Die Testamentsvollstreckung
|
|
- Heike Vogt
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die Testamentsvollstreckung Handbuch für die gerichtliche, anwaltliche und notarielle Praxis von Dr. Walter Zimmermann Honorarprofessor an der Universität Regensburg Vizepräsident des Landgerichts Passau a.d. 3., überarbeitete Auflage ERICH SCHMIDT VERLAG
2 Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über dnb.ddb.de abrufbar. Weitere Informationen zu diesem Titel finden Sie im Internet unter ESV.info/ Auflage Auflage Auflage 2008 ISBN Alle Rechte vorbehalten Erich Schmidt Verlag GmbH & Co., Berlin Dieses Papier erfüllt die Frankfurter Forderungen der Deutschen Bibliothek und der Gesellschaft für das Buch bezüglich der Alterungsbeständigkeit und entspricht sowohl den strengen Bestimmungen der US Norm Ansi/Niso Z als auch der ISO Norm Satz: multitext, Berlin Druck: Hubert & Co., Göttingen
3 Vorwort Der Erblasser hat viele Möglichkeiten, das Schicksal seines Nachlasses noch über den Tod hinaus zu beeinflussen: Erbeinsetzung, Vermächtnisse, Auflagen, Anordnung der Nacherbschaft, Teilungsanordnungen, Auseinandersetzungsverbote, Verwirkungs- und Strafklauseln, Testamentsvollstreckung, Gründung von Stiftungen usw. Insbesondere durch Anordnung einer Testamentsvollstreckung kann der Erblasser seinen Willen noch nach seinem Tod durchzusetzen. Dieses Bestreben ist uralt und wurde durch die Kirche, die für fromme Zwecke Zuwendungen erstrebte, vor Jahrhunderten gefördert. Reiche und bedeutende Leute haben schon früher häufig Testamentsvollstreckung angeordnet. In unserer Zeit, in der so viel Vermögen wie noch nie vererbt wird, besteht dieses Bedürfnis vermehrt; die Zahl der Testamente, in denen Testamentsvollstreckung angeordnet wird, steigt. Dieses Buch befasst sich mit der Rechtsstellung der Beteiligten: Erblasser, Erbe, Testamentsvollstrecker, Nachlassgericht. Es zeigt, welche Vor- und Nachteile die Bestellung eines Testamentsvollstreckers hat, stellt die Aufgaben des Testamentsvollstreckers umfassend dar, die Möglichkeiten der Erben, sich gegen eine Testamentsvollstreckung zu wehren; Kosten und steuerliche Fragen. Die 3. Auflage bringt zahlreiche Ergänzungen und berücksichtigt Gesetzesänderungen sowie neue Literatur und Rechtsprechung. Passau, im Februar 2008 Walter Zimmermann 5
4 Vorwort Abkürzungsverzeichnis A. Testamentsvollstreckung und Vollmacht Vorteile der Testamentsvollstreckung Nachteile der Testamentsvollstreckung Ersatz der Testamentsvollstreckung durch Vollmacht des Erblassers? Allgemeines Arten der Vollmacht Notwendigkeit eindeutiger Formulierung Postmortale Vollmacht für den Alleinerben Form der Vollmacht Umfang der Vollmacht. Vertretung der Erben Insichgeschäfte des Bevollmächtigten Widerruf der Vollmacht Widerrufsvoraussetzungen Widerruf bei Erbengemeinschaft Widerruf durch Testamentsvollstrecker Unwiderrufliche Vollmacht Postmortale Bankvollmachten Verhältnis Vollmacht Testamentsvollstreckung Ersatz der Testamentsvollstreckung durch Vollmacht der Erben? B. Die Anordnung der Testamentsvollstreckung Die Anordnung der Testamentsvollstreckung durch den Erblasser Testament
5 1.1.1 Formulierungen Testamentsvollstreckung bei jeder Art von Erbfolge Anordnung nur durch den Erblasser Kein Anordnung durch Rechtsgeschäft unter Lebenden Aufhebung der Testamentsvollstreckung Widerruf, Änderung Erbvertrag Keine vertragsmäßige Anordnung der Testamentsvollstreckung Unwirksamkeit späterer Anordnung der Testamentsvollstrekkung Unwirksamkeit späterer Änderungen der Testamentsvollstrekkung Änderungsvorbehalt Gemeinschaftliches Testament Die Dauer der Testamentsvollstreckung Abwicklungsvollstreckung Keine zeitliche Grenze Grundbuch Auflagen Verwaltungsvollstreckung Höchstdauer 30 Jahre Zweck der zeitlichen Begrenzung Verwaltungsvollstreckung über mehr als 30 Jahre Testamentsvollstreckung bis zum Tod des Erben Testamentsvollstreckung bis zum Tod des Testamentsvollstrekkers Testamentsvollstreckung bis zum Eintritt eines anderen Ereignisses Erbe oder Testamentsvollstrecker ist eine juristische Person Besonderheiten im Urheberrecht Folgen der Amtsbeendigung nach 2210 BGB Grundbuch
6 2.4.2 Testamentsvollstrecker-Zeugnis Erbschein Vollmachten Abwehr einer unerwünschten Testamentsvollstreckung Unwirksame Anordnung der Testamentsvollstreckung Unwirksames Testament Beschränkte Testierfreiheit infolge Erbvertrag Beschränkte Testierfreiheit infolge gemeinschaftlichen Testaments Handelsrechtliche Schranken Bestellung unzulässiger Personen zum Testamentsvollstrecker Auslegung des Testaments a 3.3 Anfechtbare Anordnung der Testamentsvollstreckung Wegfall der Testamentsvollstreckung bei unzulässiger Pflichtteilsbeschwerung Alleinerben Miterben Zulässige Pflichtteilsbeschwerung bei überschuldeten Abkömmlingen Grundlagen Beweisfragen Jährlicher Reinertrag Beseitigung der Testamentsvollstreckung durch Ausschlagung Abgrenzung 2306 Abs. 1 Satz 1 Satz Im Zweifel Ausschlagung zweckmäßig Beseitigung der Testamentsvollstreckung durch Veräußerung des Erbanteils Miterben Alleinerbe Entlassungsverfahren Abfindung des Testamentsvollstreckers a 3.10 Folgen einer Teilunwirksamkeit der Testamentsvollstreckungsanordnung
7 4. Der vermeintliche Testamentsvollstrecker Problemübersicht Es war keine Testamentsvollstreckung angeordnet Es war eine andere Person zum Testamentsvollstrecker ernannt C. Die Ernennung des Testamentsvollstreckers Ernennung des Testamentsvollstreckers durch den Erblasser Allgemeines Formulierung der Ernennung Bestimmte Worte? Abgrenzung Bedingte Ernennung Beschränkte Ernennung Erweiterte Ernennung Ersatz-Testamentsvollstrecker Ernennung des Testamentsvollstreckers durch sonstige Personen Allgemeines zur Ernennung durch Dritte Person des ernennungsberechtigten Dritten Jede beliebige Person Private oder amtliche Ausübung des Bestimmungsrechts Ernennung durch den Alleinerben Rechtsnatur der Bestimmungserklärung Ausübung des Bestimmungsrechts Keine Verpflichtung hierzu Umfang des Bestimmungsrechts Einschränkung des Rechts durch den Erblasser Zeitliche Dauer des Bestimmungsrechts Widerruflichkeit der Bestimmung Absetzungsrecht des Bestimmenden Haftung des Bestimmenden Honorar
