Strafprozessordnung: StPO

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1 Beck`sche Kurz-Kommentare 6 Strafprozessordnung: StPO Gerichtsverfassungsgesetz, Nebengesetze und ergänzende Bestimmungen von Prof. Dr. Lutz Meyer-Goßner, Prof. Dr. Bertram Schmitt 56. Auflage Strafprozessordnung: StPO Meyer-Goßner / Schmitt schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung: Strafverfahrensrecht Verlag C.H. Beck München 2013 Verlag C.H. Beck im Internet: ISBN

2 [DA Titelei#0-Roemischer-Teil#TITELEI#STPO#jeder] Meyer-Goßner Strafprozessordnung Erstversand I

3 II

4 Band 6 Strafprozessordnung Gerichtsverfassungsgesetz, Nebengesetze und ergänzende Bestimmungen Erläutert von Dr. Lutz Meyer-Goßner Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a. D. Honorarprofessor an der Universität Marburg und Dr. Bertram Schmitt Richter am Bundesgerichtshof Honorarprofessor an der Universität Würzburg 56., neu bearbeitete Auflage Verlag C. H. Beck München 2013 III

5 56., neu bearbeitete Auflage des von Otto Schwarz begründeten, in der 23. bis 35. Auflage von Theodor Kleinknecht und in der 36. bis 39. Auflage von Karlheinz Meyer, seit der 40. Auflage von Lutz Meyer-Goßner in der Auflage zusammen mit Jürgen Cierniak, seit der 54. Auflage zusammen mit Bertram Schmitt bearbeiteten Werkes Es haben bearbeitet: Meyer-Goßner: Einleitung, 1 51, a, 82 93, 160 b, (außer 252, 406 e), a StPO, GVG, EGStPO, EGStGB, StrEG Schmitt: 52 56, h, (außer 160 b), 252, 406 e, d, StPO,EGGVG, MRK Zitiervorschlag: Meyer-Goßner 329 Rn. 8 Meyer-Goßner/Schmitt 81 Rn ISBN Verlag C. H. Beck ohg Wilhelmstraße 9, München Satz, Druck und Bindung: Druckerei C. H. Beck, Nördlingen (Adresse wie Verlag) IV Gedruckt auf säurefreiem, alterungsbeständigem Papier (hergestellt aus chlorfrei gebleichtem Zellstoff)

