Wissen buchen! Wissen buchen 2013: Seminare für betriebliche InteressenvertreterInnen. Bildungsregion Dortmund-Unna. Bildungsregion Dortmund-Unna

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1 37 (6) BetrVG und 96 (4) SGB IX Wissen buchen 2013: DGB-Bildungswerk NRW e.v. Bismarckstraße Düsseldorf Telefon: Telefax: Internet: Wissen buchen! 2013 Das DGB-Bildungswerk NRW e.v. ist qualitätszertifiziert nach EFQM. Seminare für betriebliche InteressenvertreterInnen Bildungsregion Dortmund-Unna 42 Bildungsregion Dortmund-Unna 42

2 Vorwort 3 Gute Arbeit oder Zeit für neue Zeiten und bessere vor allem! Krisenbewältigung (mit Kurzarbeit, Arbeitszeitabsenkung usw.) war zuletzt (und wird bald wieder?) für viele betriebliche Interessenvertretungen in der Region Dortmund-Unna das drängendste Ziel. Die in vielen Betrieben derzeit noch / wieder laufende Konjunktur führt aber nicht von sich aus zu guter Arbeit: Leiharbeit und prekäre Beschäftigung statt Wiederaufbau von Stammbelegschaften prägen das Bild; Überstunden und Leistungsverdichtung haben die Forderungen Gute Arbeit und Demographischer Wandel fast verdrängt die Debatte um Burn Out hat noch lange nicht zum Umdenken geführt. Eine nachhaltige Betriebspolitik braucht gut ausgebildete Betriebsräte. Nur mit solidem Grundlagenwissen lassen sich schwierige Handlungsanforderungen bewältigen: Arbeitsgestaltung muss auch das Älter-Werden-im-Betrieb berücksichtigen, Schichtarbeit muss belastungsreduzierend und beschäftigungswirksam gestaltet werden. In Kooperation mit Deiner IG Metall Bildungsregion Dortmund- Unna greifen wir diese Themen auf. Wie konkret? Mit Grundlagen wie den klassischen»betriebsräte I«und»Arbeitsund Gesundheitsschutz I«, aber auch mit speziellen Seminaren zu betrieblichen Handlungsanforderungen, z. B.»Entgeltabrechnungen«oder»Suchtprävention«und und und auch zu Themen, die uns noch nicht aufgefallen sind, die Dir aber auf den Nägeln brennen. Melde Dich wir finden passende Lösungen! Bei der Planung und Durchführung stützt sich das DGB-Bildungswerk NRW e.v. auf ehrenamtliche ReferentInnen aus Deiner IG Metall Bildungsregion oder auf SpezialistInnen aus der gewerkschaftlichen Bildungsarbeit, also auf Menschen mit praktischer Erfahrung und theoretischem Hintergrund. Wir wollen Gute Arbeit nicht nur in den Betrieben, sondern auch in der Bildungsarbeit! Michael Niggemann Gewerkschaftssekretär IG Metall Dortmund Helmut Spänhoff Gewerkschaftssekretär IG Metall Unna Dr. Klaus Brülls DGB-Bildungswerk NRW e.v.

3 4 Inhalt 5 Seminare Seminare Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)... 6 BR I Vertiefung: Grundlagen der Betriebsverfassung... 7 Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV I)... 9 Entgeltgestaltung I Arbeits- und Gesundheitsschutz (AuG I) Suchtprävention Aktuelle Themen und Probleme der Schwerbehindertenvertretung Lebensarbeitszeit, Rente und Altersteilzeit Was ist möglich vor 67? Mitbestimmung in Betrieben ohne (Flächen-) Tarifbindung Entgeltabrechnungen in der betrieblichen Praxis Handlungsanforderungen an Betriebsräte...17 Der Wirtschaftsausschuss Das Risiko von Berufsunfähigkeit und die Erwerbsminderungsrente Erst Leiharbeit, jetzt Werkverträge Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats Wahlvorstandsschulung für die Betriebsratswahl Informatives Jahresüberblick Tagungshäuser Seminardurchführung Ratgeber Freistellung Der Weg zur Teilnahme Vorgehen bei Streitigkeiten Musterschreiben Anschrift der IG Metall vor Ort Seminaranmeldung... 43

4 6 Wochenseminare Betriebsräte Wochenseminare Betriebsräte 7 Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts. Im Mittelpunkt steht die Klärung der Aufgaben des Betriebsrats. Das Seminar gibt einen Überblick über die Reichweite und Qualität der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Auswirkungen der Rechtsprechung auf diese Beteiligungsmöglichkeiten werden behandelt. Der Betriebsrat als Interessenvertretung der abhängig Beschäftigten Das Betriebsverfassungsgesetz im System unserer Rechtsordnung Systematik des Betriebsverfassungsgesetzes Nutzung der Beteiligungsrechte zur Durchsetzung von Interessen der ArbeitnehmerInnen Zusammenwirken der betrieblichen Interessenvertretungen Einführung in Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz: 80 Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats 33 und 37 Rechte und Pflichten des einzelnen Betriebsratsmitglieds 74 Grundsätze der Zusammenarbeit 87 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten bspw. Einstellungen/Kündigungen und andere BR I Vertiefung: Grundlagen der Betriebsverfassung Im Seminar werden Grundkenntnisse der Betriebsverfassung und der Betriebsratstätigkeit vermittelt. Neben den Rechten und Pflichten des einzelnen Betriebsratsmitglieds steht die Beteiligung des Betriebsrats in sozialen und personellen Angelegenheiten im Mittelpunkt des Seminars. Aufgaben und Stellung des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz Rechte und Pflichten des einzelnen Betriebsratsmitglieds Überblick über die Beteiligung des Betriebsrats bei der betrieblichen Personalplanung und bei personellen Einzelmaßnahmen Einführung in die Mitwirkung und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen (nach BetrVG) Einführung in die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in ausgewählten Feldern (z. B. Arbeitszeit, Urlaub, Entgelt usw.) der sozialen Angelegenheiten (nach 87 BetrVG) Teilnahmevoraussetzung ist der Besuch eines BR I Seminars! Weitere BR I-Seminare, zu denen Ihr herzlich willkommen seid, findet Ihr unter: Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche Seminarkostenpauschale 739,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 379,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer D Sprockhövel, IG Metall Bildungszentrum Seminarkostenpauschale 739,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 629,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer D Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche Seminarkostenpauschale 739,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 379,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer D

