Der Gemeinderat beschloss bei 2 Gegenstimmen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und den Befreiungen zuzustimmen.
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- Irmgard Hummel
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1 Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom TOP 1: Bürger fragen TOP 2: Bausachen TOP 2.1 Bauvorhaben Flst. 216 / Pferdehaltung In der letzten Sitzung wurde darüber beraten, ob dem Bauvorhaben auf dem Flst. 216 das gemeindliche Einvernehmen zum Bau des Heulagers, Offenstalls und der Dunglege erteilt werden soll. Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt und muss daher in der Februarsitzung abschließend behandelt werden. Nach der Verkehrsschau mit Vertretern der Polizei sowie dem Landratsamt wurde der Gemeinde mitgeteilt, dass das Landratsamt die bisherige Zufahrt über das Flst. 202 kritisch sieht und eine alternative Zufahrt fordert. Weitere Gespräche hierüber finden in den kommenden Wochen statt. Da beide Themen, Zufahrt und Bauvorhaben rechtlich getrennt gesehen werden müssen, wurde vom VS vorgeschlagen, diese Themen zu trennen und das Thema Zufahrt im Gemeinderat zu behandeln, sobald Gespräche mit dem Landratsamt geführt wurden. Diesem Vorschlag konnten sich die Gemeinderäte anschließen. Dem Bauvorhaben auf dem Flst. 216 bezüglich Neubau eines Heulagers, Offenstalls sowie Dunglege wurde einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt. TOP 2.2 Bauvorhaben Flst / Buchenweg Die Eigentümer des Flst beantragen eine Baugenehmigung zum Bau eines Einfamilienhauses auf o.g. Flurstück. Es werden folgende Befreiungen beantragt: - Unterschreitung der EGH um 25 cm - Unterbrechung der Dachlänge durch 2 Gauben. Lt. Bebauungsplan darf die Unterbrechung maximal 1/3 der Gesamtdachlänge betragen. Dies wären hier 4,40 m. Beantragt wird eine Befreiung auf 5,60 m, insgesamt 42 %. - Befreiung des Abstandes zum Ortgang. Vorgeschrieben sind 2,00 m (Abstand Gaube zum Dachende). Es wird hier eine Befreiung auf 1,50 m gestellt. Der Gemeinderat beschloss bei 2 Gegenstimmen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und den Befreiungen zuzustimmen. TOP 3: Beratung und Verabschiedung der Haushaltssatzung für das Jahr 2015 Insgesamt wird von einem Volumen des Haushaltsplanes i.h.v ausgegangen, davon im Verwaltungs- sowie im Vermögenshaushalt. Die Zuführungsrate an den Verwaltungshaushalt beträgt , die Zuführung an die allgemeine Rücklage , so dass am Jahresende die allgemeine Rücklage voraussichtlich betragen wird. Die Pro-Kopf-Verschuldung sinkt auf 19 pro Einwohner und es ist keine Kreditaufnahme notwendig. Von Seiten des Gemeinderates wurden detaillierte Fragen zu einzelnen Positionen gestellt. Weiterhin wurden diverse Anträge zur Behandlung von einzelnen Punkten in den kommenden Sitzungen gestellt und beschlossen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, der Haushaltssatzung sowie dem Haushaltsplan für 2015 zuzustimmen.
2 Nachfolgend wird ein Teil des Vorberichts auszugsweise veröffentlicht: Einwohnerentwicklung Haushaltsvolumen Der Haushalt 2015 schließt ab mit Einnahmen und Ausgaben i.h.v Davon im Verwaltungshaushalt im Vermögenshaushalt Das Haushaltsvolumen hat sich gegenüber dem Vorjahr erhöht. Gründe hierfür sind höhere Zuweisungen und Steuereinnahmen.
