Gemeinderatsvorlage Nr.

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1 Fachbereich: 3 Kultur und Soziales Gemeinderatsvorlage Nr. Vorlage an GR VA AUT öffentlich nichtöffentlich Sitzung am Vorberatung ja nein OR Beirat VA AUT öffentlich nichtöffentlich Sperrvermerk für Presse ja nein Beteiligte Ämter: Niederschriften an: Beteiligung des Umweltschutzbeauftragten ja nein Ordnungsnr. Stichwort: Sozialhilfebericht Folgekostenberechnung ja nein Bericht über soziale Leistungen 2005 Bericht Der vorliegende Bericht über die sozialen Leistungen gibt, wie gewohnt, einen Überblick über die Fallzahlen und Ausgaben in den einzelnen Arbeitsbereichen der Abteilung Soziales im Jahr Durch die Arbeitsmarktreformen (Hartz IV) und die Verwaltungsreform in Baden- Württemberg, welche zum umgesetzt wurden, haben sich die Aufgaben der Abteilung Soziales erheblich verändert. Somit fehlt in vielen Bereichen der Vergleich zu den Vorjahren. Es ist deshalb aktuell nicht möglich die Entwicklung der einzelnen Hilfearten darzustellen. Vielmehr handelt es sich um eine Bestandsaufnahme im Jahr eins nach Hartz IV und Verwaltungsreform. Im Jahr 2005 wurden neben den Aufgaben nach den Zweiten und Zwölften Büchern des Sozialgesetzbuches auch Aufgaben nach dem Landesblindenhilfegesetz, dem Wohngeldgesetz, der Rentenversicherung und anderen rechtlichen Grundlagen erfüllt. Die Wahrnehmung der Aufgaben nach den Zweiten und Zwölften Büchern des Sozialgesetzbuches und dem Landesblindenhilfegesetz ist vom Landkreis Rottweil an die Stadt Schramberg delegiert worden. Die weiteren Aufgaben werden in eigener Zuständigkeit erledigt. Aufgabenerfüllung nach den Delegationssatzungen I. Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II), Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II) Alle hilfebedürftigen erwerbsfähigen Personen zwischen 15 und 65 Jahren haben seit Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Die im Haushalt lebenden, nicht erwerbsfähigen Personen erhalten Sozialgeld. Zusätzlich werden die Kosten der Unterkunft übernommen. Rechtsgrundlage ist das SGB II. Für die Bewilligung und Auszahlung des Lebensunterhalts (Regelsätze) ist die Agentur für Arbeit zuständig. Die Bewilligung und Auszahlung der Kosten der Unterkunft erfolgt durch den Sozialhilfeträger. Im Jahr 2005 stellte sich die Situation wie folgt dar: 1

2 bis bis Stichtag bis 2004 Neufälle Sozialhilfe 1) Alhi 2) ) Bedarfsgemeinschaften (Fälle) Personenzahl ) = Fälle bzw. Personen die bis ausschließlich Sozialhilfe bezogen haben. Bis wurde an diese Personen, übergangsweise, auch die Leistungen zum Lebensunterhalt über die Stadt Schramberg ausbezahlt. 2) = Fälle bzw. Personen die bis Arbeitslosenhilfe bezogen haben. Bis wurde an diese Personen, übergangsweise, auch die Leistungen für Unterkunft und Heizung über die Agentur für Arbeit ausbezahlt. 3) = Fälle bzw. Personen die im Jahr 2005 Arbeitslosengeld II neu beantragt haben. Ausgaben in 2005: Ausgaben ,38 abzügl. Einnahmen ,29 = Nettoaufwand ,09 Im Bereich des Arbeitslosengeld II ist der Arbeitsaufwand erheblich größer als im Vorfeld der Reformen erwartet wurde. Zum einen sind mit 560 laufenden Fällen ca. 200 Fälle mehr als ursprünglich erwartet zu bearbeiten, zum anderen sind in den einzelnen Fällen sehr häufig Neuberechnungen durch Um-, Aus- und Zuzüge oder Einkommensänderungen notwendig. II. Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII) 1. Hilfe zum Lebensunterhalt (3.Kapitel) (außerhalb von Einrichtungen) Bis erhielt die Mehrheit der Leistungsempfänger Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU). Dieses Bild hat sich 2005 gründlich gewandelt. Die HLU spielt nur noch eine untergeordnete Rolle. Die Mehrheit der früheren Leistungsempfänger erhält seit Arbeitslosengeld II. Anspruch auf HLU haben lediglich noch Personen die zeitweise (länger als sechs Monate, aber nicht lebenslang) erwerbsgemindert sind, das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und nicht mit einem Arbeitslosengeld II- Empfänger in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Eine Sonderform stellt die HLU nach 34 SGB XII dar. Es handelt sich hier um einmalige Darlehen die zur Sicherung der Unterkunft bzw. der Versorgung mit Gas oder Strom gewährt werden. Anspruchsberechtigt waren hier bis auch Personen die sonst Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) erhalten. Im Vergleich zu den Vorjahren waren in diesem Bereich deutlich mehr Darlehen zur Sicherung der Energieversorgung notwendig als bisher. 2

