Hochschulwechsel/Studiengangwechsel zum Sommersemester 2016 Zulassung für ein höheres Fachsemester im Studiengang Soziale Arbeit (Bachelor)

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1 Fachhochschule Münster Sg Postfach Münster Die Präsidentin Serviceoffice für Studierende Zulassungsstelle Auskunft erteilt: Frau Willms Münster, Hochschulwechsel/Studiengangwechsel zum Sommersemester 2016 Zulassung für ein höheres Fachsemester im Studiengang Soziale Arbeit (Bachelor) Sehr geehrte Bewerberin, sehr geehrter Bewerber, an der Fachhochschule Münster unterliegt die Aufnahme von Bewerberinnen und Bewerbern in das Fachsemester des Studiengangs Soziale Arbeit einer Zulassungsbeschränkung. Für das 2. bis 4..Fachsemester werden nur Hochschulwechsler/Studiengangwechsler bis zur Kapazitätsgrenze aufgenommen. Falls Studienplätze frei werden, erfolgt die Vergabe dieser Studienplätze gemäß 26 der Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in Nordrhein-Westfalen. Unter Punkt 3 des Antrags auf Zulassung zum Studium ist ersichtlich, in welcher Reihenfolge die Studienplätze vergeben werden. Das Vergabeverfahren wird unmittelbar von der Fachhochschule Münster durchgeführt. Der beigefügte Zulassungsantrag ist vollständig auszufüllen und muss mit allen erforderlichen Unterlagen bis zum 15. März 2016 bei der Fachhochschule Münster unter der o.a. Anschrift eingegangen sein. Bei dem Termin handelt es sich um eine Ausschlussfrist; es gilt nicht das Datum des Poststempels. Hüfferstraße Münster Fon +49(0)2 51/ Fax +49(0)2 51/ willms@fh-muenster.de Telefonische Sprechzeiten Montag bis Donnerstag von 9.00 bis Uhr und Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von bis Uhr Raum C 0.12 (Erdgeschoss) Setzen Sie sich wegen der Anrechnung von Studien- und Prüfungszeiten bitte rechtzeitig vor der Bewerbung mit dem Prüfungsausschuss des zuständigen Fachbereichs in Verbindung (siehe Hinweise für Hochschul-/Studiengangwechsler). Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Ihr Serviceoffice für Studierende Anlagen

2 FACHHOCHSCHULE MÜNSTER Hüfferstraße 27, Münster; Postanschrift: Postfach 3020, Münster Service Office für Studierende, ; Fax: ; Merkblatt Fachbereich Sozialwesen Hüfferstraße 27, Münster Studiengang: Soziale Arbeit Zugangsvoraussetzungen (Auszug) besondere Zugangsvoraussetzungen Allgemeine Hochschulreife (Abitur) Fachoberschule Dreijährige höhere Berufsfachschule Zweijährige höhere Berufsfachschule (Erwerb der Fachhochschulreife bis einschließlich ) in Verbindung mit einem einjährigen einschlägigen Praktikum oder einer abgeschlossenen einschlägigen Berufsausbildung oder Zweijährige Berufsfachschule (Erwerb der Fachhochschulreife ab dem ) in Verbindung mit einem halbjährigen einschlägigen Praktikum oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung Zweijährige Höhere Handelsschule Gymnasium Klasse 12 (Versetzung nach Klasse 13) Erwerb der Fachhochschulreife (schulischer Teil) am Ende der Jahrgangsstufe 12 Zeugnis der Fachhochschulreife (schulischer Teil) der gymnasialen Oberstufe, des Abendgymnasiums und des Kollegs der Länder Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein oder Zeugnis der Fachhochschulreife (schulischer Teil) des Gymnasiums aus anderen Bundesländern mit einem Zeugnisdatum vor Monate = 13 Wochen Praktikum (Die Ableistung eines besonderen Praktikums ist nicht erforderlich, wenn die Berufsausbildung oder eine Berufstätigkeit oder ein Praktikum im Rahmen einer schulischen Ausbildung bereits fachbezogen ist - siehe Rückseite Nr. 1 und 3 -) Erwerb der Fachhochschulreife (schulischer Teil) am Ende der Jahrgangsstufe 11 andere Zeugnisse (auf schriftliche Anfrage) vom Kultusminister als gleichwertig anerkannte Vorbildungsnachweise jeweils in Verbindung mit dem Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer oder eines einjährigen gelenkten Praktikums in Verbindung mit dem Abgangszeugnis vom.., dem Versetzungszeugnis vom.. und dem Nachweis über eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung Hochschulzugang (ohne Fachhochschulreife oder Abitur) für in der beruflichen Bildung qualifizierte Bewerberinnen u. Bewerber gemäß 49 Abs. 6 Hochschulgesetz (HG) NRW (Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage: bitte wenden

