Bundesamt für Energie BFE. Radioaktive Abfälle sicher entsorgen. Eine Aufgabe, die uns alle angeht.
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- Susanne Hauer
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1 Bundesamt für Energie BFE Radioaktive Abfälle sicher entsorgen. Eine Aufgabe, die uns alle angeht.
2 Ein kurzer Überblick Sicherheit zuerst Die Schweiz hat radioaktiven Abfall. Dieser muss sicher entsorgt werden, um eine Gefährdung von Mensch und Umwelt zu vermeiden. Das Schweizer Entsorgungskonzept sieht die Lagerung der radioaktiven Abfälle in geologischen Gesteinsschichten vor. Während der Beobachtungsphase sind die Abfälle einfach rückholbar. Danach wird das Lager verschlossen. Verantwortung wahrnehmen Unsere Generation verursacht die «ungeliebten» radioaktiven Abfälle. In mehreren Abstimmungen hat die Schweizer Bevölkerung der Nutzung der Kernenergie zur Elektrizitätserzeugung zugestimmt. Das Kernenergiegesetz verlangt im Grundsatz die Entsorgung der Abfälle im Inland. Wir haben die Pflicht, heute eine Lösung in der Schweiz vorzubereiten und zu realisieren. Ein Abschieben auf die kommenden Generationen ist weder fair noch verantwortungsbewusst. Geologisches Tiefenlager als beste Lösung Radioaktive Abfälle müssen über lange Zeiträume von der Umwelt ferngehalten werden. Die technischen Konzepte dazu sind entwickelt. Nach einer Vorbehandlung (Konditionierung) erfolgt heute eine Zwischenlagerung in oberirdisch angelegten Bauten. Die dauernde Sicherheit bietet nach einhelliger Meinung in- und ausländischer Fachleute nur die Einlagerung in geologische Gesteinsschichten. Entsorgung der schwach- und mittelaktiven Abfällen Das Programm für schwach- und mittelaktive Abfälle erlitt mit der Ablehnung des Sondierstollens am Wellenberg (Kanton NW) im September 2002 einen Rückschlag. Zur Zeit befassen sich die Behörden mit der Frage des weiteren Vorgehens. Radioaktive Abfälle entstehen in Kernkraftwerken und bei der Anwendung radioaktiver Stoffe in Medizin, Industrie und Forschung.
3 Entsorgungsnachweis für hochaktive Abfälle Die Nagra hat für den Nachweis möglicher Standorte umfangreiche Abklärungen durchgeführt. Neben kristallinen Gesteinen sind auch Sedimentgesteine untersucht worden. Mit dem Projekt Opalinuston will die Nagra zeigen, dass die geologische Tiefenlagerung der hochaktiven Abfälle in der Schweiz grundsätzlich möglich ist. Standortentscheid noch offen Der Entsorgungsnachweis für hochaktive Abfälle ist kein Standortentscheid für den Bau eines Tiefenlagers. Nach Meinung des Bundesrats sind Alternativen zum Zürcher Weinland aufzuzeigen. Das Verfahren für die Standortwahl sowie die Kriterien sollen in einem Sachplan des Bundes festgeschrieben werden. Zieltermin für die Inbetriebnahme eines Tiefenlagers für hochaktive Abfälle ist Mehr dazu erfahren Sie in dieser Publikation. Auf den letzten zwei Seiten finden Sie Antworten auf oft gestellte Fragen.
