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1 AmtsblAtt der Verbandsgemeinde landstuhl Ausgabe 44 Jahrgang 2014 Mittwoch, 29. Oktober 2014 An die Vorsitzenden der Vereine und Organisationen in der Verbandsgemeinde Landstuhl Sehr geehrte Damen und Herren, für das Jahr 2015 ist wieder ein Veranstaltungskalender für den gesamten Bereich der Verbandsgemeinde Landstuhl geplant. Erstmals wird dieser von der Verbandsgemeinde Landstuhl erstellt und über das Amtsblatt an alle Haushalte verteilt. Allen Vereinen und Organisationen in der Verbandsgemeinde Landstuhl ist damit die Möglichkeit geboten, ihre Veranstaltungen kostenlos im Veranstaltungskalender zu veröffentlichen. Wir bitten, den auf Seite 6 abgedruckten Fragebogen ausgefüllt bis spätestens an die Verbandsgemeinde Landstuhl zurückzugeben. Dr. Peter Degenhardt, Bürgermeister Erscheint wöchentlich - Zustellung kostenlos an alle Haushalte durch Boten

2 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 2 Ausgabe 44 - Mittwoch, 29. Oktober 2014 Verbandsgemeinde Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Montag - Mittwoch v Uhr u Uhr Donnerstag von Uhr durchgehend geöffnet. Freitag von Uhr Telefon - Nr Öffnungszeiten des Sozialamtes Montag - Mittwoch, Freitag von Uhr, nachmittags geschlossen Donnerstag von Uhr durchgehend Öffnungszeiten des Dienstgebäudes Alte Rentei, Kirchenstraße 41 (alle Bereiche der Verbandsgemeinde Landstuhl) Montag - Mittwoch, Freitag von Uhr bis Uhr, nachmittags geschlossen. Donnerstag von Uhr bis Uhr durchgehend Sprechstunden des Schiedsmanns nach Vereinbarung über Telefon / Sprechstunden der Gleichstellungsbeauftragten der Verbandsgemeinde Landstuhl Vera Lang Jeden 3. Mittwoch im Monat, 14 bis 15 Uhr, Rathaus, Kaiserstr. 49, Landstuhl, Zimmer 127 (1. OG.) Tel / oder nach Vereinbarung, Tel / Seniorengymnastik In der Mehrzweckhalle in Kindsbach findet jeweils montags von bis Uhr die Seniorengymnastik des Deutschen Roten Kreuzes statt. Hierzu sind alle älteren Damen und Herren recht herzlich eingeladen. Während der Schulferien findet keine Gymnastik statt. Notrufe Polizei Feuerwehr Krankentransport Öffnungszeiten CUBO Montag bis Donnerstag: Uhr Freitag bis Samstag: Uhr Sonn- und Feiertage: Uhr Tel /130571, Freizeitbad Azur Tel /71500 Schernauer Straße, Ramstein-Miesenbach Winteröffnungszeiten Hallenbad: Herbt-, Winter- Osterferien: Montag Uhr Uhr Uhr Uhr Dienstag - Freitag Uhr Uhr Uhr Uhr Samstag Uhr Uhr Uhr Sonn- und Feiertage Uhr Uhr Sauna: Montag Uhr gemischte Sauna Dienstag Uhr Damensauna Mittwoch Uhr gemischte Sauna Donnerstag Uhr Herrensauna Freitag Uhr gemischte Sauna Samstag Uhr gemischte Sauna Uhr Uhr Sonntag Uhr gemischte Sauna Feiertage Uhr Uhr gemischte Sauna Verbandsgemeinde Landstuhl Amtsblatt - Online Die Online-Ausgabe des amtlichen Teils des Amtsblattes der Verbandsgemeinde Landstuhl finden Sie im Internet unter: Klicken Sie im Internet unter: www. landstuhl.de. Klicken Sie auf der Startseite unter AKTUELL auf Amtsblatt. Die gewünschte Ausgabe können Sie dann zum Lesen als PDF-Datei auf Ihren PC herunterladen. Archivanfragen nach älteren Ausgaben richten Sie bitte an die Amtsblatt-Redaktion: amtsblatt@landstuhl.de Pflege- und Beratungsdienste / Notfalldienste Ökum. Sozialstation Westpfalz e.v. - AHZ Ambulante Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, med. Behandlungspflege, Pflegeberatung, hauswirtschaftl. Versorgung u. Essen auf Rädern: Pflegedienstleitung: Tel /62177, rund um die Uhr, auch an Sonnu. Feiertagen! Geschäftsstelle, Bruchwiesenstr. 43 (Eing. Daimlerstr.), Landstuhl: Mo - Fr: Uhr, Tel /17798, Fax: 06371/ Beratungs- u. Koordinierungsstelle: Tel / Ehrenamtlicher Besuchsdienst in der Verbandsgemeinde Landstuhl Ansprechpartner: Frau Helga Ulrich, Sprechzeiten: donnerstags, Uhr im Bürgerhaus, Landstuhl, Hauptstr. 1, Clubraum 2a, 2. OG, Tel.: 06371/ Auskünfte erteilt auch die Leitstelle Älterwerden der Kreisverwaltung Kaiserslautern, Tel.: 0631/ Betreuungsvereine Beratung über Betreuungsgesetz (Vormundschaften - Pflegschaft - Betreuung): AWO Kreisverband e.v. Landstuhl, Tel / DRK-Betreuungsverein Landstuhl, Hr. Schwarz, Tel / Behindertenhilfe Westpfalz e.v. Landstuhl, Am Rothenborn. Andrea Grünewald, Tel / Sprachförderung - Sprechwerkstatt - Entspannungstherapie - Stressmanagement Kostenlose Beratung und Therapie bei allen Sprech-, Stimm-, Hör-, Schluck- und Sprachstörungen, Lese-, Schreib- und Sprachförderung - Systemische Beratung - ambulante Reha. Praxis für Logopädie im DLZ, Steffi Lux und Kolleg(inn)en Schulstraße 4, Ramstein-Miesenbach. Hotline: 06371/ , info@logodlz.de - MediCur ambulanter Pflegedienst Tel / Pflegedienstleitung: Gisela Schroeder, Mobilfunk: 0179/ Schwangeren- und Familienberatungsstelle des Sozialdienst katholischer Frauen Kirchenstraße 53, Landstuhl, Tel: 06371/2285, info@skf-landstuhl.de. Öffnungszeiten: Mo. - Fr.: Uhr, Mo. - Mi.: Uhr, Do.: Uhr. Beratung und Hilfe in persönlichen, rechtlichen und finanziellen Fragen vor, während und nach einer Schwangerschaft.

3 Ausgabe 44 - Mittwoch, 29. Oktober 2014 Seite 3 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Schwangerschaftsberatung im Internet: Jeden 2. u. 4. Mittwoch im Monat Außensprechstunde im Mehrgenerationenhaus Ramstein. Zu diesen Zeiten ist auch der Babyladen geöffnet. Evangelische-Katholische Telefonseelsorge rund um die Uhr - gebührenfrei - vertraulich, Tel. 0800/ u. 0800/ Diakonisches Werk Pfalz Hauptstr. 5, Landstuhl: unsere Beratungsangebote in Landstuhl: Allgemeine Sozial- u. Lebensberatung, Schwangeren- u. Schwangerenkonfliktberatung (staatl. anerk.), Vermittlung u. Antragstellung auf finanz. Hilfsangebote z. B. Stiftung Familie in Not, Mutter u. Kind sowie weitere Hilfsfonds, Tel.: 06371/2846, slb.landstuhl@diakonie-pfalz.de. Sprechstunden: Nach tel. Vereinbarung. Vermittlung v. Erholungs- u. Kurmaßnahmen: Tel /2846. Schuldner- u. Verbraucherinsolvenzberatung (staatl. anerkannt): Tel /913599, s.landstuhl@diakonie-pfalz.de. Suchtberatung: Tel. 0631/ Interventionsstelle gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen: Tel. 0631/ Alle Beratungsangebote sind kostenlos u. stehen allen Ratsuchenden offen. Info-Abende für werdende Eltern: Das Team der Gynäkologie um Chefärztin Dr. M. Mader bietet Informationen über Geburtsvorbereitungs- u. Kreißsaalangebote sowie für die Zeit nach der Geburt. Termin: Jeden 3. Do. im Monat um Uhr. Treffpunkt: St. Johannes-Krankenhaus, Nardinistr. 30, Pforte. Beratung des sozialpsychiatrischen Dienstes der Kreisverwaltung Kaiserslautern Jeden 3. Dienstag im Monat kostenlose u. vertraul. Beratung im Rathaus in Landstuhl. Die Sprechstunden finden in der Zeit v Uhr im Zimmer-Nr. 120, Tel /83-108, statt. Der sozialpsychiatrische Dienst informiert u. berät bei Fragen im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen,Suchtmittelabhängigkeit, Selbsthilfegruppen, Betreuungen (früher Pflegschaft). Außerdem erreichen Sie den sozialpsychiatrischen Dienst Mo. - Fr. in Kaiserslautern unter der Tel.-Nr. 0631/ Beratungszentrum des Polizeipräsidiums Westpfalz Parkstraße 11 (Ecke Hochsandstraße) Kaiserslautern Telefon: / Telefax: / Mail: Beratungszentrum.Westpfalz@polizei.rlp.de SPOTS Jugendhaus Pauluskirche Sonnenstr. 10, Landstuhl, Tel.: 06371/917130, spots@ jugendhaus-spots.de, Internet: Schulkindbetreuung, Offene Angebote (Sport, Kreativ, etc.) für Kinder und Jugendliche, Tanzangebote, u.v.m. Auskunft erteilt Dipl.-Sozialpädagoge (FH) Oliver Quartier. Reha-Westpfalz: - Praxisgemeinschaft für Ergotherapie u. Logopädie Behandl. v. Kindern, Jugendlichen u. Erwachsenen, therapeutische Versorgung n. Schlaganfall, Hirnverletzungen, Am Alten Markt 2, Landstuhl, Tel /916986, Fax 06371/ Mobile Dienste im Gemeinschaftswerk für Menschen mit Behinderungen GmbH Familienentlastende Angebote, Assistenz, Gruppenangebote, Pflegeberatung, Ergotherapie, Logopädie, Ambulantes Wohnen, Freizeitangebote, Beratung für Menschen mit Behinderungen, Soziotherapie, Unterstützte Kommunikation, Am Rothenborn, Landstuhl, Tel /934-0, Fax: 06371/ Seelsorge u. Lebensberatung Ein christlicher Beratungsdienst von Treffpunkt Seelsorge e.v. Terminvereinbarung: Tel Mo.: Uhr, Mi.: 9-12 Uhr. Jugendraum Quo Vadis Am Rathaus 12, Landstuhl, Tel.: 06371/60016, quo.vadis@jugendzentrale-homburg.de Internet: Offene Freizeitangebote an den Öffnungszeiten: Di. bis. Fr Uhr. Montags findet in Kooperation mit der Streetworkerin der Sickingenstadt eine Fußball AG in der kleinen Turnhalle der IGS Landstuhl von bis Uhr statt. Marko Cullmann, Sozialarbeiter (B.A.) leitet den Jugendraum Quo Vadis. Er berät und unterstützt Jugendliche und junge Erwachsene bei Arbeitsplatzsuche und Bewerbungen, hilft bei Fragen zur Schuldenregulierung und der allgemeinen Alltagsbewältigung. STK B Sozialtherapeutische Kette Gemeinnützige Betreuungsgesellschaft mbh, Betreutes Wohnen im westl. Landkreis Kaiserslautern (6 Plätze). Ansprechpartner: Hr. Neu, Lindenstr. 