S P O N S O R I N G M Ö G L I C H K E I T E N
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- Johann Brodbeck
- vor 8 Jahren
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1 S P O N S O R I N G M Ö G L I C H K E I T E N Bandenwerbung: 3 m Werbefläche: 250,00 zzgl. ges. USt. pro Jahr (bei 3-Jahresvertrag) = 297,50 3 m Werbefläche: 200,00 zzgl. ges. USt. pro Jahr (bei 5-Jahresvertrag) = 238,00 6 m Werbefläche: 350,00 zzgl. ges. USt. pro Jahr (bei 3-Jahresvertrag) = 416,50 6 m Werbefläche: 300,00 zzgl. ges. USt. pro Jahr (bei 5-Jahresvertrag) = 357,00 m Werbefläche: zzgl. ges. USt. pro Jahr (bei 3-Jahresvertrag) = m Werbefläche: zzgl. ges. USt. pro Jahr (bei 5-Jahresvertrag) = Stadionheft-Anzeige (Jahresverträge): 1/1- Seite s/w (Innenteil),180 x 130 mm: 400,00 pro Jahr zzgl. ges. USt. pro Jahr = 476,00 1/2- Seite s/w (Innenteil), 90 x 130 mm: 200,00 pro Jahr zzgl. ges. USt. pro Jahr = 238,00 1/3- Seite s/w (Innenteil), 60 x 130 mm: 135,00 pro Jahr zzgl. ges. USt. pro Jahr = 160,65 1/4- Seite s/w (Innenteil), 90 x 65 mm: 100,00 pro Jahr zzgl. ges. USt. pro Jahr = 119,00 Sondervereinbarung: Größe: - Seite, Umschlagseite farbig: Preis: zzgl. gesetzlicher USt. pro Jahr = Jugendbus-Werbung: Werbefläche A = 25 x 65 cm: 175,00 zzgl. ges. USt. pro Jahr (bei 3-Jahresvertrag) = 208,25 Werbefläche A = 25 x 65 cm: 140,00 zzgl. ges. USt. pro Jahr (bei 5-Jahresvertrag) = 166,60 Werbefläche B = 17 x 65 cm: 120,00 zzgl. ges. USt. pro Jahr (bei 3-Jahresvertrag) = 142,80 Werbefläche B = 17 x 65 cm: 100,00 zzgl. ges. USt. pro Jahr (bei 5-Jahresvertrag) = 119,00 Werbefläche C = 25 x 65 cm: 175,00 zzgl. ges. USt. pro Jahr (bei 3-Jahresvertrag) = 208,25 Werbefläche C = 25 x 65 cm: 140,00 zzgl. ges. USt. pro Jahr (bei 5-Jahresvertrag) = 166,60 Werbefläche Heckklappe: zzgl. ges. USt. pro Jahr (bei 3-Jahresvertrag) = Werbefläche Heckklappe: zzgl. ges. USt. pro Jahr (bei 5-Jahresvertrag) = Beim Abschluss von allen 3 Sponsoring-Möglichkeiten erhält der Sponsor einen Rabatt von 20% auf die Einzelpreise. Beim Abschluss von 2 Sponsoring-Möglichkeiten erhält der Sponsor einen Rabatt von 10 % auf die Einzelpreise
2 S P O N S O R I N G V E R T R A G Zwischen dem FSV Rot-Weiß Stegen 1962 e.v. (nachstehend Verein genannt) vertreten durch den 1. Vorsitzenden Günter Fehr, Sommerberg 3, Buchenbach und wird folgender Sponsoring-Vertrag geschlossen: Bandenwerbung: (nachstehend Werbepartner genannt) m Werbefläche: zzgl. ges. USt. pro Jahr ( -Jahresvertrag) = Der Werbepartner nutzt das Angebot, eine zusätzliche Werbebande entsprechend der Länge auf dem Rasenplatz auf dem Sportplatz (Kunstrasenplatz) anzubringen. Ein zusätzlicher Mietpreis entsteht nicht. Es fallen lediglich die Produktionskosten für die Werbebande an. Ein Angebot unseres Partners Werbeagentur Nieberle zur Herstellung der Werbebande finden Sie in Anlage 1. Es gelten die Vertragsbestimmungen aus Anlage 1. Stadionheft-Anzeige (Jahresverträge): Seite s/w (Innenteil), x mm: zzgl. ges. USt. pro Jahr = Sondervereinbarung: Größe: - Seite, Umschlagseite farbig: Preis: zzgl. ges. USt. pro Jahr = Es gelten die Vertragsbestimmungen aus Anlage 2. Jugendbus-Werbung: Werbefläche = x 65 cm = zzgl. ges. USt. pro Jahr (bei -Jahresvertrag) = Werbefläche Heckklappe = zzgl. ges. USt. pro Jahr (bei -Jahresvertrag) = Ein Angebot unseres Partners Werbeagentur Nieberle zur Herstellung der Jugendbus-Werbung finden Sie in Anlage 3. Es gelten die Vertragsbestimmungen aus Anlage 3. Gesamtpreis pro Jahr: abzgl. % Rabatt: zu zahlender Gesamtpreis (ohne ges. Ust.): zzgl. ges. USt.: zu zahlender Gesamtpreis (inkl. ges. USt.):
