FAQ Häufig gestellte Fragen

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1 International Office Stand: FAQ Häufig gestellte Fragen International Office Leiterin: Leonie Hammerla, M.A. Sekretariat: Petra Krusche E Mail: international.office@eh darmstadt.de 1

2 ERASMUS Programm Was ist das ERASMUS Programm? Das Hochschulprogramm ERASMUS, eine der großen Erfolgsgeschichten der Europäischen Union, fördert seit 1987 grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden, Hochschuldozenten und Hochschulpersonal in Europa. Bisher haben rund zweieinhalb Millionen Studierende und fast Dozenten mit diesem Programm einen Auslandsaufenthalt durchgeführt. ERASMUS ermöglicht den Studierenden, einen Teil Ihres Studiums an europäischen Partnerhochschulen oder ein Praktikum im europäischen Ausland zu absolvieren (oder in Kombination). Es ist ein besonders attraktives Programm, da Studiengebühren für die Studierenden entfallen und allen Teilnehmern des ERASMUS Programms noch ein kleiner monatlicher Mobilitätszuschuss gezahlt wird. Mehr Infos zum Programm gibt es bei der Europäischen Kommission: programme/doc78_en.htm. Wer kann am ERASMUS Programm teilnehmen? Was sind die Rahmenbedingungen? Alle immatrikulierten Studierenden der EHD können sich um einen Studienplatz an einer der europäischen Partnerhochschulen oder um eine Förderung für ihr Praktikum im europäischen Ausland bewerben. Neben Deutschen und Staatsangehörigen eines am Programm teilnehmenden Landes, können auch Staatsangehörige von Drittstaaten am ERASMUS Programm teilnehmen, die ein (vollständiges) Studium in Deutschland absolvieren, welches zu einem anerkannten Abschluss führt. Austauschstudierende können keinen ERASMUS Zuschuss in Anspruch nehmen. Die Mindestaufenthaltsdauer im Ausland beträgt 3 Monate. Informationen zur Vergabe von Plätzen an Partnerhochschulen, können Sie den Seiten des International Office auf der Homepage oder den internen Seiten der Homepage entnehmen. 2

3 Die Mindestaufenthaltsdauer im Ausland im Rahmen der Förderlinien ERASMUS Praktikum beträgt auch hier 3 Monate. Interessierte Studierende melden sich bitte im International Office. Welche Länder nehmen am ERASMUS Programm teil? Welche überseeischen Gebiete sind Teil des ERASMUS Programms? Beeinflusst eine mögliche Praktikumsvergütung meinen monatlichen ERASMUS Zuschuss? Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern Anguilla, Aruba, Falklandinseln, Französische Süd und Antarktisgebiete, Französisch Polynesien, Grönland, Kaimaninseln, Mayotte, Motserrat, Neukaledonien und Nebengebiete, Niederländische Antillen, Pitcairninseln, St. Helena, Ascension, Tristan da Cunha, St. Pierre und Miquelon, Südgeorgien und Südliche Sandwichinseln, Wallis und Futuna Eventuell. Es wird in Kürze darüber beraten werden. Über den Ausgang der Entscheidung werden Sie rechtzeitig und an dieser Stelle informiert. Sie werden in jedem Fall einen Zuschuss erhalten, außer Sie erhalten aus anderen öffentlichen Mitteln ein Stipendium. Sollten Sie andere Förderungen, außer Auslands BAföG, beantragt haben, informieren Sie bitte die Leiterin des International Office. Hier ist eine Absprache notwendig. Die Programmschiene ERASMUS Praktikum wird 2014/15 das erste Mal an der EHD durchgeführt und richtet sich an Studierende, die im Ausland ein Praktikum ohne Hochschulanbindung realisieren (überwiegend Studierende des Studiengangs IHP und Pflege). Wann erfahre ich, wie hoch der ERASMUS Zuschuss pro Monat sein wird? Im Frühjahr des Jahres, in dem das Auslandsstudium am Lernort Hochschule und/oder Praxis beginnen wird. Die EHD beantragt die Gelder bei der NA DAAD. 3

