Beratungsstelle Aachen

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1 Beratungsstelle Aachen

2 Wir sind für Sie da Verbraucherzentrale NRW Beratungsstelle Aachen AachenMünchener-Platz 6 (Kapuziner Karree) Aachen Tel.: (02 41) Fax: (02 41) aachen@vz-nrw.de l Foto: Andreas Herrmann Wir arbeiten für Sie Mit Rat und Tat an Ihrer Seite Weitere Spezialberatungen Stellenplan Ulrich Isfort - kommissarischer Leiter Hannah Pick - Verbraucherberaterin Jutta Wedrich - Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberaterin Martina Wagner - Fachberaterin Energiearmut Maria Feldhaus - Energieberaterin Beate Böhland - Büro und Verwaltung Andrea Laps - Rechtsanwältin Gerrit Müller - Rechtsanwalt Dr. Norbert Maubach - Rechtsanwalt Hans Knops - Rechtsanwalt Raimund Haack - Rechtsanwalt Sabine Fenchel - Energieberaterin Beate Schraven - Energieberaterin Jörg Hubrich - Energieberater Stefan Krämer - Energieberater Thomas Lang - Bankfachwirt, Immobilienfinanzierungsund Altersvorsorgeberater, Geldanlageberater Norbert Roemers - Versicherungsberater Sabine Nikel - Versicherungsberaterin Leitung und Verbraucherberater/innen 2,0 Energieberater 1,0 Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberaterin 0,62 Fachberaterin Energiearmut 0,5 Büro und Verwaltung 0,85 Seite 2 Verbraucherzentrale in Aachen Jahresbericht 2014

3 2014 im überblick Die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW sind ein unverzichtbarer Baustein im Dienstleistungsangebot der Kommunen: In fast der Hälfte der 60 Städte und Kreise mit einer Anlaufstelle für Verbraucherfragen wurden 2014 neue Verträge geschlossen. Die zumeist einstimmigen Entscheidungen der Räte und Kreistage für eine Vertragsverlängerung zeigen, dass das Angebot rund um Rat & Recht landesweit und parteiübergreifend anerkannt ist. Der unmittelbare Nutzen der Arbeit für Ratsuchende, die präventive Wirkung von Bildungsangeboten und die intensive Öffentlichkeitsarbeit das waren zentrale Argumente, warum die Beratungsstellen eine so hohe Zustimmung erfahren. Nicht zuletzt überzeugte auch, dass die Verbraucherzentrale transparent und nachvollziehbar darlegt, wie sie die zur Verfügung gestellten Mittel für die Menschen in unserer Stadt einsetzt. Das 50-jährige Jubiläum der Beratungsstelle wurde im März 2014 gemeinsam mit NRW-Justizminister Thomas Kutschaty gefeiert, der das zielgerichtete Engagement der Beratungsstelle würdigte. Erfolgreich hat die Verbraucherzentrale an Serviceverbesserungen gearbeitet: In sechs Beratungsstellen so auch in Aachen wurde das Termintelefon seit Juni 2014 erprobt. Über diesen Service können Anrufer direkt einen Beratungstermin zu Energie- oder Finanzthemen vereinbaren. 925 Aachener trafen angesichts des häufig überlasteten Beratungstelefons nicht mehr bloß auf das Besetztzeichen, sondern fanden so einen direkten Draht zur Terminvereinbarung. Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs, dass Entgelte für die Bearbeitung von Darlehen unzulässig sind, schwappte eine Nachfragewelle rund um Rückforderungsmodalitäten in die Beratungsstelle. Innerhalb kürzester Zeit wurden Beratungszeiten erheblich ausgeweitet sowie eine Beratung per auf den Weg gebracht, um das richtige Vorgehen aufzuzeigen und drohende Verjährung zu hemmen. Bei vielen weiteren Aktivitäten konnten wir auf unsere Kooperationspartner vor Ort zählen ihnen gilt unser Dank ebenso wie Politik und Verwaltung. Die breite Unterstützung werden wir mit weiterhin engagierter Arbeit zurückzahlen! Ihr Team der Verbraucherzentrale in Aachen Verbraucherzentrale in Aachen: kurz und knapp Anfragen von Ratsuchenden davon Allgemeine Verbraucherberatung davon Schuldner- und Verbraucher insolvenzberatung - davon Energieberatung Veranstaltungskontakte davon Energieberatung Internetzugriffe auf die Startseite der Beratungsstelle Die häufigsten Verbraucherprobleme Finanzen 34 % Allgemeine Dienstleistungen 19 % Telefon und Internet 16 % Energie 13 % Konsumgüter 9 % Weiterführende Erläuterungen unter: l Verbraucherzentrale in Aachen Jahresbericht 2014 Seite 3

