Schlichten ist besser als Prozessieren Informationen zur obligatorischen und freiwilligen außergerichtlichen Streitbeilegung

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1 Schlichten ist besser als Prozessieren Informationen zur obligatorischen und freiwilligen außergerichtlichen Streitbeilegung Eine Information aus dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz

2 Am 13. April 2000 hat der Bayerische Landtag einstimmig das neue Bayerische Schlichtungsgesetz verabschiedet, das für alle Klagen gelten wird, die ab dem 1. September 2000 bei Gericht eingehen. Bei einem Teil zivilrechtlicher Streitigkeiten wird künftig die Klage vor dem Amtsgericht nur zulässig sein, wenn die Parteien vorher versucht haben, den Streit vor einer Schlichtungsstelle einvernehmlich beizulegen. Oft ist zu beobachten, dass vor Gericht gar nicht der konkrete Rechtsstreit, sondern Auseinandersetzungen, die das persönliche Verhältnis der Parteien zueinander betreffen, im Vordergrund stehen. Wie hilfreich kann es da sein, das Recht nicht in einem gerichtlichen Urteil, sondern in einer gemeinsamen Vereinbarung zu suchen, die in die Zukunft wirken und zu einer endgültigen Befriedigung beitragen kann. Das obligatorische Schlichtungsverfahren soll der einvernehmlichen Streitbeilegung im Bewusstsein der rechtsuchenden Bevölkerung einen gleichberechtigten Platz neben der Streitentscheidung durch die Gerichte einräumen. Daneben besteht, wie bisher, die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren auch dann durchzuführen, wenn es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Schlichten lohnt sich in jedem Fall. München, im August 2000 Dr. Manfred Weiß Bayerischer Staatsminister der Justiz 1

3 Schlichten ist besser als Prozessieren Hierzu ein Beispiel: Schon lange ärgert sich Herr Müller über das Verhalten seines Nachbarn Meier. Nun hat er endgültig genug: Letzte Woche hat Herr Meier eigenmächtig und heimlich die an der Grundstücksgrenze gepflanzte Hecke des Herrn Müller um ca. einen halben Meter gekürzt. Herr Müller ist empört und will jetzt Schadensersatz von Herrn Meier. Herr Meier weigert sich jedoch, diesen zu bezahlen. Immer wenn sich die Nachbarn treffen, endet das Gespräch mit gegenseitigen Beschimpfungen. (Wie in unserem Beispielsfall das Schlichtungsverfahren abläuft und endet, erfahren sie auf Seite 17) 2

4 Stehen auch Sie vor der Frage, ob Sie in einer zivilrechtlichen Streitsache das Gericht anrufen sollen? Dann sollten Sie zuerst prüfen, ob die Streitigkeit nicht zunächst außergerichtlich vor einer unabhängigen Güte- oder sonstigen Schlichtungsstelle verhandelt werden sollte oder sogar verhandelt werden muss. Prozesse kosten häufig viel Zeit, Geld und Nervenkraft. Die Durchführung einer Schlichtung kann gerade bei persönlich geprägten Streitigkeiten viele Risiken und Unannehmlichkeiten der Prozessführung ersparen. Sie können damit regelmäßig schneller, unbürokratischer und billiger einen Rechtsstreit beenden, wenn es gelingt, sich unter Vermittlung eines unparteiischen, erfahrenen Schlichters außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens vor der Schlichtungsstelle zu einigen. Ein Prozess vor Gericht belastet überdies häufig die persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Streitgegner weit stärker als ein Schlichtungsverfahren. 3

5 Bei bestimmten Streitigkeiten ist deshalb die Durchführung einer Schlichtung vor dem Gang zum Gericht gesetzlich vorgeschrieben. Aber auch in allen anderen Streitigkeiten kann jederzeit freiwillig ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden, um von den Vorteilen der außergerichtlichen Streitbeilegung zu profitieren. Die nachfolgende Darstellung informiert Sie über die Einzelheiten der außergerichtlichen Streitbeilegung. Sie erfahren, wann Sie sich an einen Schlichter wenden müssen. Die Informationen geben auch Hilfestellung, wenn Sie planen, ein Schlichtungsverfahren freiwillig durchzuführen. Sie erhalten außerdem Hinweise, welche Stellen als Güte- und sonstige Schlichtungsstellen in Betracht kommen, und wie ein Schlichtungsverfahren abläuft. 4