5 8 Fit für den Vorsitz JAV 9 Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV I) Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse über die Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Die TeilnehmerInnen befassen sich mit den Voraussetzungen für die Arbeit einer Jugendund Auszubildendenvertretung nach dem Betriebsverfassungsrecht. Es werden die vorhandenen betrieblichen Verhältnisse thematisiert sowie die neueste Rechtsprechung zur Arbeit einer JAV ausgewertet. Seminare 2013 Fit für den Vorsitz! Für Betriebsratsvorsitzende, stellvertretende BR-Vorsitzende und freigestellte BR-Mitglieder IG Metall Bezirk Nordrhein-Westfalen DER GEWERKSCHAFTEN Das Programm speziell für Betriebsratsvorsitzende, stellvertretende BR-Vorsitzende und freigestellte Betriebsräte: Kompetenz, Führungsqualität und Akzeptanz für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit. Information und Programm gibt es beim DGB-Bildungswerk NRW e.v. DGB-Bildungswerk NRW e.v. Benjamin Weigel bweigel@dgb-bildungswerk-nrw.de Bismarckstr. 77, Düsseldorf Tel.: Fax: Gemeinsam weiterbilden Aufgaben und Rechte der Jugend- und Auszubildendenvertretung und ihrer einzelnen Mitglieder ( 60 64; 70 BetrVG) Geschäftsführung der JAV ( 65 und 66 BetrVG) Sprechstunden der JAV ( 69 BetrVG) Jugend- und Auszubildendenversammlung ( 71 BetrVG) Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung ( 72, 73 BetrVG) Beteiligung bei der Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen ( BetrVG) Zusammenwirkung von JAV und Betriebsrat ( BetrVG) Schliersee, IG Metall Jugendbildungszentrum Seminarkostenpauschale 659,- (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 365,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer D Schliersee, IG Metall Jugendbildungszentrum Seminarkostenpauschale 659,- (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 365,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer D Schliersee, IG Metall Jugendbildungszentrum Seminarkostenpauschale 739,- (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 455,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer D

6 10 Entgeltgestaltung AuG I 11 Entgeltgestaltung I Veränderte ökonomische Rahmenbedingungen und Angriffe der Unternehmen auf die Arbeits- und Leistungsbedingungen erfordern von den Betriebsräten, sich intensiv mit den tarifvertraglichen Handlungsmöglichkeiten vertraut zu machen. Das Seminar bietet neu gewählten Betriebsräten einen ersten Überblick über die tariflichen Bestimmungen von Grundentgeltdifferenzierung (Eingruppierung) und Leistungsregulierung. Anhand von Fallbeispielen wird der Umgang mit den zuvor diskutierten Bestimmungen trainiert. Die Abgrenzung von betrieblichen und tarifvertraglichen Handlungsebenen ist ein weiterer Gegenstand der Diskussion. Bedeutung von Tarifverträgen und rechtliche Grundlagen des Tarifvertragssystems Aufbau und Zusammensetzung des Entgelts Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Prinzipien der Grundentgeltdifferenzierung Kennenlernen der unterschiedlichen Entgeltgrundsätze und Entgeltmethoden Möglichkeiten der Leistungsregulation Arbeits- und Gesundheitsschutz I (AuG I) Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse im Bereich des Arbeitsund Gesundheitsschutzes. Es thematisiert das System der Arbeitssicherheit, gibt Informationen über die Aufgaben des Betriebsrats und untersucht die Handlungsmöglichkeiten im Betrieb. Rolle und Funktion des Betriebsrats auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes ( BetrVG) Rechtsstellung und Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats im Arbeits- und Gesundheitsschutz ( 87 und BetrVG) Mitbestimmungsmöglichkeiten nach dem neuen Arbeitsschutzgesetz und anderen rechtlichen Grundlagen, bspw. bei der Ausgestaltung der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung Zusammenarbeit des Betriebsrats mit außerbetrieblichen Stellen wie Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaft, Sachverständigen und Gewerkschaft ( 89 BetrVG; 20 SGB VII) Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche Seminarkostenpauschale 739,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 379,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer D Sprockhövel, IGM Bildungszentrum Seminarkostenpauschale 739,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 629,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer D

7 12 Betriebliche Gesundheitsförderung Suchtprävention 13 Suchtprävention Modulare Fortbildung: Betriebliche Gesundheitsberaterin (IfG) bzw. Betrieblicher Gesundheitsberater (IfG) Institut für Gesundheitsförderung (IfG) in Kooperation mit dem DGB-Bildungswerk NRW und der AOK NordWest Zur Unterstützung und Begleitung der betrieblichen Gesundheitsförderung ist eine modular gegliederte Fortbildung entwickelt worden, die die Qualifizierung zum Betrieblichen Gesundheitsberater (IfG) zum Ziel hat und mit einem entsprechenden Zertifikat abschließt. Ziel: Vermitteln von Basiskenntnissen und -kompetenzen zu arbeitsbezogenen Gesundheitsstörungen (insbesondere psychische Störungen und suchtbezogene Belastungen) und eine von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen anerkannte Ersthelfer-Ausbildung. Betriebliche Interessenvertretungen sind oft erste Ansprechpartner bei Suchtproblemen - zumeist aber ohne konkrete Erfahrungen für den Umgang mit Suchtkrankheiten. Im Durchschnitt der Betriebe gelten etwa 5 Prozent der Beschäftigten als alkoholabhängig; weitere 5 bis 10 Prozent als gefährdet. Dazu kommen neben Medikamenten- und Drogensucht auch sogenanntes Leistungsdoping und Verhaltenssüchte" wie Arbeitssucht. In diesem Seminar sollen die TeilnehmerInnen für Suchtgefahren im Betrieb sensibilisiert werden und Handreichungen und Hilfestellungen für den Umgang mit Sucht in der Arbeitswelt erhalten. Sie lernen neben Institutionen und Organisationen, die Hilfe für den Umgang mit Suchtkranken anbieten, auch ihre Mitwirkungsrechte als betriebliche Interessenvertretung kennen. Erkennen von Suchtverhalten am Beispiel Alkohol, Medikamente, illegale Drogen, Arbeitssucht u. a. Analyse der Ursachen von Suchtverhalten Arbeitsrechtliche Folgen von Sucht in der Arbeitswelt Einführung in Möglichkeiten der Suchtprävention Funktion und Mitwirkungsrechte von Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung beim Umgang mit Suchtkranken Überblick zur inhaltlichen Gestaltung von Betriebsvereinbarungen Sie wünschen weitere Informationen? Bitte melden Sie sich und/oder fordern Sie unseren Flyer an: DGB-Bildungswerk NRW e.v. Anne Wellnitz-Kraus Bismarckstraße 77, Düsseldorf Tel.: Fax: awk@dgb-bildungswerk-nrw.de Qualität ist uns wichtig: Wir sind EFQM zertifiziert Ein Kooperationsprojekt mit: DER GEWERKSCHAFTEN Gemeinsam weiterbilden Kamen-Kaiserau, SportCentrum Seminarkostenpauschale 499,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 335,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer D