4 EILC ERASMUS Intensive Language Course, wie kann ich daran teilnehmen? In den Ländern der weniger gesprochenen EU Sprachen finden vor Beginn des Wintersemesters, sowie des Sommersemesters an ausgewählten Hochschulen vorbereitende ERASMUS Intensivsprachkurse statt. Alle Studierenden, die im Rahmen des ERASMUS Programms ins Ausland gehen, können sich um einen Platz in einem solchen Sprachkurs bewerben. Die Zahl der Plätze ist begrenzt. Für die Sprachkurse können sich alle Studierenden aus Europa bewerben, die im Rahmen des ERASMUS Programms einen Studienaufenthalt/ Praktikumsaufenthalt in dem entsprechenden Land wahrnehmen werden. Es gibt ein eigenes Bewerbungsverfahren, das im Frühjahr und Herbst stattfindet. Informationen und das Bewerbungsformular erhalten Sie automatisch und rechtzeitig über das International Office. Meist im April, sobald die Unterlagen der Nationalen Agentur, dem DAAD, bei der EHD eingehen. Alle Studierenden, für die ein solcher Kurs in Frage kommt, werden schriftlich per E Mail informiert. Die EILC ausrichtende Hochschule muss nicht zwangsläufig Ihre spätere Gasthochschule sein, sie muss jedoch im gleichen Zielland liegen. In welchen Ländern finden EILC statt? Belgien (nur Niederländisch in der flämischen Gemeinschaft), Bulgarien (Bulgarisch), Dänemark (Dänisch), Estland (Estnisch), Finnland (Finnisch und Schwedisch), Griechenland (Griechisch), Island (Isländisch), Italien (Italienisch), Kroatien (Kroatisch), Lettland (Lettisch), Litauen (Litauisch), Malta (Maltesisch), Niederlande (Niederländisch), Norwegen (Norwegisch), Polen (Polnisch), Portugal (Portugiesisch), Rumänien (Rumänisch), Schweden (Schwedisch), Schweiz (Italienisch), Slowakei (Slowakisch), Slowenien (Slowenisch), Spanien (Baskisch, Katalanisch, Galizisch und Valenzianisch), Tschechische Republik (Tschechisch), Türkei (Türkisch), Ungarn (Ungarisch) und Zypern (Griechisch) 4

5 Gibt es eine Sonderförderung für Studierende mit Kind/Kindern? Gibt es im Rahmen des ERASMUS Programms eine Sonderförderung für Studierende mit Beeinträchtigung/besonder en Bedürfnissen? Ja, die gibt es. Jedoch bisher ausschließlich im Rahmen des ERASMUS Programms. Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder mit ins Ausland nehmen, können Sondermittel als Pauschale erhalten. Studierende erhalten den nationalen monatlichen Förderhöchstsatz von 300 (ERASMUS Studium) bzw. 400 (ERASMUS Praktikum). Darüber hinaus können Studierende mit Kind zusätzlich monatlich bei Einem Kind 150 Euro Zwei Kindern insgesamt 200 Euro drei und mehr Kindern insgesamt 260 Euro als Pauschale erhalten. Da es sich hierbei um eine Pauschale handelt, entfallen Belege über die Kosten vor Ort. Sie sind jedoch verpflichtet bei der EHD Nachweise einzureichen, die die Mitnahme des Kindes/der Kinder ins Ausland belegen (Reiseunterlagen oder Betreuungsunterlagen vor Ort). Nach Abschluss des Studienaufenthaltes/ Praktikumsaufenthaltes im Ausland, sind die regulären Abschlussunterlagen im International Office einzureichen. Darunter der reguläre Studierendenbericht, der um die besonderen Aspekte des Aufenthaltes mit Kind zu ergänzen ist. Sollten Sie einen solchen Bedarf haben, vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin mit der Leiterin des International Office, L. Hammerla. Ja. Das ERASMUS Programm ermöglicht eine Sonderförderung für Personen mit speziellen Bedürfnissen. Die Höchstgrenze für jede Sonderförderung der NA DAAD liegt bei Euro. Im Hochschuljahr 2013/14 gelten für die Förderung von Behinderten folgende Regelungen: Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 können zusätzliche Mittel beantragen. Sonderförderung als Pauschale in Höhe von 5

