Ansteckende Bindehautentzündung durch Adenoviren

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1 Ansteckende Bindehautentzündung durch Adenoviren Erreger/Vorkommen Adenovirusinfektionen sind weltweit verbreitet. Jahreszeitliche Häufungen sind nicht erkennbar. Nicht selten kommt es in Gemeinschaftseinrichtungen zu örtlich gehäuftem Auftreten bis hin zu Kleinepidemien. Von diesen Viren gibt es viele verschiedene Untertypen. Sie lösen unterschiedlichste Infektionen aus, z.b. im Bereich der Augen. Gefürchtet ist die ansteckende Bindehautentzündung, z.b. die Keratoconjunctivitis epidemica wegen ihrer hohen Ansteckungsfähigkeit. Die Bindehautentzündung beginnt meist einseitig. Sie kann bis zu 4 Wochen bestehen und weitere Komplikationen am Auge auslösen, die aber meist folgenlos ausheilen. Die Übertragung der Erreger erfolgt sowohl durch Tröpfcheninfektion (Anhusten, Anniesen) als auch durch Hand-Augen-Kontakt, insbesondere beim Juckreiz der Bindehautentzündung. Das gründliche Händewaschen mit Seife aus einem Spender und das Abtrocknen der Hände mit Einmal-Papierhandtüchern nach jedem Toilettengang und nach Augenkontakt ist in jedem Fall erforderlich und sollte mit Kindern und Personal abgesprochen werden. Wegen der hohen Ansteckungsgefahr dürfen erkrankte Personen Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen. Fälle von Keratoconjunctivitis epidemica sollten dem Gesundheitsamt gemeldet werden, um die erforderlichen Maßnahmen abzusprechen. Erkrankte Kinder können wieder zur Gemeinschaftseinrichtung zugelassen werden, wenn nach Urteil des behandelnden Augenarztes mit einer Weiterverbreitung nicht mehr zu rechnen ist. Evtl. kann mit dem Gesundheitsamt und mit den Augenärzten die Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Attestes zur Wiederzulassung abgesprochen werden. Inkubationszeit (Zeit zwischen Ansteckung und Auftreten der Krankheitszeichen) Die Inkubationszeit beträgt 2 bis 10 Tage. Händehygiene wichtigste Hygiene-Maßnahme!!! Information und Anregungen zum Thema Hygiene unter Vorrangig für alle Personen der Gemeinschaftseinrichtung ist die Einhaltung strenger Hygiene-Maßnahmen, denn nur dadurch kann eine weitere rasche Vermehrung der Krankheitserreger gestoppt werden! seite1/1

2 Infektiöse Borkenflechte (Impetigo contagiosa) Erreger/Übertragung Die ansteckende Borkenflechte wird meist durch Streptococcus pyogenes verursacht, Baktieren, die zu der Gruppe gehören, die auch Scharlach verursacht. Sie werden durch Kontakt- bzw. Schmierinfektion übertragen. Enges Zusammenleben z. B. in Schulen, Kasernen und Heimen, begünstigt in dem Lebensalter die Ausbreitung. Borkenflechte darf keine Tätigkeit im Lebensmittelbereich nach 42 des Infektionsschutzgesetzes ausgeübt werden. Erkrankte Personen dürfen keine Gemeinschaftseinrichtung für Kinder besuchen. In den Einrichtungen und in der Versorgung der Erkrankten sind strenge Hygienestandards einzuhalten und mit dem Gesundheitsamt abzusprechen. Haut und Weichteilinfektionen durch S. pyogenes können die Haut, das Unterhautgewebe, Muskeln, Faszien betreffen, bei der Borkenflechte die oberflächliche Haut, bevorzugt im Gesicht um Mund und Nase. Auch Beine und Windelbereich sind häufig betroffen. Es bilden sich Bläschen, die aufbrechen und zu honiggelben Verkrustungen führen. Die Kinder machen keinen kranken Eindruck, haben auch in der Regel kein Fieber, klagen aber manchmal über Juckreiz an den befallenen Stellen. Selten breitet sich die Infektion in tiefere Hautschichten aus (Rötung, Schwellung, Schmerz, dann begleitet von Fieber). So lange Bläschen, nässende Wunden und Verkrustungen vorhanden sind, muss mit Ansteckung gerechnet werden. Vorbeugende Maßnahme Wegen der weiten Verbreitung der Streptococcen sind die Möglichkeiten der Prävention begrenzt. Eine Schutzimpfung existiert nicht. Sauberkeit reduziert das Risiko. Die Weiterverbreitung der Infektion wird in erster Linie begrenzt durch deren schnelle und effektive Behandlung und durch Basishygienemaßnahmen (z. B. Händehygiene, waschen von verunreinigten Textilien bei mind. 60 C). Bei Erkrankung an ansteckender seite1/1

3 EHEC Erreger/Übertragung Unter dem Begriff EHEC versteht man einen besonderen Stamm von Bakterien, der im Darm auslösen kann. Als Überträger für den Erreger kommen Wiederkäuer, vor allem Rinder, Schafe und Ziegen sowie ungenügend erhitzte bzw. nicht durch gegartes Lebensmittel (z.b. Rohmilch, Tartar, Hamburger, roh verzehrtes Blattgemüse, Sprossen) in Frage. Von großer Bedeutung ist allerdings auch die direkte Übertragung von einem Erkrankten auf einen gesunden Menschen. Dieser Übertragungsweg, durch kleinste unsichtbare Kotspuren auf Wasserhähnen oder Gegenständen (Spielzeug, Handtücher), spielt innerhalb von Toilettengemeinschaften eine große Rolle, da für eine Infektion des Menschen nur sehr geringe Keimmengen (weniger als 100 Bakterien) ausreichen. In Frankreich heißt diese Infektion deshalb die Krankheit der schmutzigen Hände. Die meisten Erkrankungen mit diesen Bakterien verlaufen schleichend und bleiben deshalb oft unerkannt. Die ersten Symptome sind meist unblutiger, wässriger Durchfall, begleitet von Bauchschmerzen und Erbrechen. Fieber wird selten beobachtet. Bei 10% bis 20% der Erkrankten kommt es zu schweren Verlaufsformen mit zum Teil lebensbedrohlichen Komplikationen. Das Ansteckungsrisiko ist während der akuten Erkrankung am höchsten. Der Erreger kann in Ausnahmefällen auch noch nach Wochen mit dem Stuhl ausgeschieden werden, obwohl keine Krankheitszeichen mehr vorhanden sind. Inkubationszeit (Zeit zwischen Ansteckung und Auftreten der Krankheitszeichen) Die Inkubationszeit beträgt 2 bis 10 Tage. Besonderes Augenmerk sollte auf Maßnahmen zur Vermeidung von EHEC-Infektionen durch Tierkontakt (Streichelzoo) gelegt werden. Die Finger der Kinder sollten nach Tier- oder Bodenkontakt nicht in den Mund gesteckt werden, sondern gründlich mit warmem Wasser und Seife gereinigt werden. Speisen und Getränke sollten außerhalb der Tierkontaktzone eingenommen werden. Der sichere Umgang mit Lebensmitteln: Im Besonderen sollten rohe Lebensmittel tierischer Herkunft und andere leicht verderbliche Lebensmittel (z. B. Fleisch, Mettwurst, Wurstaufschnitt, Milch und Milcherzeugnisse, Feinkostsalate) stets im Kühlschrank aufbewahrt werden. Zum Abtöten von EHEC müssen Speisen mindestens 10 Minuten auf eine Kerntemperatur über 65 C erhitzt werde. Flächen, die mit infektiösen Ausscheidungen in Kontakt gekommen sind, müssen wischdesinfiziert werden. Rohmilch oder Rohrahm darf nicht in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung verzehrt werden. Besonders bei der Zubereitung in der Mikrowelle ist darauf zu achten, dass die Speisen mindestens 10 Minuten bei 70 C erhitzt werden müssen. Effektive Händehygiene notwendig!!! Desinfektion von Flächen, die mit infektiösen Ausscheidungen des Erkrankten in Kontakt gekommen sind. Saubere Arbeitskleidung! > seite1/2