4 Entsorgungskette für radioaktive Abfälle Behandeln Zwischenlagern Tiefenlagern Radioaktive Abfälle weisen unterschiedliche Eigenschaften und Gefährdungspotenziale auf. Daraus ergeben sich die unterschiedlichen Anforderungen an deren Behandlung und Lagerung. Unterschiedliche Eigenschaften Radioaktive Abfälle entstehen vielerorts: bei der Nutzung der Kernenergie und zu einem kleineren Teil bei Anwendungen radioaktiver Stoffe in Medizin (z.b. Strahlentherapie), Industrie (z.b. Leuchtziffern und Rauchmelder) und Forschung. Die Abfälle haben je nach Herkunft und Art sehr unterschiedliche Eigenschaften (z.b. Radioaktivität, Halbwertszeit) und damit auch ungleiche Gefahrenpotenziale. Konditionieren und zwischenlagern Die radioaktiven Abfälle werden vorerst in eine langfristig stabile Form gebracht (Konditionierung) und in geeignete Lagerbehälter (Betoncontainer, Sicherheitsbehälter aus Stahl) verpackt. Bis die geologischen Tiefenlager bereit stehen, erfolgt eine Zwischenlagerung. Dazu bestehen Kapazitäten bei den Kernkraftwerken, im zentralen Zwischenlager in Würenlingen (ZWILAG) und im Bundeszwischenlager beim Paul Scherrer Institut (PSI). Konditionierung und Zwischenlagerung erfolgen unter Kontrolle der Bundesbehörden. Abfallmengen sind bekannt Jährlich fallen aus dem Betrieb der Kernkraftwerke und aus Medizin, Industrie und Forschung wenige 100m 3 radioaktive Rohabfälle an. Hinzu kommen nach Ende der Lebensdauer Abfälle aus dem Abbruch der Kernkraftwerke und von Forschungsanlagen. Die zu entsorgende Gesamtmenge dürfte Radioaktive Stoffe werden in Lagerbehältern eingeschlossen.
5 sich bei Annahme einer 60-jährigen Betriebszeit auf knapp m 3 belaufen ( m 3 schwach- und mittelaktive Abfälle, 7000 m 3 langlebige mittelaktive Abfälle sowie 9000 m 3 hochaktive Abfälle und Brennelemente). Jedes Abfallgebinde wird mit seinen Eigenschaften in einer Datenbank erfasst. Finanzierung sichergestellt Die Betreiber der Kernenergieanlagen bezahlen die heute anfallenden Kosten für die Entsorgung (Wiederaufbereitung, Betrieb Felslabors, Probebohrungen, Bau von Zwischenlagern etc.) laufend. Die Stilllegungskosten sowie die Kosten, die nach Betriebsende der Kernkraftwerke für die Entsorgung anfallen, werden mit Beiträgen der Betreiber der Kernkraftwerke in zwei Fonds sichergestellt. Sowohl der Stilllegungsfonds für Kernanlagen wie auch der Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke stehen unter der Aufsicht des Bundes. Der Finanzbedarf wird periodisch überprüft. Das Bundesamt für Energie hat die Aufsicht über den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds.
6 Wer macht was? Klare Rahmenbedingungen und Zuständigkeiten Radioaktive Abfälle sind von den Verursachern auf eigene Kosten zu entsorgen. Die Nagra muss den Nachweis einer sicheren Entsorgung erbringen und die Realisierung vorbereiten. Der Bund setzt die rechtlichen Rahmenbedingungen und überwacht mit seiner Sicherheitsbehörde die Kernanlagen und die Entsorgung radioaktiver Abfälle. Kernenergiegesetz klarer rechtlicher Rahmen Das Parlament hat im März 2003 das neue Kernenergiegesetz (KEG) verabschiedet. Es tritt anfangs 2005 in Kraft. Im KEG sind die Grundsätze für die Nutzung der Kernenergie und für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle festgelegt. Oberstes Ziel ist der Schutz von Mensch und Umwelt vor Gefährdungen durch radioaktive Strahlung. Es gilt das Verursacherprinzip Die Verursacher sind verpflichtet, die radioaktiven Abfälle sicher und auf eigene Kosten zu entsorgen. Dazu haben die Betreiber der schweizerischen Kernkraftwerke und die Eidgenossenschaft 1972 die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) gegründet. Der Bund ist zuständig für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung und deshalb mit 3% an der Nagra beteiligt. Die Nagra entwickelt das Projekt Die Nagra hat den Auftrag, die technisch-wissenschaftlichen Grundlagen für die langfristig sichere Entsorgung der Abfälle zu erarbeiten. In Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Forschungsinstitutionen führt sie seit 1978 Forschungsprogramme durch unterbreitete sie dem Bund mit dem Projekt «Gewähr» einen ersten Nachweis über die Machbar- Mit einem automatischen Fernüberwachungsmessnetz in der Umgebung der Kernkraftwerke (MADUK) kontrolliert die Aufsichtsbehörde dauernd die örtliche radioaktive Strahlung.
