S. 97. Vgl. Stolz, Der großdeutsche Gedanke in Tirol im Jahre 1848, Alpenland 1926, Juni 3. + C

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3 Tatsachen nicht anders möglich ist. Die Lebensbeschreibungen vieler dieser Männer verzeichnen einzelne Züge, die deren Gefühl der Zugehörigkeit zur Deutschen Nation besonders warm erscheinen lassen. So etwa wenn der Theologe Oberrauch schon im Jahre 1796 in seinem Aufruf an die Deutschen von einem Deutschen" die nationale Bedeutung des damaligen Kampfes gegen Napoleon betont; 54 oder wenn Ennemoser an den Deutschen Befreiungskriegen von 1809 und 1813 als Freiwilliger unter Andreas Hofer und Freiherr von Lützow oder Späth an der Verteidigung der Tiroler Landesgrenze gegen die Italiener im Jahre 1848 in den Reihen der Studentenkompagnie Adolf Pichlers teilnahm; oder wenn Tappeiner in seinem Wahlaufrufe zur Deutschen Nationalversammlung im Jahre 1848 ein weitschauendes Programm deutschnationaler Politik entwarf; *s oder wenn Rigler als Theologieprofessor in Trient sich um die deutsche Pfarre in der Stadt Trient besonders annahm und den Priesterkonvent des Deutschen Ordens in Südtirol neu organisierte. Und so könnten wir auch aus den Lebensbeschreibungen anderer Südtiroler Gelehrter, wie aus jener von Fallmerayer, Hausmann, Toldt besondere Betonungen ihres deutschen Nationalgefühles, wie es der Art und der Stellung jedes einzelnen eben entsprach, anführen. Die italienische Regierung bemüht sich heute ganz besonders, den geistigen Zusammenhang der Deutsch-Südtiroler mit ihrem deutschen Mutterlande zu unterbinden und ihnen so das deutsche Volksbewußtsein, das zum guten Teil ein Kulturbewußtsein ist, zu nehmen. Je gewaltsamer die Mittel sind, die Italien hiezu anwenden zu müssen glaubt, desto bestimmter wird hiemit die Wahrheit an den Tag gestellt: daß das geistige Wesen Deutsch-Südtirols seit dem Untergang des Römerreiches deutsch geworden ist und daß sich Italien hier eine Fremdherrschaft anmaßt, die kulturell nur störend und zerstörend wirken muß. 54 S. Wackernell, Beda Weber, S. 56. M Das Programm neu abgedruckt in Die Heimat" (Hgb. v. Innerhofer, Meran) 1912 S. 97. Vgl. Stolz, Der großdeutsche Gedanke in Tirol im Jahre 1848, Alpenland 1926, Juni C

4 Tirol und Henneberg Ein Heiratsplan aus König Heinrichs Zeit Von Richard Heuberger W i e in andern deutschen Gebieten sind auch in Tirol die Landstände, zum Teil wenigstens, aus dem fürstlichen Rat herausgewachsen. Dieser aber trat zum erstenmal unter Heinrich, Titnlarkönig von Böhmen und Polen, Herzog von Kärnten und Grafen von Tirol ( ) deutlich hervor, der bereits tatsächlich, wenn auch vielleicht noch nicht rechtlich, bei wichtigen gesetzgeberischen und politischen Maßnahmen an die Zustimmung seiner Räte gebunden gewesen zu sein scheint. 1 Während man die Tätigkeit der landesfürstlichen Räte aus mannigfachen gelegentlichen Zeugnissen kennt, während auch Urkunden über Gerichtssitzungen vorliegen, an denen der Rat teilnahm, 2 sind Aufzeichnungen über Ratssitzungen in politischen Angelegenheiten aus dieser Frühzeit nicht erhalten. Daher darf das unten abgedruckte Schriftstück ich nenne es im folgenden der Kürze halber R wohl einen gewissen Anspruch auf Beachtung erheben. Diente es auch vermutlich als Entwurf zu einer Gesandtschaftsanweisung oder zu einem Schreiben, so kann man es doch in gewissem Sinn als älteste Aufzeichnung über eine Beratung des Landesfürsten mit seinen Verwandten und Räten über eine Familienangelegenheit bezeichnen. Aber R ist auch inhaltlich nicht ohne Bedeutung. Es berichtet vom Plan einer Heirat zwischen Elisabeth, einer Tochter Herzog Ottos von Kärnten, Grafen von Tirol (+ 1310, Mai 25) und Graf Bertold VII. (X.) von Henneberg (ca , April 15). Familien- und Machtpolitik fürstlicher und fürstengleicher Geschlechter lassen sich aber nicht trennen und gerade das spätere Mittelalter stand im Zeichen des tu felix Austria nube, das auch für andere, wenn auch weniger erfolgreiche Häuser galt. Überdies zeigt R König Heinrich in bisher unbekannten Beziehungen zu einem Mann, dessen Gestalt in der Geschichte Kaiser Ludwigs IV. und 1 Jäger, Gesch. d. landst. Verfassung 2, S. 15 ff., 25 ff. Huber, Gesch. Österreichs 2, S.152. Heuberger, Zeitschr. d. Ferd. 3/56, S. 263 ff. n. 3/59, S Mitt. d. Inst. 33, S. 447 ff-, Stolz, Schlernschriften 9, S. 432 f. Ein sehr bemerkenswertes Zeugnis für die Stellung des Rates ist der von Graf Bertold von Henneberg und Marschall Dietrich von Pilichdorf verbriefte Trausnitzer Vertrag über die Aussöhnung zwischen König Ludwig IV. und den Habsburgern vom 13. März Mon. Germ. LL. 4 Const. 