4 > Nach 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Personen, wenn sie an EHEC erkrankt, dessen verdächtig oder Ausscheider sind, Schulen und Kindertageseinrichtungen nicht betreten. Eltern müssen die entsprechende Einrichtung über eine EHEC-Erkrankung informieren. Für Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen besteht gemäß 34 die Pflicht, das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich über das zur Kenntnis gelangte Auftreten zu benachrichtigen und dazu krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen. Gemeinschaftseinrichtungen dürfen erst nach Abklingen der klinischen Symptome besucht werden, jedoch frühestens bei 3 im Abstand von 1 bis 2 Tagen untersuchten neg. Stuhlproben. Diese Empfehlung gilt auch für Ausscheider, da anschließend eine Weiterverbreitung der Infektion im Allgemeinen nicht mehr zu befürchten ist. Ein schriftliches ärztliches Attest ist erforderlich! Personen, die im selben Haushalt wie eine an EHEC erkrankte Person leben (oder Erkrankungsverdächtige), zum Beispiel Geschwister, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen nicht betreten. Ausnahmen können vom Gesundheitsamt unter Einhaltung von bestimmten Hygienerichtlinien zugelassen werden. Für asymptomatische langfristige EHEC Ausscheider, die eine Gemeinschaftseinrichtung besuchen, müssen Sonderregelungen in jedem Einzelfall mit dem Gesundheitsamt abgesprochen werden. seite2/2

5 Flohbefall Erreger/Vorkommen Die normalen Flohwirte bei uns sind Hunde, Katzen, Hühner, Igel und im Einzelfall Nagetiere. Nur wo Tiere leben, können sich Tierflöhe vermehren. Nagetiere überwintern gerne in Vogelnestern oder Nistkästen. Dort können Nagetierflöhe längere Zeit überleben. Deshalb sollten Nester und Nistkästen nicht in geschlossene Räume mitgebracht werden oder von Kindern näher untersucht werden. Menschenflöhe, die schwere Krankheiten übertragen, kommen in unserer Region derzeit nicht vor. Die Tierflöhe können Menschen stechen, sich aber nicht auf Menschen vermehren. Kuscheldecken, Kleider und Bettwäsche sollten bei 60 C gewaschen werden. Betroffene Kinder können Gemeinschaftseinrichtungen besuchen, weil sich Tierflöhe nicht auf Menschen vermehren. Flohstiche sind als stark juckende, Mückenstichen ähnliche rote Papeln erkennbar, wobei sich meistens mehrere Stiche an einer Körperstelle relativ dicht beieinander befinden. Flohstiche können zwar einen sehr unangenehmen Juckreiz verursachen, sind aber in der Regel nicht gefährlich. Es kann mit einer Insektenstichsalbe behandelt werden. Der Tierarzt kann Medikamente für Haustiere verordnen, die den Befall durch Flöhe verhindern. Befallene Haustiere müssen mit geeigneten Insektiziden sachgerecht behandelt werden. Flohlarven an den Schlafplätzen der Wirtstiere sollten vernichtet werden. Räume, in denen sich von Flöhen befallene Menschen oder Tiere aufgehalten haben, sollen durch feuchtes Wischen oder Staubsaugen in allen Bereichen gesäubert werden. seite1/1

6 Fuchsbandwurm Erreger/Vorkommen Bei dem Fuchsbandwurm (Echinococcus multilocularis) handelt es sich um einen Darmparasiten, der zwar hauptsächlich Füchse befällt, sich aber auch in anderen Fleischfressern (Hund, Katze) entwickeln kann. Der Parasit wird über die mit dem Kot des Hauptwirtes ausgeschiedenen Eier übertragen. Für den Menschen besteht die Infektionsgefahr über direkten Kontakt (Fell des Hauptwirtes), Schmierinfektionen, der Umgang mit kontaminierter Erde oder die Aufnahme kontaminierter Nahrungsmittel (z.b. bodennah wachsende Waldfrüchte). Der Fuchsbandwurm parasitiert im Dünndarm des Fleischfressers. Hier legt er seine Eier ab, die über den Kot in die Umwelt gelangen. Die sehr leichten und 2 bis 3 Monate ansteckungsfähigen Eier werden von Nagetieren, insbesondere Mäusen, aufgenommen. In diesen Zwischenwirten entwickelt sich (meist in der Leber) das Larvenstadium des Fuchsbandwurmes, die sog. Bandwurmfinne. Werden die Mäuse gefressen, so entwickelt sich im Wirtstier (Fuchs und andere Fleischfresser) der geschlechtsreife Fuchsbandwurm. Inkubationszeit (Zeit zwischen Ansteckung und Auftreten der Krankheitszeichen) Die Inkubationszeit ist variabel und kann einen Zeitraum von mehreren Monaten bis zu vielen Jahren umfassen. Waldfrüchte sowie Fallobst und Gemüse aus waldnahen Gebieten sollten nur nach Erhitzen über 60 C gegessen bzw. vor dem Verzehr gewaschen werden. Nach Arbeiten mit Erde (z. B. Wald-, Feld- und Gartenarbeiten) sollen die Hände gründlich gewaschen werden. Tot aufgefundene oder erlegte Füchse sollen mit Handschuhen angefasst und in Plastiksäcke verpackt werden. Hunde und Katzen sollten regelmäßig mit einem gegen Fuchsbandwurm wirksamen Mittel entwurmt werden. Nach dem Streicheln insbesondere von fremden Haustieren sollten immer die Hände gewaschen werden. Nimmt der Mensch Eier des Fuchsbandwurmes auf, so kann es durch die entstehenden Leberschäden zu einer lebensbedrohlichen Erkrankung kommen. Als Zwischenwirt entwickeln sich im Menschen keine Bandwürmer, sondern das Larvenstadium, das sich tumorartig über Jahre in der Leber vergrößern kann. Eine Ansteckungsfähigkeit von Mensch zu Mensch besteht nicht. seite1/1