7 keit einer sicheren Entsorgung. Der Bundesrat beurteilte den Nachweis für die schwach- und mittelaktiven Abfälle als erbracht. Hinsichtlich der hochaktiven Abfälle verlangte er die Ausdehnung der Forschungsarbeiten auf Sedimentgesteine. Das führte zum Projekt Opalinuston, das die Nagra im Dezember 2002 eingereicht hat. Der Bund prüft, entscheidet und überwacht Das Bundesamt für Energie (BFE) ist die zuständige Behörde für den Vollzug des Kernenergiegesetzes. Es führt die Bewilligungsverfahren durch und erarbeitet die Entscheidungsgrundlagen zuhanden des Departementes und des Bundesrates. Für die sicherheitstechnischen Aspekte ist die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) verantwortlich. Diverse Kommissionen stehen dem Bund beratend zur Seite; insbesondere die Eidg. Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA) und die Kommission Nukleare Entsorgung (KNE).
8 Das Schweizer Entsorgungskonzept Geologische Tiefenlagerung Die radioaktiven Abfälle werden in ein geologisches Tiefenlager verbracht. Das Lager wird während einer längeren Periode überwacht. Die Abfälle sind in dieser Zeitspanne mit geringem Aufwand rückholbar. Danach wird das Lager verschlossen. Aufteilung auf zwei Lager Das schweizerische Entsorgungskonzept sieht zwei Tiefenlager vor: eines für die schwach- und mittelaktiven Abfälle und eines für hochaktive Abfälle. Die hochaktiven Abfälle umfassen die abgebrannten Brennelemente sowie hochaktive und langlebige mittelaktive Abfälle. Mehrfache technische und natürliche Barrieren Oberstes Ziel jedes Entsorgungskonzeptes ist der Schutz von Mensch und Umwelt kurz- und langfristig. Weltweit ist anerkannt, dass nur die Lagerung in tiefen Gesteinsschichten die Sicherheit über die notwendigen, langen Zeiträume gewährleisten kann. Dieser Grundsatz ist auch im Kernenergiegesetz verankert. Kontrollen schaffen Vertrauen Das Tiefenlager wird schrittweise in Betrieb genommen, die einzelnen Lagerkammern sukzessive aufgefüllt. Ein Teil des Geologisches Profil durch das Untersuchungsgebiet Zürcher Weinland
9 Lagers dient der Langzeitüberwachung. Umfassende Kontrollen stellen sicher, dass allfällige ungünstige Entwicklungen frühzeitig erkannt und die notwendigen Massnahmen ergriffen werden können. Während dieser Beobachtungsphase können die Abfälle bei Bedarf ohne grossen Aufwand wieder zurückgeholt werden. Langfristige Sicherheit durch Verschluss Während einer Beobachtungsphase von mehreren Jahrzehnten wird die Anlage überwacht und die Abfälle können einfach zurückgeholt werden. Erst wenn Gewissheit besteht, dass die Sicherheitsanforderungen eingehalten sind, erfolgt der Verschluss des Tiefenlagers. Die stufenweise Umwandlung einer überwachten Anlage in ein verschlossenes Lager ist aus heutiger Sicht die beste Lösung, um den Schutz von Mensch und Umwelt langfristig zu gewährleisten.
10 Geologisches Tiefenlager für hochaktive Abfälle Opalinuston eine gute Möglichkeit? Der «Opalinuston», ein Sedimentgestein, scheint aufgrund der heutigen Kenntnisse gute Eigenschaften als wirksame geologische Barriere zu haben. Der von der Nagra eingereichte Entsorgungsnachweis basiert deshalb auf dem Opalinuston im Zürcher Weinland. Breite Eignungsabklärung der Sedimentschichten Die Nagra hat die geologischen Schichten im schweizerischen Mittelland umfassend untersucht. Geologische Studien, seismische Messungen und Probebohrungen dienten der Suche nach geeigneten Gesteinsschichten. Verschiedene Kriterien wie geringe Durchlässigkeit, Langzeitstabilität, Robustheit gegenüber Störeinflüssen (Erdbeben), ausreichende Ausdehnung und Mächtigkeit etc. bestimmten die Auswahl. Die Nagra hat das kristalline Grundgebirge der Nordschweiz untersucht und für die Gesteinsschichten «Untere Süsswassermolasse» und «Opalinuston» eine grundsätzliche Eignung für ein geologisches Tiefenlager nachgewiesen. Die Gesteinsschichten Kristallin, Opalinuston und Untere Süsswassermolasse im Schweizer Mittelland.