6 S. 18 ff. Nr. 29. Unter den in Aussicht genommenen Bürgen erscheinen nebst mehreren andern Fürsten und Großen, von deren Räten nicht die Hede ist, König Heinrich und vier seiner Bäte Protonotar Heinrich von Völkermarkt, Konrad von Aufenstein, Seifried von Bottenburg und Hofmeister Heinrich von Bottenburg (die Wiedergabe dieser Stelle bei Groß, Begesta Habsburgica 3, Nr. 1511, ist unrichtig). 2 Vgl. z. B. Urkunde des kaiserlichen Notars und Richters Wilhelm, Sohnes weiland Ottos, des Notars aus Bozen von 1327, April 30 Bozen, Mai 15 Meran, Juni 5 Sonnenburg, Juni 8 Meran, Juni 9 Meran, Juni 24 Meran, Geschichtsfreund 3 S. 151 ff. 30

5 seiner Zeit immer wieder hervortritt, und führt an einem anschaulichen Beispiel vor Augen, wie weit die Familienverbindungen des Hauses der Meinhardinger reichten. 1. Graf Bertold VII. (X.) von Henneberg und König Heinrich Graf Bertold VII. (X.) von Henneberg war keine unbedeutende Persönlichkeit. 3 Bei seiner Geburt war der Umfang der Grafschaft Henneberg (im fränkischen Kreis) selbst für die damaligen Verhältnisse sehr unbedeutend. Bei seinem Tode erschien die Landesherrschaft seines Geschlechtes, namentlich durch den Erwerb der Pflege Koburg und andere glückliche Erwerbungen mehr als verdoppelt. Wichtiger aber als derartige örtliche Erfolge war die Rolle, die Bertold in den Angelegenheiten des Deutschen Reiches durch das Gewicht seiner Persönlichkeit spielte. Schon unter König Albrecht I. tat er sich im Reichsdienst hervor. 4 Bei den der Wahl Heinrichs VII. vorangehenden Verhandlungen wirkte er als Bevollmächtigter Brandenburgs und Sachsens mit. 5 In hohem Maße genoß er das Vertrauen des Lützelburgers und war eine der Hauptstützen seiner Partei bei dem Kampf um die böhmische Krone. 6 Nichts zeigt die Bedeutung mehr, die er sich errungen hatte, als die Tatsache, daß ihm 1310, wenn auch nicht der Fürstenstand, so doch reichsfürstliche Rechte verliehen wurden 7 und daß er bei der Königswahl von 1314 selbst als Minderheitskandidat kurze Zeit in Frage kommen konnte. 8 Hatte dies auch keine weiteren Folgen, so wußte sich Graf Bertold während des folgenden Thronstreits zwischen Ludwig von Bayern und Friedrich von Österreich nach Bedarf bald mit dem einen, bald mit dem andern der Gegenkönige, die ihm beide verwandt waren 9 gut zu stellen und dadurch Vorteile für sich herauszuschlagen 10 und nach dem Siege des Witteisbachers kam die Zeit, da der Graf von Henneberg in hervorragender Weise im Dienste der Reichs- und Hauspolitik des nunmehrigen Herrschers tätig war. 11 Mit König Heinrich, Herzog von Kärnten und Grafen von Tirol, war Bertold mehrfach in unfreundliche Berührung gekommen. Er hatte an der Verkündigung des Reichsspruches teilgenommen, der dem Meinhardinger das Königreich Böhmen absprach. 12 Er war dann in Böhmen ge- 3 (J. A. v. Schultes), Diplomat. Gesch. d. gräfl. Hauses Henneberg 1 (1788), S. 138 ff. u. 2 (1791), S. 11 ff. Die Urkunden im beigegebenen Urkundenbuch und in Henneberg, Urkundenbuch (1842 ff.) 1 S. 32 ff., dazu Nachträge in dessen folgenden Teilen. 4 v. Schultes 2 S. 17 f. 5 v. Schultes 2 S Mon. Germ. LL. 4, Const. 4/1, S. 352 ff. n , v. Schultes 2 S. 19 ff. 7 v. Schultes 2 S. 22, Ficker, Vom Reichsfürstenstande 1 S. 115 f., 78, S. 209, H. Schrohe, Der Kampf der Gegenkönige Ludwig u. Friedrich um das Reich (Eberings Historische Studien 29, S. 35 ff. 9 Über diese Verwandtschaft v. Schultes 2 S. 24 Anm. r. 10 Siehe unten S v. Schultes 2 S. 27 ff. 12 Mon. Germ. LL. 4, Const. 4/1, S. 351, Nr Kopp, Gesch. d. eidgen. Bünde 4/1 S. 79 f. 31