4 Markt und recht Dubiose Forderungen, unseriöse Geschäftsmodelle, irreführende Versprechungen verbraucherrechtliche Beratung war auch 2014 ein Bestseller. Flirtfallen im Internet Bei der Partnersuche im Internet fanden Ratsuchende anstatt des erhofften Glücks in der Liebe nur enttäuschende Vertragsbeziehungen. Wer zum Beispiel für 1,99 Euro Test-Abos bei Internetflirtportalen, Singlebörsen oder Partnervermittlungen nutzte oder Flirt-Gutscheine einlösen wollte, sah sich nicht selten in den Fängen langfristiger Abonnements mit sehr viel teureren Bindungen als beim Partnersuche-Test. Widerrufsrechte waren dann angeblich erloschen, Kündigungen wurden nicht akzeptiert. Die Verbraucherzentrale erklärte die Unterschiede zwischen kostenloser Anmeldung und Testphase und informierte über den korrekten Widerruf. Außerdem gab sie Empfehlungen was zu tun ist, wenn Partnersuchende mit Mahn- und Inkassobriefen statt mit der erhofften Liebe fürs Leben überschüttet werden. Teure Retter in der Not Schulterschluss gegen unseriöse Schlüsseldienste: Zum Weltverbrauchertag schoben Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt unlauterer Geschäftemacherei in Notlagen einen Riegel vor. Denn es sind keineswegs Einzelfälle, dass gewerbliche Türöffner den Ausgesperrten nur gegen sofortige Barzahlung und zu überteuerten Preisen wieder Zugang zur Wohnung verschaffen. Statt zwischen 50 und 100 Euro verlangen dubiose Dienste bisweilen das Sechsfache. Wer sich sperrt, wird von den vermeintlichen Rettern in der Not nicht Seite 4 Verbraucherzentrale in Aachen Jahresbericht 2014 selten unter massivem Druck zur Zahlung der horrenden Rechnung genötigt. Die Schlüssel für planvolles Vorgehen hatten die Leiterinnen der Verbraucherzentralen in Aachen und Alsdorf gemeinsam mit der Polizei der StädteRegion Aachen zu einem Werkzeugkoffer für den Auftrag an Notdienste zusammengepackt. Statt auf Brancheneinträge mit aberwitzigen AAA-Vervielfältigungen hereinzufallen, gaben Polizei und Verbraucherzentrale sachdienliche Hinweise, um im Fall der Fälle gut vorbereitet zu sein. Wie Zuschläge geprüft und Rechnungen gecheckt werden können, stand ebenfalls im Aktionssteckbrief. Abgerundet wurde dieser durch die Empfehlung, bei den Polizeidienststellen Anzeige zu erstatten, wenn der professionelle Türöffner darauf pocht, den Rechnungsbetrag sofort zu kassieren. Verbraucher-Rechtsberatung und Rechtsvertretung Beratungen gesamt Telefon/Internet 39 % Allgemeine Dienstleistungen 26 % Konsumgüter 19 % Finanzen 4 % Freizeit 4 % Energie 3 % weitere Themen* 5 % *beinhaltet: Gesundheit, Verkehrsdienstleistungen, Bildung, Sonstiges l Höhenflug: Beratung zum Reiserecht Wie hoch darf die Anzahlung beim Buchen einer Pauschalreise sein? Welche Zusatzentgelte darf ein Billigflieger verlangen? Wie schnell müssen Mängel am Urlaubsort reklamiert werden? Beratung zu Verbraucherrechten bei Pauschal- und Individualreisen hat die Verbraucherzentrale seit Mitte 2014 neu im Angebot. Nicht zuletzt angesichts der erfolgreichen Klagen der Verbraucherschützer gegen die Anzahlungspraxis von Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften aufmerksam geworden suchten schon viele Aachener den Weg zum Recht auf Reisen in der Beratungsstelle am AachenMünchener-Platz auf.

