Produktstandards für den Gutachtenbereich Schaden
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- Clemens Holzmann
- vor 8 Jahren
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1 Produktstandards für den Gutachtenbereich Schaden Gültig in Verbindung mit den Allgemeinen Standards. Dieses Dokument ist Grundlage für die X10 (Auftraggeberbesonderheiten). V Juli 2009
2 Inhaltsverzeichnis Berichte: Schadenbericht Reparaturschaden- Bericht (RSB) Glasschadenbericht Rechnungsprüfungsbericht Reparaturkosten-Kalkulation: Reparaturkosten-Kalkulation SVPA- Gutachten: SVPA- Gutachten Wiederbeschaffungsgutachten Manuelle Gutachten: Manuelle Gutachten Massen- / Elementarschäden Elementarschadenbericht (Massenbesichtigung) Reparaturkostenkalkulation Elementarschaden SVPA - Gutachten Elementarschaden Manuelles Gutachten Elementarschaden
3 Berichte Schadenbericht Schadenberichte werden nur für Auftraggeber erstellt, mit denen dies besonders vereinbart wurde. Es handelt sich um ein vereinfachtes Produkt zur Begutachtung von Schäden, wenn das Fahrzeug in der Werkstatt oder dem Autohaus besichtigt wird, in dem es auch anschließend repariert wird. Der Schadenbericht ist deshalb auch nur eingeschränkt verkehrsfähig und nur auf den Reparaturfall in dieser Werkstatt zugeschnitten. Die Erstellung eines Schadenberichtes setzt voraus, dass die Werkstatt, bzw. das Autohaus in der Lage ist, eine ausführliche Kalkulation als Rechnung zu erstellen. Eine nachträgliche Auftragserweiterung zur Erstellung einer Reparaturkostenkalkulation bzw. eines Gutachtens bedingt aufgrund der unvollständigen Aufnahme der Fahrzeugdaten und Fotos ggf. eine Nachbesichtigung; der Schadenbericht wird in diesem Fall storniert und beide Besichtigungen fließen in die Honorarermittlung ein. Ein Schadenbericht kann erstellt werden, wenn außerdem folgende Bedingungen zutreffen: Bedingungen Reparaturauftrag liegt vor Reparaturabsprache ist ohne Probleme möglich überschaubarer Schaden Reparaturkosten sind kleiner als der Wiederbeschaffungswert keine "Probleme" mit Beteiligten zu erwarten Ausschlusskriterien sind: Regulierung oder Reparatur ist noch ungewiss Besichtigung bei Privat oder an der DEKRA NL/AS schwer überschaubare Schäden Reparaturkosten sind größer als der Wiederbeschaffungswert Unstimmigkeiten bei der Reparaturabsprache entstehen Plausibilitäts-Gutachten ist notwendig, z.b. bei Diebstahl (Wegfahrsperre), Wildschaden Teilschaden-Gutachten ist erforderlich Vorteile für den Kunden Kostengünstiges Produkt im Reparaturfall Unser Sachverständiger führt bei der Besichtigung detaillierte Reparaturabsprache mit dem KD-Meister der Werkstatt oder des Autohauses
4 Der Sachverständige informiert die Werkstatt, dass die Original- Reparaturrechnung an DEKRA versendet werden soll. Es wird ein Bericht in der SVPA (Sachverständigen-Produktionsanwendung) erstellt. Bericht geht ohne Fotos mit folgenden Angaben sofort an Auftraggeber eingeschränkte Fahrzeugdaten - Angaben zum Fahrzeug Vorschäden, Fahrzeugzustand Schadenbeschreibung, Instandsetzungsweg (stichwortartig) Reparaturkosten geschätzt Reparaturdauer (nur Haftpflicht) Verkehrssicherheit ggf. Möglichkeit der