Studienfinanzierung am Beispiel des BAföG
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- Hedwig Dunkle
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1 Studienfinanzierung am Beispiel des BAföG Geld für kluge Köpfe Studium als lohnende Investition Peter Christian Radeck Studentenwerk Potsdam
2 Was sind Studentenwerke? Historie: Studentenwerke (auch: Studierendenwerke) entstanden nach dem 1. Weltkrieg aus den regionalen studentischen Selbsthilfeeinrichtungen. Sitz des ersten deutschen akademischen Hilfevereins war Dresden. Heute gibt es 58 Studentenwerke, organisiert im Dachverband Deutsches Studentenwerk - DSW mit Sitz in Berlin. Aufgaben : Zentrales Anliegen die Förderung der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange von Studierenden an den jeweiligen Hochschulstandorten. Dies geschieht heute durch den Betrieb von Mensen u. Cafeterien, Wohnheimen; Studienfinanzierung u. finanzielle Hilfen in Härtefällen; Sozial-, Rechts- u. psychologische Beratung; Studentenjobvermittlung, Kinderbetreuung und kulturelle Angebote. Organisation: Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR ) Institution, deren Aufgaben gesetzlich/ satzungsmäßig zugewiesen sind u. sachliche Mittel (Gebäude, usw.) u. Personal in einer Organisationseinheit bündelt. Organe sind der Verwaltungsrat u. Geschäftsführer/in. Im Verwaltungsrat sitzen auch studentische Vertreter. Das SW ist überwiegend selbständig eine juristische Person des öffentlichen Rechts.
3 Ausbildungsbedarf Die allgemeinen Lebenshaltungskosten eines Normalstudenten liegen im Ø bei 817 und im Ø hat ein Student 864 im Monat zur Verfügung. Miete Ernährung Auto / ÖPNV Angaben in Euro Freizeit/Kultur Krankheitskosten Kleidung Telefon / Internet Lernmittel Quelle: 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks 2012, BMBF
4 Säulen der Studienfinanzierung
5 Finanzierungsquellen Säulen der Studienfinanzierung Schließen von Finanzierungslücken Eltern Studienförderung Jobben Studienkredite 87 % der Studierenden werden von den Eltern unterstützt. 12 % können davon ihre gesamten Lebenshaltungskosten bestreiten. Der durchschnittliche Unterhalt liegt bei 480 /Monat. Jeder dritte Student bekommt BAföG, das jeweils hälftig als Zuschuss / zinsfreies Darlehen gewährt wird. Das Darlehen ist auf max begrenzt. Ø-Förderbetrag = 490 / Monat. 4 % der Studierenden erhalten die sog. Begabtenförderung. Zwei Drittel der Studierenden jobben neben dem Studium. Im Mittel werden 300 pro Monat erzielt. Nebeneinkünfte bis 400 /Monat sind unschädlich. Diverse Kreditinstitute bieten Studienkredite an. Die Auszahlungsraten liegen zw. mtl. 300 und 1.000, die Laufzeiten (inkl. Tilgung) bei bis zu 25 Jahren. Die Zinssätze sind variabel.