5 Mails mit gefälschten Rechnungen Kalt erwischt am Telefon Scheinbar lukrative Geldanlagen und Versicherungen, günstige Telefontarife oder gewinnträchtige Lotteriespiele: Trotz ausdrücklichen Verbots und verschärfter Sanktionen wurden Verbraucher per Telefonanruf weiterhin mit unerwünschter Werbung bombardiert. Mal mehr oder weniger professionelle Verkaufsstrategen drängten Kalterwischte im Gespräch dann zum Abschluss unüberlegter Verträge. Die Verbraucherzentrale verzeichnet noch immer zahlreiche Beschwerden über solche unerlaubten Werbeanrufe. Mit einer Langzeit- Umfrage im Internet hat sie einen Seismograph für aktuell grassierende Praktiken online. Erfahrungen mit belästigender Telefonwerbung können hier geschildert werden. Einen kostenlosen Flyer mit Tipps zum Schutz vor den Attacken am Telefon hatte die Beratungsstelle zum Mitnehmen parat. l Massenhaft waren wieder gefälschte s getarnt als Rechnung namhafter Unternehmen im Umlauf. Ob von Amazon, PayPal, von einer Bank oder Telefongesellschaft: Die täuschend echt aussehenden Zahlungsaufforderungen sollten zum Öffnen der angehängten Datei oder zum Klick auf einen Link verleiten, um dort Kontodaten oder Passwörter zu hinterlassen oder zu verifizieren. Als Telekom- oder Vodafone-Rechnung getarnte Phishing- Mails erreichten 2014 eine neue Qualität: Immer häufiger enthielt die digitale Post im Anschreiben die korrekten Namen der potenziellen Opfer. Während die Absender der falschen Rechnungen früher meistens nur allgemein aufgefordert hatten, auf Webseiten Kontodaten oder Passwörter zu hinterlassen, wurden die -Empfänger nun vermehrt auch mit persönlicher Anrede zum Öffnen des Anhangs oder zum Anklicken eines Links in der Mail aufgefordert. Dabei wurde dann ein Trojaner verbreitet, der unbemerkt Passwörter fürs Onlinebanking abgreifen kann. Durch die persönliche Adressierung nahmen die Cyberkriminellen eine neue Stufe arglistiger Täuschung. Denn sie verschafften sich mit Hilfe der Trojaner Zugang zum Computer der -Empfänger. Bis zu fünf Anfragen täglich erreichten die Beratungsstelle zum Thema Phishing. Die Verbraucherzentrale gab Tipps, um Daten-Dieben nicht ins Netz zu gehen und riet, auch kleinste Details von s noch wachsamer anzuschauen. l Kostenfallen bei Ärzten und Krankenkassen Viele gesetzlich Krankenversicherte sahen sich 2014 mit Beitragsnachforderungen konfrontiert: Hat die Krankenkasse die ausstehenden Beitragsschulden richtig berechnet? Darf eine insolvente Krankenkasse noch Zusatzbeiträge eintreiben? Müssen auch nach Jahren noch Beiträge nachgezahlt werden, nur weil die Krankenkasse einen geänderten Versichertenstatus unberücksichtigt ließ? So liest sich der Auszug aus dem Fragenkatalog, zu dem rechtlicher Rat gefragt war. Weil Ärzte ihre Patienten immer häufiger zur Kasse bitten, war einmal mehr die rechtliche Beratung rund um Individuelle Gesundheitsleistungen gefragt. Denn vielfach herrschte Verunsicherung, was Kassenleistung ist und bei welchen Angeboten Patienten zu Kunden werden und für ärztliche Dienste selbst zahlen müssen. Mit dem Internetportal hat die Verbraucherzentrale NRW seit Mitte 2014 ein Beschwerdeportal online, in dem Ärger über kostenpflichtige Extras bei Ärzten und Krankenhäusern Luft gemacht werden kann. Verbraucherzentrale in Aachen Jahresbericht 2014 Seite 5

6 telekommunikation Das Dickicht von Tarifen, Komplettpaketen und Serviceangeboten der Telekommunikationsbranche barg wieder manche Stolperfalle. Weil Analog-Kunden umstellen müssen, um die Kündigung zu vermeiden, forderte die Verbraucherzentrale die kostenfreie Installation durch die Telekom. Per Zwangsumstellung ins digitale Zeitalter Die Zeiten des analogen Festnetzes neigen sich dem Ende zu bis 2018 will die Telekom ihr gesamtes Telefonnetz auf Internet-Telefonie umgestellt haben. So drohte das Unternehmen im Laufe des Jahres 2014 Kunden, die noch über einen analogen Festnetz- oder ISDN-Anschluss der Telekom telefonieren, mit der Zwangsumstellung auf die Voice over Internet Protocol (VoIP)-Technik. Bestandskunden stellte es vor die Wahl, ob sie umstellen oder ihren Anschluss ganz verlieren wollen. Das war nämlich die Konsequenz, wenn die Kunden nicht einwilligten. Ratsuchende fragten daher, ob die Zwangsumstellung rechtlich möglich ist und welche Nachteile damit verbunden sind. Weil die Telekom (genau wie ihre Kunden) nach Ablauf der Vertragslaufzeit das