6 radezu als Führer der lützelburgischen Partei aufgetreten und bei dieser Gelegenheit sogar kurze Zeit Gefangener Konrads von Aufenstein und anderer Anhänger Heinrichs von Kärnten gewesen. 13 Dann traten die beiden Männer, die einander weitschichtig verwandt waren, 14 aber meist verschiedenen Lagern angehörten, vermutlich anläßlich der Verhandlungen über die Freigabe König Friedrichs zu einander in mittel- oder unmittelbare Beziehungen. Denn König Heinrich, der sich schon am 21. September 1323 um einen Vergleich zwischen dem Wittelsbacher und den Habsburgern bemüht hatte, 15 arbeitete nachmals zu Ulm dem Trausnitzer Vertrage vor, 16 den Graf Bertold von Henneberg zum Abschluß brachte. 17 Es ist daher wohl der Mühe wert, das in E vorliegende Zeugnis über den Plan einer Verbindung zwischen dem Grafen von Henneberg und der Nichte des Herzogs von Kärnten näher zu betrachten. 2. Die Aufzeichnung über den tirolisch-hennebergischen Eheplan und dessen zeitliche Einreihung R steht auf dem letzten, möglicherweise dem ursprünglichen Bestand des Buches nicht angehörigen Blatte eines von 1323 (1325) bis Ende 1330 in der tirolischen Kanzlei geführten Registers, des sogenannten Entwurfbuches Domprobst Friedrichs von Brixen, des Halbbruders König Heinrichs und damaligen Kanzleivorstandes (Kodex 391 des Geheimen Staatsarchives zu Wien). 18 Das Stück ist sorgfältig geschrieben, es weist keine Verbesserungen auf und gibt sich daher eher als Abschrift denn als Entwurf, wenn man bedenkt, daß R doch eine nicht so ganz einfache Aufschreibung darstellt, als es die gewöhnlichen Kanzleistücke waren. Doch ist selbstverständlich auch das Gegenteil möglich. R beginnt mit den Worten: Ez ist ze merchen, daz wir chunik Heinrich von Behaim, hertzog ze Chernden und grave ze Tyrol, ze raten worden sein mit unsern freunden und mit unserm rate, unser mumen Elspeten, weilent unsers lieben pruders tohter, hertzog Otten, ze geben ze ainer echonen dem edlen graven Berhtolden von Hennenberch... also nach der Weise formloser Aufzeichnungen, geht dann aber bei Mitteilung der vorgeschlagenen Bedingungen sofort in die übliche Fassung einer Urkunde über. R ist also an sich lediglich eine Aufzeichnung, eine Art Protokoll über das Ergebnis der Beratung. Betreffs des weiteren Zweckes dieser Aufschreibung gibt ihre Form keinen deutlichen Aufschluß. Den Einleitungsworten nach war R nicht unmittelbar als Vorlage für eine Ausfertigung in urkundlicher Form gedacht, sondern eher als ein Schriftstück, das dem oder den Abge- 13 Johann v. Viktring, hg. v. F. Schneider, Mon. Germ., Schulausgabe 2 S. 13, 37. Über die ganze Angelegenheit Huber, Gesch. Österreichs 1 S. 106 ff. 114 Vgl. die Stammtafel bei v. Schultes, 2 S., 24. Anm. r. 15 Groß, Regesta Habsburgica 3 Nr Egger, Gesch. Tirols 1 S J. Loserth, Gesch. d. spät. Mittelalteres, S Heuberger, Mitt. d. Instit., 9. Erg.-Bd., S. 57 ff. 32

7 sandten König Heinrichs bei ihren Verhandlungen mit dem Burggrafen Friedrich von Nürnberg, dem Bevollmächtigten Graf Bertolds von Henneberg, als Anweisung dienen sollte. Darauf weist auch der Hauptinhalt des Stückes, während die fast ganz urkundenmäßige Fassung keinen Gegengrund bietet, wenn man bedenkt, wie geläufig den Kanzleibeamten dieses Formular war und wie leicht man deshalb in die gewohnten Wendungen fallen konnte, auch wenn keine Ausfertigung in Urkundenform geplant war. 19 Möglich wäre freilich auch, daß auf Grund von R ein in urkundlichen Formen gehaltenes, die Bedingungen des Tiroler Landesfürsten mitteilendes Schreiben an den eben genannten Mittelsmann abgefaßt worden wäre. Denn auch nichturkundlich gehaltene Bucheinträge wurden zu Entwürfen für Urkunden umgestaltet, so Nr. 99, fol ' in Kodex 106 des Landesregierungsarchives zu Innsbruck und Nr. 191 f., fol. 78' in unserm Kanzleibuch. 20 Mag sich dies aber so oder anders verhalten haben, der Zweck der uns beschäftigenden Aufzeichnung steht jedenfalls sicher und dies genügt. R ist undatiert. Der in ihm überlieferte Eheplan kann aber frühestens ins Jahr 1316 fallen. Verlor doch Graf Bertold von Henneberg erst im Winter seine erste Gemahlin Jutta Adelheid, die Tochter Landgraf Heinrichs von Hessen. Denn eine Urkunde vom 25. November bezeugt die Gräfin noch als lebend, eine andere vom 2. Mai erwähnt sie schon als verstorben. 