6 [DE Titelei#0-Roemischer-Teil#TITELEI#STPO#jeder][DA #0-Roemischer-Teil#VORWORT#STPO#jeder] Die StPO hat im vergangenen Jahr einige nicht unwesentliche Änderungen erfahren: So brachte das Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht (PrStG) vom (BGBl I 1374) eine bedeutsame Änderung des 97, das Gesetz über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom (BGBl I 1566) änderte die 478 und 481, das Gesetz zur Stärkung der Täterverantwortung vom (BGBl I 2298) hat in 153 a mit der Weisung, an einem sozialen Aufbauseminar teilzunehmen, eine Neuerung eingeführt, und das Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Sicherungsverfahren vom (BGBl I 2425) zog die nach der Entscheidung des BVerfG vom 4. Mai 2011 (NJW 2011, 1931) notwendigen Folgerungen. Schließlich führte das Gesetz vom (BGBl I 89) in 11 a einen neuen Gerichtsstand für Soldaten und Soldatinnen bei besonderer Auslandsverwendung der Bundeswehr ein; im Zusammenhang damit brachte dieses Gesetz auch eine Änderung des 143 GVG. Das am vom Bundestag beschlossene (BT-Drucksache 17/6261, 17/12 735) Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) ist noch nicht verkündet, wird aber in Bälde in Kraft treten, so dass es bereits aufgenommen und kommentiert ist (Änderungen der 58 a, 69, , 153 a, 246 a, 255 a, 268, 397 a, 406 d, 453, 454 StPO sowie der 24, 26, 171 b GVG), dasselbe gilt hinsichtlich des verabschiedeten (BT-Drucksache 17/12034), jedoch in BGBl noch nicht verkündeten Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft vom (Einfügung des 100 j StPO). Hingegen ist das Inkrafttreten des ebenfalls vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes von Video-Konferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren (BT-Drucksache 17/1224, 17/12 418) noch unbestimmt, so dass von einer Aufnahme in den Kommentar zunächst abgesehen worden ist. Neben den erfolgten Gesetzesänderungen sind selbstverständlich die seither ergangenen für die StPO und das GVG sowie die hier im Anhang kommentierten Nebengesetze bedeutsamen Entscheidungen des EuGH und des EGMR, des BVerfG, des BGH und anderer Gerichte verarbeitet worden. Aus der Rechtsprechung ist besonders hinzuweisen auf die Urteile des BGH vom (3 StR 117/12) zu Beinahetreffern bei Reihengentests nach 81 h StPO sowie des EGMR vom (Nr /07), der eine Verwerfung der Berufung des Angeklagten nach 329 StPO für unzulässig erklärt hat, wenn als Vertreter für diesen auch in dem Fall, in dem dies nach den Vorschriften der StPO nicht gestattet ist ein Verteidiger erschienen ist (dazu Rn. 15 zu 329 und Rn. 20 a zu Art 6 MRK). Vor allem konnte aber die Grundsatz-Entscheidung des BVerfG zur Verständigung im Strafverfahren vom (2 BvR 2628/10 ua = NJW 2013, 1058) noch umfassend berücksichtigt und eingearbeitet werden (vgl Einl 119 i, 243, 257 b, 257 c, 273, 302). Zahlreiche neue Erläuterungen betreffen aktuelle Fragen. Beispielhaft genannt seien interne Ermittlungen (10 a c zu 97, 16 zu 53, 1 a zu 55, 7 a zu 136), Ermittlungen in sozialen Netzwerken (16 b zu 94, 6 c, 7 zu 100 a, 4 zu 110 a, 28 a zu 163), sog Flankenschutzfahnder der Steuerbehörden (1 zu 105, 3 zu 152) sowie sog legendierte Kontrollen (1 a zu 105, 14 zu 147). Aus dem einzuarbeitenden wiederum höchst umfangreichen neuen strafverfahrensrechtlichen Schrifttum seien nur die Festschriften für Friedrich Dencker, Imme Roxin und Wolfgang Heinz erwähnt; aus der Kommentarliteratur wurden unter anderem die nun weiter erschienenen Bände des Löwe-Rosenberg und des Systematischen Kommentars zur StPO berücksichtigt. V

7 Die Neuauflage befindet sich somit hinsichtlich Gesetzgebung, Rechtsprechung und Schrifttum durchgängig auf dem Stand vom 4. Mai Den Benutzern des Kommentars sei wiederum herzlich für Anregungen und Hinweise und den Herren Dr. Weber und Harm vom Verlag C. H. Beck für die gute Zusammenarbeit gedankt. Ich schließe dieses mit einem besonderen Dank an meinen Mitautor Bertram Schmitt, der weitere Teile des Kommentars zur Bearbeitung übernommen hat, sowie wie immer mit einem Dank an meine Frau für ihre Liebe und Treue. Landau/Pfalz im Mai 2013 Lutz Meyer-Goßner VI