6 100% des jeweiligen Länderhöchstsatzes (eine Liste mit den Länderhöchstsätzen können Sie im International Office bekommen). Sie stellen vor Beginn des Aufenthaltes im Ausland einen Antrag bei der EHD. Studierende erhalten den monatlichen Länderhöchstsatz (zwischen 401 Euro und 939 Euro, je nach Gastland) als Pauschale. Da es sich um eine Pauschale handelt, müssen keine Belege über die Kosten vor Ort gesammelt werden. Innerhalb eines Monats nach Ende der Förderung ist von Ihnen der reguläre Studierendenbericht einzureichen, der um die besonderen Aspekte des Aufenthalts mit Behinderung ergänzt wird. Die Sonderförderung als Pauschale für Studierende mit besonderen Bedürfnissen wird nicht ausreichen, kann ich noch weitere Gelder beantragen? Sollten Sie einen solchen Bedarf haben, vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin mit der Leiterin des International Office, L. Hammerla. Ja. Reicht die Sonderförderung als Pauschale nicht aus, kann bei der NA DAAD ein ausführlicher Antrag gestellt werden. Hierfür gibt es keinen festen Antragstermin. Er muss jedoch wenigstens zwei Monate vor Beginn des Aufenthaltes bei der NA DAAD eingehen. Der Zuschuss errechnet sich aus durch den Auslandsaufenthalt bedingten Mehrkosten, die nationalen Stellen (Integrationsämter, Krankenkassen, Landschaftsverbände, Sozialämter, Studentenwerk) nicht finanzieren. Die NA DAAD stockt bis zu maximal Euro auf. Sie sind verpflichtet alle Originalbelege zu sammeln und bei der EHD einzureichen (Flugtickets, Mietverträge, Werkverträge mit Betreuungspersonal, Zahlungsnachweis o.ä.). Sollten Sie einen solchen Bedarf haben, vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin 6

7 mit der Leiterin des International Office, L. Hammerla. Praxisstelle Wann sollte ich mit der Praxisstellensuche beginnen? Bitte unterschätzen Sie nicht den Aufwand, eine geeignete Praxisstelle im Ausland zu finden. Beginnen Sie frühzeitig, um am Ende nicht in Zeitnot zu geraten. In der Schweiz wird in der Regel ein Praktikumsentgelt gezahlt, hier lohnt es sich beispielsweise besonders, frühzeitig mit der Suche zu beginnen. Absolvieren Sie ein praktisches Studiensemester im Ausland und absolvieren neben dem Praktikum noch ein Studium an einer Partnerhochschule, finden Sie Informationen zur möglichen Praxisstellenorganisation durch die Partner unter dem Punkt Gasthochschule. Wie finde ich eine Praxisstelle? Die Praxisstellensuche im Ausland will gut organisiert sein. Sie benötigen in jedem Fall einen aktuellen und gut strukturierten Lebenslauf, sowie ein Anschreiben (Cover letter). Vom Fachbereich erfahren Sie die Anforderungen, die an die Praxisstelle gestellt werden. Tauschen Sie sich mit Ehemaligen aus, die bereits in den Ländern ein Praktikum realisiert haben und fragen Sie nach Tipps für die Praxisstellensuche, Infos zum Schul oder Ausbildungssystem. Fragen Sie Lehrende aus Ihrem Fachbereich, ob Kontakte zu ausländischen möglichen Praxisstellen oder Kontaktpersonen bestehen. E Mail Adressen von Ehemaligen können Sie im Sekretariat International Office erhalten. Kann ich für Praxisstellen auch auf Kooperationen der EHD mit Partnerhochschulen zurückgreifen? Ja, prinzipiell ist dies möglich. Es ist jedoch abhängig von Gastland und der dazugehörigen Hochschule. In Ghana und anderen Ländern ist es sicherlich möglich eine Praxisstelle über den Fachbereich vor Ort für Sie zu organisieren oder sie mit Adressen zu unterstützen.. Viele der skandinavischen Partner können für EHD 7

