Einwohnergemeinde Höchstetten

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1 Einwohnergemeinde Höchstetten Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom Montag, 30 November 2015, Uhr, Rest. Kreuz, Höchstetten Publikation: Anzeiger Kirchberg Nr. 44 vom 29. Oktober 2015 sowie durch Bekanntmachung mit der Botschaft in alle Haushaltungen. Vorsitz: Protokoll: Stimmenzähler: Gäste: (nicht stimmberechtigt) Presse: Entschuldigungen: Stimmberechtigt: Hans Rudolf Kummer, Gemeindepräsident Marina Matic, Gemeindeschreiberin Auf Antrag des Vorsitzenden ernennt die Versammlung als Stimmenzähler Kevin Münger Roman Kauz, Mandatsleiter Finanzverwaltung Marina Matic, Gemeindeschreiberin niemand keine Gemäss Stimmregisterabschluss Anzahl stimmberechtigte Männer 106 Anzahl stimmberechtigte Frauen 112 Total Stimmberechtigte 218 Anwesende Stimmberechtigte: (11.93%) 26 Die publizierte Traktandenliste weist auf: 1. Budget 2016; Beratung und Genehmigung, Festsetzen der Steueranlage, der Liegenschaftssteuer und der Feuerwehrersatzabgabe, Kenntnisnahme des Finanzplanes Genereller Entwässerungsplan (GEP); Verpflichtungskreditabrechnung Umsetzung und Massnahmen Genereller Entwässerungsplan (GEP) 4. Nachkredit Sanierung Winterhaldenstrasse 5. Wahlen - Wiederwahl 2 Gemeinderatsmitglieder - Wiederwahl Gemeinde- und Gemeinderatspräsident 6. Orientierungen / Verschiedenes Seite 1 von 16

2 Das Protokoll der Versammlung vom 18. Mai 2015 lag 7 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage wurden keine Einsprachen eingereicht. Der Gemeinderat genehmigte das Protokoll anschliessend. Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung Höchstetten öffentlich zur Einsichtnahme auf. Gegen Versammlungsbeschlüsse kann zudem innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau, Beschwerde geführt werden. Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind sofort zu rügen. Alle Stimmberechtigten, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit 3 Monaten in der Gemeinde Wohnsitz haben, sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Die Abänderung in der Reihenfolge der Traktanden wird nicht verlangt. 1. Budget 2016; Beratung und Genehmigung Festsetzen der Steueranlage, der Liegenschaftssteuer und der Feuerwehrersatzabgabe Kenntnisnahme des Finanzplanes Referenten: Hans Rudolf Kummer und Roman Kauz Gemeindepräsident Hans Rudolf Kummer verweist auf die Budget-Information in der Botschaft und auf das öffentlich aufgelegte Budget 2016 und übergibt das Wort an den Finanzverwalter Roman Kauz zur Erläuterung dieses Traktandums in Ergänzung zur Botschaft. Das Budget 2016 der Einwohnergemeinde Höchstetten - welches erstmals nach HRM2 erstellt wurde - weist vor zusätzlichen Abschreibungen einen Ertragsüberschuss von Fr aus. Der Ertragsüberschuss von Fr wird für zusätzliche Abschreibungen verwendet und in das Eigenkapital eingelegt. Somit schliesst das Budget 2016 ausgeglichen ab. Gegenüber dem letztjährigen Finanzplan ist dies eine Besserstellung von Fr Der Bilanzüberschuss (= Eigenkapital HRM1) wird voraussichtlich nach Abschluss des Jahres 2015 und des Budgets 2016 einen Bestand von Fr aufweisen. Rechnungslegungsmodell HRM2 Mit HRM2 werden unter anderem folgende bisherigen Begriffe durch neue ersetzt: HRM1 Bestandesrechnung Laufende Rechnung Voranschlag Voranschlagskredite Eigenkapital HRM2 Bilanz Erfolgsrechnung Budget Budgetkredite Bilanzüberschuss Abschreibungen Bestehendes Verwaltungsvermögen (Übergangsbestimmungen Ziff bis GV) Das am bestehende Verwaltungsvermögen wird zu Buchwerten in HRM2 übernommen: Seite 2 von 16