3 Für das Jahr 2005 ergeben sich folgende Fallzahlen: Fallzahl Personenzahl lfd. HLU lfd. HLU HLU 34 HLU 34 gesamt gesamt Fälle Personen Fälle Personen bis Im Jahr 2005 wurden insgesamt ,70 für die Hilfe zum Lebensunterhalt ausgegeben. 2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4.Kapitel) Diese Hilfeart war bis im Gesetz über die bedarfsorientierte Grundsicherung gesondert geregelt. Die Vorschriften wurden mit geringfügigen Änderungen in das 4. Kapitel des SGB XII übernommen. Leistungsberechtigt sind Personen ab 65 Jahren oder Personen, die im Sinne der Rentenversicherung dauerhaft erwerbsgemindert sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Leider macht auch in diesem Bereich ein Vergleich mit den vergangenen Jahren wenig Sinn, da hier viele zusätzliche Fälle durch die Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände in unsere Zuständigkeit übergegangen sind. Fallzahl Personenzahl davon a. E. davon a. E. davon i. E. davon i. E. gesamt gesamt Fälle Personen Fälle Personen laufendes Jahr a. E. = außerhalb von Einrichtungen (Heime) i. E. = in Einrichtungen (Heime) Ausgaben im Jahr 2005: Ausgaben ,22 abzügl. Einnahmen 9.665,56 = Nettoaufwand ,66 3. Hilfen nach dem 5. bis 9. Kapitel Die Hilfen nach dem 5. bis 9. Kapitel umfassen die bis zum als Hilfen in besonderen Lebenslagen bezeichneten Leistungen. Bisher spielte für die Abteilung Soziales nur die Hilfe zur Pflege eine größere Rolle. Andere Hilfearten waren deshalb in den Sozialhilfeberichten der vergangenen Jahre nicht dargestellt. Mit der Verwaltungsreform wurden in diesem Bereich umfangreiche Aufgaben der Landeswohlfahrtsverbände auf die Stadt Schramberg übertragen. Deshalb sollen die einzelnen Hilfearten im Folgenden kurz erläutert werden. 3

4 a) Hilfe bei Krankheit Hilfe bei Krankheit erhalten Personen mit geringem Einkommen die nicht gesetzlich oder privat krankenversichert sind und nicht in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden können. Die Betreffenden werden vom Sozialhilfeträger an eine Krankenkasse ihrer Wahl gemeldet. Diese übernimmt die Betreuung der Leistungsberechtigten und stellt die Kosten dem Sozialhilfeträger in Rechnung. Im Jahr 2005 waren 27 Personen an die Krankenkassen gemeldet. Es entstanden folgende Kosten: Ausgaben ,05 abzügl. Einnahmen 1.193,69 = Nettoaufwand ,36 b) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen werden hauptsächlich folgende Hilfen finanziert: Wohnheimkosten, Kosten für die Betreuung in der Werkstatt für behinderte Menschen, Ambulant Betreutes Wohnen, Kosten für den Besuch von Sonderschulkindergärten oder Sonderschulen (hauptsächlich in der Stiftung St. Franziskus), Suchttherapien. Fallzahl gesamt davon ambulant davon vollstationär laufendes Jahr Die Ausgaben stellen sich wie folgt dar: Ausgaben ,97 abzügl. Einnahmen ,78 = Nettoaufwand ,19 c) Hilfe zur Pflege Hilfe zur Pflege erhalten hauptsächlich Personen die im Pflegeheim leben und die dafür anfallenden Kosten nicht vollständig aus eigenem Einkommen oder Vermögen und den Leistungen der Pflegeversicherung decken können. Da sich hier keine Änderung in der Leistungsart gegenüber den Vorjahren ergeben hat, ist der Vergleich mit früheren Jahren möglich Stichtag Jahreszeitraum

