Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. Art. 431 ff. CRR

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1 Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. Art. 431 ff. CRR zum 31. Dezember 2014 der Land Regierungsbezirk Kreissparkasse Köln Nordrhein-Westfalen Köln

2 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 3 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG)... 4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR)... 6 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR)... 6 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR)... 6 Risikomanagement (Art. 435 CRR)... 7 Angaben zum Risikomanagement und Risikoprofil (Art. 435 Abs. 1 CRR)... 7 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 Abs. 2 CRR)... 7 Eigenmittel (Art. 437 CRR)... 9 Eigenkapitalüberleitungsrechnung... 9 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Art und Beträge der Eigenmittelelemente Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) Angaben zur Struktur des Kreditportfolios Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge Inanspruchnahme von ECAI (Art. 444 CRR) Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) Risiko aus Verbriefungspositionen (Art. 449 CRR) Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Marktrisiko (Art. 445 CRR) Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Anhang A Eigenmittelelemente Anhang B Hauptmerkmale der Instrumente Anhang C Vertragsbedingungen der Instrumente Seite 2

3 Abkürzungsverzeichnis Abs. Absatz AGG Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Art. Artikel BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bzw. beziehungsweise CRR Capital Requirements Regulation CVA Credit Valuation Adjustment (Kontrahentenrisiko im Derivategeschäft) ECAI External Credit Assessment Institution (in Europa zugelassene Ratingagenturen) ff. folgende GuV Gewinn- und Verlustrechnung HGB Handelsgesetzbuch i.v.m. in Verbindung mit IRB-Ansatz Auf internen Ratings basierender Ansatz k.a. keine Angabe (ohne Relevanz) KWG Kreditwesengesetz MaRisk Mindestanforderungen an das Risikomanagement Mio. Millionen NRW Nordrhein-Westfalen OGA Organismus für gemeinsame Anlagen SolvV Solvabilitätsverordnung u. a. unter anderem VaR Value at Risk (Standardrisikomaß für eine Finanzposition) z. B. zum Beispiel Seite 3

4 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat im Jahr 2004 die aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken überarbeitet. Das Grundkonzept dieser Eigenkapitalvereinbarung (Basel II) besteht aus drei sich gegenseitig ergänzenden Säulen, um die Stabilität des nationalen und internationalen Bankensystems besser abzusichern. Mit der Säule 3 verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern Informationen über den Anwendungsumfang, das Kapital, das Risiko, den Risikoanalyseprozess und somit die Kapitaladäquanz einer Bank zugänglich gemacht werden. Die Säule 3 ergänzt die Mindesteigenkapitalanforderungen (Säule 1) und das aufsichtsrechtliche Überprüfungsverfahren (Säule 2). In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der Säule 3 zum 1. Januar 2007 mit dem neuen 26a KWG und der Einführung der SolvV in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der CRR, die die bisherigen nationalen Vorgaben ablösen. Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses. Die nachfolgenden Ausführungen enthalten die Angaben zum Anwendungsbereich der Offenlegung gemäß Art. 431, 436 und 13 CRR sowie nach 26a Abs. 1 Satz 1 KWG. Die Offenlegung erfolgt gruppenbezogen. Die Kreissparkasse Köln ist das übergeordnete Unternehmen der Institutsgruppe. Sie erstellt und koordiniert die aufsichtsrechtliche Konsolidierung. Der Vorstand der Sparkasse hat eine gruppenweite Geschäfts- und Risikostrategie festgelegt. Zwischen der Kreissparkasse Köln und der KSK Köln Beteiligungsgesellschaft mbh besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Derartige Verträge bestehen ebenfalls jeweils zwischen der KSK Köln Beteiligungsgesellschaft mbh und der KSK-Finanzvermittlung GmbH, der KSK-Immobilien GmbH und der SOLUM Facility Management GmbH. Für den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis wendet die Institutsgruppe die Ausnahmeregelung des Art. 19 CRR an. Deshalb werden 11 gruppenangehörige Unternehmen nicht konsolidiert. Nachstehende Tabelle zeigt die wesentlichen Unternehmen der Institutsgruppe und ihre aufsichtsrechtliche Behandlung. Seit dem Geschäftsjahr 2014 erstellt die Kreissparkasse Köln keinen handelsrechtlichen Konzernabschluss mehr. Seite 4

5 Name Aufsichtsrechtliche Behandlung Konsolidierung Abzugs- risikogewichtetmethode voll quotal Beteiligungen Konsolidierung nach HGB voll At-Equity Finanzunternehmen KSK Köln Beteiligungsgesellschaft mbh KSK-Wagniskapital GmbH PARETO GmbH x x x Sonstige Kredit-Serviceagentur Rheinland in Siegburg GmbH & Co. KG KSK-FinanzVermittlung GmbH KSK-Immobilien GmbH SOLUM Facility Management GmbH x x x x Die oben genannten Finanzunternehmen sind wie folgt tätig: Die KSK Köln Beteiligungsgesellschaft mbh und die KSK-Wagniskapital GmbH sind Holdinggesellschaften, in denen Beteiligungen und verbundene Unternehmen zur Erfüllung von Sparkassenaufgaben und renditeorientierte Beteiligungen gehalten werden. Die PARETO GmbH ist eine Holdinggesellschaft, deren Beteiligungen und verbundene Unternehmen als Projektgesellschaften in erster Linie Bauentwicklungs- und Baumanagementleistungen an Personen und Unternehmen außerhalb der Institutsgruppe erbringen. Die aufgeführten sonstigen Unternehmen sind Dienstleistungsunternehmen mit folgenden Aufgaben: Die Kredit-Serviceagentur Rheinland in Siegburg GmbH & Co. KG übernimmt für die Kreissparkasse Köln die Kredit- und Leasingsachbearbeitung sowohl für das Neu- als auch für das Bestandsgeschäft. Die SOLUM Facility Management GmbH bietet Leistungen im ganzheitlichen Immobilienmanagement, zum Beispiel in den Bereichen Gebäudemanagement und Immobilienverwaltung, Bauen und Immobilienbewertung, Sicherheitstechnik sowie Catering. Der Institutsgruppe Kreissparkasse Köln gehören neben der Kreissparkasse Köln keine weiteren Kreditinstitute an, so dass die Möglichkeit der Übertragung von Finanzmitteln oder haftendem Eigenkapital innerhalb der Gruppe nicht besteht. Aus diesem Grunde kann es auch zu keiner Kapitalunterdeckung bei Tochtergesellschaften kommen. Seite 5

6 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Der vorliegende Offenlegungsbericht wird auf der Internetseite der Kreissparkasse Köln ( zum Abruf bereitgestellt. Er bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes jederzeit und ohne Einschränkungen oder Registrierung zugänglich. Auf Offenlegungsanforderungen, die durch die Veröffentlichung an einer anderen Stelle erfüllt werden, wird in dem betreffenden Kapitel ausdrücklich hingewiesen. Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) Für die Offenlegung der Informationen nach Art. 431 ff. der CRR ist ein mindestens jährlicher Rhythmus vorgeschrieben. Die Kreissparkasse Köln hat die in Art. 433 CRR dargelegten Merkmale geprüft und dabei festgestellt, dass keine Ansatzpunkte für eine teilweise oder vollständige häufigere Offenlegung vorliegen. Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Folgende Offenlegungsanforderungen besitzen aktuell keine Relevanz für die Sparkasse: Art. 440 CRR (Antizyklische Kapitalpuffer sind ab dem Jahr 2016 aufzubauen.) Art. 441 CRR (Die Kreissparkasse Köln ist kein global systemrelevantes Institut.) Art. 451 CRR (Angaben zur Verschuldung sind ab dem Jahr 2015 offenzulegen.) Art. 452 CRR (Für die Ermittlung des Kreditrisikos wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der Kreditrisikostandardansatz zugrunde gelegt.) Art. 454 CRR (Die Kreissparkasse Köln verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken.) Art. 455 CRR (Das Marktrisiko wird durch aufsichtsrechtliche Standardverfahren ermittelt. Eigene interne Risikomodelle kommen nicht zum Einsatz.) Die Offenlegungsanforderungen zur Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) werden nicht in diesem, sondern in einem eigenständigen Bericht erfüllt. Dieser wird ebenfalls auf der institutseigenen Internetseite veröffentlicht. Seite 6