3 1. Ausgestaltung des Praktikums Das Praktikum soll einen Einblick in die Aufgaben und Arbeitsweisen der Sozialpädagogik/Sozialarbeit verschaffen. Es soll inhaltlich so ausgestaltet sein, dass mindestens ein Arbeitsfeld des Sozialwesens, die Organisation und die Funktion der jeweiligen Praktikumsstelle sowie die bei den jeweiligen Berufsvollzügen angewandten Mittel und Methoden der Sozialarbeit/Sozialpädagogik kennengelernt werden. 2. Nachweis Das Praktikum ist vor der Aufnahme des Studiums abzuleisten und bei der Einschreibung im Service Office für Studierende nachzuweisen (Bescheinigung des Arbeitgebers mit Angabe der ausgeübten Tätigkeiten und genauem Anfangs- und Enddatum). 3. Anrechnung von Zeiten auf das Praktikum Auf das Praktikum können Zeiten einer einschlägigen Berufsausbildung, einschlägiger Tätigkeiten im Rahmen der Ausbildung in Klasse 11 der Fachoberschule oder einschlägiger Tätigkeiten im Rahmen des dem Erwerb der Zugangsberechtigung (praktischer Teil der Fachhochschulreife) dienenden Jahrespraktikums bzw. halbjährigen Praktikums ganz oder teilweise angerechnet werden. Die Zeit des Wehr-, Zivil- oder Entwicklungsdienstes kann ganz oder teilweise auf das Praktikum angerechnet werden, soweit die ausgeübten Tätigkeiten mit den für die einschlägigen Ausbildungsbereiche geforderten Tätigkeiten nach der Ausbildungsordnung für die Klasse 11 der Fachoberschule vergleichbar sind. Über die Anrechnung entscheidet die Dekanin oder der Dekan des Fachbereichs Sozialwesen, Hüfferstr. 27, Münster, Tel.: oder ). Ausführliche Informationen zum Vorpraktikum finden Sie im Internet auf den Seiten des Fachbereichs Sozialwesen: Infobrief_Grundpraktikum_Studienbewerber.pdf WICHTIG: Zur Vermeidung von Schwierigkeiten bei der Einschreibung wird dringend empfohlen, rechtzeitig vorher eine Bestätigung der Dekanin oder des Dekans des Fachbereichs Sozialwesen über die Anerkennung des als besondere Zugangsvoraussetzung geforderten Praktikums einzuholen, wenn dieses nicht zweifelsfrei den vorstehenden Inhalten (siehe unter Nr. 1) entspricht. Referat Praxis & Projekte