Recht auf ordentliche Kündigung hat, blieb Betroffenen nur, sich entweder für einen neuen Tarif zu entscheiden oder zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Die Beratungsstelle informierte, dass wesentliche Eigenschaften des Anschlusses bei der Umstellung wegfallen. Nachteil: Bei einem Stromausfall ist auch die Telefonleitung automatisch unterbrochen was dann auch die Hausnotrufsysteme abschalten lässt. Zudem können Kosten für Miete oder Kauf eines neuen Routers anfallen. Auch sind neue Verkabelungen notwendig, die sich Ältere oder Laien vielfach nicht zutrauen und die deshalb auf den kostenpflichtigen Installationsservice der Telekom zurückgreifen müssen. Seite 6 Verbraucherzentrale in Aachen Jahresbericht 2014 Rundfunkbeitrag: Sendeschluss für Übergangsregelungen Eine Wohnung ein Beitrag, so der Slogan, der die Neuregelung zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks seit Anfang 2013 beschreibt. Unabhängig davon, wie viele oder ob überhaupt Rundfunkgeräte vorhanden sind, ist der Beitrag seither pro Wohnung zu zahlen. Zum Jahresende 2014 war dann Sendeschluss für alle bisherigen Übergangsregelungen: Auf Grundlage des einmalig zulässigen Abgleichs mit den Daten der Einwohnermeldeämter meldete der Beitragsservice Bürgerinnen und Bürger an, die dies bisher für ihre Wohnungen versäumt hatten. Aber auch wo zum Beispiel in Wohngemeinschaften doppelt bezahlt wurde, konnte noch bis zum Jahresende eine Rückerstattung eingefordert werden. In der Beratung zur Rundfunkbeitragspflicht durch eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Westdeutschen Rundfunk und Verbraucherzentrale NRW besiegelt wurde umfassend über die Übergangsregelungen und über die Anmeldepflicht informiert. Auf Empfang gestellt hatte die Verbraucherzentrale auch bei Fragen rund um Befreiungsmöglichkeiten und ermäßigte Beiträge für Menschen mit Behinderung. Um gezielt über das Ende der Übergangsregelungen zum Rundfunkbeitrag zu informieren, war die Beratungsstelle mit einen Infostand beim Jobcenter Aachen präsent und hat zusätzliche offene Sprechstunden in den Räumen am AachenMünchener-Platz angeboten. l

7 Verbraucherbildung Konsumieren will gelernt sein: Angebote zur Verbraucherbildung standen auch 2014 im Aktionsfahrplan der Verbraucherzentrale. Übrigens nicht nur für die Zielgruppe der jungen Konsumenten. Jobcenter: Fallmanager werden Wegweiser Wirtschaftlich Benachteiligten den Weg zu Verbraucherrechten und -informationen weisen so die Leitidee einer Informationsveranstaltung, bei der die Verbraucherzentralen Aachen und Alsdorf im Jobcenter der StädteRegion Aachen an der Steinstrasse in Eschweiler zu Gast waren. Mit einem Vortrag legten die Leiterinnen Jutta Reimnitz (Aachen) und Claudia Schmitz (Alsdorf) den Grundstock, damit Fallmanager zielgerichtet an die Beratungsstellen verweisen können, wenn sie bei Arbeitslosen oder Arbeitssuchenden auch Probleme oder Unterstützungsbedarf im Verbraucheralltag feststellen. Entlang von konkreten Lebensbereichen wie zum Beispiel Finanzen, Energie und Medien wurde aufgezeigt, bei welchen Fragen die Verbraucherzentralen in Aachen und Alsdorf kompetente Ansprechpartner sind. Für Arbeitssuchende und Menschen, die Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen, können die Jobcenter so zu Wegweisern zu individuell passenden Beratungsangeboten werden. Insbesondere wie die Angebote der Geld- und Kreditberatung aussehen, brannte den Teilnehmern bei der Vorstellung auf den Nägeln. Aber auch inhaltliche Fragen rund ums P-Konto oder zu Handlungsoptionen bei drohenden Stromsperren, hatten die Jobcenter-Mitarbeiter in der anschließenden Diskussion auf dem Zettel. Gewonnene Erkenntnisse sind ein tragfähiges Fundament, um künftig bei Bedarf auf die Angebote der Verbraucherzentrale hinweisen zu können. Anstrengungen zur Arbeitsaufnahme werden so mit Maßnahmen zur Existenzsicherung wirkungsvoll vernetzt. Die Veranstaltung konnte dank einer Förderung des Verbraucherschutzministeriums NRW durchgeführt werden. Lernort Schule: Durchblick beim Umgang mit Geld Basiswissen für den Konsumalltag vermitteln das stand in 58 Veranstaltungen für Schülerinnen und Schüler der achten Klassen auf dem Programm. Denn je früher der richtige Umgang mit Geld gelernt wird, desto besser hat man später die eigenen Finanzen im Griff. 