23 Eine Bestätigung dieses terminus a quo enthält jener Satz von R, der auf Güter Bezug nimmt, die Graf Bertold von der Markgräfin von Brandenburg gekauft und seinem Sohn und dessen Frau übergeben habe. Die Markgräfin war Anna, die Tochter König Albrechts L, die 1295 Markgraf Hermann II. von Brandenburg und nach dessen Tod (1308) im Kampf gegen die Wenden (1310) Herzog Heinrich VI. von Breslau-Liegnitz geheiratet hatte. Sie war in doppelter Weise mit dem Herzog von Kärnten verwandt. Einerseits war sie durch ihre Mutter Elisabeth König Heinrichs Nichte, andererseits durch ihren zweiten Gemahl, den Bruder der Herzogin Euphemia mit dieser, der Witwe Herzog Ottos von Kärnten, verschwägert. Daraus erklärt sich die Bezeichnung der Markgräfin als Muhme des Tiroler Landesfürsten. Der in R erwähnte Kauf war nun eine der wichtigsten Erwerbungen Graf Bertolds von Henneberg für sein Haus. In den Jahren kaufte er nämlich den größten Teil der sogenannten Pflege Koburg oder Neuen Herrschaft" von den Erben des gefallenen Markgrafen Hermann, wobei Markgräfin Anna, die nunmehrige Herzogin von Breslau-Liegnitz, teilweise Schwierigkeiten machte. 19 Über zwei andere Gesandtschaftsanweisungen aus König Heinrichs Zeit Heuberger, Schlernschriften 9 S. 29 ff. 20 Heuberger, Mitt. d. Instit. 9. Ergbd; S v. Schuttes 2, Urkundenbuch S. 23 ff., Nr v. Schuttes 2, Urkundenbuch S. 27 f., Nr Danach ist die Angabe über Jutta Adelheids Todesjahr bei v. Schultos 2 S. 55 richtigzustellen. 5 Tiroler Heimat I 33

8 Während dieser Jahre kam es dann zu einer Verbindung Graf Heinrichs VIII. (XII.), des Sohnes Bertolds, mit Jutta, der Tochter Markgraf Hermanns, die den Hennebergern Teile dieser fränkischen Herrschaft als Mitgift einbrachte. Die näheren Umstände dieses Landgewinnes kommen hier nicht weiter in Frage. 24 Wichtig ist für uns nur, daß der Kauf 1316 vollständig abgeschlossen war und in diesem Jahre auch Herzogin Anna demselben zustimmte. Die in R erwähnte Urkunde, in der Graf Bertold seinem Sohn und seiner Schwiegertochter Anteil an dem neuen Besitz sowie ein Erbvorrecht gewährte, hat sich anscheinend nicht erhalten. Derartige Abmachungen lassen sich aber auch mittelbar aus andern Anzeichen erschließen. Denn bereits in den Beredungen Graf Bertolds mit Markgraf Waldemar, dem Schwiegersohn und Erben des gefallenen Hermann von Brandenburg, über die Ehe Juttas mit einem Sohne des Hennebergers, waren diesbezügliche Bestimmungen getroffen worden. 25 Tatsächlich trat seitdem auch Graf Heinrich bei Verfügungen seines Vaters über Güter in der Neuen Herrschaft" als mitbestimmend auf. 26 Daher dürfte das in R gemeinte Abkommen auf etwa anzusetzen sein. Durch all das hier Ausgeführte erscheint der terminus a quo mit 1316 als gesichert. Der terminus ad quem ist wohl ins Jahr 1320 zu setzen. Denn jene Eheberedung führte zu keinem Ergebnis und sowohl Elisabeth wie Bertold gingen andere Verbindungen ein, wozu die Vorverhandlungen wohl spätestens 1321 begannen. Der Graf war bis zum Herbst 1320 vermutlich noch unvermählt. Denn sowohl in seinem Stiftungsbrief für das Ägydius- und Erhardsstift zu Schmalkalden vom 1. Februar 1319, als in der von ihm und all seinen Kindern genehmigten Bestätigungsurkunde Bischof Gottfrieds 24 Die Angelegenheit ausführlich bei v. Schultes 1 S. 138 ff. n. 2 S. 42 f. dargestellt, die Urkunden im Anhang und im Henneberg. ÜB. 1 S. 51 ff., 56, 65, Nr. 93, 94, 96, 98, 100, 104, 119. Ohne mich näher darauf einzulassen, bemerke ich nur: Die Angelegenheit begann nicht, wie v. Schultes annimmt, mit der Heirat 1312, sondern der Kauf bildete den Anfang. Während am 15. August 1314 erst ein Verlöbnis zwischen Jutta und einem Sohn Graf Bertolds von Henneberg bestand, (Henneberg. UB. 1 S. 56, Nr. 104) und die Hochzeit Heinrichs VIII. (XII.) demnach erst später stattfand, wurde die erste Quittung über bezahlte Kaufsummen schon am 17. (t) April 1312 ausgefertigt (Henneberg. ÜB. 1 S. 51, Nr. 93). Herzog Ludwig von Bayern gelobte bereits am 23. September 1314 für den Fall seiner Wahl zum König dem Grafen Bertold Bestätigung der Reichslehen in den neugekauften Landen (Henneberg. ÜB f., Nr. 106), nahm als König in der Kaufangelegenheit seine Partei (Henneberg. ÜB. 1 S 60 f., Nr. 110) und vollzog die versprochene Belehnung am 2. Februar 1323 (v. Schtiltes 1 S. 238 f., Nr. 23); König Friedrich versprach am 24. November 1320 ebenfalls Bestätigung jenes Kaufes und verzichtete für eich und seine Brüder auf alle Ansprüche auf den gekauften Besitz (Groß, Reg. Habsb. 3, Nr. 1022). 25 Vgl. die Zustimmungserklärung Markgraf Johanns, des Bruders der Jutta, vom 15. August Henneberg, ÜB., 1 S., 56 f., Nr Henneberg. UB. 1 S. 59, Nr. 108 von 1315, Februar 25, S. 68 f., Nr. 129 von 1317 Juli 13 (191). Betreffs Lage der hier genannten Orte v. Schultes 1 S. 144 ff. 34