15, Landstuhl, Tel / (Mo. u. Di. ganztätig, Mi. nur vormittags) Sozialstation des Deutschen Roten Kreuzes Mo. - Do Uhr, Fr Uhr, Pflegedienstleitung Frau Zielinski, Tel / oder 06374/923113, Pflegenotruf nach Dienstschluss: 0170/ ; Beratungs- u. Koordinierungsstelle, Herr Konietzko, Tel / oder 0160/ , Wohn- u. Dienstleistungszentrum (Kurzzeitpflege, Langzeitpflege, Tagespflege, Betreutes Wohnen) Mo. - Do Uhr, Fr Uhr. Heimleitung Herr Mischler, Tel / DRK Seniorenzentrum Queidersbach Pirminiusstr. 5a: Kurzzeit-Langzeitpflege, Betreutes Wohnen, Beratungs- u. Koordinierungszentrum, Mo. - Fr Uhr, Tel / Drogen-Info-Telefon des Pfalzklinikums f. Psychiatrie u. Neurologie Legale Drogen (Alkohol, Medikamente usw.) 06349/ Illegale Drogen (Haschisch, Heroin usw.) 06349/ Mo., Mi., Fr Uhr oder über Anrufbeantworter. Hotline Ess-Störungen des Pfalzinstituts - Klinik für Kinder- u. Jugendpsychiatrie, Psychosomatik u. Psychotherapie 06349/ Mo. bis Do Uhr oder über Anrufbeantworter. Caritasverband - Allgem. Sozialberatung Landstuhl Telef. Terminvereinbarung unter 06381/ (AB) oder 06371/2285, roswitha.ames-scherer@caritas-speyer.de. Sozial- u. Integrationsberatung des Kreisverbandes der Arbeiterwohlfahrt dienstags, nach Vereinbarung, unter Tel / Impressum: Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl mit der Sickingenstadt Landstuhl sowie den Ortsgemeinden Bann, Hauptstuhl, Kindsbach, Mittelbrunn und Oberarnbach Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl, Kaiserstraße 49, Landstuhl Telefon 06371/830, Telefax 06371/83101, vg@landstuhl.de Redaktion: Aufgabenbereich Öffentlichkeitsarbeit, Frau Kerstin Wickel Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge im nichtamtlichen Teil: freitags, Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl. Bei allen nichtamtlichen Beiträgen muss der/die Verantwortliche klar erkennbar sein, welche/r auch für den Inhalt haftet. amtsblatt@landstuhl.de Druck, Verlag, Vertrieb sowie verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Verlag + Druck Linus Wittich KG, Föhren, Europaallee 2 (Industriepark Region Trier), Postanschrift: Postfach 11 54, Föhren Redaktion: Tel.: , Fax: Internet und info@wittich-foehren.de Erscheinungsweise: wöchentlich mittwochs Zustellung kostenlos in alle Haushalte durch Boten Verantwortlich für Anzeigen: Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung) Anzeigenannahme: Tel.: oder -240, Fax: Anzeigenannahmeschluss: montags, 9.00 Uhr Reklamation Zustellung bitte an: Tel.: , -336 und vertrieb@wittich-foehren.de Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

4 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 4 Ausgabe 44 - Mittwoch, 29. Oktober 2014 Anonyme Alkoholiker Landstuhl evangelisches Gemeindehaus, Vordere Fröhnstr. 5, Landstuhl; Treffen: Mo Uhr. Info: 06371/ u. 0176/ Schwangeren-Beratungsstelle Donum Vitae Schwangerschaftskonfliktberatung - Schwangerensozialberatung Sexualpädagogik und -beratung - Familien- u. Paarberatung, Am Feuerwehrturm 6 in Landstuhl, Tel / Öffnungszeiten: Mo., Di., Fr u Uhr, Mi., Do u Uhr Caritas Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatung Engelsgasse 1, Kaiserslautern, Tel. 0631/ Sprechstunde des Beirates für Migration und Integration des Landkreises Kaiserslautern Jeden 1. Donnerstag im Monat in der Kreisverwaltung Kaiserslautern, in der Zeit von Uhr bis Uhr. Als Ansprechpartner im Bereich der Verbandsgemeinde Landstuhl steht Beiratsmitglied, Herr Sofronius Spytalimakis unter der Tel.-Nr /7323 zur Verfügung. Kontakt- u. Beratungsstelle Querbeet Landstuhler Str. 8A, Ramstein (Mehrgenerationenhaus), Telefon: 06371/ , Fax: / , querbeet@kaiserslautern-kreis.de Öffnungszeiten: Mo. - Fr. von 9-12 Uhr Das aus verschiedenen Tätigkeitsfeldern bestehende Beraterteam bietet eine kostenlose und vertrauliche Beratung an. Weitere Informationen unter: (Stichwort: Querbeet) Migrationsberatung (Beratung für Ausländer, Flüchtlinge und Spätaussiedler) im DRK-Centrum Landstuhl Sprechstunden: Montags Dienstag 9-11 Uhr, Donnerstag von Uhr und Uhr und nach Vereinbarung. Ansprechpartnerin Frau Güldenfuß, Telefon: Beratungs- und Koordinierungsstelle Demenz (BeKo-Demenz) im DRK-Centrum Landstuhl Sprechstunden: Dienstag 9-11 Uhr und Donnerstag von Uhr und nach Vereinbarung. Ansprechpartner: Joachim Schneider, Telefon: Die Verbandsgemeinde Landstuhl im Internet So finden Sie uns im Internet: -Adressen der Verbandsgemeindeverwaltung in allen Angelegenheiten: vg@landstuhl.de Direkter Kontakt Bürgermeister Dr. Peter Degenhardt: peter.degenhardt@landstuhl.de 1. Beigeordneter Günther Dietrich: guenther.dietrich@landstuhl.de Geschäftsführender Beamter Karl Straßer: karl.strasser@landstuhl.de Amtsblatt, Aufgabenbereich Öffentlichkeitsarbeit: Kerstin Wickel: amtsblatt@landstuhl.de Einwohnermeldeamt: einwohnermeldeamt@landstuhl.de Standesamt: standesamt@landstuhl.de Ordnungsamt: ordnungsamt@landstuhl.de Gewerbeamt: gewerbeamt@landstuhl.de Bauamt: bauamt@landstuhl.de Datenschutzbeauftragter: datenschutz@landstuhl.de Aufgrund der Vielzahl der am Markt erhältlichen Programme bitten wir -Anhänge ausschließlich in den Formaten Word (doc), Excel (xls), jpg, gif oder Adobe-PDF an uns zu senden. Verbandsgemeindewerke/ Stadtwerke Landstuhl So finden Sie uns im Internet: adresse in allen Angelegenheiten: werke@landstuhl.de Bereitschaftsdienst der Verbandsgemeindewerke und Stadtwerke Landstuhl Wasserversorgung/Abwasserentsorgung in der Verbandsgemeinde Landstuhl, Gasversorgung in der Sickingenstadt Landstuhl, der Ortsgemeinde Kindsbach und der Ortsgemeinde Mittelbrunn Tel.-Nr / Weitere Bereitschaftsdienste Bereitschaftsdienst der Pfalzwerke Netz AG Energieversorgung Strom für die Verbandsgemeinde Landstuhl: Netzteam Hauptstuhl, Tel.-Nr.: / Gas für die Gemeinden Bann und Hauptstuhl: Tel.-Nr.: 08 00/ Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) Landstuhl-Ramstein Zuständig ist die BDZ auf dem Gelände des Nardini Klinikum Sankt Johannis, Nardinistraße 30 in Landstuhl, Tel. Nr.: (ohne Vorwahl). Öffnungszeiten: Mo., Di. und Do. 19 Uhr bis Folgetag 7 Uhr; Mi. 14 Uhr bis Do. 7 Uhr, Fr. 16 Uhr bis Mo. 7 Uhr; Vorabende von Feiertagen, Heiligabend und Silvester 18 Uhr bis zum Folgetag 7 Uhr, soweit dieser kein Feiertag ist. Alle aktuellen Kontaktdaten mit den Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstzentralen in Rheinland-Pfalz finden Sie auch unter In möglichen lebensbedrohlichen Fällen wenden Sie sich bitte immer an den Notdienst unter der Rufnummer 112. Bereitschaftsdienst der Zahnärzte Zahnärztlicher Notfalldienst der Bezirksärztekammer Pfalz Über die oben stehende Internetseite gelangen Sie zum Notfalldienst der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz und der Betriebsärztekammern. Der Dienst steht Ihnen an Wochenenden (Samstag/ Sonntag) und an Feiertagen zur Verfügung. Bereitschaftsdienst der Augenärzte Kusel/Landstuhl/Kaiserslautern Der augenärztliche Bereitschaftsdienst Kusel/Landstuhl ist mit dem Notdienst Kaiserslautern zusammengeschlossen. Zu erfragen: Tel. 0631/ Tierärztlicher Notfalldienst für Kleintiere der Tierarztpraxen in Landstuhl und Ramstein Dr. Schulz, Saarbrücker Str. 85 A Landstuhl...Tel /2223 Tierärztlicher Notfalldienst für Großtiere Dieser ist bei jedem Haustierarzt tel. auf Anrufbeantworter zu erfragen. Ehrenamtsbörse Westrich Wir informieren und beraten Sie bei Fragen zu Möglichkeiten des sozialen Engagements und finden gemeinsam ehrenamtliche Tätigkeitsbereiche in Ihrer Nähe, die Ihren Interessen entsprechen. Hat Ihre Institution Bedarf an ehrenamtlichen Mitarbeitern? Wir nehmen diesen gerne in unseren Börsenkatalog mit auf! Telefon: 06371/ Mo., Di., Do., Fr., Uhr Mi., Uhr (persönliche Gespräche nach Vereinbarung) Fax: 06371/ ehrenamtsboerse@ile-westrich.de Aktuell suchen wir Freiwillige für: o Freizeitgestaltung für Senioren und Menschen mit Behinderungen o Betreuung Informationsstand/Verteilung Flyer o Musikalische Betreuung, Fahrdienste, Hausaufgabenbetreuung, Nachhilfe und Nachmittagsbetreuung für Kinder und Jugendliche (Alter 6-18 Jahre)

