Berufsausbildungsvertrag

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1 Zwischen der/dem usbildenden/etriebsinhaber/in und der/dem uszubildenden / irmenbezeichnung Telefon ax geb. am in -Mail Mobil Staatsangehörigkeit Telefon ls usbilder/in gem. 2 Nr. 2 ist beauftragt eschlecht männlich weiblich ie betriebliche usbildung findet abweichend von o. g. dresse statt in beide lternteile Vater Mutter Vormund wird nachstehender Vertrag zur usbildung im usbildungsberuf achrichtung/schwerpunkt nach Maßgabe der usbildungsordnung/regelung geschlossen. ür das usbildungsverhältnis gelten die estimmungen des erufsbildungsgesetzes (i) vom (undesgesetzblatt Teil, S in der jeweils gültigen assung (wesentliche nhalte s. rläuterungen). emäß 11 bs. 1 Ziffer 9 i sind die einschlägigen Tarifverträge, ienst- oder etriebsvereinbarungen, die für das erufsausbildungsverhältnis relevant sind, anzuwenden. iesbezügliche inweise sind in diesem erufsausbildungsvertrag in nicht abschließender orm berücksichtigt und dargestellt. ine vorzeitige Lösung sowie Änderungen des erufsausbildungsvertrages sind dem Landesbetrieb Landwirtschaft essen, ie usbildungszeit beträgt insgesamt 3 Jahre. Verkürzung der usbildungszeit um Jahr/e wegen ochschulreife achhochschulreife bgeschlossene erufsausbildung J esamtausbildungszeit eginn nde as mit diesem Vertrag abgeschlossene usbildungsverhältnis s gilt als: usbildungsjahr ie Probezeit beträgt: Monate (1-4 Monate) ür die/den uszubildenden ist dieser Vertrag ein olgevertrag. die usbildung in einem anderen undesland absolviert worden ist) er usbildende zahlt der/dem uszubildenden eine uro im 1. usbildungsjahr uro im 2. usbildungsjahr uro im 3. usbildungsjahr er etrieb gewährt Unterkunft Verpflegung er usbildende gewährt der/dem uszubildenden nach den jeweils geltenden estimmungen. s besteht ein sanspruch Landesbetriebes Landwirtschaft essen. arüber hinaus werden folgende von den i abweicht, ist nichtig.) sind egenstand dieses Vertrages und werden anerkannt. ie betreffen, bestehen nicht. Änderungen und rgänzungen atum ieser Vertrag ist im Original von den Vertragsparteien unterzeichnet und bei dem Landesbetrieb Landwirtschaft essen in das s gelten die estimmungen des jeweils gültigen Tarifvertrages atum:

2 Zwischen der/dem usbildenden/etriebsinhaber/in und der/dem uszubildenden / irmenbezeichnung Telefon ax geb. am in -Mail Mobil Staatsangehörigkeit Telefon ls usbilder/in gem. 2 Nr. 2 ist beauftragt eschlecht männlich weiblich ie betriebliche usbildung findet abweichend von o. g. dresse statt in beide lternteile Vater Mutter Vormund wird nachstehender Vertrag zur usbildung im usbildungsberuf achrichtung/schwerpunkt nach Maßgabe der usbildungsordnung/regelung geschlossen. ür das usbildungsverhältnis gelten die estimmungen des erufsbildungsgesetzes (i) vom (undesgesetzblatt Teil, S in der jeweils gültigen assung (wesentliche nhalte s. rläuterungen). emäß 11 bs. 1 Ziffer 9 i sind die einschlägigen Tarifverträge, ienst- oder etriebsvereinbarungen, die für das erufsausbildungsverhältnis relevant sind, anzuwenden. iesbezügliche inweise sind in diesem erufsausbildungsvertrag in nicht abschließender orm berücksichtigt und dargestellt. ine vorzeitige Lösung sowie Änderungen des erufsausbildungsvertrages sind dem Landesbetrieb Landwirtschaft essen, ie usbildungszeit beträgt insgesamt 3 Jahre. Verkürzung der usbildungszeit um Jahr/e wegen ochschulreife achhochschulreife bgeschlossene erufsausbildung J esamtausbildungszeit eginn nde as mit diesem Vertrag abgeschlossene usbildungsverhältnis s gilt als: usbildungsjahr ie Probezeit beträgt: Monate (1-4 Monate) ür die/den uszubildenden ist dieser Vertrag ein olgevertrag. die usbildung in einem anderen undesland absolviert worden ist) er usbildende zahlt der/dem uszubildenden