8 Studierende ein Praktikum in der Umgebung der Hochschule organisieren. Bei Interesse müssen Sie sich um einen Studienplatz an der Partnerhochschule der EHD bewerben. Bei positivem Ausgang wird alles für Sie eingeleitet. Gasthochschule Was ist ein Learning Agreement und wozu wird es benötigt? In einem Learning Agreement werden die Seminare festgehalten, die Sie vor Ort an der Gasthochschule belegen werden. Diese Vereinbarung zwischen Ihnen, der EHD und der Gasthochschule ist Ihre Sicherheit, dass alle im Ausland erbrachten Leistungen von der EHD in vollem Umfang anerkannt werden. Die Inhalte des Learning Agreements sprechen Sie mit Ihrem Fachbereichskoordinatoren/Ihrer Fachbereichskoordinatorin ab, sobald Ihnen die Seminarangebote für das jeweilige Semester vorliegen. Im Studiengang Soziale Arbeit ist Alexandra Roth darmstadt.de) zuständig und für den Studiengang Pflege und Gesundheitsförderung Frau Dr. Stephanie Pfeuffer darmstadt.de). Für den Studiengang IHP können Sie in Kürze die Ansprechpersonen an dieser Stelle erfahren. Sollten Sie an der Partnerhochschule ankommen und erfahren, dass ein Seminar nicht wie geplant stattfinden wird, die Zeiten ungünstig liegen oder Sie noch ein geeigneteres Angebot gefunden haben, können Sie, in Absprache mit Ihrem Fachbereichskoordinatoren/Ihrer Fachbereichskoordinatorin das Learning Agreement noch ändern. Spätestens vier Wochen nach Beginn der Lehrveranstaltungen an der Gasthochschule, muss das geänderte Learning Agreement dem International Office von allen Seiten unterschrieben vorliegen. Im Frühjahr eines jeden Jahres werden dem International Office die aktuellen Formulare zur Verfügung gestellt. Diese erhalten Sie per E Mail und können auf den Seiten des 8

9 International Office im ecampus heruntergeladen werden. Ohne Learning Agreement kann der Studienaufenthalt im Ausland nicht angetreten werden. Muss ich an der Gasthochschule an Prüfungen teilnehmen? Was ist ein Transcript of Records? Ich möchte eine Partnerhochschule besuchen. Muss ich mich um einen Studienplatz bewerben? Ich muss neben dem Besuch von Lehrveranstaltungen auch ein Praktikum absolvieren. Organisiert mir die Partnerhochschule eine Praxisstelle? Während Ihres Auslandssemesters sind Sie Studierende/Studierender der Gasthochschule. Wenn für die Erlangung der vorher vereinbarten ECTS/Credit Points eine Prüfung abzulegen ist, müssen auch Sie diese ablegen. Sollten Sie eine Prüfung am Ende des Semesters nicht bestehen, suchen Sie bitte unmittelbar den Kontakt zu Ihrem Fachbereichskoordinatoren/Ihrer Fachbereichskoordinatorin. Das Transcript of Records ist die Leistungsübersicht, die Sie am Ende des Studienaufenthaltes im Ausland von der Gasthochschule bekommen bzw. bitte anfordern. In diesem Dokument werden die Seminare und ECTS/Credit Points festgehalten, die Sie in dem Semester erreicht haben. Eine Kopie dieses Dokuments müssen Sie im International Office nach Ihrer Rückkehr einreichen. Ja. Die Anzahl der Plätze an Partnerhochschulen ist begrenzt. Allen Studierenden der EHD steht es offen, sich um einen Studienplatz zu bewerben. Informationen zur Bewerbung und zum Auswahlverfahren, können Sie dem Punkt International Office Outgoing Students auf den internen Seiten der Homepage (ecampus) entnehmen. Das hängt von der jeweiligen Partnerhochschule ab. Im International Office können Sie erfragen, welche Hochschulen eine Praxisstelle für Sie organisieren und wo Sie sich selbst eine Stelle suchen müssen. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass Sie für einen Studienplatz an der Partnerhochschule im EHD Auswahlverfahren eine Zusage erhalten haben. 9