7 Hand-Fuß-Mund-Krankheiten Erreger und Vorkommen Die Hand-Fuß-Mundkrankheit wird vorwiegend durch Enteroviren der Gruppe A (Coxsackie-A-Viren, Enterovirus 71) übertragen. Enteroviren sind weltweit vorkommende Erreger mit einer hohen Kontagiosität. Die Übertragung der Viren erfolgt sowohl durch Tröpfcheninfektion (Niesen, Husten) als auch durch Schmierinfektion. Die Erkrankung tritt gehäuft im Sommer und Frühherbst auf. Die Viren können im Stuhl wochenlang und auch von klinisch nicht erkrankten Menschen ausgeschieden werden. Ca. 1 bis 2 Wochen nach Ansteckung bildet sich auf der Haut ein juckender roter Ausschlag, der später in weißgraue Bläschen übergeht. Typische Lokalisationen sind an den Handinnenflächen, den Fußsohlen, evtl auch am Gesäß, an Knien und Ellenbogen. Gleichzeitig bilden sich in der Mundhöhle Bläschen und/ oder kleine schmerzhafte Geschwüre (Aphten). Es kann leichtes Fieber bestehen. Grundsätzlich verläuft die Erkrankung harmlos und heilt selbständig innerhalb von drei bis sechs Tagen ab. Auch bei Schwangeren verläuft die Infektion meist harmlos. In Ausnahmefällen sind schwere Verläufe bei Neugeborenen bei Infektionen um den Geburtstermin herum möglich. Viren über Wochen mit dem Stuhl ausgeschieden werden, können die Personen sehr lange ansteckend sein. Hierbei ist zu bedenken, dass viele infizierte Erwachsene kaum Krankheitssymptome aufweisen. Personen mit Hand-Fuß-Munderkrankung sollten die Gemeinschaftseinrichtung oder Schwimmbäder erst nach vollständiger Genesung wieder besuchen. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich. Für Familienangehörige gibt es keine Einschränkungen. Da viele Erkrankungen asymptomatisch verlaufen und die Erreger wochenlang ausgeschieden werden können, kann ein Verbot für Erkrankte, die Einrichtung nicht zu besuchen, die Infektionskette alleine nicht unterbrechen. Das Infektionsrisiko kann durch gute Händehygiene begrenzt werden Im Rahmen von Ausbruchsgeschehen sollten geeignete Desinfektionsmaßnahmen mit dem Gesundheitsamt besprochen werden. Für einzelne Erkrankungen besteht keine Meldepflicht, jedoch sollten Erkrankungshäufungen und Ausbrüche dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Inkubationszeit (Zeit zwischen Ansteckung und Auftreten der Krankheitszeichen) Die Inkubationszeit beträgt 3 bis 35 Tage. Während der ersten Woche der Erkrankung, insbesondere bei ulzerierten Bläschen ist die Kontagiosität am höchsten. Da die seite1/1

8 Hepatitis A Erreger/Übertragung Bei der Hepatitis A handelt es sich um eine durch ein Virus hervorgerufene Leberentzündung. Die Hepatitis A ist eine weltweit verbreitete Infektionskrankheit, die nicht nur für die Entwicklungsländer von Bedeutung ist, sondern auch in den Industrieländern eine Rolle spielt. Die Erkrankung beginnt häufig mit uncharakteristischen Erscheinungen wie allgemeinem Unwohlsein, Kopf-, Gliederund Oberbauchschmerzen, Durchfall und Fieber. Nach wenigen Tagen, manchmal auch nach 1 bis 2 Wochen, kann es zur Gelbfärbung der Augen und der Haut ( Gelbsucht ) kommen. Gelegentlich wird die Hepatitis A aber auch unbemerkt durchgemacht. Die Ansteckungsfähigkeit einer erkrankten Person beginnt bereits 1 bis 2 Wochen vor Auftreten von Krankheitszeichen und dauert bis zu einer Woche nach Auftreten der Gelbsucht an. Die Übertragung der Hepatitis A-Erreger erfolgt auf fäkaloralem Wege, d. h. über Weiterverbreitung durch Schmierinfektion z. B. nach Kontakt mit Erregern im Stuhl und mangelhafter Händedesinfektion oder durch Genuss von kontaminierten Lebensmitteln wie Meeresfrüchten, Austern oder kontaminiertem Wasser. Ein erhöhtes Krankheitsrisiko besteht in vielen südlichen Ländern. Inkubationszeit (Zeit zwischen Ansteckung und Auftreten der Krankheitszeichen) Die Inkubationszeit beträgt 15 bis 50 Tage. Es gibt einen gut verträglichen aktiven Impfstoff gegen die Hepatitis A, der für Kinder ab dem 2. Lebensjahr zugelassen ist. Die Hepatitis A Impfung ist für Kinder empfohlen bei Auftreten einer Hepatitis A-Erkrankung im Umfeld mit gleichzeitigem engen Kontakt zum Erkrankten, wie er z. B. im Haushalt, in Kindertageseinrichtungen, in Kinderheimen und vereinzelt auch in der Schule vorkommt. Auch vor Reisen in Länder mit erhöhtem Hepatitis A-Risiko sollte geimpft werden. Für Erwachsene gibt es neben den allgemeinen Impfempfehlungen vor Auslandsreisen auch Empfehlungen für einzelne Berufsgruppen, die sich gegen Hepatitis A impfen lassen sollten, nämlich solche, die vermehrten Kontakt zu möglicherweise kontaminiertem Wasser und Fäkalien haben. Hierzu gehört auch das Personal von Kindertageseinrichtungen! Für Kinder und Erwachsene gibt es auch einen gut verträglichen Kombinationsimpfstoff gegen Hepatitis A und Hepatitis B. Überprüfen Sie deshalb Ihren Impfstatus und den Ihrer Kinder anhand des Impfausweises und lassen Sie fehlende Impfungen komplettieren. Um eine Weiterverbreitung zu vermeiden ist darüber hinaus vor allem eine gründliche Händedesinfektion nach jedem Toilettengang zur Verhinderung der Virusübertragung durch weitere fäkal-orale Schmierinfektion notwendig. Für die Dauer der Inkubationszeit sollen sich Kontaktpersonen daher die Hände nach jedem Stuhlgang und auch vor der Zubereitung von Mahlzeiten gründlich waschen, die Hände mit Einmal-Papierhandtüchern abtrocknen und anschließend mit einem alkoholischen Händedesinfektionsmittel einreiben. Eine entsprechende Beratung erfolgt durch das zuständige Gesundheitsamt. > seite1/2

9 > Nach Bekanntwerden eines Erkrankungsfalles an Hepatitis A in einer Gemeinschaftseinrichtung ist umgehend das zuständige Gesundheitsamt einzuschalten. Die Eltern der anderen Kinder und das gesamte Personal der Einrichtung sind über den Erkrankungsfall anonym zu informieren. Alle Kontaktpersonen in der Gemeinschaftseinrichtung und alle Familienmitglieder des Erkrankten sollten umgehend ärztlich untersucht werden und bei fehlenden Krankheitszeichen und fehlendem Impfschutz eine Hepatitis A-Impfung erhalten. Für Kontaktpersonen, für die eine Hepatitis A eine besondere Gefahr darstellt, sollte gleichzeitig mit der 1. Impfung ein Immunglobulinpräparat gegeben werden. Nach erfolgter Impfung dürfen Kontaktpersonen die Gemeinschaftseinrichtung i.d.r. nach 1 bis 2 Wochen wieder besuchen. Ansonsten dürfen enge Kontaktpersonen, die die Impfung nicht durchführen lassen, die Gemeinschaftseinrichtung erst 4 Wochen nach dem letzten Kontakt zu der erkrankten Person besuchen. Bei bestehendem Impfschutz oder früher durchgemachter Erkrankung ist die Isolierung von Kontaktpersonen nicht erforderlich. Das an Hepatitis A erkrankte Kind darf die Gemeinschaftseinrichtung frühestens 2 Wochen nach Auftreten der 1. Krankheitszeichen bzw. 1 Woche nach Auftreten der Gelbsucht wieder besuchen, wenn nach ärztlichem Urteil mit einer Weiterverbreitung nicht mehr zu rechnen ist. seite2/2