8 2.5 Form der Bestimmungserklärung Notarielle Beglaubigung Bei Ernennung durch Behörden Gerichtsgebühren Empfänger der Bestimmungserklärung: Nachlassgericht Örtliche Zuständigkeit Unzuständige Gerichte Zeitpunkt der Bestimmung Fristsetzung, wenn sich der Dritte nicht äußert Antrag eines Beteiligten Antragsberechtigte Zuständigkeit des Rechtspflegers Gerichtsgebühren Fristverlängerung Rechtsmittel gegen die Fristsetzung Erfolgloser Fristablauf Überprüfung der Benennung durch das Nachlassgericht? Ernennung eines Nachfolgers durch den Testamentsvollstrecker Überblick Einschränkungen Form der Ernennung Muss der Testamentsvollstrecker noch im Amt sein? Ernennung eines Mitvollstreckers durch den Testamentsvollstrecker Ernennung des Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht Ersuchen des Erblassers Ausdrückliches Ersuchen Stillschweigendes Ersuchen Ernennung durch das Nachlassgericht ohne Ersuchen Entscheidung des Nachlassgerichts Ablehnung der Ernennung Ernennung
9 3.2.3 Auswahl des Testamentsvollstreckers Vorbescheid Ernennung. Testamentsvollstrecker- Zeugnis. Vergütung Ernennungsbeschluss Testamentsvollstrecker-Zeugnis Zusage einer Vergütung? Bindungswirkung Beschwerde Gegen die Ablehnung der Ernennung Gegen die Ernennung Gegen einen Vorbescheid Wirksamkeit der Ernennung Konkurrenz mit einem Entlassungsverfahren Weitere Beschwerde D. Geeignete und ungeeignete Testamentsvollstrecker Geeignete Testamentsvollstrecker Allgemeines Natürliche Personen Rechtsanwälte Berufstypische Tätigkeit Selbstmandatierung Hindernisse Vergütung Notare Nurnotare Anwaltsnotare Urkundstätigkeit des Notars Tätigkeit als Testamentsvollstrecker Steuerberater Übernahme des Amts Vergütung Erlaubnispflicht nach dem RBerG bzw RDG Wirtschaftsprüfer Juristische Personen und ähnliche Vereinigungen Banken und Sparkassen
10 1.8.1 Erlaubnispflicht nach dem RBerG bzw RDG Vergütung Interessenkonflikte Erben Ehegatten Vormund, Betreuer Bevollmächtigte Schiedsrichter Personen, die nicht zum Testamentsvollstrecker ernannt werden können Alleinerbe Unzulässige Gestaltungen Zulässig: Mit-Testamentsvollstrecker Urkundsnotar Behörden Geschäftsunfähige oder beschränkt geschäftsfähige Testamentsvollstrecker Unter Betreuung stehende Personen Heimleiter E. Annahme und Ablehnung des Testamentsvollstrecker-Amts Die Annahme des Amtes Allgemeines Ernennung durch den Erblasser Ernennung durch Dritte oder Nachlassgericht Keine Pflicht zur Annahme des Amts Allgemeines Überlegungen vor Annahme des Amts Absicherung des Erblassers, falls das Amt abgelehnt wird Zeitpunkt der Annahme Auswirkungen auf die Verjährung Fristsetzung, wenn sich der Ernannte nicht äußert Form der Annahme
11 1.7 Erforderliche Genehmigungen, Erlaubnisse Nebentätigkeitsgenehmigung Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz? Erlaubnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz? Bedingungen Prüfungspflicht des Gerichts? Gerichtsgebühren Nachweis der Annahme Praktische Hinweise Die Ablehnung des Amtes Allgemeines Gebühren Nachweis der Ablehnung Die Zeitspanne zwischen dem Todesfall und dem Amtsbeginn Handeln des nichtberechtigten Vor- Testamentsvollstreckers Handeln eines Nichtberechtigten Handeln von Bevollmächtigten Nachlasspflegschaft Pflegschaft für unbekannte Beteiligte F. Stellung und Aufgaben des Testamentsvollstreckers im Allgemeinen Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers Ältere Meinungen Neuere Meinungen Die Rechtsprechung Aufgaben des Testamentsvollstreckers im Allgemeinen Regulärer gesetzlicher Aufgabenkreis Vom Erblasser erweiterter Aufgabenkreis
12 2.3 Vom Erblasser beschränkter Aufgabenkreis Unbeachtliche Anordnungen des Erblassers Verwaltungsvollstreckung (Dauervollstreckung) Die Anordnung des Erblassers Zweck der Verwaltungsvollstreckung Schutz des Erben Die Anordnung der Verwaltungsvollstreckung Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers bei Dauervollstrekkung Testamentsvollstrecker-Zeugnis Vermächtnisvollstreckung Überwachung des Erben Überwachung eines Vermächtnisnehmers Beschränkung eines Vermächtnisnehmers durch Testamentsvollstreckung Untervermächtnisse ( 2147, 2186 BGB) Nachvermächtnisse ( 2191 BGB) Auflagen ( 2192 BGB) Alleinerbe als Testamentsvollstrecker Haftung Vergütung Erbschein Mischformen Nacherbenvollstrecker Inhalt und Zweck der Regelung Nacherbschaft Sinn der Regelung Fallgruppen: Ämterkumulation Anordnung Amtsbeginn und Amtsende Person des Nacherbenvollstreckers Rechtsstellung des Nacherbenvollstreckers
13 5.5.1 Rechte des Nacherbenvollstreckers gegenüber dem Vorerben Pflichten des Nacherbenvollstreckers gegenüber dem Vorerben Keine Befugnisse des Nacherbenvollstreckers Rechte des Nacherbenvollstreckers gegenüber dem Nacherben Pflichten des Nacherbenvollstreckers gegenüber dem Nacherben Grundbuch, Erbschein, Testamentsvollstreckerzeugnis Testamentsvollstreckung über Erbteile Beaufsichtigende Testamentsvollstreckung DDR-Testamentsvollstreckung Ausländische Testamentsvollstreckungen Vermerk ausländischer Testamentsvollstreckungen im Erbschein Fremdrechtserbschein Angleichung des ausländischen Rechtsinstituts? Einzelne Länder Anerkennung ausländischer Testamentsvollstrecker-Zeugnisse Konkurrenz des Testamentsvollstreckers mit anderen Funktionsträgern Bevollmächtigte Erlöschen der Erblasser-Vollmacht durch Testamentsvollstreckung? Konkurrenz Bevollmächtigter Testamentsvollstrecker Befugnisse des Bevollmächtigten Widerruf der Vollmacht durch den Testamentsvollstrecker Eltern
14 10.3 Vormund Allgemeines Personenidentität Betreuer Allgemeines Personenidentität Nachlasspfleger Nachlassverwalter Insolvenzverwalter G. Mehrere Testamentsvollstrecker Ernennung Mitvollstrecker Nebenvollstrecker Vom Erblasser geregelte Amtsführung der Mitvollstrecker Einstimmigkeit Stimmenmehrheit Geschäftsverteilungsregelung Geschäftsverteilung durch den Erblasser Geschäftsverteilung der Testamentsvollstrecker Beaufsichtigende Testamentsvollstreckung Hilfsweise: Gesetzlich regelte Amtsführung Auswirkungen bei Mitvollstreckung Antragsberechtigung Prozesse Haftung, Vergütung, Anwaltsgebühren Wegfall eines Mit-Testamentsvollstreckers Verhinderung eines Mit-Testamentsvollstreckers
15 7. Streit zwischen Mitvollstreckern Zuständig: Prozessgericht/Nachlassgericht Meinungsverschiedenheit Antrag Verfahren Entscheidungsmöglichkeiten Tenor der Entscheidung Bindungswirkung der Entscheidung? Wirksamwerden der Entscheidung Beschwerde Kosten Alleiniges Handlungsrecht eines Mit-Vollstreckers bei Eilmaßnahmen H. Testamentsvollstrecker und Erbschein Der Erbschein Allgemeines Hoffolgezeugnis Der Testamentsvollstrecker-Vermerk im Erbschein Zweck des Vermerks Inhalt des Vermerks Regelfall Zusätzliche Angaben im Testamentsvollstrecker-Vermerk Kein Vermerk im Erbschein trotz Testamentsvollstreckung Berücksichtigung von nachträglichen Veränderungen im Erbschein Erbschein ist schon erteilt Erbschein ist noch nicht erteilt Bedingte/befristete Testamentsvollstrecker- Ernennung Erbscheine mit fehlendem oder unrichtigen Testamentsvollstrecker-Vermerk