698 Schülerinnen und Schülern vermittelte die Verbraucherzentrale deshalb Basiswissen für den Konsumalltag. Tücken beim Surfen im Internet mit einem Exkurs ins Urheberrecht, Rechte und Pflichten eines Kaufvertrags, mögliche Kostenfallen bei der Handynutzung, Wissenswertes zum Mieten der ersten eigenen Wohnung oder notwendige Versicherungen für junge Menschen praktische Fragen und Probleme standen im Mittelpunkt dieser Unterrichtseinheiten. Als zusätzliches Angebot der Verbraucherzentrale in Aachen kann das Projekt Ich bin fit in Finanzen nur mit ergänzenden finanziellen und personellen Mitteln durchgeführt werden. Im Namen der Aachener Schulen gilt deshalb der Dank der Sparkasse Aachen, die die Veranstaltungen ermöglicht hat. Warm-up fürs Energiesparen WARM-up für den sparsamen Umgang mit Energie: Für 187 Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule Aachen-Brand stand bei Wissensspielen der Verbraucherzentrale der sparsame Umgang mit Wärme beim Heizen und Duschen auf dem Stundenplan. Sie lernten, woher die Energie für die heiße Dusche und das wohlig-warme Kinderzimmer kommt und welche Folgen die Nutzung für das Klima hat. Sie erfuhren, welche Einstellung am Heizungsthermostat für welchen Raum sinnvoll ist und dass kurzes Duschen Umwelt und Geldbeutel schont. Zum Abschluss ergatterten sie beim Torwandwerfen auf dem Schulhof kleine Preise rund ums Energiesparen. l Bild: TEMA AG Verbraucherzentrale in Aachen Jahresbericht 2014 Seite 7

8 Verbraucherfinanzen Unzulässige Bearbeitungsentgelte für Verbraucherdarlehen können zurückverlangt werden. Massenhaft enthalten Immobiliendarlehnsverträge unzureichende Widerrufsbelehrungen. Geldschneiderei von Inkassobüros wurde per Gesetz ein Riegel vorgeschoben verzeichnete die Verbraucherzentrale zum Thema Verbraucherfinanzen einen Nachfrageboom. Entgelte für Kreditbearbeitung unzulässig Für die Bearbeitung von Krediten dürfen Banken keine Entgelte verlangen. Und ungerechtfertigte Bearbeitungsentgelte können Kunden bis zu zehn Jahre rückwirkend zurückfordern. So hat der Bundesgerichtshof im Oktober 2014 verbraucherfreundlich entschieden. Mit Musterbriefen und ausgeweitetem Beratungsangebot hat die Verbraucherzentrale auf die Nachfragewelle reagiert: Ob kleine oder große Beträge bei der Kreditbearbeitung für Darlehen von Möbeln, Auto oder Immobilie angefallen waren Ratsuchende fragten nach den Rückforderungsmodalitäten. l Ewiger Widerruf bei falscher Belehrung Die Widerrufsbelehrungen zu rund 75 Prozent aller Baukredite sind fehlerhaft. Das haben Verbraucherzentralen und Anwälte bei Prüfung von mehr als Verträgen herausgefunden. Denn nicht immer haben Banken die zahlreichen Änderungen der Musterwiderrufsbelehrungen beachtet oder deren Inhalt selbst geändert. Erkenntnis mit Folgen: Wurden Wohnungskäufer oder Bauherren nämlich falsch über das Widerrufsrecht belehrt, können sie den Darlehnsvertrag unter Umständen noch ewig widerrufen. Von der vorzeitigen Auflösung profitieren Kreditnehmer, die nach der Kündigung ihres Immobiliendarlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung, meist einige Tausend Euro, zahlen mussten oder noch sollen. Denn sie müssen nicht kündigen, sondern können den Kreditvertrag widerrufen und sparen so diese von der Bank geforderte Entschädigung. Allerdings: Die Kreditinstitute wehren sich und akzeptieren den Widerruf nur in Ausnahmefällen sofort. l P-Konto: Kein Rettungsanker für Kontolose Seit 2012 alternativlos: Das Pfändungsschutzkonto für Verschuldete. Nur auf einem P-Konto ist das Existenzminimum bei Kontopfändungen gesichert. Womit der Gesetzgeber für unbürokratischen Schutz sorgen wollte, barg in der Praxis immer noch Stolperfallen. So zum Beispiel, dass Geldinstitute P-Kontoinhabern bestimmte Kontofunktionen verwehrten oder öffentliche Gläubiger in Unkenntnis der Rechtslage keinen ausreichenden Pfändungsschutz gewährten. Mit dem Ausstellen von 127 Bescheinigungen zur Erhöhung des Grundfreibetrags trug die Verbraucherzentrale Aachen dazu bei, Schuldnern den reibungslosen Schutz ihres Existenzminimums zu ebnen. Hilfreich auch deshalb, weil Bescheinigungen nicht überall zu bekommen sind und viele Banken regelmäßig eine Aktualisierung wünschen. Nicht gelöst hat das P-Konto jedoch das Problem unfreiwilliger Kontolosigkeit. So sind Kreditinstitute gesetzlich nur zur Umwandlung eines bestehenden Girokontos, nicht jedoch zur Einrichtung eines (P)-Kontos verpflichtet. Auch einen gesetzlichen