7 Risikomanagement (Art. 435 CRR) Angaben zum Risikomanagement und Risikoprofil (Art. 435 Abs. 1 CRR) Die Risikolage der Institutsgruppe wird maßgeblich durch die Geschäftstätigkeit des übergeordneten Einzelinstituts Kreissparkasse Köln bestimmt. Die Informationen zum Risikomanagement und Risikoprofil können deshalb dem handelsrechtlichen Lagebericht unter der Rubrik Chancen- und Risikobericht entnommen werden. Dieser wird im Rahmen des Jahresabschlusses zur Veröffentlichung beim elektronischen Bundesanzeiger ( eingereicht. Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 Abs. 2 CRR) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Mandate des Leitungsorgans Anzahl der Anzahl der Leitungsfunktionen Aufsichtsfunktionen Ordentliche Mitglieder des Vorstands 0 11 Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats 3 1 In der Tabelle sind Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. Auswahl und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind in den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Sparkassengesetz des Landes NRW beschrieben. Danach ist der Verwaltungsrat unter anderem zuständig für die Bestellung, die Wiederbestellung, die Ablehnung der Wiederbestellung und die Abberufung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Vorstandes sowie für die Berufung und Abberufung der dem Vorstand vorsitzenden Person und deren Stellvertreterin. Die Bestellung und Wiederbestellung von Mitgliedern des Vorstandes durch den Verwaltungsrat bedarf der Genehmigung der Vertretung des Trägers. Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Vorstandes werden auf die Dauer von bis zu fünf Jahren bestellt. Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus sind bei den Entscheidungen die Vorgaben des AGG sowie die grundlegenden Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW zu beachten. Bei gleicher Eignung erfolgt die Besetzung von Vorstandspositionen entsprechend des AGG mit einem Vertreter des unterrepräsentierten Geschlechts. Seite 7

8 Der Hauptausschuss unterstützt als sparkassengesetzlich bestimmter Ausschuss den Verwaltungsrat bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung eines Vorstandspostens. Dabei wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische (z. B. Hochschulstudium, Lehrinstitut) und praktische (z. B. Kreditentscheidungskompetenz, eigenverantwortliche Mitwirkung Gesamtbanksteuerung) Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung (z. B. langjährige leitende Tätigkeit) vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden einschließlich der Arbeitnehmervertreter durch die Vertretung des Trägers der Sparkasse gewählt. Diese wählt eines ihrer Mitglieder oder den Hauptverwaltungsbeamten eines Zweckverbandsmitgliedes zum vorsitzenden Mitglied des Verwaltungsrates der Sparkasse. Die Mitglieder des Verwaltungsrates verfügen über ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse und besuchen zudem u. a. zur weiteren Vertiefung der Sachkunde Schulungen an der Sparkassenakademie bzw. verfügen über langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter der Sparkasse. Die Vorgaben des BaFin- Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund der sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich. Angaben zum Risikoausschuss Ein nach dem Sparkassengesetz NRW erforderlicher separater Risikoausschuss besteht seit dem Jahr Im Berichtsjahr haben elf Sitzungen stattgefunden. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht unter der Rubrik Chancen- und Risikobericht offengelegt. Seite 8

9 Eigenmittel (Art. 437 CRR) Eigenkapitalüberleitungsrechnung In der nachfolgenden Tabelle ist dargestellt, wie die aufsichtsrechtlichen Kapitalpositionen aus den relevanten Bilanzpositionen übergeleitet werden. Dabei stammen die Daten aus dem geprüften Jahresabschluss 2014 der Kreissparkasse Köln sowie der aufsichtsrechtlichen Institutsmeldung und der Institutsgruppenmeldung zu den Eigenmitteln per Handelsbilanz der Kreissparkasse Köln zum Passivposition Bilanzwert Seite 9 Hartes Kernkapital Mio. Euro Ergänzungskapital Mio. Euro Hartes Kernkapital Mio. Euro Ergänzungskapital Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro 9. Nachrangige 209,4-97,6 1) 111,8 111,8 Verbindlichkeiten 10. Genussrechtskapital 18,4-3,5 1) 14,9 14,9 11.Fonds für 321,7-215,1 2) 106,6 106,6 allgemeine Bankrisiken 12. Eigenkapital ca) Sicherheitsrücklage 1.437,6 1437,6-0,3 4) 1.437,3 d) Bilanzgewinn 53,6-53,6 3) Sonstige Überleitungskorrekturen: Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Artikel Übergangsvorschriften 62, Buchstabe c) CRR): (Art. 484 Abs. 5 CRR): Immaterielle Vermögensgegenstände (Artikel 4 Absatz 1 Nummer 115 Überleitung I Eigenmittel des Instituts am Meldestichtag Überleitung II 145,4-1,9 5) 143,4 54,6-19,2 5) 35,4-12,5-12,5 Eigenmittel der Institutsgruppe am Meldestichtag ,7 326,7-21, ,5 305,5 Erläuterung zu Überleitung I: 1) Abzug aus der Amortisierung nachrangiger Verbindlichkeiten und Genussrechtskapital (Art. 476 bis 478, 481 CRR) sowie handelsrechtlich abgegrenzter Zinsen 2) Abzug der Zuführung (159,5 Mio. EUR) wegen Anrechnung als Eigenmittel erst nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr (Art. 26 Abs. 1 Buchstabe f) CRR) und Abzug (55,6 Mio. EUR) zweckgebundener Beträge (Art. 26, Abs. 1 Satz 2 CRR) 3) Der Bilanzgewinn wird erst mit Feststellung des Jahresabschlusses der Sicherheitsrücklage zugeführt und kann erst dann aufsichtlich den Eigenmitteln zugerechnet werden Erläuterung zu Überleitung II: 4) Kapitalkonsolidierung 5) Konsolidierung gruppeninterner Transaktionen

10 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Die Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen der Instrumente sind in den Anhängen B (Hauptmerkmale) und C (Bedingungen) dieses Offenlegungsberichtes dargestellt. Die Angaben erfolgen gemäß Art. 437 Abs. 1 Buchstabe b) und c) CRR in Verbindung mit Art. 3 und Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013. Art und Beträge der Eigenmittelelemente Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelinstrumente ist dem Anhang A zu diesem Offenlegungsbericht zu entnehmen. Die Angaben erfolgen gemäß Art. 437 Abs. 1 Buchstabe d) und e) CRR in Verbindung mit Art. 4 und Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013. Alle Kapitalquoten werden auf der Grundlage von Art. 92 CRR ermittelt, so dass Angaben zu Art. 437 Abs. 1 Buchstabe f entfallen. Seite 10

11 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Die Eigenkapitalanforderungen der CRR für das Kreditrisiko, das operationelle Risiko sowie das Risiko von Marktwertverlusten durch Bonitätsverschlechterungen von Kontrahenten (CVA-Risiko) ergeben sich aus der folgenden Aufstellung: Eigenkapitalanforderung Mio. Euro Kreditrisiko Standardansatz 918,2 - Zentralstaaten oder Zentralbanken 0,0 - Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0,2 - Öffentliche Stellen 0,3 - Multilaterale Entwicklungsbanken 0,0 - Internationale Organisationen 0,0 - Institute 9,5 - Unternehmen 370,3 - Mengengeschäft 148,1 - Durch Immobilien besicherte Positionen 282,3 - Ausgefallene Positionen 28,5 - Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 12,4 - Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 2,2 - Verbriefungspositionen 0,6 - Investmentfonds (OGA-Fonds) 9,5 - Beteiligungspositionen 38,4 - Sonstige Positionen 15,9 Operationelles Risiko - Basisindikatoransatz 92,9 CVA-Risiko - Standardmethode 5,4 Bezüglich der Ansätze zur Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals wird auf die Ausführungen zur Risikotragfähigkeit in der Chancen- und Risikoberichterstattung innerhalb des Lageberichtes verwiesen. Art. 438 Buchstabe b) CRR findet keine Anwendung, da von der Aufsichtsbehörde keine Kapitalaufschläge gefordert wurden. Seite 11