10 Kann ich auch an Hochschulen im Ausland studieren, mit denen die EHD keinen Kooperationsvertrag hat? Ja, das ist möglich. Es handelt sich dann um einen Selbstorganisierten Studienaufenthalt im Ausland. Wir empfehlen Ihnen möglichst frühzeitig mit der Recherche möglicher Gasthochschulen zu beginnen, da eine Vielzahl an Informationen von Ihnen recherchiert werden müssen (für Sie selbst und für die Absprache mit Ihrem Studiengang): Wird ein verwandter/ähnlicher oder gleichnamiger Studiengang angeboten? Wie ist dieser Studiengang aufgebaut, welche Module werden angeboten? Wird ein mögliches Praktikum von der Hochschule begleitet (Supervision bsp. bei Studiengängen der Sozialen Arbeit)? Sind Studiengebühren zu zahlen? Wenn ja, wie hoch sind diese pro Semester? Ist es möglich eine Reduzierung der Kosten zu bekommen, wenn nur einige Seminare besucht werden? Wann ist die Deadline für eine Bewerbung? Muss ich einen Sprachnachweis über meine Sprachkenntnisse (TOEFL, IELTS o.ä.) erbringen? Sollten Sie Nachweise oder Dokumente seitens der EHD benötigen, melden Sie sich bitte im Sekretariat International Office und teilen Sie uns mit, was konkret Sie benötigen. Allgemeines Wer kann Auslands BAföG beantragen? Alle Studierenden, die einen Studienaufenthalt von mindestens drei Monaten im Ausland planen, können Auslands BAföG beantragen, sofern der Studien /Praktikumsaufenthalt ins Studium eingebunden ist (Studien und Prüfungsordnung). Die Praktikumsdauer muss in der Studien und Prüfungsordnung des Studiengangs festgehalten sein. Es wird empfohlen den Antrag 6 Monate vor Praktikumsbeginn zu stellen. Das Antragsformular, sowie weitere Informationen zu Antragstellung und Förderung, finden Sie hier: das 10

11 Formblatt 6 ist hier zu finden: pdf. Wie lässt sich herausfinden, ob ich einen Anspruch auf Auslands BAföG habe, wenn ich kein BAföG im Inland bekomme? Macht es Sinn, BAföG Rechner im Internet zu nutzen? Ist eine lückenlose Förderung von BAföG gewährleistet? Wenn ich beispielsweise bereits im Januar aus dem Ausland wieder zurückkehre und das Inlandssemester erst im April beginnt? Auslands BAföG. Können Praktika auch im außereuropäischen Ausland gefördert werden? Das Amt für Ausbildung prüft bei abschließender Auftragsbearbeitung und Vorlage aller Vertragsunterlagen, ob ein Anspruch auf Ausbildungsförderung dem Grund und der Höhe nach besteht. Vorab kann die Nutzung eines BAföG Rechners für Sie hilfreich sein, um sich eine Tendenz über die Förderhöhe aufzeigen zu lassen. Das regelt der 15b BAföG wie folgt: Liegen zwischen dem Ende der Ausbildung im Ausland und dem frühestmöglichen Beginn der anschließenden Ausbildung im Inland längstens vier Monate, kann Ausbildungsförderung für die Dauer der beiden Monate vor Beginn der anschließenden Ausbildung geleistet werden. In dem Beispiel wäre eine Förderung ab Februar durch das Inlandsamt also möglich. Die Zuständigkeit der Förderung für die Zwischenmonate liegt beim Inlandsamt. Ihr Antrag ist dort fristgerecht zu stellen. Die Zwischenmonate sind bei rechtzeitiger Antragsstellung in den folgenden Bewilligungszeitraum mit einzubeziehen. Ja, dies ist grundsätzlich möglich, sofern die Voraussetzungen des 5 Abs. 5 BAföG erfüllt sind. Diese sind: vorgeschriebene Mindestdauer 12 Wochen, das Praktikum muss noch abzuleisten sein, es ist in den Ausbildungsbestimmungen inhaltlich geregelt. Zu beachten ist: Es wird nur die vorgeschriebene Mindestdauer des Praktikums gefördert, in manchen Fällen vorgenommene freiwillige Verlängerungen sind nicht förderungsfähig. Wenn bereits ein anderer Auslandsaufenthalt gefördert wurde, ist die Einschränkung in 16 Abs. 1 BAföG zu beachten. Ich absolviere ein Praktikum außerhalb Sie können sich für ein PROMOS Stipendium bewerben. Gefördert wird mit monatlichen 11