Kündigungsschutz gibt es nicht. Allein die Sparkassen müssen in Nordrhein-Westfalen für alle Kunden ihres Geschäftsgebietes ein Guthabenkonto führen. So suchten regelmäßig Betroffene Rat, weil ihnen Banken die Einrichtung eines Girokontos verweigerten oder das Geldinstitut das bestehende Konto gekündigt hatte. Die Verbraucherzentrale unterstützte unbürokratisch, weil diese Verbraucher häufig schon eine vielfach unzumutbare und letztlich erfolglose Odyssee zwischen den Filialen der verschiedenen Kreditinstitute hinter sich gebracht haben. Aus der Not heraus verwendeten viele schon gesetzwidrig das Konto einer nahe stehenden Person für eigene Zahlungsvorgänge - was dann zu neuen Schwierigkeiten führte. Schaltete sich die Verbraucherzentrale ein, richteten Banken das Guthabenkonto in der Regel ein. Verbraucherinsolvenz: Hohe Hürden für verkürztes Verfahren Wer privat pleite ist, musste sich zum 1. Juli 2014 auf Neuerungen einstellen: Eine Gesetzesänderung bahnte Verschuldeten den Weg zu einem verkürzten Verbraucherinsolvenzverfahren. Allerdings war dabei eine für die meisten Schuldner fast unüberwindbare Hürde aufgebaut. Denn nur wer mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen sowie die Kosten des Verfahrens begleichen kann, wird nach der Neuregelung schon nach drei statt bislang nach sechs Jahren von seinen Restschulden befreit. Weil insbesondere die Kosten für den Insolvenzverwalter dazu führen können, dass eine Verkürzung erst nach Erreichen einer realen Quote von 60 Prozent und mehr möglich wird, ist der dreijährige Weg zur Restschuldbefreiung für den Großteil der insolventen Schuld- Seite 8 Verbraucherzentrale in Aachen Jahresbericht 2014

9 Energie ner verbaut. Denn schon die 35-Prozent-Quote wird für die meisten wohl realistisch nicht zu erfüllen sein. In vielen Beratungsgesprächen mussten daher mit der Reform verbundene falsche Hoffnungen zurechtgerückt und realistische Entschuldungsstrategien gefunden werden. Dabei ist die Beratungskompetenz zu allen Verbraucherfragen unter dem Dach der Verbraucherzentrale ein Schlüssel, um den Weg aus dem Schuldenkarussell nachhaltig zu begleiten. l Arbeitskreis Schulden Auch 2014 trafen sich unter Leitung der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung wieder Mitarbeiter der Wohlfahrtsverbände, des Sozialamtes, des Jobcenters, der JVA, der Schuldnerberatung Aachen e.v. sowie anderer sozialer Einrichtungen und Institutionen. Es waren durchschnittlich 15 bis 20 Teilnehmer anwesend. Neben dem Erfahrungsaustausch wurden die Schwerpunktthemen: Forderungsarten, Energie und die Insolvenzrechtsreform diskutiert. Weiterhin fand eine gemeinsame Ortsbesichtigung der Justizvollzugsanstalt Aachen statt. Energiearmut: Tragfähige Lösungen im Blick Zwei Jahre nach ihrem Start hat sich die Budget- und Rechtsberatung bei Energiearmut in Aachen im Angebotsportfolio der Verbraucherzentrale fest etabliert. 259 Ratsuchende mit Zahlungsproblemen rund um die Energierechnung davon 107 im Jahr 2014 suchten hier Hilfestellungen in den meisten Fällen erfolgreich. Bei 47 Prozent war der Strom bereits gesperrt oder es drohte das Aus für die Versorgung. Die Fachberaterin Energiearmut konnte in Verhandlungen mit der STAWAG für 92 Betroffene entweder eine schnelle Aufhebung der Stromsperre erreichen oder die drohende Sperrung verhindern. In jedem Einzelfall wurde versucht, den Rückzahlungsplan so zu gestalten, dass er für das Haushaltsbudget auch tragfähig war. Mehr als ein Drittel der Klientel kämpfte trotz Erwerbstätigkeit gegen Energiearmut. Wenn Einkommenseinbußen durch Krankheit oder Arbeitslosigkeit hinzukamen, verschärften sich die Probleme dann existenziell. 27 Prozent der Verbraucher waren Bezieher von SGB II-Leistungen. 16 Prozent waren Rentner, die ihre Energiekosten aus ihren niedrigen Einkommen nicht mehr bestreiten konnten. Vielfach waren die Zahlungsprobleme der Betroffenen auch auf mangelnde Planungs- und Finanzkompetenz in Verbindung mit einem geringen Einkommen zurückzuführen. Finanzielle Engpässe im Haushalt zu erkennen und frühzeitig Beratung zu suchen, zahlt sich daher aus. Denn so bietet sich die Chance, hohe Zahlungsrückstände auch bei der Energieversorgung zu vermeiden oder tragfähige Lösungen zu deren Regulierung zu finden. Zum Teil war auch ein hoher Energieverbrauch der Motor für Zahlungsprobleme. Durch eine Energiesparberatung der Verbraucherzentrale