12 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) Angaben zur Struktur des Kreditportfolios Gesamtbetrag der Risikopositionen (Art. 442 Buchstabe c) CRR) Das Adressenausfallrisiko beinhaltet das Verlustrisiko der Institutsgruppe Kreissparkasse Köln aufgrund des Ausfalls eines Geschäftspartners. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag von insgesamt ,4 Mio. Euro untergliedert sich in bilanzielle Geschäfte (22.428,6 Mio. Euro), außerbilanzielle Aktiva (4.875,0 Mio. Euro) und derivative Instrumente (555,8 Mio. Euro). Beteiligungen und Verbriefungen werden separat ausgewiesen und sind in den nachfolgenden Tabellen nicht enthalten. Zur Ermittlung des Gesamtbetrages der Risikopositionen werden aufsichtsrechtliche Vorgaben umgesetzt. Gemäß Art. 111 CRR werden die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte jeweils mit ihren Buchwerten, nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung, ausgewiesen. Bei derivativen Positionen ist der Kreditäquivalenzbetrag maßgebend. Die folgende Übersicht zeigt den Gesamtbetrag der Risikopositionen, aufgeschlüsselt nach den für den Standardansatz vorgegebenen Risikopositionsklassen und als Jahresdurchschnittswerte 2014: Risikopositionsklassen Jahresdurchschnitt 2014 Mio. Euro Zentralstaaten oder Zentralbanken 308,2 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 3.865,7 Öffentliche Stellen 315,7 Multilaterale Entwicklungsbanken 72,9 Internationale Organisationen 170,0 Institute 1.336,2 Unternehmen 6.232,6 Mengengeschäft 5.471,3 Durch Immobilien besicherte Positionen 9.138,7 Ausgefallene Positionen 310,2 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 175,1 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 372,8 Investmentfonds (OGA-Fonds) 217,0 Sonstige Positionen 282,0 Gesamt ,4 Seite 12

13 Geografische Verteilung der Risikopositionen (Art. 442 Buchstabe d) CRR) Die Forderungen werden in dem Land ausgewiesen, dem das wirtschaftliche Risiko zuzuordnen ist. Dabei kommt die regionale Ausrichtung der Sparkasse mit Konzentration auf den Heimatmarkt zum Ausdruck. EWR ohne Deutschland Risikopositionsklassen, Stand Deutschland sonstige Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Zentralstaaten oder Zentralbanken 130,6 0,0 0,0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 3.867,7 0,0 0,0 Öffentliche Stellen 273,0 0,0 0,0 Multilaterale Entwicklungsbanken 0,3 63,3 0,0 Internationale Organisationen 1,4 87,7 62,1 Institute 898,2 212,8 72,8 Unternehmen 5.906,5 112,6 5,1 Mengengeschäft 4.642,2 10,3 7,8 Durch Immobilien besicherte Positionen ,3 57,3 24,9 Ausgefallene Positionen 304,7 3,0 0,0 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 103,2 20,7 24,7 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 96,8 183,5 0,0 Investmentfonds (OGA-Fonds) 208,9 0,0 0,0 Sonstige Positionen 316,0 0,0 0,0 Gesamt ,8 751,2 197,4 Seite 13

14 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen (Art. 442 Buchstabe e) CRR) Nach der Systematik der Wirtschaftszweige wird jedem Kunden die seiner Zugehörigkeit oder Tätigkeit entsprechende Branche zugeordnet. Finanzinstitute und öffentlicher Sektor, Stand Banken Öffentliche Haushalte Offene Investmentvermögen Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Zentralstaaten oder Zentralbanken 130,6 0,0 0,0 0,0 0,0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0,0 0, ,0 10,7 0,0 Öffentliche Stellen 199,0 0,0 1,9 2,9 0,0 Multilaterale Entwicklungsbanken 63,6 0,0 0,0 0,0 0,0 Internationale Organisationen 0,0 0,0 63,6 0,0 0,0 Institute 1.183,7 0,0 0,0 0,0 0,0 Unternehmen 0,2 72,0 0,0 69,6 0,0 Davon KMU: 0,0 16,2 0,0 14,3 0,0 Durch Immobilien besicherte Positionen 0,0 19,5 0,0 21,9 0,0 Davon KMU: 0,0 13,1 0,0 12,3 0,0 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 0,0 1,1 0,0 0,0 0,0 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 280,4 0,0 0,0 0,0 0,0 Investmentfonds (OGA- Fonds) 0,0 209,0 0,0 0,0 0,0 Sonstige Positionen 0,0 0,0 0,0 0,0 315,9 Gesamt 1.857,5 301, ,5 105,1 315,9 Seite 14

15 Industrieunternehmen, Stand Baugewerbe Energie u. Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau, Land- u. Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Verarbeitendes Gewerbe Sonstige Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Öffentliche Stellen 0,0 62,2 0,0 0,0 0,0 Unternehmen 469,6 564,6 39,5 478,0 6,1 Davon KMU: 255,1 147,2 37,6 168,2 0,0 Mengengeschäft 228,2 20,3 58,1 205,5 0,0 Davon KMU: 228,2 20,3 58,1 205,5 0,0 Durch Immobilien besicherte Positionen 430,6 23,4 75,8 165,2 0,0 Davon KMU: 357,9 22,5 74,4 158,4 0,0 Ausgefallene Positionen 49,2 0,3 7,4 26,1 0,0 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 31,2 0,0 0,0 0,1 32,9 Gesamt 1.208,8 670,8 180,8 874,9 39,0 Privatpersonen Dienstleistungsunternehmen und Privatpersonen, Stand Finanzu. Versicherungsdienstleistungen Mio. Euro Grundstücksu. Wohnungswesen Handel, Instandhaltung, Reparatur von Kfz Organisationen o. Erwerbszweck Sonst. Dienstleistungsgewerbe Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Öffentliche Stellen 0,0 0,0 0,0 0,0 7,1 0,0 0,0 Internationale Organisationen 87,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Unternehmen 374, ,3 404,5 0, ,5 147,1 187,8 Davon KMU: 117, ,6 168,4 0,0 476,0 29,2 0,0 Mengengeschäft 44,8 211,7 277,4 17,2 719,3 52, ,0 Davon KMU: 44,8 211,7 277,4 17,2 719,3 52,8 0,0 Durch Immobilien besicherte Positionen 111, ,9 394,5 0, ,9 64, ,5 Davon KMU: 103, ,8 366,1 0, ,3 57,8 0,0 Ausgefallene Positionen 6,2 50,8 18,3 0,0 73,9 8,0 67,5 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 40,5 17,9 0,1 0,0 24,6 0,0 0,0 Gesamt 664, , ,8 17, ,3 272, ,8 Seite 15

16 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten (Art. 442 Buchstabe f) CRR) Bei den Restlaufzeiten handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten: 1 Jahr bis < 1 Jahr Risikopositionsklassen, Stand Jahre > 5 Jahre Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Zentralstaaten oder Zentralbanken 130,6 0,0 0,0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 1.670,2 442, ,6 Öffentliche Stellen 25,0 178,9 69,1 Multilaterale Entwicklungsbanken 0,3 32,4 31,0 Internationale Organisationen 73,4 37,1 40,8 Institute 982,9 122,1 78,7 Unternehmen 1.828,8 990, ,8 Mengengeschäft 1.937,9 338, ,6 Durch Immobilien besicherte Positionen 360,7 594, ,3 Ausgefallene Positionen 84,9 31,3 191,5 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 74,5 10,8 63,2 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 67,2 133,3 79,8 Investmentfonds (OGA-Fonds) 0,0 0,0 209,0 Sonstige Positionen 135,9 0,0 180,1 Gesamt 7.372, , ,5 Seite 16