3 Voraussichtliches Verwaltungsvermögen Kontogruppe 11 (HRM1), Stand CHF 5.00 Abzüglich:./. Darlehen und Beteiligungen im Verwaltungsvermögen CHF /. Verwaltungsvermögen, das nach den Vorschriften der besonderen Gesetzgebung abzuschreiben ist CHF 0.00./. Investitionen für Anlagen im Bau CHF 0.00./. Verwaltungsvermögen in den Bereichen Wasser und Abwasser CHF /. Verwaltungsvermögen mit Ausnahmebewilligungen Abschreibungen CHF 0.00 Voraussichtliches Verwaltungsvermögen netto CHF 1.00 Bestehendes Verwaltungsvermögen am ist nach HRM2 während 8 (min.) bis 16 (max.) Jahren linear abzuschreiben. In Anlehnung an den Jahresabschluss 2014 soll im Jahr 2015 mittels übrigen Abschreibungen, welche mit dem Jahresabschluss 2015 letztmals vorgenommen werden können, das bestehende Verwaltungsvermögen vollständig abgeschrieben werden. Der Gemeinderat Höchstetten will damit die Chance wahrnehmen mit einer bereinigten Bilanz ins Rechnungsjahr 2016 und ins HRM2 zu starten. Somit wird die Gemeinde Höchstetten per kein bestehendes Verwaltungsvermögen aufweisen welches abzuschreiben ist. Zusätzlich entlasten die bereits vorgenommenen übrigen Abschreibungen mit dem Jahresabschluss 2014 die künftigen Planjahre der Gemeinde Höchstetten und somit auch das vorliegende Budget Neues Verwaltungsvermögen Im Budget 2016 werden die ordentlichen Abschreibungen nach Anlagekategorien (Anhang 2 GV), und Nutzungsdauer (gemäss Anhang 2 GV) der neuen, d.h. nach Einführung von HRM2 erstellten Vermögenswerte berechnet. Die Abschreibungen erfolgen linear nach Nutzungsdauer. Zusätzliche Abschreibungen (Art. 84 GV) Zusätzliche Abschreibungen werden vorgenommen, wenn im Rechnungsjahr a) in der Erfolgsrechnung ein Ertragsüberschuss ausgewiesen wird und b) die ordentlichen Abschreibungen kleiner als die Nettoinvestitionen sind. Zusätzliche Abschreibungen sind zu budgetieren. CHF CHF Ertragsüberschuss gemäss Budget (SG 9000) Nettoinvestitionen allgemeiner Haushalt /. Ordentliche Abschreibungen allgemeiner Haushalt Differenz Zusätzliche Abschreibungen (höchstens im Betrag des Ertragsüberschusses) Ergebnis Budget 0.00 Investitionsrechnung / Aktivierungsgrenze Der Gemeinderat belastet einzelne Investitionen des steuerfinanzierten Haushaltes bis zum Betrag von CHF der Erfolgsrechnung (maximal bis zur Aktivierungsgrenze von CHF gemäss Art. 79a GV). Er verfolgt dabei eine konstante Praxis. Für die in der Gemeinde geführten Spezialfinanzierungen werden die Aktivierungsgrenzen individuell je Spezialfinanzierung wie folgt festgelegt: Seite 3 von 16

4 Spezialfinanzierung Aktivierungsgrenze Feuerwehr Fr Gemeinschaftsantennenanlage Fr Abwasserbeseitigung Fr Abfallbeseitigung Fr Forst Fr Ergebnis Gesamthaushalt Das Ergebnis des Gesamthaushaltes beinhaltet das Ergebnis der Erfolgsrechnung, der Investitionsrechnung sowie das Finanzierungsergebnis. Die Ergebnisse der Erfolgsrechnung werden in einem dreistufigen Erfolgsausweis dargestellt, welcher sich aus der betrieblichen Tätigkeit, aus der Finanzierung sowie aus dem ausserordentlichen Ergebnis zusammenstellt. Pro Spezialfinanzierung wird zusätzlich ein eigener Erfolgsausweis erstellt. Die einzelnen Erfolgsausweise der Spezialfinanzierungen können dem Budget 2016 entnommen werden und werden deshalb nachfolgend nicht einzeln aufgeführt. Das Gesamtergebnis des Budget 2016 weist im Vergleich zum Gesamtergebnis des Budgets 2015 folgende Eckwerte auf (alle Beträge in CHF Tausend): Budget 2016 *Budget 2015 Betrieblicher Aufwand Betrieblicher Ertrag Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit Finanzaufwand Finanzertrag Ergebnis aus Finanzierung Operatives Ergebnis Ausserordentlicher Aufwand Ausserordentlicher Ertrag Ausserordentliches Ergebnis Gesamtergebnis Erfolgsrechnung Investitionsrechnung Investitionsausgaben Investitionseinnahmen Ergebnis Investitionsrechnung Finanzierungsergebnis Selbstfinanzierung: Gesamtergebnis Erfolgsrechnung Abschreibungen Verwaltungsvermögen Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen WB Darlehen VV WB Beteiligungen VV Abschreibungen Investitionsbeiträge Zusätzliche Abschreibungen Einlagen in das Eigenkapital Entnahmen aus dem Eigenkapital Selbstfinanzierung Nettoinvestitionen: Ergebnis Investitionsrechnung Finanzierungsergebnis (+ = Finanzierungsüberschuss / - = Finanzierungsfehlbetrag) *Das Budget 2015 wurde zum Vergleich auf HRM2 umgeschlüsselt. Verbindlich ist aber lediglich das Budget 2015 nach HRM1 welches am 02. Dezember 2014 von der Gemeindeversammlung genehmigt wurde. Seite 4 von 16