5 Die Zahlen sind gegenüber dem Vorjahr konstant geblieben. Ein Vergleich der Aufwendungen mit den Vorjahren wäre nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich, da die Leistungen in Einrichtungen seit gesplittet nach den Anteilen für Pflege und (fiktivem) Lebensunterhalt zu verbuchen sind. Die Pflegekosten stellen sich dabei folgendermaßen dar: Ausgaben ,91 abzügl. Einnahmen ,96 = Nettoaufwand ,95 d) Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten erhalten Personen bei denen besondere Lebensverhältnisse (z. B. Wohnungslosigkeit) mit sozialen Schwierigkeiten (z. B. ausgrenzendes Verhalten) verbunden sind. Die Abteilung Soziales leistet hier seit dem zweiten bzw. dritten Quartal 2006 Hilfe an 2 Personen. Beide befinden sich in speziellen Einrichtungen. e) Hilfe in anderen Lebenslagen Zu diesen Hilfen gehören unter Anderem die Übernahme von Bestattungskosten und die Blindenhilfe. Die Angaben zur Blindenhilfe finden sich unter Punkt III. Die anderen Hilfearten spielen eine so geringe Rolle, dass hier auf eine Darstellung verzichtet wird. III. Leistungen nach dem Landesblindenhilfegesetz Es gibt zwei verschiedene Arten der Blindenhilfe. Die einkommensunabhängige Landesblindenhilfe und die ergänzende Blindenhilfe nach dem SGB XII für einkommensschwache Personen. Leistungsberechtigte die Blindenhilfe nach dem SGB XII erhalten, bekommen auch immer gleichzeitig Landesblindenhilfe. In der Blindenhilfe galt bis nicht das sonst übliche Herkunftsprinzip. D. h. die Stadt Schramberg ist auch für die Gewährung der Blindenhilfe an alle bisherigen blinden Bewohner der Stiftung St. Franziskus zuständig. Dies bedingt, dass durch die Stadt Schramberg ebenso viele Blindenhilfefälle zu bearbeiten sind, wie durch das Kreissozialamt im restlichen Kreisgebiet. Landesblindenhilfe Blindenhilfe gem. 72 SGB XII laufendes Jahr Stand Aufwendungen Landesblindenhilfe: Ausgaben ,38 abzügl. Einnahmen 3.762,87 = Nettoaufwand ,51 5

6 Aufwendungen Blindenhilfe nach 72 SGB XII: Ausgaben ,94 abzügl. Einnahmen 0,00 = Nettoaufwand ,94 IV. Übersicht über die Gesamtaufwendungen SGB II Aufwendungen aufgrund eigener Zuständigkeit ,38 Aufwendungen für die Agentur für Arbeit (Übergangsphase) ,12 Summe SGB II ,50 SGB XII Hilfe zum Lebensunterhalt ,63 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ,22 Hilfe zur Gesundheit ,05 Eingliederungshilfe ,97 Hilfe zur Pflege ,91 Hilfe zur Überwindung bes. soz. Schwierigkeiten Hilfe in anderen Lebenslagen ,00 Summe SGB XII ,78 LBHG Landesblindenhilfe ,38 Summe Ausgaben ,66 abzügl. Einnahmen ,60 Nettoaufwand: ,06 Sonstige Aufgaben der Abteilung Soziales Wohngeld Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Wohngeld ist ein von Bund und Land getragener Zuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum. Er soll all jenen Haushalten helfen, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten einer angemessenen Wohnung zu tragen. Ob und in welcher Höhe Wohngeld 6

7 gewährt werden kann, hängt von der Personenzahl im Haushalt, der Höhe des Gesamteinkommens des Familienhaushalts und der Höhe der zuschussfähigen Miete oder bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen der Belastung aus Bewirtschaftung und Kapitaldienst ab. Zum sind hier sehr viele Haushalte aus dem Bezug ausgeschieden, da sich die Anspruchsvoraussetzungen geändert haben. Empfänger sog. Transferleistungen (Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld II, Grundsicherung) haben danach keinen Anspruch auf Wohngeld mehr. Dies wird an den Fallzahlen sehr deutlich Insgesamt Mietzuschuss Lastenzuschuss Aufwendungen für Wohngeld: Mietzuschuss , , ,44 Lastenzuschuss 5.778, , ,08 Gesamtaufwendungen , , ,52 Renten Die Rentenstelle der Stadt Schramberg nimmt alle Anträge der Arbeiterrenten- und Angestelltenversicherung sowie der knappschaftlichen Rentenversicherung entgegen; Rente wegen Erwerbsminderung, Altersrenten, Hinterbliebenenrente (Witwen-, Witwer-, Halbwaisenrente, Erziehungsrente), außerdem Anträge auf Kontenklärung und Anträge auf Anerkennung von Kindererziehungs- und -berücksichtigungszeiten. Es werden auch Auskünfte bei Fragen zur Rentenversicherung oder zum Rentenrecht erteilt. Rentenanträge LVA BfA Insgesamt Befreiung von Rundfunkgebühren, Ausweise für die Schramberger Tafel Seit liegt die Entscheidung über die Befreiung von den Rundfunkgebühren bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln. Gleichzeitig haben sich die Anspruchsvoraussetzungen geändert. Nur noch Personen die Anspruch auf bestimmte Sozialleistungen (Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, BaföG usw.) haben bzw. einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen RF besitzen, können von den Rundfunkgebühren befreit werden. Die Abteilung Soziales nimmt die Anträge nur noch entgegen, bestätigt die Vorlage des anspruchsbegründenden Leistungsbescheids und leitet die Anträge an die GEZ weiter. Es erfolgt deshalb keine Erfassung der Fallzahlen mehr. 7