10 Hepatitis B Erreger/Vorkommen Hepatitis B ist eine Leberentzündung, die durch ein Virus hervorgerufen wird. Das Virus lässt sich bei Erkrankten in allen Körperflüssigkeiten nachweisen. Die höchste Viruskonzentration findet sich im Blut. Die Hauptübertragungswege für die Hepatitis B in Deutschland sind Sexualkontakte und Übertragung durch direkte Blutkontakte. Eine akute Hepatitis B äußert sich in der Regel zunächst mit Übelkeit, Erbrechen, Durchfall und Bauchschmerzen. Fieber und Gelenkschmerzen sowie Juckreiz können hinzukommen. Im weiteren Verlauf entwickelt sich oft eine Gelbsucht (Gelbfärbung der Augen und der Haut). In den meisten Fällen heilt die Hepatitis B nach 4 bis 6 Monaten wieder aus. Bei einem Teil der Patienten kommt es zu einer Chronifizierung, d.h. zu einer Dauerentzündung der Leber. Diese Patienten sind dann stark gefährdet, weil sich bei ihnen eine Leberzirrhose oder Leberkrebs entwickeln kann. Außerdem bleiben sie dauerhaft ansteckend. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine akute Hepatitis B nicht ausheilt, ist umso höher, je jünger der betroffene Patient ist. Unbehandelte, an Hepatitis B infizierte Neugeborene, erleiden in 95 % der Fälle einen chronischen Verlauf; Kinder der Altersgruppe 2 bis 5 Jahre noch in 40 %, erst im Alter von 10 Jahren reduziert sich die chronische Verlaufsform auf 5 bis 10 % und bleibt dann auch mit zunehmendem Alter konstant. Die Inkubationszeit der Hepatitis B (Zeitraum von der Ansteckung bis zum Auftreten der ersten Krankheitssymptome) beträgt 45 bis 180 Tage. Wie lange eine Ansteckungsfähigkeit besteht, hängt vom Verlauf der Erkrankung (akut oder chronisch) und von der Viruslast im Blut ab (Menge der Hepatitis B Viren im Blut). Gegen die Hepatitis B gibt es einen sicheren Impfschutz. Da die Hepatitis B im Kindesalter häufig einen chronischen Verlauf nimmt, sollen Kinder und Jugendliche frühzeitig aktiv gegen Hepatitis B geimpft werden. Die Grundimmunisierung sollte ab dem 3. Lebensmonat begonnen werden, kann jedoch zu jedem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Ein wirksamer Impfschutz ist aufgebaut nach dreimaliger aktiver Impfung oder viermaliger Impfung im Kombinations-Impfstoff. Neugeborene Kinder Hepatitis B-positiver Mütter werden unmittelbar nach Geburt aktiv und passiv immunisiert. Erwachsene sollen geimpft werden, wenn bestimmte Bedingungen gegeben sind, z.b. häufiger Kontakt mit Blut- oder Blutprodukten, Betreuung von Patienten mit chronischer Hepatitis B, Personal in Einrichtungen mit behinderten Menschen. Da es unbekannte Hepatitis B-Träger gibt, muss der direkte Kontakt mit Blut vermieden werden. Dies bedeutet, dass offene Wunden nur mit Handschuhen versorgt werden sollten. Kinder mit einer akuten Hepatitis B dürfen eine Gemeinschaftseinrichtung nicht besuchen. Wenn ein Fall von Hepatitis B in einer Gemeinschaftseinrichtung bekannt ist, sollten alle Kontaktpersonen durch eine dreimalige aktive Impfung vor einer Ansteckung geschützt sein. Kinder mit einer chronischen Hepatitis B Infektion können in den meisten Fällen die Gemeinschaftseinrichtung besuchen, denn seit 1995 werden fast alle Säuglinge im Rahmen > seite1/2

11 >des üblichen Impfschemas auch gegen Hepatitis B geimpft. In einzelnen Fällen (z.b. Kinder die sich aggressiv verhalten, immungeschwächte Kinder, die nicht geimpft werden können) können besondere Maßnahmen erforderlich werden, die im Einzelfall mit dem behandelnden Arzt des Kindes, den Eltern, dem Gesundheitsamt und der aufnehmenden Einrichtung abgesprochen werden. Empfohlene Maßnahmen Überprüfen Sie Ihren Impfstatus und den Ihrer Kinder anhand des Impfausweises und lassen Sie fehlende Impfungen komplettieren. seite2/2

12 Hepatitis E Erreger/Übertragung Bei der Hepatitis E handelt es sich um eine durch ein Virus hervorgerufene Leberentzündung. Die Erkrankung beginnt häufig mit uncharakteristischen Erscheinungen wie allgemeinem Unwohlsein, Kopf-, Glieder- und Oberbauchschmerzen, Durchfall und Fieber. Nach wenigen Tagen, manchmal auch nach 1 bis 2 Wochen, kann es zur Gelbfärbung der Augen und der Haut ( Gelbsucht ) kommen. Gelegentlich wird die Hepatitis E aber auch unbemerkt durchgemacht. Die Ansteckungsfähigkeit einer erkrankten Person beginnt bereits 1 bis 2 Wochen vor Auftreten von Krankheitszeichen und dauert bis zu einer Woche nach Auftreten der Gelbsucht an. Die Übertragung der Hepatitis E-Erreger erfolgt auf fäkaloralem Wege, d.h. über Weiterverbreitung durch vor allem durch Genuss von kontaminierten Lebensmitteln. Ein erhöhtes Krankheitsrisiko besteht in asiatischen Ländern. Inkubationszeit (Zeit zwischen Ansteckung und Auftreten der Krankheitszeichen) Die Inkubationszeit beträgt 15 bis 60 Tage. Um eine Weiterverbreitung zu vermeiden ist vor allem eine gründliche Händedesinfektion nach jedem Toilettengang und vor Kontakt zu Lebensmitteln zur Verhinderung der Virusübertragung durch weitere fäkal-orale Schmierinfektion notwendig. Für die Dauer der Inkubationszeit sollen sich Kontaktpersonen daher die Hände nach jedem Stuhlgang und auch vor der Zubereitung von Mahlzeiten gründlich waschen, die Hände mit Einmal-Papierhandtüchern abtrocknen und anschließend mit einem alkoholischen Händedesinfektionsmittel einreiben. Eine entsprechende Beratung erfolgt durch das zuständige Gesundheitsamt. Nach Bekanntwerden eines Erkrankungsfalles an Hepatitis E in einer Gemeinschaftseinrichtung ist umgehend das zuständige Gesundheitsamt einzuschalten. Die Eltern der anderen Kinder und das gesamte Personal der Einrichtung sind über den Erkrankungsfall anonym zu informieren. Kontaktpersonen dürfen die Gemeinschaftseinrichtung in den 4 bis 5 Wochen nach dem letzten Kontakt zu der erkrankten Person nur mit Genehmigung des Gesundheitsamtes besuchen. Bei früher durchgemachter Erkrankung ist die Isolierung von Kontaktpersonen nicht erforderlich. Das an Hepatitis E erkrankte Kind darf die Gemeinschaftseinrichtung frühestens 2 Wochen nach Auftreten der 1. Krankheitszeichen bzw. 1 Woche nach Auftreten der Gelbsucht wieder besuchen, wenn nach ärztlichem Urteil mit einer Weiterverbreitung nicht mehr zu rechnen ist. seite1/1

