Zuhause pflegen. n zum Inhalt. Informationen Tipps Wegweiser BETREUUNG & PFLEGE

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1 BETREUUNG & PFLEGE Zuhause pflegen Informationen Tipps Wegweiser

2 2 Vorwort Betreuungs- und Pflegedienste sind gerade für Menschen von Bedeutung, die sich dafür entschieden haben, auch in der Pflegesituation in den eigenen vier Wänden zu bleiben. Deshalb ist es mir ein Anliegen, Sie in dieser Broschüre über alle Angebote der häuslichen Pflege in Kurzform zu informieren. Die häusliche Pflege unterstützt auch das Land - für den Fall. dass sich jemand diese Dienste trotz Pflegegeld nicht leisten kann. Das Pflegegeld ist eine wichtige Grundlage für die Finanzierung der Pflegeleistungen. Und dennoch: Geld allein pflegt nicht und genügt nicht. So setzen wir auch auf den Ausbau der verschiedensten Dienstleistungen. Sie sollen zuverlässig und zu leistbaren Preisen angeboten werden. Vier Säulen sind es: W Unterstützung pflegender Angehörige (Ersatzpflege), W mobile Dienste (Pflege auf Rädern), W ambulante Dienste (Tagespflege), W stationäre Dienste (Pflegeheime, Kurzzeitpflege). Wir haben alle diese Dienste flächendeckend ausgebaut. Und alle diese Dienstleistungen wirken angehörigenentlastend. In den letzten Jahren wurde für Abdeckung der Bedürfnisse pflegeabhängiger Menschen ein dichtes Netz an Geld- und Dienstleistungen geschaffen. Zu erinnern ist an die Einführung des Pflegegeldes, den Ausbau professioneller Dienstleistungen, den enormen Ausbau von modernen Pflegeeinrichtungen im ganzen Land. Dieser Ausbau von Dienstleistungen schafft auch viele sichere Arbeitsplätze in den Gemeinden. Derzeit sind etwa Menschen im Pflegebereich beschäftigt. Ein besonderes Anliegen von mir ist, Menschen in Pflegesituationen nicht allein zu lassen, sondern sie persönlich zu beraten. Aus diesem Grund wurde in meinem Auftrag 2008 die Pflegeberatung besser beraten an vier Standorten eingerichtet. Zusätzlich wurde 2009 die Förderung für die Kurzzeitpflege eingeführt und die Tagespflege ausgeweitet. Erika Scharer Landesrätin für Soziales

3 PER MAUSKLICK ZUM GEWÜNSCHTEN THEMA 3 Inhalt Pflege und pflegen lassen 5 Angehörigen-Pflege 6 Professionelle Pflege 7 Die Kernleistungen 9 Das Pflegegeld persönliches Pflegebudget Stunden-Betreuung 11 Haushaltshilfe & Hauskrankenpflege 12 Ersatzpflege 15 Tagespflege & Kurzzeitpflege 16 Ergänzungsleistungen 19 Familienhospizkarenz 20 Notruftelefon 21 Essensdienste 21 Hilfsmittel & Medikamente 22 Begünstigungen 23 Förderungen für Umbauten 24 Praxisbeispiel Bad & WC 25 Badumbau 26 Adressen und Broschüren 27 Antragstellen 29 Häusliche Pflegedienste 30 Tagespflege 31 Infozentren in Sachen Pflege und Hospiz 33 Pflegeberatung 34 Broschüren 35

4 4 Die Dienstleistungen vielfältig, flächendeckend bei freier Wahl der Pflegeorganisation Das Pflegegeld sichert zum Teil die Finanzierung der Pflegekosten. Dennoch: Geld pflegt nicht. Dazu braucht es Pflegende (selbstgemacht) und durch Hinzunahme von professionellen Pflegeorganisationen. Das Angebot an betreuungsbezogenen Dienstleistungen ist vielfältig und trägt dazu bei, dass die Betroffenen und ihre Angehörige nach eigenen Wünschen und Präferenzen die Dienste auswählen können, die sie brauchen. Die Betroffenen und ihre Angehörigen haben grundsätzlich zwei Wahlfreiheiten. Ziel des Landes Dabei ist zu entscheiden: Die erste Entscheidung: Übernehmen die Angehörigen die Pflege selbst oder übernehmen die Pflege professionelle Pflegedienste? Die zweite Entscheidung: Soll die Pflege in den eigenen vier Wänden oder in einer Pflegeeinrichtung erfolgen? Wer pflegen lässt und somit auf professionelle Dienstleistungen angewiesen ist, soll eine zuverlässige Infrastruktur vorfinden. Dazu hat das Land folgende Zielsetzungen formuliert: W Betroffene können sich die notwendigen Betreuungs- und Pflegeleistungen kostengünstig und gleichzeitig von unterschiedlichen Leistungserbringern nach freier Wahl und eigenen Vorlieben einkaufen. W Betroffene entscheiden selbst über die Form der Betreuung. Sie können somit zwischen mobilen, ambulanten und stationären Diensten auswählen und einen Betreuungsmix (zb Innerfamiliäre Pflege mit Tages- und Kurzzeitpflege) anstreben. W Die Betreuung orientiert sich am individuellen Bedarf und an den Wünschen der zu betreuenden Person. Sie reicht von der Wohnungsreinigung bis zum Verbandwechsel. W Betreuungs- und Pflegeleistungen werden flächendeckend und unter gleichen Bedingungen im ganzen Bundesland angeboten.

5 5 Pflegen und pflegen lassen über die Übernahme der Pflege zuhause Die Pflege hat neben der finanziellen auch eine organisatorische Seite. Wer betreut oder pflegt, entscheiden die Betroffenen selbst - meist gemeinsam mit ihren Angehörigen. Wer die Pflege nicht selbst in die Hand nimmt oder nehmen kann, muss auf professionelle Hilfe zurückgreifen. Vielfach gibt es auch einen Mix aus Selbstpflege und Fremdpflege.

6 6 Angehörigen-Pflege wer selbst pflegt der Beitrag der Sozialversicherung für pflegende Angehörige Wenn nahe Familienmitglieder ihre Angehörigen pflegen, dann unterstützt die Kranken- und Pensionsversicherung diese Personen. Wenn nahe Angehörige (EhepartnerIn, Kinder, ) die Pflege von Familienmitgliedern (mit Pflegegeldbezug) übernehmen, dann sind sie nicht einkommens- und sozialversicherungspflichtig. Zusätzlich sieht die Sozialversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung Begünstigungsklauseln vor. Freiwillige Pensionsversicherung Personen, die eine/n nahen Angehörige/n mit Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 3 betreuen, haben in der Penionsversichung die Möglichkeit einer begünstigten Selbstversicherung bzw. Weiterversicherung, wenn sie wegen der Betreuung aus der Pflichtversicherung ausgeschieden sind. Eltern, Groß-, Wahl-, Stief- oder Pflegeeltern, die wegen der Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden behinderten Kindes für das erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird nicht berufstätig sind, können sich in der Pensionsversicherung selbst versichern. Zur Selbstversicherung ist nur eine Person berechtigt. Der versicherten Person erwachsen daraus keine Kosten. Die Selbstversicherung ist längstens bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres des Kindes möglich. Info: Pensionsversicherungsanstalten Freiwillige Krankenversicherung In der Krankenversicherung besteht die Möglichkeit einer beitragsfreien Mitversicherung für den Fall, dass W der/der Betroffene die Pflege eines nahen Angehörigen übernimmt, W keine Pflichtversicherung besteht, W der/die gepflegte Angehörige ein Pflegegeld ab der Stufe 4 bezieht, W der/die PflegegeldbezieherIn mit ihm/ihr im gemeinsamen Haushalt lebt. Bei geringem Einkommen besteht (auf Antrag) die Möglichkeit der Herabsetzung der monatlichen Beitragsleistungen. Wer selbst Pflegegeld ab der Stufe 4 bezieht, kann ebenfalls beitragsfrei mitversichert werden. Info: GKK/Salzburg