8 Außerdem werden in der Abteilung Soziales die Berechtigungsausweise der Schramberger Tafel ausgestellt. Im Jahr 2005 waren dies 113 Ausweise. Dies sind fast 200 Ausweise weniger als in den Vorjahren. Der ernorme Rückgang ist dadurch zu erklären, dass bis 2004 die Ausweise an alle Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung von Amts wegen verschickt wurden. Seit 2005 werden die Ausweise nur noch auf Antrag ausgegeben. Ein anderes Verfahren ist nicht mehr möglich, da auch alle Arbeitslosengeld II-Empfänger Anspruch auf einen Berechtigungsausweis haben. Die geringere Zahl der Ausweise zeigt, dass auch in den vergangenen Jahren nur ein Teil der Berechtigten das Angebot der Schramberger Tafel in Anspruch genommen hat. Zudem werden die Anträge auf Bundes- und Landeserziehungsgeld ausgegeben, entgegengenommen, auf Vollständigkeit geprüft und an die Landeskreditbank weitergeleitet. Entwicklung 2006 Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) Zum wurde das SGB II geändert. Danach sind die, unter dem Punkt Hilfe zum Lebensunterhalt erwähnten Darlehen zur Sicherung der Unterkunft oder Energiezufuhr, soweit Sie Arbeitslosengeld II-Empfänger betreffen, nicht mehr nach dem SGB XII abzuwickeln, sondern stellen eine Leistung nach dem SGB II in kommunaler Zuständigkeit dar. Des Weiteren erhalten Leistungsberechtigte unter 25 Jahren nur noch dann Leistungen für Unterkunft und Heizung, wenn der Sozialhilfeträger dem Umzug in eine eigene Wohnung vorher zugestimmt hat. Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn schwerwiegende soziale Gründe vorliegen die einen Verbleib im Elternhaus unzumutbar machen oder der Auszug für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt notwendig ist. Eingemeindung Tennenbronn Nach Aussage des Landratsamtes sind mit der Eingemeindung von Tennenbronn durch die Stadt Schramberg 27 Fälle im SGB II und 35 Fälle im SGB XII zu übernehmen. Mit dem Kreissozialamt wurde für diese Fälle folgendes Verfahren vereinbart: In den Bereichen Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und Wohngeld sind die Leistungen jeweils befristet bewilligt. Bis zum Ende des Bewilligungsabschnittes werden die Leistungen weiterhin durch das Kreissozialamt erbracht. Die Weiterbewilligung erfolgt dann durch die Stadt Schramberg. Bezüglich der übrigen Leistungen erhalten wir die entsprechenden Akten des Kreissozialamtes schnellstmöglich. Sobald die Daten bei der Abteilung Soziales erfasst sind, wird der Wechsel des Leistungsträgers erfolgen. Neuanträge werden selbstverständlich ab von der Stadt Schramberg erledigt. 8

9 EDV-Verfahren Unser bisher genutztes EDV-Verfahren Basis3000 wurde Ende 2004 vom bisherigen Hersteller an die Firma Prosoz verkauft. Da die Firma Prosoz auch ihr eigenes Sozialhilfeverfahren (OpenProsoz) vertreibt, wurde 2005 beschlossen das Verfahren Basis3000 ab (SGB II) bzw (SGB XII) nicht mehr zu pflegen. Es ist somit in 2006 noch zu entscheiden welches Sozialhilfeverfahren ab 2007 verwendet werden soll. Das Rechenzentrum Baden-Franken, welches bisher die Basis3000-Anwender betreut hat, wird zukünftig OpenProsoz betreuen. Schramberg, den 18.April 2006 Björn Steinau Abteilungsleiter Soziales Berthold Kammerer Fachbereichsleiter gesehen Hug FB 1.2 Aufnahme in die Tagesordnung des VA am 04. Mai 2006 Dr. Herbert O. Zinell Oberbürgermeister 9

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