Das neue Gesetz zur erleichterten Sanierung von Unternehmen (ESUG) Von Praktikern für Praktiker

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1 Das neue Gesetz zur erleichterten Sanierung von Unternehmen (ESUG) Von Praktikern für Praktiker Informieren Sie sich rechtzeitig umfassend und praxisnah über die neue Rechtslage Die Themenschwerpunkte: Überblick über die wesentlichen gesetzlichen Änderungen einschließlich Insolvenzplanverfahren Die Referenten: Martin Wagner Diplom-Kaufmann Fachanwalt Insolvenzrecht Erwartungshaltung der Banken an Dienstleister bei Sanierung vor und in der Insolvenz Udo Dötsch Leiter Unternehmenssanierung Sparkasse Duisburg Schutzschirmverfahren, Eigenverwaltung, Sachwalter Prof. Dr. Christoph Thole Universität Tübingen Vorläufiger Gläubigerausschuss und Mitwirkung bei der Verwalterbestellung Fallstudie einer Plansanierung auf der Grundlage des ESUG Markus Rauscher Richter am AG Ludwigsburg und Prof. Dr. Hans Haarmeyer RheinAhrCampus Remagen Robert Buchalik Rechtsanwalt mbb consult GmbH Düsseldorf Veranstalter: BVMW Landesgeschäftsstelle IBWF Institut für Betriebsberatung, Wirtschaftsförderung und -forschung e.v. 16. April ca Uhr Haus der Wirtschaft Willi-Bleicher-Str Stuttgart

2 DAS ESUG UND SEINE AUSWIRKUNGEN Am ist das Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in Kraft getreten. Die neuen gesetzlichen Regelungen enthalten zahlreiche praxisrelevante Änderungen der Insolvenzordnung. Die Sanierung von Unternehmen steht nun deutlich im Vordergrund. Der Einfluss der Gläubiger auf die Auswahl des Insolvenzverwalters wird gestärkt. Der Zugang zur Eigenverwaltung wird erleichtert. Die Möglichkeiten einer Sanierung durch einen Insolvenzplan werden erweitert und das sog. Schutzschirmverfahren eingeführt. Um die nunmehr von dem Gesetzgeber zur Verfügung gestellten Instrumente zu nutzen, bedarf es aber einer fundierten außergerichtlichen Vorbereitung. Der Tätigkeitsumfang aller bei der Sanierung und der Insolvenz von Unternehmen Beteiligten wird sich entscheidend ändern. Insbesondere Berater von Unternehmen erhalten neue Möglichkeiten, Unternehmen in Krisensituationen zu betreuen und diese zu erhalten. Auch Vertreter von Banken werden mit neuen Fragestellungen konfrontiert werden, z.b. ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen man Mitglied in einem vorläufigen Gläubigerausschuss werden soll. Neben der Darstellung der wesentlichen gesetzlichen Änderungen gibt es genügend Gelegenheit, die konkreten Auswirkungen und Probleme zu erörtern und zu diskutieren. Für eine lebhafte Diskussion sorgt die Auswahl der Referenten, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit die Auswirkungen und ggf. Probleme der neuen gesetzlichen Regelungen aus unterschiedlichen Sichtweisen darstellen und beurteilen werden. ab 8.30 Uhr Einlass PROGRAMM 16. APRIL Uhr Eröffnung, Begrüßung Karl-Heinz Thor Präsident des IBWF Instituts Tagungsleitung: Dr. Ulrich Köppen BVMW-Landesgeschäftsführer 9.15 Uhr Überblick über die wesentlichen gesetzlichen Änderungen - Reformziele des Gesetzgebers - Änderungen beim Eigenantrag - Vorschusspflicht der Insolvenzantragsverpflichteten - Neuregelungen zum Insolvenzplanverfahren Einführung: Martin Wagner Diplom-Kaufmann, Fachanwalt Insolvenzrecht 10:15 Uhr Erwartungshaltung der Banken an Dienstleister bei Sanierung vor und in der Insolvenz - Steuerberater / Wirtschaftsprüfer - Rechtsanwälte - Sanierungsberater 11:15 Uhr Kaffeepause Einführung: Udo Dötsch Leiter Unternehmenssanierung Sparkasse Duisburg 11:30 Uhr Schutzschirmverfahren, Eigenverwaltung, Sachwalter - Überblick - Voraussetzungen - Rechte der am Verfahren Beteiligten Einführung: Prof. Dr. Christoph Thole Universität Tübingen