16 3. Der Testamentsvollstrecker-Vermerk im Erbscheinsverfahren I. Die Eintragung der Testamentsvollstreckung in öffentliche Register Eintragung der Testamentsvollstreckung im Grundbuch Allgemeines Nachweis der Testamentsvollstreckung Testamentsvollstreckung nach BGB DDR-Testamentsvollstreckung Ausländische Testamentsvollstreckung Verwaltungsbefugnis des Testamentsvollstreckers Inhalt des Grundbuchvermerks Löschung des Vermerks im Grundbuch Antrag des Testamentsvollstreckers Antrag der Erben Gebühren Keine Eintragung der Testamentsvollstreckung im Handelsregister J. Das Testamentsvollstrecker-Zeugnis Der Nachweis des Amts Möglichkeiten des Nachweises Förmlicher Nachweis Nachweis durch notarielles Testament oder Erbvertrag Testamentsvollstrecker vom Nachlassgericht ernannt Erbschein mit Namen des Testamentsvollstreckers? Das Testamentsvollstrecker-Zeugnis Antrag Antragsberechtigte Antragszeitpunkt Antragsinhalt
17 20 Inhaltsverzeichnis Zuständigkeit Verfahren des Nachlassgerichts Beweisverfahren Beweislast Rechtliches Gehör Prüfung des Nachlassgerichts Vorfragen der Entscheidung Keine Aussetzung Einigung der Parteien Bindung des Nachlassgerichts Die Entscheidung des Nachlassgerichts Anordnung der Erteilung des Zeugnisses Zurückweisung des Antrags Zwischenverfügung Vorbescheid Inhalt des Testamentsvollstrecker- Zeugnisses Regulärer Inhalt Abweichender Inhalt Bei mehreren Testamentsvollstreckern Handelsgesellschaften Fälle mit Auslandsbezug Unzulässiger oder irregulärer Inhalt Wirkungen des Zeugnisses Was wird bezeugt? Was wird nicht bezeugt? Öffentlicher Glaube Grenzen des öffentlichen Glaubens Testamentsvollstrecker-Zeugnis und Grundbuchamt Akteneinsicht. Zeugnisausfertigungen für Dritte Mitteilung an das Finanzamt Beschwerde Zurückweisung des Antrags Anordnung der Erteilung des Zeugnisses Zwischenverfügungen Vorbescheide Unanfechtbare Entscheidungen
18 3. Einziehung des Testamentsvollstrecker- Zeugnisses Materiellrechtliche Voraussetzungen der Einziehung Unrichtiges Testamentsvollstrecker- Zeugnis Materielle Unrichtigkeit Verfahrensrechtliche Unrichtigkeit Zeitablauf ist unschädlich Berichtigung des Testamentsvollstrecker- Zeugnisses Einziehungsverfahren Zuständigkeit Antrag? Amtsermittlungsgrundsatz Rechtliches Gehör Entscheidung des Nachlassgerichts Ablehnung der Einziehung Anordnung der Einziehung Gerichtsgebühren Vorläufige Einziehung? Beschwerde Gegen die Einziehungsanordnung Gegen die Ablehnung der Einziehung Weitere Beschwerde Kraftloserklärte und kraftlos gewordene Zeugnisse Förmliche Kraftloserklärung durch Beschluss Automatisches Kraftloswerden durch Amtsbeendigung Allgemeines Rückforderung zu den Akten Bedeutung formloser Rückgabe des Zeugnisses Kosten Gerichtliche Gebühren Kostenersatz bei Ablehnung eines Testamentsvollstrecker-Zeugnisses
19 6. Sonstige Zeugnisse Testamentsvollstrecker-Zeugnis nach Amtsende Fortbestandszeugnisse Negativzeugnis Annahmezeugnis Eingangsbestätigungen Erbschein K. Rechtsverhältnis Testamentsvollstrecker Erbe Rechtsverhältnis Testamentsvollstrecker Erbe im Allgemeinen Gesetzliches Schuldverhältnis Kein Vertragsverhältnis Testamentsvollstrecker Erbe Nachfolger des Testamentsvollstreckers Höchstpersönliche Amtsführung Haftung für Fehler der Gehilfen des Testamentsvollstreckers Vollmachtserteilung durch den Testamentsvollstrecker Spezialvollmachten Handelsrechtliche Vollmachten Generalvollmacht Laufende Informationspflichten Auskunftspflichten Jährliche Rechnungslegung Rechenschaftspflicht nach Beendigung der Testamentsvollstreckung Eidesstattliche Versicherung Herausgabe des Nachlasses an die Erben
20 9. Aktenherausgabe an die Erben Zum Nachlass gehörige Akten Herausgabe bei Miterben Akten des Testamentsvollstreckers Aktenaufbewahrung Steuerliche Aufbewahrungsbestimmungen L. Aufgaben des Gerichts bei Testamentsvollstreckung Nachlassgericht Allgemeines Keine Festsetzung der Vergütung des Testamentsvollstreckers Kein allgemeines Aufsichtsrecht Kein Erfordernis nachlassgerichtlicher Genehmigungen Kein Erfordernis familiengerichtlicher oder vormundschaftsgerichtlicher Genehmigungen Kontrolle durch das Nachlassgericht Prozessgericht Erweiterung der Kontrollmöglichkeiten durch Anordnung des Erblassers Ernennung mehrerer Testamentsvollstrecker Verwaltungsanordnungen des Erblassers Beschränkung der Rechte des Testamentsvollstreckers Strafrechtliche Sanktionen M. Das Nachlassverzeichnis Zweck und Wesen des Nachlassverzeichnisses
21 2. Pflicht zur Erstellung des Nachlassverzeichnisses Allgemeines Folgen der Nichterstellung Klage der Erben Nachlassermittlung Rechte der Erben bei der Erstellung des Nachlassverzeichnisses Anwesenheit Aufnahme durch einen Notar Inhalt des Nachlassverzeichnisses Allgemeines Erfaßte Gegenstände Belege Wertangaben Stichtag Tag der Errichtung des Verzeichnisses Unterschrift Eidesstattliche Versicherung der Richtigkeit Mitteilung des Verzeichnisses Kosten des Verzeichnisses Wertermittlungspflichten? N. Die Ausführung der letztwilligen Verfügung des Erblassers Ausführung der Anordnungen des Erblassers Auslegung des Testaments Absicherung des Testamentsvollstreckers Unwirksame Anordnungen des Erblassers
22 5. Unverbindliche Anordnungen des Erblassers O. Die Verwaltung des Nachlasses durch den Testamentsvollstrecker Eigentum und Besitz am Nachlass Eigentum des Erben Berichtigung des Grundbuchs Nachforschungen zur Ermittlung des Nachlasses a 2. Die Verwaltung des Nachlasses Allgemeines Was ist Verwaltung? Verwaltung des gesamten Nachlasses Nachlass beim Todesfall Zuerwerb, Erträge des Nachlasses Schranken des Verwaltungsrechts Wegfall des Verwaltungsrechts Minderjährige Erben Nacherbschaft Mitverwaltungsrecht des Erben? Grundsatz Handlungsrechte des Erben Nichtvermögensrechtliche Positionen Mitwirkung des Nachlassgerichts? Begriff der ordnungsmäßigen Verwaltung Allgemeines Objektive Kriterien Subjektive Kriterien Ermessensspielraum Zur ordnungsmäßigen Verwaltung gehört demnach: Zusätzliche Verwaltungsanordnungen des Erblassers Abgrenzung zu Verfügungsbeschränkungen, Wünschen Dingliche Beschränkungen