5 Ausgabe 44 - Mittwoch, 29. Oktober 2014 Seite 5 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Apothekennotdienst Unter der folgenden Service-Telefonnummer werden Ihnen die diensthabenden Apotheken in Ihrem Postleitzahlenbereich genannt! (Im Internet aus dem deutschen Festnetz (0,14 /Min.) und aus dem Mobilfunknetz (max. 0,42 /Min.): Postleitzahl des Standortes. (zum Beispiel bei einem Standort in Hauptstuhl od. bei einem Standort in Kindsbach ) Abfrage der Bereitschaftsdienst-Apotheke im Internet: - Mit der Option Kalender können dort auch für jeden beliebigen Ort die Bereitschaftsdienstapotheken der kommenden 14 Tage abgezeigt und ausgedruckt werden. Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz weist jedoch darauf hin, dass nur für den Tag des Ausdruckes eine absolute Aktualität gewährleistet werden kann. Notdienstplan vom bis (Umkreis: 10 km für Landstuhl) Do., Kreuzweg-Apotheke... Tel.: 06371/51495 Steinwendener Str. 13, Ramstein-Miesenbach Fr., St. Hubertus-Apotheke... Tel.: 06371/50708 Landstuhler Str. 2, Ramstein-Miesenbach Sa., Kur-Apotheke...Tel.: 06371/3025 Kaiserstr. 40, Landstuhl So., Löwen-Apotheke im Kaufland... Tel.: Torfstraße 10, Landstuhl Mo., Markt-Apotheke... Tel.: 06371/96280 Kottweiler Str. 1, Ramstein-Miesenbach Kreuz-Apotheke... Tel.: 06374/6238 Hauptstr. 46, Weilerbach Di., Markt-Apotheke... Tel.: 06371/62009 Am Alten Markt 7, Landstuhl Mi., Moor-Apotheke... Tel.: 06372/50141 St. Wendeler Str. 15, Bruchmühlbach-Miesau Do., Burg-Apotheke... Tel.: 06371/62970 Hauptstr. 27, Landstuhl Mühlbach-Apotheke...Tel.: 06372/1301 Kaiserstr. 73 d, Bruchmühlbach-Miesau Verbandsgemeinde Öffentliche Bekanntmachungen Bekanntmachung Die Mitglieder der Verkehrskommission der Verbandsgemeinde Landstuhl wurden zu einer nichtöffentlichen Sitzung eingeladen auf Mittwoch, den 5. November, Uhr in den kleinen Sitzungssaal des Rathauses, Kaiserstr. 49, Landstuhl Tagesordnung 1. Verkehrssituation in der Sickingenstadt Landstuhl 1.1 Zulassung von Fahrradverkehr entgegen der Einbahnstraße in der Juliusstraße 1.2 Aufstellung eines Verkehrsspiegels gegenüber Einmündungsbereich Ludwigstraße/Straße Zur Fröhn 1.3 Anordnung eines Haltverbotes in der Beethovenstraße - Pfälzer Stuben Aufstellung eines Verkehrsspiegels in der Berliner Straße gegenüber Anwesen 25- Ausfahrt öffentlicher Parkplatz- 2. Verkehrssituation in der Ortsgemeinde Hauptstuhl 2.1 Anordnung einer Grenzmarkierung/eines Haltverbotes im Einmündungsbereich Kreuzstraße/Zufahrt Kläranlage 2.2 Aufstellung eines Verkehrsspiegels gegenüber Einmündungsbereich Thomas-Mann-Straße/L 395 (Kaiserstraße) 3. Verkehrssituation in der Ortsgemeinde Kindsbach 3.1 Anbringung von Hinweisschildern: Nur bei Grün, den Kindern ein Vorbild an den Lichtsignalanlagen Kaiserstraße- 3.2 Zulassung von Fahrradverkehr entgegen der Einbahnstraße in der Eisenbahnstraße 4. Verkehrssituation in der Ortsgemeinde Mittelbrunn 4.1 Anordnung einer Haltelinie und einer unterbrochenen Fahrstreifenbegrenzung im Einmündungsbereich Hauptstraße/Obernheimer Straße; Anordnung einer Haltelinie und einer unterbrochenen Fahrstreifenbegrenzung im Einmündungsbereich Hauptstraße/Weiherstraße 5. Verschiedenes - Anfragen und Mitteilungen 5.1 Anfragen gem. 19 GeschO (vorsorglich) 5.2 Mitteilungen der Verwaltung Landstuhl, den In Vertretung: gez. Dietrich, 1. Beigeordneter Zahlungserinnerung der Kreiskasse Die Kreiskasse Kaiserslautern weist darauf hin, dass zum die Abfallentsorgungsgebühren zur Zahlung fällig werden. Bei vorliegenden Einzugsermächtigungen werden die fälligen Forderungen zum Fälligkeitstag vom angegebenen Konto abgebucht. Alle anderen Zahlungspflichtigen werden gebeten, Überweisungen so rechtzeitig vorzunehmen, dass diese zum Fälligkeitstermin dem Konto der Kreisverwaltung Kaiserslautern gutgeschrieben sind. Wir weisen darauf hin, dass bei nicht fristgemäßer Zahlung weitere Kosten (z. B. Säumniszuschläge, Mahngebühren usw.) entstehen können. Formulare zur Erteilung einer Einzugsermächtigung können bequem über die Internetadresse Menüpunkt: de/buergerservice/formularpool.html heruntergeladen werden. Information der Kreiskasse zum SEPA-Abbuchungsverfahren Im Rahmen der Einführung des SEPA-Lastschriftverfahrens zum wurden im Bereich Abfallwirtschaft der Kreisverwaltung ca bestehende Einzugsermächtigungen in das neue SEPA- Lastschriftverfahren übergeleitet bzw. weit über neue SEPA- Lastschriftverfahren bearbeitet und erfasst. Sollten die von Ihnen vollständig ausgefüllten (und unterschriebenen) Abbuchungsermächtigungen nicht oder nicht richtig durchgeführt worden sein, bitten wir Sie sich an Herrn Welker, Kreiskasse, Tel.: 0631/ , Fax: 0631/ , michael.welker@kaiserslautern-kreis.de, zu wenden. Bekanntmachung Die Mitglieder des Hauptausschusses der Verbandsgemeinde Landstuhl wurden zu einer nichtöffentlichen Sitzung eingeladen für Donnerstag, den 6. November 2014, Uhr, in den kleinen Sitzungssaal im Rathaus in Landstuhl, Kaiserstraße 49. Tagesordnung: 1. Feuerwehrplan Rückbau Fluglärmmessgerät 3. Mietvertrag für das Tourismusbüro 4. Vereinbarung zur Übertragung des Anlagevermögens des Produktes Tourismus auf die Verbandsgemeinde Landstuhl 5. Vereinbarung zum Übergang des Personals des Produktes Tourismus auf die Verbandsgemeinde Landstuhl 6. Anschaffung von Whiteboards für die Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Landstuhl und die Feuerwache Landstuhl. Hier: Auftragsvergabe 7. Sanierung und Umbau der Mehrzweckhalle Bann Hier: Vergabe von Bauleistungen 7.1 Los 18 Bodenbelagsarbeiten 7.2 Los 19 Fliesenarbeiten 7.3 Los 20 WC-Trennwände 7.4 Los 21 Trockenbauarbeiten - Hallendecke 7.5 Los 22 Stahl- und Metallbauarbeiten 8. Personalangelegenheiten 9. Verschiedenes 9.1 Anfragen gem. 19 Geschäftsordnung (vorsorglich) 9.2 Mitteilungen der Verwaltung Landstuhl, den In Vertretung gez. Dietrich, Erster Beigeordneter

6 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 6 Ausgabe 44 - Mittwoch, 29. Oktober 2014 Sonstige amtliche Mitteilungen

7 Ausgabe 44 - Mittwoch, 29. Oktober 2014 Seite 7 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Check die Alternativen bei deiner Berufs- und Studienwahl Pflegeausbildung live : Pflegeberufe am Klinikum mit der Berufsberatung kennen lernen Am 13. November 2014 findet ab Uhr im Rahmen der Veranstaltungsreihe Check die Alternativen bei deiner Berufs- und Studienwahl eine Informationsveranstaltung besonderer Art statt: In Zusammenarbeit mit den Pflegeschulen des Westpfalz-Klinikums Kaiserslautern bietet die Berufsberatung der Agentur für Arbeit interessierten Jugendlichen die Möglichkeit, Berufe und Ausbildungsmöglichkeiten in der Gesundheits-, Kinderkranken- und Krankenpflege kennen zu lernen. Bei einer Führung durch die Ausbildungs- und Unterrichtsräume besteht die Gelegenheit, sich über die Ausbildungsmöglichkeiten an den Pflegeschulen zu informieren. Dort werden die zukünftigen Gesundheits- und Pflegefachkräfte ausgebildet und auf ihre Berufstätigkeit vorbereitet. Die Besucherinnen und Besucher werden über die Ausbildungsinhalte, die Voraussetzungen, den Ablauf und die Dauer der Ausbildung informiert und erfahren viel Wissenswertes über die späteren beruflichen Tätigkeitsmöglichkeiten nach Abschluss der Ausbildung und über die berufliche Weiterbildung. In einer anschließenden Gesprächsrunde mit Ausbildern und Schülerinnen bzw. Schülern der Pflegeschulen werden Fragen zur Ausbildung, zu den Aufnahmevoraussetzungen und zur Bewerbung beantwortet. Bei dieser Veranstaltung ist die Teilnehmerzahl begrenzt und eine Anmeldung beim BIZ unbedingt erforderlich (Telefon: 0631 / ). Unter dem Motto Check die Alternativen bei deiner Berufs- und Studienwahl finden regelmäßig Informations- und Vortragsveranstaltungen sowie Bewerberseminare für Schülerinnen und Schüler im Berufsinformationszentrum (BIZ) der Agentur für Arbeit statt. Ein Faltblatt mit dem aktuellen Veranstaltungsprogramm ist kostenlos beim BIZ erhältlich (Telefon: 0631 / ). Infos zum Veranstaltungsprogramm sind über die Homepage der Bundesagentur für Arbeit ( über den Link Veranstaltungen rund um die Uhr abrufbar. Die Veranstaltungen im BIZ Kaiserslautern sind dort unter dem Veranstaltungsort Kaiserslautern zu finden. 5 Richtige bei der Agentur für Arbeit Einheitliche Postleitzahl für alle Kundinnen und Kunden im Bezirk der Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens ermöglicht schnellere Bearbeitung. Schneller, einfacher und moderner ist der Postverkehr für Kundinnen und Kunden der Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens mit der neuen Postleitzahl geworden. Egal, um welches Schriftstück es sich handelt oder ob es für die Agentur für Arbeit Dahn, Kaiserslautern, Kirchheimbolanden, Kusel, Landstuhl, Pirmasens, Rockenhausen oder Zweibrücken bestimmt ist: Die Anschrift lautet immer Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens Kaiserslautern Vorbei die Zeiten komplizierter Straßennamen oder unterschiedlicher Adressen. Wer diese Postleitzahl nutzt, hat den Vorteil, dass seine Post schneller ankommt. Denn: Die an diese Postleitzahl adressierten Briefe gehen direkt an ein zentrales Scanzentrum, werden dort datenschutzkonform digitalisiert und per Datenleitung sofort an die zuständigen Bereiche der Agentur für Arbeit übermittelt. Die Vorteile liegen auf der Hand: Der Brief erreicht den zuständigen Sachbearbeiter bzw. die zuständige Sachbearbeiterin schneller und wird mit der richtigen elektronischen Akte verknüpft. Die Unterlagen sind direkt am Arbeitsplatz präsent und mit der Bearbeitung kann sofort begonnen werden. Auskünfte können ortsunabhängig und unmittelbar erteilt werden. Die von der Bundesagentur für Arbeit eingeführte elektronische Akte macht es möglich. Mit dem Einsatz effektiv gesteuerter Postströme, moderner Informationstechnologie und vereinfachter Geschäftsprozesse hat die Bundesagentur für Arbeit im Sinne ihrer Kundinnen und Kunden eine Vorreiterrolle innerhalb der Bundesverwaltung eingenommen. Noch nicht einbezogen sind die Jobcenter. Hier gilt weiterhin die jeweilige Besucheranschrift auch als Postanschrift. BiZ & Donna: Beruf und Familie - so schaffen Sie die Balance Beruf und Familie so in Einklang zu bringen, dass man sich selbst nicht aus den Augen verliert, ist eine der größten Herausforderungen für berufstätige Mütter. Vor allem Frauen, die eine gewisse Zeit ausschließlich für die Familie da waren und nun die Rückkehr in den Beruf planen, werden von Sorgen und Zweifeln geplagt. Heike Thompson, Mediatorin und Coach, gibt Hinweise und Tipps, die dabei helfen, die eigene Situation realistisch einzuschätzen, unnötige Ängste zu vertreiben und tatsächlich vorhandene Hürden zu nehmen. Dabei geht sie auf folgende Fragen ein: Wie viel Zeit steht für den Job zur Verfügung? Was ist wirklich wichtig und auf welche Zeitfresser kann man getrost verzichten? Wie lässt sich ein persönliches Zeitmanagement erarbeiten und konsequent umsetzen? Die Veranstaltung beginnt am 11. November 2014 um 9.00 Uhr im Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit in der Augustastraße 6 in Kaiserslautern und dauert circa zwei Stunden. Alle interessierten Frauen sind herzlich eingeladen. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos und eine Anmeldung nicht erforderlich. Fragen beantwortet die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, Nadja Schäfer, unter der Telefonnummer 0631 / Kreisverwaltung Kaiserslautern Ausstellung Männer. Leben. Vielfalt vom 4. November 2014 bis 28. November 2014 Kreisverwaltung Kaiserslautern, Lauterstr. 8, 2. Obergeschoss (während der Öffnungszeiten) Mit der Ausstellung Männer. Leben. Vielfalt. werden Lebenswirklichkeiten von Jungen, Männern, Vätern und Großvätern im Wandel der Zeit in den Mittelpunkt gerückt. An 11 Stationen werden 28 Interviews mit Jungen und Männern zwischen 9 und 81 Jahren gezeigt. Die Befragten äußern sich zu Männerrollen, Zukunft und Werten. Wie wird Junge- und Mannsein individuell erfüllt, bewältigt und gestaltet, welchen Einfluss hat die Elterngeneration. Mit der Ausstellung sollen Denkanstöße gegeben werden, denn sie zeigt, dass immer mehr Männer und Väter aktive Familienaufgaben in Erziehung und Pflege übernehmen wollen. Das ist eine wichtige Voraussetzung für gleichberechtigte Lebens- und Berufschancen von Frauen und Männern. Die Ausstellung ist eine gemeinsame Produktion der Katholischen Erwachsenenbildung Rheinland-Pfalz und des Heinrich-Pesch-Hauses, Katholische Akademie Rhein-Neckar. Veranstalterin: Kreisverwaltung Kaiserslautern - Gleichstellungsstelle -, Lauterstraße 8, Kaiserslautern, Tel. (0631) , elvira.schlosser@kaiserslautern-kreis.de Öffnungszeiten: Montag - Dienstag: 8.00 Uhr bis Uhr Mittwoch: 8.00 Uhr bis Uhr Donnerstag: 8.00 Uhr bis Uhr Freitag: 8.00 Uhr bis Uhr Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Energietipp Haus nach Vorschrift oder Zukunftsmodell? In der Zeitrechnung des energiesparenden Bauens schreiben wir das Jahr der Energieeinsparverordnung Das ist jedoch bereits ein gesetzlicher Mindeststandard von gestern, da die Anforderungen an Neubauten, die seit 2009 gelten, bis Ende 2015 nicht verschärft werden. Heute können jedoch schon Häuser gebaut werden, die nur halb soviel Energie für Heizung und Warmwasser benötigen. Zwischen dem Haus nach gesetzlichen Anforderungen und den sparsamsten Passiv- oder Plusenergiehäusern gibt es eine Vielfalt von Effizienzhäusern jeder Geschmacksrichtung. Im Schnitt kommt so ein Effizienzhaus im Jahr mit umgerechnet weniger als sechs Litern Heizöl pro Quadratmeter Wohnfläche aus. Durchschnittliche Neubauten, die nur den Mindeststandard einhalten, benötigen dagegen bis zu zehn Liter Heizöl. Erreicht wird das mit einer kompakten Bauform, einer sehr guten Wärmedämmung, einer dichten Gebäudehülle und einer Lüftung mit Wärmerückgewinnung. Oberstes Bauherrengebot: Überwachen Sie die saubere Ausführung, denn Undichtheiten, Fehler bei der Installation oder Durchbrüche der Dämmschicht machen die Effizienz des Hauses wieder zunichte. Im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard verursacht das KfW- Effizienzhaus 70 etwa fünf Prozent mehr Baukosten. Bei den mittelfristig zu erwartenden Steigerungen der Öl- und Gaspreise macht sich dieser Mehraufwand im Laufe der Jahre wieder bezahlt. Dann, wenn im Alter möglicherweise das Geld knapp und der Energiepreis hoch ist, kann sich das Energieeffizienzhaus als Segen erweisen.

8 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 8 Ausgabe 44 - Mittwoch, 29. Oktober 2014 Mit dem Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz können Sie Ihre Pläne im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches nach vorheriger Anmeldung besprechen. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich. Von der Planung bis zur Übergabe: Immer mit dem Energieberater Auf dem Bau geht es turbulent zu, verschiedene Unternehmen arbeiten mit-, hintereinander und manchmal leider auch gegeneinander. Bauliche Mängel entstehen besonders häufig nach der Übergabe von einem Gewerk zum nächsten: Der intakte Putz wird im Nachhinein wieder beschädigt, die gedämmte Schicht durchstoßen oder einst dicht verklebte Folien wieder gelöst. Im zugigen Haus sitzt letzten Endes der Bauherr - allein mit den hohen Heizkosten. Deshalb sollte bereits während der Planung, wenn es um die Frage geht, welches Haus gebaut werden soll, ein qualifizierter Energieberater hinzugezogen werden. Eine solche Erstberatung erhalten Sie auch kostenlos bei der Verbraucherzentrale. Der nächste wichtige Schritt ist die Überprüfung der Planungsunterlagen, die der Architekt vor Vertragsschluss aushändigen muss. Hier ist der energetische Stand des Hauses fest geschrieben, deshalb sollte ein Energieberater einen Blick darauf werfen, bevor der erste Stein im Weg liegt. Bei Häusern, die energetisch besser sind als das Gesetz es verlangt kann ein staatlicher Zuschuss oder ein zinsvergünstigtes Darlehen beantragt werden. Dabei ist jedoch die Begleitung durch einen zugelassenen Sachverständigen erforderlich. Die Energieberaterdatenbank der Deutschen Energieagentur erlaubt eine Suche nach Qualifikation und Postleitzahl ( Da die Bezeichnung Energieberater nicht geschützt ist, sollte immer nach Qualifikation und Erfahrung gefragt werden. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich. Der Energieberater hat jeden Mittwoch Sprechstunde: Am Vormittag in der Verbraucherberatungsstelle Kaiserslautern in der Fackelstraße 22 und am Nachmittag im Referat Umweltschutz, Rathaus Nord, Lauterstraße 2. Anmeldung unter: (kostenlos). In Enkenbach-Alsenborn hat der Energieberater am Montag, den von 15 bis 18 Uhr Sprechstunde in der Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 18. Anmeldung unter (06303) VZ-RLP Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin: Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / (kostenlos) Montags von 9 bis 13 und 14 bis 17 Uhr, dienstags von 10 bis 13 und 14 bis 18 Uhr, donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr. Infoveranstaltung der Verbraucherzentrale Risiko Eigenheim -wie viel kann ich mir leisten? Unter dem Motto Risiko Eigenheim - Wie viel kann ich mir leisten? veranstaltet die Verbraucherzentrale am Freitag, den um 15 Uhr in der Beratungsstelle Kaiserslautern, Fackelstraße 22 eine kostenlose Infoveranstaltung. Nicht nur in Zeiten der Finanzkrise sehen viele Menschen eine Immobilie als ideale Altersvorsorge, bei der das Geld noch sicher angelegt ist. Das niedrige Hypothekenzinsniveau ist ein weiterer Anreiz, den Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen. Allerdings zieht die Entscheidung für den Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung auch enorme finanzielle Verpflichtungen nach sich. Damit die Investition nicht zum Alptraum wird, muss ein solides und wohl überlegtes Finanzierungskonzept oberste Priorität haben. Eigenkapital und Darlehen müssen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Ein Fehler, der am Anfang bei der Finanzierungsplanung gemacht wird, zieht sich wie ein roter Faden durch das gesamte Projekt. Während des rund 1,5 stündigen Vortrags zeigt die Expertin der Verbraucherzentrale auf, was vor Vertragsabschluss zu beachten ist und gibt hilfreiche Tipps, wie man die persönliche Finanzierungsplanung am besten angeht. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung unter (0631) (Mo - Do von 9 bis 17 Uhr, Fr von 9 bis 13 Uhr), per Fax an (0631) oder per an vb-kl@vz-rlp.de ist erforderlich. VZ-RLP Stellenausschreibung Bei der Verbandsgemeinde Landstuhl ist zum 1. April 2015 die Stelle einer Leiterin / eines Leiters der Tourist-Information der Verbandsgemeinde Landstuhl zu besetzen. Das Beschäftigungsverhältnis erfolgt in Vollzeit. Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere: Administrative Aufgaben; (z.b. interne Organisation, Rechnungswesen, Monitoring, Entwicklung und Steuerung im Zuständigkeitsbereich); Angebotsentwicklung; (z.b. Koordination Veranstaltungsprogramm, Mitwirkung an Angebotsentwicklung in Schwerpunktthemen - MTB, Radfahren, Wandern, Kultur) -, Qualitätssicherung der Angebote, Mitwirkung bei der Infrastrukturentwicklung, Netzwerkarbeit mit bestehenden Kooperationen / Dachverbänden); Außenmarketing; (z.b. Internet- und Deskline-Pflege, Erstellung bzw. Mitwirkung bei Print-Erzeugnissen; wie Gastgeberverzeichnis, Veranstaltungskalender, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit); Innenmarketing; z.b. Jahrestätigkeitsberichte, Einbindung von Leistungsanbietern, Beratung, Mitwirkung in politischen Gremien); Counterbetrieb Information und Auskünfte; Online-/telefonische, schriftliche Beratung / Beantwortung von Anfragen; Verkaufs- und Vermittlungsberatung; Beschwerdemanagement; Strategische, konzeptionelle Planung touristischer Entwicklung im Zuständigkeitsbereich; Folgende fachlichen und persönlichen Qualifikationen erwarten wir: Fachtouristische Aus-/Weiterbildung Know How in den Bereichen Management, Betriebswirtschaft, Verwaltung, touristische Marktbearbeitung und Qualitätssicherung Auskunftsfähigkeit und Beratungskompetenz Sicherstellung der Auskunftsfähigkeit in englischer Sprache Soziale Kompetenz, wie Kommunikationsfähigkeit, Team- und Kooperationsfähigkeit, Argumentationsgeschick, Integrationsfähigkeit, Organisationsgeschick Die Vergütung erfolgt nach den Bestimmungen des Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes (TVöD). Die Eingruppierung ist nach einer angemessenen Einarbeitungszeit in der Entgeltgruppe 9 TVöD vorgesehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Eingruppierung nach 17 Abs. 3 TVÜ-Kommunen bis zum In-Kraft-Treten der neuen Entgeltordnung vorläufig erfolgt und keinen Vertrauensschutz und keinen Besitzstand begründet. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Verbandsgemeinde Landstuhl gewährleistet die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Bitte richten Sie Ihr Bewerbungsschreiben bis zum 14. November 2014 an die Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl Abteilung 1, Fachbereich Personal und Organisation, Kaiserstraße 49, Landstuhl Landstuhl, den 21. Oktober In Vertretung: gez. Dietrich Erster Beigeordneter Rathaus der Verbandsgemeinde Landstuhl geschlossen Aufgrund einer Personalversammlung ist am Montag, den , das Rathaus der Verbandsgemeinde Landstuhl sowie alle Nebenstellen ab Uhr geschlossen. Wir bitten um Beachtung.

9 Ausgabe 44 - Mittwoch, 29. Oktober 2014 Seite 9 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeinde Landstuhl am geschlossen Am Freitag, den , wird beim Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeinde Landstuhl ein Update des Meldeamtsprogrammes MESO durch die KommWis Gesellschaft für Kommunikation und Wissenstransfer mbh durchgeführt. Aus diesem Grund können an diesem Tag beim Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeinde Landstuhl, Rathaus, Zi. 13, Kaiserstr. 49, Landstuhl, keine meldebehördlichen Aufgaben wie z. B. An-, Ab- oder Ummeldungen, Anträge für Personalausweise, Reisepässe oder Kinderreisepässe, Abholung von Ausweisen und Pässen, Führungszeugnisse, Meldebescheinigungen, u.a. wahrgenommen werden. Wir bitten unsere Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und Beachtung bei der Terminierung ihres Behördenganges. Landstuhl, den Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl -Einwohnermeldeamt- Standesamt am geschlossen Aufgrund eines Updates der Anwendung AutiSta ist das Standesamt am für Publikumsverkehr geschlossen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Kurse in Landstuhl Achtung: Anmeldungen müssen schriftlich erfolgen! Neu! Arbeitskreis Literatur Dozent: Wolfgang Fischer Montags von 19:30-21:00 Uhr 10 x 2 UStd. Gebühr: 50 Landstuhl BBS Beginn: Autogenes Training Anfänger Dienstags von 18:30-20:00 Uhr Landstuhl BBS Beginn: EDV-Textverarbeitung mit Word Für Fortgeschrittene Donnerstags von 18:00-20:15 Uhr Landstuhl Melkerei Beginn: EDV - Aufbaukurs zum Grundkurs Mit Windows 7/8 Montags von 18:00-20:15 Uhr Landstuhl Melkerei Beginn: EDV - Kombination aus MS Word und MS Excel Dienstags von 18:00-20:15 Uhr Landstuhl Melkerei Beginn: EDV - Präsentation mit PowerPoint Anfänger Mittwochs von 18:00-20:15 Uhr Landstuhl Melkerei Beginn: Qi Gong für Kinder Der 3. u. 4. Klasse Mittwochs von 16:30-17:45 Uhr Landstuhl Grundschule in der Au Beginn: Chronisch krank- Behindert Wie stelle ich einen Antrag? Wie kann ich Nachteilsausgleiche beantragen. Montag :00-19:30 Uhr Landstuhl BBS Bitte beachten Sie die Ermäßigungen der Kursgebühren auf Antrag für Kinder, Schüler, Auszubildende, Studenten, Empfänger von SGB II, SGB XII 6a Bundeskindergeldgesetz, Seniorinnen/Senioren ab 63, und Schwerbehinderte von 25%. Anmeldungen Schriftlich per Fax oder im Internet unter kvhs-kl.de.

10 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 10 Ausgabe 44 - Mittwoch, 29. Oktober 2014 Einbruch in Lagerhalle Kindsbach. In der Industriestraße drangen bisher unbekannte Täter, in der Zeit von Freitag (17.10.) bis Montag (20.10.), in die Lagerhalle einer Umzugsfirma, ein. In der Halle befinden sich Industrieküchen und eingelagerte Gegenstände der Firma. Wer hat in den beschriebenen Fällen tatrelevante Beobachtungen gemacht? Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Landstuhl! Bahnstr. 18, Landstuhl Tel.: / ; Fax: / Notruf: 1 10 Fusion der Verbandsgemeinden Landstuhl und Kaiserslautern-Süd Informationen unter Bürger und Ihre Umwelt Müllabfuhrtermine für die 45. Kalenderwoche Über den richtigen Gebrauch des gelben Wertstoffsackes Immer wieder bemerken Mitarbeiter der Kreisverwaltung/Abfallwirtschaft bei Kontrollen oder auch das Entsorgungsunternehmen bei der Abfuhr, dass die Gelben Säcke zweckentfremdet bzw. auch für die Restmüllentsorgung benutzt werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der gelbe Wertstoffsack keine kostenlose Restmülltüte und auch nicht zum Verpacken von Altkleidern, Laub oder anderen Dingen bestimmt ist. Diese Zweckentfremdung ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Der Gelbe Sack ist ausschließlich für die Entsorgung von lizenzierten Verkaufsverpackungen (auch Leichtverpackungen genannt) aus Plastik, Metall und Verbundstoff zu benutzen. Eine Liste mit den üblichen Verpackungsabfällen befindet sich auf dem Gelben Sack. Im Anschluss haben wir einige nicht so gängige Verpackungsabfälle aufgezählt, die aber laut Verpackungsverordnung und DSD (Duales System Deutschland - Der Grüne Punkt) auch in den Gelben Sack gehören: Aluminiumfolie (auch Alufolie von Schokolade sowie Deckel von Joghurtbechern) Blumentöpfe aus Plastik, die nur für den Verkauf und Transport von Pflanzen bestimmt sind Dosierhilfen als Bestandteil des Verpackungsverschlusses von z. B. Waschmittel Einwegplastikteller oder -plastikbecher Frischhaltefolie Frühstücksbeutel Getränkesystemkapseln (z. B. für Kaffee, Kakao, Milch), die nach Gebrauch leer sind Klarsichtfolien um CD-Hüllen Menüschalen von Fertiggerichten Plastikversandhüllen für Kataloge und Magazine Styroporverpackungen (z. B. von Elektrogeräten) Suppentüten Tablettenblister Zahnpastatuben Leider werden immer noch viel zu oft die falschen Abfälle in den Gelben Sack geworfen. Z. B. Tapeten- oder Teppichbodenreste, kaputte Textilien, Taschen, Schuhe etc. gehören nicht hinein. Diese nicht verwertbaren Abfälle müssen über die Restabfalltonne oder über den Restabfallsack des Landkreises entsorgt werden, welchen Sie bei den Verbandsgemeindeverwaltungen oder bei der Kreisverwaltung für 4,- das Stück erwerben können. Sperrige Haushaltsgegenstände aus Plastik wie z. B. Wäschekörbe, Wasserfässer, Gartenstühle usw., werden oft neben den Gelben Sack zur Abholung bereitgestellt. Diese losen Beistellungen werden bei der Wertstoffsammlung nicht mitgenommen, sondern müssen als Sperrmüll abgeholt oder an den Wertstoffhöfen abgegeben werden. Absolut unverantwortlich ist es, wenn z. B. Ölkanister oder Farbdosen mit Restinhalten, kleine Elektrogeräte oder andere Sonderabfälle über den Gelben Wertstoffsack entsorgt werden. Hier ist der Weg zum Umweltmobil oder zur Sonderabfallannahmestelle erforderlich. Spraydosen müssen wegen der Explosionsgefahr vollständig entleert sein - erst dann dürfen sie in den Gelben Sack. Hier noch ein paar Abfälle, die oft im Gelben Sack landen, aber nicht hineingehören: - Blechgeschirr - CDs - Damenstrumpfhosen - Disketten - Einwegrasierer - Feuerzeuge - Filme - Grablichtbecher - Gummi - Kaugummi - Keramiktöpfe - Kerzenwachs - Kinderspielzeug - Klarsichthüllen - Kleiderbügel - Kugelschreiber - Leere Tonerkartuschen - Nicht entleerte Verpackungen - Plastikluftmatratzen - Plastikübertöpfe, in denen die Pflanze verbleibt - Video- oder Musikkassetten - Wachsschicht vom Käse - Wursthäute - Zahnbürsten Ein wesentlicher Aspekt des Kunststoffrecyclings ist, dass die Stoffe in einem geschlossenen Kreislauf bleiben und sich so immer wieder neu verwerten lassen. Regranulate aus gebrauchten Kunststoffverpackungen sind in der Qualität mit neuen, aus Rohöl gewonnenen Kunststoffen vergleichbar. Das ist günstiger und schont natürliche Ressourcen.