9 von Würzburg vom 9. September fehlt jede Erwähnung einer Gattin Graf Bertolds. Da die erste Frau des Grafen oft in den Urkunden erscheint und in diesen beiden Stücken alle näheren Angehörigen Bertolds, darunter auch seine Tochter und Schwiegertochter in der Absicht angeführt erscheinen, sämtliche näheren Erben zu nennen, so berechtigt das Schweigen dieser Urkunden zum Schluß, daß damals die zweite Ehe Ber tolds mit Anna, der Tochter Graf Konrads von Hohenlohe, noch nicht geschlossen war. Dies muß allerdings bald darauf geschehen sein. Denn diese Verbindung wurde bereits 1323 durch den Tod der Frau wieder gelöst. 28 Andererseits waren 1322 die Verhandlungen über eine Heirat Elisabeths von Tirol und Peters, des Sohnes und spätem Nachfolgers König Friedrichs II. von Sizilien ( ) aus dem Hause Aragon schon im vollen Zug. Zu Bozen oder Meran dürfte bald darauf die Ehe durch Stellvertreter geschlossen worden sein. 29 Zu Messina wurde dann am 24. April 1323 die Hochzeit gefeiert, wie Elisabeths Schwiegervater elf Tage später seinem Bruder, König Jakob II. von Aragon, meldete. 30 Die tirolisch-hennebergische Eheverbindung wurde also zwischen 1316 und 1320 erwogen. Daher können die Verhandlungen über die sizilische Heirat Elisabeths von Tirol nicht schon vor 1315 angefangen oder gar schon zu greifbaren Ergebnissen geführt haben, wie Ladurner unter Berufung auf die Tatsache annahm, 31 daß eine Urkunde König Heinrichs für Stams vom 16. Oktober 1315 einer Muhme des Ausstellers der von Aragaun gedenkt. Mit der von Aragaun kann nach dem oben Gesagten unmöglich Elisabeth von Tirol gemeint sein, die auch später nicht so, sondern als Königin von Sizilien bezeichnet wurde. 32 Jene Worte dürften sich auf die gleichnamige Tochter König Jakobs II. von Aragon beziehen, die über Südfrankreich, den Rhein und Bayern nach Kärnten zu ihrem zukünftigen Gemahl, Herzog Friedrich von Österreich, dem Neffen König Heinrichs und späteren deutschen König, gereist war und ihn am 30. Jänner 1314 geheiratet hatte. 33 Wenn aber König Heinrich 1320 eine Steuer ausschrieb, deren Erträgnis u. a. auch zur Ausstattung zweier Töchter Herzog Ottos dienen sollte, wohl Annas, der nachmaligen Gemahlin Pfalzgraf Rudolfs II. und Elisabeths, 34 so kann dies ebensogut anläßlich des sizilischen wie des hennebergischen Eheplans geschehen sein. 24 Henneberg. ÜB. 1 S. 71 ff., Nr. 132 n. S. 76 ff., Nr. 138, vgl. auch S. 70 f., Nr von 1318, Februar 19 und März v. Schultes 2 S Davidsohn, Mitt. d. Instit. 37 S.222f. 30 Finke, Acta Aragonensia S. 736 f., Nr Danach ist Ladurner, Archiv f. Gesch. n. Altertumskunde Tirols 1 S. 121 zu berichtigen. 31 Archiv f. Gesch. u. Altertumskunde Tirols 1 S Davidsohn, Mitt. d. Instit. 37 S Johann v. Viktring, hg. v. F. Schneider, Mon. Germ., Schulausgabe , 60 f. 34 Ladurner, Archiv f. Gesch. u. Altertumskunde Tirols 1 S

10 3. Der tirolisch-hennebergische Eheplan Um vermutungsweise eine Antwort auf die Frage zu finden, inwieweit der Plan einer Eheverbindung zwischen Elisabeth von Tirol und Bertold von Henneberg mit der großen Politik zu tun hatte, empfiehlt es sich, einen Blick auf die Stellung zu werfen, die die an dieser Angelegenheit Beteiligten im deutschen Thronstreit einnahmen. Der Bevollmächtigte des Hennebergers, Burggraf Friedrich IV. von Nürnberg, stand streng auf Seite Ludwigs. Unter anderem ist seine Teilnahme an der Schlacht von Mühldorf bekannt. 35 Graf Ludwig VI. von Öttingen aber, der anscheinend gleichfalls als Vermittler tätig, vielleicht sogar, wie man aus der kurzen Bezeichnung der von Otingen und aus dem Fehlen seines Namens im Schlußsatz von R schließen könnte, in dieser Eigenschaft am tirolischen Hofe anwesend war, nahm eine schwankende Haltung ein. Ursprünglich Anhänger Ludwigs, ging er im Frühjahr 1319 zu dessen Gegner über, was von diesem mit der Hand seiner Schwester Guta belohnt wurde. Auch vermählte er seine Tochter Irmgard ohne Einwilligung und anscheinend gegen den Willen des wittelsbachischen Herrschers mit Pfalzgraf Adolf. 