13 Hib-Infektionen Erreger/Vorkommen Das Haemophilus influenzae b-bakterium ist der Erreger einer der schwersten bakteriellen Infektionen in den ersten 5 Lebensjahren. Der Erreger kommt nur beim Menschen vor und findet sich vor allem auf den Schleimhäuten der oberen Atemwege. Das Bakterium wird über Tröpfcheninfektion (Annießen oder Husten) von Mensch zu Mensch weiter verbreitet. Es kann eine fieberhafte Infektion des Nasenrachenraums mit Mittelohr-Nasennebenhöhlen- und Lungenentzündung auftreten. Gefürchtete Komplikationen sind Hirnhautentzündung oder Entzündung des Kehldeckels, die mit Schluckbeschwerden, kloßiger Stimme, Halsschmerzen und hohem Fieber einhergehen. Die Prophylaxe ist nicht mehr sinnvoll, wenn der Kontakt länger als 7 Tage zurückliegt. Diese vorbeugende antibiotische Behandlung sollte möglichst mit dem Gesundheitsamt abgestimmt werden. Nach 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Kinder Schulen und Kindertageseinrichtungen nach antibiotischer Therapie und nach Abklingen der klinischen Symptome wieder besuchen. Ein schriftliches ärztliches Attest ist nicht erforderlich. Ansteckungsfähigkeit besteht, solange die Erreger auf den Schleimhäuten der Atemwege nachweisbar sind. Bei antibiotischer Therapie ist nach 24 Stunden Behandlung keine Ansteckungsfähigkeit mehr gegeben. Vor einer schwerwiegenden Hib-Infektion schützt die frühzeitige Impfung, die bei allen Kindern bis zum 5 Lebensjahr empfohlen wird. Ihr Kind ist ausreichend geimpft, wenn es 4 Impfungen (Kombinationsimpfung) bis zum 2. Lebensjahr erhält. Eine vorbeugende antibiotische Behandlung wird empfohlen, wenn im Haushalt eines erkrankten Kindes weitere Kinder unter 4 Jahren leben, die unvollständig gegen Hib geimpft sind, oder in Kindereinrichtungen mit Kindern unter 2 Jahren die unzureichend geimpft sind und deren Mitarbeiter/innen (außer Schwangeren). seite1/1

14 Kopfläuse Erreger/Vorkommen/Übertragung Kopflausbefall ist weltweit verbreitet und kommt zu jeder Jahreszeit vor. Auch bei uns kommt es besonders in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche immer wieder zum Auftreten von Kopfläusen. Kopfläuse sind 2 bis 3 mm große Parasiten, die auf Haaren gut krabbeln und klettern können und nur von Mensch zu Mensch übertragen werden: meist durch Kopf-zu-Kopf-Kontakt, gelegentlich auch über Gegenstände, die mit dem Kopfhaar in Berührung gekommen sind wie Kopfbedeckungen, Schals, Haarbürsten, Spieltiere etc.. Ohne Wirt können sie maximal zwei bis drei Tage auf Gegenständen überleben. Kopfläuse leben ausschließlich auf dem behaarten Kopf von Menschen. Sie saugen mit ihren Mundwerkzeugen mehrmals täglich Blut aus der Kopfhaut, was zu starkem Juckreiz führen kann. Der Lebenszyklus der Läuse verläuft in drei Stadien: Ei, Larve und voll entwickelte Laus. Vom Ei bis zur ersten Eiablage einer voll entwickelten Laus dauert es i.d.r. drei Wochen. Befruchtete Weibchen heften ihre als Nissen bezeichneten ovalen ca. 0,8 mm langen Eier in der Nähe des Haaransatzes wasserunlöslich in Chitinhüllen verpackt an die Kopfhaare. Die Nissen kleben sehr fest am Haar und können nur schlecht abgestreift werden. Im Laufe ihres 3 bis 4wöchigen Lebens können die weiblichen Läuse 100 bis 150 Eier ablegen. Festgestellt wird der Befall oftmals erst, wenn sich die Kopfläuse nach einem Lebenszyklus von drei Wochen vermehrt haben und Nissen vorhanden sind. Da im Kopfhaar oft nur wenige Läuse vorhanden sind, gelingt es nicht leicht, die Läuse selbst zu entdecken. Besonders gut ist der Befall hinter den Ohren, in der Schläfenund Nackengegend zu erkennen. Meldepflicht/Empfehlungen für die Gemeinschaftseinrichtung/ Wiederzulassung Nach 34 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) besteht für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden oder dort arbeiten, ein Besuchsverbot bei Kopflausbefall. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, die Gemeinschaftseinrichtung umgehend über das Vorliegen einen Kopflausbefalles bei ihrem Kind zu unterrichten ( 34 Abs.5 IfSG). Die Gemeinschaftseinrichtung ist verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt über das Vorligen von Kopflausbefall namentlich zu unterrichten ( 34 Abs.6 IfSG). Die Gemeinschaftseinrichtung sollte die übrigen Kinder der Gruppe/Klasse sowie weitere enge Kontaktpersonen anonym über das Vorliegen von Kopflausbefall in der Einrichtung unterrichten. Durch entsprechendes Informationsmaterial werden die Erziehungsberechtigten aufgefordert, ihre Kinder auf Kopflausbefall zu untersuchen. Der 34 IfSG sieht für die Prüfung nicht unbedingt medizinische Sachkenntnisse als Voraussetzung vor. Die Eltern können selbst den Befall feststellen, führen eine geeignete Behandlung durch und bestätigen dies auf einer besonderen Mitteilung. In der Praxis wird daher nur bei anhaltendem Läusebefall ein schriftliches ärztliches Attest gefordert. Entscheidend ist somit die Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitbefall mit Läusen. Erstbefall: Für die Wiederzulassung ist eine Behandlungserklärung der Erziehungsberechtigten, nicht unbedingt eine Bescheinigung des behandelnden Arztes über eine Freiheit von Läusen erforderlich. Die Wiederzulassung ist direkt nach Durchführung der ersten von zwei erforderlichen Behandlungen möglich. > seite1/2

15 >Eine Nissenfreiheit ist nicht unbedingt erforderlich! Hierbei ist jedoch folgendes zu beachten: Der Nachweis von Nissen, die weniger als 1 bis 1,5 cm von der Kopfhaut entfernt sind und eher grau aussehende Eier in durchsichtigen Hüllen sind, stellt noch einen behandlungspflichtigen Befund dar. Diese Eier sind mit hoher Wahrscheinlichkeit noch entwicklungsfähig und können zu einer weiteren Übertragung führen. Da Larven nach 7 bis 8 Tagen aus den Eiern schlüpfen und Kopfhaare etwa 1 cm pro Monat wachsen, sind weißliche Nissen, die mehr als 1 bis 1,5 cm von der Kopfhaut entfernt am Haar kleben, bei durchgeführter sachgerechter Behandlung nicht mehr entwicklungsfähig und stellen somit keine Übertragungsgefahr mehr dar. Zweitbefall (wiederholter Befall innerhalb von 4 Wochen): Voraussetzung für die Wiederzulassung in diesem Fall ist eine Bescheinigung des behandelnden Arztes. Bei erheblichen Ausbrüchen mit Befall mehrerer Kinder in einer Einrichtung, die nicht kontrolliert werden können, kann in Absprache mit dem Gesundheitsamt Nissenfreiheit empfohlen werden. Das Gesundheitsamt legt in Abhängigkeit von der Situation die notwendigen Maßnahmen fest. Erst bei andauerndem Kopflausbefall in einer Gemeinschaftseinrichtung kann das Gesundheitsamt eigene Kontrollen anbieten oder generell die Vorlage eines ärztlichen Attestes bei den betroffenen Personen verlangen. Ziel ist es, geschlechtsreife Läuse und Larven wirksam abzutöten. Da die Nissen (Eier) nur bedingt erreicht werden, ist immer eine zweite Behandlung 8 bis 10 Tage nach der Erstbehandlung erforderlich. In diesem Zeitraum sind alle Larven aus den Eiern geschlüpft. Die Entfernung der Nissen erfolgt nach der chemischen oder physikalischen Behandlung durch gründliches Auskämmen des feuchten Haares mit einem Nissenkamm. Die Anwendung einer Pflegespülung erleichtert die Ablösung der Nissen vom Kopfhaar. Weitere Maßnahmen Große Reinigungsaktionen sind unnötig, aber: Kämme, Bürsten und Haarspangen oder Haarbänder sollten in heißer Seifenlauge mit einer feinen Bürste gereinigt werden. Kopfbedeckungen wie Mützen und Schals sowie Bettwäsche sollten so heiß wie möglich gewaschen werden. Alternativ sollten nicht waschbare Kleidungsstücke sowie Stofftiere 3 Tage in einem verschlossenen Plastikbeutel oder 24 h bei 15 C im Gefrierfach aufbewahrt werden. Polstermöbel, Kuschelecken (auch in Gemeinschaftseinrichtungen), textile Kopfstützen in Autos und alle Flächen, die mit Kopfhaar in Berührung gekommen sind, sollten gestaubsaugt werden. Behandlung Optimal ist eine Kombination von chemischen-physikalischen und mechanischen Maßnahmen. Behördlich anerkannt sind die Wirkstoffe Pyrethrum, Allethrin und Dimeticon oder ähnliche Öle. Bei Kindern unter 12 Jahre können diese Mittel ärztlich verordnet werden und werden von den Krankenkassen übernommen. seite2/2