4 Hinweise für Hochschul-/Studiengangwechsler Bei einem Wechsel der Hochschule bzw. des Studiengangs entscheidet der Prüfungsausschuss des zuständigen Fachbereichs der Fachhochschule Münster über die Anerkennung von Studienleistungen aus Ihrem bisherigen Studium und die sich daraus ergebende Einstufung in das entsprechende Fachsemester. Legen Sie zu diesem Zweck der bzw. dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bitte alle Unterlagen über bisher erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen in amtlich beglaubigter Kopie vor. Die in Frage kommende Adresse ist unten aufgeführt. Wenn Ihnen der Prüfungsausschuss aus Ihrem bisherigen Studium mindestens ein Semester anrechnet, erhalten Sie hierüber eine schriftliche Bestätigung, die zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zum Studium einzureichen ist. Falls Ihnen von Ihrem bisherigen Studium nicht mindestens ein Semester anerkannt wird, müssen Sie sich als Studienanfängerin oder - anfänger bei der Fachhochschule Münster online unter bewerben. Hausanschriften und Telefonnummern der Prüfungsausschüsse der Fachbereiche: Chemieingenieurwesen... Stegerwaldstraße 39, Steinfurt / Elektrotechnik... Stegerwaldstraße 39, Steinfurt / Maschinenbau... Stegerwaldstraße 39, Steinfurt / Energie. Gebäude. Umwelt... Stegerwaldstraße 39, Steinfurt / Physikalische Technik... Stegerwaldstraße 39, Steinfurt / Architektur... Leonardo Campus 5, Münster / Bauingenieurwesen... Corrensstraße 25, Münster / Design... Leonardo Campus, Münster / Oecotrophologie... Corrensstraße 25, Münster / Wirtschaft... Corrensstraße 25, Münster / Sozialwesen... Hüfferstraße 27, Münster / Pflege... Leonardo Campus 8, Münster / ITB (für die Studiengänge Wirtschafts- Stegerwaldstr. 39, Steinfurt 02551/ ingenieurwesen und Technische Betriebswirtschaft) IBL (Institut für berufliche Lehrerbildung)..Leonardo Campus 7, Münster..0251/

5 Bescheinigung über die Anrechnung von Studienzeiten und die Einstufung in ein höheres Semester (nur gültig zur Vorlage beim Service Office für Studierende der Fachhochschule Münster) Vorname, Name der Bewerberin/des Bewerbers Geburtsdatum kann auf Grund der nachgewiesenen und anerkannten Studien- und Prüfungsleistungen aus dem der Bachelor/Master-Studiengang Hochschule in den Bachelor/Master-Studiengang Studiengangs-Nr. der Fachhochschule Münster im unten angegebenen Fachsemester eingeschrieben werden. Die nachgewiesenen und anerkannten Studien- und Prüfungsleistungen entsprechen unter Zugrundelegung der Prüfungsordnung für den o.a. Studiengang einem Leistungsstand zu Beginn des Fachsemester Diese Bescheinigung hat nur Gültigkeit für eine Einschreibung als Ersthörerin oder Ersthörer bzw. für eine Zulassung als Zweithörerin oder Zweithörer gem. 71 Abs. 2 HG an der Fachhochschule Münster im Semester Die an der o.g. früheren Hochschule endgültig nicht bestandene/n Prüfung/en Studienfach ist/sind wegen erheblich höherer Anforderungen und damit nicht vorhandener Gleichwertigkeit nicht relevant bzw. im o.g. Studiengang nicht erforderlich. Datum der/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses Unterschrift und Siegel Seite 1/1