11 Ausgabe 44 - Mittwoch, 29. Oktober 2014 Seite 11 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Bann Ortsbürgermeister Stephan Mees Sprechstunde montags Uhr o. nach Vereinbarung, Tel. + Fax Gemeindehaus: 06371/2475, priv / Öffnungszeiten der Grünabfallsammelstelle Bann Samstag Uhr Öffnungszeiten des Jugendtreffs Bann Montag von bis Uhr Mittwoch von bis Uhr Alle Jugendlichen ab 12 Jahren sind herzlich willkommen. Pfälzisch-württembergischer Blockfanfarenzug Fanfarenzüge Bann und Tamm in Neustadt Auf Einladung der Organisatoren des Winzerfestzuges traten die beiden Partner-Fanfarenzüge aus Bann und Tamm beim diesjährigen Deutschen Weinlesefest als gemeinsamer Landsknechtszug auf. Mit nahezu neunzig uniformierten Spielleuten entstand dabei bei ihren Auftritten im Weindorf sowie im Festzug ein imposantes Klang- und Farbenbild, das von den ca Besuchern mit großer Anerkennung und anhaltendem Applaus belohnt wurde. Auch das SWR Fernsehen hat in seiner Live-Übertragung ausführlich über diese Aktion der beiden befreundeten Naturton-Fanfarenzüge berichtet. Somit hat der Fanfarenzug seine Heimatgemeinde Bann wieder einmal hervorragend vertreten, was die vielen positiven Reaktionen rund um den Umzug bewiesen. Ruftaxi in Bann Nur samstags und sonntags nach Landstuhl Tel. 0170/ Bestellung 1 Stunde vor Fahrtbeginn VRN Wabentarif Sonstige amtliche Mitteilungen Öffnung der Grünabfallsammelstelle im Monat November Die Grünabfallsammelstelle der Gemeinde Bann ist im Monat November nur samstags von Uhr geöffnet. Ab Dezember ist die Grünabfallsammelstelle bis voraussichtlich März 2015 geschlossen. Hauptstuhl Ortsbürgermeister Gerald Frank Bosch Sprechstunde dienstags von Uhr, im Bürgerhaus, Bahnhofstraße 15a Öffnungszeiten der Grünabfallsammelstelle Hauptstuhl samstags: Uhr bis Uhr Öffentliche Bekanntmachungen 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Hauptstuhl, Kreis Kaiserslautern für das Haushaltsjahr 2014 Der Gemeinderat hat am 20. Oktober 2014 aufgrund von 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung, folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage bei der Kreisverwaltung als Aufsichtsbehörde hiermit bekannt gemacht wird: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt: gegenüber erhöht vermindert nunmehr bisher um um festgesetzt auf 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge , ,00 der Gesamtbetrag der Aufwendungen , ,00 der Jahresfehlbetrag , ,00 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen , ,00 die ordentlichen Auszahlungen , ,00 der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen , ,00 die außerordentlichen Einzahlungen 0,00 0,00 die außerordentlichen Auszahlungen 0,00 0,00 der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0,00 0,00 die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten , ,00 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten , , ,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten , , ,00 die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeiten , , ,00 die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten , ,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten , , ,00

12 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 12 Ausgabe 44 - Mittwoch, 29. Oktober Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist bleibt unverändert bei ,00. 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, bleibt unverändert auf 0,00 festgesetzt. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, bleibt unverändert auf 0,00 festgesetzt. 4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern bleiben unverändert. 1. Grundsteuer: a) Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe auf 310 v. H. b) Grundsteuer B für Grundstücke auf 375 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 370 v. H. 3. Hundesteuer für den ersten Hund auf 30,00 für den zweiten Hund auf 36,00 für jeden weiteren Hund auf 48,00 für gefährliche Hunde auf 204,00 5 Eigenkapital Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum beträgt ,68. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum beträgt ,68 und zum ,68. 6 Stundung, Niederschlagung, Erlass Gemäß 23 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) können Ansprüche ganz oder teilweise gestundet werden. Die gestundeten Beträge sind jährlich mit einem Zinssatz von 2,37 % zu verzinsen. Nach 23 Abs. 4 GemHVO bleiben besondere gesetzliche Vorschriften über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen der Gemeinde unberührt. (Der Basiszinssatz zum beträgt - 0,63 %). 7 Deckungsfähigkeit Die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb eines Teilhaushaltes richtet sich nach 16 GemHVO. Die Personalkosten werden nach 16 Abs. 2 GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Auszahlungen für Investitionen werden innerhalb eines Teilhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Das gleiche gilt für Verpflichtungsermächtigungen. 8 Altersteilzeit Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird unverändert in 0 Fällen zugelassen. In Altersteilzeit befindet sich derzeit eine Beschäftigte. Hauptstuhl, gez. Bosch, Ortsbürgermeister Hinweis Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom angezeigt worden. Das Schreiben der Kreisverwaltung Kaiserslautern als Aufsichtsbehörde vom hat folgenden Wortlaut: Gegen die vom Ortsgemeinderat beschlossene 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 bestehen keine Rechtsbedenken nach den 95 Abs. 4 und 97 Abs. 1 i.v.m. 118 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) vom (GVBl. S. 153). Genehmigungspflichtige Festsetzungen nach 95 Abs. 4 GemO, welche über die in der Haushaltssatzung 2014 bereits enthaltenen Beträge hinausgehen, sind in der Nachtragshaushaltssatzung nicht enthalten. Die in der Haushaltsgenehmigung vom festgelegten Bedingungen und Hinweise zur Höhe und Verwendung der Investitionskredite gelten weiterhin. Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Donnerstag, den bis Freitag, den während der Dienststunden montags bis mittwochs 8.30 bis Uhr und von bis Uhr, donnerstags durchgehend von 8.00 bis Uhr und freitags von 8.30 bis Uhr im Rathaus, Zimmer 206 öffentlich aus. Gemäß 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntgabe als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn a) die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder b) vor Ablauf der in 24 Abs. 6 Satz 1 Gemeindeordnung genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 Gemeindeordnung geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Diese Bekanntmachung kann auch auf unserer Homepage, www. landstuhl.de, unter der Rubrik Amtsblatt-Online aufgerufen werden. Landstuhl, In Vertretung gez. Dietrich, 1. Beigeordneter Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Vogelbach (Wald) Flurbereinigungsbeschluss Dienstleistungszentrum Ländlicher Kaiserslautern, Raum DLR Westpfalz Flurbereinigungs- und Fischerstraße 12 Siedlungsbehörde Telefon: Vereinfachtes Flurbereinigungs- Telefax: verfahren Vogelbach (Wald) Aktenzeichen: HA2.3. Internet: I. Anordnung 1. Anordnung der vereinfachten Flurbereinigung ( 86 Abs. 1 Nr. 1, 4 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)) Hiermit wird für die nachstehend näher bezeichneten Teile der Gemarkungen Vogelbach, Bruchmühlbach und Lambsborn das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Vogelbach (Wald) zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landund Forstwirtschaft angeordnet, um Maßnahmen der Landentwicklung in Verbindung mit Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie zur erforderlich gewordene Neuordnung des Grundbesitzes zu ermöglichen und durchzuführen. 2. Feststellung des Flurbereinigungsgebietes Das Flurbereinigungsgebiet, dem die nachstehend aufgeführten Flurstücke unterliegen, wird hiermit festgestellt. Gemarkung Vogelbach die Flurst.-Nrn. 167/1, 167/36, 173/5, 176, 220/2, 297, 312/1, 313/1, 313/2, 314, 314/2, 314/3, 314/4, 314/5, 314/6, 314/7, 315, 315/2, 316, 317, 318, 319, 320, 321, 322, 323/1, 324/1, 325/3, 325/4, 326, 327, 328, 329, 330, 331, 332, 333, 334, 335, 335/2, 336, 336/2, 337, 338, 339, 341, 342, 343, 344, 345, 345/2, 345/3, 346, 347, 348, 348/2, 348/3, 349, 350, 351, 352, 353, 354, 355, 356, 357, 358, 359, 360, 361, 362, 363, 364, 365, 365/2, 366, 366/2, 367, 368, 369, 369/2, 370, 371, 371/2, 372, 373, 374, 375, 375/2, 376, 377, 378, 378/2, 407, 408, 408/1, 409, 410, 410/1, 410/5, 496, 496/2, 496/3, 496/4, 496/5, 497, 498, 499, 499/2, 500, 501, 501/2, 501/3, 502, 502/2, 502/3, 502/4, 502/5, 502/6, 503, 504, 504/2, 504/3, 504/4, 504/5, 505, 506, 506/2, 507, 507/2, 507/3, 508, 508/2, 508/3, 509, 509/2, 509/3, 510, 510/2, 511/3, 511/4, 511/5, 511/6, 512/1, 512/2, 513, 513/2, 514, 515, 515/3, 515/4, 516/2, 516/3, 516/4, 517, 517/3, 517/4, 518/2, 518/3, 518/5, 518/6, 518/7, 518/8, 519, 519/2, 519/3, 521, 522, 522/3, 522/6, 522/7, 522/8, 523, 523/2, 524, 524/2, 524/3, 525, 526/3, 526/4, 527/1, 528/1, 529, 529/2, 530, 530/2, 530/3, 531, 531/2, 531/3, 531/4, 532, 533/1, 534/2, 535, 536, 537, 538, 538/2, 539, 540, 541, 542, 543, 544, 544/2, 545, 546, 547, 548, 548/2, 549, 549/2, 549/3, 550, 550/2, 550/3, 550/4, 551, 551/2, 552, 552/2, 553, 554, 554/2, 554/3, 554/4, 554/5, 555, 555/2, 555/3, 555/4, 555/5, 555/6, 556, 557, 558, 559, 560, 560/2, 560/3, 561, 562, 563, 564,