16 Magen-Darm-Erkrankungen durch Bakterien (Yersinien Campylobacter) Erreger/Vorkommen Bei der Campylobacter-Erkrankung (auch bei Yersinien-Erkrankung) erfolgt die Infektion vornehmlich über Krankheitserreger in bestimmten Nahrungsmitteln. Über unzureichend erhitztes Fleisch, Rohmilch, aber auch über Haustiere können die Infektionen auf den Menschen übertragen werden. Infektionen durch Bakterien der Gattung Campylobacter sind weltweit verbreitet. In der warmen Jahreszeit treten diese Erkrankungen in Europa vermehrt auf. Häufig bestehen 12 bis 24 Std. vor Auftreten der typischen Darmsymptome Fieber (38 bis 40 C), Kopf-, Muskel- und Gelenkschmerzen und Müdigkeit. Die häufigsten typischen Symptome sind dann Durchfälle, Bauchschmerzen, bzw. Krämpfe, Fieber, Müdigkeit. Die Durchfälle können breiig bis massiv wässrig, nicht selten auch blutig sein. Grundsätzlich sollte ein Kind mit Zeichen einer Magen-Darm- Infektion einer Kinder-Gemeinschaftseinrichtung zum eigenen Schutz und mit Rücksicht auf die anderen Kinder solange fern bleiben bis sich sein Gesundheitszustand wieder vollständig stabilisiert hat. Eine antibiotische Therapie ist indiziert bei Patienten mit hohem Fieber, bei Verdacht auf septische Streuung und schweren klinischen Verläufen. Ansteckungsfähigkeit besteht prinzipiell, solange Erreger im Stuhl ausgeschieden werden. Inkubationszeit (Zeit zwischen Ansteckung und Auftreten der Krankheitszeichen) Die Inkubationszeit vom Kontakt zum kontaminierten Nahrungsmittel bis zum Ausbruch der Erkrankung dauert bei einer Campylobacter-Erkrankung 2 bis 7 Tage, bei einer Yersinen- Erkrankung etwa 2 bis 10 Tage. Händehygiene wichtigste Hygiene-Maßnahme!!! Informationen und Anregungen zum Thema Hygiene unter Vorrangig für alle Personen der Gemeinschaftseinrichtung ist die Einhaltung strenger Hygiene-Maßnahmen, denn nur dadurch kann eine weitere rasche Vermehrung der Krankheitserreger gestoppt werden! Das gründliche Händewaschen mit Seife aus einem Spender und das Abtrocknen der Hände mit Einmal-Papierhandtüchern nach jedem Toilettengang ist in jedem Fall erforderlich und sollte mit Kindern und Personal abgesprochen werden. Auf Sauberkeit in den Toilettenräumen ist zu achten. Erkrankte Kinder können wieder zur Gemeinschaftseinrichtung zugelassen werden, wenn der Durchfall abgeklungen ist (geformter Stuhl), das Kind nicht mehr erbricht, fieberfrei und kreislaufstabil ist und keine strenge Diät mehr benötigt. Das Urteil des behandelnden Arztes sollte deshalb von den Eltern eingeholt werden. Ein Ausschluss von Geschwisterkindern ohne Krankheitszeichen von der Gemeinschaftseinrichtung ist nicht erforderlich. seite1/1

17 Magen-Darm-Erkrankungen durch Noroviren Erreger/Vorkommen Noroviren sind weltweit verbreitet und für einen Großteil der nicht-bakteriellen ansteckenden Magen-Darm-Infektionen in Gemeinschaftseinrichtungen verantwortlich. Saisonale Gipfel von Epidemien werden in den Monaten Oktober bis März beobachtet. Das ursprünglich nach der amerikanischen Stadt Norwalk benannte Virus verbreitet sich von Mensch zu Mensch durch fäkal-orale Schmierinfektion, durch Kontakt mit verunreinigten Gegenständen oder Erbrochenem oder durch Verzehr kontaminierter Lebensmittel. Die Infektiosität ist sehr hoch, zur Ansteckung genügen wahrscheinlich 10 bis 100 Viruspartikel. Die Erkrankten leiden meist an schwallartigem Erbrechen, wässrigen Durchfällen und Bauchkrämpfen. Zu Anfang der Erkrankung bestehen oft Erkältungssymptome, gelegentlich auch mäßiges Fieber. Die klinischen Symptome klingen meist nach 12 bis 48 Stunden wieder ab. Bei Säuglingen und Kleinkindern besteht die Gefahr einer Dehydratation (Austrocknung durch den Flüssigkeitsverlust). Inkubationszeit (Zeit zwischen Ansteckung und Auftreten der Krankheitszeichen) Die Inkubationszeit beträgt 6 bis 50 Stunden. Die Ansteckungsfähigkeit besteht, solange Erreger mit dem Stuhl ausgeschieden werden, i.d.r. für 7 bis 14 Tage. Bei Frühgeborenen und Kindern mit Immundefekten kann das Virus auch über Wochen bis Monate durch den Stuhl ausgeschieden werden. Händehygiene wichtigste Hygiene-Maßnahme!!! Informationen und Anregungen zum Thema Hygiene unter Nur durch die Einhaltung strenger Hygiene-Maßnahmen kann eine weitere rasche Vermehrung der Krankheitserreger gestoppt werden. Das gründliche Händewaschen mit Seife aus einem Spender und das Abtrocknen mit Einmal-Papierhandtüchern nach jedem Toilettengang ist in jedem Fall erforderlich und sollte mit den Kindern und dem Personal abgesprochen werden. In Ausbruchssituationen ist die Desinfektion mit dem Gesundheitsamt abzusprechen. Erkrankte Kinder können in der Regel 48 Std. nach Abklingen der Krankheitszeichen wieder zur Gemeinschaftseinrichtung zugelassen werden, d.h. wenn der Durchfall abgeklungen ist, das Kind nicht mehr erbricht, fieberfrei und kreislaufstabil ist und keine strenge Diät mehr benötigt. Ein schriftliches Attest ist nicht erforderlich. Ein Ausschluss von Geschwisterkindern ohne Krankheitszeichen ist nicht erforderlich. Erkranktes Personal sollte auch bei geringsten gastroenteritischen Beschwerden von der Arbeit freigestellt werden und frühestens zwei Tage nach Ende der klinischen Symptome die Arbeit wieder aufnehmen. > seite1/2

18 > Die Desinfektion von Händen und Wickeltischen ist nach jeder Benutzung notwendig, ebenso ist die Desinfektion aller Kontaktflächen (Türklinken, Toilettensitze, Zieh- und Druckvorrichtungen etc.) täglich erforderlich. Beim Aufwischen von Erbrochenem oder Stuhl sollten Mundschutz und Einmalhandschuhe getragen werden. seite2/2