8 14 SBV Altersteilzeit 15 Aktuelle Themen und Probleme der Schwerbehindertenvertretung Die Schwerbehindertenvertretung hat als betriebliche Interessenvertretung behinderter Menschen vielfältige Aufgaben und Handlungsfelder abzudecken. Das Seminar ermöglicht den Teilnehmenden, sich über aktuelle Entwicklungen zu informieren, die relevant für die Arbeit als Schwerbehindertenvertrauenspersonen sind. Ein Schwerpunkt liegt auf Handlungsmöglichkeiten im Rahmen der Prävention nach dem SGB IX. Es werden Maßnahmen und Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen aufgezeigt und an konkreten Beispielen von Arbeitsplätzen für Leistungsgewandelte vorgestellt. Darüber hinaus dient das Seminar dem Kennenlernen externer Kooperationspartner der SBV, des Betriebs und des BR. Aktuelle Rechtssprechung zu Fragen der Schwerbehindertenvertretung Deutsche Rentenversicherung Bund: Fachberater Rehabilitation Teilhabe am Arbeitsleben Arbeitsplätze für Leistungsgewandelte ( 81 SGB IX) Exkursion zur Thyssen Krupp AG Besuch einer Werkstatt für Leistungsgewandelte Externe Partner der SBV: Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Münster Antragstellung Grad der Behinderung Gleichstellungsbeantragung Lebensarbeitszeit, Rente und Altersteilzeit Was ist möglich vor 67? Das Seminar befasst sich mit dem Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand. Die vielfältigen zu beachtenden kollektiv- und individualrechtlichen Vorgaben und Vorschriften zum Ausscheiden aus dem Erwerbsleben werden behandelt. Die tariflichen und gesetzlichen Gestaltungsoptionen zum Übergang in den Ruhestand vor 67 werden bearbeitet. Die verschiedenen Altersrenten und die jeweiligen Voraussetzungen Der Beginn der verschiedenen Altersrenten und die Feststellung des individuell frühestmöglichen Rentenbeginns Das Altersteilzeitgesetz Tarifliche Regelungen zur Altersteilzeit Überblick über die Regelungen des Sozialgesetzbuchs (SGB) bei Beendigung des Erwerbslebens durch Arbeitslosigkeit: Sperrzeiten, Ruhezeiten, Anrechnung von Abfindungen Individuelle Gestaltung des Übergangs in den Ruhestand Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche Seminarkostenpauschale 499,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 229,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer D Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche Seminarkostenpauschale 739,- (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 379,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer D Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche Seminarkostenpauschale 499,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 229,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer D

9 16 Mitbestimmung im Betrieb Entgelt 17 Mitbestimmung in Betrieben ohne (Flächen-) Tarifbindung Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse für die Betriebsratsarbeit im Spannungsfeld von tarifvertraglicher Regelung oder ihrem Fehlen und der betrieblichen Umsetzung. Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf den Handlungsoptionen und Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats. Wirkung von Tarifverträgen; Voraussetzungen für die Wirkung; Allgemeinverbindlichkeit; Anlehnung an den Tarifvertrag Wirkung von Betriebsvereinbarungen; freiwillige und erzwingbare Betriebsvereinbarung; Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag; Verschlechternde Betriebsvereinbarung; Beendigung von Betriebsvereinbarungen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Betrieb ohne TV: Entgelt und Tariflohnerhöhungen; Regelung von Arbeitszeit und tariflicher Arbeitszeitverkürzung Rechtsfolgen des Austritts/Übertritts des Arbeitgebers: Nachwirkung Betriebsübergang/Unternehmensumwandlung und das Schicksal der Tarifverträge Entgeltabrechnungen in der betrieblichen Praxis. Handlungsanforderungen an Betriebsräte. Entgeltabrechnungen sind häufig schwer nachzuvollziehen. Besonders bei Schichtarbeit und Leistungsentgelt werden sie so unübersichtlich, dass es schwer fällt, selbst grobe Fehler zu erkennen. Die häufige Auslagerung der Entgeltabrechnung führt dazu, dass auch die Beschäftigten in den Personalabteilungen nicht immer Auskünfte über die Berechnung der einzelnen Entgeltbestandteile geben können. In diesem Seminar werden sowohl Kenntnisse zur konkreten als auch zur überschlagsmäßigen Berechnung der jeweiligen Bruttoentgelte vermittelt. Mit Hilfe von Freeware-Berechnungsprogrammen werden Nettorechnungen durchgeführt. Berechnung tariflicher und betrieblicher Entgeltansprüche z.b.: Grundentgelt, era.-ausgleichsbetrag, betriebliche Zulagen, Leistungsentgelt usw. Zuschläge, Sonderzahlungen und Durchschnittsfaktoren Nettoentgeltberechnungen Aufgaben des Betriebsrats bei der Umsetzung der Tarifnormen im Betrieb Umgang mit Reklamationen der Beschäftigten Anspruch auf Erläuterungen zum Arbeitsentgelt nach 82 BetrVG Kamen-Kaiserau, SportCentrum Seminarkostenpauschale 369,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 190,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer D Bergneustadt, Phönix Hotel Seminarkostenpauschale 369,- Euro (USt. frei) zzgl. Verpflegung ca. 90,- Euro zzgl. USt. (ohne Übernachtung) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 169,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer D