oder den Stromspar-Check der Caritas wurden deshalb begleitend auch Stromfresser entlarvt und Anregungen fürs Stromsparen gegeben. l Muss der Energieversorger Guthaben aus Jahresabrechnungen sofort auszahlen? Worauf ist beim Strompreisvergleich zu achten? Wie kann ich eine Immobilie mit guter Energieeffizienz erkennen? Auch 2014 war die Verbraucherzentrale Garant für Durchblick im Energiemarkt. Sicherer Wechsel in günstigeren Stromtarif Stromkunden ermunterte die Verbraucherzentrale, ihre Kosten schnell und einfach zu senken: Finden Sie den richtigen Stromtarif aber sicher! Ausgestattet mit aktuellen Datenbanken und dem Wissen über gängige Lieferkonditionen und Vertragsfallen halfen die Beratungskräfte bei der Suche nach günstigen und sicheren Tarifen. Je nach Verbrauch kann dadurch viel Geld gespart werden. Denn wer noch nie gewechselt hat, ist Kunde der Grundversorgung und die ist in der Regel der teuerste Tarif vor Ort. Dass Energieversorger die vorhandenen Spielräume für Preissenkungen in diesem Tarif bislang meist noch nicht genutzt haben, hatte die Verbraucherzentrale NRW in ihrer landesweiten Strompreisuntersuchung gezeigt. Im Rahmen eines Aktionstages konnten sich Verbraucher in der Verbraucherzentrale in Aachen rund um das Thema Energie informieren. Fragen zur richtigen Tarifwahl, Energieeinsparmöglichkeiten sowie Probleme bei der Begleichung von Energieschulden wurden von dem jeweiligen Fachberater beantwortet. l Verbraucherzentrale in Aachen Jahresbericht 2014 Seite 9

10 ernährung Wegweiser für Verbraucherrechte Die Energierechtsberatung war einmal mehr gefragte Anlaufstelle, wenn es beim Anbieterwechsel hakte oder Versorger versuchten, ihre Kunden mit unzulässigem Geschäftsgebaren zu übervorteilen. Dauerärgernis 2014: Neukunden von Billigstromanbietern wurden zunächst Bonuszahlungen versprochen, diese dann aber mit fadenscheinigen Argumenten verweigert. Weiterer Anlass für Verbraucherärger waren Billigstromanbieter, die Kunden Guthaben aus Jahresrechnungen nicht wie vorgeschrieben sofort auszahlten, sondern erst mit den nächsten Abschlägen verrechneten. Außerdem wurden zu hohe Abschlagsforderungen verlangt, die sich nicht am tatsächlichen Verbrauch des Kunden orientierten. Auch hier war die Verbraucherzentrale Lotse zum Recht. Energieberatung zu Hause Zahlreiche Verbraucher erhielten 2014 bei Beratungen, Vorträgen und Aktionen Informationen rund um das Thema Energie. 172 entschieden sich für eine Energieberatung bei Ihnen zu Hause. Darin erfahren private Haus- und Wohnungseigentümer, wie sie ihren Energieverbrauch senken oder erneuerbare Energien nutzen können. 90 Minuten lang werden das Gebäude und seine Nutzung dafür genau unter die Lupe genommen, denn jedes Haus ist anders. Auf Basis der Experten-Empfehlungen können die Eigentümer auf Augenhöhe mit Planern und Handwerkern verhandeln, um das Beste für das Klima und den eigenen Geldbeutel herauszuholen. Bei einer Sonderaktion für den Bezirk Aachen-Richterich gab es die Energieberatung zu Hause zum halben Preis. Durch ein Schreiben von Oberbürgermeister Marcel Philipp auf die gemeinsame Aktion mit altbau plus aufmerksam geworden, nutzten 41 Hausbesitzer dieses Angebot. l Seite 10 Verbraucherzentrale in Aachen Jahresbericht 2014 Energieausweise richtig deuten Der Energieausweis für Wohngebäude soll Mietern und Kaufinteressenten bei der Suche nach einer passenden Immobilie helfen. Denn mit seiner Hilfe kann verglichen werden, welche Heizkosten ungefähr zu erwarten sind. Doch wie man die dort angegebenen Werte deuten muss, ist für viele noch ein Buch mit sieben Siegeln. Und obwohl seit Mai 2014 gesetzlich vorgeschrieben, sind die Daten des Energieausweises längst nicht in allen Immobilienanzeigen angegeben diese hatten Erhebungen der Verbraucherzentrale NRW zutage gebracht. Unter dem Motto Energieausweise richtig verstehen hat sie deshalb ein Informationspaket zur Ausweiskunde geschnürt. Botschaft: Die Ausweisarten können nicht problemlos miteinander verglichen werden. Weil der Verbrauchsausweis auf bisherigen Heizkostenabrechnungen beruht, ist er weniger aussagekräftig als der Bedarfsausweis, der nur objektive Gebäudedaten berücksichtigt. l Vernetzungsstelle Schulverpflegung NRW Ganztagsschulen, die eine gesunde und schmackhafte Schulverpflegung einführen oder ihr Angebot optimieren wollen, finden bei der Vernetzungsstelle Schulverpflegung