36 Herzog Heinrich von Kärnten, der als Bruder der Elisabeth, der Mutter der österreichischen Herzoge, mit diesen und als Sohn der Elisabeth von Bayern, mit den Wittelsbachern verwandt, schon vor der Wahl mit beiden Gegenkönigen vielfach in Berührung gekommen war und noch kurz vorher zwischen den bayrischen und österreichischen Fürsten vermittelt hatte, war in Frankfurt als König von Böhmen aufgetreten und hatte daselbst seinen habsburgischen Neffen gewählt, mit dem er bereits verbündet war. 37 In der Folge aber kümmerte er sich wenig um die Sache des Herzogs von Österreich. Im August und September 1315 warb er zwar Adelige seines Landes für einen Kriegszug zugunsten König Friedrichs an, es blieb aber bei der bloßen Absicht. 38 Dieser Thronbewerber suchte ihn zwar an sich zu fesseln und ging sogar am 20. Februar 1318 auf Heinrichs Bestrebungen zur Wiedererlangung der böhmischen Krone ein. 39 Allein nach dem Ablauf des Bündnisses mit Friedrich näherte sich der 35 Darüber jetzt Erben, Archiv f. österr. Gesch. 105, bes. S. 448 ff. 36 Schrohe S. 84, 134, König Heinrichs Politik in diesen Jahren, dargestellt v. Egger, Gesch. Tirols, 1 S. 345 f. u. S. 351 ff. Die wichtigsten Urkunden hei Lichnowsky-Birk, Geschichte des Hauses Habsburg, Eegesten Nr. 11 von 1308, Aug. 14 (S. 326 von 1309 März 16), Nr. 36 von 1309 September 17, Nr. 110 von 1311 April 17, Nr. 127 von 1311 Juli 10, Nr von 1311 Juli 14 u. 15, Nr. 144 von 1312 Januar 11, Nr. 226 von 1313, November 28, Nr. 231 von 1314 Ianuar 23, Nr. 240 von 1314 April 17, Nr. 253 von 1314 Juli 13, Nr. 274 von 1314 Oktober 9, Nr. 469 von 1318 September 22, und bei Groß, Reg. Habsb., 3 Nr. 1 3 von 19. Oktober 1314, Nr. 649 von 1317 Dezember 27, Nr. 667 von 1318 Februar 20, Nr. 709 von 1318 Juni 11, Nr von 1319 April 3, Nr von 1321 September 5 u. 6, Nr von 1323 September Dies beweisen die Einträge in ein Kanzleibuch, vgl. Heuberger, Mitteilungen des Instituts 9. Ergbd. S. 288 A Beg. Habsb. 3 Nr. 667, Schrohe S. 129,

11 Herzog von Kärnten den niederbayrischen Herzogen (23. Jänner 1319), die zwar auch Beziehungen zu den österreichischen Fürsten unterhielten, aber bald darauf, am 1. Mai 1319, mit dem wittelsbachischen König in ein Bündnis traten, das den Niederbayern zwar private Beziehungen zu den Habsburgern offen ließ, sich aber trotzdem gegen diese wandte und in dem nur König Heinrich ausgenommen wurde. So stand der Meinhardinger eigentlich auf bayrischer Seite. 40 In dem Vertrag vom 23. Jänner 1319 waren nur die beiden oberbayrischen, nicht auch die österreichischen Herzoge ausgenommen und noch zu Anfang 1320 rechnete man in Kärnten und Österreich mit dem Kriegsfall, wie eine Urkunde König Friedrichs für Konrad von Aufenstein vom 30. Jänner 1320 bezeugt. 41 Indes es kam nicht dazu. Heinrich erfüllte im Herbst 1319 seine Bundespflicht gegen die niederbayrischen Herzoge den österreichischen Fürsten gegenüber nicht und seit dem Frühjahr 1320 erscheint er auf habsburgischer Seite. 42 Sehr scharf war jedoch seine Parteinahme nicht. Sonst hätte König Ludwig sich (12. April 1321) nicht zur Vermittlung zwischen dem wirklichen und dem Titularkönig von Böhmen erbieten können. 48 Ebensowenig fest wie König Heinrich zu den Habsburgern, stand Graf Bertold von Henneberg zu seinem König, Ludwig von Bayern. Auch der Henneberger war mit den beiden Gegenkönigen verwandt und hatte von Anfang an Beziehungen zu den Habsburgern. 44 Herzog Ludwig hatte ihn dann an sich gezogen, er hatte für den Witteisbacher gearbeitet und gegen reichliche Gunstbeweise als sein Eat zwei Jahre lang zu ihm gehalten. Bis 1316 laufen die Urkunden König Ludwigs für ihn. 45 Allein in diesem Jahre, am 27. Juni, schloß er mit dem Gegenkönig ab, was Herzogin Anna von Breslau-Liegnitz, die Schwester des Habsburgers, vermittelte, die seit der Heirat ihrer Tochter mit Graf Heinrich von Henneberg mit Graf Bertold verwandt war und, wie oben erwähnt, sich kurz vorher mit diesem verglichen hatte. 46 Dieser Bund, der König Ludwig zwar nicht ausdrücklich nannte, sich aber gegen ihn richtete, hatte anscheinend keine weiteren Folgen. Graf Bertold blieb auch weiterhin auf Seite des Wittelsbachers. Nach dem Mißgeschick Ludwigs vor Straßburg wandte sich der Henneberger aber entschieden König Friedrich zu 47 und verließ auf eine Zeitlang König Ludwig. Im Treffen bei Mühldorf focht er aber dann doch wieder auf bayrischer Seite mit, und von nun an wurde er einer der treuesten und fähigsten Helfer des Witteisbachers Schrohe 141 f. 41 Groß, Beg. Habsb. 3 Nr Schrohe 144 f., 162, Schrohe 144 f., 161 f. Schon am 31. Oktober 1315 hatte sich König Ludwig dem Herzog von Kärnten genähert, vgl. Begesta Boica 5, Für das Folgende v. Schultes 2 S. 23 ff. 45 Schrohe S. 35 f., bes. S. 37 A. 1 S. 43 f., Schrohe S. 105, 159, Groß, Reg. Habsb. 3 Nr Groß, Beg. Habsb. 3 Nr von 1320, November Schrohe S