10 18 von profis für profis Der Wirtschaftsausschuss 19 Der Wirtschaftsausschuss 2013 Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen Fragen zu den Aufgaben des Wirtschaftsausschusses und seiner Funktion innerhalb der betrieblichen Interessenvertretung. Das Seminar bietet, ausgehend von den typischen Problemen der Wirtschaftsausschusstätigkeit in den Unternehmen, Hilfen für eine verbesserte Organisation der eigenen Arbeit. Ziel ist es, eigene Forderungen besser wirtschaftlich begründen und betriebswirtschaftliche Argumentationen besser hinterfragen zu können. Es vermittelt grundlegende betriebswirtschaftliche Kenntnisse zum Unternehmensrecht und eine Einführung in das betriebliche Rechnungswesen. Seminare 2013 ExpertInnenwissen zur Gestaltung der Arbeitswelt DER GEWERKSCHAFTEN Gemeinsam weiterbilden ExpertInnenwissen zur Gestaltung der Arbeitswelt: Mit dem gemeinsamen Seminarprogramm von TBS NRW und DGB-Bildungswerk NRW e.v. aktuelle Herausforderungen im Betrieb meistern. Stellung und Aufgaben des Wirtschaftsausschusses Organisation des Wirtschaftsausschusses: Grundlinien einer Geschäftsordnung, Arbeitsteilung und Sitzungsgestaltung ( BetrVG) Unterrichtung in wirtschaftlichen Angelegenheiten nach 106 BetrVG Entscheidungsprozesse in Unternehmen - externes und internes Rechnungswesen als Informationsquellen, Kennzahlen für den Wirtschaftsausschuss Aufbau und Bestandteile des Jahresabschlusses (Bilanz), Grundlage und Bewertung Grundlagen eigener Informationssysteme zur Arbeitsorganisation des Wirtschaftsausschusses, arbeitsorientierte Kennzahlen Rechtliche und betriebspolitische Durchsetzung einer aktiven Informationspolitik ( BetrVG) Information und Programm gibt es beim DGB-Bildungswerk NRW e.v. Jürgen Reusch Katharina Rischke krischke@dgb-bildungswerk-nrw.de Bismarckstr. 77, Düsseldorf Tel.: Fax: Bad Salzuflen, Best Western Hotel Ostertor Seminarkostenpauschale 739,- (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 480,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D

11 20 Berufsunfähigkeit Leiharbeit 21 Das Risiko von Berufsunfähigkeit und die Erwerbsminderungsrente Handlungsanforderungen an die betrieblichen InteressenvertreterInnen Die Absicherung des Risikos von Berufsunfähigkeit für Beschäftigte im Organisationsbereich der IG Metall ist spätestens mit der gesetzlichen Änderung der Erwerbsminderungsrente ein Handlungsfeld für die betrieblichen InteressenvertreterInnen geworden. Neben der Reduzierung der gesetzlichen Leistungen ist vor allem der Zugang zu den Leistungen erheblich erschwert worden. Mittlerweile scheidet etwa jede/r vierte Beschäftigte, bei gewerblichen ArbeitnehmerInnen sogar jede/r dritte vor Erreichen des Rentenalters wegen Berufsunfähigkeit aus dem Erwerbsleben aus. Der Aufklärung über diese Veränderungen kommt daher eine erhebliche Bedeutung zu. Betriebliche Handlungsoptionen und Beteiligungsrechte zur Minderung des Berufsunfähigkeitsrisikos sind stärker als in der Vergangenheit zu nutzen. Änderungen der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente Unmittelbare Auswirkungen der Gesetzesänderung für die Beschäftigten Vorsorgemöglichkeiten zur Berufsunfähigkeit/ Erwerbsunfähigkeit Handlungsoptionen und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretungen Erst Leiharbeit, jetzt Werkverträge Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats Bei einem Rundgang durch den eigenen Betrieb fragt sich ein Betriebsrat heute manchmal, wer die KollegInnen sind, die ihm an verschiedenen Stellen begegnen: Belegschaften werden zersplitterter, Stammbeschäftigte arbeiten mit Leiharbeitnehmern oder Werkvertragsbeschäftigten zusammen. Welche treibenden Kräfte forcieren diese Entwicklung? Welche Ziele verfolgen Arbeitgeber damit und wie sehen Alternativen aus? Das Tarifergebnis in der Metall- und Elektroindustrie bietet LeiharbeitnehmerInnen neue Möglichkeiten durch Übernahmeregelungen und die Einführung eines Branchenzuschlages, es bestehen zudem Regelungsmöglichkeiten durch freiwillige Betriebsvereinbarungen. Welche Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten haben Betriebsräte dabei? Diese und weitere Fragen stehen im Zentrum unseres Tagesseminars zur aktuellen Entwicklung. Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des BR bei der Personalplanung, dem Einsatz von Leiharbeit sowie Werk- und Dienstleistungsverträgen Aktuelle Rechtsprechung Abgrenzung von Leiharbeit/Werk- und Dienstleistungsverträgen, Begriffsbestimmungen Veränderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Neue tarifliche Regelungen zur Leiharbeit: Übernahme von LeiharbeitnehmerInnen Regelungspunkte für eine freiwillige Betriebsvereinbarung Einführung eines Branchenzuschlags IG Metall Verwaltungsstelle Dortmund Seminarkostenpauschale: 149,- (USt. frei) zzgl. Verpflegung: ca. 25,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer D IG Metall Verwaltungsstelle Dortmund Seminarkostenpauschale 149,- (USt. frei) zzgl. Verpflegung: ca. 25,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer D

12 22 Jahresüberblick 2013 Jahresüberblick Hier alle Seminare auf einen Blick. Tagesseminare sind nicht aufgeführt. Januar Weihnachtsferien Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Februar Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do März Entgelt I Erwerbsleben JAV I Osterferien Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So April JAV I Osterferien Mitbestimmung BR I Entgelt Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mai Pfingstferien Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Juni Wirtschaftsausschuss Suchtprävention BR I Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Juli AuG I Sommerferien Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi August Sommerferien Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa September Sommerferien So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Oktober Erwerbsleben JAV I Herbstferien Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do November Herbstferien Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa Dezember Weihnachtsferien So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Weihnachtsferien gehen bis zum 7. Januar 2014.