NRW eine kompetente Anlaufstelle. Unter Federführung der Verbraucherzentrale NRW bringt sie landesweit mögliche Partner zusammen und unterstützt die Verantwortlichen bei der praktischen Umsetzung. In Aachen hat die Vernetzungsstelle Schulverpflegung unter dem Motto Sauber speisen in der Schule Hygienemanagement in der Schulverpflegung Workshops für Interessierte durchgeführt, die in Schulen für die Einhaltung der hygienerelevanten Bestimmungen zuständig sind. Praxisorientiert gaben Expertinnen Einblick in die wesentlichen gesetzlichen Hygienebestimmungen und zeigten Möglichkeiten für deren Umsetzung auf. Mittagessen in der Kita gesund und lecker Wie Kinder in der Kita gesund und lecker essen das stand bei einem Workshop auf dem Programm, den die Verbraucherzentrale im Rahmen des landesweiten Projekts Kita gesund & lecker auch in Aachen durchführte. Wie soll die Verpflegung in der Kita aussehen, damit Kinder ein gesundes Essverhalten entwickeln? Was ist bei der Speisenplangestaltung zu beachten? Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Aachens Kitas konnten zu diesen Fragen viele Informationen mitnehmen. Außerdem ging s beim Speiseplan-Check der eigenen Kita um ganz praktische Anregungen für deren Umsetzung. l

11 aachen im Blick 50 Jahre Verbraucherzentrale in Aachen Aha-Effekte fürs Energiesparen Die Energieeffizienz war der Star der Klimatour für NRW, die auch in Aachen Station machte. Mit verblüffenden Experimenten und Aktionen zum Mitmachen zeigte die Verbraucherzentrale dabei, wie jeder Einzelne zum Klimaschutz beitragen kann. Während die Physikanten auf der Bühne ihre humorvolle Wissenschafts-Show zeigten, standen Energieberater mit Informations- und Anschauungsmaterial bereit für persönliche Gespräche. Mit den Energiespartipps to go gab es einfache, aber wirkungsvolle Ratschläge für den Alltag zum Mitnehmen. l Feierten gemeinsam das Jubiläum (von links): Klaus Müller, seinerzeit Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, Bürgermeister Björn Jansen, Beratungsstellenleiterin Jutta Reimnitz und NRW-Jusitzminister Thomas Kutschaty. Foto: Fotostudio Fabritzius 1964 öffnete die Beratungsstelle Aachen ihre Pforten. Rund eine Million Ratsuchende haben in diesem halben Jahrhundert auf die Dienstleistungen des Teams am AachenMünchener- Platz gesetzt. Unter dem Motto Goldene Zeiten hatten das Projekt Soziale Stadt Aachen Nord und das Ausstellungsprojekt Kinderkönigreich des Ludwig Forums zu einem Straßenfest eingeladen. Als sich der Stadtteil, seine Menschen und seine Projekte am 14. September präsentieren, waren auch die Energieberatung und die Fachberatung Energiearmut der Verbraucherzentrale mit dabei. Zum Jubiläum hatten sich auch NRW-Justizminister Thomas Kutschaty und Bürgermeister Björn Jansen in die Gratulantenschar aus Politik, Verwaltung und Verbänden eingereiht. Im Jubiläumsjahr gab es eine personelle Veränderung: Seit Oktober leitet Ulrich Isfort die Beratungsstelle kommissarisch, da die bisherige Leiterin Jutta Reimnitz eine einjährige Auszeit genommen hat. Bei der Klimatour in Aachen: (von links) Michael Stephan, Geschäftsführer Altbau Plus, Heike Hirschmann-Graf, Leiterin der Gruppe Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW, Bürgermeister Björn Jansen, SPD-Landtagsabgeordnete Daniela Jansen, Energieberaterin Maria Feldhaus, Dr. Maria Vankann aus der Stabsstelle Klimaschutz der Stadt Aachen, Jutta Reimnitz, Leiterin der Beratungsstelle Aachen, Energieberaterin Beate Schraven sowie die Physikanten Engelbert Kobelun und Beate Bohr. Verbraucherzentrale in Aachen Jahresbericht 2014 Seite 11

12 Impressum Herausgeber: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. Mintropstraße Düsseldorf Telefon Fax: Gestaltung und Produktion: lav.ka kreative agentur, Düsseldorf, Fotos: lav.ka kreative agentur, Düsseldorf und fotolia LLC, New York, sowie Verbraucherzentrale NRW e. V. Düsseldorf; weitere Urheberhinweise bei den Fotos Druck: msk marketingservice köln GmbH, Köln, gedruckt auf 100 % Recycling-Papier Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Die auszugsweise Wiedergabe für wissenschaftliche und schulische Zwecke ist gestattet. Grafiken und Fotos unterliegen dem Urheberrecht. Eine Reproduktion gleich welcher Art ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Copyright-Inhaber (s.o.) gestattet!

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