12 Mit Ausnahme des Burggrafen von Nürnberg gehörten also alle näher an dem tirolisch-hennebergischen Eheplan Beteiligten zu jenen Großen, die im deutschen Thronstreit ihre Parteistellung vorsichtig wählten und nach Bedarf wechselten. Auch deutet nichts in R auf irgendwelche politische Absichten bei der Eheberedung hin und derart private Beziehungen bestanden überall im Reiche, auch zwischen Verwandten und Anhängern beider Gegenkönige. Ein Beispiel dafür bieten die oben erwähnten Verbindungen der niederbayrischen Witteisbacher mit den Habsburgern, ein anderes ist die Urkunde vom 24. Juli 1319, 49 durch die der eben zur östereichischen Partei übergetretene Graf Ludwig von Öttingen dem Burggrafen von Nürnberg, der auf wittelsbachischer Seite stand, Hilfe in einer landesherrlichen Angelegenheit gelobte. Was eine Brücke zwischen den an dem Eheplan Beteiligten schlug, war sichtlich nicht die politische Parteirichtung im Thronstreit, sondern etwas anderes: die Verwandtschaft, die zwischen Graf Bertold und der ihm zugedachten Braut durch Herzogin Anna gegeben war, die aber auch zwischen dem Burggrafen von Nürnberg und den Häusern Görz-Tirol und Henneberg bestand. Denn zu diesem Geschlechte liefen mehrfache Fäden. 50 Die Gattin Burggraf Friedrichs war aber die Nichte König Heinrichs, die Tochter des verstorbenen Herzogs Albert IV. 51 Auch Graf Ludwig VI. von Öttingen gehörte diesem Verwandtschaftskreise an; er war in erster Ehe mit der Schwester Burggraf Friedrichs verheiratet gewesen. 52 Erscheint somit der in Rede stehende Eheplan als reine Familienverbindung, so kann er doch auch seine politische Seite gehabt haben. Wüßte man genau, in welchem Zeitpunkt er erwogen wurde und wer ihn angeregt hatte, ließe sich darüber vielleicht eine Vermutung wagen. Nun läßt sich aber derzeit über die Entstehung des Gedankens einer tirolisch-hennebergischen Heirat anscheinend nichts Bestimmtes sagen. Der Bevollmächtigte des Bräutigams und der andere Mittelsmann gehörten dem näheren Kreise des Hennebergers an, mit dem sieh mancherlei Berührungen nachweisen lassen. So war Graf Ludwig von Öttingen bereits am 6. Dezember 1301 Schiedsmann für Henneberger Angelegenheiten laut einer Urkunde König Albrechts I. 53 Am 30. Juni 1315 waren Burggraf Friedrich von Nürnberg und Graf Ludwig von Öttingen Zeugen in einer Urkunde König Ludwigs für Graf Bertold von Henneberg. 54 Der Hohenzoller war dann wieder Zeuge der Belehnung Graf Bertolds durch König Ludwig am 25. Jänner Am Hofe des wittelsbachischen 49 Regesta Boica 5 S. 411, vgl. dazu ebenda 6 S. 72 von 1322, September Vgl. u. a. Cohn, Stammtafeln ztir Gesch. d. deutchen Staaten u. d. Niederlande, Braunschweig Hiezu v. Jakgeh, Mitt. d. Inst. 33 S Cohn, Stammtafeln Henneberg. ÜB. 1 S. 39 f., Nr Henneberg. ÜB. 1 S. 60, Nr Henneberg. ÜB. 1 S. 90, Nr

13 Herrschers ergaben sich auch sonst vielfache Beziehungen der drei Grafen. So spielte neben dem Henneberger auch der Nürnberger eine Rolle bei Abschluß des Trausnitzer Vertrages. 56 Standen also die beiden Mittelsmänner dem in Aussicht genommenen Bräutigam nahe, so ist wohl anzunehmen, daß der Heiratsgedanke nicht von tirolischer Seite ausgegangen ist, wofern nicht die Brautmutter, Herzogin Euphemia, den ersten Anstoß dazu gegeben haben sollte. Vielleicht war auch die Herzogin Anna von Breslau-Liegnitz daran beteiligt, die mit Bertold und Elisabeth nächstverwandt war und sich gerade 1316 dem Grafen von Henneberg genähert hatte. Möglicherweise wurden König Heinrich und sein Rat von dieser Seite her so genau über die Angelegenheit der Neuen Herrschaft" unterrichtet. Graf Bertold und seine Vertreter hatten keinen Anlaß, den tirolischen Hof näher über diese Sache aufzuklären. Auch ist es bemerkenswert, daß R die Herzogin Anna und nicht die Erben Markgraf Hermanns als Verkäufer jenes Landstriches bezeichnet. Die Bedingungen, unter denen König Heinrich seine Nichte dem Grafen von Henneberg zum Weibe geben wollte, waren folgende: Die Mitgift soll 4000 Mark Berner Meraner Münze betragen, wovon 1000 Mark zur Zeit der Hochzeit, die übrigen 3000 Mark in sechs aufeinander folgenden Jahresraten zu 500 Mark fällig sind. Die