17 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge Definition überfälliger und notleidender Forderungen (Art. 442 Buchstabe a) CRR) Ein Kredit gilt als überfällig, wenn Zahlungen in Form von nicht geleisteten Zinsen und Tilgungen oder sonstigen Forderungen seit mehr als 90 Tagen ausstehen und er nicht notleidend ist (Art. 178 CRR). Die Verzugsermittlung erfolgt kreditnehmerbezogen für alle Risikopositionsklassen unter Berücksichtigung einer Bagatellgrenze von 100 Euro. Ein Kredit ist notleidend, wenn die Institutsgruppe Kreissparkasse Köln für ihn eine Risikovorsorge in Form einer Einzelwertberichtigung (EWB) oder Rückstellung gebildet hat. Dies ist der Fall, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass der Schuldner seine Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht vollständig erfüllt. Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge (Art. 442 Buchstabe b) CRR) Die Risikovorsorge für Forderungen wird gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip ermittelt. Die Grundlage für die Bildung der Risikovorsorge in Form von Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen stellt eine Liste von Anhaltspunkten und Negativmerkmalen dar (z.b. signifikante Verschlechterung des Ratings, Überziehung oder Zahlungsverzug, wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse, Restrukturierungsvereinbarungen, Insolvenzantrag, andere Hinweise aus dem automatisierten Frühwarnsystem der Finanz Informatik GmbH & Co. KG). Die Höhe der zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich im Einzelfall an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt der Leistungsstörung noch zu erwarten sind. Die erforderliche Risikovorsorge wird zeitnah ermittelt und fortgeschrieben. Im Falle eines erheblichen Risikovorsorgebetrages wird der Vorstand unverzüglich und gegebenenfalls der Risikoausschuss informiert. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist. Die Bildung von Pauschalwertberichtigungen (PWB) richtet sich nach den steuergesetzlichen Vorgaben. Darüber hinaus bestehen Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach 340f HGB. Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse geregelt. Notleidende und überfällige Risikopositionen Nachfolgend sind die notleidenden und überfälligen Kredite detaillierter dargestellt. Die Aufwendungen für EWB und Rückstellungen sind Nettowerte. Sie setzen sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen in der Berichtsperiode. Der Bestand der Pauschalwertberichtigungen (PWB) am Jahresende beträgt 49,3 Mio. Euro. Auf abgeschriebene Forderungen gingen im Jahr 2014 Beträge in Höhe von insgesamt 8,0 Mio. Euro ein. Seite 17

18 Branchen Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand Rückstellungen Aufwendungen für EWB und Rückstellungen Mio. Euro Direktabschreibungen auf Forderungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Mio. Mio. Euro Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Privatpersonen 40,9 13,1 1,2-5,8 3,1 33,4 Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen 256,7 107,1 4,0-28,9 10,9 50,6 davon: - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei u. Aquakultur 0,6 0,1 0,0-2,1 < 0,1 4,4 - Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau, Gewinnung von Steinen und Erden 0,3 0,1 0,0-0,2 < 0,1 0,1 - Verarbeitendes Gewerbe 27,7 13,1 2,8 6,7 0,6 3,3 - Baugewerbe 36,1 6,8 0,5-6,6 0,4 5,5 - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 24,1 11,0 0,0-6,5 0,9 5,2 - Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung 7,2 2,2 0,0 0,2 0,3 1,4 - Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 33,1 28,7 0,0 3,8 0,1 0,9 - Grundstücks- und Wohnungswesen 47,4 14,0 0,0-14,5 6,6 9,7 - Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 80,2 31,1 0,7-9,7 2,0 20,1 Organisationen ohne Erwerbszweck 0,0 0,0 0,0 0,0 < 0,1 0,0 Sonstige 11,7 11,6 0,0 0,1 0,9 0,0 Gesamt 309,3 131,8 5,2-34,6 14,9 84,0 Hauptgebiete Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand Rückstellungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Deutschland 299,7 122,4 5,2 81,9 EU 9,6 9,4 0,0 2,1 Nicht-EU 0,0 0,0 0,0 0,0 Gesamt 309,3 131,8 5,2 84,0 Seite 18

19 Die Risikovorsorge für Forderungen hat sich im Jahr 2014 wie folgt entwickelt: Art der Kreditrisikoanpassung Anfangsbestand Zuführung Auflösung Inanspruchnahme Endbestand Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Einzelwertberichtigungen (EWB) 165,3 35,8 23,3 46,0 131,8 Rückstellungen 6,3 0,1 1,1 0,1 5,2 Pauschalwertberichtigungen (PWB) 54,4 0,0 5,1 0,0 49,3 Summe spezifischer Kreditrisikoanpassungen 226,0 35,9 29,5 46,1 186,3 Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (als Ergänzungskapital angerechnete Vorsorgereserven nach 340f HGB) 178,8 78,8 Seite 19

20 Inanspruchnahme von ECAI (Art. 444 CRR) Offenlegungsbericht zum Die Institutsgruppe Kreissparkasse Köln ermittelt das Adressenausfallrisiko nach dem Standardansatz gemäß den Art. 111 ff. CRR. Für die externe Bonitätsbeurteilung der Risikopositionsklassen gemäß Art. 112 CRR hat die Kreissparkasse Köln im Sinne von Art. 138 CRR folgende, aufsichtsrechtlich anerkannte Ratingagenturen (ECAI) benannt: Risikopositionsklasse nach Art. 112 CRR - Zentralstaaten oder Zentralbanken - Regionale oder lokale Gebietskörperschaften - Öffentliche Stellen - Multilaterale Entwicklungsbanken - Institute - Gedeckte Schuldverschreibungen - Institute mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung - Verbriefungen Ratingagentur Standard & Poor's, Moody's Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Art. 139 CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder, falls dieses nicht vorhanden ist, ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt. Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung. Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderung für das Kreditrisiko. Nachfolgende Übersicht enthält die jeweilige Summe der Positionswerte, die einem festen aufsichtsrechtlich vorgegebenen Risikogewicht zugeordnet sind. Gesamtsumme der Risikopositionswerte Risikogewicht Standardansatz in % vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung Mio. Euro Mio. Euro 0% 4.007, ,2 >0-10% 280,4 280,4 >10-20% 671,0 632,7 >20-35% 8.641, ,4 >35-50% 1.472, ,0 >50-75% 2.890, ,7 >75-100% 5.960, ,8 > % 266,4 261,2 > % 112,7 112,7 1250% 0,6 0,6 Gesamt , ,7 Seite 20

21 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) Offenlegungsbericht zum Die von der Institutsgruppe Kreissparkasse Köln eingegangenen Beteiligungen lassen sich hinsichtlich ihrer Zielsetzung in Beteiligungen zur Erfüllung von Sparkassenaufgaben und renditeorientierte Beteiligungen aufteilen. Erstgenannte Gruppe umfasst in erster Linie Beteiligungen, die im Rahmen des Sparkassenverbundes gehalten werden. Dies sind unter anderem die Beteiligung am regionalen Sparkassen- und Giroverband sowie weitere Beteiligungen, die unter der Federführung des Verbandes beziehungsweise in Kooperation mit anderen Sparkassen eingegangen wurden und im Zusammenhang mit banknahen Aufgaben stehen. Darüber hinaus fallen hierunter Beteiligungen, die der Wirtschaftsförderung und der Unterstützung kommunaler Interessen dienen. Schließlich gehören zu dieser Gruppe Beteiligungen, die zum Zwecke der Ausgliederung von Betriebsbereichen gegründet wurden. Zu den renditeorientierten Beteiligungen gehören Beteiligungen an Industrie- und Dienstleistungsunternehmen im Stadium der Frühphase, an etablierten Industrie- und Dienstleistungsunternehmen sowie an Immobiliengesellschaften. Diese Beteiligungen werden unter Renditeaspekten eingegangen. Vergleich Gruppen von Beteiligungsinstrumenten Beteiligungen zur Erfüllung von Sparkassenaufg. - nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend Renditeorientierte Beteiligungen - nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend Buchwert Mio. Euro beizulegender Zeitwert (fair value) Mio. Euro 432,6 468,3 57,7 73,4 Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt nach den Vorschriften des HGB zu Anschaffungspreisen. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden bei dauerhafter und vorübergehender Wertminderung vorgenommen. Der beizulegende Zeitwert ermittelt sich allgemein auf der Basis der "Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen" des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW S 1 in Verbindung mit IDW RS HFA 10). Danach ergibt sich der Unternehmenswert aus dem Barwert der zukünftigen Einzahlungsüberschüsse unter Verwendung eines risikoadäquaten Diskontierungssatzes. Hilfsweise wird das Substanzwertverfahren angewendet. Sämtliche Faktoren, die in die Bewertung des Unternehmens einfließen, werden dokumentiert und dem Wirtschaftsprüfer gegenüber offengelegt. In der aufsichtsrechtlichen Meldung zum wird für die Risikopositionsklasse Beteiligungen ein Positionswert von 429,6 Mio. Euro ausgewiesen. Beteiligungen, die die Kriterien des Art. 128 CRR erfüllen, wurden der Risikopositionsklasse Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen zugeordnet. Aus der Veräußerung von Beteiligungsinstrumenten wurden Gewinne in Höhe von 0,3 Mio. Euro erzielt. Die latenten Neubewertungsgewinne betragen insgesamt 51,4 Mio. Euro. Die Institutsgruppe Kreissparkasse Köln berücksichtigt keine latenten Neubewertungsgewinne im Ergänzungskapital. Seite 21