6 BAföG im System der Studienfinanzierung Unterhalt Jobben Unterhaltsanspruch Eltern Bildungskredit Staatl. Darlehen; ab 3. bzw. 5. Semester; max. 24 Monate Stipendien Parteinahe Stiftungen Konfessionelle Träger Andere Träger (z.b. Sportbund, etc.) Studienfinanzierung Staatliche Förderung nach dem Sozialrecht BAföG Wohngeld ALG II/Sozialgeld/Sozialhilfe (SGB II & SGB XII) Kindergeld Studienkredite/- darlehen Bildungsfonds z. B. Career Concept Begabtenförderung Deutschlandstipendium ab SS 2011 (300 monatlich) u. a. Stipendien
7 BundesAusbildungsförderungsGesetz (BAföG) Allgemeine Förderungsvoraussetzungen Förderungsfähige Ausbildung i. S. d. BAföG (Bachelor - oder Master- Studiengang; kein Teilzeit- oder Online-Studium!) Persönliche Voraussetzungen (Altersgrenze BA-Studium 30 Jahre, für MA-Studium 35 Jahre Ausnahmeregelung des 10 Abs. 3 BAföG z. B. bei Kindeserziehung u. Zweiter Bildungsweg) Besuch einer Ausbildungsstätte (Immatrikulation) Förderung nur auf (schriftlichen) Antrag (Antragsverfahren Förderung ab Antragstellung, Onlineantrag unter Originalunterschrift!) Keine Bedarfsdeckung durch andere Mittel (eigenes Vermögen über 5200 / 7500 ; Einkommen des Ehegatten bzw. der Eltern)
8 BundesAusbildungsförderungsGesetz (BAföG) Berechtigte Förderungsgegenstand Studierende i.d.r. unter 30 Jahren für das Bachelor- und unter 35 Jahren für das Masterstudium ausländische Studierende : mit (Dauer-)Aufenthaltsrecht EU / EWR EU-Ausländer, die zuvor im Inland erwerbstätig waren Nicht - EU-Ausländer mit Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis sowie deren Ehegatten und Kinder (kein Aufenthalt nur zu Studienzwecken) Erstausbildung (Studium > BA-/MA- Studien gelten zs. im BAföG als eine Ausbildung > 7 Abs. 1 BAföG > sog. Grundanspruch auf Förderung) Zweitausbildung (Studium als zweite Ausbildung nach vorheriger anderer Ausbildung, z. B. einer Lehre > 7 Abs. 2 BAföG) Auslandsstudium ganzes Studium in EU & Schweiz; restl. Welt Auslands-BAföG, Reisekosten und Studiengebühren Studienabschlusshilfe bis zu 4 Sem. nach dem Ende der Regelstudienzeit Förderung für max. 12 Monate in Form eines verzinslichen Bankkredits der KfW
9 Förderung für Zweitausbildungen Studenten m. berufl. Ausbildung - LEHRE Studenten m. FS- Abschluss nach 3- jährig. Ausbildung Förderungsfähiges Studium (Zweitausbildung > 7 Abs. 2 BAföG) Studenten m. berufl. Ausbildung - BFS Sonderfall MASTER- Ausbildung nach einem Bachelorstudium
10 Förderung für Zweitausbildungen Keine Förderung u. Klärung der Förderungsvoraussetzungen Die Fälle, in denen eine Zweitausbildung NICHT (mehr) gefördert werden kann, sind im wesentlichen: Aufbaustudiengänge nach einem Fachhochschul- oder wissenschaftlichen Hochschulabschluss und Zweite Hochschulausbildungen (als erste Hochschulausbildung gelten auch Abschlüsse an Verwaltungsfachhochschulen des Bundes oder der Länder sowie Abschlüsse an Höheren Fachschulen und Akademien!) Vorabbescheid nach 46 Abs. 5 BAföG: Die Klärung der Frage, ob ein konkretes Studium gefördert werden kann, kann beim BAföG-Amt im Wege eines formlosen Antrags auf VORABBESCHEID geschehen. Bei positiver Entscheidung ist das Amt 1 Jahr an die Entscheidung gebunden. Erfolgt die Studienaufnahme innerhalb dieses Jahres, gilt die Entscheidung bis zum Studienabschluss.