Notreparatur (nur Haftpflicht) Wenn die Reparaturrechnung (Original oder Kopie) bei DEKRA vorliegt, wird grundsätzlich ein Rechnungsprüfungsbericht erstellt In der Rechnungsprüfung wird der Rechnungsbetrag ohne Aufschlüsselung von Lohn-, Lack- und Teilekosten den geschätzten Reparaturkosten gegenübergestellt und unter "Bemerkungen" stichwortartig zum Differenzbetrag Stellung genommen Fotos max. 2 Fotos Reparaturschaden- Bericht (RSB) Der Reparaturschaden-Bericht ist ein vereinfachtes Produkt zur Prüfung von Fremdkalkulationen und Feststellung ob nur schadenbedingt erforderliche Instandsetzungskosten kalkuliert wurden, ob der Kostenvoranschlag, die Rechnung oder das Gutachten für eine fiktive Regulierung verwendbar ist oder ob nach sachverständiger Prüfung Änderungen des kalkulierten Reparaturumfanges oder -weges, der Stundenverrechnungssätze oder Nebenkosten vorzunehmen sind, oder eine Klärung nur nach telefonischer Kontaktaufnahme mit der Werkstatt möglich ist ob die Wertangaben (Wiederbeschaffungs- und Restwert, Wertminderung) aus Fremdgutachten (Bandbreitenprüfung) in sich plausibel sind Vorteile für den Kunden Kostengünstiges Produkt zur Prüfung einer Kalkulation in Kostenvoranschlägen, Fremd- Gutachten (GA) oder Reparatur-Rechnungen (RR) ohne oder mit Fahrzeug- Besichtigung anhand der vorgelegten Unterlagen im Reparaturfall oder bei fiktiver Abrechnung. Standard-:
5 RSB (ohne Begrenzung bei der Höhe der Reparaturkosten) kompakt auf einem Blatt Vergleich der kalkulierten Kosten zu den schadenbedingten Aufwendungen Abweichende Umfänge sind den jeweiligen Auftraggeberbesonderheiten (X10 zu entnehmen) Gegebenenfalls Besichtigung des Fahrzeugs vor, während oder nach der Reparatur Voraussetzungen Vorlage von Kostenvoranschlag bzw. Rechnung, Fremdgutachten, Schadenmeldung (mit technischen Fahrzeugdaten) und aussagekräftigen Bildern Informationen über die Schadenart Können Probleme mit der Werkstatt, die den Kostenvoranschlag ausstellte, telefonisch nicht geklärt werden, ist eine Fahrzeugbesichtigung ggf. die Erstellung eines Gutachtens zu empfehlen Im Haftpflichtfall, gemäß der gängigen Rechtssprechung BGH-Urteil), wenn (RK / WW < 50%) Wenn das Verhältnis RK/WW größer als der vereinbarungsgemäß genannte Prozentsatz ist, so sollte nach Rücksprache ein Gutachten erstellt werden Keine Streitigkeiten zwischen den Beteiligten z.b. wenn Streitigkeiten zwischen den Beteiligten bestehen oder zu erwarten sind, z.b.: VN bestreitet Schaden überhaupt bzw. in dem geltend gemachten, verursacht zu haben Kein Verdacht auf verborgene Schäden, Vorschäden, Betriebsschäden, Verschleißschäden oder Betrug Keine Fahrzeuge ohne elektronische Typenbogen-Unterstützung, PKW und Geländefahrzeuge größer 3,5 t ZGG. LKW, KOM, und Wohnwagen bzw. Wohnmobile, Zweiräder Keine Besonderheiten für Teilkaskoschäden vorhanden Kein Sondergutachten erforderlich Reparaturschadenbericht (WDR) Im Reparaturfall findet eine Überwachung und Dokumentation der Reparaturumfänge und qualität während der Reparatur statt. Reparaturschadenbericht (NDR) Im Reparaturfall findet eine Überwachung und Dokumentation der Reparaturumfänge und qualität nach der Reparatur statt.