19 Magen-Darm-Erkrankungen durch Salmonellen Erreger/Übertragung Bei der Salmonellen-Erkrankung erfolgt die Infektion vornehmlich über Krankheitserreger in bestimmten Nahrungsmitteln, z.b. in unzureichend erhitztem Fleisch (z. B. Geflügel, Hackfleisch, Rohwurstsorten wie z. B. frische Mettwurst sowie Fleischsalate), in Milch- und Ei-Produkten, z.b. Speiseeis oder Mayonnaise. Salmonellosen des Menschen sind weltweit verbreitet. Die Salmonellose manifestiert sich meist als akute Darmentzündung mit plötzlich einsetzendem Durchfall, Kopf- und Bauchschmerzen, Unwohlsein und manchmal Erbrechen. Häufig tritt leichtes Fieber auf. Die Symptome halten oft über mehrere Tage an. Die Ansteckung erfolgt überwiegend über die Krankheitserreger in der befallenen Speise. Eine direkte Übertragung von einer erkrankten Person auf gesunde Personen ist sehr selten. Die Inkubationszeit vom Kontakt zum kontaminierten Nahrungsmittel bis zum Ausbruch der Erkrankung dauert bei der Salmonellen- Erkrankung 6 bis 72 Std. Ansteckungsfähigkeit besteht prinzipiell solange wie Erreger im Stuhl ausgeschieden werden. Ein Ausscheider ohne Krankheitszeichen stellt bei richtiger Einhaltung hygienischer Maßnahmen praktisch keine Infektionsquelle für seine Umgebung dar. So scheiden viele Menschen Salmonellen im Stuhl aus ohne dies überhaupt zu wissen. Händehygiene wichtigste Hygiene-Maßnahme!!! Informationen und Anregungen zum Thema Hygiene unter Vorrangig für alle Personen der Gemeinschaftseinrichtung ist die Einhaltung strenger Hygiene-Maßnahmen, denn nur dadurch kann eine weitere rasche Vermehrung der Krankheitserreger gestoppt werden! Das gründliche Händewaschen mit Seife aus einem Spender und das Abtrocknen der Hände mit Einmal-Papierhandtüchern nach jedem Toilettengang, nach Kontakt mit vermutlich kontaminierten Gegenständen, Windeln, Nahrungsmitteln (z. B. Geflügel) und vor der Zubereitung von Speisen, ist in jedem Fall erforderlich und sollte mit dem Personal abgesprochen werden. Auf Sauberkeit der Toilettenräume ist zu achten. Dauerausscheider von Krankheitserregern, die vom Gesundheitsamt die Erlaubnis zum Besuch der Gemeinschaftseinrichtung erhalten haben, sollen sich nicht an der Zubereitung der Mahlzeiten beteiligen. Erkrankte Kinder können wieder zur Gemeinschaftseinrichtung zugelassen werden, wenn der Durchfall abgeklungen ist (geformter Stuhl), das Kind nicht mehr erbricht, fieberfrei und kreislaufstabil ist und keine strenge Diät mehr benötigt. Bei Kindern, die Kontakt zu Säuglingen unter einem Jahr haben, ist es empfehlenswert, eine Wiederzulassung erst nach 1 bis 2 negativen Stuhlproben vorzunehmen. Empfohlene Maßnahmen Bei Auftreten einer Salmonellenerkrankung in einer Gemeinschaftseinrichtung ist das zuständige Gesundheitsamt einzuschalten. Die Eltern der anderen Kinder sowie das Personal der Gemeinschaftseinrichtung sollen über die Erkrankung in- > seite1/2

20 > formiert werden. Ein Ausschluss von Geschwisterkindern ohne Krankheitszeichen von der Gemeinschaftseinrichtung ist nicht erforderlich. Bei Verdacht auf Übertragung durch bestimmte Lebensmittel muss die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde sofort in Kenntnis gesetzt werden. seite2/2

21 Magen-Darm-Erkrankungen durch Rotaviren Erreger/Vorkommen Rotaviren sind weltweit verbreitet. Sie verbreiten sich von Mensch zu Mensch durch fäkal-orale Schmierinfektion, durch Handkontakt mit verunreinigten Gegenständen oder Erbrochenem, aber auch über verunreinigte Lebensmittel und verunreinigtes Wasser. Rotaviren können außerhalb des menschlichen Körpers wochenlang überleben, 10 bis 100 Viren genügen zur Ansteckung. Rotaviren sind neben Noroviren die häufigste Ursache viraler Darminfektionen bei Kindern, der Häufigkeitsgipfel liegt bei 6 bis 24 Monate. Die Erkrankung tritt saisonal gehäuft auf und ist in den Monaten Februar bis April am höchsten. Die Erkrankten leiden an akuten wässrigen Durchfällen, Bauchschmerzen, Erbrechen und oft hohem Fieber. Zu Anfang der Erkrankung bestehen oft Erkältungssymptome. Meistens klingen die Krankheitszeichen innerhalb weniger Tage wieder rasch ab. Im Stuhl findet man oft Schleimbeimengungen. Bei Säuglingen und Kleinkindern kommt es häufiger als bei älteren Kindern zu einer Dehydratation (Austrocknung durch den hohen Flüssigkeitsverlust). Die Ansteckungsfähigkeit besteht, solange Erreger im Stuhl ausgeschieden werden, in der Regel für die Dauer von 8 Tagen (bei Frühgeborenen und Kindern mit Immundefekten auch über Monate). Inkubationszeit (Zeit zwischen Ansteckung und Auftreten der Krankheitszeichen) Die Inkubationszeit beträgt 1 bis 3 Tage. Händehygiene wichtigste Hygiene-Maßnahme!!! Information und Anregungen zum Thema Hygiene unter Eine Impfung gegen Rotaviren ist bei jungen Säuglingen möglich, muss aber im Einzelfall entschieden werden und ist bisher von der Ständigen Impfkommission (STIKO) nicht allgemein empfohlen. Vorrangig für alle Personen der Gemeinschaftseinrichtung ist die Einhaltung strenger Hygiene-Maßnahmen, denn nur dadurch kann eine weitere rasche Vermehrung der Krankheitserreger gestoppt werden! Das gründliche Händewaschen mit Seife aus einem Spender und das Abtrocknen der Hände mit Einmal-Papierhandtüchern nach jedem Toilettengang ist in jedem Fall erforderlich und sollte mit Kindern und Personal abgesprochen werden. Eine Hände-Desinfektion mit einem alkoholischen Desinfektionsmittel und die Desinfektion der Toiletten ist mit dem Gesundheitsamt abzusprechen. Erkrankte Kinder können 3 Tage nachdem die Krankheitszeichen abgeklungen sind wieder zur Gemeinschaftseinrichtung zugelassen werden, d.h. wenn der Durchfall beendet ist (geformter Stuhl), das Kind nicht mehr erbricht, fieberfrei und kreislaufstabil ist und keine strenge Diät mehr benötigt. Ein Ausschluss von Geschwisterkindern ohne Krankheitszeichen von der Gemeinschaftseinrichtung ist nicht erforderlich. seite1/1