22 Risiko aus Verbriefungspositionen (Art. 449 CRR) Verbriefungen in dem hier verstandenen Sinne umfassen im Wesentlichen einheitlich dokumentierte Programme, bei denen das Adressenausfallrisiko aus einem verbrieften Portfolio anfänglich in wenigstens zwei Verbriefungstranchen aufgeteilt wird, die Verbriefungstranchen in einem Subordinationsverhältnis stehen und diese Rangfolge die Reihenfolge und die Höhe bestimmt, in der Zahlungen oder Verluste bei Realisation des Adressenausfallrisikos des verbrieften Portfolios den Haltern von Positionen in den Verbriefungstranchen zugewiesen werden. Die Kreissparkasse Köln ist ausschließlich Investor von Verbriefungstransaktionen und somit kein Originator oder Sponsor. Alle Verbriefungspositionen, einschließlich der Wiederverbriefungsposition, werden im Anlagebuch geführt. Ziel beim Aufbau des Verbriefungsportfolios war die Diversifikation der gesamten Eigenanlagen und des übrigen Kreditportfolios sowie die Steigerung des Zinsergebnisses. Dabei hatte die breite Streuung der Risiken sowohl auf Ebene der verbrieften Forderungsart als auch auf Ebene der einzelnen Verbriefungstransaktion einen hohen Stellenwert. Seit 2009 hat die Kreissparkasse Köln keine Neuinvestitionen vorgenommen. Nach 2013 wurde auch im Jahr 2014 das Verbriefungsportfolio weiter deutlich abgebaut. Insgesamt besteht keine Halteabsicht mehr, so dass sich der Bestand auch weiter verringern wird. Das Adressenausfall- und Marktrisiko wird über verschiedene Quellen umfänglich beobachtet, um zeitnahe Handlungsempfehlungen an den Vorstand geben zu können. Entsprechend der hausinternen Investitionsstrategie für Verbriefungen werden anhand der veröffentlichten Trustee-Reports alle Transaktionen im Bestand regelmäßig auf wesentliche Veränderungen untersucht. Die Ergebnisse werden den Entscheidungsträgern vorgelegt. Der Buchwert der Wiederverbriefungen zum liegt im einstelligen Tausenderbereich, so dass eine detaillierte Prüfung der zugrunde liegenden Verbriefungspositionen unter Wesentlichkeitsaspekten nicht vorgenommen wird. Aus den Verbriefungsaktivitäten resultiert neben dem Adressenausfallrisiko auch ein Liquiditätsrisiko, welches insbesondere in einem weiterhin nicht durchweg aktiven Markt begründet ist. Nach den institutseigenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Verbriefungen werden die beizulegenden (Zeit-)Werte auf Basis theoretischer Kurse eines qualifizierten Drittanbieters bestimmt, die mittels anderer verfügbarer Informationsquellen plausibilisiert werden. Die Bewertung synthetischer Verbriefungstransaktionen erfolgt auf Basis einer Fundamentalwertermittlung eines qualifizierten Drittanbieters. Im Rahmen dieses Verfahrens werden insbesondere das ursprünglich geplante Cashflowprofil, die aktuelle Marktlage sowie spezifische Eigenschaften des Referenzportfolios und deren grundlegende Analyse mit einbezogen, um den Barwert der zukünftig zu erwartenden Zahlungsströme abbilden zu können. Die Festsetzung wesentlicher Bewertungsparameter ist mit Ermessensentscheidungen verbunden, die - trotz sachgerechter Ermessensausübung - im Vergleich mit aktiven Märkten zu deutlich höheren Schätzunsicherheiten führen. Seite 22

23 Der Gesamtbetrag der im Anlagebestand befindlichen bilanzwirksamen Verbriefungspositionen beläuft sich auf einen Buchwert von insgesamt 0,6 Mio. Euro: Bilanzwirksame Verbriefungen Wiederverbriefungen Verbriefungspositionen im Buchwert Buchwert Anlagebestand Mio. Euro Mio. Euro ABS-Transaktionen 0,6 < 0,1 Die Kapitalanforderung nach Risikogewichtsbändern stellt sich wie folgt dar: Angekaufte Verbriefungspositionen Forderungsbetrag Risikogewichtsbänder Kapitalanforderung inclusive anteiliger Zinsen Standardansatz SolvV-Meldung HGB-Bewertung Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro 1250% 0,6 0,6 0,6 Angekaufte Wiederverbriefungspositionen Forderungsbetrag Risikogewichtsbänder Kapitalanforderung inclusive anteiliger Zinsen Standardansatz SolvV-Meldung HGB-Bewertung Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro 1250% < 0,1 < 0,1 < 0,1 Seite 23

24 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Für Derivate mit inländischen Kreditinstituten macht die Institutsgruppe Kreissparkasse Köln zur Minderung des Kreditrisikos von Aufrechnungsvereinbarungen im Sinne der Art. 295 ff. CRR Gebrauch. Vertragliche Basis hierfür ist der Deutsche Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte. Durch organisatorische Vorkehrungen ist sicher gestellt, dass die rechtliche Durchsetzbarkeit fortwährend geprüft und belegt wird. Die Nettobemessungsgrundlage wird nach Art. 298 Abs. 1 Buchstabe c) CRR bestimmt. Der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie der Deutschen Bundesbank wurde die Verwendung der Nettobemessungsgrundlage angezeigt. Darüber hinaus nutzt die Kreissparkasse Köln neben den im Standardansatz eine eigene Risikopositionsklasse bildenden Grundpfandrechten für die aufsichtsrechtliche Anrechnung die folgenden Sicherungsinstrumente: Verpfändung von Bareinlagen und Sparkassenbriefen im eigenen Haus Bürgschaften/Garantien von Zentral- und Regionalregierungen sowie anderen Einrichtungen des öffentlichen Bereichs Bürgschaften/Garantien von inländischen Kreditinstituten Für die Bewertung und Verwaltung von Sicherheiten bestehen zu den einzelnen Sicherheitenarten detaillierte Handlungsanweisungen. Immobilienbewertungen im Rahmen der in 24 Beleihungswertermittlungsverordnung definierten Kleindarlehensgrenze erfolgen im Regelfall durch Mitarbeiter der Kreissparkasse Köln. Alle übrigen Wertgutachten werden durch externe Sachverständige erstellt. Die Werthaltigkeit von Sicherheiten wird vor jeder Kreditvergabe überprüft. Die Sicherheiten werden darüber hinaus anlassbezogen und sofern gemäß CRR oder MaRisk erforderlich auch regelmäßig überprüft. Die Hereinnahme und Bewertung von Sicherheiten ersetzt nicht die umfassende Beurteilung des Kredit- bzw. Adressenausfallrisikos. Auch für besicherte Positionen wird eine vollständige Risikoklassifizierung vorgenommen. Für die Hereinnahme von Sicherheiten werden grundsätzlich rechtlich geprüfte Verträge verwendet. Mit Ausnahme von Bürgschaften/Garantien von inländischen Kreditinstituten beziehungsweise von Zentral- und Regionalregierungen sowie anderen Einrichtungen des öffentlichen Bereichs werden keine befristeten Sicherheitenverträge abgeschlossen. Bei notleidend gewordenen Engagements ist durch interne Prozesse sichergestellt, dass Sicherheiten zeitnah verwertet werden können. Sicherheiten werden nach Rückzahlung der besicherten Forderung freigegeben. Eine vorzeitige Freigabe bedarf der Genehmigung durch das Bewilligungsorgan. Die regelmäßige Analyse des Sicherheitenportfolios unter Konzentrationsgesichtspunkten zeigt eine Dominanz von Grundpfandrechten als klassische Form der Absicherung im sparkassentypischen Kreditgeschäft, während die sonstigen Sicherheitenarten zu vernachlässigen sind. Durch die granulare Struktur des Sicherheitenportfolios sind derzeit keine Konzentrationsrisiken im Bereich der Sicherungsinstrumente zu erkennen. Seite 24