5 Ergebnis allgemeiner Haushalt Das operative Ergebnis beläuft sich auf Fr Da die ordentlichen Abschreibungen tiefer sind als die Nettoinvestitionen und in der Erfolgsrechnung ein Ertragsüberschuss ausgewiesen wird, sind zusätzliche Abschreibungen in der Höhe von Fr (ausserordentlicher Aufwand) vorzunehmen. Somit schliesst das Budget 2016 ausgeglichen ab und das Gesamtergebnis beläuft sich auf Fr *Budget 2016 Budget 2015 Betrieblicher Aufwand Betrieblicher Ertrag Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit Finanzaufwand Finanzertrag Ergebnis aus Finanzierung Operatives Ergebnis Ausserordentlicher Aufwand Ausserordentlicher Ertrag Ausserordentliches Ergebnis Gesamtergebnis Erfolgsrechnung *Das Budget 2015 wurde zum Vergleich auf HRM2 umgeschlüsselt. Verbindlich ist aber lediglich das Budget 2015 nach HRM1 welches am 02. Dezember 2014 von der Gemeindeversammlung genehmigt wurde. Erwähnenswert aus dem Budget 2016 Aus dem Aufwand Beitrag Gemeindeverband Koppigen Der Anteil welcher Höchstetten gemäss Kostenverteiler 2016 des Gemeindeverbandes Koppigen für den Bereich Schulliegenschaften zu tragen hat, beläuft sich auf Fr und liegt damit Fr unter dem Budgetwert Seit dem Jahr 2014 werden nach Abzug des Kantonsbeitrags die Kosten des Bürgerbusbetriebes nur noch von den Gemeinden Hellsau und Höchstetten getragen. Da der Bürgerbus per 31. Dezember 2015 komplett abgeschrieben sein wird, fallen die Kostenanteile der Gemeinde Höchstetten tiefer als in den Vorjahren aus. Im Jahr 2016 werden für den Betrieb des Bürgerbus Fr budgetiert und somit Fr weniger als noch im Jahr Der Beitrag an den Gemeindeverband Koppigen für den Unterhalt des Friedhofs fällt gegenüber dem Budget 2015 um Fr höher aus. Im Budgetjahr 2016 plant der Gemeindeverband die Räumung eines Grabfeldes. Die Kosten für die Grabräumung belastet der Gemeindeverband der Erfolgsrechnung weshalb die Gemeindebeiträge entsprechend höher ausfallen. Der Budgetbetrag 2016 der Gemeinde Höchstetten wird auf Fr festgelegt. Unterhalt Flurwege/Gemeindestrassen Für den Unterhalt der Flurwege und Gemeindestrassen wird im Budgetjahr 2016 mit vermehrtem Aufwand gerechnet. Im Budget werden deshalb gegenüber dem Budget 2015 Fr mehr eingestellt. Der Budgetbetrag 2016 beläuft sich somit auf Fr Seite 5 von 16

6 Beiträge an den Kanton Finanz- und Lastenausgleich In der nachfolgenden Tabelle sind die von der Gemeinde an den Kanton geschuldeten Beiträge im Zeitvergleich aufgeführt. Die Beiträge an den Kanton betragen insgesamt Fr (Vorjahr Fr ). Die Gemeindeanteile wurden gestützt auf die Finanzplanungshilfe der kantonalen Finanzdirektion berechnet. Lastenausgleich Lehrerlöhne / Gemeindeverband Koppigen Lastenausgleich Ergänzungsleistungen Sozialhilfe Öffentlicher Verkehr Neue Aufgabenteilung Total Lastenverteilungen Aus dem Ertrag Steuerertrag Der Steuerertrag liegt im Budgetjahr 2016 Fr über dem Budgetjahr Gegenüber dem letzten abgeschlossenen Rechnungsjahr 2014 liegt das Budgetjahr 2016 um Fr tiefer. Die Budgetierung der Steuererträge wird jeweils auf Basis des Steuerjahres und nicht auf Basis des Rechnungsjahres vorgenommen. Damit ist gewährleistet, dass keine nicht vorhersehbaren Nach- oder Rückzahlungen die Budgetplanung beeinflussen. Die Steueranlage von 1.85 und der Liegenschaftssteuersatz von 1.0 Promille sind unverändert. Für das Jahr 2016 ist gemäss Finanzplan kein Wachstum bei den Einkommenssteuern NP eingerechnet. Steuerarten Jahr 2013 Jahr 2014 Budget 2015 Budget 2016 Einkommenssteuern NP Vermögenssteuern NP Quellensteuern Quellensteuer aus BGSA Steuerteilungen NP z. G Steuerteilungen NP z. L Gewinnsteuer JP Kapitalsteuern JP Steuerteilungen JP z. G Steuerteilungen JP z. L Nachsteuern und Bussen Grundstückgewinnsteuern Sonderveranlagung Liegenschaftssteuern Total NP = natürliche Personen JP = juristische Personen BGSA= Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit z.g. = zu Gunsten z.l. = zu Lasten Seite 6 von 16