7 7 Professionelle Pflege wer pflegen lässt - und / oder Profis zugezogen werden Die einfachste Art der häuslichen Pflege ist, sich von Personen betreuen und pflegen zu lassen, die bei einer Pflegeorganisation angestellt sind (siehe Seite 30). In diesem Fall braucht man sich nicht um arbeitsrechtliche Belange kümmern. Pflegebedürftige Menschen (und ihre Angehörigen) haben auch die Möglichkeit, W eine Betreuungskraft anzustellen oder W selbstständig Tätige heranzuziehen. Versicherung & Steuer. Solche Betreuungskräfte sind einkommens-, lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Aber: Bei einer geringfügigen Beschäftigung (Monatseinkommen von weniger als 357,47 E) sind keine Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung) zu zahlen. Geringfügig Beschäftigte können bei der GKK mit 50,48 E mtl. begünstigt eine Krankenund Pensionsversicherung abschließen. Kompetenz. Was eine Betreuerin im Privathaushalt tun darf, ist im Hausbetreuungsgesetz geregelt. Vertrag. Der beauftragte Pflegedienst muss nach dem Salzburger Pflegegesetz mit dem Pflegebedürftigen einen Vertrag abschließen, in dem Art, Umfang der Leistungen sowie die Preise ausgewiesen werden. Selbstorganisierte Pflege Wenn man für die häusliche Pflege keine Organisation in Anspruch nimmt, dann haben Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zwei Möglichkeiten: Anstellung einer BetreuerIn für die 24-Stunden-Betreuung. Die Anstellung einer 24-Stunden-Kraft als unselbstständig Beschäftigte (Personenbetreuung) ist nur möglich, wenn die zu betreuende Person Pflegegeld ab der Stufe 3 oder bei Demenzerkrankten Pflegegeld ab der Stufe 1 bezieht. Hier sind nach dem Hausangestelltengesetz Mindestlohnregelungen zu beachten. Diese Kräfte brauchen keinen Gewerbeschein. Die 24-Stunden-Betreuung bieten auch anerkannte Pflegeorganisationen an. Heranziehung einer selbstständig erwerbstätigen Betreuungskraft. Diese Personen benötigen einen Gewerbeschein zur Personenbetreuung - ausgenommen diese Personen arbeiten nur vorübergehend. Bei selbstständigen Kräften gibt es keine gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich einer Mindestentlohnung. Personen, die sich in den eigenen vier Wänden betreuen lassen wollen und nicht von nahen Angehörigen betreut werden, können selbst BetreuerInnen anstellen oder Pflegeorganisationen oder Selbstständige heranziehen. Broschüre 24-Stunden-Betreuung des Sozialministeriums anzufordern beim Bundessozialamt

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9 9 Die Kernleistungen der Pflege in den eigenen vier Wänden Die Hauptquellen für das persönliche Pflegebudget sind das Pflegegeld und für den Fall, dass das Pflegegeld nicht ausreicht, der Zuschuss des Landes für die Haushaltshilfe und Hauskrankenpflege. Zur Entlastung pflegender Angehöriger gibt es noch Zuschüsse für die sogenannte 24-Stunden-Betreuung und Verhinderungspflege.

10 10 Das Pflegegeld ein persönliches Pflegebudget die einkommensunabhängige Finanzierungsgrundlage Das Pflegegeld (seit 1993) verfolgt zwei Ziele: größere finanzielle Entlastung und mehr Selbstbestimmung durch größtmöglichste Wahl- und Gestaltungsfreiheit in der Pflegesituation. Die Pflegekosten belasten beträchtlich das Haushaltsbudget. Das Pflegegeld dient nun dazu, dass sich ein pflegebedürftiger Mensch die notwendige Pflege leichter finanzieren kann - egal, ob sich jemand zu Hause oder in einem Heim betreuen lässt. Eckpunkte. Die Eckpunkte des Pflegegeldes sind: W Das Pflegegeld wird nur gewährt, wenn mindestens 50 Pflegestunden pro Monat im Sinne des Pflegegeldgesetzes anfallen. W Rollstuhlfahrer und sehbehinderte Personen erhalten unabhängig vom Pflegeaufwand Pflegegeld. Pflegegeld 2009 in E W Wird für ein behindertes Kind erhöhte Familienbeihilfe bezogen, dann werden vom Pflegegeld 60 E abgezogen. W Bei einem Krankenhausaufenthalt ruht das Pflegegeld. Info. Personen, die Hauskrankenpflege und/oder Haushaltshilfe in Anspruch nehmen, können zusätzlich zum Pflegegeld einen Landeszuschuss (siehe Seite 12-14) beantragen. Ersatzpflege. Zur Entlastung pflegender Angehöriger sind zusätzliche Unterstützungen vorgesehen (siehe Seite 15 und 22). Broschüre. Mehr Infos zum Pflegegeld finden sich in der Broschüre Pflegegeld. Stufe 1 Stufe 2 154,20 284,30 Stufe 3 Stufe 4 442,90 664,30 Stufe 5 902,30 Stufe ,00 Stufe ,80