6 Warum eine Güte- oder sonstige Schlichtungsstelle anrufen? Die Anrufung einer Güte- oder sonstigen Schlichtungsstelle ist vor der Erhebung einer Klage beim Amtsgericht in bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Sie können einen Prozess nur dann beginnen, wenn Sie nachweisen können, dass ein Schlichtungsverfahren durchgeführt wurde und dabei eine Einigung nicht erzielt werden konnte. So bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten mit einem Streitwert bis zu DM , bestimmten nachbarrechtlichen Streitigkeiten und Streitigkeiten wegen der Verletzung der persönlichen Ehre (ausgenommen Ehrverletzungen in Presse oder Rundfunk). Beachte: Ein Schlichtungsverfahren muss aber nur dann durchgeführt werden, wenn die Parteien ihren Wohnsitz bzw. Sitz/Niederlassung in demselben Landgerichtsbezirk haben. Die Bezirke der Landgerichte München I und München II gelten dabei als ein Landgerichtsbezirk. Eine Schlichtungsstelle müssen Sie nicht anrufen, wenn ein Mahnverfahren vorangegangen ist, bei Ansprüchen, die im Urkunden- und Wechselprozess geltend gemacht werden, 5

7 wenn eine so genannte Familiensache vorliegt, bei vollstreckungsrechtlichen Rechtsbehelfen und in weiteren speziell geregelten Fällen, wie beispielsweise bei Abänderungsklagen, Zusatzklagen, Anerkennungsverfahren und Wiederaufnahmeverfahren. Daneben können Sie die Güte- oder sonstige Schlichtungsstelle auch jederzeit freiwillig anrufen. Schlichtung lohnt sich in jedem Fall: Das Verfahren vor dem Schlichter ist mehr als ein Gerichtsverfahren. Bei der Schlichtung bestimmen Sie selbst das Ergebnis der Verhandlung. Unter der Leitung kompetenter Streitmittler wird gemeinsam eine Konfliktlösung erarbeitet, die den Interessen beider Parteien gerecht wird. Es gibt keine Gewinner oder Verlierer. Der Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens bei einer anerkannten Gütestelle unterbricht die Verjährung genauso wie eine Klage vor Gericht. Nach Beendigung des Schlichtungsverfahrens beginnt eine neue Verjährungsfrist. Die Verjährungsunterbrechung wirkt sogar fort, wenn sich sogleich ein gerichtliches Verfahren anschließt. Sie erleiden also durch das Schlichtungsverfahren keinen Nachteil. 6

8 Aus der Schlichtungsvereinbarung einer anerkannten Gütestelle kann unmittelbar vollstreckt werden wie aus einem Gerichtsurteil. Hält sich ein Beteiligter nicht an das Vereinbarte, kann der andere seine Ansprüche aus dem Schlichtungsvergleich auch ohne Gerichtsverfahren im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzen lassen. Zudem hat sich erwiesen, dass die Bereitschaft, eine einvernehmliche Vereinbarung zu erfüllen, wesentlich höher ist als bei einem Gerichtsurteil. Damit stellt sich das Problem der zwangsweisen Durchsetzung meist erst gar nicht. Eine Einigung vor dem Schlichter kann schneller, unbürokratischer und billiger als ein Gerichtsverfahren sein. 7