3 12:30 Uhr Mittagspause PROGRAMM 16. APRIL :30 Uhr Vorläufiger Gläubigerausschuss und Mitwirkung bei der Verwalterbestellung - Die Rolle des vorläufigen Gläubigerausschusses nach dem ESUG - Auswahlkriterien bei der Bildung von vorläufigen Gläubigerausschüssen - Auswahl des vorläufigen Insolvenzverwalters oder Sachwalters - Einflussnahme auf das Verfahren durch den vorläufigen / endgültigen Gläubigerausschuss Einführung: Markus Rauscher Richter am AG Ludwigsburg und Prof. Dr. Hans Haarmeyer RheinAhr Campus Remagen 15:00 Uhr Fallstudie einer Plansanierung auf der Grundlage des ESUG - Prüfung der Machbarkeit einer Sanierung durch Insolvenzplan - Zusammenwirken von Betriebsberatung, Rechtsanwalt und Steuerberatung - Vorgeschaltetes Schutzschirmverfahren zur Gläubigerdisziplinierung - Debt equity swap und Kapitalerhöhung zur Erhöhung des Sanierungserfolges Referent: Robert Buchalik, Rechtsanwalt mbb consult GmbH, Düsseldorf 16:30 Uhr Conclusio und Ausblick RA Karl-Heinz Thor 16:45 Uhr Ende der Veranstaltung DIE REFERENTEN Robert Buchalik Studium d. Rechtswissenschaft a. d. Universitäten München und Freiburg. Tätigkeit in der Rechtsabteilung der Deutschen Bank AG, München. Von 1988 bis 1997 Leiter der Bereiche Workout, Abwicklung und Sicherheiten. Von 1997 bis 2002 Seniorpartner d. Sozietät Metzeler, van Betteray, Buchalik (Insolvenzrecht und -verwaltung). Seit 1997 geschäftsführender Gesellschafter der mbb consult GmbH, Düsseldorf (Spezialisierung Turnaround und Performance Management). Seit 2002 Partner der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Rechtsanwalts- u. Steuerberaterkanzlei Buchalik, Brömmekamp, Düsseldorf/Frankfurt. Udo Dötsch Seit 1985 Bankkaufmann und Sparkassenbetriebswirt; Spezialisierung auf das Krisen- und Sanierungsmanagement an der Deutschen Sparkassen Akademie. Seit 2003 Aufbau und Leitung des Bereichs KreditConsult (Sanierung) der Sparkasse Duisburg. Dozententätigkeit. Prof. Dr. jur. Hans Haarmeyer Von 1980 bis 2000 Richter (auch in Insolvenzsachen); führender deutscher Insolvenzrechtler. Gründer und Schriftleiter diverser insolvenzrechtlicher Zeitschriften, Autor vieler Kommentare und Handbücher zum Insolvenzrecht. Seit 2000 Prof. für Wirtschafts- und Insolvenzrecht am RheinAhrCampus in Remagen. Ltd. Direktor des Deutschen Instituts für angewandtes Insolvenzrecht (DIAI), Direktor des Rheinland-Pfälzischen Zentrums für Insolvenzrecht und Sanierungspraxis (ZEFIS) und Vorstand der Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e.v. (GSV), Köln. Markus Rauscher Seit 2004 Insolvenzrichter am AG Ludwigsburg. Lehrbeauftragter an der Hochschule für Umwelt und Wirtschaft in Nürtingen/Geislingen im Masterstudiengang Unternehmensrestrukturierung/Insolvenz und Mitglied im Qualitätszirkel der ischen Insolvenzgerichte. Prof. Dr. jur. Christoph Thole Studium der Rechtswissenschaft in Bayreuth und Münster sowie der BWL an der Fernuniv. Hagen (Dipl.- Kfm.). Habilitation 2009 in Bonn mit einer Schrift zu "Gläubigerschutz durch Insolvenzrecht". Seit 2010 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Europ. und Int. Privat- und Verfahrensrecht an der Univ. Tübingen. Forschungsschwerpunkte im Insolvenz- und Verfahrensrecht, Haftungsrecht und Gesellschaftsrecht. Martin Wagner Diplom-Kaufmann, Fachanwalt für Insolvenzrecht; seit 2001 als Insolvenzverwalter bestellt. Mitherausgeber und Mitautor des nun in 5. Auflage erschienen Handbuch des Fachanwalts für Insolvenzrecht und Mitautor des Fachanwaltskommentars Insolvenzrecht.