3 Die Einnahmen Verwaltungshaushalt Grundsteuer A+B Gewerbesteuer Gemeindeanteil a.d. Eink. Steuer Gemeindeanteil a. d. Umsatzsteuer Zuweisungen vom Land Familienleistungsausgleich Sonstige Steuern Gebühren und ähnliches Verkaufserlöse, Mieten und Pachten Zuweisungen und Erstattungen Kalk. Einnahmen Innere Verrechnungen Zinsen, Gewinnanteile Vermögenshaushalt Zuführung vom Verw. Haushalt Entnahme aus Rücklage 0 0 Rückflüsse von Darlehen 4 0 Einnahme aus der Veräußerung Von Sachen d. Anlagevermögens Beiträge und ähnliche Entgelte 0 28 Zuweisungen v. Land Zuwendungen v. untern. Bereichen 0 0 Zuwendungen v. Zweckverb. 0 0 Kredite 0 0
4 Die Ausgaben Verwaltungshaushalt Der Verwaltungshaushalt beläuft sich bei den Ausgaben auf Dies entspricht 83 % des Gesamthaushalts. Im Jahr 2014 betrug der Anteil des Verwaltungshaushalts ebenfalls 83 %. a) Personalkosten Die Personalkosten sind mit veranschlagt. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies ein Zuwachs um Ursache hierfür sind die Einstellung einer Schulsekretärin, der Mehrbedarf in der Grundschulbetreuung sowie die tariflichen Lohnsteigerungen im öffentlichen Dienst. b) Bewirtschaftung Die Kosten für die Bewirtschaftung aller Grundstücke belaufen sich auf Gegenüber dem letzten Jahr ist dies eine Steigerung um Vermögenshaushalt Der Vermögenshaushalt hat ein Volumen von Dieser Betrag entspricht 17 % des Gesamthaushalts. Im Jahr 2014 betrug der Anteil ebenfalls 17 %. Zur Finanzierung des Vermögenshaushalts setzen wir beinahe ausschließlich auf eigene Mittel. Lediglich beim Sanierungsprogramm, bei der Fremdwasserstudie und bei der Umrüstung der Straßenbeleuchtung sind staatliche Gelder eingeplant. - Am Bauhof wird eine neue Fahrzeugüberdachung gebaut - die Entwurfsplanung für die Lonetalhalle wird aufgestellt - der vorletzte Straßenabschnitt im Baugebiet Brunnenhalde wird asphaltiert - es wird mit der Vermögenserfassung für das Neue Haushaltsrecht begonnen - Auf dem Friedhof in Westerstetten sollen Urnenwände aufgestellt werden. - im alten Gewerbegebiet Häuslesäcker II wird der Bebauungsplan erweitert - in der Grundschule soll ein Klassenzimmer saniert werden Steuern, Zuwendungen und Gebühren Realsteuern Die Hebesätze bei den Grundsteuern und bei der Gewerbesteuer bleiben unverändert. So gibt es auch keine größeren Abweichungen gegenüber dem Vorjahr. Wir haben weiterhin eine geringe Steuerkraft, wenn wir auch keine riesigen
5 Gewerbesteuerschwankungen beklagen müssen. Allerdings geschieht dies auf einem sehr niedrigen Niveau. Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer Der Anteil der Einkommenssteuer ist gestiegen. Dies ist Ausdruck einer guten Konjunktur und einer niedrigen Arbeitslosigkeit. Es zeigt jedoch auch die starke Abhängigkeit unserer Einnahmen von der Gesamtkonjunktur.