25 Die Übersicht stellt die Risikopositionsklassen dar, bei denen Kreditrisikominderungstechniken, nach dem Gebrauch von Aufrechnungsvereinbarungen, zur Anwendung kommen: Finanzielle Risikopositionsklasse Sicherheiten Garantien Mio. Euro Mio. Euro Regionale oder lokale Gebietskörperschaften < 0,1 0,0 Öffentliche Stellen 0,0 49,7 Unternehmen 62,1 412,6 Mengengeschäft 96,8 31,2 Ausgefallene Positionen 2,3 4,8 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 0,1 0,0 Gesamt 161,3 498,3 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Für regulatorische Zwecke verwendet die Institutsgruppe Kreissparkasse Köln derzeit keine eigenen internen Risikomodelle. Zur Anwendung kommen hier die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Zum Offenlegungsstichtag ergaben sich für Marktrisikopositionen keine Eigenkapitalanforderungen. Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Die Institutsgruppe Kreissparkasse Köln wendet für die Ermittlung der Eigenkapitalunterlegung operationeller Risiken den Basisindikatoransatz gemäß den Art. 315 und 316 CRR an. Der Anrechnungsbetrag bemisst sich dabei nach dem Dreijahresdurchschnitt des bereinigten Bruttoertrages. Er wird auf Basis der HGB-Konzernabschlüsse 2011 bis 2013 ermittelt. Seite 25

26 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch der Kreissparkasse Köln können aus einem Ansteigen, einem Absinken oder Verformungen der Zinsstrukturkurve resultieren. Dies untersucht die Sparkasse über VaR-Betrachtungen, durch Sensitivitätsanalysen und im Rahmen makroökonomischer Stressszenarien. Es kommen sowohl vermögensorientierte Methoden (Untersuchung des Gesamtbankcashflows) - als auch GuV-orientierte Methoden (Untersuchung der Auswirkung von Zinsbindungen und geplanten Anlagen auf den Zinsüberschuss) zum Einsatz. Für die Bestände mit unbestimmter Fristigkeit werden dabei geeignete Annahmen (Mischungen von gleitenden Durchschnitten) getroffen. Bei der Abbildung von Risiken aus impliziten Optionen werden vorzeitige Kreditrückzahlungen nicht berücksichtigt. Für das Kündigungsverhalten von Anlegern im Zuwachssparen hat die Sparkasse ein Verfahren unter Berücksichtigung von statistischem und optionalem Ausübeverhalten entwickelt. Die Volumina in Fremdwährungspositionen sind unwesentlich. Daher wird ihr in Euro umgerechneter Gegenwert in die Risikomesssysteme integriert. Die Überwachung und Berichterstattung an den Vorstand erfolgt monatlich im Rahmen des Risikotragfähigkeitsberichts und des Zinsbuchreports. Vierteljährlich werden die Ergebnisse der Analysen zum Zinsänderungsrisiko innerhalb des ausführlichen Risikoberichts detailliert von der Fachabteilung an den Vorstand und anschließend von diesem über den Risikoausschuss an den Verwaltungsrat kommuniziert. Die Barwertänderungen unter dem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht definierten standardisierten Zinsschock stellen sich zum Offenlegungsstichtag wie folgt dar: Standardisierter Zinsschock Veränderung des ökonomischen Wertes Mio. Euro Parallelverschiebung Parallelverschiebung Basispunkte Basispunkte -325,7 42,7 Seite 26

27 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Derivate werden von der Institutsgruppe Kreissparkasse Köln mit ihrem Kreditäquivalenzbetrag auf die genehmigten, risikoorientierten Kontrahentenlimite (nach Aufrechnung von gegenseitigen Forderungen und Berücksichtigung von Sicherheiten) angerechnet. Diese werden laufend durch den Bereich Analyse / Kreditservice überwacht. Für dabei festgestellte akute Ausfallrisiken werden Drohverlustrückstellungen gemäß 249 Abs. 1 HGB in entsprechender Höhe gebildet. Der Kreditäquivalenzbetrag wird nach der Marktbewertungsmethode ermittelt. Es gibt derzeit keine Annahmen über Korrelationen zwischen Markt- und Kontrahentenrisiko. Für die Risikotragfähigkeit werden beide Zahlen addiert und damit konservativ behandelt. Eventuelle Diversifikationseffekte zwischen Markt- und Kontrahentenrisiko bleiben unberücksichtigt. Zur Besicherung von Adressenausfallrisiken aus derivativen Positionen des Eigenbestandes verwendet die Kreissparkasse Köln nur Barsicherheiten aufgrund von sogenannten Collateralvereinbarungen. Es handelt sich hierbei um weitgehend standardisierte Besicherungsvereinbarungen zum allgemeinen "Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte". Zur Besicherung von Adressenausfallrisiken aus derivativen Positionen (börsengehandelte Optionen und Futures) von Kunden, bei denen die Kreissparkasse Köln als Intermediär auftritt, werden sowohl Barsicherheiten als auch Wertpapiere zugunsten der Sparkasse verpfändet. Es handelt sich hierbei um individuell mit den Kunden abgeschlossene Besicherungsvereinbarungen. Eine Verschlechterung des Ratings der Kreissparkasse Köln hat keine Auswirkung auf den Betrag der zu stellenden Sicherheiten. Seit dem Jahr 2013 wendet die Kreissparkasse Köln für Derivate mit inländischen Kreditinstituten die Nettobemessungsgrundlage nach Art. 298 CRR an. Die positiven Wiederbeschaffungswerte der Derivate, die Aufrechnungsbeträge sowie die anrechenbaren Sicherheiten setzen sich wie folgt zusammen: in Mio. Euro Positive Wiederbeschaffungswerte vor Aufrechnung und Sicherheiten (Bruttozeitwert) Aufrechnungsmöglichkeiten (Netting) Saldierte aktuelle Ausfallrisikoposition anrechenbare Sicherheiten Positive Wiederbeschaffungswerte nach Aufrechnung und Sicherheiten (Nettoausfallrisikoposition) Zinsbezogene Kontrakte 462,1 72,0 390,1 Währungsbezogene Kontrakte 70,3 4,6 65,7 Aktien-/Indexbezogene Kontrakte 4,1 0,0 4,1 Summe 536,5 76,6 459,9 16,3 443,6 Die Kontrahentenausfallrisikoposition beläuft sich nach der angewendeten Marktbewertungsmethode auf 559,7 Mio. Euro. Die Institutsgruppe Kreissparkasse Köln nutzt aufsichtsrechtlich keine Derivate zur Besicherung von Kreditgeschäften. Seite 27

28 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können. Die Belastung von Vermögenswerten bei der Kreissparkasse Köln resultiert in erster Linie aus dem Förderkreditgeschäft, aus Refinanzierungsaktivitäten und aus dem Derivategeschäft mit Kreditinstituten. Die belasteten Vermögenswerte stehen deshalb hauptsächlich mit Weiterleitungsdarlehen von Förderbanken, durch Kreditsicherheiten besicherten Refinanzierungen in Form von Pfandbriefen sowie mit Derivaten mit aus Sicht der Sparkasse negativen Marktwerten in Verbindung. Die Sparkasse hat mit allen Gegenparteien der Geschäfte, aus denen belastete Vermögenswerte resultieren, Besicherungsvereinbarungen abgeschlossen. Die als Sicherheiten hinterlegten Vermögenswerte stehen in der Regel zweckgebunden spezifischen Verbindlichkeiten gegenüber. Die Höhe der als Sicherheiten genutzten Vermögenswerte richtet sich nach der Höhe der zu besichernden Verbindlichkeit, wobei die Sicherheiten zum Teil einem festgelegten Bewertungsabschlag unterworfen sind. Übersteigt der Wert einer Sicherheit den Betrag der gesicherten Verbindlichkeit (Übersicherung), werden Sicherheiten freigegeben. Das Vorliegen einer Übersicherung wird grundsätzlich bei jeder Bewertung des Geschäfts geprüft. Der Sicherheitennehmer erwirbt bei Sicherheitenübertragungen das unbedingte Sicherungseigentum. Die Wiederverwendung von Sicherheiten ist zum Beispiel im Förderkreditgeschäft zugelassen. Bei Verpfändungen erwirbt der Sicherheitennehmer ein Pfandrecht und kann nicht frei über die verpfändeten Vermögenswerte verfügen. Sicherheiten können mit der Maßgabe einer bestimmten Zweckbestimmung hinterlegt werden. Die als Sicherheiten hinterlegten Vermögenswerte können in einem geregelten Verfahren ausgetauscht werden. Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren Belastung dar. Von den bilanziellen Vermögenswerten der Sparkasse waren zum Berichtsstichtag 4.865,9 Mio. Euro belastet. Angaben zur Entwicklung der belasteten Vermögenswerte im Berichtszeitraum sind im Rahmen dieses Berichts noch nicht möglich, da die Meldung per erstmalig erfolgt ist. Der Anteil der in den sonstigen Vermögenswerten enthaltenen Vermögensgegenstände, die die Sparkasse als nicht verfügbar für die Zwecke der Belastung ansieht (zum Beispiel die Sachanlagen), beträgt 31,6 Prozent. Seite 28