12 Europas, welche Fördermöglichkeiten gibt es? Teilstipendien in Höhe von Euro (je nach Gastland). Die Mittel werden vom BMBF und dem DAAD zur Verfügung gestellt. Die StipendiatInnen werden in einem eigenen Auswahlverfahren von der EHD ausgewählt. Nähere Informationen können Sie der Internetseite des International Office, sowie den internen Seiten der Homepage (ecampus) entnehmen. Der Bewerbungs schluss ist in der Regel im Frühjahr eines jeden Jahres. Studierende, für die eine solche Förderung in Frage kommt, werden ebenfalls per E Mail über diese Möglichkeit und die Bewerbungsunterlagen und fristen zu gegebener Zeit informiert. Ferner können Sie die Stipendiendatenbank des BMBF nutzen, um weitere mögliche Stipendiengeber zu recherchieren. Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfristen oft auch schon ein Jahr vor Beginn des Auslandspraktikums liegen können: Beantragung eines Visums. An wen kann ich mich wenden? Wo bekomme ich eine International Student Identity Card (ISIC)? Muss ich Sprachkenntnisse nachweisen? Zuständig für die Ausstellung eines Visums sind die Botschaften und Konsulate. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit den Ansprechpersonen auf und klären Sie, welche Unterlagen Sie für die Visumsbeantragung brauchen und wie lange die Ausstellung eines Visums voraussichtlich dauern wird. Die ISIC können sie online beantragen. Es gibt unterschiedliche Anbieter, die eine Online Antragstellung ermöglichen, z.b. STA Travel oder auf Es handelt sich bei dem Ausweis um einen internationalen Nachweis über Ihren Studierendenstatus und ermöglicht Ihnen weltweit zahlreiche Vergünstigungen. Der Ausweis kann von der EHD NICHT ausgestellt werden. Ja. Fundierte Sprachkenntnisse sind bei einem Auslandsstudium unabdingbar. Sowohl für das Studium am Lernort Hochschule, als auch für das Studium am Lernort Praxis, benötigen Sie gute 12

