Lizenzkosten Systemzugang: Lizenzkosten Deutsche evergabe: 12,00 EUR. Die Angebots-/Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. o) Anschrift, an die die Angebote/Anträge zu richten sind: Stadt, Vergabemanagement Bauhof 9 (Nebeneingang), p) Angebote/Anträge müssen in deutscher Sprache abgefasst sein: q) Zeitpunkt und Ort der Eröffnung, sowie Angabe welche Personen anwesend sein dürfen: Personen, die anwesend sein dürfen: Bieter und ihre Bevollmächtigten Angebotsöffnung am: um 09:30 Uhr. Ort der Angebotsöffnung: Stadt, Vergabemanagement Bauhof 9 (Nebeneingang EG), r) Folgende Sicherheit ist zu erbringen: Vertragserfüllungsbürgschaft v) Zuschlagsfrist: w) Nachprüfungsstelle/zuständige Vergabekammer: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Postfach 606 (Promenade 27), Ansbach Vergabe von SUN a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadtentwässerung und Umweltanalytik, Adolf-Braun-Straße 33, 90429, Telefon: 0911/ , Fax: 0911/ , stefan.bieger@stadt.nuernberg.de b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A c) gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Das Vergabesystem der Deutschen evergabe verwendet für die Verschlüsselung Ihrer Angebotsinhalte während der Übertragung zum Server ein SSL-Verschlüsselungsverfahren mit einer Schlüsseltiefe von 128 Bit. [https-übertragung] d) Art des Auftrags (CPV-Code): , , , e) Ort der Ausführung: Stadtgebiet f) Art und Umfang der Leistung: Aktenzeichen: E12 Kleinmaßnahmen 00 Schlauchliner Kleinmaßnahmen Ca. 280 m Schlauchliner DN 300 bis DN 600 im Stadtgebiet. h) Eine Aufteilung in Lose ist nicht vorgesehen i) Ausführungsfrist: Vom bis j) Die Abgabe von Nebenangeboten ist erlaubt: Siehe Vergabeunterlagen. k) Anforderung der Vergabeunterlagen: Sie finden das Verfahren bei der Deutschen evergabe unter folgendem Link: Anforderung per Post: Stadtentwässerung und Umweltanalytik, Adolf-Braun-Straße 33, ung iente Erzeug energieeffiz r fü. t n eh lle st fä en tsab rnberger Haf und Haushal trum am Nü, Industrieen eb sz g er n tu ew ei G er au-, Unser Aufb stoffe aus B ll ist grün! ekundärroh n unser Mü n e d, lle wertvoller S fä n aller Art, s Ihre Ab n und Abfälle gen Sie un ffe n ri to b ts er it W m von Machen Sie Entsorgung chgerechte fa d n u e m er e Annah J Althölz fälle Unbegrenzt te Hölzer lenmischab l: el ie sp ei J Belaste J Baust B m wie zu ll ster ü n en fe rm d lz er J Bö J Ho J Sp hwellen hutt bemüll J Bausc J Bahnsc J Gewer hen e sc ch A is + em en ffg ck to J Schla J Werts eles mehr J Und vi ische Abfälle J Mineral e ät er g alts J Haush chnik ier J Bürote J Altpap en äte ag er n g in to J Kle J Kar tmittel ereiabfälle J Leuch J Druck J Folien iten: Öffnungsze 0 Uhr 06:00-20:0 Mo.-Fr. 0 Uhr : :0 08 Sa. Amtsblatt 16 / 7. August