6 Schlüsselzuweisungen Die Schlüsselzuwendungen sind Zuwendungen des Landes, die sich an der Steuerkraft der Gemeinde orientieren. Diese Zuwendungen bilden den Schwerpunkt des kommunalen Finanzausgleichs. Das nicht ganz einfache Berechnungssystem geht von zwei Größen aus: a) dem Finanzbedarf einer Gemeinde, der durch eine Bedarfsmesszahl ausgedrückt wird: für Einwohner x = b) der Steuerkraft einer Gemeinde, die durch eine Steuerkraftmesszahl ausgedrückt wird. Diese errechnet sich aus den Realsteuern abzüglich der Gewerbesteuerumlage und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer: für Diese Steuerkraftmesszahl ist gegenüber dem Vorjahr um gestiegen. Umlagen Kreis Land
7 Gebühren und Abgaben Im Jahr 2014 wurden Erhöhungen im Bereich der Kindergartengebühren und Senkungen im Bereich der Wassergebühren vorgenommen. Kalkulatorische Kosten Fortgeführt werden die Berechnungen der kalkulatorischen Kosten für die Haushalte Kindergarten, Kindergartenerweiterung, Salzsilo, Aufsitzmäher Grillo, Kleintraktor Kubota, Schulbus, EDV-Geräte, Schneepflug, Anhänger, Feuerwehr MTW, Feuerwehr LF 8, Lonetalhalle, Kegelbahn, Mulcher, Balkenmäher, Kleintraktor Echo, Versenkungsapparat u. Leichenwagen, Photovoltaikanlagen, Abwasserbeseitigung ohne Kläranlage, Kläranlage mit Zuleitung sowie für die Wasserversorgung. Die Verwaltungskostenbeiträge und die inneren Verrechnungen haben wir nach der Personalkostensteigerung und den gemachten Erfahrungen der Vorjahre festgeschrieben. Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt Allgemeines Der Überschuss der Einnahmen abzüglich der Ausgaben aus dem Verwaltungshaushalt ergibt die Zuführung an den Vermögenshaushalt (Bruttoinvestitionsrate). Nach Abzug der Tilgungsausgaben verbleibt die Nettoinvestitionsrate. Diese beiden Beiträge haben sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt: Bruttoinv.rate Nettoinv.rate
8 Zuführungsrate brutto Ergebnis 2012 Ergebnis 2013 Ansatz 2014 Ansatz = 20,1 % des VWH = 21,9 % des VWH = 13,8 % des VWH = 8,9 % des VWH Zuführungsrate netto Ergebnis 2012 Ergebnis 2013 Ansatz 2014 Ansatz = 59 % des VMH = 368 /Einw = 72 % des VMH = 430 /Einw = 65 % des VMH = 265 /Einw = 42 % des VMH = 177 /Einw. Die vorstehende Aufstellung zeigt, dass der Anteil der Zuführungsrate im Verwaltungshaushalt im Jahr 2015 kleiner wird. Umso größer ist daher in Zukunft die Abhängigkeit von den staatlichen Zuweisungen und Zuschüssen und von der konjunkturellen Entwicklung. Verschuldung Die Verschuldung der Gemeinde hat sich seit 2004 wie folgt entwickelt ( /Einwohner):
9 Stand der Kredite zum /. Tilgung Stand zum /. ordentliche Tilgung Stand zum : Einw. 19 / Einw. Die Schuldenaufstellung zeigt, dass die Gemeinde Westerstetten im Vergleich zu anderen Gemeinden gut da steht. Der Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden liegt bei 695 /Einwohner. Allgemeine Rücklage Die allgemeine Rücklage hatte auf einen Stand von Im Haushalt 2014 ist eine Zuführung i.h.v geplant worden. Der Mindestbetrag liegt bei ist eine Zuführung i.h.v geplant, so dass mit einer Rücklage in Höhe von am Jahresende gerechnet werden kann. Kassenlage Im Jahr 2014 war die Kasse stets flüssig. Wir mussten keine Kassenkredite in Anspruch nehmen. Ebenso mussten wir keine Kredite aufnehmen. Es konnten flüssige Mittel zinsbringend angelegt werden. Die Zinsen für unsere Kredite sind konstant geblieben. Finanzplanung Im Investitionsplan sind folgende Maßnahmen enthalten: a) Landessanierungsprogramm b) Grunderwerb c) Resterschließung Brunnenhalde d) Resterschließung Neubaugebiet Am Lone-Ufer e) Lonetalhalle f) Projekt Neues Kommunales Haushaltsrecht (NKHR)