23 3.1.2 Bloße Wünsche Schuldrechtliche Verwaltunganordnungen Auslegung Form der Verwaltungsanordnung Beispiele für den Inhalt von Verwaltungsanordnungen Eigene Anordnungen des Erblassers Sonderfall: Behindertentestamente Unterwerfung unter Anordnungen weiterer Personen Rechtsfolgen der Nichtbefolgung der Anordnung Außerkraftsetzung der Anordnung des Erblassers Antragsrecht Antragszeitpunkt Gerichtliches Verfahren Entscheidung Rechtsmittel Einzelfälle Eingehen von Verpflichtungen und Verbindlichkeiten Verpflichtung Verfügung Die Verpflichtungsbefugnis des Testamentsvollstreckers Deckungsgleichheit Verpflichtungs-/ Verfügungsbefugnis Verpflichtung zu einer unentgeltlichen Verfügung Sonstige Verpflichtungen Mißbrauch durch den Testamentsvollstrecker Heilung Erfaßte Verbindlichkeiten. Haftungsumfang Verbindlichkeiten Vertragspartner Verpflichteter
24 4.3.4 Vertragsverhältnis Testamentsvollstreckung nur bezüglicher einzelner Nachlassgegenstände Testamentsvollstreckung nur bezüglich eines Erbteils Ausübung des Vorkaufsrechts bei Erbteilsvollstreckung? Der Anspruch auf Einwilligung der Erben Beseitigung von Unklarheit Umfang der Prüfung des Prozessgerichts Folgen der Einwilligung der Erben Erweiterung der Verpflichtungsbefugnis durch den Erblasser Anordnungen des Erblassers Verwaltungsvollstreckung Verschaffungsvermächtnis Schenkungen Vollmacht der Erben Beschränkungen der Verpflichtungsbefugnis durch den Erblasser Verfügungen Allgemeines Grenzen des Verfügungsrechts, Verfügungsverbote Verfügung über den Anteil eines Miterben am Nachlass Grundstücke im Nachlass Allgemeine Verwaltung Erwerb von Grundstücken Veräußerung von Grundstücken Grundbuch Geld und Wertpapiere im Nachlass Allgemeines über Vermögensanlagen Richtschnur: ordnungsgemäße Verwaltung Grundsatz: Ermessen des Testamentsvollstreckers
25 7.2.2 Grenzen des Ermessens Allgemeine Kriterien für eine Geldanlage Aktien Spekulation, Risikogeschäft Sparanlagen Festgeldanlagen Testamentsvollstreckung durch Banken Sonstige Einzelfragen der Nachlassverwaltung Veräußerung von Nachlassgegenständen a 8.2 Einzug von Forderungen Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten Versicherungsverhältnisse Wohnungseigentum Vereinsmitgliedschaft Eintragungsanträge Zustellungsempfänger Geltendmachung von Rechten mit personalem Bezug Verwaltung bei Testamentsvollstreckung über einen Nachlassteil Testamentsvollstreckung über einen einzelnen Nachlassgegenstand Testamentsvollstreckung über einen Erbanteil Überlassung von Nachlassgegenständen an die Erben Fallgruppen Freizugebende Nachlassgegenstände Freigabefähige Gegenstände Verhältnis zur Auseinandersetzung Was bedeutet offenbar? Abbedingung Rechtsnatur der Freigabe Herausgabeverlangen des Erben
26 10.4 Herausgabe nur gegen Sicherheitsleistung Fallgruppen Sicherheitsleistung Nicht anwendbar bei Dauervollstreckung; auf Testamentsvollstreckung als solche Herausgabe von Nachlassgegenständen nach 2216 BGB Herausgabepflicht nach 2217 BGB Herausgaberecht nach 2216 BGB Geltendmachung des Anspruchs der Erben Herausgabeprozess Pfändung Folgen der Freigabe Überlassung von Nachlass-Einnahmen an die Erben Fall der ordnungsmäßigen Nachlassverwaltung Dauervollstreckung Testamentsvollstrecker für Vorerben Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht Überlassung von Nachlassgegenständen zur Nutzung Bloße Verwaltungsvollstreckung ( 2209 BGB) Formen der Verwaltungsvollstreckung Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers Verwaltung von höchstpersönlichen Rechtsgütern Totenfürsorge Postmortaler Persönlichkeitsschutz Zustimmung zu Organtransplantationen Der Testamentsvollstrecker als ermächtigte Person Der Testamentsvollstrecker als nahestehende Person
27 13.4 Urheberrecht P. Insichgeschäfte des Testamentsvollstreckers Allgemeines Gestattung durch den Erblasser Erwerb von Nachlassgegenständen durch den Testamentsvollstrecker? Gestattung durch die Erben? Erfüllung einer Verbindlichkeit Allgemeines Einzelfälle Unzulässige Insichgeschäfte und Heilung Beweisfragen Grundbuchverkehr Q. Ganz oder teilweise unentgeltliche Verfügungen Allgemeines Verfügungen Verpflichtungen Begriff der Unentgeltlichkeit Wirtschaftliche Betrachtungsweise Empfänger der Gegenleistung Verwendung der Gegenleistung Maßgeblicher Zeitpunkt Teilweise Unentgeltlichkeit Einzelfälle Beispiele
28 4.2 Kauf für den Nachlass Erfüllung der letztwilligen Verfügung Erbauseinandersetzung Pflicht- und Anstandsschenkungen Rechtsfolgen Nichtigkeit Schutz des guten Glaubens Genehmigung unentgeltlicher Verfügungen durch die Erben Zustimmung der Erben Minderjährigkeit des zustimmenden Erben Zustimmung des Vermächtnisnehmers? Grundbuchverkehr R. Testamentsvollstreckung im Handelsund Gesellschaftsrecht Testamentsvollstreckung bei einem Handelsgeschäft Das Problem Abwicklungsvollstreckung Dauer bis zu drei Monaten Dauer drei Monate und länger Dauervollstreckung Umwandlung in eine GmbH Fortführung durch die Erben, Testamentsvollstrecker als Bevollmächtigter Allgemeines Vollmacht Die Erben verweigern die Vollmacht Paralleles Handlungsrecht der Erben Handelsregister Haftung Geschäftsführung Fortführung durch den Testamentsvollstrecker als Treuhänder
29 Allgemeines Geschäftsführung Verhältnis zu den Erben Verpachtung des Geschäfts Freigabe und Fortführung durch die Erben. Prokura Verkauf, Liquidation Testamentsvollstreckung bei einem OHG-Anteil Bedeutung des Gesellschaftsvertrags Auflösung der Gesellschaft Fortsetzung mit den restlichen Gesellschaftern Fortsetzung mit den Erben Zusammentreffen von eigenem und ererbtem Anteil Zustimmung der Mitgesellschafter Keine Zustimmung der Mitgesellschafter Befugnisse des Testamentsvollstreckers Testamentsvollstreckung bei einem Anteil an einer BGB-Gesellschaft Erbfolge in den Anteil Befugnisse des Testamentsvollstreckers Innenseite Außenseite Getrennte Betrachtung Testamentsvollstreckung bei einem Kommandit-Anteil Anteil des Komplementärs Anteil des Kommanditisten Allgemeines Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung Testamentsvollstreckung bei einem GmbH-Anteil Allgemeines