13 Ausgabe 44 - Mittwoch, 29. Oktober 2014 Seite 13 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl 564/2, 565, 566, 566/2, 566/3, 567, 567/2, 567/3, 567/4, 568, 569/1, 569/2, 570/1, 570/2, 571, 572, 573, 573/2, 574, 575, 575/2, 576, 576/2, 576/3, 576/4, 577, 578/2, 579, 580, 581, 582, 583, 584, 585, 586, 586/2, 586/3, 587, 588, 589, 590/1, 590/2, 590/3, 590/4, 590/5, 591/4, 591/6, 591/8, 591/10, 591/11, 594, 594/1, 595, 595/2, 596, 596/2, 597, 597/2, 598/1, 598/2, 599, 600, 600/2, 601, 602, 603, 604, 604/2, 605/2, 605/3, 605/4, 606/1, 606/2, 607/1, 607/2, 608/1, 608/2, 609/1, 609/2, 610, 610/2, 610/3, 610/4, 611, 612, 613, 614, 615, 616, 616/2, 617, 617/3, 617/4, 617/5, 618, 618/2, 619/1, 619/2, 620, 620/2, 621/3, 621/4, 621/5, 621/6, 622/4, 622/5, 622/6, 622/7, 622/8, 622/9, 623/1, 623/2, 624/1, 624/2, 625/1, 625/2, 626/1, 626/2, 627/4, 627/5, 627/6, 627/7, 627/8, 627/9, 628/4, 628/5, 628/6, 628/7, 628/8, 628/9, 629/1, 629/2, 630/3, 630/4, 630/5, 630/6, 631/3, 631/4, 631/5, 631/6, 632/1, 632/2, 633/1, 633/2, 634/1, 634/2, 635/4, 635/5, 635/6, 635/7, 635/8, 635/9, 637/1, 637/2, 638/1, 638/2, 639/3, 639/4, 639/5, 639/6, 640/1, 640/2, 641/1, 641/2, 642, 643, 643/2, 644, 645, 646, 647, 648, 649, 650, 651, 651/2, 651/3, 652, 653, 654, 655, 656, 656/2, 657, 658, 659, 660, 661, 662, 663, 663/2, 664, 665, 666, 667, 668, 669, 670, 671, 671/2, 672, 673, 674, 675, 676, 677, 679, 680, 681, 681/2, 682, 683/1, 683/2, 684/1, 684/2, 685/1, 685/2, 686, 687, 688, 689, 690, 691, 692, 693, 694, 695, 696, 697, 698, 699, 700, 701, 702, 703, 704, 704/2, 705, 705/2, 706, 707, 708, 708/2, 709, 710, 711, 712, 713, 714, 715, 716, 717, 718, 719, 720, 721, 722, 723, 724, 729, 730, 730/2, 730/3, 731, 732, 733/1, 735/1, 748/1, 750/1, 759/1, 765/1, 768/1, 770/1, 774/4, 812/2, 813, 813/2, 813/3, 814, 815, 816, 817, 818, 819, 820, 821, 821/2, 822, 823, 824, 825, 826, 827, 828, 828/3, 828/4 und 833/9. Gemarkung Bruchmühlbach die Flurst.-Nrn. 858/1, 858/4, 859/1, 859/2, 860/1, 860/2, 861, 862, 863/1, 864/2, 865/2, 866/2, 940/1, 940/7, 940/8, 940/114, 947/7, 960, 961, 962/1, 962/2, 963/1, 963/2, 964/1, 964/2, 965/1, 965/2, 966/3, 990/1, 1008/5, 1011, 1012, 1013, 1015, 1015/2, 1015/3, 1015/4, 1015/5, 1017/1, 1017/2, 1017/3, 1018/1, 1018/2, 1061, 1062, 1063, 1064/1, 1064/2, 1065/3, 1065/4, 1065/5, 1065/6, 1066/2, 1066/3, 1067, 1068, 1069, 1070, 1071, 1072, 1073, 1074, 1075, 1075/2, 1076, 1077, 1078, 1079, 1080, 1081/3, 1081/4, 1081/5, 1081/6, 1082/1, 1082/2, 1083, 1083/2, 1083/3, 1083/4, 1084, 1084/2, 1084/3, 1084/4, 1085, 1085/2, 1085/3, 1086, 1086/4, 1086/5, 1086/6, 1086/7, 1087, 1087/2, 1087/3, 1088, 1088/2, 1088/4, 1088/5, 1089, 1089/3, 1089/4, 1090/2, 1090/3, 1090/4, 1090/5, 1090/6, 1090/7, 1091, 1091/2, 1092/2, 1123, 1124, 1125/1, 1125/2, 1126/7, 1126/21, 1311, 1312, 1322/11, 1322/13, 1324/1, 1324/2, 1461, 1462, 1463, 1464, 1465, 1466, 1466/1, 1467, 1467/1, 1468, 1469, 1470, 1471, 1473, 1474, 1475, 1476, 1477, 1478, 1479, 1480, 1481 und Gemarkung Lambsborn die Flurst.-Nrn. 2517, 2520/1, 2521, 2522, 2523, 2524, 2525, 2525/1, 2526, 2527, 2528, 2529, 2530, 2531, 2532, 2533, 2534, 2535, 2536, 2537, 2538, 2539, 2540, 2541, 2542, 2543, 2544/2, 2593, 2594, 2595, 2596, 2597, 2598, 2599, 2600, 2601/2, 2602, 2603, 2604, 2605, 2606, 2607, 2608, 2609, 2610, 2612, 2613, 2614, 2615, 2616, 2617, 2618, 2619, 2619/1, 2620, 2621, 2622, 2623, 2624, 2625, 2626, 2627, 2628, 2629, 2630, 2631, 2632, 2635, 2636, 2637 und 2638/3. 3. Teilnehmergemeinschaft Die Eigentümer sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke (Teilnehmer) bilden die Teilnehmergemeinschaft. Die Teilnehmergemeinschaft entsteht mit diesem Flurbereinigungsbeschluss. Die Teilnehmergemeinschaft führt den Namen: Teilnehmergemeinschaft der Vereinfachten Flurbereinigung Vogelbach (Wald) Ihr Sitz ist in Bruchmühlbach-Miesau, Landkreis Kaiserslautern. 4. Zeitweilige Einschränkungen der Grundstücksnutzung Ungeachtet anderer gesetzlicher Bestimmungen gelten von der Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes die folgenden Einschränkungen: 4.1 In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden, wenn sie zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören. 4.2 Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden. 4.3 Baumgruppen, einzelne Bäume, Feld- und Ufergehölze, Hecken, Obstbäume, Rebstöcke und Beerensträucher dürfen nur in Ausnahmefällen, so weit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden. 4.4 Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde. Die Zustimmung darf nur im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde erteilt werden. II. Anordnung der sofortigen Vollziehung Die sofortige Vollziehung dieses Verwaltungsaktes (Nr. I, 1 bis 4) nach 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung vom (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom (BGBl. I Nr. 29 S. 890), wird angeordnet mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen ihn keine aufschiebende Wirkung haben. III. Hinweise: 1. Ordnungswidrigkeiten Sind entgegen den Vorschriften zu Nrn. I 4.1 und I 4.2 Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können sie in Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand nach 137 FlurbG wieder herstellen lassen, wenn dies der Flurbereinigung dient. Sind Eingriffe entgegen den Vorschriften zu Nr. I 4.3 vorgenommen worden, so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen. Sind Holzeinschläge entgegen der Vorschrift zu Nr. I 4.4 vorgenommen worden, so kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte und verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften zu Nrn. I 4.2 bis I 4.4 sind Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbußen geahndet werden können. 2. Betretungsrecht Die Beauftragten der Flurbereinigungsbehörde sind berechtigt, zur Vorbereitung und zur Durchführung der Vereinfachten Flurbereinigung Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten auf ihnen vorzunehmen. 3. Anmeldung unbekannter Rechte Innerhalb von drei Monaten ab der Bekanntgabe dieses Beschlusses sind Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren berechtigen, bei der Flurbereinigungsbehörde, dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz, Fischerstraße 12, Kaiserslautern anzumelden. Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines vorgenannten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte, demgegenüber diese Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes (Flurbereinigungsbeschlusses) zuerst in Lauf gesetzt worden ist. 4. Auslegung des Beschlusses mit Gründen und Übersichtskarte Je ein Abdruck dieses Flurbereinigungsbeschlusses mit den Beschlussgründen und einer Übersichtskarte liegen zwei Wochen lang nach der Bekanntgabe zur Einsichtnahme der Beteiligten aus bei: der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, Bruchmühlbach-Miesau, Die Grenze des Flurbereinigungsgebietes ist nachrichtlich in einer Übersichtskarte im Maßstab 1:4000 dargestellt. Begründung: 1. Sachverhalt: Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von ca. 276 ha. Im Bereich der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach- Miesau wird zurzeit die Ländliche Entwicklung im Rahmen einer Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) in einem Regionalmanagement durch das Land Rheinland-Pfalz gefördert. In das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Vogelbach (Wald) sind im Wesentlichen die forstwirtschaftlich genutzten Flächen der Lagebezeichnung Kirchberg, Köpfchen, Wart, Steindell, Flüsschen, Im Pfaffenloch, Winterdell, Reissberg und Reichsberg aus der Gemarkung Vogelbach, sowie angrenzende landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke aus den Gemarkungen Bruchmühlbach (Hörchen, Tannenfeld unter dem Steig, Auf der Wolfsdell) und Lambsborn (Pfaffenloch, Auf der Maierei, Am Hergenwald) einbezogen. Für das Neuordnungsgebiet liegen eine Projektbezogene Voruntersuchung (PU) sowie ein Vermessungskonzept vor. Die Abgrenzung wurde vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westpfalz nach vermessungstechnischen, agrarstrukturellen und forstwirtschaftlichen Gesichtspunkten vorgenommen. Die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau hat bei dem DLR Westpfalz einen Antrag auf Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens gestellt. Die voraussichtlich beteiligten Eigentümer, wurden in einer Informationsveranstaltung am über das Verfahren informiert. Die landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Berufsvertretung und die anderen fachlich betroffenen Stellen wurden zum Verfahren gehört und haben sich für die Durchführung eines Verfahrens ausgesprochen. Die am vereinfachten Flurbereinigungsverfahren voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten wurden vom DLR Westpfalz am in einer Aufklärungsversammlung in Bruchmühlbach-Miesau eingehend über das geplante vereinfachte Flurbereinigungsverfahren einschließlich der voraussichtlich entstehenden Kosten aufgeklärt.