7 Finanz- und Investitionsplan Die neue Finanzplanungsperiode steht weiterhin im Zeichen der Stabilisierung des Gemeindefinanzhaushaltes. Ebenfalls zeigt der Finanzplan auf, welche Investitionsprojekte in den kommenden Jahren geplant sind und wie sich die Auswirkungen der einzelnen kantonalen Lastenausgleichssysteme auf die kommenden Ergebnisse auswirken. Wie bereits im letztjährigen Finanzplan ist auch in der aktuellen Version die Stabilisierung des Gemeindefinanzhaushaltes oberste Priorität, damit der Gemeindefinanzhaushalt in den kommenden Jahren mindestens ausgeglichen gestaltet werden kann. Um dieser Zielsetzung nachzukommen basieren der aktuelle Finanzplan sowie das Budget 2016 auf einer unveränderten Steueranlage von 1.85 Einheiten. Beträge in CHF 1' Erfolgsrechnung (ohne Folgekosten) Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit Ergebnis aus Finanzierung operatives Ergebnis ausserordentliches Ergebnis Gesamtergebnis Erfolgsrechnung Investitionen und Finanzanlagen steuerfinanzierte Nettoinvestitionen gebührenfinanzierte Nettoinvestitionen Finanzanlagen Finanzierung von Investitionen/Anlagen neuer Fremdmittelbedarf bestehende Schulden total Fremdmittel kumuliert Folgekosten neue Investitionen/Anlagen Abschreibungen Zinsen gemäss Mittelfluss Folgebetriebskosten/-erlöse Total Investitionsfolgekosten Gesamtergebnis Erfolgsrg. ohne Folgekosten Gesamtergebnis Erfolgsrg. mit Folgekosten Gesamtergebnis Erfolgsrg. allg. Haushalt vor zusätzlichen Abschreibungen Gesamtergebnis Erfolgsrg. allg. Haushalt nach zus. Abschr Der Überblick über die Finanzplanungsergebnisse zeigt auf, dass im aktuellen Budgetjahr 2015 aufgrund der aktuellen Entwicklung des Steuerertrages und der eingehaltenen Budgetdisziplin das budgetierte Defizit von Fr eingehalten werden kann und keine grösseren negativen Abweichungen zu erwarten sind. Die nachfolgenden Planjahre bis 2020 fallen voraussichtlich aufgrund des höheren Steuerertrages wesentlich besser aus als noch vor einem Jahr angenommen wurde. Die Gemeinde Höchstetten Seite 7 von 16

8 wird somit bereits ab 2016 positive Ergebnisse erzielen welche sich bis zum Ende der Finanzplanungsdauer auf bis zu Fr belaufen. Zu beachten gilt dabei aber, dass nach HRM2 zusätzliche Abschreibungen vorzunehmen sind, wenn die ordentlichen Abschreibungen kleiner sind als die Nettoinvestitionen sowie ein Ertragsüberschuss erzielt wird. Trifft dieser Fall ein, müssen zusätzliche Abschreibungen bis in die Höhe der Nettoinvestitionen max. aber bis zur Höhe des Ertragsüberschusses vorgenommen werden. Diese zusätzlichen Abschreibungen werden anschliessend ins Eigenkapital eingelegt und können unter gewissen Voraussetzungen wieder entnommen werden. Übrig bleibt das Ergebnis des steuerfinanzierten Haushaltes welches in den Bilanzüberschuss des Eigenkapitals eingelegt wird. Mit dem vorhandenen Eigenkapital verfügt die Gemeinde Höchstetten weiterhin über den notwendigen Handlungsspielraum um allfällige nichtvorhersehbare Defizite oder negative finanzielle Rahmenbedingungen (z. B. kantonale Lastenausgleichssysteme) auffangen zu können. Investitionen Die Investitionsplanung des steuerfinanzierten Haushaltes rechnet über die gesamte Finanzplanungsdauer mit folgenden Projekten: Investitionsplanung Steuerfinanzierter Haushalt Strassensanierungen Sanierung Winterhaldenstrasse 60 ÖREB-Kataster (Datenaufbereitung) 6 Total Nettoinvestitionen Gemeinschaftsantennenanlage Die Spezialfinanzierung Gemeinschaftsantennenanlage rechnet für die Finanzplanungsdauer mit konstanten Gebührenansätzen, welche auf dem heutigen Niveau belassen werden können. Die Gemeinschaftsantennenanlage zeigt sich auch im neuen Planungshorizont in bester Verfassung. In den einzelnen Planungsjahren werden Gewinne von durchschnittlich Fr bis Fr erzielt. Das Eigenkapital der Gemeinschaftsantennenanlage wird bis Ende Planungsperiode, unter Berücksichtigung der zu erwartenden Gewinne und den geplanten Investitionen, auf einen Bestand von Fr anwachsen. Beträge in CHF Tausend Ergebnisse der Spezialfinanzierung Gemeinschaftsantennenanlage Eigenkapital Gemeinschaftsantennenanlage Investitionsprojekte Auch in den nächsten Jahren stehen verschiedene Ersatz- und Neuinvestitionen an. In der nachfolgenden Tabelle ist eine Übersicht über alle geplanten Investitionsprojekte vorhanden: Beträge in CHF Tausend Planungsjahre Leitungssanierung/ Leitungsauswechslung Erschliessung Buechacker 20 Neuerstellung Glasfasernetz Total Nettoinvestitionen Seite 8 von 16