3 Die Zahlung des Gesamtpreises erfolgt per Rechnung per Lastschrifteinzug (siehe Einzugsermächtigung) E I N Z U G S E R M Ä C H T I G U N G Der FSV Rot-Weiß Stegen 1962 e.v. ist widerruflich ermächtigt, den Mietpreis durch Lastschrift einzuziehen. Kontonummer: Bankleitzahl: Kreditinstitut: Kontoinhaber: Ort, Datum Ort, Datum FSV Rot-Weiß Stegen 1962 e.v. Werbepartner
4 Anlage 1 zum Sponsoring-Vertrag Bedingungen Bandenwerbung: 1. Der Verein vermietet an den Werbepartner am Sportplatz in Stegen eine Werbebande von 3 m 6 m m 2. Das Mietverhältnis beginnt am 01. und endet zum Bei unterjährigem Beginn gilt die 3 Jahreslaufzeit / 5 Jahreslaufzeit des Vertrages ab dem ersten vollen Laufzeitjahr ( bis ). Der Vertag kann mit einer Frist von einem Monat zum (jeden Jahres), erstmals zum , gekündigt werden. Ansonsten verlängert sich die Laufzeit jeweils um ein (weiteres) Jahr. 3. Der Mietpreis ist jährlich im Voraus fällig. Bei unterjährigem Beginn wird der Mietpreis im Verhältnis 1/12 anteilig berechnet. 4. Bei Zahlungsverzug nach insgesamt zweimaliger Mahnung ist der Verein berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Bei fristloser Kündigung während des Mietjahres bleibt der Werbepartner verpflichtet, den gesamten Mietpreis für das laufende Jahr zu bezahlen. 5. Der Werbepartner trägt die Kosten für die Herstellung und den Druck der Werbebande. 6. Zur Koordination und Platzierung der werblichen Erscheinung innerhalb des Sportstadions sind sämtliche Werbemaßnahmen mit dem Verein abzustimmen. 7. Für Beschädigungen der Werbebande durch Dritte ist der Verein nicht haftbar. 8. Ergänzungen und Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. 9. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags nichtig oder ungültig sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen gleichwohl gültig. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, eine Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder nichtigen Bestimmungen am nächsten kommt. 10. Der Werbepartner ist verpflichtet, die Werbebande bei Beendigung des Mietverhältnisses ordnungsgemäß zu entsorgen. 11. Angebot der Werbeagentur Nieberle: Bandenwerbung Aludibond Schild, Format 750 x 3000 mm, 4 mm stark inkl. Digitaldruck auf Hochleistungsfolien, sowie UV-Schutz inkl. Datenaufbereitung pro Bande inkl. Korrekturabzug und Lieferung Preis: 295,00 EUR zzgl. ges. Ust. Bandenwerbung Aludibond Schild, Format 750 x 6000 mm, 4 mm stark inkl. Digitaldruck auf Hochleistungsfolien, sowie UV-Schutz inkl. Datenaufbereitung pro Bande inkl. Korrekturabzug und Lieferung Preis: 495,00 EUR zzgl. ges. Ust. Bei der Bestellung von 2 Banden im Format 750 x 3000 mm, erhalten Sie den Preis für eine Bande im Format 750 x 6000 mm. Kontakt: werbeagenturnieberle Bahnhofstraße Kirchzarten Tel.: 07661/ Fax: 07661/ info@werbeagenturnieberle.de -