11 24-Stunden-Betreuung eine Zusatzförderung zum Pflegegeld aber nur im Privathaushalt 11 Der Staat fördert die 24-Stunden-Betreuung, um die Mehrkosten für eine legale Pflege im Privathaushalt zu decken. Formen. Die 24-Stunden-Betreuung kann durch Selbstständige oder Angestellte erfolgen. Bei angestellten Kräften sind Mindestlöhne und Arbeitszeiten einzuhalten. Bei selbstständig Tätigen werden Honorar und Arbeitszeiten frei vereinbart. Voraussetzungen. Die Voraussetzungen für die Förderung sind: W Betreuung im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes, W Pflegegeldbezug ab der Stufe 3, W Notwendigkeit der 24-Stunden-Betreuung (Nachweis bis zur Pflegegeldstufe 4), W Betreuungsverhältnis zur betreuenden Person oder zu einem pflegenden Angehörigen oder zu einem gemeinnützigen Anbieter, W Ausbildung als Betreuungskraft zumindest als Heim-/PflegehelferIn (ab 2009) bzw. aufrechtes Betreuungsverhältnis seit sechs Monaten. Förderung. Die Höhe der Förderung ist davon abhängig, ob es sich um unselbstständige oder selbstständige Kräfte handelt. Förderung pro Monat in E selbständig angestellt* W 1 Betreuungskraft W 2 Betreuungskräfte * Bei Betreuenden, Angehörigen, Organisationen Einkommen. Betreuungsbedürftige die im Monat mehr als E (netto) verdienen, bekommen keinen Zuschuss. Die Einkommensgrenze erhöht sich um 400 E für jede/n unterhaltsberechtigten Angehörige/n und um 600 E für jede/n unterhaltsberechtigen Angehörige/n mit Behinderung. Vermögen. Der Zuschuss ist vom Barvermögen der Betreuten unabhängig. Antrag. Der Antrag auf Förderung ist beim Bundessozialamt Salzburg, Auerspergstraße 67a, Tel einzubringen. In dieser Stelle bekommt man auch die notwendigen Formulare. Alle Formulare sind auch downloadbar unter Broschüre. 24-Stunden-Betreuung zu Hause Personen mit einem Pflegegeld ab der Stufe 3, die eine 24-Stunden- Betreuung brauchen, erhalten zusätzlich zum Pflegegeld einkommensabhängig eine finanzielle Unterstützung.

12 12 Haushaltshilfe und Hauskrankenpflege Zuschuss, wenn das Pflegegeld nicht reicht Wer trotz Pflegegeld zu wenig Geld hat, um sich Haushaltshilfe oder Hauskrankenpflege zu leisten, erhält vom Einkommen abhängig einen Zuschuss. Es gibt einen Mindest- und einen Höchstbeitrag. Personen, die Pflegeorganisationen für die häusliche Pflege heranziehen, können einen Landeszuschuss erhalten. Eigenleistung. Die Eigenleistung errechnet sich aus dem Einkommen und Pflegegeldbezug. Das zuschussrelevante Einkommen ergibt sich aus den eigenen Mitteln (ohne Pflegegeld) abzüglich Freibeträge (wie Miete und Betriebskosten). Das ist die so genannte Bemessungsgrundlage. Die Eigenleistung pro Stunde beträgt bei einer Bemessungsgrundlage: W bis 218 E 2,5 % W ab 218 E 3,0 % der Bemessungsgrundlage. Pflegegeld. Wer Pflegegeld bezieht, zahlt zusätzlich 6 E pro Stunde. Vorausgesetzt. Der Zuschuss ist von folgenden Voraussetzungen abhängig: Vorliegen einer Krankheit oder Behinderung, die dazu führt, dass der/die Betroffene nicht mehr in der Lage ist, ein selbstständiges Leben im Privathaushalt zu führen, Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft (Ausnahmen möglich), Hauptwohnsitz im Land Salzburg. Stundenausmaß. Der Zuschuss gebührt nur für die Betreuungs- und Pflegestunden, die von der zuerkennenden Behörde anerkannt werden. Der Zuschuss wird maximal für 100 Betreuungsstunden pro Monat geleistet. Leistungsrahmen Mindesteigenleistung. Die zumutbare Mindesteigenleistung beträgt jedenfalls: W ohne Pflegegeld: 30 E mtl W mit Pflegegeld: 30 E mtl plus 6 E je Stunde. Höchsteigenleistung. Die Eigenleistung beträgt werktags pro Stunde maximal: W Hauskrankenpflege E 28,70 W Haushaltshilfe Stadt E 26,50 W Haushaltshilfe Land E 27,20 Wegzeitkosten. Pro Einsatz wird eine Wegzeit von 20 Minuten verrechnet. Antrag. Wo der Antrag zu stellen ist, finden Sie auf Seite 29. Maßgebend ist der Wohnsitzbezirk. Rückzahlung. Dieser Zuschuss ist nicht zurückzuzahlen.

13 13 Die einzelnen Schritte zum Zuschuss für Haushaltshilfe & Hauskrankenpflege Der Zugang zum Zuschuss des Landes ist einfach. Der Kunde soll lediglich die erforderlichen Dokumente bereithalten und den Antrag unterschreiben. So einfach gehts Für die Berechnung der Eigenleistung folgende Unterlagen beim Hausbesuch bereithalten: Anruf Antrag Hausbesuch Entscheidung Rechnung Anforderung der gewünschten Dienstleistung durch den Kunden bei einer der Organisationen, die Hauskrankenpflege oder Haushaltshilfe anbietet. Siehe Seite 27. Antragstellung auf Landeszuschuss mittels Formular (direkt bei der Anbieterorganisation im Zuge des Erstgesprächs) Hausbesuch durch MitarbeiterInnen der Landesregierung oder Bezirkshauptmannschaft: Prüfung der Voraussetzungen für den Zuschuss und Höhe der Eigenleistung. Schriftliche Mitteilung über die festgesetzte Zahl der Betreuungsstunden und die Höhe der Eigenleistung. Der Betroffene zahlt die Eigenleistung direkt dem Leistungserbringer. Die Restkosten stellt der Dienstleister dem Land in Rechnung. Einkommensnachweise W Bankauszug oder in- und ausländische Pensionsbescheide W Leibrentenverträge W Einheitswertbescheid bei Landwirten W Übergabevertrag, wenn die Wohnung übergeben wurde Ausgabennachweise W Mietkosten W Betriebskostenbestätigung (für Hauseigentümer: Heizkosten, Nachweis über Gemeindeabgaben und Feuerversicherung) W Darlehensrückzahlungen bei Eigentumswohnungen W allfällige Unterhaltszahlungen

14 14 Zwei Fallbeispiele Beispiel 1: Alleinlebende Person Einkommen - netto E Miete E 400,00 Mieteinnahmen E 300 Betriebskosten E 148,40 Sonstige Einnahmen E 0 Lebensunterhalt* E 464,00 Gesamteinnahmen E Haushaltsführung* E 187,60 Freibeträge E Summe Freibeträge E 1.200,00 Bemessungsgrundlage E 100 In diesem Rechenbeispiel beträgt die Eigenleistung 2,50 E pro Stunde. Ein/e PflegegeldbezieherIn zahlt zusätzlich 6 E, also gesamt 8,50 E pro Stunde. Die Mindesteigenleistung beträgt jedenfalls 30 E. Beispiel 2: Ehepartner Einkommen - netto E Miete E 500,00 Mieteinnahmen E 0 Betriebskosten E 225,90 Sonstige Einnahmen E 300 Lebensunterhalt* E 686,50 Gesamteinnahmen E Haushaltsführung* E 187,60 Freibeträge E Summe Freibeträge E 1.600,00 Bemessungsgrundlage E 300 In diesem Rechenbeispiel beträgt die Eigenleistung 9 E pro Stunde. Ein/e PflegegeldbezieherIn zahlt zusätzlich 6 E, also gesamt 15 E pro Stunde. * Diese Freibeträge werden jährlich neu angepasst. D