9 Zukunftsaussichten Der Kostendeckungsgrad bewegt sich in den einzelnen Planjahren konstant zwischen %. Die geplanten Investitionen können mit den vorhandenen Mitteln der Spezialfinanzierung Gemeinschaftsantennenanlage finanziell getragen werden. Somit besteht bei der Gemeinschaftsantennenanlage kein Handlungsbedarf. Abfallentsorgung Die Spezialfinanzierung Abfallentsorgung rechnet für die gesamte Finanzplanungsdauer mit konstanten Gebührenansätzen, welche auf dem heutigen Niveau belassen werden können. Sämtliche Planjahre schliessen mit einem Ertragsüberschuss ab. Diese positive Entwicklung ist auf die Gebührenerhöhung per zurückzuführen. Die Entwicklung der Abfallentsorgung zeigt auf, dass sich das Eigenkapital bis Ende Planjahr 2020 auf Fr erhöhen wird. Die Situation der Abfallentsorgung zeigt sich wie folgt Seite 9 von 16 Beträge in CHF Tausend Ergebnisse der Spezialfinanzierung Abfallentsorgung Eigenkapital Abfallentsorgung Investitionsprojekte Bei der Abfallentsorgung sind in den nächsten fünf Jahren keine Projekte/Investitionen geplant. Zukunftsaussichten Der Kostendeckungsgrad bewegt sich in den einzelnen Planjahren konstant zwischen %. Abwasserentsorgung Die Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung rechnet für die gesamte Finanzplanungsdauer mit konstanten Gebührenansätzen, welche auf dem heutigen Niveau belassen werden können. Sämtliche Planjahre rechnen mit Ertragsüberschüssen wodurch sich die Spezialfinanzierung Rechnungsausgleich voraussichtlich auf einen Betrag von Fr per Ende Planjahr 2020 erhöht. Beträge in CHF Tausend Ergebnisse der Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung Eigenkapital Abwasserentsorgung Bestände SF Werterhalt Abwasserentsorgung Investitionsprojekte In den kommenden Planjahren wird die Abwasserentsorgung vor allem von der Umsetzung der baulichen Massnahmen der generellen Entwässerungsplanung (GEP) geprägt. Sämtliche baulichen Massnahmen im Bereich der GEP sollen im Planjahr 2016 umgesetzt werden (Kreditantrag + ausführlichere Informationen GEP s. Traktandum 3): Beträge in CHF Tausend Planungsjahre Leitungssanierung/ Leitungsauswechslung Umsetzung Massnahmen GEP 320 Total Nettoinvestitionen