5 Anlage 2 zum Sponsoring-Vertrag Bedingungen Stadionheft-Anzeige: 1. Der Werbepartner schaltet im Stadionheft des FSV RW Stegen e.v. eine Anzeige in folgendem Format: Seite s/w (Innenteil), x mm Sondervereinbarung: Größe: - Seite, Umschlagseite farbig 2. Die Laufzeit des Vertrages beginnt am und endet zum Der Vertag kann mit einer Frist von einem Monat zum (jeden Jahres), erstmals zum , gekündigt werden. Ansonsten verlängert sich die Laufzeit jeweils um ein (weiteres) Jahr. 3. Der Preis für die Anzeige ist jährlich im Voraus fällig. 4. Bei Zahlungsverzug nach insgesamt zweimaliger Mahnung ist der Verein berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Bei fristloser Kündigung während der Vertragslaufzeit bleibt der Werbepartner verpflichtet, den gesamten Anzeigenpreis für die laufende Saison zu bezahlen. 5. Ergänzungen und Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. 6. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags nichtig oder ungültig sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen gleichwohl gültig. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, eine Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder nichtigen Bestimmungen am nächsten kommt. 7. Für die Aktualität und Richtigkeit der Werbeanzeige ist der Werbepartner verantwortlich. Der Werbepartner hat jederzeit die Möglichkeit, seine Anzeigenvorlage auch während der Vertragslaufzeit zu verändern. Änderungswünsche sendet der Werbepartner an folgende Adresse: Querpass@FSV-Stegen.de
6 Anlage 3 zum Sponsoring-Vertrag Bedingungen Jugendbus-Werbung: 1. Der Verein vermietet an den Werbepartner auf dem Jugendbus eine Werbefläche von A = 25 x 65 cm B = 17 x 65 cm C = 25 x 65 cm Heckklappe = x cm 2. Das Mietverhältnis beginnt am 01. und endet zum Bei unterjährigem Beginn gilt die 3 Jahreslaufzeit / 5 Jahreslaufzeit des Vertrages ab dem ersten vollen Laufzeitjahr ( bis ). Der Vertag kann mit einer Frist von einem Monat zum (jeden Jahres), erstmals zum , gekündigt werden. Ansonsten verlängert sich die Laufzeit jeweils um ein (weiteres) Jahr. 3. Der Mietpreis ist jährlich im Voraus fällig. Bei unterjährigem Beginn wird der Mietpreis im Verhältnis 1/12 anteilig berechnet. 4. Bei Zahlungsverzug nach insgesamt zweimaliger Mahnung ist der Verein berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Bei fristloser Kündigung während des Mietjahres bleibt der Werbepartner verpflichtet, den gesamten Mietpreis für das laufende Jahr zu bezahlen. 5. Der Werbepartner trägt die Kosten für die Herstellung der Selbstklebefolie. 6. Ergänzungen und Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. 7. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags nichtig oder ungültig sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen gleichwohl gültig. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, eine Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder nichtigen Bestimmungen am nächsten kommt. 8. Angebot der Werbeagentur Nieberle: Selbstklebefolie 17 x 65 cm (4-farbig) inkl. Datenaufbereitung und Korrektur inkl. Montage der Selbstklebefolie auf dem Bus Preis: 88,50 EUR zzgl. ges. Ust. Selbstklebefolie 25 x 65 cm (4-farbig) inkl. Datenaufbereitung und Korrektur inkl. Montage der Selbstklebefolie auf dem Bus Preis: 91,00 EUR zzgl. ges. Ust. Kontakt: werbeagenturnieberle Bahnhofstraße Kirchzarten Tel.: 07661/ Fax: 07661/ info@werbeagenturnieberle.de -
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