9 Ihr Weg zur Güte- oder sonstigen Schlichtungsstelle 1. Welche Stellen zur Streitbeilegung gibt es? Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen den anerkannten Gütestellen und den sonstigen Schlichtungsstellen. Sie brauchen das Schlichtungsverfahren als Voraussetzung für einen Amtsgerichtsprozess? Dann gilt Folgendes: Wenn Sie das Verfahren einseitig beantragen, muss es bei einer anerkannten Gütestelle durchgeführt werden. Anerkannte Gütestellen sind: Jeder Notar, Rechtsanwälte, sofern sie von der Rechtsanwaltskammer als Gütestelle zugelassen worden sind, und sonstige offiziell zugelassene Gütestellen, sofern sie vom Präsidenten des Bayerischen Obersten Landesgerichts anerkannt wurden. Wenn Sie sich mit Ihrem Gegner einig sind, können Sie darüber hinaus das Verfahren bei einem nicht als Gütestelle zugelassenen Rechtsanwalt, sofern dieser nicht Parteivertreter ist, sowie jeder sonstigen dauerhaft eingerichteten Schlichtungs- 8

10 stelle durchführen. Gemeint sind beispielsweise Verbraucherberatungsstellen, der Bankenombudsmann oder die Kfz-Schlichtungsstellen sowie die weiteren Einrichtungen der Kammern, Innungen, Berufsverbände oder sonstiger Institutionen. Für so genannte branchengebundene Schlichtungsstellen (das sind Schlichtungsstellen, denen eine der beiden Parteien kraft Zugehörigkeit zu der betreffenden Branche nahe steht, also beispielsweise eine Bank dem Bankenombudsmann oder ein Arzt einer Schlichtungsstelle bei den Ärztekammern) sowie für die oben bereits genannten Schlichtungsstellen der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer oder der Innung gilt außerdem Folgendes: Sofern sie vom Verbraucher, also dem wirtschaftlich schwächeren Vertragspartner angerufen werden, wird 9

11 das Einverständnis des Gegners zu einer Schlichtung vor dieser Institution vermutet. Der betroffene Verbraucher kann die betreffenden Schlichtungsstellen also immer anrufen, auch wenn er sich mit dem Gegner zuvor hierüber nicht verständigt hat. Bei Ihrer Entscheidung, ob Sie sich an eine anerkannte Gütestelle oder eine sonstige Schlichtungsstelle wenden, sollten Sie Folgendes bedenken: Nur wenn das Schlichtungsverfahren vor einer anerkannten Gütestelle durchgeführt wurde, stellt eine Schlichtungsvereinbarung einen Vollstreckungstitel dar, und Sie profitieren von der Verjährungsunterbrechung. Demgegenüber ist ein Schlichtungsverfahren vor einer sonstigen Schlichtungsstelle möglicher- 10

12 weise kostengünstiger als ein Verfahren bei einer anerkannten Gütestelle. Die sonstigen Schlichtungsstellen verfügen oft auch über besondere Fachkenntnisse, die in Ihrem Fall von Vorteil sein können. Sie wollen freiwillig ein Schlichtungsverfahren durchführen? In diesem Fall können Sie sich an jede der genannten Institutionen wenden. Aber auch hier gilt: Nur wenn das Schlichtungsverfahren vor einer anerkannten Gütestelle durchgeführt wurde, stellt eine Schlichtungsvereinbarung einen Vollstreckungstitel dar, und sie profitieren von der Verjährungsunterbrechung. 11

13 2. Wie wähle ich eine anerkannte Gütestelle oder eine sonstige Schlichtungsstelle aus? Sofern Sie ein Schlichtungsverfahren vor einer anerkannten Gütestelle durchführen müssen, können Sie frei zwischen den bestehenden Gütestellen auswählen. Wenn die Schlichtung als Prozessvoraussetzung vorgeschrieben ist und Sie den Antrag einseitig, also nicht im Einvernehmen mit der anderen Partei stellen, muss sich die Gütestelle jedoch im Amtsgerichtsbezirk des Gegners befinden. Ein Verzeichnis der anerkannten Gütestellen können Sie beim Schlichtungstelefon der Landesnotarkammer Bayern unter der Servicenummer 0800-NOTARIUS (Tel.Nr.: ) bzw. schriftlich (Landesnotarkammer Bayern, Ottostr. 10, München) anfordern oder auf der Website der bayerischen Notare unter abrufen. Rechtsanwälte, die als anerkannte Gütestelle zugelassen sind, erkennen Sie zudem daran, dass sich am Kanzleieingang ein Schild mit der Aufschrift Gütestelle nach Bayerischem Schlichtungsgesetz befindet. Im übrigen können Sie telefonisch oder schriftlich bei den Amtsgerichten von den Rechtsanwaltskammern erstellte Listen abrufen, die die Namen der als Gütestelle zugelassenen Rechtsanwälte enthalten. Sofern die Schlichtung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, können Sie sich an jeden Rechtsanwalt, jeden Notar oder an eine sonstige Schlichtungsstelle wenden. 12