13 24 Hinweis auf Wahlvorstandsschulung Hinweis auf Wahlvorstandsschulung 25 Betriebsratswahlen 2014 Schulung für Wahlvorstandsmitglieder Normales Wahlverfahren Das Seminar vermittelt Kenntnisse in Fragen der Gestaltung und Durchführung von Betriebsratswahlen nach dem normalen Wahlverfahren im Betrieb. Dies gilt zwingend ab 100 wahlberechtigten ArbeitnehmerInnen und kann wahlweise ab 51 wahlberechtigten ArbeitnehmerInnen im Betrieb nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Neben den rechtlichen Grundlagen und aktuellen Neuerungen für die Durchführung von Betriebsratswahlen sollen Vorschläge zur betriebsspezifisch optimalen Durchführungs- und Vorgehensweise vorgestellt und bearbeitet werden. Vor- und Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten sollen diskutiert und beurteilt werden. Allgemeine Vorschriften zur Betriebsratswahl nach aktuellem Recht Aktives und passives Wahlrecht: Arbeitnehmer des Betriebes, Leiharbeitnehmer, Heimarbeiter, Außendienstler, Telearbeiter Erstellung von Wählerliste und Wahlausschreiben Wahl mehrerer Betriebsratsmitglieder Vorschläge und Wahlverfahren bei einer oder mehreren Listen, Minderheitengeschlecht und Sitzverteilung Schriftliche Stimmabgabe und andere Verfahrensweisen Wahlvorschläge von Gewerkschaften Kamen-Kaiserau, SportCentrum Seminarkostenpauschale 149,- (USt frei) zzgl. Verpflegung: ca. 50,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer D Kamen-Kaiserau, SportCentrum Seminarkostenpauschale 149,- (USt frei) zzgl. Verpflegung: ca. 50,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer D Kamen-Kaiserau, SportCentrum Seminarkostenpauschale 149,- (USt frei) zzgl. Verpflegung: ca. 50,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer D

14 27 Tamara Göres Betriebsrätin, Bonn-Rhein-Sieg Wer durchblickt, kann besser handeln. Informatives»Da setze ich Prioritäten: Für mich ist es wichtig an den Seminaren des DGB-Bildungswerks NRW teilzunehmen. Der Umgang mit Gesetzen gehört genauso dazu, wie die Rechte und Pflichten des Betriebsrats kennen zu lernen. Motivierend war besonders der Erfahrungsaustausch mit anderen Betriebsräten und das Know-how der ehrenamtlichen Referenten aus meiner Region.«

15 28 Tagungshäuser Tagungshäuser 29 Tagungshäuser IG Metall-Bildungszentrum Otto-Brenner-Str Sprockhövel Tel.: Fax: Hotel Haus Rasche Wilhelmstr Bad Sassendorf Tel.: Fax: info@haus-rasche.de Der Neubau des Bildungszentrums bietet in 126 Zimmern gehobenen Hotelkomfort in kollegialer Atmosphäre. Das Haus verfügt über 15 mit zeitgemäßer Multimedia-Konferenztechnik ausgestattete Seminarräume, bietet mit Sportplatz, Bibliothek, Bar, Kicker, Tischtennisplatte und Kegelbahn aber auch zahlreiche Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. Wer entspannen möchte, kann dies im großen Wellnessbereich mit Massagen, Sauna und Dampfbad tun. Alternativ trainiert man die Muskeln und Kondition im Fitnessbereich oder auf dem Mietfahrrad bei einer Tour durch die schöne Natur. Auch das neue Bildungszentrum bietet in Kooperation mit der AWO ganzjährig eine kostenlose Kinderbetreuung, deren Bedarf vorher angemeldet werden muss. Die Zimmer bieten Dusche, WC, Radio, TV, Internet und Telefon. Sprockhövel liegt am Südrand des Ruhrgebietes in waldiger, hügeliger Umgebung. Die Wege in die benachbarten Städte sind kurz, sei es nach Hattingen oder Bochum, Essen oder Wuppertal. IG Metall Jugendbildungsstätte Schliersee Unterleiten Schliersee Tel.: Fax: schliersee@igmetall.de Die im Oktober 2000 wieder eröffnete Bildungsstätte zeigt sich in einem komplett neu gestalteten Outfit. Die Innenausstattung erfüllt höchste Anforderungen und ist speziell auf die Bedürfnisse von Jugendlichen ausgerichtet. An der Schule werden bundesweite und regionale Jugendseminare der IG Metall durchgeführt. Durch die besondere Lage in einem international bekannten Urlaubs- und Wintersportort bieten sich auch vielseitige natursportliche und erlebnispädagogische Aktivitäten. Zur Freizeitgestaltung gibt es u. a. Tischtennis, Billard, Kicker, Darts, Sauna, Leihfahrräder, TV, Kneipe, Sportplatz, Kanus usw. Alle Zimmer verfügen über Telefon, Dusche und WC. Das Hotel findet man in zentraler Lage von Bad Sassendorf, direkt am Bahnhof, nur wenige Gehminuten vom Thermalbad, Kurpark und Kurmittelhaus entfernt. Das stilvoll eingerichtete Haus mit nettem Restaurant, idyllischem Biergarten und gemütlicher Bierstube verfügt über zeitgemäß komfortable Gästezimmer mit Dusche/WC, Telefon und TV. SportCentrum Kamen- Kaiserau Jakob-Koenen-Straße Kamen Tel.: Fax: post@flvw.de Das SportCentrum Kaiserau vereint Hotel, Schule und Kongresse. Das neue Sporthotel Kaiserau verfügt über 48 Zimmer. Die modern ausgestatteten Räume sind bis zu 36 qm groß. Sie sind ausgestattet mit einer Sitzecke, Schreibtisch mit Internetzugang, drehbarem Flachbildschirm, einem Kingsize-Bett sowie Dusche und WC. Jedes der Zimmer hat einen eigenen Balkon. Für den Freizeitbereich ist mit einer Sportsbar, einer Cafeteria und einem Biergarten sowie zwei Kegelbahnen, einer Großbildleinwand mit Sitzecke, einer Minigolfanlage und einem Beach-Soccer-Feld bestens gesorgt. Auch Wellness kommt in diesem Haus nicht zu kurz. Eine Sauna, ein Dampfbad, ein Whirlpool und ein Fitnessraum runden das Angebot ab.