8 [DE #0-Roemischer-Teil#VORWORT#STPO#jeder][DA Inhalt#0-Roemischer-Teil#INHALT#STPO#jeder] Inhalt Inhalt Inhalt Inhalt Abkürzungen... XI Übersicht über die bisherigen Änderungen der StPO und des GVG I. StPO... XXXVII II. GVG... LVIII Einleitung Strafprozessordnung Erstes Buch. Allgemeine Vorschriften 1. Abschnitt. Sachliche Zuständigkeit der Gerichte a Abschnitt. Gerichtsstand Abschnitt. Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen Abschnitt. Gerichtliche Entscheidungen und Kommunikation zwischen den Beteiligten a Abschnitt. Fristen und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Abschnitt. Zeugen Abschnitt. Sachverständige und Augenschein Abschnitt. Beschlagnahme, Überwachung des Fernmeldeverkehrs, Rasterfahndung, Einsatz technischer Mittel, Einsatz Verdeckter Ermittler und Durchsuchung p Abschnitt. Verhaftung und vorläufige Festnahme a. Abschnitt. Weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Strafverfolgung und Strafvollstreckung b. Abschnitt. Vorläufiges Berufsverbot a Abschnitt. Vernehmung des Beschuldigten a Abschnitt. Verteidigung Zweites Buch. Verfahren im ersten Rechtszug 1. Abschnitt. Öffentliche Klage Abschnitt. Vorbereitung der öffentlichen Klage Abschnitt (weggefallen) Abschnitt. Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens Abschnitt. Vorbereitung der Hauptverhandlung a Abschnitt. Hauptverhandlung Abschnitt. Entscheidung über die im Urteil vorbehaltene oder die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung a Abschnitt. Verfahren gegen Abwesende Drittes Buch. Rechtsmittel 1. Abschnitt. Allgemeine Vorschriften Abschnitt. Beschwerde a Abschnitt. Berufung Abschnitt. Revision VII

9 Inhalt Viertes Buch. Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens a 1439 Fünftes Buch. Beteiligung des Verletzten am Verfahren 1. Abschnitt. Privatklage Abschnitt. Nebenklage Abschnitt. Entschädigung des Verletzten c Abschnitt. Sonstige Befugnisse des Verletzten d 406 h 1541 Sechstes Buch. Besondere Arten des Verfahrens 1. Abschnitt. Verfahren bei Strafbefehlen Abschnitt. Sicherungsverfahren a. Abschnitt. Beschleunigtes Verfahren Abschnitt. Verfahren bei Einziehungen und Vermögensbeschlagnahmen Abschnitt. Verfahren bei Festsetzung von Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen Siebentes Buch. Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens 1. Abschnitt. Strafvollstreckung d Abschnitt. Kosten des Verfahrens a 1706 Achtes Buch. Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht, sonstige Verwendung von Daten für verfahrensübergreifende Zwecke, Dateiregelungen, länderübergreifendes staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister 1. Abschnitt. Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht, sonstige Verwendung von Daten für verfahrensübergreifende Zwecke Abschnitt. Dateiregelungen Abschnitt. Länderübergreifendes staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister Gerichtsverfassungsgesetz 1. Titel. Gerichtsbarkeit Titel. Allgemeine Vorschriften über das Präsidium und die Geschäftsverteilung a 21 j Titel. Amtsgerichte Titel. Schöffengerichte Titel. Landgerichte a. Titel. Strafvollstreckungskammern a, 78 b Titel. Schwurgerichte (weggefallen) Titel. Kammern für Handelssachen (nicht abgedruckt) Titel. Oberlandesgerichte Titel. Bundesgerichtshof a. Titel. Zuständigkeit für Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen a 1913 VIII

10 Inhalt 10. Titel. Staatsanwaltschaft Titel. Geschäftsstelle Titel. Zustellungs- und Vollstreckungsbeamte , Titel. Rechtshilfe Titel. Öffentlichkeit und Sitzungspolizei Titel. Gerichtssprache a Titel. Beratung und Abstimmung Titel. Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren Anhang. Nebengesetze und ergänzende Bestimmungen I. Erläuterte Gesetze 11. EGStPO = Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung EGGVG = Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz EGStGB = Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch MRK = Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten StrEG = Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen II. Andere Gesetze 16. AO = Abgabenordnung (Auszug) BZRG = Bundeszentralregistergesetz JGG = Jugendgerichtsgesetz (Auszug) RPflG = Rechtspflegergesetz (Auszug) StVollzG = Strafvollzugsgesetz (Auszug) G 10 = Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz) III. Sonstige Rechtsvorschriften 12. RiStBV = Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren MiStra = Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen Gegenüberstellung der Fundstellen der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in der Amtlichen Sammlung und in der Neuen Juristischen Wochenschrift Sachverzeichnis IX

11 Inhalt X

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