30 5.2 Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung Einschränkungen der Testamentsvollstreckung Verpflichtung des Erben Kapitalerhöhungen Erwerb eines GmbH-Geschäftsanteils Unentgeltliche Verfügungen Testamentsvollstreckung bei Aktien Testamentsvollstreckung bei Anteilen an einer stillen Gesellschaft Testamentsvollstreckung bei Genossenschaftsanteilen Testamentsvollstreckung bei Partnerschaftsgesellschaften Testamentsvollstreckung bei einer EWIV Neugründung eines kaufmännischen Unternehmens Abschluß von Gesellschaftsverträgen Erwerb von GmbH- und Kommanditanteilen Neugründung einer AG oder GmbH Umwandlung von Gesellschaften S. Steuerliche Fragen der Testamentsvollstreckung Mitteilungen an das Finanzamt Mitteilungen des Standesamts Mitteilungen der Banken, Lebensversicherungen, Aktiengesellschaften Banken und Sparkassen Lebensversicherungsunternehmen Aktiengesellschaften
31 34 Inhaltsverzeichnis 1.3 Mitteilungen des Nachlassgerichts Erbschaftsteuer Erwerb von Todes wegen Steuerklassen ( 15 ErbStG) Steuersätze ( 19 ErbStG) Freibeträge ( 16 ErbStG) Sonstige Steuerbefreiungen Fortgesetzte Gütergemeinschaft Vorerbschaft Zugewinngemeinschaft Erbschaftsteuererklärung Anzeigepflicht des Erben usw Keine Anzeigepflicht des Testamentsvollstreckers Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung Pflichten des Testamentsvollstreckers Steuerberater Inhalt der Steuererklärung Pflicht zur Richtigstellung Keine Ausübung von Wahlrechten durch den Testamentsvollstrecker Erbschaftsteuerbescheid Festsetzung Endgültige bzw vorläufige Festsetzung Bekanntgabe des Bescheids Einspruchsberechtigte. Frist Fälligkeit, Zahlungspflicht Pflicht des Testamentsvollstreckers, für die Bezahlung zu sorgen Pflicht des Testamentsvollstreckers zur Sicherheitsleistung Duldung der Vollstreckung Empfang von Steuererstattungen Haftung des Testamentsvollstreckers für die Erbschaftsteuer Haftung bei Überweisung des Nachlasses ins Ausland
Inhaltsübersicht. E. Annahme und Ablehnung des Testamentsvollstrecker-Amts.. 129 I. Die Annahme des Amtes... 129 II. Die Ablehnung des Amtes...
Inhaltsübersicht Vorwort..................................................... 5 Inhaltsverzeichnis............................................. 13 Abkürzungsverzeichnis.........................................
MehrInhalt. Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt. Kapitel 2 Wann man Erbe wird
9 Inhalt Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt 1. Was»erben«bedeutet... 15 2. Wer Erbe sein kann... 17 3. Was geerbt werden kann und was nicht... 18 4. Wenn der Erbe minderjährig ist... 19 5. Wenn die Erben
MehrKapitel 1: Testamentsvollstreckung nach dem gesetzlichen Regelmodell 17
Inhaltsverzeichnis Einleitung 15 Kapitel 1: Testamentsvollstreckung nach dem gesetzlichen Regelmodell 17 I. Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers 19 II. Aufgaben des Testamentsvollstreckers 22 III.
MehrLiteraturverzeichnis
Literaturverzeichnis Beitzke, Familienrecht (Kurzlehrbuch), 25. Auflage 1988 Brox, Erbrecht, 12. Auflage 1990 Münchener Kommentar zum BGB, Band IV, Familienrecht (1977 - mit Ergänzungslieferungen) Gemhuber,
MehrHinweise zum Testamentsvollstrecker Stand: 1. Januar 2009
TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUKosten TU3)UT TUHaftung Hinweise zum Testamentsvollstrecker Stand: 1. Januar 2009 1 der TestamentsvollstreckungUT... 4 des TestamentsvollstreckersUT... 5 1) Allgemeines
MehrHinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009
TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUAuskunftsansprüche TU3)UT TUAuseinandersetzung Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 1 von MiterbenUT... 2 der ErbengemeinschaftUT... 3 1) Allgemeines
MehrKapitel 1 Erste Schritte für Erben und Hinterbliebene
Inhalt Abkürzungen... 17 Kapitel 1 Erste Schritte für Erben und Hinterbliebene 1. Wer für die Bestattung zuständig ist... 19 2. Welche Bestattungsformen sind erlaubt?... 20 2.1 Erdbestattung... 20 2.2
MehrFachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser
Thomas Röwekamp Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht Ihr Recht als Erblasser Ihr Wille zählt Als Erblasser benötigen Sie detaillierte Informationen darüber, wie Sie dafür sorgen können, dass
MehrErbrecht. Grundzüge mit Fällen und Kontrollfragen. Dr. Dr.h.c. DIETER LEIPOLD. o. Professor an der Universität Freiburg i. Br.
Erbrecht Grundzüge mit Fällen und Kontrollfragen Dr. Dr.h.c. DIETER LEIPOLD o. Professor an der Universität Freiburg i. Br. 16., neubearbeitete Auflage ULB Darmstadt 16351474 2006 MOHR SIEBECK l.teil Einführung
MehrDie Vollmacht gilt erst, wenn der Bevollmächtigte durch ein fachärztliches Zeugnis
Generalvollmacht Vertretungsmacht in jeglicher Hinsicht betreffend sämtlicher Vermögenswerte Problem: Vertrauensmissbrauch, eigene Interessen Vorteil: Aufgaben mehrerer Verfügungen sind erfüllt Vorsicht:
MehrInsbesondere wenn kein Testament vorhanden ist, gibt es häufig nicht nur einen Alleinerben, sondern es erben mehrere.
Erbengemeinschaft Insbesondere wenn kein Testament vorhanden ist, gibt es häufig nicht nur einen Alleinerben, sondern es erben mehrere. Erben mehrere, wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der
MehrErbrecht. Buch V BGB. Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB
Bewertung 10.11.2008 Gesamtrechtnachfolge 1922 BGB: Erbrecht Buch V BGB Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB auf eine Person auf mehrere
MehrWorkshop Testamentsgestaltung im Wandel
Fachanwalt für Erbrecht Hansjörg Tamoj HÜMMERICH legal Rechtsanwälte in Partnerschaft mbb Bonn Die üblichen Testamentsformen: Einzeltestament Berliner Testament Vermächtnisse Das Einzeltestament Inhalt:
MehrErbrecht effektiv Stichwortverzeichnis 1. Halbjahr 2010
Erbrecht effektiv Stichwortverzeichnis 1. Halbjahr 2010 A Abfindungen Keine Gleichbehandlung von Abkömmlingen und Ehegatten bei der Hofübergabe 1/10 14 Anfechtung Anrechnung Pflichtteilsrecht 4/10 55 Anwartschaft
MehrReferent: Joachim Bensmann Rechtsanwalt und Notar, Sozietät Dr. Hörnschemeyer Vorstand der Notar- und Rechtsanwaltskammer Oldenburg Mitglied der
Referent: Joachim Bensmann Rechtsanwalt und Notar, Sozietät Dr. Hörnschemeyer Vorstand der Notar- und Rechtsanwaltskammer Oldenburg Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Baurecht und Erbrecht des DAV 1. Gesetzliche
MehrKapitel 1 Was Sie über die gesetzlichen Regelungen wissen müssen
7 Inhalt Abkürzungsverzeichnis... 14 Kapitel 1 Was Sie über die gesetzlichen Regelungen wissen müssen 1. Was Testierfreiheit im deutschen Recht bedeutet... 15 2. Der»Erbfall«... 16 3. Was vererbt werden
MehrVorwort. Pottenstein, Lüneburg, Bremen im August 2000 Notar Dr. Jörg Mayer Rechtsanwalt Michael Bonefeld Rechtsanwalt Dr.
