Dr. Schmidt- Hägerbäumer - Upmeier
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- Waltraud Dresdner
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1 ANWALTSSOZIETÄT UND NoTARIAT Dr. Schmidt- Hägerbäumer - Upmeier und Kooperationspartner Münster - Erfort
2 UNSERE SoziETÄT Ein kleines Büro an der Windthorststraße in Münster war vor mehr als 25 Jahren der Ursprung unserer Sozietät. Seriosität und juristisches Geschick des Gründers, Rechtsanwalt und Notar Dr. Peter Schmidt, steigerten das Mandatsaufkommen kontinuierlich, was zur partnerschaftliehen Aufnahme weiterer Sozien führte. In gleichem Maße, wie sich die sachlichen Tätigkeitsschwerpunkte erweiterten, entwickelten sich auch die überörtlichen Aktivitäten. Durch Bildung von Kooperationsgemeinschaften wurde z. B. als Ausgangspunkt für Tätigkeiten in den neuen Bundesländern ein festes Standbein in Erfort geschaffen. Die wachsende Anzahl von wirtschaftsrechtlichen Mandaten mittelständischer Unternehmen führte zur Anhindung von Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatergesellschaften, mit denen eine ständige Zusammenarbeit gepflegt wird. Im April I995 verlagerte die Kanzlei ihre Geschäftsräume in ein repräsentatives Geschäftshaus im Herzen der Stadt, ausgerüstet mit modernsten Arbeits- und Kommunikationsmitteln für eine kompetente und durchsetzungsfohige Mannschaft. Anwaltssozitttit und Notariat Dr. Schmidt- Hllgerbllumer- Upm ier
3 UNSER ARBEITSSTIL! Wir wollen Prozesse durch vorbeugende Beratung vermeiden und nur dann fuhren, wenn es unumgänglich ist.! Unser Arbeitsplatz ist immer dort, wo der Mandant uns erwartet, ob in unserer Kanzlei oder im Unternehmen.! Wir passen unseren Arbeitsstil den individuellen Bedürfnissen unserer Mandanten an.! Der regelmäßige Kontakt zum Mandanten steht for uns immer im Vordergrund.! Die Altersstruktur der Sozien gewährleistet anhaltend gleichbleibende Kompetenz und Leistungskraft.! Über unsere eigene Kompetenz hinaus haben wir for Spezialaufgaben jederzeit Zugriff auf den Sachverstand unserer Kooperationspartner, insbesondere im steuerrechtliehen und betriebswirtschaftliehen Bereich.! Durch Teamwork erhält der Mandant das Spektrum und die Erfahrung aller Sozien und der Kooperationspartner als einheitlichen Gegenstand der Dienstleistung. Anwaltssozittöt und Notariat Dr. Schmidt- Häg<rbaumtr- Upmti<r
4 UNSERE ScHWERPUNKTE TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE UNSERER KooPERATIONSPARTNER Unserer Philosophie entspricht es, der rechtlichen Betreuung des Einzelmandates den gleichen Stellenwert beizumessen wie der des umfangreichen D auermandates. D urch unsere Kooperationspartner komplettieren wir unser L eistungsspektrum über die rein juristische D ienstleistung hinaus durch: H ieraus haben sich folgende Tätigkeitsschwerpunkte entwickelt:! Betriebswirtschaft! Steuerrecht sowie Allgemeines Zivilrecht: Kau.frecht, Mietrecht Arbeitsrecht: K ündigungsschutz, Arbeitsverträge,! Auditierung und Analyse des betrieblichen R echnungswesens. Betriebsverfassungsrecht Baurecht: Werkvertragsrecht, VOB, HOAI Familienrecht: Ehescheidung, Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Eheverträge Insolvenzrecht: Beratung, Verwaltung Straf- u. OWI-Recht: allgemeines Strafrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht Verkehrsunfallrecht: Schadensregulierung, B ußgeldsachen Vertragsgestaltung: Gesellschaftsrecht, Erbrecht, I mmobiliarrecht, etc. Wirtscha.ftsrecht: Unternehmenssanierung und -konzept, Unternehmensnachfolge, Joint-Venture, allgemeines H andels-, Wettbewerbs- und Vertragsrecht Unser Leistungsspektrum wächst stetig mit den Ansprüchen unserer Mandanten. Anwaltssozietät und Notariat D r. Schmitlt - H ägerhäumer- Upmeier