Widerlage soll ebenfalls auf 4000 Mark bemessen werden, für deren gute Anlegung Burggraf Friedrich von Nürnberg und der (Graf Ludwig) von Öttingen sich Sicherheit verschaffen sollen. Mitgift, Morgengabe und Widerlage sollen im Falle des erbenlosen Todes Elisabeths an ihre tirolischen Erben fallen, wofür ebenfalls Sicherheit geleistet werden soll. Die Schenkung der von Graf Bertold von der Markgräfin von Brandenburg gekauften und an seinen Sohn und dessen Frau gegebenen Güter 57 soll rückgängig gemacht werden und Elisabeth sowie ihre Erben sollen gleiches Erbrecht an diesen Besitzungen erhalten. Das Schriftstück schließt mit der Einladung König Heinrichs an den Burggrafen von Nürnberg, im Falle er mit den Bedingungen einverstanden sei, zu ihm zu kommen, wo der König ihm dann auf seinen Wunsch für die richtige Zahlung der Mitgift Sicherheit leisten wolle. Weshalb der Eheplan gescheitert ist, weiß man nicht. Am nächsten liegt wohl die Vermutung, die Forderungen König Heinrichs betreffs der Pflege Koburg hätten den Widerstand des Sohnes Graf Bertolds hervorgerufen und infolgedessen sei aus der beabsichtigten Heirat nichts geworden. Vielleicht war aber auch der ganze Eheplan nur ein vorübergehender Gedanke, der aufgegeben wurde, als sich die politische Lage änderte, oder der zurücktrat, als die Aussicht auftauchte, Elisabeth von Tirol mit dem Erben Siziliens zu vermählen. Anläßlich dieser letztgenannten Eheverbindung mag, nebenbei bemerkt, im Jahre 1323 oder später die Aufzeichnung über den tirolisch-hennebergischen Eheplan wieder hervorgeholt worden sein, vielleicht, um als Unterlage für Verhandlungen 56 Groß, Reg. Habsb. 3, Nr Siehe darüber oben f.

14 über Mitgift und dergleichen zu dienen, und dem hat man wohl die Erhaltung des Schriftstückes zu danken, das als älteste Aufzeichnung über die Beschlüsse einer Sitzung des landesfürstlichen Rates und als Zeugnis für einen bisher unbekannten Schachzug der meinhardingischen Familienpolitik geschichtlichen Wert besitzt. ( ) In einer Beratung König Heinrichs von Böhmen-Polen, Herzogs von Kärnten und Grafen von Tirol mit seinen Verwandten und Räten festgesetzte Bedingungen für eine Ehe seiner Nichte Elisabeth, Tochter weiland Herzog Ottos, mit Graf Bertold von Henneberg. Wien, Geheimes Staatsarchiv, Kodex 391 (rot 52), Blatt 97- Ez ist ze merchen, daz wir chunik Heinrich von Behaim, hertzog ze Chernden und grave ze Tyrol, ze raten worden sein mit unsern freunden und mit unserm rate, unser mümen Elspeten, weilent unsers lieben prüders tohter hertzog Otten, ze geben ze ainer echonen dem edlen graven Berhtolden von Hennenberch mit sogtanen worten, daz wir derselben unsrer mümen geben wellen ze haimsteur vier tausent mark Perner Meraner münz und wellen im die geben ze zilen, des ersten, swen er unser mümen haim fürt, tausent mark, daz si die mit ir füre, und der andern dreier tausent mark sul wir in verrihten darnach alle iar fumf hundert mark, undz daz si gar gewert werde. Wir wollen auch, daz alleu taidinch und gift ab sein, die er getan hat umb daz gut, daz er gechauft hat von unserr lieben mümen, der marchgravinnen von Brandenburch, swa daz gelegen sei, seinem sune und seins suns hausfrawe, daz die die hantfest wider aufgeben, die si darüber habent, und ir paider hantfest darüber dannoch geben, daz ez ab sei, daz unser müme und ir erben als wol erbrecht darauf haben als sein sun und seins suns hausfrawe, und sulen darumb der purchgraf von Nurenbereh und der von Otingen gut gwishait von in nemen und sulen die hantfest in nemen; so sulent si auch gwishait in nemen unb deu Widerlegung der vier tausend mark und auch umb dieselben vier tausent mark, daz daz gut angelegt werde, daz sein unser mme habhaft sei. Wir wellen auch, ob deu vergenanteu unser mume Elspet niht enwere, des got niht enwelle, und an erben verdürbe, daz danne ir haimsteur und ir morgengab und ir Widerlegung der vier tausent mark wider gevallen sulen an die rehten erben gen Tyrol, und daz darumb gut gwißhait besehene, wa si des gutes habhafft sulen sein und gwis. Und wil unser vorgenanter swager der purchgraf von Nürenberch die taidinch also stete haben, so sol er zu uns chomen; wil er danne gwishait von uns nemen, des sei wir berait ze tun umb die vorgenanten vier tausent mark. 40

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