16 30 Tagungshäuser Seminardurchführung 31 Seminardurchführung Best Western Hotel Ostertor Osterstraße Bad Salzuflen Tel.: Fax: hotels/bad-salzuflen/best- WESTERN-Hotel-Ostertor Das 2008 errichtete Hotel Best Western Ostertor liegt im Zentrum von Bad Salzuflen, Stadt und Thermal-Heilbad im Kreis Lippe Nordrhein- Westfalens. Die Zimmer sind ausgestattet mit Bad, Föhn, Schreibtisch, Internetanschluss, Klimaanlage und LCD-Fernseher. Die Tagungsräume verfügen über moderne Technik und Tageslicht. Nach dem Seminartag bietet ein kleiner Wellnessbereich finnische Sauna und Dampfbad, es gibt ein hauseigenes Restaurant, und nur wenige Schritte entfernt lädt die historische Altstadt zum Spaziergang ein. Phönix Hotel Am Räschen Bergneustadt Tel.: Fax.: info@phoenix-hotel.de Die 4-Sterne-Zimmer im PHÖNIX Hotel sind alle ausgestattet mit Dusche/ WC, Telefon, Föhn, WLAN und Sat-TV. Weiterhin verfügt das Hotel über Pool, Sauna, Biosauna, Dampfgrotte sowie einen großzügigen Außenbereich mit Spielplatz. Das Panorama-Restaurant mit spektakulärem Blick über Bergneustadt rundet den Aufenthalt ab. Die Verantwortung für Planung und Durchführung der Seminare liegt beim DGB-Bildungswerk NRW e.v. in Händen von Susanne Grimm. Kosten Die Kosten für mehrtägige Seminare beinhalten Seminarpauschale, Unterkunft (wenn nicht anders ausgewiesen) und Vollpension, bei Tagesseminaren Seminarpauschale und Verpflegung. Die Seminarkostenpauschale ist umsatzsteuerfrei, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. Die Kosten sind gemäß 37 (6) bzw. 65 (1) BetrVG in Verbindung mit 40 BetrVG sowie gemäß 96 (4) in Verbindung mit 96 (8) SGB IX vom Arbeitgeber zu tragen. Seminarabsage Das DGB-Bildungswerk NRW e.v. behält sich vor, Seminare aufgrund zu geringer Zahl von TeilnehmerInnen oder Verhinderung der ReferentInnen auch kurzfristig abzusagen. Anmeldung In der Regel erfolgt die verbindliche schriftliche Anmeldung bis acht Wochen vor Seminarbeginn beim DGB-Bildungswerk NRW e.v. Besser ist es, sich früher anzumelden! Ausfallkosten Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Seminarbeginn bei Mehrtages- Lehrgängen entstehen keine Kosten. Bei kurzfristigen Absagen, d. h Tage vor Seminarbeginn werden 50 % der Seminargebühr berechnet. Absagen, die 1 3 Tage vor Seminarbeginn eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesen Fällen stellen wir 100% der Seminargebühr in Rechnung. Werden dem Bildungswerk wegen der Nichtteilnahme am Seminar Ausfallkosten (für Unterkunft und Verpflegung) in Rechnung gestellt, so sind diese ebenfalls zu erstatten. Bei Tagesseminaren kann bis zu einer Woche vor Seminarbeginn kostenfrei abgesagt werden; bei Absage ab 6 Tagen vor Seminarbeginn werden 50 % der Seminargebühr und ggf. Ausfallkosten für Verpflegung berechnet. Unsere Veranstaltungen stehen allen Interessierten offen. Je nach Thema können Freistellungsmöglichkeiten für Betriebsräte (nach 37 (6) BetrVG), Schwerbehindertenvertrauenspersonen ( 96 (4) SGB IX) und Jugend- und Auszubildendenvertretungen (nach 37 (6) BetrVG/ 65 (1) BetrVG) in Anspruch genommen werden. Sollten Fragen offen bleiben, kann man uns ansprechen, wir werden versuchen, auch für ganz spezielle Problemlagen die passende Lösung zu finden.

17 32 Ratgeber Freistellung Ratgeber Freistellung 33 Ratgeber Freistellung Erforderliches Wissen Die Wahrnehmung der Aufgaben als betriebliche Interessenvertretung erfordert umfangreiche Kenntnisse und Fähigkeiten. Das entsprechende Rüstzeug kann man sich auf Seminaren verschaffen. Ist das vermittelte Wissen nicht nur nützlich oder hilfreich, sondern erforderlich zur sachgemäßen Erledigung der Interessenvertretungsarbeit, muss der Arbeitgeber nicht nur für die Teilnahme bezahlt freistellen, sondern auch sämtliche Kosten übernehmen, die im Zusammenhang mit der Seminarteilnahme entstehen. Für Betriebsräte ergibt sich dies aus dem 37 (6) BetrVG in Verbindung mit 40 (1) BetrVG, für Jugend- und Auszubildendenvertretungen aus dem 65 (1) BetrVG und für Schwerbehindertenvertretungen aus dem 96 (4) SGB IX in Verbindung mit dem 96 (8) SGB IX. Es gibt keine zeitliche Beschränkung. Unterteilen kann man das erforderliche Wissen in zwei Kategorien: Grundlagen- und Spezialwissen. Grundlagenwissen Jedes gewählte Interessenvertretungsmitglied benötigt unabhängig von der Funktion oder dem Aufgabenbereich innerhalb des Gremiums einige Grundlagenkenntnisse, um seinen Aufgaben als gewähltes Mitglied der Interessenvertretung nachzukommen. Hierbei dreht es sich um folgende Themenfelder: Betriebsverfassungsgesetz Allgemeines Arbeitsrecht Arbeitssicherheit/Unfallverhütung Grundkenntnisse zu diesen Bereichen (je nachdem, was zutreffend ist) muss jedes Mitglied der Interessenvertretung einschließlich regelmäßig nachrückender Ersatzmitglieder besitzen, um seinen Aufgaben ordnungsgemäß nachzukommen. Insbesondere neu gewählte Mitglieder sollten möglichst zügig an den Grundlagenseminaren teilnehmen. Speziell erforderliches Wissen Darüber hinaus ist Wissen erforderlich, um konkret im Betrieb anfallende Aufgaben zu bearbeiten. Dies kann sich durch ein Vorhaben des Arbeitgebers (z. B. Auslagerung einer Abteilung), durch Beschwerden oder Hinweise der Beschäftigten (z. B. konkrete Hinweise auf einen Mobbingvorfall), durch Wahrnehmung eines Initiativrechts der Interessenvertretung (z. B. Verhandlung einer Betriebsvereinbarung zu einer neuen Arbeitszeitregelung) oder durch spezielle betriebliche oder branchenübliche Problemlagen ergeben. Beschlussfassung Wer wann zu welchem Seminar fährt, entscheidet allein das Interessenvertretungsgremium, nicht das einzelne Mitglied und erst recht nicht der Arbeitgeber. Bei der Frage, ob überhaupt eine Schulung besucht werden soll, ist zunächst die Erforderlichkeit ausschlaggebend. Bei der Auswahl der konkreten Veranstaltung prüft das Gremium die Angemessenheit der Dauer, der Kosten und der Qualität. Weder muss das billigste, noch das kürzeste Angebot und auch kein bestimmter Anbieter gewählt werden. Gewerkschaftliche Angebote genießen den Vorzug, dass ihnen die Rechtsprechung eine in jeder Hinsicht ordnungsgemäße Durchführung zuspricht (BVerwG P45.78 BVerwGE 58, 54). Hat ein Arbeitgeber hieran Zweifel und will deswegen die Teilnahme verhindern, muss er sehr konkret darlegen, worauf sich seine Zweifel gründen. Die Entsendung erfolgt über einen ordnungsgemäßen Beschluss, d. h. auf der Tagesordnung der Sitzung muss es einen entsprechenden Tagesordnungspunkt z. B. Entsendung zu Schulungen mit Benennung des/der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare geben. Wichtig: Ein Beschluss unter dem Tagesordnungspunkt Verschiedenes ist rechtlich unwirksam! Der Beschluss umfasst folgende Punkte: Wer fährt zum Seminar? (ggf. ErsatzteilnehmerIn beschließen) Termin (Achtung: eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss erforderlich, daher immer zuerst klären, ob im konkreten Seminar noch freie Plätze vorhanden sind) Kosten (beachten, dass zu den Seminarkosten noch Reisekosten hinzukommen) Anbieter Themenplan Kann der Arbeitgeber die Teilnahme an einer Schulung verhindern? Unter bestimmten Bedingungen: ja. Er kann die Erforderlichkeit bezweifeln oder bemängeln, dass betriebliche Belange nicht ausreichend berücksichtigt wurden. In der schematischen Darstellung ist abgebildet, wie der Betriebsrat dann verfahren sollte (siehe Seite 37). Weiterführende Literatur/Links: Wolfgang Däubler (2004): Handbuch Schulung und Fortbildung Bund-Verlag