5 UNSERE MANDANTEN UND DAS MANDAT : Unser Tätigkeitsspektrum ist ebenso vie!foltig wie unser Mandantenstamm. : Im Rahmen unserer Beratungsverträge bieten wir dem Mandanten unser gesamtes Know-How gegen ein auch : Wir betreuen sowohl das Einzelmandat als auch mittelständische Unternehmen aus Handwerk, Handel.for kleinere Unternehmen bezahlbares monatliches Zeitaufwandshonorar, unabhängig von Gegenstandswerten nach individuellem Aufwand und Bedarf und Industrie von unterschiedlichen Größen und Branchen im festen Beratungsverhältnis. : jeder Mandant hat in unserer Kanzlei seinen festen juristischen Ansprechpartner, der auch kurzfristig verfogbar ist. : Wir sind als ausgelagerte Rechtsabteilung eines Unternehmens.for alle Rechtsprobleme des Unternehmers, des Unternehmens und seiner Mitarbeiter als erster Ansprechpartner zuständig und übernehmen auch : Die langjährige Berufserfohrung ist unser Kapital zum Vorteil der Mandanten. neben der juristischen Betreuung Beirats- und Aufsichtsratsmandate. : Wir betreuen Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet und dem europäischen Ausland- dies erleichtert uns der nahe gelegene, expandierende Flughafen Münster-Osnabrück. Anwalusozitt/Jt und Notariat Dr. SdJmUit- HiigerbiiNrrur- Uprruier
6 KooPERATIONSPARTNER : RAe Menge, Vockenberg, Noack & Partner Ulrich Sander, Rechtsanwalt Steigerstraße JO Erfurt Tel: 0]6Ih2486-o Fax: 0]6Ih2486-ro zugelassen bei allen Gerichten der neuen Bundesländer und dem OLG Jena : Wir haben feste Kooperationen mit verschiedenen Wirtschaftsprüfongs- und Steuerberatungsgesellschaften. Salzstraße 52 Ecke Syndikatgasse 48I43 Münster Tel.: o2srl4o255 und Fax: o2yls6277 Mit uns gewinnen Sie Klarheit und Sicherheit! Anwaltssozietät und Notariat Dr. Peter Schmidt Axel Hägerbiumer Claus u. rnei.. r Kanzlei: Münster, Salzstraße 52 Tel. (0251 ) Fax (0251 ) 3Q951M9 juristen@muenster.de
7 Mediator BM Dr. jur. Peter Schmidt Mitglied des Bundesverbandes Mediation e. V. Mediation: Ein Weg zur konstruktiven Konfliktlösung im gerichtsnahen Bereich JJ
8 Ein Blick auf die Historie der gerichtsnahen Mediation: Die Mediation wurde in den 60er und 70er Jahren vornehmlich in den USA entwickelt. Sie wird dort mit so großem Erfolg in vielen Lebensbereichen angewendet, dass im Wesentlichen nur solche Streitfälle vor Gericht ausgetragen werden, die als Grundsatzentscheidung für die richterliche Rechtsfortbildung bedeutsam sind oder in Fällen, in denen sich die Parteien nicht auf eine außergerichtliche Konfliktlösung einigen können. Zahlreiche in Holland und England durchgeführte Studien führten zu eindrucksvollen Ergebnissen: :: Bei denjenigen Parteien, die sich zu einer gemeinsamen Konfliktlösung unter Führung eines kompetenten Mediators bereit erklärt haben, lag die Erfolgsquote bei mehr als 90 Prozent. :: In Deutschland und den übrigen Ländern der Europäischen Gemeinschaft ist die Mediation ebenfalls zunehmender Trend. Nicht nur das Land Niedersachsen hat bereits einen Gesetzesentwurf zur Mediation vorgelegt, auch die EG-Kommission drängt auf Einführung gesetzlicher Bestimmungen in den Mitglieds! ändern.