29 Die nachfolgende Tabelle enthält die Übersicht der gesamten Bilanzaktiva, angegeben in Stichtagswerten, unterteilt nach belasteten und unbelasteten Vermögenswerten: Vermögenswerte per Buchwert belasteter Vermögenswerte Marktwert belasteter Vermögenswerte Buchwert unbelasteter Vermögenswerte Marktwert unbelasteter Vermögenswerte Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Aktieninstrumente 0,0 0,0 394,0 394,0 Anleihen und Schuldverschreibungen 339,3 339,3 915,8 915,8 Forderungen an Banken und Nichtbanken 4.526, , , ,2 Sonstige Vermögenswerte 0,1 687,5 Gesamt 4.865, ,5 Erhaltene Sicherheiten per Marktwert belasteter erhaltener Sicherheiten und begebener eigener Schuldverschreibungen Marktwert unbelasteter erhaltener Sicherheiten und begebener eigener Schuldverschreibungen, die für eine Belastung zur Verfügung stehen Mio. Euro Mio. Euro Aktieninstrumente 0,0 0,0 Anleihen und Schuldverschreibungen 0,0 0,0 Sonstige erhaltene Sicherheiten 0,0 0,0 Summe erhaltene Sicherheiten 0,0 0,0 Begebene eigene Schuldverschreibungen ohne gedeckte Schuldverschreibungen und ABS 0,0 74,0 Zugehörige Verbindlichkeiten per Zugehörige Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten und Wertpapierleihe Mio. Euro Belastete Vermögenswerte, Sicherheiten und begebene eigene Schuldverschreibungen ohne gedeckte Schuldverschreibungen und ABS Mio. Euro Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten 4.001, ,9 Köln, Seite 29

30 Seite 30 Offenlegungsbericht zum Anhang A Eigenmittelelemente

31 Seite 31 Offenlegungsbericht zum Anhang A Eigenmittelelemente

32 Seite 32 Offenlegungsbericht zum Anhang A Eigenmittelelemente

33 Seite 33 Offenlegungsbericht zum Anhang A Eigenmittelelemente

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40 Seite 40 Offenlegungsbericht zum Anhang B Hauptmerkmale der Instrumente

41 Seite 41 Offenlegungsbericht zum Anhang B Hauptmerkmale der Instrumente

42 Seite 42 Offenlegungsbericht zum Anhang B Hauptmerkmale der Instrumente

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44 Seite 44 Offenlegungsbericht zum Anhang B Hauptmerkmale der Instrumente

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48 Seite 48 Offenlegungsbericht zum Anhang B Hauptmerkmale der Instrumente

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52 Seite 52 Offenlegungsbericht zum Anhang B Hauptmerkmale der Instrumente

53 Seite 53 Offenlegungsbericht zum Anhang B Hauptmerkmale der Instrumente

54 Anhang C Vertragsbedingungen der Instrumente Bedingungen für nachrangige Sparkassenkapitalbriefe Fassung Oktober Nachrangabrede Das auf den Kapitalbrief eingezahlte Kapital wird im Fall des Konkurses oder der Liquidation der Spakasse erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückerstattet; der K apitalbrief ist für beide Vertragsparteien während der Laufzeit vorbehaltlich Ziffer 3 unkündbar. 2. Aufrechnungsverbot Die Aufrechnung des Rückerstattungsanspruches aus diesem Kapitalbrief gegen Forderungen der Sparkasse ist ausgeschlossen. 3. Außerordentliches Kündigungsrecht Die Sparkasse behält sich ein außerordentliches Kündigungsrecht vor. Danach kann sie den Kapitalbrief unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Jahren frühestes nach Ablauf von 3 Jahren - jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres kündigen, wenn entweder eine Rechtsvorschrift in der Bundesrepublik Deutschland erlassen, geändert oder in einer Weise angewendet wird, die bei der Sparkasse zu einer höheren Steuerbelastung im Zusammenhang mit der Ausgabe von nachrangigen Verbindlichkeiten führt als zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe, oder die Anerkennung nachrangiger Verbindlichkeiten als haftendes Eigenkapital im Sinne des KWG entfällt oder beeinträchtigt wird. 4. Sicherheiten Für die Verbindlichkeiten aus diesem Kapitalbrief werden weder vertragliche Sicherheiten durch die Sparkasse noch durch Dritte gestellt. 5. Sonstiges Nachträglich können der Nachrang nicht beschränkt sowie die Laufzeit und die Kündigungsfrist nicht verkürzt werden. Eine vorzeitige Rückzahlung ist der Sparkasse ohne Rücksicht auf entgegenstehende Vereinbarungen zurückzugewähren, sofern nicht das Kapital durch die Einzahlung anderen, zumindest gleichwertigen haftenden Eigenkapitals ersetzt worden ist (vgl. 10 Abs. 5a Satz 5 KWG). 6. Bei Gemeinschaftskonto Einzelverfügungsberechtigung: Sind mehrere Personen Gläubiger, so ist jede von ihnen berechtigt, über den Kapitalbrief zu verfügen sowie Dritte zu bevollmächtigen. Jeder Kontoinhaber kann im Einvernehmen mit der Sparkasse und mit Wirkung für die Zukunft das Konto insoweit umwandeln, als die Kontoinhaber nur noch gemeinschaftlich Rechte aus dem Gemeinschaftskonto geltend machen. Die Sparkasse wird die anderen Kontoinhaber über die Umwandlung unterrichten. Im Todesfall kann der überlebende Ehegatte als Kontomitinhaber das Konto auf seinen Namen umschreiben lassen. Nur gemeinschaftliche Verfügungsberechtigung der Gläubiger. 7. Allgemeine Geschäftsbedingungen Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die derzeit geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkasse Vertragsbestandteil sind. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hängen/liegen in den Kassenräumen zur Einsichtnahm e aus. Der Kunde er hält ein Exem plar der Allgem einen Geschäftsbedingungen, sofer n er es wünscht. Seite 54