10 Zukunftsaussichten Der Kostendeckungsgrad bewegt sich in den einzelnen Planjahren konstant zwischen %. Die Einlage in die Werterhaltung wird weiterhin mit den minimalen 60% vorgenommen. Nach der Umsetzung sämtlicher GEP Massnahmen stehen in der Abwasserentsorgung der Gemeinde Höchstetten bis 2020 vorläufig keine weiteren Investitionen mehr an. Mittelflussrechnung Aus der Mittelflussrechnung ist ersichtlich, dass sich aufgrund der konstanten Finanzpolitik mit einer gleichbleibenden Steueranlage die liquiden Mittel in den kommenden Planjahren zwischen Fr und Fr bewegen. Im Jahr 2016 werden die liquiden Mittel abnehmen da Investitionen von Fr geplant sind. Die Gemeinde Höchstetten wird aber trotz diesen hohen Investitionen im Jahr 2016 voraussichtlich Schuldenfrei bleiben und die Investitionen komplett aus eigenen Mitteln finanzieren können sowie ab 2017 die liquiden Mitteln bereits wieder aufbauen können. Roman Kauz übergibt das Wort wieder zurück an den Vorsitzenden. HRM2 ist nicht eine Erfindung von Höchstetten, sondern des Kantons. Sämtliche Berner Gemeinden müssen dies per einführen. Diskussion: Es werden keine Wortmeldungen gewünscht. Der Vorsitzende erläutert: Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 13. Oktober 2015 das Budget 2016 der Einwohnergemeinde Höchstetten, welches bei einem Aufwand von Fr und einem Ertrag von Fr ein ausgeglichenes Ergebnis vorsieht, in vorliegender Form beschlossen und empfiehlt der Versammlung die Annahme. Antrag des Gemeinderates: Den Steueranlagen (Gemeindesteueranlage 1.85 Einheiten, der Liegenschaftssteuer 1 des amtlichen Wertes, der Feuerwehrersatzabgabe 8% der Staatssteuer (max. Fr ), den zus. Abschreibungen von Verwaltungsvermögen innert 8 Jahren und dem Budget 2016 mit einem ausgeglichenen Ergebnis sei zuzustimmen. Abstimmung: Ja: 26 Nein: - Enthaltungen: - Es werden keine weiteren Wortmeldungen gewünscht. Seite 10 von 16

11 2. Genereller Entwässerungsplan (GEP) Verpflichtungskreditabrechnung 2015 Referent: Hans Rudolf Kummer und Roman Kauz Gemeindepräsident Hans Rudolf Kummer und Mandatsleiter Roman Kauz erläutern dieses Traktandum in Ergänzung zur Botschaft. H.R. Kummer erwähnt, dass im Jahr 2006 ein Vertrag mit den Grunder Ingenieuren gemacht wurde. Es besteht nun ein sogenannter GEP Ordner. Dies ist ein Zustandsbericht unserer Entwässerung. In der Zwischenzeit wurde dieser vom Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt. Genereller Entwässerungsplan (GEP) Gemeindeversammlungsbeschluss vom Kredit Fr. 60' Datum Rechnung Ausgaben (Brutto) Fr Einnahmen Fr Total Ausgaben (Netto) Fr Kreditunterschreitung (35.06%) Fr Die Kreditunterschreitung ist auf die Subvention aus dem kant. Abwasserfonds zurückzuführen. Da die Abrechnung (Nettoinvestition) keine Kreditüberschreitung aufweist, welche nicht in der Beschlusskompetenz des Gemeinderats liegt, konnte sie der Gemeinderat genehmigen. Die Gemeindeversammlung nimmt lediglich Kenntnis von der Kreditabrechnung. Seite 11 von 16

12 3. Umsetzung und Massnahmen Genereller Entwässerungsplan (GEP) Referenten: Hans Rudolf Kummer Gemeindepräsident Hans Rudolf Kummer erläutert dieses Traktandum in Ergänzung zur Botschaft. Die Umsetzung der GEP Massnahmen bedarf, dass ganz viele Sachen bis ins Jahr 2019 gemacht werden. Ist alles genau beschrieben in diesem GEP-Ordner. Für unsere Gemeinde ist dies eine riesen Sache. Es muss Einiges berichtigt werden. Verschiedene Szenarien wurden im Gemeinderat angeschaut. Der Gemeinderat prüfte eine Etappenweise oder die ganze Umsetzung es GEP. Um die teure Baustelleneinrichtung bei Etappen zu umgehen, beschloss der Gemeinderat die ganze Umsetzung. In diesem Ordner ist auch klar umschrieben, in welchem Intervall die Leitungen gespült werden müssen. Da dieser Massnahmenkatalog veranschlagt ist auf Fr hat man probiert, Diverses zu integrieren. Diese Fr müssen nach HRM2 auf 80 Jahre abgeschrieben werden, somit wird die Kasse der Spezialfinanzierung jährlich mit Fr belastet werden. Diskussion: Es werden keine Wortmeldungen gewünscht Antrag des Gemeinderates an die Gemeindeversammlung Verpflichtungskredit in der Höhe von Fr zu Lasten der Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung für die Umsetzung sämtlicher baulichen Massnahmen ohne private Abwasseranlagen im Bereich der Generellen Entwässerungsplanung. Abstimmung: Ja: 26 Nein: - Enthaltungen: - Es werden keine weiteren Wortmeldungen gewünscht. Seite 12 von 16