14 3. Der Antrag Wer ein Schlichtungsverfahren vor einer anerkannten Gütestelle durchführen möchte, muss dort einen Antrag stellen. Der Antrag muss die Parteien mit Namen und Anschrift, eine kurze Darstellung der Streitsache sowie die Angabe, was Sie erreichen möchten, enthalten. Für den Antrag gibt es ein Musterformular der Landesnotarkammer Bayern, das Ihnen die Vorgehensweise erleichtern soll. Das Antragsmuster können Sie beim Schlichtungstelefon der Landesnotarkammer Bayern (Service-Nummer: 0800-NOTARIUS bzw. Tel.Nr.: ) sowie schriftlich (Landesnotarkammer Bayern, Ottostr. 10, München) anfordern oder auf der Website der bayerischen Notare ( abrufen. Das Formular ist zudem bei den als Gütestellen zugelassenen Rechtsanwälten erhältlich. Der Schlichtungsantrag kann auch zu Protokoll der Gütestelle erklärt werden. Wenn Verjährung droht, vergewissern Sie sich, dass die angerufene Gütestelle das Verfahren auch annimmt. 4. Vorbereitung auf das Schlichtungsverfahren Vor dem Termin sollten Sie sich genau überlegen, worauf es Ihnen ankommt. Machen Sie sich aber auch die Situation der anderen Partei bewusst und denken Sie über Kompromissmöglichkeiten nach. Prüfen Sie auch wenn Sie sich im Vorfeld gestritten haben ob es sich nicht in Wahrheit um ein gemeinsames Problem handelt und ob Sie unterstützt durch den Schlichter zusammen mit der anderen Seite Lösungen ent- 13

15 wickeln können. Überlegen Sie sich, von welcher Position Sie abrücken können und von welcher nicht. Bedenken Sie dabei, welche Vorteile eine gütliche Einigung für Sie hat und welche Konsequenzen andererseits ein Gerichtsprozess mit sich bringt. Die Durchführung des Schlichtungsverfahrens Sofern Sie sich an eine anerkannte Gütestelle gewandt haben, bestimmt der Schlichter, sobald der Vorschuss eingezahlt worden ist, einen Schlichtungstermin, zu dem er beide Parteien lädt und zu dem diese in der Regel persönlich zu erscheinen haben. Die Verhandlung zwischen den Streitparteien und dem Schlichter ist nicht 14

16 öffentlich. Im Schlichtungsverfahren können Sie sich eines Rechtsanwalts oder eines Beistands bedienen. Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist aber nicht notwendig. Vielmehr läuft das Schlichtungsverfahren so ab, dass die Parteien ihre Interessen selbst wahrnehmen können. Im Schlichtungsverfahren findet keine aufwendige Beweisaufnahme statt. Jedoch können Zeugen oder Sachverständige, die von den Parteien auf deren Kosten mitgebracht werden, gehört und Beweisgegenstände in Augenschein genommen werden. Ziel des Schlichtungsverfahrens ist es, eine gütliche Einigung der Parteien zu erreichen. Der Schlichter wird hierzu Vorschläge unterbreiten, die Sachlage mit den Parteien erörtern und eine für beide Parteien akzeptable Lösung des Streits zu erreichen versuchen. Die sonstigen Schlichtungsstellen gehen nach unterschiedlichen Verfahrensordnungen vor. Über diese können Sie sich bei der jeweiligen Institution informieren. Wie endet das Schlichtungsverfahren? Das erfolgreiche Schlichtungsgespräch endet mit der Protokollierung des Vergleichs. Die Vereinbarung muss von Ihnen, Ihrem Gegner und dem Schlichter unterzeichnet werden, damit sie Wirksamkeit erlangt. Kommt es zu keiner Einigung, wird das erfolglose Schlichtungsverfahren durch ein Zeugnis dokumentiert, das dem Gericht bei Klageerhebung vorzulegen ist. 15