55 Anhang C Vertragsbedingungen der Instrumente Bedingungen für nachrangige Sparkassenkapitalbriefe Fassung Januar Nachrangabrede Das auf den Sparkassenkapitalbrief eingezahlte Kapital wird im Fall der Insolvenz oder der Liquidation der Sparkasse erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückerstattet; der Sparkassenkapitalbrief ist für beide Vertragsparteien während der Laufzeit vorbehaltlich Ziffer 3 unkündbar. Im Übrigen haben die Ansprüche aus diesem Sparkassenkapitalbrief zu den Ansprüchen anderer Kapitalgeber i. S. des 10 KWG gleichen Rang. Danach erfolgt die Befriedigung der Ansprüche entsprechend ihrem Verhältnis zum übrigen Kapital i. S. des 10 KWG unabhängig von der Reihenfolge der Kapitalaufnahme durch die Sparkasse. 2. Aufrechnungsverbot Die Aufrechnung des Rückerstattungsanspruches aus diesem Sparkassenkapitalbrief gegen Forderungen der Sparkasse ist ausgeschlossen. 3. Außerordentliches Kündigungsrecht Die Sparkasse behält sich ein außerordentliches Kündigungsrecht vor. Danach kann sie den Sparkassenkapitalbrief unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von Jahren /Monaten jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres frühestens zum kündigen, wenn entweder eine Rechtsvorschrift in der Bundesrepublik Deutschland erlassen, geändert oder in einer Weise angewendet wird, die bei der Sparkasse zu einer höheren Steuerbelastung im Zusammenhang mit der Ausgabe von nachrangigen Verbindlichkeiten führt als zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe, oder die Anerkennung nachrangiger Verbindlichkeiten als haftendes Eigenkapital im Sinne des KWG entfällt oder beeinträchtigt wird. Die Kündigung kann soweit der Gläubiger oder dessen Anschrift von der Sparkasse nicht festgestellt werden kann durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgen. Einer besonderen Benachrichtigung des Gläubigers bedarf es nicht. 4. Sicherheiten Für die Verbindlichkeiten aus diesem Sparkassenkapitalbrief werden weder vertragliche Sicherheiten durch die Sparkasse noch durch Dritte gestellt. 5. Sonstiges Nachträglich können der Nachrang nicht beschränkt sowie die Laufzeit und die Kündigungsfrist nicht verkürzt werden. Eine vorzeitige Rückzahlung ist der Sparkasse ohne Rücksicht auf entgegenstehende Vereinbarungen zurückzugewähren, sofern nicht das Kapital durch die Einzahlung anderen, zumindest gleichwertigen haftenden Eigenkapitals ersetzt worden ist (vgl. 10 Abs. 5 a) Satz 5 KWG). Die Sparkasse ist nicht verpflichtet, auf die Verbindlichkeiten aus diesem Sparkassenkapitalbrief weder Tilgungs- noch Zinszahlungen zu leisten, wenn dies zur Folge hätte, dass die Eigenmittel der Sparkasse die gesetzlichen Anforderungen nicht mehr erfüllen; vorzeitige Tilgungs- und Zinszahlungen sind der Sparkasse unbeschadet entgegenstehender Vereinbarungen zurückzuerstatten ( 10 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4a) und b) KWG). 6. Bei Gemeinschaftskonto Einzelverfügungsberechtigung: Sind mehrere Personen Gläubiger, so ist jede von ihnen berechtigt, über das verbriefte Recht zu verfügen sowie Dritte zu bevollmächtigen. Jeder Kontoinhaber kann im Einvernehmen mit der Sparkasse und mit Wirkung für die Zukunft das Konto insoweit umwandeln, als die Kontoinhaber nur noch gemeinschaftlich Rechte aus dem Gemeinschaftskonto geltend machen. Die Sparkasse wird die anderen Kontoinhaber über die Umwandlung unterrichten. Im Todesfall kann der überlebende Ehegatte als Kontomitinhaber das Konto auf seinen Namen umschreiben lassen. Nur gemeinschaftliche Verfügungsberechtigung der Gläubiger. 7. Allgemeine Geschäftsbedingungen Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die derzeit geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkasse Vertragsbestandteil sind. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hängen / liegen in den Kassenräumen zur E insichtnahme aus. Der Kunde er hält ein Exem plar der Allgem einen Geschäftsbedingungen, sofer n er es wünscht. Seite 55

56 Anhang C Vertragsbedingungen der Instrumente Bedingungen für nachrangige Sparkassenkapitalbriefe Fassung Oktober Nachrangabrede Das auf den Sparkassenkapitalbrief eingezahlte Kapital wird im Fall des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Sparkasse oder der Liquidation der Sparkasse erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückerstattet; der Sparkassenkapitalbrief ist für beide Vertragsparteien während der Laufzeit vorbehaltlich Ziffer 3 unkündbar. Im Übrigen haben die Ansprüche aus diesem Sparkassenkapitalbrief zu den Ansprüchen anderer Kapitalgeber i. S. des 10 KWG gleichen Rang. Danach erfolgt die Befriedigung der Ansprüche entsprechend ihrem Verhältnis zum übrigen Kapital i. S. des 10 KWG unabhängig von der Reihenfolge der Kapital- aufnahme durch die Sparkasse. 2. Aufrechnungsverbot Die Aufrechnung des Rückerstattungsanspruches aus diesem Sparkassenkapitalbrief gegen Forderungen der Sparkasse ist ausgeschlossen. 3. Außerordentliches Kündigungsrecht Die Sparkasse behält sich ein außerordentliches Kündigungsrecht vor. Danach kann sie den Sparkassenkapitalbrief unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von Jahren 2 /Monaten 2 jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres frühestens zum kündigen, wenn entweder eine Rechtsvorschrift in der Bundesrepublik Deutschland erlassen, geändert oder in einer Weise angewendet wird, die bei der Sparkasse zu einer höheren Steuerbelastung im Zusammenhang mit der Ausgabe von nachrangigen Verbindlichkeiten führt als zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe, oder die Anerkennung nachrangiger Verbindlichkeiten als haftendes Eigenkapital im Sinne des KWG entfällt oder beeinträchtigt wird. Die Kündigung kann soweit der Gläubiger oder dessen Anschrift von der Sparkasse nicht festgestellt werden kann durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgen. Einer besonderen Benachrichtigung des Gläubigers bedarf es nicht. 4. Sicherheiten Für die Verbindlichkeiten aus diesem Sparkassenkapitalbrief werden weder vertragliche Sicherheiten durch die Sparkasse noch durch Dritte gestellt. 5. Sonstiges Nachträglich können der Nachrang nicht beschränkt sowie die Laufzeit und die Kündigungsfrist nicht verkürzt werden. Eine vorzeitige Rückzahlung ist der Sparkasse ohne Rücksicht auf entgegenstehende Vereinbarungen zurückzugewähren, sofern nicht das Kapital durch die Einzahlung anderen, zumindest gleichwertigen haftenden Eigenkapitals ersetzt worden ist oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht der vorzeitigen Rückzahlung zustimmt (vgl. 10 Abs. 5 a) Satz 5 KWG). Die Sparkasse ist nicht verpflichtet, auf die Verbindlichkeiten aus diesem Sparkassenkapitalbrief weder Tilgungs- noch Zinszahlungen zu leisten, wenn dies zur Folge hätte, dass die Eigenmittel der Sparkasse die gesetzlichen Anforderungen nicht mehr erfüllen; vorzeitige Tilgungs- und Zinszahlungen sind der Sparkasse unbeschadet entgegenstehender Vereinbarungen zurückzuerstatten ( 10 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4a) und b) KWG). 6. Bei Gemeinschaftskonto Einzelverfügungsberechtigung: Sind mehrere Personen Gläubiger, so ist jede von ihnen berechtigt, über das verbriefte Recht zu verfügen sowie Dritte zu bevollmächtigen. Jeder Kontoinhaber kann im Einvernehmen mit der Sparkasse und mit Wirkung für die Zukunft das Konto insoweit umwandeln, als die Kontoinhaber nur noch gemeinschaftlich Rechte aus dem Gemeinschaftskonto geltend machen. Die Sparkasse wird die anderen Kontoinhaber über die Umwandlung unterrichten. Im Todesfall kann der überlebende Ehegatte/Lebenspartner gem. LPartG als Kontomitinhaber das Konto auf seinen Namen umschreiben lassen. Nur gemeinschaftliche Verfügungsberechtigung der Gläubiger. 7. Allgemeine Geschäftsbedingungen Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die derzeit geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkasse Vertragsbestandteil sind. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können in den Kassenräumen eingesehen werden und werden auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Seite 56

57 Anhang C Vertragsbedingungen der Instrumente Bedingungen für nachrangige Sparkassenkapitalbriefe Fassung April 2014 Seite 57

58 Anhang C Vertragsbedingungen der Instrumente Seite 58

59 Anhang C Vertragsbedingungen der Instrumente Bedingungen für nachrangige Sparkassenkapitalbriefe Fassung Juli 2014 Seite 59

60 Anhang C Vertragsbedingungen der Instrumente Seite 60

61 Anhang C Vertragsbedingungen der Instrumente Seite 61

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67 Anhang C Vertragsbedingungen der Instrumente Seite 67

68 Anhang C Vertragsbedingungen der Instrumente Seite 68

69 Anhang C Vertragsbedingungen der Instrumente Seite 69

70 Anhang C Vertragsbedingungen der Instrumente Seite 70

71 Anhang C Vertragsbedingungen der Instrumente Seite 71

72 Anhang C Vertragsbedingungen der Instrumente Seite 72

73 Anhang C Vertragsbedingungen der Instrumente Seite 73

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