13 4. Nachkredit Sanierung Winterhaldenstrasse Referenten: Hans Rudolf Kummer und Daniel Luder Gemeindepräsident Hans Rudolf Kummer und Gemeinderat Daniel Luder erläutern dieses Traktandum in Ergänzung zur Botschaft. Der Vorsitzende erklärt, dass mehrere Jahre Fr im Finanzplan aufgeführt waren für die Sanierung der Winterhaldenstrasse. Dieses Jahr wollten wir die Sanierung umsetzen. Das Ganze wurde mit der Firma Sutter Bauunternehmung AG angeschaut. Herr Sutter meinte, dass die Reparatur in Abschnitten viel zu teuer käme. Daniel Luder sagt, im Gemeinderat habe man sich schon mit der Frage auseinandergesetzt. Im Zusammenhang mit dem GEP kann man jedoch auch davon profitieren, wenn die Teermaschine schon da ist, die Reparatur als Ganzes auszuführen. Die bereits eingeholte Offerte veranschlagt für die Sanierung der Winterhaldenstrasse Kosten in der Höhe von Fr Die Höhe des Nachkredites beträgt Fr , da im November 2011 bereits ein Kredit von Fr gesprochen wurde. Dieser Kredit wurde bis dato noch nicht verwendet. Urs Leuenberger: Von wo bis wo wird die Strasse gemacht? H.R. Kummer: Von der Liegenschaft Stucki bis zur Einmündung Willadingenstrasse. Thomas Weinmann fragt an, ob die Durchfahrt gewährleistet ist? H.R. Kummer antwortet, es Umtriebe bestimmt geben wird, dies sei unumgänglich. Jedoch sollte die Durchfahrt auf Dauer gewährleistet sein. Diskussion: Es werden keine Wortmeldungen gewünscht Antrag des Gemeinderates an die Gemeindeversammlung Nachkredit in der Höhe von Fr zum Verpflichtungskredit vom über Fr zu Lasten des steuerfinanzierten Haushaltes für die Sanierung der Winterhaldenstrasse. Abstimmung: Ja: 26 Nein: - Enthaltungen: - Es werden keine weiteren Wortmeldungen gewünscht. Seite 13 von 16

14 5. Wahlen Referenten: Hans Rudolf Kummer und Karin Mumenthaler Infolge Ablaufs der ordentlichen Amtszeit stellen sich folgende Kandidaten zur Wiederwahl: a. Gemeinderat; 2 Mitglieder des Gemeinderates - Hans Ulrich Widmer, 1962, Steingasse 26, 3429 Höchstetten (bisher) - Daniel Luder, 1963, Steingasse 28, 3429 Höchstetten (bisher) Es werden keine weiteren Vorschläge aus der Versammlung vorgebracht. Somit gelten Hans Ulrich Widmer und Daniel Luder als gewählt. H.R. Kummer gratuliert beiden zur Wiederwahl. Karin Mumenthaler übernimmt diese Wahl. Infolge Ablaufs der ordentlichen Amtszeit stellt sich folgender Kandidat zur Wiederwahl: b. Gemeinde- und Gemeinderatspräsident - Hans Rudolf Kummer, 1953, Zürich-Bernstrasse 64, 3429 Höchstetten (bisher) Es werden keine weiteren Vorschläge aus der Versammlung vorgebracht. Somit gilt Hans Rudolf Kummer als gewählt. Karin Mumenthaler gratuliert zur Wiederwahl. H.R. Kummer übernimmt kurz das Wort und bedankt sich für die Wiederwahl. Tatsache ist, dass dies seine letzte Amtszeit wird. Solange die Gesundheit da ist, wird er sich weiterhin für das Wohl der Gemeinde einsetzen. Seite 14 von 16