17 Was kostet die Anrufung der Schlichtungsstelle? Die Gebühr für das Schlichtungsverfahren vor den anerkannten Gütestellen beträgt 100 Euro, wenn ein Schlichtungsgespräch durchgeführt wurde (bis einschließlich 31. Dezember 2001 DM 200.-) und 50 Euro, wenn kein Schlichtungsgespräch stattgefunden hat (bis einschließlich 31. Dezember 2001 DM 100.-). Für Post- und Telekommunikationsleistungen kann der Schlichter daneben noch einen Betrag von 20 Euro fordern (bis einschließlich 31. Dezember 2001 DM 40.-). Zusätzlich stellt der Schlichter die Mehrwertsteuer in Rechnung. Die Gebühr und die Auslagenpauschale sind vom Antragsteller vor der Schlichtungsverhandlung einzubezahlen. Hinzu kommen Ihre eigenen Kosten (z.b. Fahrtkosten) und unter Umständen Auslagen für einen Vertreter oder eine Beweisaufnahme. In der Schlichtungsvereinbarung wird eine endgültige Regelung über die Kostentragung getroffen. Können Sie sich mit Ihrem Gegner nicht einigen und folgt ein gerichtliches Verfahren, muss der Unterlegene zusätzlich auch die Kosten des Schlichtungsverfahrens tragen. Mittellose Parteien erhalten für das Schlichtungsverfahren staatliche Leistungen nach den Grundsätzen der Beratungshilfe. Die staatliche Hilfe muss jedoch stets vorher bei den Amtsgerichten beantragt werden. Als Nachweis erhält die 16

18 mittellose Partei dort einen Schein, der dem Beratungshilfeschein entspricht. Für die außergerichtliche Streitbeilegung durch die sonstigen Schlichtungsstellen gelten eigene Kostenregelungen, über die Sie die jeweilige Institution informieren kann. Und wie ging es mit Herrn Müller und Herrn Meier weiter? Herr Müller informierte sich in der Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz zunächst darüber, dass er ein Schlichtungsverfahren durchführen muss, bevor er sich an ein Gericht wenden kann. Er suchte sich aus der Liste, die er bei der Landesnotarkammer Bayern angefordert hatte, eine anerkannte Gütestelle aus und reichte dort schriftlich einen Antrag ein. In den Antrag schrieb er zusammen mit einer kurzen Sachverhaltsdarstellung unter anderem: Ich möchte DM Schadensersatz von Herrn Meier, weil er unberechtigt meine Hecke abgeschnitten hat. Dem Antrag legte er auch noch Photos der Hecke bei. Nachdem Herr Müller einen Kostenvorschuss eingezahlt hatte, wurde ihm kurze Zeit später schriftlich mitgeteilt, dass ein Schlichtungstermin stattfinden würde. Am Tag vor der Verhandlung überlegte er sich: Ich möchte unbedingt Schadensersatz von Herrn Meier. Aber wenn mein Nachbar nicht freiwillig zahlt, möchte ich eigentlich keinen Gerichtsprozess führen. Dieser kostet vielleicht viel Geld und am Ende verliere ich möglicherweise sogar. Warum hat Herr Meier wohl die Hecke abgeschnitten? Ich glaube, ihn stört, dass er auf seiner Terrasse wegen unserer Pflanzen am Zaun keine Sonne mehr hat. 17