10 Beurteilung der Haushaltslage Gegenüber dem Vorjahr hat sich das Volumen des Gesamthaushalts erhöht. Gründe hierfür sind höhere Einnahmen von Seiten des Landes aufgrund der guten konjunkturellen Lage. Die Rücklagen hingegen können ausgebaut werden. Dies ist auch dringend nötig, da im Jahre 2016 das Projekt Neubau der Lonetalhalle begonnen werden soll. Hierfür müssen Rücklagen gebildet werden, um die notwendigen Kreditaufnahmen für das Projekt so gering wie möglich zu halten. Für das Projekt sind wir dringend auf erhebliche Zuschüsse des Landes angewiesen. Trotz dessen investiert die Gemeinde weiterhin in die Infrastruktur, in die Erschließung von Baugebieten sowie in den Ausbau der Kinderbetreuung. Die Investitionssumme 2015 ist jedoch im Vergleich zu den Vorjahren sehr gering, da die finanziellen Kräfte auf das Lonetalhallenprojekt gebündelt werden. Eine schrittweise Umrüstung auf LED-Lampen bei der Straßenbeleuchtung sorgt für geringere laufende Kosten in der Zukunft. Kommunalgebäude werden ebenfalls weiterhin energetisch saniert, so dass die zukünftigen laufenden Kosten gesenkt werden können. Die gestiegenen Finanzzuweisungen beruhen auf aktuellen Schätzungen des Landes zur Konjunktur im Jahre 2015 und sind weiterhin sehr optimistisch. Plötzliche konjunkturelle Eintrübungen können jedoch, wie am Beispiel Griechenland zu sehen ist, jederzeit die europäische Konjunktur insgesamt schwächen. Durch die Erschließung des Neubaugebietes Am Lone-Ufer wird der Ortskern gestärkt und Flächen am Rande der Gemeinde geschont. Der Bau von Mehrfamilienhäusern sowie 4 Reihenhäusern im Ortskern soll dafür sorgen, dass junge Paare in Westerstetten bleiben können und dem Wohnungsmangel der letzten Jahre entgegengewirkt wird. Ebenso steigert dies die Attraktivität des Ortskerns. Die Nachfrage nach unseren Bauplätzen bleibt konstant. Der Anteil auswärtiger Bewerber um diese Bauplätze bleibt auf hohem Niveau. Grund hierfür sind gestiegene Bauplatzpreise im Bereich Ulm. Die moderaten Grundstückspreise, die Bahnanbindung und die gute Kinderbetreuung machen Westerstetten daher zu einer attraktiven Wohnortgemeinde. TOP 4: Submissionsergebnisse Kanalbefahrungen 2015 Am fand die Submission für die vom Gemeinderat am beschlossenen Kanalbefahrungen im Jahr 2015 statt. Insgesamt wurden 8 Firmen angeschrieben, 6 Firmen gaben ein Angebot ab. Günstigster Bieter war die Fa. Mantz aus Ehingen mit einem Angebotspreis von ,75 brutto. Die Kostenschätzung der Fa. Wassermüller lag bei ,09. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe der Kanalbefahrungen im Jahr 2015 an die Fa. Mantz aus Ehingen.
11 Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen Lonetalhalle Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung am einstimmig, das Büro Künster aus Reutlingen als Architekturbüro für das Projekt Lonetalhalle zu beauftragen. Vom Ablauf her wird im Jahr 2015 die Entwurfsplanung soweit erfolgen, dass alle erforderlichen Unterlagen für die Beantragung der Zuschüsse vorliegen. Sollten die Zuschussanträge erfolgreich sein (Mitteilung Frühjahr Sommer 2016), so ist der Baubeginn im Herbst 2016 geplant.
Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung in seiner öffentlichen Sitzung am 13. Januar 2015 festgestellt.
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