eine uro im 1. usbildungsjahr uro im 2. usbildungsjahr uro im 3. usbildungsjahr er etrieb gewährt Unterkunft Verpflegung er usbildende gewährt der/dem uszubildenden nach den jeweils geltenden estimmungen. s besteht ein sanspruch Landesbetriebes Landwirtschaft essen. arüber hinaus werden folgende von den i abweicht, ist nichtig.) sind egenstand dieses Vertrages und werden anerkannt. ie betreffen, bestehen nicht. Änderungen und rgänzungen atum ieser Vertrag ist im Original von den Vertragsparteien unterzeichnet und bei dem Landesbetrieb Landwirtschaft essen in das s gelten die estimmungen des jeweils gültigen Tarifvertrages atum:

3 Zwischen der/dem usbildenden/etriebsinhaber/in und der/dem uszubildenden / irmenbezeichnung Telefon ax geb. am in -Mail Mobil Staatsangehörigkeit Telefon ls usbilder/in gem. 2 Nr. 2 ist beauftragt eschlecht männlich weiblich ie betriebliche usbildung findet abweichend von o. g. dresse statt in beide lternteile Vater Mutter Vormund wird nachstehender Vertrag zur usbildung im usbildungsberuf achrichtung/schwerpunkt nach Maßgabe der usbildungsordnung/regelung geschlossen. ür das usbildungsverhältnis gelten die estimmungen des erufsbildungsgesetzes (i) vom (undesgesetzblatt Teil, S in der jeweils gültigen assung (wesentliche nhalte s. rläuterungen). emäß 11 bs. 1 Ziffer 9 i sind die einschlägigen Tarifverträge, ienst- oder etriebsvereinbarungen, die für das erufsausbildungsverhältnis relevant sind, anzuwenden. iesbezügliche inweise sind in diesem erufsausbildungsvertrag in nicht abschließender orm berücksichtigt und dargestellt. ine vorzeitige Lösung sowie Änderungen des erufsausbildungsvertrages sind dem Landesbetrieb Landwirtschaft essen, ie usbildungszeit beträgt insgesamt 3 Jahre. Verkürzung der usbildungszeit um Jahr/e wegen ochschulreife achhochschulreife bgeschlossene erufsausbildung J esamtausbildungszeit eginn nde as mit diesem Vertrag abgeschlossene usbildungsverhältnis s gilt als: usbildungsjahr ie Probezeit beträgt: Monate (1-4 Monate) ür die/den uszubildenden ist dieser Vertrag ein olgevertrag. die usbildung in einem anderen undesland absolviert worden ist) er usbildende zahlt der/dem uszubildenden eine uro im 1. usbildungsjahr uro im 2. usbildungsjahr uro im 3. usbildungsjahr er etrieb gewährt Unterkunft Verpflegung er usbildende gewährt der/dem uszubildenden nach den jeweils geltenden estimmungen. s besteht ein sanspruch Landesbetriebes Landwirtschaft essen. arüber hinaus werden folgende von den i abweicht, ist nichtig.) sind egenstand dieses Vertrages und werden anerkannt. ie betreffen, bestehen nicht. Änderungen und rgänzungen atum ieser Vertrag ist im Original von den Vertragsparteien unterzeichnet und bei dem Landesbetrieb Landwirtschaft essen in das s gelten die estimmungen des jeweils gültigen Tarifvertrages atum:

4 rläuterungen zum erufsausbildungsvertrag 1 - usbildungszeit 1. Probezeit siehe ie Probezeit muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen. Wird die usbildung während der Probezeit um mehr als ein rittel dieser Zeit unterbrochen, so verlängert sich die Probezeit um den Zeitraum der Unterbrechung. 2. Vorzeitige eendigung des erufsausbildungsverhältnisses estehen uszubildende vor blauf der unter Nr. 1 vereinbarten usbildungszeit die bschlussprüfung, so endet das erufsausbildungsverhältnis mit ekanntgabe des rgebnisses durch den Prüfungsausschuss. 3. Verlängerung des erufsausbildungsverhältnisses estehen uszubildende die bschlussprüfung nicht, so verlängert sich das erufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um 1 Jahr ( 8 bs. 2 erufsbildungsgesetz). 