15 6. Orientierungen / Verschiedenes A. SBB-Tageskarten K. Mumenthaler Karin Mumenthaler verweist auf den Text in der Botschaft. Obwohl wir mit den Tageskarten einen enormen Verlust schreiben, bietet die Gemeinde Höchstetten ihren Einwohnerinnen und Einwohnern trotzdem noch einmal eine Tageskarte Gemeinde der SBB an. An jeder Winterversammlung wird darauf Aufmerksam gemacht, dass die Einwohner doch vom Angebot der SBB-Tageskarte Gebrauch machen sollen. Diskussion: Anna Stalder: Da jetzt nur noch eine SBB-Tageskarte angeboten wird, stellt sich die Frage, ob sie einzeln noch mehr oder noch weniger benutzt werden? Karin Mumenthaler antwortet, dass es beides gibt. Manchmal wurde nur eine reserviert und manchmal beide. Anna Stalder erwähnt noch, dass es Leute gibt, welche bei ihr läuten, da die Gemeinde geschlossen hat und die Tageskarte wollen. Karin Mumenthaler sagt, dass wir keinen 24 Stunden Betrieb haben und im Internet sei es auch deutlich vermerkt, wie unsere Öffnungszeiten sind. Beatrice Widmer fragt, ob Hellsau auch so ein Defizit hat? H.R. Kummer antwortet, dass die SBB-Tageskarten von beiden Gemeinden getragen werden und somit ein Defizit immer halbiert wird. Urs Leuenberger fragt, wie es zu so einem Verlust kommt? H.R. Kummer antwortet, dass die SBB-Tageskarten immer wie teurer werden und viele Institutionen genau so gute Angebote bringen wie die SBB selber. Deshalb werden die Tageskarten auch weniger genützt. B. Jugendarbeit Fraubrunnen und Umgebung K. Mumenthaler Karin Mumenthaler verweist auf den Text in der Botschaft. Seit zwei Jahren sind wir in diesem Versuchsbetrieb. Damit das JAF seine Arbeiten weiterplanen kann, musste der Gemeinderat Höchstetten bereits jetzt entscheiden, ob wir ab 2017 weiterhin mitmachen oder aussteigen. Alle Gemeinden sind weiterhin dabei. C. Badiabonnemente K. Mumenthaler Der Bezug der Badiabos vom Schwimmbad Koppigen ist wieder auf der Gemeindeverwaltung Höchstetten während den üblichen Öffnungszeiten möglich. Der Vorverkauf beginnt heute, am 30. November Dank dem guten Sommer hat die Badi dieses Jahr sehr gut abgeschlossen. D. Regionale Kommission für Altersfragen W. Stucki Walter Stucki verweist auf den Text in der Botschaft. Per wurde die Regionale Kommission für Altersfragen eingesetzt. Ihr obliegt die Umsetzung des Altersleitbildes auf regionaler Ebene und weitere Aufgaben im Bereich der regionalen Altersarbeit. Höchstetten war bisher nicht dabei. Neu wurde im Gemeinderat beschlossen, dass wir per auch dabei sind. H.R. Kummer fragt nach, ob noch etwas unter Verschiedenes aufgenommen werden sollte? Es werden keine Wortmeldungen gewünscht. Seite 15 von 16

16 H.R. Kummer bedankt sich bei den Bürgern, welche die Gemeindeversammlung besuchen. Wenn keine mehr kommen würde, ergäbe es keinen Sinn mehr. Ein Dank geht auch an den Gemeinderat. Ein grosser Dank geht an Karin Mumenthaler, da sie neu auch im Gemeindeverband tätig ist. Der Vorsitzende dankt Anna Luder für ihre geleisteten Arbeiten für die Verschönerung mit Blumen vor dem Gemeindehaus und den Ortseingangstafeln. Dank an Verwaltung. Dank an Roman Kauz. Er verlässt uns bereits wieder. Neugewählt wurde er in Lützelflüh als Finanzverwalter. Dank an Rebecca Arni, diese betreut mehrheitlich die Finanzverwaltung und ist jeden Dienstag Vormittag auf der Verwaltung. Für uns ändert nichts, wir werden weiterhin von der Einwohnergemeinde Münchenbuchsee betreut. Urs Leuenberger: Wieso ist eine 50 Tafel von Hellsau nach Höchstetten halb im Dorf? Wäre es nicht an der Zeit, die 50-er Tafel bei der Firma von Daniel Luder aufzustellen? Daniel Luder übernimmt kurz das Wort und sagt, dass bereits Unterschriften gesammelt wurden für dies, der Kanton jedoch dagegen war, da bisher keine Unfälle geschehen sind. H.R. Kummer sagt, dass wir dies so aufnehmen und dem Kanton melden. Brigitte Frick: fragt an, wieso ein Autobahn Abzweiger nicht bereits von hier aus nach Kirchberg auf die Autobahn verweist. Sie habe viele Gäste, welche über Koppigen via Kriegstetten zurück nach Bern fahren. H.R. Kummer sagt, dass wir dies auch abklären werden. Willy Luder sagt, dass die Strassenlampe bei der Verwaltung immer abstellt. H.R. Kummer erwähnt, dass ihm dies auch aufgefallen ist. Doch er warte meistens ab bis mind. zwei Lampen nicht mehr funktionieren. Die Reparatur käme so billiger. Nun wünscht der Vorsitzende noch einen guten Winter und schöne Festtage. Karin Mumenthaler ergreift das Wort noch zum Schluss und bedankt sich bei dem Vorsitzenden für sein Wirken als Gemeindepräsident und für seine Zeit. Merci! Verdankungen - Anna Luder, Betreuung Dorfeingangsblumen (Blumen) - Roman Kauz, seine Zeit als Finanzverwalter von Höchstetten (Wein) Schluss: Uhr Der Vorsitzende: Sig. Die Sekretärin: Sig. Seite 16 von 16

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