19 Das kann ich eigentlich verstehen, aber ich möchte auch nicht, dass die Meiers uns in unseren Garten schauen können. Im Grunde finde ich Herrn Meier ja auch gar nicht so unsympathisch. Die Hecke hätte ich außerdem in nächster Zeit ohnehin ein Stück gekürzt. Aber ich habe mich schon sehr geärgert, dass Herr Meier dies einfach, ohne mich um Erlaubnis zu fragen, getan hat. Außerdem stört mich an Herrn Meier, dass er sich weigert, den verrotteten Busch an der Grundstücksgrenze zu entfernen, obwohl so viel Laub auf unser Grundstück fällt. Am nächsten Tag traf Herr Müller Herrn Meier im Termin vor dem Schlichter. Im Gespräch mit dem Schlichter arbeiteten Herr Müller und Herr Meier zunächst heraus, welche Probleme aus ihrem Nachbarschaftsverhältnis zu lösen sind. Zusammen mit dem Schlichter entwickelten sie eine Regelung zu den Streitpunkten. Der Schlichter verfasste sodann in Absprache mit den Parteien eine schriftliche Vereinbarung, wonach sich Herr Meier verpflichtete, den Busch zu entfernen und Herr Müller versprach, die Hecke binnen einer bestimmten Frist immer dann zu kürzen, wenn sie eine festgelegte Höhe überschritten hatte. Die Nachbarn erklärten außerdem, dass wegen des Kürzens der Hecke durch Herrn Meier kein Schadensersatz zu leisten sei. Sie regelten schließlich, dass sie sich die Kosten des Schlichtungsverfahrens teilen wollen. Herr Müller war mit dem Abschluss des Vergleichs, den er, wie auch Herr Meier und der Schlichter unterzeichnete, zufrieden. Er hoffte, dass damit die Streitereien endlich ein Ende haben würden und war froh, dass die Angelegenheit, ohne dass er einen Prozess führen musste, umfassend erledigt war. 18

20 Anhang Der vorliegende Anhang, der keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, soll Ihnen einen Überblick über wichtige Ansprechpartner und Schlichtungsstellen vermitteln und Ihnen so den Weg der Streitschlichtung erleichtern. 1. Ansprechpartner für die Schlichtung durch Notare Landesnotarkammer Bayern Ottostraße 10, München Telefon 0800-NOTARIUS bzw Ansprechpartner für die Schlichtung durch Rechtsanwälte Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München Landwehrstraße 61, München Telefon 089/ Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Nürnberg Fürther Straße 115, Nürnberg Telefon 0911/ Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesbezirk Bamberg Friedrichstraße 7, Bamberg Telefon 0951/

21 3. Vom Präsidenten des Bayerischen Obersten Landesgerichts anerkannte Gütestellen Bauinnung München Körperschaft des öffentlichen Rechts Westendstraße 179, München Telefon 089/ Fax 089/ Landesverband Bayer. Bauinnungen Bezirksgeschäftsstelle Oberfranken Kerschensteinerstraße 10, Bayreuth Telefon 0921/9530 Fax 0921/94693 Bauinnung Landshut Körperschaft des öffentlichen Rechts Am Hascherkeller 26, Landshut Telefon 0871/ Fax 0871/ Bau-Innung Region Bayreuth Kerschensteinerstraße 10, Bayreuth Telefon 0921/9530 Fax 0921/

22 4. Sonstige Schlichtungsstellen Bei den hier genannten Stellen handelt es sich um sonstige Schlichtungsstellen, die nach eigenen Verfahrensordnungen ein Schlichtungsverfahren durchführen. a) Schlichtungsstellen Bayerischer Industrieund Handelskammern Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth Bahnhofstraße 25-27, Bayreuth Telefon 0921/886-0 und Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern Max-Joseph-Straße 2, München Telefon 089/ und , b) Schiedsstellen des Kraftfahrzeughandwerks Robert-Bosch-Straße 1, Augsburg Telefon 0821/ Kerschensteiner Straße 7, Bayreuth Telefon 0921/ Mengkofener Straße 2, Dingolfing Telefon 08731/ Gärtnerstraße 90, München Telefon 089/ Hermannstraße 21, Nürnberg Telefon 0911/