2 - Pflichten der/des usbildenden ie/er usbildende verpflichtet sich, 1. usbildungsziel dafür zu sorgen, dass der/dem uszubildenden die berufliche andlungsfähigkeit vermittelt wird, die zum rreichen des usbildungszieles erforderlich ist, und die erufsausbildung nach den beigefügten ngaben zur sachlichen und zeitlichen liederung des usbildungsablaufs so durchzuführen, dass das usbildungsziel in der vorgesehenen usbildungszeit erreicht werden kann; 2. usbilderinnen/usbilder selbst auszubilden oder eine/einen persönlich und fachlich geeignete/n usbilder/in ausdrücklich damit zu beauftragen und diese/n der/dem uszubildenden jeweils schriftlich bekanntzugeben; 3. usbildungsordnung der/dem uszubildenden vor eginn der usbildung die usbildungsordnung kostenlos auszuhändigen; 4. usbildungsmittel der/dem uszubildenden kostenlos die usbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe und achliteratur zur Verfügung zu stellen, die für die usbildung in den betrieblichen und überbetrieblichen usbildungsstätten und zum blegen von Zwischen- und bschlussprüfung, auch soweit solche nach eendigung des erufsausbildungsverhältnisses und in zeitlichem Zusammenhang damit stattfinden, erforderlich sind; 5. esuch der erufsschule und von die/den uszubildende/n zum esuch der erufsschule anzuhalten und freizustellen. as gleiche gilt, wenn vorgeschrieben oder durchzuführen sind; 6. ührung von erichtsheften soweit schriftliche usbildungsnachweise durch erichtshefte geführt werden, der/dem uszubildenden vor usbildungsbeginn und später die erichtshefte für die erufsausbildung kostenfrei auszuhändigen und die ordnungsgemäße ührung durch regelmäßige bzeichnung zu überwachen; 7. usbildungsbezogene Tätigkeiten der/dem uszubildenden sind nur ufgaben zu übertragen, die dem usbildungszweck dienen und ihren/seinen körperlichen Kräften angemessen sind; 8. Sorgepflicht dafür zu sorgen, dass die/der uszubildende charakterlich gefördert sowie sittlich und körperlich nicht gefährdet wird; 9. Ärztliche Untersuchungen sofern die/der uszubildende noch nicht 18 Jahre alt ist, sich escheinigungen gem. 32, 33 Jugendarbeitsschutzgesetz (JrbSch) darüber vorlegen lassen, dass sie/er a) vor der ufnahme der usbildung untersucht und b) vor blauf des ersten usbildungsjahres nachuntersucht worden ist; 10. intragungsantrag unverzüglich nach bschluss des erufsausbildungsvertrages die intragung in das Verzeichnis der erufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Stelle unter eifügung der Vertragsniederschriften und bei uszubildenden unter 18 Jahren einer Kopie oder Mehrausfertigung der ärztlichen escheinigung über die rstuntersuchung gem. 32 JrbSch zu beantragen; ntsprechendes gilt bei späteren Änderungen des wesentlichen Vertragsinhaltes; 11. nmeldung zu Prüfungen die/den uszubildenden rechtzeitig zu den angesetzten, Zwischen- und bschlussprüfungen oder zum ersten Teil der bschlussprüfung anzumelden und für die Teilnahme freizustellen sowie der nmeldung zur Zwischenprüfung oder zum ersten Teil der bschlussprüfung bei uszubildenden, die noch nicht 18 Jahre alt sind, eine Kopie oder Mehrausfertigung der ärztlichen escheinigung über die erste Nachuntersuchungsbescheinigung gem. 33 JrbSch beizufügen; 3 - Pflichten der/des uszubildenden ie/er uszubildende hat sich zu bemühen, die berufliche andlungsfähigkeit zu erwerben, die erforderlich ist, um das usbildungsziel zu erreichen. Sie/r verpflichtet sich insbesondere, 1. Lernpflicht die ihr/ihm im Rahmen ihrer/seiner erufsausbildung übertragenen Verrichtungen und ufgaben sorgfältig auszuführen; 2. erufsschulunterricht, Prüfungen und sonstige Maßnahmen am erufsschulunterricht und an Prüfungen sowie an usbildungsmaßnahmen außerhalb der usbildungsstätte tei1zunehmen, für die sie/er nach 2 Nr. 5 und 11 freigestellt wird; 3. Weisungsgebundenheit den Weisungen zu folgen, die ihr/ihm im Rahmen der erufsausbildung von usbildenden, von usbilderinnen/usbildern oder von anderen weisungsberechtigten Personen, soweit