15 Ersatzpflege ein Zuschuss für pflegende Angehörige, die an der Pflege verhindert sind 15 Dieser Zuschuss ist ein Beitrag zur Abdeckung jener Kosten, die im Falle der Verhinderung der Hauptpflegeperson anfallen, um eine professionelle oder private Ersatzpflege leichter finanzieren zu können. Voraussetzungen. Den Zuschuss erhält die Hauptpflegeperson (nahe Angehörige), die an der Erbringung der Pflege verhindert ist (zb Krankheit, Urlaub), wenn W sie eine/n nahe/n Angehörige/n länger als ein Jahr gepflegt hat und W dieser/diese mindestens ein Jahr lang Pflegegeld des Bundes bezieht. Im Falle der Demenz muss diese ärztlich nachgewiesen werden - in der Regel durch eine neurologische oder psychiatrische Abteilung eines Krankenhauses. Der Zuschuss wird nur für eine Verhinderungspflege (Ersatzpflege), die mindestens eine Woche dauert, bezahlt. Höchstzuschuss pro Jahr W Pflegegeld-Stufe 1 3 * E W Pflegegeld-Stufe 4 E W Pflegegeld-Stufe 5 E W Pflegegeld-Stufe 6 E W Pflegegeld-Stufe 7 E * nur für Personen mit einer nachweislich demenziellen Erkrankung! Diesen Zuschuss bekommt nur, wenn das monatliche Nettoeinkommen der Hauptpflegeperson (PflegegeldbezieherIn) folgende Grenzen nicht überschreitet: W bei Pflegegeld-Stufe 1 5 E W bei Pflegegeld-Stufe 6+7 E W Kinderzuschlag E 400 W Zuschlag Kind mit Behinderung E 600 Zum Einkommen zählen jedenfalls nicht: Pflegegeld, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Wohnbeihilfe. Dauer und Höhe. Der Zuschuss wird nur ausbezahlt, wenn die Ersatzpflege mindestens 7 und höchstens 28 Tage dauert. Die Kosten der Ersatzpflege müssen nachgewiesen werden und preisangemessen sein. Der Zuschuss wird nur anerkannt, wenn ein zeitlicher Zusammenhang zwischen der Verhinderung an der Pflege und des Antrags (maximal 6 Monate) gegeben ist. Kurzzeitpflege. Zusätzlich zur Ersatzpflege besteht die Möglichkeit, vergleichbare Leistungen (zb Kurzzeitpflege in einem Heim) bei der Bezirksverwaltungsbehörde (Sozialamt) zu beantragen. Siehe mehr dazu im Folder Kurzzeitpflege (Seite 16 und 35). Wer aufgrund einer Krankheit, Kur oder Auszeit seinen Angehörigen nicht pflegen kann, bekommt einen Zuschuss. Dieser ist allerdings vom Einkommen abhängig. Achtung Nur für BezieherInnen des Bundespflegegeldes Antrag an: Bundessozialamt, 5020 Salzburg, Auerspergstr. 67a Tel

16 16 Tages- & Kurzzeitpflege zur Entlastung der pflegenden Angehörigen und zur Verbesserung der Lebensqualität Tagespflegeeinrichtungen wollen Angehörige wenigsten ein oder zwei Tage pro Woche oder auch nur halbtags entlasten. Alzheimer-Café im Tageszentrum St. Anna Salzburg, Grazer Bundesstraße 6 meist letzter Freitag im Monat Fr 14:00 bis 17:00 Uhr (0662) nach Vereinbarung Tagespflege Die Tagespflege reagiert auf das Bedürfnis, dass auch pflegende Angehörige freie Tage (pflegefreie Tage) zur Entlastung und zum Ausschnaufen brauchen wenigstens während der Woche, wenn schon nicht wochenends. Sie ist auch ein Angebot für jene Tage während eines Jahres, in denen man mit anderen familiären Verpflichtungen eingedeckt ist. Sie ist auch ein Beitrag zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Leistungen. Die Leistungen von Tagespflegezentren sind trägerweise sehr unterschiedlich. Die Standardleistungen bestehen in der Regel aus: W Verpflegung W Beschäftigungsangebote aller Art W Pflegerische Betreuung W Pflegeberatung W Fitnessangebote Kosten. Jede Tagespflegeeinrichtung kann die Preise nach eigenen Kriterien festlegen. Der Preis ist von der Dauer des Aufenthalts (halb-, ganztags oder auch stundenweise) abhängig. Adressen und Preise sind abgebildet unter: Kurzzeitpflege Wer ein völlig freies Wochenende will oder braucht, der plant Kurzzeitpflege ein. Diese wird bis zu vier bis fünf Wochen angeboten. Buchung. Kurzzeitpflege ist ein limitierter Aufenthalt in einem Seniorenheim. Das heißt: Der Beginn und die Dauer muss wie bei einer Hotelbuchung rechtzeitig im Voraus gebucht werden. Der Kurzzeitaufenthalt kann aus diesem Grund in der Regel nicht verlängert werden. Kosten. Das Land gewährt für einen Kurzzeitaufenthalt in einem Seniorenpflegeheim eine finanzielle Unterstützung. Diese ist vom Einkommen unabhängig. Dieser Zuschuss beträgt 50 E pro Tag und kann für maximal 14 Tage pro Jahr beantragt werden. Der Antrag wird direkt im Seniorenpflegeheim gestellt. Wer darüber hinaus Kurzzeitpflege braucht, kann einen Antrag auf Sozialhilfe stellen. In diesem Fall ist die Leistung vom Einkommen abhängig. Mehr: Folder Kurzzeitpflege Tipp. Planen Sie die pflegefreie Zeit rechtzeitig. Nutzen Sie auch Zeiten außerhalb der üblichen Urlaubszeiten.

17 Kurzzeit- & Tagespflege Unken Lofer St. Georgen Dorfbeuern Bürmoos Lamprechtshausen Berndorf Mattsee Straßwalchen Göming Seeham Schleedorf Oberndorf Obertrum Köstendorf Nußdorf Neumarkt Seekirchen Anthering Henndorf Elixhausen Eugendorf Thalgau Bergheim Hallwang Plainfeld Koppl Hof Salzburg Fuschl Wals- Ebenau Siezenheim Elsbethen Faistenau St. Gilgen Großgmain Grödig Anif Puch Krispl Hintersee Oberalm Adnet Strobl Vigaun Hallein St. Koloman Kuchl Scheffau Abtenau Rußbach 17 Kurzzeitpflege Tagespflege Pflegeberatung Land St. Martin Golling Krimml Rauris Bad Hofgastein Bad Gastein Hüttschlag Muhr Weißbach Pfarrwerfen St. Martin Annaberg Werfen Saalfelden Werfenweng Leogang Filzmoos Maria Alm Eben Bischofshofen Hüttau Mühlbach Radstadt Maishofen Saalbach Viehhofen Dienten Altenmarkt St. Johann Forstau St. Veit Wagrain Zell am See Taxenbach Goldegg Stuhlfelden Piesendorf Schwarzach Flachau Wald Bruck Lend Kleinarl Niedernsill Untertauern Dorfgastein Weißpriach Hollersbach Lessach Großarl Bramberg Uttendorf Kaprun Göriach Neukirchen Mittersill Fusch Tweng Zederhaus Mariapfarr Tamsweg Mauterndorf St. Andrä St. Michael Unternberg St. Margarethen Ramingstein Thomatal