Vorwort Die Übernahme von Testamentsvollstreckungen sowie die Beratung von Testamentsvollstreckern erschließen dem Anwalt, Notar und Steuerberater interessante, anspruchsvolle und auch lukrative Mandatsfelder.
MehrS t e u e r b e r a t e r. Herzlich Willkommen. zur 2. Veranstaltung des H.P.O. Klubs
S t e u e r b e r a t e r Herzlich Willkommen zur 2. Veranstaltung des H.P.O. Klubs 1 Tod und Erbeinsetzung 2 Todesfall Ø Benachrichtigung eines Arztes 3 Ø Ausstellung eines Totenscheins 4 Verdacht auf
MehrHandwerkskammer vor Ort Informationsveranstaltung 08.0.2015 Notfallvorsorge Gut vorbereitet, wenn der Chef ausfällt
Handwerkskammer vor Ort Informationsveranstaltung 08.0.2015 Notfallvorsorge Gut vorbereitet, wenn der Chef ausfällt Christian Prasse Betriebswirtschaftlicher Berater Handwerkskammer Dresden Unternehmer
MehrSeite Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XVII
Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort...................................................... V Abkürzungsverzeichnis......................................... XV Literaturverzeichnis............................................
MehrAuswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner
Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften
MehrMERKBLATT ZUR ERBSCHAFTSTEUER. Oberfinanzdirektion Karlsruhe FÜR TESTAMENTSVOLLSTRECKER UND NACHLASSPFLEGER
Oberfinanzdirektion Karlsruhe Referat für Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer MERKBLATT FÜR TESTAMENTSVOLLSTRECKER UND NACHLASSPFLEGER ZUR ERBSCHAFTSTEUER Seite 2 INHALTSVERZEICHNIS 1. Abkürzungsverzeichnis...
MehrVorwort 4. Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod?
Vorwort 4 Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod? I. Das gesetzliche Erbrecht 13 1. Was bestimmt das Gesetz? 13 1.1 Das Erbrecht Ihrer Verwandten 14 1.2 Das Erbrecht Ihres
MehrG. Besonderheiten beim Ehegattentestament... 51 H. Berücksichtigung des 2306 BGB... 53 Teil 3 Rechtliche Grundlagen A. Testierfähigkeit... 57 I.
Inhalt Teil 1 Allgemeine Vorfragen bei Testamentserstellung A. Ermittlung der Ausgangslage... 15 I. Persönliche Verhältnisse... 15 II. Wirtschaftliche Verhältnisse... 17 1. Ist-Vermögen... 18 2. Fiktives
MehrBehindertentestament Erbvertrag
Formulierungsvorschlag: Behindertentestament Erbvertrag I. Allgemeines Wir, die Ehegatten Egon und Franziska Mustermann, sind in beiderseits erster Ehe verheiratet. Unsere Ehe haben wir am 1. April 1951
Mehr5. Kapitel Der Erbfall... 237 I. Maßnahmen nach dem Todesfall... 237
Inhalt 1. Kapitel Vorsorge... 19 I. Die Patientenverfügung... 20 1. Zweck einer Patientenverfügung... 20 2. Rechtsverbindlichkeit einer Patientenverfügung... 20 3. Inhalt einer Patientenverfügung... 21
MehrBeherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron
MehrUnternehmensnachfolge
Unternehmensnachfolge - eine rechtliche Herausforderung 1 Oliver Stumm Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht I. Möglichkeiten und Zeitpunkt der Unternehmensnachfolge 1. Zeitpunkt Übertragung zu Lebzeiten
MehrBestellnummer: 7354600
Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Stand von September 2013. Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls beim Steuerberater
MehrUnternehmensnachfolge
Sudhoff Unternehmensnachfolge 5., völlig überarbeitete Auflage des von Dr. Heinrich Sudhoff begründetenwerkes bearbeitet von Dr. Marius Berenbrok, Rechtsanwalt in Hamburg; Dr. Christoph Froning, LL. M.,
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 31
Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 31 A. Die Gesamtrechtsnachfolge 35 1. Allgemeines 35 1.1 Internationaler Geltungsbereich 35 1.2 Zeitlicher Geltungsbereich 2. Umfang der Gesamtrechtsnachfolge 36 2.1 Grundsatz
MehrRECHTSANWÄLTE. Herzlich willkommen zur Vortragsveranstaltung Erben und Vererben. einschließlich steuerrechtlicher Aspekte. Dienstag, 23.
RECHTSANWÄLTE Herzlich willkommen zur Vortragsveranstaltung einschließlich steuerrechtlicher Aspekte Dienstag, 23. Juni 2015 Referenten am heutigen Abend: Rechtsanwältin Christa Smeets-Koch Rechtsanwalt
MehrZivilrechtliche Rahmenbedingungen einer Unternehmensnachfolge
Zivilrechtliche Rahmenbedingungen einer Unternehmensnachfolge Prof. Dr. Kerstin Walther-Reining Professur für Wirtschaftsrecht Fakultät Wirtschaftswissenschaften Zivilrechtliche Rahmenbedingungen der Unternehmensnachfolge
Mehr30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe
30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des
MehrI. Allgemeines. 1. 4. 1953 bis 30. 6. 1958. Gütertrennung, 1426 ff. BGB a. F. Zugewinngemeinschaft, 1363 ff. BGB. ab 1. 7. 1958
I. Allgemeines. 4. 953 bis 30. 6. 958 ab. 7. 958 Gesetzlicher Güterstand Gütertrennung, 426 ff. BGB a. F. Zugewinngemeinschaft, 363 ff. BGB Vertraglicher Güterstand allg. Gütergemeinschaft, 437 ff. BGB
MehrVollstreckbare Ausfertigung ( 724)
Vollstreckbare Ausfertigung ( 724) Amtliche Abschrift des Titels Vollstreckungsklausel - einfache - qualifizierte Rechtsnachfolge etc. Bedingungseintritt etc. Folie 24 Voraussetzungen der Klauselerteilung
MehrDer Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können.
