Gewerbeabfall- Beratung der AVL
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- Erich Berger
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1 Gewerbeabfall- Beratung der AVL Annette Schwinning-Beutelspacher Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg (AVL)
2 Was sind Gewerbeabfälle? - hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, die aufgrund ihrer Beschaffenheit und Zusammensetzung Abfällen aus privaten Haushalten ähnlich sind und von den Betrieben den Entsorgungsanlagen des Landkreises angedient werden Entsorgungspflicht des Landkreises für Abfälle zur Beseitigung - Geschäftsmüll, der nicht gesondert erfasst, sondern zusammen mit Hausmüll eingesammelt und entsorgt wird - besonders überwachungsbedürftige Abfälle (Sonderabfälle) von der kommunalen Entsorgung ausgeschlossen (Ausnahme Elektronikschrott) - Abfälle zur Verwertung Entsorgungspflicht liegt bei den Gewerbebetrieben - Abfälle zur Beseitigung, die nach 4 Abs. 1 AWS des Landkreises von der öffentlichen Abfallentsorgung ausgeschlossen sind Vortrag Kamingespräch_20. November 2006 _ 2
3 Was sind Gewerbeabfälle? Abfälle zur Beseitigung, die nach 4 Abs. 1 AWS des Landkreises von der öffentlichen Abfallentsorgung ausgeschlossen sind Vortrag Kamingespräch_20. November 2006 _ 3
4 Was sind Gewerbebetriebe? - Gewerbetreibende - Industrie - Freiberufler - Öffentliche Verwaltungen und Einrichtungen - Einrichtungen des Gesundheitsdienstes Vortrag Kamingespräch_20. November 2006 _ 4
5 Entsorgungsangebot des Landkreises - Restmüll - Biomüll - flach -Fraktion (Altpapier, Kartonagen, Folien, Styropor) - rund -Fraktion (Verpackungen mit dem Grünen Punkt ) - Elektronikschrott (haushaltsübliche Menge, haushaltstyp. Geräte) - Erdaushub, Bauschutt, Straßenaufbruch, Asbestabfälle, mineral. Abfälle aus Produktion etc. Vortrag Kamingespräch_20. November 2006 _ 5
6 Entwicklung der Gewerbeabfallmengen Menge [t] hausmüllähnliche Gewerbeabfälle Geschäftsmüll (Daten erst seit 2002 verfügbar) Vortrag Kamingespräch_20. November 2006 _ 6
7 Entsorgungspflicht des Landkreises Grundsätzlich - alle Gewerbebetriebe müssen an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen werden Möglichkeit der Befreiung der Betriebe von der Einsammlung hausmüllähnlicher Gewerbeabfälle Vortrag Kamingespräch_20. November 2006 _ 7
8 Beratungsangebot Telefonische Beratung - Entsorgungs- und Sammelsystem im Landkreis, Rechtsgrundlagen, Tonnenbestellung, Entsorgungspreise, Leerungsprobleme, Befreiungsanträge, Entsorgung von Abfällen zur Verwertung Persönliche Beratung vor Ort auf Anfrage Persönliche Beratung vor Ort im Rahmen der Behälterkontrolle Überwachung der Entsorgungspraxis der Entsorger Information der Betriebe über Änderungen in der Abfallentsorgung über Verbände Homepage der AVL mit Informationen und Ansprechpartner Informationsblätter zur sachgemäßen Entsorgung von Abfälle Vortrag Kamingespräch_20. November 2006 _ 8
9 Beratungsbedarf Elektroschrott Beispiel 1: Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) Das Gesetz verpflichtet den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur kostenlosen Annahme von Elektroaltgeräten aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten (sprich: Gewerbebetrieben) sofern die Menge und Art der Geräte haushaltstypisch ist. - Welche Geräte fallen unter das Gesetz? - Was ist eine haushaltsübliche Menge? - Wo und wann kann angeliefert werden? - Welche Möglichkeiten bestehen für die Entsorgung von Geräten, die nicht unter das ElektroG fallen? Vortrag Kamingespräch_20. November 2006 _ 9