18 18 Wie erkenne ich Diabetes? Diabetes ist eine Stoffwechselstörung. Kohlehydrat-, Fett- und Eiweißstoffwechsel sind gestört. Bei Diabetes erzeugt der Körper nicht genügend Insulin, das jeder Mensch braucht, um die aufgenommene Nahrung im Körper in Energie umwandeln zu können. Jeder kann in jedem Alter Diabetes bekommen. Lebens- und Essgewohnheiten wie kalorienreiche Ernährung zu wenig körperliche Aktivität begünstigen die Entwicklung von Diabetes. Bei Übergewicht und erblicher Anlage steigt das Risiko. So sind 80% der Altersdiabetiker übergewichtig. Warnzeichen W ungewöhnlich häufig und viel Durst W Müdigkeit und Abgeschlagenheit W vermehrter Harndrang W ungewollter Gewichtsverlust W Juckreiz (vor allem im Genitalbereich) Vorsorge W Normalgewicht anstreben W genügend trinken (rund 2 l pro Tag) - aber möglichst zuckerfrei W ausgewogene, fettarme und ballaststoffreiche Ernährung (viel Gemüse und Salat, wenig Fleisch und Wurst, dafür mehr Brot und Kartoffel zu sich nehmen W Süßigkeiten und Süßspeisen gering halten W regelmäßig Bewegung machen Beratung AVOS Arbeitskreis für Vorsorgemedizin (0662) GIZ Gesundheitsinformationszentrum (0662) ÖDV Österreichische Diabetikervereinigung (0662)

19 19 Ergänzungsleistungen Leistungen, die über das Pflegegeld hinausgehen Zusätzlich zum Pflegegeld reagieren Ergänzungsleistungen auf besondere Bedürfnisse vor allem für die Personen, die zu Hause wohnen. Diese Leistungen sind meist allerdings einkommensabhängig.

20 20 Familienhospizkarenz zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege bei Entfall der Bezüge Wer berufstätig ist und schwerst erkrankte Angehörige pflegt, hat rechtlich die Möglichkeit, die Arbeitszeit für die Dauer von 3 bis 6 Monaten an die Pflege abzustimmen. Wer durch die Karenz in einen finanziellen Engpass kommt, kann eine Förderung beantragen. Hotline Detailauskünfte unter der BM-Hotline und im Folder Familienhospizkarenz. Die Familiehospizkarenz bietet ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit, schwersterkrankte Kinder oder sterbende Angehörige zu Hause zu betreuen, indem sie ihre Arbeitszeit den individuellen Wünschen anzupassen können, ohne gekündigt zu werden. Wahlfreiheit. Drei Möglichkeiten bieten sich an: W Herabsetzung der Arbeitszeit, W Änderung der Lage der Arbeitszeit, W Freistellung von der Arbeitsleistung gegen Entfall des Entgelts (Karenz). Zielgruppe. Folgende Angehörige kommen in den Genuss dieser Regelung: W EhepartnerInnen/LebensgefährtInnen, W Eltern und Kinder, W Kinder der LebensgefährtInnen, W Adoptiv- und Pflegeeltern, W Geschwister, W Großeltern und Enkelkinder, W Schwiegereltern und -kinder. Dauer. Die Hospizkarenz ist für die Dauer von drei Monaten möglich. Eine Verlängerung auf bis zu sechs Monaten ist pro Anlassfall nicht ausgeschlossen. Rechtsfolgen Kündigungsschutz. Der/die DienstnehmerIn hat während und bis zu vier Wochen nach der Betreuungszeit den vollen Kündigungsschutz und verliert keine Abfertigungsansprüche. Kranken- und Pensionsversicherung. Wer wegen der Reduzierung der Arbeitszeit so wenig verdient, dass er unter die Geringfügigkeitsgrenze (357,74 E im Monat) fällt, bleibt krankenversichert, ohne extra Beiträge bezahlen zu müssen. Die Betreuungsmonate werden ebenfalls für die Pension angerechnet. Als Beitragsgrundlage gilt jedoch der Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende (772,40 E im Monat). Familienhospizkarenz- Härteausgleich Wer aufgrund der Betreuung eines nahen Angehörigen in eine finanzielle Notlage gerät, kann eine Überbrückungshilfe beantragen. Als Voraussetzung gilt: Das Haushaltseinkommen fällt unter 700 E Euro im Monat. Mehr unter:

21 Notruftelefon Sicherheit rund um die Uhr 21 Das Notruftelefon sichert Menschen, die alleine in einem Haushalt leben, Tag und Nacht eine/n AnsprechpartnerIn. Funktion. Auf Knopfdruck wählt das Notruftelefon die Notrufzentrale des Anbieters an, die Tag und Nacht besetzt ist. Von dort wird die erforderliche Hilfe eingeleitet und koordiniert. Per Freisprecheinrichtung wird abgeklärt, ob eine Vertrauensperson informiert werden soll oder ob ein Rettungseinsatz einzuleiten ist. Kosten. Die Kosten bestehen aus Anschlusskosten, der Monatsmiete und Kosten für Zusatzleistungen (zb für Falldetektor). Technik. Das Notruftelefon besteht aus einem: W fix montierten Basisgerät mit einem Lautsprecher und Mikrofon, W Funksender, der in der Art eines Armbandes oder als Kordel um den Hals getragen. Zur Installation eines Notruf-Telefons ist erforderlich: W ein Telefon-Einzelanschluss (oder gsm- Modem), W eine Euro-Steckdose (max. 1,5 m von einer Steckdose entfernt). Die Anbieter Jeder wählt seinen Anbieter selbst. Die Anschlusskosten sind nur einmalig zu zahlen. Hilfswerk Monatsmiete: E 25,40 Anschlusskosten: E 21,80 (0662) notruftelefon@noe.hilfswerk.at Life Call Monatsmiete: E 18,20 Anschlusskosten: E 10,20 (0662) info@lifecall.at Rotes Kreuz Monatsmiete: E 27,60 Anschlusskosten: E 58,10 (0662) rufhilfe@s.roteskreuz.at Volkshilfe Monatsmiete: E 25,00 Anschlusskosten: E 20,00 (0662) office@volkshilfe-salzburg.at Das Notruftelefon bietet 365 Tage im Jahr rund um die Uhr Sicherheit, vor allem für Personen, die allein leben und für die rasche und qualifizierte Hilfe notwendig ist. Essensdienste Essen auf Rädern Mittagstische Essensabholung Siehe unter