13 Kenntnisse der Landes, Studier bzw. Arbeitssprache. Aus diesem Grund verpflichten Sie sich bei Annahme eines Studienplatzes an einer Partnerhochschule, vor Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes, fundierte Kenntnisse in Form eines Sprachzertifikates oder eines sonstigen Sprachnachweises vorzulegen. Kenntnisse der Arbeitsbzw. Landessprache auf Kompetenzniveau B im Rahmen des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen werden empfohlen und erwartet. Auch bei der Förderung eines reinen Auslandspraktikums im Rahmen des ERASMUS Programms, ist ein Sprachnachweis vor Antritt des Praktikums im Ausland notwendig. Wer kann zu gegebener Zeit den Sprachnachweis ausstellen? Wie finanziere ich den Auslandsaufenthalt? Volkshochschullehrer, Lehrende englischsprachiger Lehrveranstaltungen. Ein Auslandsaufenthalt bedeutet in den meisten Fällen einen finanziellen Mehraufwand. Die Kosten variieren nach Gastland. Es gibt Regionen in denen das Leben günstiger ist als in Deutschland, in Anderen ist es wesentlich teurer. Beginnen Sie frühzeitig, sich mit dem Thema der Finanzierung des Auslandsaufenthaltes zu befassen. Recherchieren Sie mögliche Stipendiengeber, beantragen Sie Auslands BAföG, sparen Sie etwas an. Prüfen Sie, ob vielleicht auch der Bildungskredit vom Bundesverwaltungsamt für Sie in Frage käme. Es ist wichtig mögliche Kosten zu recherchieren, um eine ungefähre Ahnung zu bekommen, womit Sie pro Monat rechnen müssen: Mit welchen Lebenshaltungskosten sollten Sie rechnen? Wie teuer ist ein Zimmer in einer WG durchschnittlich? Planen Sie an den freien Wochenenden oder nach Ende des Praktikums durch das Land zu reisen? Was kostet ein Visum? Was kostet ein Ticket für den ÖPNV vor Ort? 13

14 Gibt es Zuschüsse von der EHD, wenn ich an einem Sprachkurs einer Sprachschule oder der Volkshochschule teilnehme? Brauche ich eine private Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt? Wo finde ich Erfahrungsberichte? Ich möchte mich über die Lebenshaltungskosten in meinem Gastland informieren, wo kann ich Informationen abrufen? Gibt es eine Sonderförderung für Studierende mit Kind/Kindern? Ja. Bitte reichen Sie eine Teilnahmebescheinigung nach Abschluss des Kurses, zusammen mit einem Antrag auf Teilkostenerstattung im Sekretariat International Office ein. Es muss sich um die Sprache des Gastlandes oder um die Arbeitssprache handeln. Informationen zur Höhe des Zuschusses, finden Sie auf den internen Seiten des International Office (ecampus). Für Staatsangehörige der EU und EFTA Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) bei Aufenthalten in der EU. Ein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland ist jedoch nicht enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Wenn Sie beispielsweise diese Leistungen wünschen, ist es ratsam über den Abschluss einer privaten zusätzlichen Krankenversicherung nachzudenken. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, welche Leistungsn bestehen und was es sich lohnt noch abzuschließen. Erfahrungsberichte zu Studienaufenthalten an Partnerhochschulen können Sie im International Office erhalten. Erfahrungsberichte deutscher ERASMUS Praktikanten können Sie auf der Plattform DAAD EU Community abrufen: community.daad.de/. Zum einen auf der oben genannten Seite EU Community, zum anderen auf den Seiten des Deutschen Akademischen Austauschdienstes DAAD ( Ja, die gibt es. Jedoch bisher ausschließlich im Rahmen des ERASMUS Programms. Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder mit ins Ausland nehmen, können Sondermittel als Pauschale erhalten. Studierende erhalten den nationalen monatlichen Förderhöchstsatz von 300 (ERASMUS Studium) bzw. 400 (ERASMUS Praktikum). Darüber hinaus können Studierende mit Kind zusätzlich monatlich bei Einem Kind 150 Euro 14

15 Zwei Kindern insgesamt 200 Euro drei und mehr Kindern insgesamt 260 Euro als Pauschale erhalten. Da es sich hierbei um eine Pauschale handelt, entfallen Belege über die Kosten vor Ort. Sie sind jedoch verpflichtet bei der EHD Nachweise einzureichen, die die Mitnahme des Kindes/der Kinder ins Ausland belegen (Reiseunterlagen oder Betreuungsunterlagen vor Ort). Nach Abschluss des Studienaufenthaltes/ Praktikumsaufenthaltes im Ausland, sind die regulären Abschlussunterlagen im International Office einzureichen. Darunter der reguläre Studierendenbericht, der um die besonderen Aspekte des Aufenthaltes mit Kind zu ergänzen ist. 15