18 34 Der Weg zur Teilnahme Der Weg zur Teilnahme 35 Der Weg zur Teilnahme für Betriebsrats-Mitglieder nach 37 (6) BetrVG Der Weg zur Teilnahme für Schwerbehindertenvertretungen nach 96 (4) SGB IX Tagesordnung BR lädt mit gesondertem Tagesordnungspunkt Entsendung zu Schulungen mit Benennung des/ der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare frühzeitig zu einer ordentlichen BR-Sitzung ein. Auswahl Die Schwerbehindertenvertretung wählt selbst infrage kommende Veranstaltungen aus und überprüft, ob sie für ihre Arbeit erforderlich sind. Auswahl Beschluss Anmeldung BR-Gremium wählt infrage kommende Schulungen aus und überprüft, ob sie für die Arbeit des Gremiums und für die (Ersatz-) TeilnehmerInnen erforderlich sind und die betrieblichen Belange (Kosten, zeitliche Lage) genug berücksichtigen. Achtung: eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss erforderlich. Daher immer zuerst klären, ob im konkreten Seminar noch freie Plätze sind. Nach Feststellung der Erforderlichkeit und Berücksichtigung der betrieblichen Belange fasst das BR-Gremium den Beschluss über die Lehrgangsteilnahme. Verbindliche Anmeldung durch den Betriebsrat (gerne auch per Fax ) mit Anmeldebogen in diesem Heft. Entscheidung Anmeldung Mitteilung an Arbeitgeber Nach Feststellung der Erforderlichkeit trifft die Schwerbehindertenvertretung die Entscheidung über die Lehrgangsteilnahme. Verbindliche Anmeldung durch die Schwerbehindertenvertretung (gerne auch per Fax ) mit Anmeldebogen in diesem Heft. Die Schwerbehindertenvertretung teilt dem Arbeitgeber die Entscheidung mit (siehe Musterschreiben in diesem Heft). Mitteilung an Arbeitgeber BR teilt dem Arbeitgeber den Beschluss mit (siehe Musterschreiben in diesem Heft). Einladung/ Unterlagen Die Schwerbehindertenvertretung erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.v. Der Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW e.v. mit der Seminardurchführung beauftragen. Ausfallkosten Siehe Seite 31 Einladung/ Unterlagen Ausfallkosten BR erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.v. Der Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW e.v. mit der Seminardurchführung beauftragen. Siehe Seite 31 Seminarkosten: Wenn der Arbeitgeber im Anschluss an das Seminar die Bezahlung der Schulungskosten verweigert und Gespräche nicht weiterhelfen, ist nach Rücksprache mit dem DGB Bildungswerk NRW e.v. und der IG Metall durch die Schwerbehindertenvertretung ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren einzuleiten. Entgeltausfall: Die einzelne Schwerbehindertenvertrauensperson muss ihren Entgeltausfall im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen.