Auskunftsanspruch Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Der Pflichtteilsberechtigte muss die Höhe seines
Mehr14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses
7 Inhalt 01 Allgemeines übers Vererben und Verschenken 14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses 02 Wenn Vermögen zu Lebzeiten
MehrTestament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos
Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Einzeltestament mit dem Schwerpunkt: Erblasser setzt die Ehefrau als Alleinerbe ein (inklusive weiterer Bestimmungen). Inhaltsübersicht:
MehrInhalt. 1. Das versteht man unter Zugewinnausgleich... 5
Inhalt 1. Das versteht man unter Zugewinnausgleich... 5 2. So wird der Zugewinnausgleich durchgeführt... 7 2.1 Erster Schritt: So erfährt man vom Vermögen des Ehepartners... 8 2.2 Zweiter Schritt: Die
MehrErbrecht. Lehrbuch mit Fällen. von. Dr. Walter Zimmermann. Honorarprofessor an der Universität Regensburg Vizepräsident des Landgerichts Passau
Erbrecht Lehrbuch mit Fällen von Dr. Walter Zimmermann Honorarprofessor an der Universität Regensburg Vizepräsident des Landgerichts Passau ERICH SCHMIDT VERLAG Bibliografische Information der Deutschen
MehrVorerbschaft und Nacherbschaft im Testament
Vorerbschaft und Nacherbschaft im Testament 6. Februar 2015 Sie können in einem Testament (oder einem Erbvertrag) ihre Erbfolge frei bestimmen. Im Normalfall wird ein Erbe bestimmt, der bei Ihrem Tod ohne
MehrBankvollmacht Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Annemarie Gaugel Bankvollmacht Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter und Tod Bankvollmacht Durch eine Bankvollmacht
MehrBetzendahl & Kaiser Anwaltssozietät und Notariat
Carl-Severing-Strasse 97 a 33649 Bielefeld Telefon: (0521) 94 666-0 Telefax: (0521) 94 666-22 E-Mail: kanzlei@rae-be-ka.de Hompage: www.rae-be-ka.de Erben und Vererben Erben und Vererben, die beiden Seiten
MehrInhalt. Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung. Kapitel 2 Schenken oder Vererben? Vorwort... 5
Vorwort... 5 Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung Wie kann ich meinen Nachlass richtig regeln?... 14 Warum sind meine persönlichen Interessen und Wünsche für die Nachlassplanung wichtig?... 16 Vermögensverzeichnis
MehrErbe. Bei der eigenhändigen Testamentserrichtung bestehen mehrere gravierende Nachteile, deren sich der Erblasser oft nicht bewusst ist:
Erbe Hat der Verstorbene weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen, greift die gesetzliche Erbfolge. Über das gesetzliche Erbrecht bestehen oftmals falsche Vorstellungen. Das böse Erwachen
MehrRüdiger Bönig. »Fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« Rechtsanwalt und Notar a.d. Dortmunder Volksbank
Rüdiger Bönig Rechtsanwalt und Notar a.d.»fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« 1. Fall Sachverhalt Ein betuchtes, mit Immobilien wie Liquidität ausgestattetes Ehepaar hat zwei Töchter. Die
MehrEINFÜHRUNG IN DAS ERBRECHT. Dr. jur. I. Schulze-Heiming, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht, Datteln
EINFÜHRUNG IN DAS ERBRECHT Dr. jur. I. Schulze-Heiming, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht, Datteln 1. Fall Der, unverheiratet, hinterlässt zwei Kinder K1 K2 1. Fall K1 K2 ½ ½ Der, unverheiratet,
MehrDas gemeinschaftliche Ehegattentestament und das Berliner Testament
Das gemeinschaftliche Ehegattentestament und das Berliner Testament Unerwünschte Folgen der gesetzlichen Erbfolge für Ehegatten Ehepartner möchten nicht nur ihr gemeinsames Leben gestalten, sondern auch
MehrDie richtige Rechtsform im Handwerk
Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen
MehrVererben und Verschenken an ein behindertes Kind
Themen: Vererben und Verschenken an ein behindertes Kind Ziele bei Vermögenszuwendungen an behinderte Menschen Der Nachrang der Sozialhilfe ( 2 SGB XII) Erben und gesetzliche Erbfolge Pflichtteilsminderung
Mehr14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses
7 Inhalt 01 Allgemeines übers Vererben und Verschenken 14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses 02 Wenn Vermögen zu Lebzeiten
MehrThema: erbrechtliche und sonstige Gestaltung in Patchwork-Familien
Rechtsanwälte & Kollegen Postfach 1251 53498 Bad Breisig Elmar Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Medizinrecht Gabriele Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Erbrecht Milca Büro Bad Breisig
MehrVERERBEN IN ZWEI STUFEN
VERERBEN IN ZWEI STUFEN Bei sorgfältiger Planung eines Testamentes sollte nicht nur geklärt werden, wer Erbe wird, sondern auch der weitere Weg des vererbten Vermögens in die Überlegungen einbezogen werden:
MehrZusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag)
Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag) zwischen RP, (Strasse, Ort) RP und MP, (Strasse, Ort) MP Präambel Die Parteien dieses Vertrages sind Eigentümer von je 50 % der Aktien der L AG mit
MehrErbrecht Vorlesung 5. Erbrecht
Erbrecht Vorlesung 5 Gewillkürte Erbfolge 21. Mai 2015 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Der Widerruf der Verfügung Fall: E hatte 2000 ein notarielles Testament errichtet, in dem er die Kirche zum Erben eingesetzt
MehrRichtig vererben was Sie wissen sollten
Richtig vererben was Sie wissen sollten Immer wieder wird die Liebenzeller Mission nach Informationen zum Thema Vererben gefragt. Es müssen mehrere Dinge beachtet werden, damit mit dem eigenen Besitz nach
MehrDas Wichtigste in Kürze zur Erbenhaftung nach 35 SGB II
Das Wichtigste in Kürze zur Erbenhaftung nach 35 SGB II Zentrale, SP II 21 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsgrundlagen und Herleitung der Erbenhaftung 3 2. Eintritt der Erbenhaftung 3 3. Umfang und Beschränkung
Mehr5.2.20 Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Sachwalter
5.2.20 Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Sachwalter Beschlossen vom Präsidium der Bundessteuerberaterkammer am 2. und 3. September 2013. 1. Vorbemerkungen Die Tätigkeit des Steuerberaters
MehrJahresabschluss der Rechtsformen II
Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Kommanditgesellschaft Quellen: www.bochum.ihk.de http://www.teialehrbuch.de/ 1 Kommanditgesellschaft Allgemeines: Die Kommanditgesellschaft (KG)
MehrGezielte Vermögensnachfolge durch Testament und Schenkung
Thomas Fritz Gezielte Vermögensnachfolge durch Testament und Schenkung Steuerrecht, Zivilrecht und Gesellschaftsrecht Unternehmens- und Privatvermögen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung 3. Auflage
Mehr1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung.
Satzung 1 Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr 1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung. 2. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Bremen.
MehrRepetitorium Sachenrecht 7. Typische Klausurkonstellationen im Immobiliarsachenrecht (Donnerstag, 16.04.2015)
Repetitorium Sachenrecht 7. Typische Klausurkonstellationen im Immobiliarsachenrecht (Donnerstag, 16.04.2015) Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Chicago), LL.M. (Gew. Rechtsschutz), Attorney at Law (New
MehrDer Ehename hat im deutschen Recht mit unverändertem Standort 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine wechselhafte Geschichte erfahren:
Vorwort zur Namensführung in der Ehe Der Ehename hat im deutschen Recht mit unverändertem Standort 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine wechselhafte Geschichte erfahren: Vor dem 1.7.1958 erhielt die
MehrNachlass-Ratgeber *Aargauer Kunsthaus
Nachlass-Ratgeber *Aargauer Kunsthaus Das Testament Ein Testament ermöglicht Ihnen, selbst über Ihren Nachlass zu bestimmen. Sie können eine Verteilung Ihres Besitzes in Ihrem Sinne festlegen, Erben einsetzen
MehrInhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht
Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung
MehrCopyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved
Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder
MehrNichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes.
Vorsorge Testament, Überlassung, Patientenverfügung Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes. Benjamin Franklin
MehrAnhörungsfragebogen des Insolvenzgerichts - Nachlassinsolvenz -
Anhörungsfragebogen des Insolvenzgerichts - Nachlassinsolvenz - A. Weitere Angaben zur Person des Erblassers bzw. der Erblasserin (im folgenden: Erblasser) und zum Stand der Abwicklung des Nachlasses Erlernter
MehrNichteheliche Lebensgemeinschaft Versorgungslücken und erbrechtliche Risiken vermeiden
Nichteheliche Lebensgemeinschaft Versorgungslücken und erbrechtliche Risiken vermeiden Hans-Oskar Jülicher Fachanwalt für Erbrecht Testamentsvollstrecker Ostpromenade 1, 52525 Heinsberg Telefon: 02452
MehrHinweise zum gesetzlichen Erbrecht der Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner Stand: 1. Januar 2009
TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUGüterstand TU3)UT TUGüterstand TU4)UT TUGüterstand TU5)UT TUEigentums- TU6)UT TUÜbersicht TU7)UT TUDer TU8)UT TUUnterhaltsansprüche TU9)UT TUDreißigste Hinweise zum gesetzlichen
MehrErbrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Stockwerkeigentum
Erbrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Stockwerkeigentum 5. Luzerner Tag des Stockwerkeigentums 2015 Prof. Dr. Stephanie Hrubesch-Millauer Ordinaria an der Universität Bern, Rechtsanwältin Agenda A.
MehrRechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
Rechtliche Aspekte der Bedeutung der Rechtsform und sonstig Hinweise bei Nachfolge / Übergang von Unternehmen 1 Einleitung erfordert eine ganzheitliche Betrachtung : Betriebswirtschaft Gesellschaftsrecht
MehrFamilienrecht Vorlesung 6. Familienrecht
Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand
Mehr1. Wenn kein Testament errichtet wird, können die Folgen fatal sein. Dann gilt die gesetzliche Erbfolge, die in jedem Land anders geregelt ist.
Erbrecht - Auslandserbrecht/ Internationales Erbrecht und die neue EU-Erbrechtsverordnung Vermögen im Ausland/ ausländische Staatsangehörigkeit wer erbt? - Sie haben Vermögen oder Verwandte im Ausland?
MehrLiechtensteinisches Landesgesetzblatt
215.229.1 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2001 Nr. 128 ausgegeben am 10. Juli 2001 Gesetz vom 16. Mai 2001 über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz, VersVG) Dem nachstehenden
MehrErbrecht: Aufnahmebogen
Erbrecht: Aufnahmebogen bitte zusätzlich zum Mandantenbogen ausfüllen Personendaten des Verstorbenen Name, Vorname Geburtsname Geburtstag Geburtsort Staatsangehörigkeit Anschrift Verheiratet, Güterstand
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
MehrLEGAL FLASH I GERMAN DESK
LEGAL FLASH I GERMAN DESK 31. JULI 2015 GRENZÜBERSCHREITENDE ERBSCHAFTEN IN DER EUROPÄISCHEN UNION: RECHTSWAHL UND GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR IN SPANIEN ANSÄSSIGE AUSLÄNDER VERORDNUNG (EU) NR. 650/2012
MehrT A X W R K beraten gestalten vertreten
Erbanfall und Erbschaftsteuer Weil der Verstorbenen (d.h. der Erblasser) Ihnen seinen Nachlass oder einen Teil davon vererbt bzw. vermacht, hat ist es für Sie wichtig, sich über die erbschaftsteuerlichen
MehrIII.Verteilungsverfahren ( 105 ZVG) 1. Aufstellung des Teilungsplanes ( 113 ZVG) 2. Ausführung des Teilungsplanes ( 116 ff. ZVG)
Zwangsvollstreckung und einstweiliger Rechtsschutz 17. Teil: Die Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen I (Zwangsversteigerung; 866, 869 i.v.m. ZVG) I. Anordnung der Zwangsversteigerung 1. Voraussetzungen
MehrVerhandelt. Ulrich Wilde
Urkundenrolle-Nr. /2013 1 Verhandelt zu Haren am Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Ulrich Wilde mit dem Amtssitz in Haren (Ems) erschienen: 1) Herr, geb. am, 2) dessen Ehefrau, geb., geb. am, beide wohnhaft:,
MehrKann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen?
Fall 7: Scheingeschäft beim Notar Sachverhalt V und K sind sich über den Verkauf eines dem V gehörenden Baugrundstücks am Bodensee zum Preis von 300.000 EUR einig. Um Steuern und Notarkosten zu sparen,
MehrDer Titel "EU-Erbrechtsverordnung" ist dabei in zweifacher Hinsicht irreführend:
Rechtsanwalt u. Notar Dr. Ansgar Sander Expertentipp 6.1 01/2016 D3/D8-16 Rechtsanwälte - Notar Sander & Neumann-Kuhn Kranzer Str. 6/7 14199 Berlin Tel. 030 / 890 690 0 Fax 030 / 890 690 612 sander@sander-recht.de
MehrUni aktiv-plus 2016 Vorsorge. Das neue Erbrecht Patientenverfügung Vorsorgevollmacht. Johannesgasse 25 in 2486 Pottendorf Hauptstraße 4
Uni aktiv-plus 2016 Vorsorge Das neue Erbrecht Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Copyright 2016 Dr. Friedrich Lorenz 1 Zur Person Rechtsanwalt Büro in 2500 Baden Johannesgasse 25 in 2486 Pottendorf
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis. Einführung 1. 1. Kapitel: Problemaufriss 5
Vorwort Abkürzungsverzeichnis VII XIX Einführung 1 1. Kapitel: Problemaufriss 5 1. Mehrparteienschiedsgerichtsbarkeit im Sinne dieser Arbeit 5 1. Entsprechende Begriffe in Schiedsordnungen 5 2. Begriffsbestimmungen
MehrENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten
MehrGestaltung von Testamenten im landwirtschaftlichen Erbrecht. Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig
Gestaltung von Testamenten im landwirtschaftlichen Erbrecht Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig Überblick Definitionen im Erbrecht Risiken der gesetzlichen Erbfolge Grundstücke Gesellschaftsanteile
MehrNotfallkoffer - Vorsorgevollmacht und Unternehmertestament -
Notfallkoffer - Vorsorgevollmacht und Unternehmertestament - Referat von Walter Bantleon Pforzheim, 21. Oktober 2013 Überblick I. Was passiert, wenn der Chef ohne Notfallplanung II. ausfällt? Wie sollte
MehrDas Innenverhältnis der OHG
Folie 11 Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter ergeben sich aus dem GesV, subsidiär aus den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften (vgl. Folie 10). Für die Folgen von Pflichtverletzungen gelten die
MehrGrundzüge der Nachlassplanung
Grundzüge der Nachlassplanung Dr. Holger Hoffmann Fachanwalt für Erbrecht Referent Herr Dr. Hoffmann ist Fachanwalt für Erbrecht und Partner der Kanzlei Menz und Partner Rechtsanwälte und Steuerberater
MehrTestament. für Unternehmer und Freiberufler. Beck-Rechtsberater. Vorsorge und letztwillige Verfügung. Bernhard F. Klinger und Wolfgang Roth
Beck-Rechtsberater Testament für Unternehmer und Freiberufler Vorsorge und letztwillige Verfügung Bernhard F. Klinger und Wolfgang Roth 1. Auflage i- Deutscher Taschenbuch Verlag Vorwort.-..-... :,...
Mehr1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v..
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in
MehrFachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis
Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem
MehrA/VENTUM Family Office
A/VENTUM Family Office Geschäftsfeld Zivilrechtliche Vorsorge / Generalvollmacht / Vorsorge- bzw. Betreuungsvollmacht / Patientenverfügung / Testament / Testamentsvollstreckung A/VENTUM family office,
MehrPlötzlicher Ausfall eines Unternehmers ein Existenzrisiko für das Unternehmen und die Familie
Unternehmerforum der Sparkasse Karlsruhe -Ettlingen Plötzlicher Ausfall eines Unternehmers ein Existenzrisiko für das Unternehmen und die Familie Dienstag, den 24. April 2012 Vortragsgliederung A. Gesetzliche
MehrG e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR GESELLSCHAFTSVERTRAG. 1 Name und Sitz
Seite 1 von 5 G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR Die Gesellschafter Michael Wichterich, wohnhaft Wupperstr. 5, 53175 Bonn Hansjörg Tamoj, wohnhaft
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrInhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7
Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen
Mehr