sie als weisungsberechtigt bekannt gemacht worden sind, erteilt werden; 4. etriebliche Ordnung die für die usbildungsstätte geltende Ordnung zu beachten; 5. Sorgfaltspflicht Werkzeuge, Maschinen und sonstige inrichtungen pfleglich zu behandeln und sie nur zu den ihr/ihm übertragenen rbeiten zu verwenden; 6. etriebsgeheimnisse über etriebs- und eschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren; 7. ührung von erichtsheften ein vorgeschriebenes erichtsheft ordnungsgemäß zu führen und regelmäßig vorzulegen; 8. enachrichtigung bei ernbleiben von der betrieblichen usbildung, vom erufsschulunterricht oder von sonstigen usbildungsveranstaltungen dem usbildenden unter ngabe von ründen unverzüglich Nachricht zu geben. ei einer rbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, die länger als 3 Kalendertage dauert, hat die/der uszubildende eine ärztliche escheinigung über das estehen der rbeitsunfähigkeit, sowie deren voraussichtliche auer spätestens an dem darauf folgenden rbeitstag vorzulegen. er usbildende ist berechtigt die Vorlage der ärztlichen escheinigung früher zu verlangen. auert die rbeitsunfähigkeit länger als in der escheinigung angegeben, ist die/der uszubildende verpflichtet, eine neue ärztliche escheinigung vorzulegen; 9. Ärztliche Untersuchungen soweit auf sie/ihn die estimmungen des JrbSch nwendung finden, sich gemäß 32 und 33 dieses esetzes ärztlich a) vor eginn der usbildung untersuchen, b) vor blauf des ersten usbildungsjahres nachuntersuchen zu lassen und die escheinigung hierüber dem usbildenden vorzulegen. 4 - Pflichten des gesetzlichen Vertreters er/ie /-in der/des uszubildenden verpflichtet sich, 1. diese/-n zur rfüllung aller in diesem Vertrag übernommenen Pflichten anzuhalten; 2. die/den uszubildenden in ihren/seinen emühungen um die usbildung und rziehung nach Kräften zu unterstützen; 3. sich vom ortgang der usbildung zu überzeugen. 5 - und sonstige Leistungen 4. öhe und älligkeit siehe ) ine über die vereinbarte regelmäßige usbildungszeit hinausgehende eschäftigung wird besonders vergütet oder durch entsprechende reizeit ausgeglichen. ie wird spätestens am letzten rbeitstag des Monats gezahlt. as auf die szeit entfallende ntgelt (sentgelt) wird vor ntritt des s gezahlt. ie eiträge für die Sozialversicherung tragen die Vertragsschließenden nach Maßgabe der gesetzlichen estimmungen. 5. Sachleistungen Soweit der usbildende der/dem uszubildenden Kost und/oder Wohnung gewährt, gilt die in der nlage beigefügte Regelung. 6. Kosten für Maßnahmen außerhalb der usbildungsstätte usbildende tragen die Kosten für Maßnahmen außerhalb der usbildungsstätte gemäß 2 Nr. 5, soweit sie nicht anderweitig gedeckt sind. st eine auswärtige Unterbringung erforderlich, so können uszubildenden anteilige Kosten für Verpflegung in dem Umfang in Rechnung gestellt werden, in dem diese Kosten einsparen. ie nrechnung von anteiligen Kosten und Sachbezugswerten nach 17 (2) i darf 75 % der vereinbarten ruttovergütung nicht übersteigen. 7. erufskleidung Wird vom usbildenden eine besondere erufskleidung vorgeschrieben, so wird sie von ihm zur Verfügung gestellt. 8. ortzahlung der en uszubildenden wird die auch gezahlt, a) für die Zeit der reistellung gem. 2 Nr. 5 und 11 dieses Vertrages sowie gemäß 10 bs. 1 Nr. 2 und 43 JrbSch b) bis zur auer von 6 Wochen, wenn sie aa) sich für die erufsausbildung bereithalten, diese aber ausfällt, bb) aus einem sonstigen in ihrer Person liegenden rund unverschuldet verhindert sind, ihre Pflichten aus dem erufsausbildungsverhältnis zu erfüllen. cc) bei Krankheit nach Maßgabe des ntgeltfortzahlungsgesetzes. 6 - usbildungszeit und 1. Tägliche usbildungszeit siehe ) ei noch nicht 18 Jahre alten Personen sind die Vorschriften des JrbSch zu beachten. Soweit die tägliche usbildungszeit durch Tarifvertrag oder etriebsvereinbarung abweichend geregelt ist, gilt die tarifliche oder vereinbarte usbildungszeit. 