9 Grundsätze des Mediationsverfahrens: } alte Denkmuster aufbrechen Was ist eigentlich gerichtsnahe Mediation? Die Mediation ist eine Konfliktlösung im außergerichtlichen Bereich unter der Leitung einer kompetenten und berufserfahrenen Persönlichkeit, die neutral ist (Mediator). Berücksichtigt werden die rechtserheblichen Konfliktgründe und Tatsachen, weniger die psychologischen Konfliktgründe, die einer anderen Mediationsebene angehören. Die Mediation erfolgt grundsätzlich durch eine strikt überparteiliche und auch juristische Beratung beider Parteien nach objektiv-neutraler Ermittlung und Darstellung des Sachverhaltes und seiner rechtlichen und sonstigen Folgen für beide Parteien einschließlich der Erfolgsaussichten und Risiken eines Rechtsstreites. :: Schnelle Erarbeitung eines Konzeptes zur außergerichtlichen Konfliktlösung, die von beiden Parteien akzeptiert werden kann. :: Schriftliche Protokollierung des Mediationsablaufes einschließlich der gemeinsamen Entwurfsformulierungen einer gegebenenfalls gewünschten vollstreckbaren Notarurkunde. :: Der Mediatior nimmt die Bedürfnisse und Interessen aller Konfliktparteien mit gleichem Respekt wahr und gibt jeder Partei die Zeit, den Sachverhalt aus ihrer Sicht vollständig darzustellen - und zwar unabhängig von etwa bestehenden wirtschaftlichen Machtunterschieden. :: Der Medjator sichert absolute Vertraulichkeit im Sinne des anwaltliehen und notariellen Standesrechtes zu und wird bei Scheitern der Mediation nicht als Zeuge vor Gericht aussagen, es sei denn beide Parteien entlassen ihn aus der Schweigepflicht. :: Bei Bedarf können mit Zustimmung beider Parteien deren Anwälte zum Mediationsverfahren zugelassen werden.
10 Meine Fachgebiete und Anwendungsfelder: :: Allgemeines und besonderes Zivilrecht: Erbrecht, Ehescheidungsfolgerecht, Immobiliarrecht, allgemeines und besonderes Vertragsrecht (Miet- und Pachtrecht, Werkvertragsrecht). :: Handels- und Wirtschaftsrecht: Gesellschaftsrecht; Unternehmenskauf und Unternehmensnachfolge; arbeitsrechtliche und sonstige Konflikte natürlicher und juristischer Personen und deren Beschäftigte in Ausübung ihrer geschäftlichen Tätigkeit eingeschlossen innerbetriebliche Konflikte; allgemeines Handels-, Wettbewerbs- und gewerbliches Vertragsrecht. :: Insolvenzrecht ohne Insolvenzverwaltung; Unternehmenssanierung; Konflikte zwischen Banken, Versicherungsgesellschaften und ihren Kunden. } Lö~ungen gemeinsam erarbeiten Zu meiner Person: :: Geboren 1939 in Münster; verheiratet; zwei Kinder :: Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der Freien Universität Berlin :: Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen zunächst tätig als Richter am Landgericht Münster und Amtsgericht Ahaus :: Seit 1972 selbständiger Rechtsanwalt und seit 1981 Notar in Münster Promotion zum Dr. jur. an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster :: 12 Jahre Mitglied des Bundesvorstandes im BVMW (Bundesverband mittelständische Wirtschaft) und Leitung der Rechtskommission des Verbandes. Aufsichtsratsmandate in großen mittelständischen Unternehmen :: Mitglied des Bundesverbandes Mediation e.v. mit Sitz in Kassel und Minden und dort zertifizierter Mediator für die Fachbereiche Recht und Wirtschaft
11 Die Vorteile der gerichtsnahen Mediation.
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