11 BundesAusbildungsförderungsGesetz (BAföG) Wann gibt s BAföG? <> Bedürftigkeit d.h., weder der Auszubildende selbst, noch seine Eltern (bzw. der Ehegatte) sind wirtschaftlich in der Lage, das Studium (ganz o. teilweise) zu finanzieren. Auszubildende Eltern Monatseinkommen des Studierenden aus studentischer Nebentätigkeit bis 400. Schonbetrag für die Waisenrente beträgt 125 /Monat. Bezüge aus einem Praktikantenverhältnis werden in voller Höhe angerechnet. Das Vermögen darf bei alleinstehenden Auszubildenden / nicht überschreiten. I.d.R. wird BAföG elternabhängig, d.h. unter Anrechnung des elterlichen Einkommens (nicht des Vermögens!) gewährt. Maßgebend sind die Einkünfte des vorletzten Kalenderjahres vor Antragstellung; allerdings kann bei einer Einkommensverschlechterung auch vom aktuellen Einkommen ausgegangen werden. Sofern eine Unterhaltspflicht der Eltern nicht (mehr) besteht, werden Leistungen unabhängig von den Einkünften der Eltern erbracht.
12 BundesAusbildungsförderungsGesetz (BAföG) Bedarfssätze BAföG-Bedarfssatz f. Studierende nicht bei den Eltern wohnend bei den Eltern wohnend Grundbedarf 373 / neu: / neu: 399 Bedarf f. d. Unterkunft 224 / neu: / neu: 52 Regelbedarf 597 / neu: / neu: 451 Krankenvers. - Zuschlag 62 / neu: / neu: 71 Pflegevers. - Zuschlag 11 / neu: / neu: 15 Maximalförderung 670 / neu: / neu: 537 Kinderbetreuungszuschlag f. Studierende mit Kind(ern) 113 für das 1. Kind / neu: pro weiteres Kind / neu: 130
13 BundesAusbildungsförderungsGesetz (BAföG) Darlehensbedingungen zinslos Begrenzung auf (zum Vergleich: Ein Studierender mit BAföG-Maximalförderung erhält in den 10 Semestern seines BA- und MA-Studium insgesamt ) jederzeitiger Teilerlass Bei vorzeitiger Tilgung des Darlehens von ist ein Nachlass bis zu 28,5% möglich (lt. Finanztest kann sich hierfür sogar die Aufnahme eines Kredites lohnen!). Beginn der Rückzahlung 5 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit (Monatsraten á 105 ) einkommensabhängige Rückzahlung Ein Rückzahlungsaufschub bei geringem Einkommen ist möglich.
14 Berechnungsbeispiel Maßgebend ist bei Beginn des Studiums 2015 das Bruttoeinkommen der Eltern des Jahres 2013; bei erheblich geringerem Einkommen in 2015/2016 kann auf besonderen Antrag auch das aktuelle (voraussichtliche) Einkommen aus diesen vorgenannten Jahren zugrunde gelegt werden (sog. Aktualisierung). Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern, davon ein Student (Raphael) und eine Schülerin. Nur ein Elternteil hat Einkünfte als Arbeiter/Angestellter. Raphael wohnt auswärts und hat einen 400 -Nebenjob, sein monatlicher Nebenverdienst ist anrechnungsfrei. Das Einkommen der Eltern ist nach Abzug der Freibeträge in Höhe von 186 auf den Ausbildungsförderungsbedarf anzurechnen. Raphael hat einen Bedarfssatz von monatlich 670 und erhält demnach eine staatliche Ausbildungsförderung in Höhe von gerundet 484 pro Monat. Die gezahlte BAföG-Leistung wird je zur Hälfte als ZUSCHUSS und als nichtverzinsliches DARLEHEN gewährt!