23 Ditthornstraße 21, Regensburg Telefon 0941/ Sandäcker 10, Würzburg Telefon 0931/ c) Schiedsstellen des Karosseriebauerhandwerks Rosenplütstraße 2, Nürnberg Telefon 0911/ Max-Joseph-Straße 4, München Telefon 089/ Ditthornstraße 10, Regensburg Telefon 0941/ d) Schiedsstellen für den Gebrauchtwagenhandel Schiedsstelle für Südbayern Goethestraße 17, München Telefon 089/ Schiedsstelle für Nordbayern Hermannstraße 21, Nürnberg Telefon 0911/ e) Sonstige Schiedsstellen des Handwerks Schiedsstelle für das Dachdeckerhandwerk Regensburg Ditthornstraße 10, Regensburg Telefon 0941 / Schiedsstelle für das Heizungsbauerhandwerk Regensburg Ditthornstraße 10, Regensburg Telefon 0941/

24 Schiedsstelle für das Kachelofen- und Luftheizungsbauerhandwerk Regensburg Ditthornstraße 10, Regensburg Telefon 0941/ Schiedsstelle für das Gas- und Wasserinstallateurhandwerk Regensburg Ditthornstraße 10, Regensburg Telefon 0941/ Schiedsstelle für das Spenglerhandwerk Regensburg Ditthornstraße 10, Regensburg Telefon 0941/ f) Schlichtungsstelle bei der Bayerischen Landesärztekammer Mühlbaurstraße 16, München Telefon 089/ oder 7 23 g) Schlichtungsstelle für zahnärztliche Behandlungsfehler bei der Bayerischen Landeszahnärztekammer Fallstraße 34, München Telefon 089/ h) Schiedsstelle bei der Bayerischen Landesapothekerkammer Maria-Theresia-Straße 28, München Telefon 089/ i) Schlichtungsausschuss der Bayerischen Architektenkammer Waisenhausstraße 4, München Telefon 089/

25 5. Weitere Ansprechpartner a) Schiedsstellen des Radio- und Fernsehtechnikerhandwerks Elektro-lnnung München Schillerstraße 38, München Telefon 089/ Elektro-lnnung Nürnberg-Fürth Georg-Hager-Straße 6, Nürnberg Telefon 0911/ b) Schlichtungsstelle der lnnung Spengler-, Sanitär- und Heizungstechnik München Angererstraße 38, München Telefon 089/ oder c) Bayerische Industrie- und Handelskammern (so weit nicht unter 4. aufgeführt) Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Kerschensteiner Straße 9, Aschaffenburg Telefon 06021/880-0 Industrie- und Handelskammer für Augsburg und Schwaben Stettenstraße 1 und 3, Augsburg Telefon 0821/ lndustrie- und Handelskammer zu Coburg Schloßplatz 5, Coburg Telefon 09561/ Industrie- und Handelskammer Lindau-Bodensee 24

26 Maximilianstraße 1, Lindau Telefon 08382/ Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken Hauptmarkt 25-27, Nürnberg Telefon 0911/ Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau Nibelungenstraße 15, Passau Telefon 0851/507-0 Industrie- und Handelskammer Regensburg D.-Martin-Luther-Straße 12, Regensburg Telefon 0941/ Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt Mainaustraße 33, Würzburg Telefon 0931/ und d) Bayerische Handwerkskammern Handwerkskammer für München und Oberbayern Max-Joseph-Straße 4, München Telefon 089/ Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz Hauptverwaltungssitze: Nikolastraße 10, Passau Telefon 0851/ Ditthornstraße 10, Regensburg Telefon 0941/

27 Handwerkskammer für Schwaben Schmiedberg 4, Augsburg Telefon 0821/ Handwerkskammer für Milttelfranken Sulzbacher Straße 11-15, Nürnberg Telefon 0911/ Handwerkskammer für Oberfranken Kerschensteiner Straße 7, Bayreuth Telefon 0921/9100 Handwerkskammer für Unterfranken Rennweger Ring 3, Würzburg Telefon 0931/ Handwerkskammer Coburg Hinterer Floßanger 6, Coburg Telefon 09561/51 70 e) Tierärztliche Bezirksverbände Tierärztlicher Bezirksverband Oberbayern Türkenstraße 7, München Telefon 089/ Tierärztlicher Bezirksverband Niederbayern Scharrergasse 5, Kurzeichet, Neuburg Telefon 08502/85 27 oder 0851/ Tierärztlicher Bezirksverband Oberpfalz Schweigerstraße 22, Weiden Telefon 0961/ Tierärztlicher Bezirksverband Oberfranken c/o Landratsamt Kronach, Abteilung Veterinärwesen Langersteig 10, Kronach Telefon 09261/