4 DAS ESUG UND SEINE AUSWIRKUNGEN Dauer der Veranstaltung am 16. April Uhr bis ca Uhr Veranstaltungsort: Haus der Wirtschaft Bertha-Benz-Saal Willi-Bleicher-Str Stuttgart SO ERREICHEN SIE DIE VERANSTALTUNG BVMW/IBWF-Veranstaltung Haus der Wirtschaft Bertha-Benz-Saal Willi-Bleicher-Str Stuttgart Tel.: 0711 / Fax: 0711 / Gebühr: Teilnahmegebühr für Mitglieder des IBWF Instituts und des BVMW: 190,-- je Teilnehmer (zuzügl. 19 % MWSt = 36,10) insges. 226,10 für Nichtmitglieder: 380,-- je Teilnehmer (zuzügl. 19 % MWSt = 72,20) insges. 452,20 Die Gebühr schließt Mittagessen und Pausenkaffee mit ein. Anmeldefrist: Anmeldefrist ist der 10. April 2012 Anmeldebestätigung: Die Anmeldebestätigung und Rechnung erhalten Sie sofort nach Anmeldung und Zahlungseingang. Anmeldung: Die Anmeldung nehmen Sie bitte auf beiliegendem Anmeldeformular vor. Die angemeldeten Personen werden in die offizielle Teilnehmerliste aufgenommen. Rücktritt: Der Rücktritt von dieser Fachtagung ist bis zum gegenüber der BVMW- Landesgeschäfts-stelle möglich, sofern dieser Rücktritt schriftlich erklärt wird. Danach ist ein Rücktritt nur gegen Zahlung der vollen Tagungsgebühr möglich. Veranstalter: IBWF Institut für Betriebsberatung, Wirtschaftsförderung und -forschung e.v. Leipziger Platz 15, Berlin BVMW-Landesgeschäftsstelle Hambergweg 34, Grafenau Mit dem PKW Von der A8 aus München: Ausfahrt Degerloch, über die B27 Richtung Stadtmitte Von der A8 aus Karlsruhe: Ausfahrt Autobahnkreuz Stuttgart, über die B14 Richtung Stadtmitte Von der A81 aus Heilbronn: Ausfahrt Zuffenhausen, über die B10 und B27 Richtung Stadtmitte Mit öffentlichen Verkehrsmitteln S-Bahn, Linien S 1 bis S6, Haltestelle Stadtmitte Stadtbahn, Linien U9 und U14, Haltestelle Friedrichsbau/Börse Zu Fuß vom Hauptbahnhof Sie folgen der Königstraße etwa 500 Meter, überqueren den Schlossplatz, biegen nach dem Buchhaus Wittwer rechts ein und gehen über die Theodor- Heuss-Straße (Fußgängerampel) zum Haus der Wirtschaft. Parkmöglichkeiten Parkhaus Hofdienergarage, Zufahrt über Schellingstraße, durchgehend geöffnet Tiefgarage Friedrichsbau, Zufahrt über Huberstraße, durchgehend geöffnet. Begrenzte und kostenpflichtige Parkmöglichkeiten auch direkt am Haus der Wirtschaft, Zufahrt über Kienestraße.

5 Anmeldung per Telefax: / BVMW-Landesgeschäftsstelle Für Rückfragen: Hambergweg 34 Tel.: / Fax: / Grafenau ANMELDUNG Anmeldefrist: 10. April 2012 für die Veranstaltung Das neue Gesetz zur erleichterten Sanierung von Unternehmen (ESUG) am 16. April 2012 im Haus der Wirtschaft, Willi-Bleicher-Str. 19, Stuttgart Ja, ich/wir nehme(n) teil. IBWF- Mitglied: Nr.: BVMW- Mitglied: Nr.: Nichtmitglied: Tagungsgebühr BVMW/IBWF-Mitglied: 190,-- je Teilnehmer (zuzügl. 19 % Mehrwertsteuer = 36,10 insges. 226,10) Nichtmitglied: 380,-- je Teilnehmer (zuzügl.. 19 % Mehrwertsteuer = 72,20 insges. 452,20) In der Tagungsgebühr sind Mittagessen und Pausenkaffee enthalten. An der Tagung nehmen außer mir Personen teil. Die Namen und Adressen der zusätzlichen Teilnehmer vermerken Sie bitte auf der Rückseite des Anmeldeformulars. Zahlungsweise: Kreissparkasse Böblingen, BLZ: , Konto-Nr.: , Zahlungsempfänger: Dr. Ulrich Köppen Ort, Datum Unterschrift/Firmenstempel

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