15 Berechnungsbeispiel (ausführlich) Bruttoeinkommen der Eltern laut Steuerbescheid ,- abzüglich Werbungskosten laut Steuerbescheid ,- ergibt = ,- abzüglich Sozialversicherungspauschale ,00 (für Angestellte und Arbeiter = 21,3%, höchstens ,- ) (für Beamte, Rentner und Pensionäre = 14,4%, höchstens 6.300,- ) (für Selbständige = 37,3%, höchstens ,- ) abzüglich festgesetzte Steuern/Soli laut Steuerbescheid ca ,00 abzüglich geförderte Altersvorsorgebeiträge nach 82 EStG, soweit sie den Mindesteigenbeitrag nach 86 des Einkommensteuergesetzes nicht überschreiten - 0,- Zwischensumme ,16 zuzüglich Arbeitslosengeld, -hilfe/krankengeld Konkursausfallgeld, Abfindungen usw. (hier) ,00 Jahresnettoeinkommen = ,00 Monatsnettoeinkommen im Sinne des BAföG = 2.502,33 abzüglich Freibetrag für die Eltern (alleinstehender Elternteil 1070,- ) ,- abzüglich Freibetrag für die/den Studierende(n) - 0,- abzüglich Freibetrag für das Geschwisterkind - 485,- Zwischensumme = 412,33 abzüglich Freibetrag von 55% (Eltern 50% + 5% für jedes Kind, für das ein Freibetrag gewährt wird) - 226,78 anzurechnendes Einkommen im Sinne des BAföG: = 185,55 * Der auswärts wohnende Studierende Raphael hat einen erwerbstätigen Elternteil und ein Geschwisterkind (Schülerin). Die Eltern hatten im Jahre 2013 positive Einkünfte von insgesamt und eine Steuerlast von 6.600,00. Nach Anrechnung des Elterneinkommens von - gerundet auf den monatlichen Bedarf von 670 ergibt sich ab 10/2015 eine BAföG- Förderung für Raphael i. H. v. 484 pro Monat.
16 BundesAusbildungsförderungsGesetz (BAföG) Elternabhängige Förderung Absolute Einkommensgrenzen existieren im BAföG nicht! 597 BAföG überschlägige Modellrechnung für verheiratete Eltern mit zwei Kindern, eines davon in beruflicher Ausbildung (nur Regelbedarf) Elterneinkommen
17 BundesAusbildungsförderungsGesetz (BAföG) Während des Studiums: Fachrichtungswechsel /Abbruch bei Vorliegen anerkannter wichtiger Gründe unbedenklich bis zum Ende des 3. Fachsemesters; nach Beginn des 4. Fachsemesters ist eine weitere Förderung grds. nur noch aus unabweisbaren Gründen möglich LeistungsNachweis nach dem 4. Fachsemester Förderung erfolgt ab dem 5. Fachsemester grds. nur bei nachgewiesener Eignung FörderungsHöchstDauer richtet sich nach der REGELSTUDIENZEIT, bei Studienzeitverlängerungen kann aufgrund schwerwiegender Gründe persönlicher (z. B. Krankheit, Schwangerschaft), studien- oder hochschulorganisatorischer Art die normale Förderung verlängert werden
18 BAföG-Förderung Schaubild BAföG Ja Nein BAföG- Vollförderung BAföG- Teilförderung Kein Anspruch der Höhe nach Kein Anspruch dem Grunde nach Alternativen: Andere Finanzierungsquellen Ausbildungsunterhalt von den Eltern Ausbildungsunterhalt von den Eltern Ausbildungsunt erhalt von den Eltern und/oder Anspruch auf andere Sozialleistungen (WoGG; SGB II & XII)
19 BundesAusbildungsförderungsGesetz (BAföG) Stipendien als Alternative zum BAföG? Wer Stipendiat ist, kann in der Regel kein zusätzliches BAföG beziehen und umgekehrt (Ausschluss bei Voll-Stipendium kein BAföG). Eine Sonderstellung nimmt das DEUTSCHLANDSTIPENDIUM ein, dieses ist BAföG-unschädlich u. wird nicht über die Studentenwerke beantragt, sondern über die Hochschulen!
20 BundesAusbildungsförderungsGesetz (BAföG) Weitere Informationsmöglichkeiten BAföG Stipendien Studieren u. Studienfinanzierung allgemein Zeitschrift Finanztest Studienkredite in finanztest 10/ sehr informativ u. sehr gut! Ratgeber Ratgeber Studienfinanzierung der Verbraucherzentrale
21 BAföG Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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