28 Tierärztlicher Bezirksverband Mittelfranken Ringstraße 14, Weidenbach Telefon 09826/ Tierärztlicher Bezirksverband Unterfranken Geschäftsstelle: Postfach 12 58, Karlstadt Telefon 09353/ Tierärztlicher Bezirksverband Schwaben Am Stänglesbrunnen 4, Nördlingen Telefon 09081/31 95 f) Zahnärztliche Bezirksverbände Zahnärztlicher Bezirksverband München Stadt und Land Fallstraße 36, München Telefon 089/ oder 3 06 Zahnärztlicher Bezirksverband Oberbayern Fallstraße 36, München Telefon 089/ Zahnärztlicher Bezirksverband Schwaben Lauterlech 41, Augsburg Telefon 0821/ Zahnärztlicher Bezirksverband Niederbayern Bahnhofstraße 14/lll, Straubing Telefon 09421/ Zahnärztlicher Bezirksverband Oberpfalz Weichserweg 5, Regensburg Telefon 0941/ Zahnärztlicher Bezirksverband Oberfranken Justus-Liebig-Straße 113, Bayreuth Telefon 0921/

29 Zahnärztlicher Bezirksverband Mittelfranken Laufertorgraben 10, Nürnberg Telefon 0911/ Zahnärztlicher Bezirksverband Unterfranken Dominikanerplatz 3d, Würzburg Telefon 0931/ g) Verbraucherzentrale Bayern e.v. aa) Schlichtungsstelle für Schuhreklamationen Industrie- und Handelskammer Nürnberg in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Bayern e.v. Beratungsstelle Nürnberg Albrecht-Dürer-Platz 6, Nürnberg Telefon 0911/ bb) Beratungsstellen für Verbraucherreklamationen Verbraucherberatung Amberg Kasernstraße 4, Amberg Telefon 09621/ Verbraucherberatung Augsburg Zeugplatz 3, Augsburg Telefon 0821/ Verbraucherberatung Bamberg Kleberstraße 33, Bamberg Telefon 0951/ Verbraucherberatung Deggendorf Rosengasse 10 (Stadtbibliothek), Deggendorf Telefon 0991/

30 Verbraucherberatung Germering Planeggerstraße 9 (Rathaus), Germering Telefon 089/ Verbraucherberatung Gröbenzell John-F.-Kennedy-Straße 6-10 (Rathaus), Gröbenzell Telefon 08142/ Verbraucherberatung Hof Bürgerstraße 20, Hof Telefon 09281/ Verbraucherberatung Kempten Vogtstraße 17, Kempten Telefon 0831/ Verbraucherberatung Landshut Neustadt 506, Landshut Telefon 0871/ Verbraucherberatung Memmingen Ulmerstraße 9, Memmingen Telefon 08331/ Verbraucherberatung München Mozartstraße 8, München Telefon 0 89/ Verbraucherberatung Nürnberg Albrecht-Dürer-Platz 6, Nürnberg Telefon 0911/ Verbraucherberatung Rosenheim Münchener Straße 36, Rosenheirn Telefon 08031/

31 Verbraucherberatung Schweinfurt Brückenstraße 6, Schweinfurt Telefon 09721/ Verbraucherberatung Weiden Bürgermeister-Prechtl-Straße 31, Weiden/OPf. Telefon 0961/ Verbraucherberatung Würzburg Domstraße 10, Würzburg Telefon 0931/

32 Weitere Veröffentlichungen des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz (Auswahl) Rund um die Gartengrenze Tipps für Mieter und Vermieter Tipps für Wohnungseigentümer Ihr Recht auf der Reise Augen auf beim Autokauf Rechtstipps zum Verkehrsunfall Das Betreuungsrecht Erbrecht Bayerischer Rechtswegweiser 31

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