2. Teilzeitausbildung ei berechtigtem nteresse kann auf gemeinsamen ntrag von usbildenden und uszubildenden bei der zuständigen Stelle die usbildung als Teilzeitausbildung durchgeführt werden ( 8 (1) i). 3. siehe ) 4. Lage des s er soll zusammenhängend und in der Zeit der erufsschulferien erteilt und genommen werden. Während des s darf die/der uszubildende keine dem szweck widersprechende rwerbsarbeit leisten. 7 - Kündigung 1. Kündigung während der Probezeit Während der Probezeit kann das erufsausbildungsverhältnis ohne inhaltung einer Kündigungsfrist und ohne ngabe von ründen gekündigt werden. 2. Kündigungsgründe Nach der Probezeit kann das erufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden, a) aus einem wichtigen rund ohne inhaltung einer Kündigungsfrist, b) von der/dem uszubildenden mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, wenn sie/er die erufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere erufstätigkeit ausbilden lassen will. 3. orm der Kündigung ie Kündigung muss schriftlich, im alle der Nr. 2 unter ngabe der Kündigungsgründe erfolgen. 4. Unwirksamkeit einer Kündigung ine Kündigung aus einem wichtigen rund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung erechtigten länger als 2 Wochen bekannt sind. 5. Schadensersatz bei vorzeitiger eendigung Wird das erufsausbildungsverhältnis nach blauf der Probezeit vorzeitig gelöst, so kann der usbildende oder die/der uszubildende rsatz des Schadens verlangen, wenn die andere Person den rund für die uflösung zu vertreten hat. as gi1t bei Kündigung wegen ufgabe oder Wechsels der erufsausbildung nach Nr. 2b. er nspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb von 3 Monaten nach eendigung des erufsausbildungsverhältnisses geltend gemacht wird. 6. ufgabe des etriebes, Wegfall der usbildungseignung ei Kündigung des erufsausbildungsverhältnisses wegen etriebsaufgabe oder wegen Wegfalls der usbildungseignung verpflichten sich usbildende, sich mit ilfe der erufsberatung des zuständigen rbeitsamtes rechtzeitig um eine weitere usbildung im bisherigen usbildungsberuf in einer anderen geeigneten usbildungsstätte zu bemühen. 8 - etriebliches Zeugnis er usbildende hat der/dem uszubildenden bei eendigung des erufsausbildungsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen. at der usbildende die erufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der usbilder oder die usbilderin das Zeugnis unterschreiben. s muss ngaben enthalten über rt, auer und Ziel der erufsausbildung sowie über die erworbenen ertigkeiten, Kenntnisse und ähigkeiten der/des uszubildenden. uf Verlangen der/des uszubildenden sind auch ngaben über Verhalten und Leistung aufzunehmen. 9 - rfüllungsort rfüllungsort für alle nsprüche aus diesem Vertrag ist der der usbildungsstätte siehe ) Rechtswirksame Nebenabreden, die das erufsausbildungsverhältnis betreffen, können nur durch schriftliche rgänzung im Rahmen des 10 dieses erufsausbildungsvertrages getroffen werden. atenschutzrechtliche inwilligungserklärung ch bin damit einverstanden, dass meine personenbezogenen aten, die seitens der Zuständigen Stelle im Landesbetrieb Landwirtschaft essen zum Zweck meiner usbildung erfasst werden, dort manuell und elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. ine Weitergabe an ritte wird nur auf rundlage gesetzlich vorgegebener nlässe vorgenommen. ie Verwendung zu statistischen Zwecken ist nur nach nonymisierung erlaubt. ch bin ferner/nicht (Nichtzutreffendes streichen!) damit einverstanden, dass meine dressdaten am usbildungsende an erufsverbände oder ortbildungsorganisationen zur Nutzung für hrungen und reisprechungsfeiern weiter gegeben werden.