19 36 Die Seminarprofis Vorgehen bei Streitigkeiten 37 Das DGB-Bildungswerk NRW: die Seminarprofis! Vorgehen bei Streitigkeiten. Wenn der Arbeitgeber blockt Der Arbeitgeber bestreitet die Erforderlichkeit des Lehrgangs. Der Arbeitgeber hält die betrieblichen Belange für nicht genügend berücksichtigt. Susanne Grimm Jürgen Reusch Der Arbeitgeber kann ein arbeitsgerichtliches Verfahren einleiten, wenn er die Schulungsteilnahme des BR- Mitglieds verhindern will. Der Arbeitgeber muss die Einigungsstelle anrufen. Sie entscheidet über die zeitliche Teilnahme. Daher frühzeitige Mitteilung an den Arbeitgeber. Kompetenz Seit mehr als 20 Jahren bietet das DGB-Bildungswerk NRW e.v. arbeitsweltorientierte Seminare, Studien-Seminare und Projekte an. Damit schaffen wir das Basiswissen und die notwendige Kompetenz für eine wirkungsvolle Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit passgenauen Lösungen und der Vermittlung von Spezialkenntnissen für Gremien, Gremienvorsitzende, Wirtschaftsausschussmitglieder und andere Fachleute stellen wir Augenhöhe zwischen Arbeitnehmervertretern und Arbeitgebern her. Ergänzt wird unser Angebot durch Beratung in Sachen Weiterbildung und allen Fragen der Freistellung. Wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet, sofort eine Betriebsratssitzung einberufen. Beschließen, dass der BR an der Schulung festhält und die Erforderlichkeit ordentlich begründen. Den Beschluss mit der Begründung dem Arbeitgeber mitteilen. Wenn der Arbeitgeber die Berücksichtigung der betrieblichen Belange bestreitet, zeitnah eine BR-Sitzung einberufen. Beschließen, dass der BR an der Schulung festhält und entsprechend begründen. Zugehörigkeit Als Bildungswerk der Gewerkschaften in Nordrhein-Westfalen orientieren wir uns an den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Ihre Interessen und Rechte stehen im Mittelpunkt unseres Bildungsangebotes. Unsere Seminare richten sich an Betriebs- und Personalräte, Vertrauensleute, Mitarbeitervertreterinnen und -vertreter, Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten, aber auch an alle anderen interessierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich für ihre Rechte interessieren und einsetzen wollen. Vertrauen Vertrauen ist die wichtigste Voraussetzung für eine Beziehung, auch oder besonders für eine Lernbeziehung. Jedes Jahr vertrauen mehr als Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf das Wissen und Können von rund Referentinnen und Referenten. Mit etwa Bildungsveranstaltungen jährlich sind wir der größte Anbieter politischer Bildung in Nordrhein- Westfalen. Weitere Informationen: oder Telefon: DER GEWERKSCHAFTEN Das BR-Mitglied kann gegen den Willen des Arbeitgebers an der Schulung teilnehmen. wenn der Arbeitgeber kein gerichtliches Verfahren einleitet oder nicht auf den Beschluss des Betriebsrats reagiert oder kurzfristig ohne vorherige Ankündigung die Seminarteilnahme verhindern will. wenn der Arbeitgeber die Einigungsstelle nicht anruft oder kurzfristig (ca. 2 Wochen vorab) trotz frühzeitiger Anmeldung die Teilnahme am Seminar verhindern will. Der Arbeitgeber verweigert die Zahlung der Seminarkosten und des Entgeltausfalls. Seminarkosten: Der BR leitet nach Rücksprache mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.v. ein Beschlussverfahren zur Kostentragung durch den Arbeitgeber beim Arbeitsgericht ein. Tipp: die örtliche IG Metall einbeziehen. Entgeltausfall: Das einzelne BR-Mitglied muss seinen Entgeltausfall im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen.

20 38 Musterschreiben Musterschreiben 39 Musterschreiben BETRIEBSRATSBESCHLUSS gem. 37 Abs. 6 BetrVG Der Betriebsrat beschließt, den/die KollegIn (Name)... gem. 37 Abs. 6 BetrVG zu der Schulungsveranstaltung (Titel) MITTEILUNG AN ARBEITGEBER FÜR SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNGEN An den Arbeitgeber Betrifft: Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung Die Schwerbehindertenvertretung hat in ihrer Sitzung vom... bis zum... zu entsenden. am... entschieden, Die Veranstaltung findet statt in... die Kosten werden ca.... Euro betragen. dass... in seiner Eigenschaft als Schwerbehindertenvertrauensperson an der Schulungsveranstaltung... MITTEILUNG AN ARBEITGEBER Sehr geehrte Damen und Herren, der Betriebsrat hat beschlossen, den/die KollegIn (Name)... gem. 37 Abs. 6 BetrVG zu der Schulungsveranstaltung (Titel) vom... bis zum... zu entsenden. vom... bis zum... teilnimmt. Den Inhalt der Veranstaltung entnehmen Sie bitte der beiliegenden Ausschreibung. Sollten von Ihrer Seite Vorbehalte hiergegen bestehen, bitte ich um unverzügliche Mitteilung, damit ich diese ggf. berücksichtigen kann. Mit freundlichem Gruß Unterschrift Die Veranstaltung findet statt in... die Kosten werden ca.... Euro betragen. Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der in Kopie beiliegenden Ausschreibung. Wir bitten um Kenntnisnahme.

21 40 Anschrift Notizen 41 Die Anschrift der IG Metall Verwaltungsstellen vor Ort IG Metall Verwaltungsstelle Dortmund Dortmund, Ostwall Tel.: / Fax: / dortmund@igmetall.de IG Metall Verwatungsstelle Unna Unna, Bahnhofstr Tel.: / Fax: 02303/ unna@igmetall.de DER GEWERKSCHAFTEN DGB-Bildungswerk NRW e.v. Bismarckstraße Düsseldorf Tel.: Fax: sgrimm@dgb-bildungswerk-nrw.de

22 42 Die Seminarprofis Seminaranmeldung 43 Seminaranmeldung 2013 IG Metall Bildungsregion Dortmund-Unna Kopieren und faxen an DGB-Bildungswerk NRW Fax: Hiermit melde ich mich verbindlich an: Name, Vorname... Straße... PLZ, Ort... Telefon privat... Qualität ist keine Momentaufnahme, sondern eine permanente Herausforderung. Das DGB-Bildungswerk NRW legt hohe Maßstäbe an sich selbst an. Um die Qualität unserer Bildungsangebote sicherzustellen, stehen wir in einem ständigen Dialog mit unseren Teilnehmerinnen und Teilnehmern, unseren Referentinnen, Referenten und Kooperationspartnern. An ihren Urteilen und Verbesserungsvorschlägen messen wir uns. Denn: Wir wollen immer besser werden! Telefon berufl ich... Firma. Das DGB-Bildungswerk NRW ist Mitglied von EFQM. Die European Foundation for Quality Management (EFQM) ist eine nicht gewinnorientierte Mitgliederorganisation mit Sitz in Brüssel. Sie hat das EFQM-Modell als Qualitätsmanagementsystem des Total Quality Management entwickelt. Es wird als Werkzeug genutzt, um auf Grundlage von Selbstbewertungen Stärken und Potenziale zu ermitteln, anzuregen und zu verbessern. Seminartitel... Seminartermin... Seminarnummer... DGB-Bildungswerk NRW e.v. Bismarckstraße Düsseldorf Tel.: Fax: Qualität ist uns wichtig: Wir sind EFQM zertifiziert Beschlussfassung am... Ich bin einverstanden, dass meine Daten zum Zweck der Seminaroganisation sowie für Informationen über weitere Seminare und Veranstaltungen des DGB-Bildungswerk NRW e.v. elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Datum... Unterschrift...

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