6 Glasschadenbericht Dieser Bericht ist ein vereinfachtes Produkt zur Dokumentation der Feststellung ob der Glasaustausch oder die Reparatur tatsächlich durchgeführt wurde ob die Instandsetzung sach- und fachgerecht erfolgte ob die Instandsetzung zulässig war ob die Instandsetzung wirtschaftlich sinnvoll war Bedingungen Vorlage von Glasreparaturrechnung in Papierform oder als elektronische Beauftragung Fahrzeugstandort, Schadenart, Schadennummer, Fahrzeugdaten und Halterdaten Vorteile für den Kunden Kostengünstiges vereinfachtes Produkt mit Fahrzeugbesichtigung zur Überprüfung des tatsächlichen und ordnungsgemäß durchgeführten Glasaustausches oder einer Glasreparatur. Feststellung ob die Reparatur wirtschaftlich war und in guter Qualität und nach den Richtlinien der Glaserinnung durchgeführt wurde. Durchführung über Word-Anbindung in der SVPA Fahrzeugbesichtigung Dokumentation mit Fotos nach Absprache mit dem Auftraggeber. Rechnungsprüfungsbericht Der Rechnungsprüfungsbericht ist eine Folgedienstleistung zu einer vorangegangenen Reparaturkostenkalkulation oder einem GA von DEKRA und in verschlankter Form Bestandteil des Schadenberichtes. (siehe auch 1.1 Schadenbericht) Bedingungen: Ein Vorprodukt und die Reparaturrechnung der Werkstatt müssen vorliegen. Evtl. Werkstattunterlagen einsehen und/oder Fahrzeug nachbesichtigen Anhand der Akten werden folgende Positionen überprüft: Reparaturrechnung nur schadenbedingte Positionen berechnet (ja/nein)
7 Differenzen zur Reparaturabsprache (ja/nein) Abzüge nfa - Teile/ Lack (ja/nein) Reparaturdauer i.o.? (bei Haftpflicht) Wertminderung/ -Verbesserung eingetreten (ja/nein) (bei Haftpflicht und ggf. bei neueren Kaskoverträgen) Stellungnahme zu Differenzbetrag unter Bemerkungen. Beispiele von zu beanstandenden Positionen: UPE-Aufschläge, Reparaturerweiterung, Abweichungen durch Erneuerung anstatt Instandsetzung, Info durch Werkstatt erfolgt, Verschleißteile, Inspektion, Arbeiten im Kundenauftrag mit berechnet, Vorschäden mit beseitigt, nicht ersatzpflichtige Positionen gemäß Vertragsbedingungen, Abschlepp- und Bergekosten, Ersatzfahrzeug, Lackiererweiterung, falscher Reparaturweg. Reparaturkosten-Kalkulation Die Reparaturkosten-Kalkulation ist ein vereinfachtes Produkt zur Begutachtung von Schäden, es sind lediglich Angaben für den Reparaturfall enthalten. Unser Sachverständiger entscheidet in jedem Falle anhand der unten stehenden Bedingungen bzw. Voraussetzungen, ob eine Reparaturkosten-Kalkulation erstellt werden kann oder ob ein Schaden-Gutachten erforderlich ist. Bei Teilkaskoschäden sind generell Angaben zur Plausibilität notwendig und somit ein Gutachten erforderlich In diesem Fall werden auch bei der Besichtigung Asservate, wie z.b. Haare oder Brandreste gesichert. Bedingungen Fahrzeug ist reparaturwürdig Keine Begrenzung der absoluten Schadenhöhe bei Versicherungsaufträgen. Bei Privataufträgen 1.500,- Euro (ohne MwSt.) Bei zulässigem Gesamtgewicht größer 3,5 t nur bis Schadenhöhe von 5.000,- EUR Im Haftpflichtfall, gemäß der gängigen Rechtssprechung BGH-Urteil), wenn (RK / WW < 50 %) Neben Besichtigung in Werkstatt ist auch Besichtigung an DEKRA-NL oder bei Privat möglich Nicht bei Teilkaskoschäden Keine Angaben erforderlich zu Neupreis, Wiederbeschaffungs- und Restwert Nicht für Schäden, bei denen zur Plausibilität Stellung genommen werden soll (z.b. Diebstahl-, Haarwildschäden) oder wenn Besonderheiten zur Schadenursache bzw. Abweichungen zur angegebenen Schadenart festgestellt werden Nicht anzuwenden wenn ein Teilschaden-Gutachten erforderlich ist bzw. mehrere getrennte Schäden am Fahrzeug zu begutachten sind
8 Vorteile für den Kunden Kostengünstige Alternative zum Schadengutachten, wenn ein eindeutig reparaturwürdiger Schaden vorliegt. Vollständige Reparaturkostenkalkulation mit Zusammenfassung Bei Kasko: Abzüge nfa auf Teile und/oder Lack Bei Kraftfahrthaftpflicht: Reparaturdauer, Wertverbesserung, Wertminderung (Stellungnahme mit Wert oder negativ) Keine Ermittlung von WBW und Restwert (bei Wertminderung wird ein überschlägig ermittelter Veräußerungswert zugrunde gelegt) Fotos Gesamtansichten und dem Schaden angemessene Anzahl Detailfotos SVPA- Gutachten Diese Gutachten sind das Standardprodukt bei Schäden an Fahrzeugen aller Art. Sie werden sowohl bei Haftpflicht- als auch bei Kaskoschäden erstellt. Auf der Grundlage der jeweiligen Privathaftpflicht-, Haftpflicht- oder Kaskobestimmungen bzw. Verträge ermitteln unsere Sachverständigen alle zur Beweissicherung und als Grundlage für eine Schadenregulierung erforderlichen Angaben. SVPA-Schaden-Gutachten sind verkehrsfähig, sie dienen zur Klärung von Sachverhalten und zur Sicherung von Ansprüchen. Die geeignete Gutachtenform wird von unserem Sachverständigen nach einer Richtlinie entsprechend dem jeweiligen Schaden ausgewählt. Bei eindeutig erkennbaren Totalschäden (Verhältnis Reparaturkosten zum Wiederbeschaffungswert >175%) werden kostengünstigere Pauschal-Gutachten gefertigt. Darin enthalten sind überschlägig ermittelte Kosten für E-Teile, Lohn und Lack oder nur die Gesamt-Reparaturkosten. Dies gilt bei Beauftragung durch Privatpersonen und Versicherungen. Vorteile für den Kunden Umfassend, verkehrsfähig und prozesstauglich; enthält neben Bildern verbale Schadenbeschreibung und Angaben zur Plausibilität; Vorschäden und Fahrzeugzustand werden angegeben Auftrag: Auftraggeber und Datum der Auftragserteilung, Inhalt und Zweck des Auftrags (Kasko-, Haftpflicht oder sonstige Gutachten) Besichtigung: Ort und Zeit der Besichtigung(en). (Anm.: Unsere Mithilferegelung vereitelt diese Angabe ggf.), Benennung der bei der Besichtigung anwesenden Beteiligten. Angabe ob das Fahrzeug in beschädigtem, in teilzerlegtem oder bereits in instandgesetzten Zustand besichtigt wurde.