11 Weitere Untersuchungen im Zürcher Weinland Aus den Opalinuston-Vorkommen in der Schweiz wurde aufgrund der tektonischen Lage und der geeigneten Schichtabfolge das Zürcher Weinland gewählt. Die Gesteinsschicht liegt in einer Tiefe von rund 600 m. Eine seismische Messkampagne und die Sondierbohrung Benken haben gemäss Nagra die günstigen Eigenschaften bestätigt. Nagra bejaht die Machbarkeit Im Dezember 2002 hat die Nagra den Entsorgungsnachweis dem Bund zur Beurteilung eingereicht. Sie kommt aufgrund ihrer Untersuchungen zum Schluss, «dass die sichere, dauernde Entsorgung abgebrannter Brennelemente, verglaster hochaktiver Abfälle und langlebiger mittelaktiver Abfälle in einem geologischen Tiefenlager in der Schweiz möglich ist». Ein rund 180 Mio. Jahre altes Fossil aus der Sondierbohrung Benken weist auf das Alter der Opalinuston-Schicht hin.
12 Überprüfung und Entscheidungsprozess Sorgfalt und Transparenz Die Sicherheitsorgane des Bundes prüfen den Entsorgungsnachweis. Die Prüfresultate sind öffentlich zugänglich. Kantonale Mitwirkung, Einspracherecht und das faktultative Referendum gegen die Rahmenbewilligung fördern Transparenz und Sicherheit. Zieltermin für die Inbetriebnahme eines Lagers ist Breit angelegtes Prüfverfahren Die Unterlagen des Entsorgungsnachweises der Nagra werden von der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK), der Kommission Nukleare Entsorgung (KNE) und der Eidgenössischen Kommission für die Sicherheit der Kernanlagen (KSA) eingehend geprüft. Die Beurteilung erfolgt nach international anerkannten Standards und unter Beizug einer internationalen Expertengruppe; sie dauert voraussichtlich bis Frühjahr Auflageverfahren bringt Transparenz Im Jahr 2005 können sich alle Interessierten in einem öffentlichen Auflageverfahren zu den Unterlagen, Gutachten und Stellungnahmen äussern. Bereits heute sind Gremien aktiv, um die Information und Mitwirkung zu sichern: Ein Ausschuss bestehend aus Regierungsvertretern der betroffenen Kantone und Länder, ein technisches Forum sowie eine Arbeitsgruppe Information und Koordination. Wie geht es weiter? Der Entscheid des Bundesrates ist im Jahr 2006 zu erwarten. Zum weiteren Vorgehen gehören neben einem Zeitplan auch die Frage, ob alternative Inlandoptionen vertieft abgeklärt werden müssen und ob allenfalls Lösungen im Ausland in Betracht zu ziehen sind. Den wichtigsten politischen Entscheid bildet die vom Bundesrat zu erteilende und von der Engagement für die Sicherheit: Ein Geologe der HSK.
13 Bundesversammlung zu genehmigende Rahmenbewilligung. Sofern die Bundesversammlung die Rahmenbewilligung genehmigt, ist das fakultative Referendum möglich. Im Hinblick auf die Standortwahl sind nach Meinung des Bundesrats Alternativen zum Zürcher Weinland aufzuzeigen. Das Verfahren sowie die Kriterien für das Auswahlverfahren sollen in einem Sachplan des Bundes festgeschrieben werden. Ein Sachplan gewährleistet den frühzeitigen Einbezug der in- und ausländischen Behörden sowie der betroffenen Bevölkerung und interessierten Organisationen. Zieltermin 2040 Weitere Abklärungen vor Ort müssen die Machbarkeit hinsichtlich Bau und Betrieb bestätigen. Vor der Bau- und Betriebsbewilligung können die betroffenen Kantone zum Gesuch Stellung nehmen. Das Gesuch wird öffentlich aufgelegt. Betroffene haben die Möglichkeit, Einsprache zu erheben. Gegen Bewilligungen für weitere Sondierarbeiten sowie Bau- und Betriebsbewilligungen kann bei der zuständigen Rekurskommission und danach beim Bundesgericht Beschwerde erhoben werden. Zieltermin für die Inbetriebnahme eines Lagers für hochaktive Abfälle ist 2040.