6 Seite 1 Antrag auf Zulassung zum Studium zum Sommersemester 2016 für den Studiengang Betriebswirtschaft für das 2. Fachsemester Berufspädagogik im Gesundheitswesen 3. Fachsemester Fachrichtung 4. Fachsemester Pflege- und Gesundheitsmanagement 5. Fachsemester Soziale Arbeit Gesundheitswissenschaft/Pflege (LABK) Bauingenieurwesen Maschinenbau 1. Angaben zur Person (bitte in Druckschrift ausfüllen) Familienname Vorname Geburtsname Geburtsdatum Staatsangehörigkeit Geschlecht männlich weiblich 2. Anschrift Postleitzahl Ort Straße, Hausnummer Anschriftenzusatz (z.b. Zimmer-Nr., Appartemenrt-Nr.) Telefon (Vorwahl / Rufnummer)/ 3. Zulassungsgründe (zutreffendes bitte ankreuzen) 3.1 Ich bin im Besitz eines im Hauptverfahren erteilten Zulassungsbescheides für den obigen Studiengang an der Fachhochschule Münster für das Sommersemester 2016 und mache die Anrechnung von Studienzeiten/Studienleistungen aus meinem bisherigen Studium geltend oder Ich habe zügig studiert und wurde deshalb in das nächsthöhere Fachsemester eingestuft. 3.2 Ich habe die Einstufungsprüfung gem. 49 Abs. 11 Hochschulgesetz erfolgreich abgelegt und bin in das Fachsemester eingestuft worden. 3.3 Ich bin/war Studentin bzw. Student an der Fachhochschule Münster oder an einer anderen Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes im gleichen oder inhaltlich erheblich nachen Studiengang (bitte Punkt 4. Rangfolge beachten - s. nächste Seite -). 3.4 Ich bin/war Studentin bzw. Student in einem anderen Studiengang oder an einer Universität Studiengang: Hochschule:

7 Seite 2 4. Rangfolge (zutreffendes bitte ankreuzen) (nur für Bewerberinnen oder Bewerber nach Punkt Fachhochschulwechslerinnen oder Fachhochschulwechsler aus dem gleichen Studiengang -) Für die Bildung einer Rangfolge ist die Beantwortung der nachstehenden Fragen unbedingt erforderlich. 4.1 Ich kann die Eigenschaft als Schwerbehinderte oder Schwerbehinderter im Sinne des Schwerbehindertengesetzes nachweisen. 4.2 Ich habe meine Hauptwohnung mit meiner Ehepartnerin bzw. meinem Ehepartner oder eingetragener Lebenspartnerin bzw. Lebenspartner bzw. mit meinen Kindern im Kreis Münster, wenn Studienstandort Münster, bzw. im Kreis Steinfurt, wenn Studienstandort Steinfurt. 4.3 Ich mache besondere gesundheitliche, familiäre, wirtschaftliche oder soziale Gründe geltend, die ein Studium in Münster erforderlich machen. 4.4 Ich habe meine Hauptwohnung bei meinen Eltern in Münster, wenn Studienstandort Münster, bzw. im Kreis Steinfurt, wenn Studienstandort Steinfurt 4.5 Ich kann keinen der vorgenannten Gründe geltend machen. Bei Ranggleichheit der Bewerbergruppe nach Punkt 3.3 entscheidet die Durchschnittsnote der HZB ggf. mit Nachweis des Nachteilsausgleichs. Bei Zweitstudienbewerbern wird die Abschlussnote des Erststudiums herangezogen. Die Anlage zum Antrag auf Zulassung, einschließlich der erforderlichen Unterlagen, habe ich diesem Antrag beigefügt. Ich versichere, dass ich die Angaben in diesem Antrag vollständig und richtig gemacht habe. Mir ist bekannt, dass falsche Angaben zum Ausschluss vom Vergabeverfahren oder bei Feststellung nach der Einschreibung zur Rücknahme der Einschreibung führen. (Ort/Datum) (Unterschrift) Letzter Bewerbungstermin: 15. März 2016 (Ausschlussfrist!) Schicken Sie den Antrag einschließlich der erforderlichen Unterlagen bitte ausschließlich an folgende Adresse: Fachhochschule Münster, Frau Willms, Postfach 30 20, Münster