9 Technische Daten und Zustand des Fahrzeugs: Genaue und vollständige Angaben der Fahrzeugdaten, Darstellung der Besichtigungsbedingungen, welche Hilfsmittel wurden benutzt? Einsichtnahme in Fahrzeugpapiere. Vollständige Angaben zum Allgemeinzustand des Fahrzeugs. Das GA enthält Übersichtsaufnahmen des Fahrzeugs. Es müssen Aussagen über Vorschäden (vorhanden, teilrepariert, repariert mit welcher Qualität) vorhanden sein. Soweit erkennbar oder zur Kenntnis gebracht sind Angaben über notwendige Verschleißreparaturen und werterhöhende Instandsetzungsarbeiten enthalten. Ermittlung des Fahrzeugwertes zu einem anzugebenden bestimmten Stichtag. Haftpflicht, Kaskofall. Der WBW ist nachvollziehbar zu ermitteln. In Grenzfällen RK/WBW kleiner 50% ist der RW anzugeben. Feststellung der Unfallschäden, Beschreibung des Schadenbildes in Verbindung mit dem Schadenhergang. Voraussichtliche unfallbedingte Instandsetzungskosten, detailliert aufgegliedert in Lohn-, Lack- und Ersatzteilkosten. Stellungnahme zur Wertminderung (Haftpflicht) Stellungnahme zum Wertausgleich neu für alt (Kasko), Wertverbesserung (Haftpflicht). Fotos Übersichtsfotos über die Diagonale, eines davon soweit vorhanden mit amtlichem Kennzeichen Weitere Detailfotos dem Schaden angemessen. Wiederbeschaffungsgutachten Wiederbeschaffungsgutachten nehmen zu der Spurenlage am Gesamtfahrzeug Stellung und klären den gesamten, technischen Diebstahlsprozess vom Eindringen in das Fahrzeug bis zum Starten des Fahrzeuges und zum Fahrbetrieb. Dabei werden neben den mechanischen Sicherungsanlagen auch elektronische Sicherungsanlagen voll inhaltlich berücksichtigt. Es können zur selben Problematik auch Stellungnahmen/Gutachten auf Aktenbasis erstattet werden. An jeder DEKRA Niederlassung stehen ausgebildete Spezialisten zur Verfügung. Zur Untersuchung von Einzelbauteilen und Sicherungssystemen stehen zentrale Laboreinheiten zur Verfügung. Neben der Zuordnung von Diebstahlsmerkmalen und der Überprüfung des Diebstahlsvorganges können verfälschte Fahrzeuge kriminaltechnisch reidentifiziert werden. Aufgabenstellung und des Gutachtens können dem Einzelfall angepasst werden. Zusammenarbeit mit DEKRA - eigenen Schloss- und Schlüssellabor, siehe Sonder Gutachten - Schloss - GA. Vorteile für den Kunden Umfassend, verkehrsfähig und prozesstauglich; enthält neben Bildern verbale Spurenbefunde sowie Schadenbeschreibung und Angaben zu Plausibilität und Schadenablauf.