22 22 Hilfsmittel & Medikamente zur Verselbstständigung Die selbstständige Lebensführung kann oft nur mit Einsatz von technischen Hilfsmitteln erreicht werden. Auch pflegerische Verrichtungen erfordern den Einsatz von Hilfsmitteln. Hilfsmittel können über den Sanitätshandel und von bestimmten Organisationen gegen Entgelt oder kostenfrei ausgeliehen werden. Viele Organisationen und Gemeinden haben Hilfsmitteldepots eingerichtet, um Pflegebedürftige in der häuslichen Pflegesituation zu unterstützen. Aktuell betreiben folgende Gemeinden oder Organisationen einen Hilfsmittel-Verleih: Gemeinden Auskunft im Gemeindeamt bzw Seniorenpflegeheim Evangelisches Diakoniewerk (0662) Pflegebetten, Rollstühle, Gehhilfen, Badewannenlifter Rotes Kreuz (0662) Rollstühle, Gehhilfen Hilfswerk (0662) Höhenverstellbare Pflegebetten Pensionsversicherungsanstalt (PVA) Rollstühle, Badewannenlifter Pensionsversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (0662) Rollstühle, Badewannenlifter Krankenpflegeverein Straßwalchen (06215) Pflegebetten, Rollstühle, Gehhilfen, Toilettsitze, Badewannenlifter, Dekubitusbehelfe Medikamentennotdienst Der Medikamentennotdienst umfasst die Besorgung und Zustellung von Medikamenten sowie die Sauerstofflieferung für Asthmatiker. Dieser Zustelldienst kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn W ein Notfall vorliegt, W und ein Notarzt das Medikament verordnet hat. Die Samariter Salzburg, Vogelweiderstraße 50 (0662) Mo Sa 6 18 Uhr, So 8 18 Uhr Preis: kostenlos Einzugsgebiet: Stadt Salzburg/ Umlandgemeinden

23 Begünstigungen Rundfunk, TV, Telefon, Rezepte, Hilfsmittel, Heilbehelfe 23 Rundfunk/TV und Telefon PflegegeldempfängerInnen können von den Gebühren befreit werden, wenn folgende Nettoeinkommensgrenzen nicht überschritten werden. Sie werden befreit von der: W Telefongrundgebühr inkl. eine Stunde Sprechgebühr pro Monat W Fernseh- und Radiogrundgebühr Die Einkommensrichtsätze sind: W für Alleinstehende E 865,09 W für Ehepaare E 1.297,05 W je unversorgtes Kind E 90,66 PflegegeldbezieherInnen brauchen bei der Telefongrundgebührenbefreiung keinen Einkommensnachweis erbringen. Achtung: Das gilt nicht bei Rundfunk und TV. Rezeptgebühr Rezeptgebührenbefreit sind Personen, deren monatliches Nettoeinkommen folgende Richtsätze nicht übersteigt: W für Alleinstehende E 772,00 W für Ehepaare E 1.158,08 W je unversorgtes Kind E 80,95 Bei überdurchschnittlichen Ausgaben gelten folgende Richtsätze: W für Alleinstehende E 888,26 W für Ehepaare E 1.331,79 W je unversorgtes Kind E 80,95 Deckelung. Rezeptgebühr ist nur solange zu zahlen, bis im Jahr ein Betrag von 2% des Jahresnettoeinkommens (ohne Sonderzahlung) erreicht wird. Info unter e-card. Wer von der Rezeptgebühr befreit ist, ist gleichzeitig von der e-card-gebühr befreit. Der Antrag auf Rezeptgebührenbefreiung gilt gleichzeitig als Antrag auf Befreiung von der e-card-gebühr. Hilfsmittel/Heilbehelfe Der Kostenanteil des Versicherten für Heilbehelfe (Brillen, orthopädische Behelfe, Greifhilfen, ) und Hilfsmittel beträgt in der Regel 10% (GSVG und BSVG 20%) des Kaufpreises, mindestens jedoch pro W Heilbehelf E 27,60 W Sehbehelf E 80,40 Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind, zahlen keinen Selbstbehalt. Kur & Erholung Die Gebietskrankenkasse Salzburg bietet ihren Versicherten an: W Kuraufenthalte (nur für Mitversicherte) W Erholungsaufenthalte (bis zu 3 Wochen pro Jahr) Info unter (0662) Pflegebedürftige Personen (mit oder ohne Pflegegeld) erhalten weitere finanzielle Entlastungen. Sie sind meist vom (Haushalts)Einkommen abhängig. Steuervorteil Die Pflegekosten (auch die Kosten eines Pflegeheims) sind steuerlich als außergewöhnliche Belastung absetzbar und zwar ab der Pflegegeldstufe 1. Mehr: Steuerhandbuch (Bezug: Finanzamt)

24 24 Förderung für Umbauten mit Wohnbauförderung, Finanzamt vorausschauend (um)bauen Für die Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen in Wohnungen und Häusern gibt es Mittel aus der Wohnbauförderung und des Landes. Auch können derartige Kosten als außergewöhnliche Belastungen beim Finanzamt geltend gemacht werden. Broschüre barrierefrei bauen des Landes Salzburg, anfordern unter (0662) oder als PDF-Download unter Wer seine Wohnung oder sein Haus barrierefrei umbauen will, kann mehrere Förderungen ansprechen. Wohnbauförderung. Die Wohnbauförderung fördert auch die Sanierung von Wohnungen, so die behindertengerechte Ausstattung wie den Badumbau, Einbau einer Zentralheizung. Diese Förderung ist vom Einkommen der Förderungswerber- Innen abhängig. Der Bau darf erst nach der Förderzusage begonnen werden. Finanzamt. ArbeitnehmerInnen können beim Finanzamt die Kosten für die behindertengerechte Adaptierung des Wohnraums (wie Badumbau) als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzen. Mehr Infos dazu im Steuerhandbuch des Finanzamts ( Weitere Förderstellen. Zusätzlich können Fördermittel von folgenden Stellen angefordert werden: W AUVA (für Personen nach einem Arbeitsunfall), W Pensionsversicherung (für Berufstätige und Mitversicherte), W Land Salzburg (für sonstige Personen). Diese Förderungen bestehen aus einem Darlehen und nichtrückzahlbaren Zuschüssen zu den behinderungsbedingten Kosten. Mehr dazu in der Broschüre barrierefrei bauen des Landes Salzburg. Tipps für den Umbau. Meist sind es die berühmten Kleinigkeiten, die das Leben oft so erschweren oder erleichtern. Das gilt auch für den Wohnbau. So macht es auch Sinn, schon bei Neubauten barrierefrei zu bauen. In Bestandobjekten kommt man ohnehin nicht um den Umbau herum.

25 25 Praxisbeispiel: Bad & WC...Mindestanforderungen an Bad und WC (auch für den Rollstuhl) Ideale Raumgröße für Bad incl. WC-Alternativen Waschbecken und WC: richtig montiert Damit man hineinkommt WC-Varianten sind immer gut Für Personen, die schräg von vorne umsteigen können. Es gibt Waschbecken, die horizontal und vertikal verstellbar sind. Beachte immer, dass die Türklinke erreichbar ist. Für Personen, die nur seitlich umsteigen können (*nach ÖNORM 215 cm). Einmal mit Vormauer seitliche Spülungsauslösung zusätzlich mitdenken. Die Varianten richten sich nach den Zu- und Abläufen.