22 Masern Erreger/Übertragung Masern sind eine hoch ansteckende virusbedingte Erkrankung, die nur beim Menschen vorkommt. Die Viren werden durch das Einatmen infektiöser Tröpfchen, die beim Sprechen, Husten und Niesen entstehen, übertragen. Es kommt bereits nach kurzer Kontaktzeit bei fast allen nichtimmunen Personen zu einer Infektion. Etwa 95 % der Infizierten entwickeln. Masernausbrüche treten in Europa in letzter Zeit wieder gehäuft auf. Die Erkrankung verläuft in zwei Phasen: Nach der Ansteckung beginnt meist nach acht bis zwölf Tagen die Erkrankung mit Fieber, Husten, Schnupfen, Augenentzündungen und Rötung am Gaumen und Rachen sowie häufig auch Durchfall. Beweisend für die Infektion sind die auf der Mundschleimhaut erkennbaren kalkspritzerartigen, weißen Flecken (Koplik-Flecken). Meist am 14. bis 15. Tag tritt das typische Masern-Exanthem auf (bräunlich-rosafarbene Hautflecken, beginnend im Gesicht und hinter den Ohren) das etwa für vier bis sieben Tage bestehen bleibt. Auch wenn die akute Erkrankung bereits überstanden ist, können verschiedene Folgeerkrankungen (Mittelohr-, Lungen- oder Hirnentzündung) auftreten. Sehr selten ist die gefürchtete Subakute Sklerosierende Panenzephalitis (SSPE), die nach Jahren unter Hirnabbau zum Tod führt. Für immungeschwächte Menschen (z.b. unter einer Chemotherapie) sind Masern akut lebensbedrohlich. Ein an Masern Erkrankter ist etwa vom fünften Tag vor bis vier Tage nach Auftreten des Exanthems ansteckend. Er kann also etwa acht bis zwanzig Tage nach Ansteckung infektiös sein! Dabei ist die Ansteckung unmittelbar vor Ausbruch des Exanthems am größten. Inkubationszeit (Zeit zwischen Ansteckung und Auftreten der Krankheitszeichen) Die Inkubationszeit beträgt in der Regel 8 bis 14 Tage. Wer einmal an Masern erkrankt war, ist lebenslang vor einer Ansteckung geschützt. Ansonsten ist die Impfung der einzige Schutz! Derzeit ist eine Kombinationsimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat öffentlich empfohlen. Die zweite Impfung sollte bis zum Ende des 2. Lebensjahres erfolgt sein. Eine Altersbegrenzung für die Impfempfehlung existiert nicht, so dass sich auch ältere Kinder, Heranwachsende und Erwachsene gegen Masern impfen lassen können. Empfohlen wird eine Impfung auch für Ungeimpfte oder nur einmal geimpfte Kinder und Jugendliche sowie andere gefährdete Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen Kontakt zu Masernerkrankten hatten. Die Impfung sollte möglichst innerhalb von 3 Tagen nach dem Kontakt erfolgen. Desweiteren kann eine Immunglobulingabe für gefährdete Personen mit hohem Komplikationsrisiko und für Schwangere erwogen werden. Nach 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Kinder Schulen und Kindertageseinrichtungen nicht besuchen, wenn sie an Masern erkrankt oder dessen verdächtig sind. Eltern müssen die entsprechende Einrichtung über eine Masern-Erkrankung informieren, die Leitung der Einrichtung muss sie dem Gesundheitsamt melden. Gemeinschaftseinrichtungen dürfen erst nach Abklingen der klinischen Symptome, jedoch frühestens am 5. Tag nach Auftreten des Exanthems wieder besucht werden. > seite1/2

23 > Ein schriftliches ärztliches Attest ist hierfür nicht erforderlich. Personen, die im selben Haushalt wie eine an Masern erkrankte (oder erkrankungsverdächtige) Person leben, zum Beispiel Geschwister, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen für die Dauer von 14 Tagen nach der Exposition nicht besuchen, es sei denn, es besteht ein zweimaliger Impfschutz oder eine frühere Masern-Erkrankung wird ärztlich bestätigt. Empfohlene Maßnahmen Auch unabhängig von Masernausbrüchen empfiehlt der Öffentliche Gesundheitsdienst für alle Kinder die zweimalige Impfung gegen Masern (als Kombinationsimpfstoff Masern, Mumps, Röteln und ggf. Windpocken). Überprüfen Sie deshalb Ihren Impfstatus und den Ihrer Kinder anhand des Impfausweises und lassen Sie fehlende Impfungen komplettieren. seite2/2

24 Meningokokken Erreger/Vorkommen Meningokokken (Neisseria meningitidis) sind Bakterien, die sich beim Menschen im Nasen-Rachen Raum ansiedeln und dort bei bis zu 10% der gesunden Menschen nachweisbar sind. Sie treten weltweit auf, kommen aber in verschiedenen Untergruppen vor. Erkrankungen in Deutschland sind etwa zu 2/3 durch den Serotyp B, zu etwa 1/3 durch den Serotyp C verursacht. Meningokokken können unter bestimmten Umständen die Schleimhautbarriere durchdringen und eine schwere Infektion auslösen (Sepsis, Hirnhautentzündung). Meningokokken-Erkrankungen beginnen plötzlich und meist aus völligem Wohlbefinden heraus. Es gibt zwei Verläufe: 1. Meningitis (Hirnhautentzündung) mit Kopfschmerzen, Fieber, Schüttelfrost, Erbrechen, Nackensteifigkeit, schwerstem Krankheitsgefühl, neurologischen Störungen bis hin zur Bewusstlosigkeit (Koma). Diese Symptome sind umso schwieriger zu erkennen, je jünger das Kind ist. 2. Sepsis, (eine Überschwemmung des gesamten Körpers durch die Bakterien) Sie kann sich innerhalb von Stunden entwickeln. Hier stehen Fieber und die rasche Verschlechterung des Allgemeinbefindens im Vordergrund. Weitere Alarmzeichen sind Kreislaufkollaps und Sichtbarwerden von Einblutungen in die Haut. Kleinste rote Punkte in der Haut, später dann größere Blutergüsse am ganzen Körper sind bereits gefährliche Anzeichen einer fortgeschrittenen Erkrankung und bedürfen dringend intensivmedizinischer Behandlung im Krankenhaus. Bei fortgeschrittener Erkrankung kommt es zum Kreislaufversagen, inneren Blutungen, Durchblutungsstörungen der Extremitäten und ohne eine rechtzeitige intensivmedizinische Behandlung führt dies immer zum Tod des Patienten. Da die Keime gewöhnlich außerhalb des Körpers rasch absterben, ist für eine Infektion ein enger Kontakt erforderlich. Meningokokken werden durch Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch übertragen. Inkubationszeit (Zeit zwischen Ansteckung und Erkrankungsbeginn) Die Inkubationszeit beträgt beträgt 2 bis 10 Tage, in der Regel 3 bis 4 Tage. Mittlerweile gibt es Impfstoffe gegen Meningokokken für verschiedene Altersguppen. Seit Juli 2006 ist die Impfung gegen Meningokokken C mit Beginn des zweiten Lebensjahres von der STIKO empfohlen. Seither sind die meisten Kinder dieser Altersgruppe geimpft. Leider schützt diese Impfung nur vor dem selteneren Typ C, nicht gegen den häufigeren Typ B. Auch gegen weitere Typen, die in Mitteleuropa eine geringe Rolle spielen, können inzwischen Kinder und Erwachsene geimpft werden. Bei engem Kontakt zu einem Erkrankungsfall, können mit einer sofortigen antibiotischen Prophylaxe (Rifampicin, Ciprofloxacin oder Ceftriaxon) die Meningokokken auf den Schleimhäuten abgetötet werden. Näheres veranlasst das Gesundheitsamt in enger Kooperation mit den Kliniken, niedergelassenen Ärzten, Kontaktpersonen und Gemeinschaftseinrichtungen. > seite1/2

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