5 nlage zum erufsausbildungsvertrag. ngaben für die erufsbildungsstatistik ( 84 bis 88 erufsbildungsgesetz) Name der/des uszubildenden Welcher höchste allgemeinbildende Schulabschluss wurde erreicht? Ohne auptschulabschluss Mit auptschulabschluss Sekundarabschluss (Realschule) achhochschul-/ochschulreife *) m usland erworbener bschluss, der nicht zuzuordnen ist. *) itte Kopie beifügen, wenn der bschluss auf die usbildungszeit angerechnet werden soll! n welchen ildungsgängen wurde nach Verlassen der allgemeinbildenden Schule teilgenommen? (Mehrfachnennungen sind möglich) - ei nrechnung auf die usbildungszeit bitte Kopie beifügen. a) erufsvorbereitende Qualifizierung oder berufliche rundbildung Keine etriebliche Qualifizierungsmaßnahmen von mind. 6 Monaten auer (QJ, Qualifizierungsbaustein oder etriebspraktika) Maßnahmen zur erufsvorbereitung (v) nach S von mind. 6 Monaten auer Schulisches erufsvorbereitungsjahr (VJ) Schulisches erufsgrundbildungsjahr (J)*) Sonstige berufliche Schule (z.. achhochschule, andelsschule) *) b) Voll qualifizierende erufsausbildung Keine Schulische erufsausbildung (berufliche Schulen, Schulen des esundheitswesens, keine ach-/ochschulen) Ohne bschluss Mit bschluss *) etriebliche erufsausbildung (mit usbildungsvertrag) Ohne bschluss Mit bschluss *) *) itte Kopie beifügen, wenn der bschluss auf die usbildungszeit angerechnet werden soll! andelt es sich um ein überwiegend öffentlich finanziertes usbildungsverhältnis? Nein Ja, nach 74 (1), 76, 78 S (außerbetriebliche usbildung für sozial benachteiligte Lernbeeinträchtigte) Ja, nach 73 (1) u. (2), 115 (2), 116 (2) u. (4), 117 S (usbildungs-reha ehinderter) Sonderprogramme des undes / Landes andelt es sich um einen nschlussvertrag bei Stufenausbildung? (nschlussverträge sind Verträge, die im nschluss an eine vorangegangene abgeschlossene erufsausbildung zu einem weiteren bschluss führen. ufbauende usbildungsberufe.) Nein Ja, usbildungsberuf: Wurde eine besondere Vereinbarung zur Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen usbildungszeit getroffen (so genannte Teilzeitausbildung)? Ja Nein. ei uszubildenden unter 18 Jahren ist die ärztliche escheinigung über die rstuntersuchung nach 32 bs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz beizufügen. esetzliche Vertreter (bei uszubildenden unter 18 Jahren) Mutter: Nachname, Vorname Vater: Nachname, Vorname nschrift Vormund: Nachname, Vorname nschrift

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