8 Anlage zum Antrag auf Zulassung Dem Antrag sind folgende Unterlagen in amtlich beglaubigter Kopie beigefügt (bitte die entsprechenden Felder ankreuzen): erforderlich für Punkt... des Antrags (S. 1 und 2) Der vollständige Zulassungsbescheid für das SS 2016 (Hauptverfahren) 3.1 Bescheinigung des Prüfungsausschusses am zuständigen Fachbereich der Fachhochschule Münster über die aus dem bisherigen Studium angerechneten Fachsemester 3.1, 3.3, 3.4 Studienbescheinigung mit Angabe des Studiengangs und der Fachsemester oder - falls Sie bereits exmatrikuliert sind - Exmatrikulationsbescheinigung der bisherigen Hochschule/n, aus der die Gesamtdauer des Studiums, die Anzahl der Fachsemester und der Studiengang zu ersehen sein müssen 3.1, 3.3, 3.4 Schwerbehindertenausweis 4.1 Amtliche Meldebescheinigung des Hauptwohnortes, aus der hervorgeht, mit wem Sie in dieser Wohnung gemeldet sind Erläuterung der Gründe auf einem gesonderten Blatt und entsprechende Beweisunterlagen Nachweise über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen (siehe Merkblatt) a) das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife b) der Nachweis über das gelenkte Praktikum oder die abgeschlossene Berufsausbildung c) ggf. die Zuerkennung der Fachhochschulreife für das Land Nordrhein- Westfalen durch die Bezirksregierung (z.b. wenn die Fachhochschulreife nicht in Nordrhein- Westfalen erworben wurde und nicht für das gesamte Bundesgebiet gilt, oder wenn zur Erlangung der Fachhochschulreife die Ableistung eines einjährigen/halbjährigen gelenkten Praktikums erforderlich war) 4.2, , 3.3, 3.4 d) der Nachweis über das Bestehen der Einstufungsprüfung 3.2 Nachweis über die Erfüllung der besonderen Einschreibungsvoraussetzungen (Praktikum, falls erforderlich, siehe Merkblatt) 3.1, 3.3, 3.4

9 Die Beglaubigung Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Dies sind z. B. Behörden, Notare, öffentlich-rechtlich organisierte Kirchen. Nicht anerkannt werden Beglaubigungen von folgenden Stellen (auch wenn sie ein Siegel führen): Rechtsanwälte, Vereine, Versicherungen, Krankenkassen, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer, Banken und Sparkassen. Die amtliche Beglaubigung muss mindestens enthalten: einen Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt (Beglaubigungsvermerk), die Unterschrift des Beglaubigenden und den Abdruck des Dienstsiegels. Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher Schriftstempel genügt nicht. Besteht die Kopie/Abschrift aus mehreren Einzelblättern, muss nachgewiesen werden, dass jede Seite von derselben Urkunde stammt. Es genügt, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist, sofern alle Blätter (z. B. schuppenartig) übereinander gelegt, geheftet und so gesiegelt werden, dass auf jeder Seite ein Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint. Natürlich kann auch jede Seite gesondert beglaubigt werden. Achten Sie aber in diesem Fall darauf, dass auf jeder Seite des Originals Ihr Name steht. Ist er nicht überall angegeben, muss er in die Beglaubigungsvermerke aufgenommen werden, zusammen mit einem Hinweis auf die Art der Urkunde. Doppelseitige Kopien müssen, wenn es auf den Inhalt beider Seiten ankommt, entweder auf Vorder- und Rückseite beglaubigt sein oder der Wortlaut des Beglaubigungsvermerks muss sich auf beide Seiten beziehen. Befindet sich auf dem Original ein im Papier eingedrucktes Siegel (ein sogenanntes Prägesiegel), so wird dieses in de Regel auf der Kopie nicht sichtbar sein. Der Beglaubigungsvermerk auf der Kopie muss dann dahin erweitert werden, dass sich auf dem Original eine Prägesiegel des Ausstellers der Bescheinigung/Urkunde befunden hat. Prüfen Sie bitte auch selbst genau, ob die Beglaubigungen den vorstehend genannten Anforderungen entsprechen. Genügt die Beglaubigung den Anforderungen nicht, erkennt die Fachhochschule Münster den Beleg nicht an.

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