14 Wissen schafft Vertrauen Ein komplexes Problem wirft viele Fragen auf Die Entsorgung radioaktiver Abfälle weckt verständlicherweise Ängste. Eine Entsorgungslösung für derart lange Zeiträume wirft grundsätzliche Fragen auf. Nur eine offene Diskussion mit allen Beteiligten kann zu einer realisierbaren Lösung führen. Das Bundesamt für Energie ist dazu bereit. Hier eine kleine Auswahl oft gestellter Fragen: Ist mit dem Entsorgungsnachweis der NAGRA für ein Tiefenlager im «Opalinuston» der Standortentscheid für das Zürcher Weinland schon getroffen? Nein. Ein Standortentscheid ist erst getroffen, wenn 1. ein Auswahlverfahren gemäss Sachplan durchgeführt und ein Standort evaluiert wurde, 2. ein Rahmenbewilligungsgesuch für diesen Standort eingereicht und bewilligt ist. Wie viel Strahlenbelastung darf von einem geologischen Tiefenlager ausgehen? Ein Tiefenlager muss so ausgelegt werden, dass der Abfall dauerhaft eingeschlossen bleibt. Zum Schutz von Mensch und Umwelt haben die Behörden einen strengen Grenzwert festgelegt. Dieser entspricht wenigen Prozenten der natürlich vorhandenen Strahlenexposition. Die Wissenschaft ist sich einig, dass die geologische Tiefenlagerung diese Anforderung erfüllen kann. Was passiert im Ausland? An der Entsorgung radioaktiver Abfälle wird vielerorts gearbeitet. Die Entsorgungskonzepte gehen in vielen Ländern in eine ähnliche Richtung. Richtig ist zwar, dass noch kein Land die Entsorgung für alle Abfallkategorien definitiv gelöst hat. In Schweden ist ein Tiefenlager für schwach- und mittelaktive radioaktive Abfälle seit 1988 in Betrieb.
15 Einzelne Länder haben aber für verschiedene Abfälle bereits unterirdische Lager in Betrieb wie z.b. Schweden und Finnland für schwach- und mittelaktive Abfälle. Das finnische Parlament hat den Standortentscheid für ein Endlager für hochaktive Abfälle im Jahr 2001 gefällt. Wieso werden die radioaktiven Abfälle nicht im Ausland entsorgt? Gemäss Kernenergiegesetz ist grundsätzlich eine Entsorgung im Inland zu realisieren. Die Option Ausland ist nicht ausgeschlossen. Heute zeichnen sich jedoch keine für die Schweiz akzeptablen Lösungen ab. Es wäre unverantwortlich, den Abfall in Länder zu exportieren, die nicht über die technischen, finanziellen und politischen Rahmenbedingungen für eine sichere Entsorgung verfügen. Länder mit fortgeschrittenen Entsorgungsprogrammen wie Schweden, Finnland oder Frankreich haben ein Importverbot für radioaktive Abfälle. Sie haben weitere Fragen? Nutzen Sie unser Informationsangebot.
16 Diese Informationsbroschüre kann nur einen knappen Überblick über die Entsorgung radioaktiver Abfälle geben. Wir liefern Ihnen gerne zusätzliche Unterlagen. Rufen Sie uns an, bestellen Sie weitere Berichte oder konsultieren Sie die unten angeführten Websites. Weitere Informationsschriften (zu beziehen beim Bundesamt für Energie): Energie extra, spezial «Entsorgung von radioaktiven Abfällen», Bundesamt für Energie Projekt Opalinuston, Zusammenfassender Überblick, Nagra Sicherheit im Mittelpunkt, Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen Radioaktivität und Strahlenschutz, Bundesamt für Gesundheit Internet-Adressen mit Beiträgen zur Entsorgung radioaktiver Abfälle und zur Radioaktivität Bundesamt für Energie Hauptabteilung für die Sicherheit von Kernanlagen Eidg. Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen Bundesamt für Gesundheit Nagra Stilllegungsfonds Entsorgungsfonds Januar 2005 Bundesamt für Energie BFE Worblentalstr. 32, CH-3063 Ittigen, Postadresse: CH-3003 Bern Tel , Fax , Das BFE ist ein Amt des Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) Bilder: Comet, Desair, HSK, BFE, SKB
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