10 Beratungsbedarf Speiseresteentsorgung Beispiel 2: Speiseresteentsorgung Speiseabfälle aus Gaststätten, die Erzeugnisse tierischen Ursprungs enthalten, unterliegen der Hygieneverordnung und sind von der Entsorgungspflicht des Landkreises ausgeschlossen. jedoch: Die Gaststättenbetreiber sind über die gesetzlichen Rahmenbedingungen teilweise nur unzureichend informiert Die Entsorgungskosten liegen deutlich höher als für die Entsorgung von Restmüll oder Bioabfällen. Dies führt dazu, dass viele Gaststätten ihre Speisereste ordnungswidrig über den Landkreis entsorgen. Vortrag Kamingespräch_20. November 2006 _ 10
11 Speiseresteentsorgung Verschmutzung der Fußgängerzone mit Speisebrühe während der Leerung Speiseresteentsorgung einer Pizzeria über die Restmülltonne Vortrag Kamingespräch_20. November 2006 _ 11
12 Beratungsbedarf abgelaufene Lebensmittel Beispiel 3: abgelaufene Lebensmittel aus dem Lebensmittelhandel Die Entsorgung abgelaufener Lebensmittel tierischen Ursprungs unterliegt der Hygieneverordnung (analog Speiseresteabfälle) Darstellung der gesetzlichen Bedingungen für die Entsorgung Überprüfung der Entsorgungskonzepte anderer Dienstleistungsunternehmen Vortrag Kamingespräch_20. November 2006 _ 12
13 Beratungsbedarf abgelaufene Lebensmittel Entsorgung (abgepackter) Bioabfälle und abgelaufener Lebensmittel über die Restmülltonne Bioabfälle, abgelaufene Lebensmittel und Wertstoffe Abgepackte Salami ca. 20 Stück a 1kg im Restmüll eines Supermarktes Vortrag Kamingespräch_20. November 2006 _ 13
14 Beratungsbedarf Verpackungen Beispiel 4: Verpackungen Transportverpackungen (Kartonagen, Paletten, Folien, etc.) müssen laut Verpackungsverordnung vom Hersteller und Vertreiber nach Gebrauch zurückgenommen werden. Dennoch entsorgen viele Gewerbebetriebe diese Verpackungen über die flach - Tonne bzw. über private Entsorger. Vortrag Kamingespräch_20. November 2006 _ 14
15 Beratungsbedarf Medizinische Abfälle Beispiel 5: Medizinische Abfälle Richtige Zuordnung der Abfälle zu den einzelnen Abfallfraktionen und deren richtige Entsorgung Aufzeigen von Kosteneinsparungen durch richtige Abfalltrennung Darstellung von Entsorgungskonzepten (z.b. Behältergrößen, Preise, Bring- /Holsystem etc.) Vortrag Kamingespräch_20. November 2006 _ 15
16 Medizinische Abfälle aus Arztpraxen in Wertstofftonnen...Blutröhrchen in der rund -Tonne Nadeln... Medikamente in der Papiertonne (zu Demonstrationszwecken auf dem Boden ausgebreitet)...spatel und Watteträger.. Vortrag Kamingespräch_20. November 2006 _ 16
17 Gewerbeabfallberatung anderer Landkreise - Das Beratungsangebot und der Beratungsbedarf stellt sich ähnlich dar wie im Landkreis Ludwigsburg - Der personelle Einsatz bewegt sich zwischen 1 und 4 Beratern pro Landkreis - Die Nachfrage seitens der Gewerbebetriebe ist sehr gering Vortrag Kamingespräch_20. November 2006 _ 17
18 Fazit - Die Gewerbeabfallverordnung wird von vielen Betrieben nur ungenügend umgesetzt - Entsorgungsunternehmen beraten zu ihrem Vorteil und nehmen auch hohe Störstoffanteile in Kauf - Betriebe sind teilweise schlecht informiert - Gewerbeberatung setzt i.d.r. erst dann ein, wenn Entsorgungsprobleme entstehen - Beratungsschwerpunkte: gezielte Informationen für bestimmte Branchen Vortrag Kamingespräch_20. November 2006 _ 18
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