10 Manuelle Gutachten Diese Gutachten sind das Standardprodukt für alle Schäden an Fahrzeugen oder Objekten, die nicht durch eine elektronische Datenverarbeitung abzuarbeiten sind. Dies sind in der Regel Nutzfahrzeuge, Oldtimer und Wettbewerbsfahrzeuge, Wohnfahrzeuge, Boote, Kutschen, Aggregate und sonstige Objekte. Manuelle Gutachten werden sowohl bei Haftpflicht- als auch bei Kaskoschäden erstellt. Prinzipiell werden manuelle Gutachten zu Schäden hinsichtlich der regulierungsrelevanten Werte analog zu EDV Gutachten erstellt. Die textliche Darstellung lässt sich individuell den Gegebenheiten anpassen. Über diese Gutachtenart werden auch Fragestellungen zur Beweissicherung und Plausibilität bearbeitet. Vorteile für den Kunden Auf der Grundlage der jeweiligen Bestimmungen bzw. Verträge ermitteln unsere Sachverständigen alle zur Beweissicherung und als Grundlage für eine Schadenregulierung erforderlichen Angaben. Manuelle Schaden-Gutachten dienen zur Klärung von Sachverhalten und zur Sicherung von Ansprüchen. Sie sind ein flexibles Produkt zur Bearbeitung sämtlicher Problemstellungen. siehe SVPA Gutachten Massen- / Elementarschäden Elementarschadenbericht (Massenbesichtigung) Anwenden, wenn 5 oder mehr Fahrzeuge am gleichen Standort und am gleichen Termin besichtigt werden. Es handelt sich hierbei um ein vereinfachtes, regulierungsfähiges Produkt zur Begutachtung von Elementarschäden. Es enthält reduzierte Angaben der Fahrzeugdaten und wird nur im Rahmen von Sammelbegutachtungen eingesetzt. Durch den Ausdruck vor Ort wird eine sofortige Regulierung der Schäden möglich. Bedingungen Ausschlusskriterien sind: Vorschaden, z.b. Hagelvorschaden
11 Neufahrzeuge und Transportschäden Angaben erforderlich zu Neupreis, Wiederbeschaffungs- und Restwert Wohnfahrzeuge, Wohnanhänger sowie alle weiteren Fahrzeuge über 3,5t Fahrzeuge, für die es keine elektronische Kalkulationsmöglichkeit gibt Teilkaskoschäden, bei denen zur Plausibilität Stellung genommen werden soll Teilkaskoschäden wenn Besonderheiten zur Schadenursache oder Abweichungen zur angegeben Schadenart festgestellt werden Fotos: Zu diesem Produkt werden nur in Ausnahmefällen Fotos gefertigt. Reparaturkostenkalkulation Elementarschaden Im Grundsatz identisch mit RKK Gutachten, aber Kalkulation bei Teilkaskoschaden Hagel mit Hagel Expert. (Siehe auch 2. Reparaturkostenkalkulation) Bedingungen Ausschlusskriterien sind: Wenn Plausibilitätsaussagen notwendig, Gutachten erstellen. Fotos Gesamtansichten und dem Schaden angemessene Anzahl Detailfotos SVPA - Gutachten Elementarschaden Kalkulation standardmäßig Teilkaskoschaden Hagel mit Hagel Expert Teilkaskoschaden Hagel - grundsätzlich keine Aussagen zur Größe und Anzahl der Dellen. Hochwasser, Überschwemmung: Art des Wassers (Süß-/ Salzwasser), Einwirkzeit, Höhe des Wassers (Stand im Fahrzeug) und Prognose der Risiken angeben Rücksprache mit dem FAG Bei Sturm: Plausibilitätsprüfung, Art der Beschädigungen angeben Fotos 2 Übersichtsfotos über die Diagonale, eines davon mit amtlichem Kennzeichen Weitere Detailfotos dem Schaden angemessen.
12 Manuelles Gutachten Elementarschaden (Einzelbesichtigung) Kalkulation standardmäßig Teilkaskoschaden Hagel mit Hagel Expert Teilkaskoschaden Hagel - grundsätzlich keine Aussagen zur Größe und Anzahl der Dellen Hochwasser, Überschwemmung: Art des Wassers (Süß-/ Salzwasser), Einwirkzeit, Höhe des Wassers (Stand im Fahrzeug) und Prognose der Risiken angeben. Rücksprache mit dem FAG. Bei Sturm: Plausibilitätsprüfung, Art der Beschädigungen angeben (siehe auch 4. Manuelles GA) Fotos 2 Übersichtsfotos über die Diagonale, eines davon mit amtlichem Kennzeichen Weitere Detailfotos dem Schaden angemessen.
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