26 26 Badumbau...in Sparversion ohne viel Aufwand rollstuhltauglich vergrößern Wenn baulich so einiges nicht passt, bedeutet das noch lange nicht, dass man gleich neu bauen oder umziehen muss. Ist das WC zu klein, dann kann man das Mini-WC mit dem Bad oder Abstellraum zu einem XXL- WC kombinieren. Dazu ein Beispiel einer sparsamen Umplanung. Grundlage dafür sind typische Wohnungen ab den 70-er Jahren mit getrenntem WC und Bad. Die aufwendigsten Umbauarbeiten sind: die breitere Tür ins vorher Bad, der Abriss der Wand zwischen Bad und WC sowie das Abtragen der Badewanne. Bei Neubauten sollte die Möglichkeit der nachträglichen Vergrößerung der Sanitärflächen bereits mitgedacht werden. nachher

27 27 Adressen & Broschüren der schnelle und direkte Kontakt Zwei Adressblöcke sind für die Betroffenen wichtig: Wo stelle ich einen Antrag auf einen Zuschuss für die häusliche Pflege (zusätzlich zum Pflegegeld)? Welche Organisationen bieten Pflegeleistungen an? Wer weitergehende Infos braucht, kann sich an die Pflegeberatung des Landes wenden oder das kostenlose Broschürenservice nutzen.

28 28 Normal ist für uns das, was wir gewöhnt sind. Nelsen Sampaio, Brasilien

29 Antragsstellen Haushaltshilfe und Hauskrankenpflege 29 Der Zugang zum Zuschuss zu den Kosten der Haushaltshilfe und/oder Hauskrankenpflege ist völlig unkompliziert. Wer sich die Kosten der häuslichen Pflege nicht leisten kann, stellt beim Land einen Antrag (mittels Formular). Das geht so. Wer Pflege braucht, sucht sich zuerst eine Pflegeorganisation, die die häusliche Pflege übernehmen soll. Die MitarbeiterInnen der Pflegeorganisation erledigen dann für die Betroffenen alle notwendigen Formalitäten für die Antragstellung. Letztlich muss man nur unterschreiben. Damit die Betroffenen keine Arbeit haben, zahlen diese die Eigenleistung direkt an den Leistungserbringer. Die offenen Restkosten rechnet der Dienstleister direkt mit dem Land ab. Aber: Jede Änderung, die die Höhe der Eigenleistung betrifft, ist umgehend dem Entscheidungsträger zu melden. Die Höhe der Eigenleistung wird jährlich (meist im Frühjahr eines Jahres) überprüft. Für Personen, die in der Stadt Salzburg wohnen W Amt der Salzburger Landesregierung 5010 Salzburg, Fanny-v-Lehnert-Str. 1 (0662) , Fax: Für Personen, die außerhalb der Stadt Salzburg wohnen W Bezirkshauptmannschaft Hallein 5400 Hallein, Adolf-Schärf-Platz 2 (062 45) Fax: W Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung 5010 Salzburg, Karl-Wurmb-Str. 17 (0662) Fax: W Bezirkshauptmannschaft St. Johann 5600 St. Johann/Pg., Hauptstraße 1 (06412) Fax: W Bezirkshauptmannschaft Tamsweg 5580 Tamsweg, Kapuzinerplatz 1 (06474) Fax: W Bezirkshauptmannschaft Zell am See 5700 Zell am See, Saalfeldner Str. 10 (06542) Fax (0662) Ein Antrag auf einen Zuschuss wird schriftlich bei der Bezirkshauptmannschaft des Wohnsitzbezirkes oder eingebracht.

30 30 Häusliche Pflegedienste Haushaltshilfe und Hauskrankenpflege in allen Regionen erreichbar Ambulante Dienste Salzburg Salzburg (0662) Ambulante Dienste Obertrum (nur Haushaltshilfe) Obertrum (062 19) Caritas Salzburg (0662) Saalfelden (065 82) Diakonie.mobil Betreuung & Pflege diakonie.mobil@diakoniewerk.at Salzburg (0662) Hallein Erwachsenenhilfe service@erwachsenenhilfe.at Salzburg (0662) Hauskrankenpflege Salzburg Stadt info@hauskrankenpflege-salzburg.at Salzburg (0662) MOHI - Mobiler Hilfsdienst home@mohisbg.net Salzburg (0662) Heimhilfedienst (nur Haushaltshilfe) office@heimhilfedienst.at Salzburg (0662) Bischofshofen (064 62) Bramberg (065 66) Faistenau (062 28) Hallein (062 45) Tamsweg Zell am See (065 42) Hilfswerk (auch Kinderkrankenpflege) office@salzburger.hilfswerk.at Salzburg (0662) Bergheim (0662) Hallein (062 45) Henndorf (062 14) Mittersill (065 62) Oberndorf (062 72) Saalfelden (065 82) St. Johann (064 12) Tamsweg (064 74) Wals-Siezenheim Zell am See (065 42) Verein Aktiv aktiv-hauskrankenpflege@utanet.at Bergheim (0662) Bürmoos (062 74) Grödig (062 46) Neumarkt (062 16) KIKRA Kinderhauskrankenpflege office@kikra.at Salzburg Krankenhilfe GmbH (nur Hauskrankenpflege) office@krankenhilfe.org Salzburg (0662) Rotes Kreuz (nur Hauskrankenpflege) mkp@s.roteskreuz.at Salzburg (0662) Hallein (062 45) St. Johann (064 12) Tamsweg (064 74) Zell am See (065 42) Krankenpflegeverein Straßwalchen office@pflegeverein.org Straßwalchen (062 15) Sozialer Hilfsdienst Eugendorf (nur Haushaltshilfe) soz.hilfsdienst.eugendorf@eugendorf.at Eugendorf (062 25) Sozialer Hilfsdienst Seekirchen (nur Haushaltshilfe) shd@seekirchen.at Seekirchen (062 12) 67 87

31 Tagespflege meist von 8 bis 17 Uhr auch halbtags buchbar 31 Diakoniezentrum Salzburg - Aigen Mo - Fr 8-16 Uhr (0662) St. Anna Salzburg - Gnigl Mo - Fr 9-16 Uhr (0662) Seniorenresidenz Mirabell Salzburg St. Andrä Mo - Fr 8-17 Uhr (0662) Tageshospiz (für Palliativpatienten) Salzburg - Morzg Mo - Fr 8:30-16:30 Uhr (0662) Rauchgründe Salzburg - Maxglan Mo - Fr 8-16 Uhr (0662) Elsbethen Seniorenwohnhaus Mo 9-17 Uhr (0662) Bischofshofen Seniorenwohnhaus Di - Do 7:30-17:00 Uhr (064 62) Hallein Bürgermeisterstraße 13 Mo - Fr 8-16 Uhr Kuchl Haus der Senioren Mo - Fr 8:00-16:30 Uhr (062 44) Neukirchen Seniorenansitz Mo, Mi, Fr 7-16 Uhr (065 65) 6100 Oberndorf Seniorenwohnhaus Mo - Fr 9-16 Uhr (062 72) Saalfelden Seniorenwohnhaus Di, Mi, Do 8-17 Uhr (065 82) Straßwalchen Seniorenwohnhaus Do, Fr 8-16:40 Uhr (062 15) oder Zentrum Walser Birnbaum Wals-Siezenheim, Lagerstraße 1 Mo, Mi, Fr 7:30-16:30 Uhr (0662) Die Tagespflege dient der Entlastung pflegender Angehöriger. Die Adressen zur Kurzzeitpflege finden sich im Folder Kurzzeitpflege. Kurzzeitpflege 31 Standorte (68 Plätze) zur Auswahl siehe Folder Kurzzeitpflege Seite 35.