15 Vergabe von Arbeiten Telefon: 0911/ , Fax: 0911/ spätester Zeitpunkt zur Anforderung der konventionellen Unterlagen: l) Entgelt für die Vergabeunterlagen/Lizenzkosten Systemzugang: Lizenzkosten Deutsche evergabe: 12,00 EUR. Die Angebots-/Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Zahlungshinweis für die konventionelle Anforderung: Einzahlung unter Angabe der Ausschreibungsnummer vorab auf folgendes Konto: Stadt BLZ , Konto-Nr Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. Zahlungsbetrag: 43,00 EUR o) Anschrift, an die die Angebote/Anträge zu richten sind: Stadt Vergabemanagement Bauhof 9 - Nebeneingang, p) Angebote/Anträge müssen in deutscher Sprache abgefasst sein: q) Zeitpunkt und Ort der Eröffnung, sowie Angabe welche Personen anwesend sein dürfen: Personen, die anwesend sein dürfen: Bieter und ihre Bevollmächtigte Angebotsöffnung am: um 09:30 Uhr. Ort der Angebotsöffnung: Stadt, Vergabemanagement Bauhof 9 - Nebeneingang, t) Ggf. Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend) u) verlangte Nachweise: Erklärung zu Zertifkate: RAL Gütezeichen S27.1 v) Zuschlagsfrist: w) Nachprüfungsstelle/zuständige Vergabekammer: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken Promenade 27, Ansbach Vergabe des Evangelischen KindergartenVereins -Eibach e. V Aufstockung/Sanierung Evang. Kindergarten Eibach,, Freianlagen Ausführung von Landschaftbauarbeiten - Art der Vergabe: Vergabe nach Leistungsbeschreibung - Ausführungsfrist: bis Anforderung der Vergabeunterlagen: tautorat. landschaftsarchitekt.stadtplaner, Venusweg 11, Fürth, Tel.: , Fax.: , info@landschaftsarchitekttautorat.de - Ausgabe der Vergabeunterlagen: ab Montag, , gegen Gebühr von 30,00 EUR(nur Verrechnungsscheck) - Angebotseröffnung: , 11 Uhr, bei tautorat.landschaftsarchitekt.stadtplaner - Nähere Angaben siehe Bayerischer Staatsanzeiger vom Evang. Kindergarten-Verein -Eibach e. V., vertreten durch: 1. Vorstand Herrn Norbert Kohl Neu: Amtsblatt 16 / 7. August
16 Amtsblatt der Stadt B 1228 B Inhalt Seite Aufstellung - BBPlNr mit Plan 276 Bielingplatz 2, Gem./Fl.-Nr.: Gostenhof 230/ Fuggerstraße 6 Gemarkung/Fl.-Nr.: Gibitzenhof 484/ Grolandstraße5 Gem./Fl.-Nr.: Kleinreuth h. d. Veste 311/ Gugelstr. 134,, Gem./Fl.-Nr.: Gibitzenhof 70 / Innere Cramer-Klett-Straße 3 Gem./Fl.-Nr.: -Sebald Laufamholzstr. 318, Gem./Fl.Nr.: Laufamholz 90 / Nibelungenstr. 25, Gem./Fl.-Nr.: Gleißhammer 124 / Olafstr., Gem./Fl.-Nr.: Thon Preißlerstr., Gem./Fl.-Nr.: Gostenhof 365 / Schloßstraße 31, Gem./Fl.-Nr.: Gleißhammer 91/ Wölckernstr. 29, Bulmannstr. 23, Gem./Fl.-Nr.: Galgenhof 53 / Umlegung Dagmarstraße 281 Zugelassene Wahlvorschläge Kreis 244 Nord 282 Zugelassene Wahlvorschläge Kreis 245 Süd 283 Bad Jahresabschluss Umweltverträglichkeit Errichtung einer Fischaufstiegshilfe info@torprofi.de Erfolgreich werben Umweltverträglichkeit Errichtung u. von zwei dynamischen Motoren-Prüfständen 284 Kraftloserklärung einer Sparurkunde 284 Vergaben der Stadt (fünf Stück) 284 Vergaben von ASN 286 Vergaben von SÖR 288 Vergaben von SUN 289 Vergabe v. Evang. Kindergarten-Verein -Eibach e. V 290 Amtsblatt 16 / 7. August 2013 Verlag und Geschäftsstelle: Stadt, Presse- und Informationsamt, Rathaus, Fünferplatz 2, Zimmer 201, 90403, Telefon 0911/ ; Anzeigenverwaltung: Presseamt Stadt, Telefon 0911/ , Druck: noris inklusion ggmbh, Dorfäckerstraße 37, Bestellungen können per oder schriftlich an die Geschäftsstelle gerichtet Preis pro Einzelnummer 2 Euro zuzüglich 1,45 Euro Versandkosten inkl. MwSt. durch Anzeigen im Amtsblatt Anzeigenschluss für die nächste Ausgabe vom ist der
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