32 32 Wie erkenne ich einen Schlaganfall? Der Schlaganfall ist häufigste Ursache für eine bleibende Behinderung. Deshalb ist es wichtig, die Warnzeichen als Vorboten des Schlaganfalls rechtzeitig zu erkennen und darauf schnell zu reagieren. Das Auftreten der Warnzeichen nennt man im Volksmund Schlagerl. Zu einem Schlaganfall kann es durch eine Minderdurchblutung des Hirngewebes oder durch Blutaustritt in das Hirngewebe kommen. Warnzeichen W Vorübergehendes Taubheitsgefühl, Kribbeln oder Schwäche eines Armes oder Beines oder einer Gesichtshälfte W Vorübergehende Blindheit an einem Auge W Vorübergehende Sprachschwierigkeiten W Plötzlicher Kraftverlust eines Armes, eines Beines oder einer gesamten Körperhälfte W Plötzlich rasende Kopfschmerzen Zusätzlich treten oft ungewöhnliche Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit und Erbrechen auf. Diese Symptome können bald wieder verschwinden. Vorsorge W Änderung der Lebensgewohnheiten wie fettarmes Essen, regelmäßige Bewegung, Einstellung des Rauchens W Behandlung von Bluthochdruck, Diabetes,... W Operation der Halsgefäße Schlaganfallvorsorgeuntersuchung Christian-Doppler-Klinik Salzburg, Ignaz-Harrer-Straße 79 (0662) AVOS Arbeitskreis für Vorsorgemedizin Salzburg, Elisabethstraße 2 (0662) avos@salzburg.at GIZ Gesundheitsinformationszentrum Salzburg, Engelbert-Weiß-Weg 10 (0662) giz@sgkk.at Broschüre: Gib dem Schlaganfall keine Chance. (Hg: Christian-Doppler-Klinik) Bestellnummer: (0662)

33 33 Infozentren in Sachen Pflege und Hospiz Selbsthilfegruppen, Sozialzentren,. GIZ Gesundheits- und Informationszentrum der GKK Salzburg, Engelbert-Weiß-Weg 10 (0662) Mo - Do 7-15, Fr 7-12 Uhr giz@gkk.at Selbsthilfe Salzburg Info über Selbsthilfegruppen Salzburg, Engelbert-Weiß-Weg 10 (0662) Gesprächsgruppen für Angehörige Gesundheits- und Sozialnetzwerk Salzburg, Innsbrucker Bundesstraße 36 (0662) Mo - Fr 8:30-10:00 Uhr Gesundheitszentrum St. Anna mit Alzheimer-Café Salzburg, Grazer Bundesstraße 6 (0662) Mo - Fr 9:00-11:00 Uhr Gesundheits- und Sozialzentrum Salzburg, Hans-Weberstorfer-Straße 27 (0662) Mo - Fr 8:30-11:00 Uhr AhA - Angehörige helfen Angehörigen (0662) Mo, Do, Fr 9-13, Di 17-18, Mi Inkontinenz-Hotline St.-Johann-Spital (0662) Do 8-16 Uhr und nach Vereinbarung Die Hospizteams Zentrale: Salzburg, Morzgerstraße 27 info@hospiz-sbg.at W Salzburg (0662) W Neumarkt W Hallein W Bischofshofen W Radstadt W Tamsweg W Saalfelden W Zell am See Wer die Pflege eines Angehörigen übernimmt, braucht und sucht meist auch Fachwissen. Folgende Stellen können dabei sehr hilfreich sein.

34 34 Neue Pflegeberatung ein Service des Landes in allen Pflegefragen Eine alte Erkenntnis ist: Wer informiert ist, dem geht es besser. Ein Anliegen des Landes Salzburg ist, dass die Pflegeberatung neutral erfolgt und somit von den Anbietern getrennt ist. Hotline Inkontinenz (zum Ortstarif) Mi - Fr 8:30-11:00 Uhr Pflegeleistungen und pflegerische Themen werden immer vielfältiger und damit auch komplexer. Darauf reagiert die Pflegeberatung des Landes. Sie unterstützt Betroffene, damit man schneller einen Überblick und Durchblick bekommt. Die Kernthemen sind: Geldleistungen W Pflegegeld W 24-Stunden-Betreuung W Ersatzpflege W Mobile Pflege W Begünstigungen/Beihilfen W Familienhospizkarenz W Sozialversicherung für Pflegende Dienstleistungen W Haushaltshilfe W Hauskrankenpflege W Tagespflege W Kurzzeitpflege W Übergangspflege W Palliativ- und Hospizdienst W Pflegeheim Dienstleister W Info über häusliche Pflege (Anbieter) W Info über Seniorenpflegeheime W Info über Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen 4 x im Land Salzburg Zu den Servicezeiten und nach Terminvereinbarung. W Salzburg, Fanny-v-Lehnert-Straße 1 (0662) Mo - Fr 8-12, Mo Uhr W St. Johann, Hans-Kappacher-Str. 14 (064 12) Mo - Do 9-12, Mo Uhr W Tamsweg, Hatheyergasse 2 (064 12) (Anmeldung) (064 74) Di 16-18, Fr 9-12 Uhr W Zell am See, Kitzsteinhornstraße 26 (065 42) Mo - Do 9-12, Mo Uhr pflegeberatung@salzburg.gv.at Tipp. Viele Krankenhäuser haben SozialarbeiterInnen und ÜbergangspflegerInnen angestellt. Die PatientInnen bekommen daher bereits am Krankenbett während des Krankenhausaufenthaltes die Infos, die sie brauchen. Bei Bedarf werden pflegebedürftige PatientInnen durch die Übergangspflege nach Hause begleitet.

35 Broschüren...ein Service des Landes und viele Infos unter 35 Kostenlos erhältlich unter (0662) und Auch downloadbar unter: Mit drucken unter können Sie auch einzelne Seiten ausdrucken.

36 Impressum Verleger/Herausgeber: Land Salzburg, Abteilung Soziales (vertreten durch Dr. Herbert Prucher) 5010 Salzburg, Fanny-von-Lehnert-Straße 1 Text/Redaktion: Mag. F. E. Eiersebner Lektorat: Brigitte Kopelet, DKS Maria Loiperdinger Grafik: Werbeagentur Huber-Gürtler Illustrationen: Mag. Arch. Thomas Wizany Fotos: Christian Maislinger, Archiv Werbeagentur Huber-Gürtler, Herstellung: Laber Druck, Oberndorf Auflage: Februar 2009

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