14 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 14 Ausgabe 44 - Mittwoch, 29. Oktober Gründe 2.1 Formelle Gründe Dieser Beschluss wird vom DLR Westpfalz als zuständige Flurbereinigungsbehörde erlassen. Rechtsgrundlage für den Beschluss ist 86 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4 in Verbindung mit 85 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom (BGBl. I Seite 2794). Die formellen Voraussetzungen für die Durchführung eines vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens nach 86 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4 Flurbereinigungsgesetz Anhörung der zu beteiligenden Behörden und Stellen und Aufklärung der voraussichtlich beteiligten Teilnehmer des Verfahrens Zustimmungen der Forstaufsichtsbehörde ( 85 Nr. 2) sind erfüllt. 2.2 Materielle Gründe Die Mängel der Agrarstruktur wurden aufgrund der PU aus dem Jahr 2013 in Bezug auf Flurstruktur, Besitzzersplitterung, Erschließung und Wegezustand bestätigt. Die Katasterkarten belegen, dass im Flurbereinigungsgebiet eine erhebliche Besitzzersplitterung in Verbindung mit zu kleinen, unzweckmäßig geformten nicht erschlossenen Grundstücken vorliegt. Anhand eines Vergleiches zwischen dem Nachweis des Liegenschaftskatasters und der Luftbildkarte (Orthophoto) wurde weiterhin deutlich, dass in einigen Fällen die Örtlichkeit vom Nachweis des Liegenschaftskatasters abweicht. In der Voruntersuchung wurde von der Flurbereinigungsbehörde festgestellt, dass lediglich im Rahmen des ehemaligen vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Lambsborn, eine teilweise Arrondierung der landwirtschaftlich genutzten Flächen stattgefunden hat. Somit sind die Grundstücke, nach neuzeitlichen betriebswirtschaftlichen Erkenntnissen, unter Berücksichtigung der bestehenden Pachtverhältnisse, aber auch unter Beachtung der Erfordernisse der Landesplanung, des Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Umwelt- und Naturschutzes, der Erholung sowie der wasserwirtschaftlichen Belange stärker zusammenzulegen und nach Lage, Form und Größe zweckmäßig zu gestalten und zu erschließen. Durch die Neustrukturierung des Flurbereinigungsgebietes werden für die zukünftige Bewirtschaftung Arbeitszeit eingespart und Arbeitsund Maschinenkosten gesenkt. Die Verbesserung der Flurstruktur ist somit eine entscheidende Voraussetzung für die Existenzsicherung bzw. Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der wirtschaftenden Betriebe. Nach der Bodenordnung lässt sich der zusammengelegte und zweckmäßig durch Wege erschlossene Grundbesitz rationeller und besser nutzen. Der Einsatz von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen und Geräten wird noch effizienter erfolgen können. Auf diese Weise ist durch Bodenordnung auch für den Grundbesitz der Beteiligten, die ihren Besitz nur im Nebenerwerb bewirtschaften oder verpachtet haben, eine Werterhaltung bzw. Wertsteigerung verbunden. Das Flurbereinigungsverfahren ist somit für alle Beteiligten in hohem Maße privatnützig. Die Voruntersuchung hat auch gezeigt, dass die Privatwaldflächen erhebliche Strukturdefizite aufzeigen. Sowohl die bedarfsgerechte Zusammenlegung der kleinparzellierten und zersplitterten Waldflächen als auch die ergänzende Erschließung der Waldgrundstücke sind Ziele des Bodenordnungsverfahrens. Das vorhandene Wirtschaftswegenetz im Wald ist ergänzungs- und verbesserungsbedürftig, da nicht alle Grundstücke aufgrund ihres Zuschnittes und ihrer Lage an einen Weg angebunden sind. Eine rechtlich gesicherte Erschließung ist somit nicht gewährleistet. Zudem sind die Grenzen im Wald aufgrund der fehlenden Abmarkung und des vorhandenen Urkatasters nicht eindeutig, so dass eine rechtliche Grenzsicherheit fehlt. Durch eine vollständige Neuvermessung wird ein einwandfreies Katasterwerk mit eindeutigen Grenzen geschaffen. Die Erstbereinigung der Privatwaldflächen soll insbesondere auch im Rahmen der Mobilisierungskampagne die regionale Energieerzeugung und Rohstoffproduktion unterstützen. Für die dem Verfahren unterliegenden land- und forstwirtschaftlichen Flächen liegt ein Kataster vor, das teilweise auf die Urmessung von 1854 zurückgeht. Die Qualität der Stückvermessung, bzw. des Nachweises des Liegenschaftskatasters ist im Wald nicht einwandfrei. Der Grad der Erhaltung der Abmarkung kann mit mangelhaft bezeichnet werden. Dies bedeutet, dass die Grenzen nur teilweise abgemarkt und in der Örtlichkeit nicht eindeutig sind und die Übereinstimmung zwischen Örtlichkeit und Liegenschaftskataster kaum gegeben ist. Mit dem Eintrag bzw. der Übernahme der Ergebnisse der Flurbereinigung kann somit auch das Liegenschaftskataster fortgeschrieben und auf den neusten Stand gebracht werden. Die Beseitigung der Besitzzersplitterung und die Erschließung aller Flurstücke durch neue Wege kann nur in einem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren mit Vermessung erreicht werden, zumal das aus der Mitte des vorigen Jahrhunderts stammende Liegenschaftskataster mangelhaft ist. Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren kann darüber hinaus die Voraussetzungen zur Verwirklichung landespflegerischer und grünordnerischer Maßnahmen schaffen. Das festgestellte Verfahrensgebiet wurde nach 7 FlurbG unter Berücksichtigung der topographischen Verhältnisse, des Straßen- und Wegenetzes, der Besitz- und Bewirtschaftungsverhältnisse sowie unter Beachtung der kataster- und vermessungstechnischen Erfordernisse und aus haushalterischen Überlegungen so begrenzt, dass die mit der ländlichen Neuordnung angestrebte Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landund Forstwirtschaft sowie im besonderen Maße die Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung ermöglicht und Maßnahmen des Naturschutzes, der Landespflege und der Wasserwirtschaft erreicht werden. Insgesamt lassen sich die genannten Ziele und deren Umsetzung nur in einem vereinfachten Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) ermöglichen. Die materiellen Voraussetzungen des 86 Abs. 1 Nrn. 1, 4 FlurbG sind damit gegeben. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses liegt im überwiegenden Interesse der Beteiligten. Es liegt insbesondere in ihrem Interesse, dass mit der Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens sofort begonnen wird, damit die angestrebten betriebswirtschaftlichen Vorteile möglichst bald eintreten. Eine Verzögerung der Verfahrensbearbeitung wurde für die Mehrzahl der Beteiligten und die Ortsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau und Lambsborn erhebliche wirtschaftliche Nachteile bei der angestrebten agrarstrukturellen Verbesserung mit sich bringen, die darin bestehen, dass die Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und damit der Besitzübergang verzögert würden. Dem gegenüber könnte durch die aufschiebende Wirkung möglicher Rechtsbehelfe eine erhebliche Verfahrensverzögerung eintreten. Die sofortige Vollziehung liegt auch im öffentlichen Interesse. Die Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und die damit investierten öffentlichen Mittel tragen ganz erheblich dazu bei neue Wege bei der Nutzung nachwachsender Rohstoffe zu finden. Im Hinblick auf Nutzung des Holzpotentials ist es erforderlich, dass die mit der Flurbereinigung angestrebten Ziele möglichst schnell verwirklicht werden. Die Voraussetzungen für die Anordnungen der sofortigen Vollziehung liegen damit vor ( 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO). Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats ab der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz, Fischerstraße 12, Kaiserslautern oder Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz, Neumühle 8, Münchweiler/A oder wahlweise bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, - Obere Flurbereinigungsbehörde - Willy-Brandt-Platz 3, Trier einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Frist bei einer der oben genannten Behörden eingegangen ist. Hinweis: Der Widerspruch kann nicht per eingelegt werden. Im Auftrag gez. Horst Semar Sonstige amtliche Mitteilungen Deutsche Bahn informiert über Lärmsanierung in Landstuhl, Hauptstuhl und Kindsbach Informationsabend für interessierte Bürgerinnen und Bürger in Landstuhl und Hauptstuhl am 6. November Die Deutsche Bahn sorgt an der Bahnstrecke, die durch die Landstuhl, Hauptstuhl und Kindsbach führt, für Schallschutz.

15 Ausgabe 44 - Mittwoch, 29. Oktober 2014 Seite 15 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Über die Maßnahmen aus dem Programm Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes informieren Bahn interessierte Anwohnerinnen und Anwohner. In Hauptstuhl findet die Veranstaltung am Donnerstag, 6. November um Uhr im Bürgerhaus, Bahnhofstraße 15a, Hauptstuhl, statt. Die Ingenieure der Bahn stellen die Ergebnisse des schalltechnischen Gutachtens vor und erläutern den weiteren Ablauf. Im Anschluss haben die Gäste die Möglichkeit, ihre Fragen an die Projektleitung zu richten. Die Gemeinden werden durch den Stadt- bzw. die Ortsbürgermeister vertreten. Das Programm Seit 1999 wird das Lärmsanierungsprogramm von der Bundesregierung gefördert. Damit wurde erstmals die finanzielle Möglichkeit geschaffen, Schallschutzmaßnahmen auch im bestehenden Schienennetz umzusetzen. Aktuell stehen dem Programm jährlich Haushaltsmittel in Höhe von 100 Millionen Euro zur Verfügung. Im Koalitionsvertrag ist eine Erhöhung der Mittel festgehalten. Nach dem Haushaltsentwurf sind ab Millionen Euro vorgesehen. Dazu kommen 40 Millionen Euro aus dem Sonderprogramm Lärmschutz Schiene für die Jahre 2013 und 2014, die im Rahmen des Infrastrukturbeschleunigungsprogramms II des Bundes zur Minderung des Lärms an Brennpunkten bereitgestellt werden. Bei der Lärmsanierung handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Bundes. Bundesweit sind aktuell in Ortslagen Lärmsanierungsmaßnahmen in Planung, im Bau oder bereits abgeschlossen. Gefördert werden neben Lärmschutzwänden auch schalldichte Fenster und Lüfter an Gebäuden entlang von Bahnstrecken. In Einzelfällen werden auch Dämmungen der Außenfassaden und Dächer teilfinanziert. Der Eigenanteil von einem Viertel der Kosten ist vom Eigentümer zu tragen, da die Maßnahmen immer mit einer Wertsteigerung des Objekts verbunden sind. Geänderte Öffnungszeiten für die Grünabfallsammelstelle Hauptstuhl im November Ab ist die Grünabfallsammelstelle Hauptstuhl nur noch an Samstagen von Uhr bis Uhr geöffnet. Diese Öffnungszeiten gelten nur für den November. Bitte beachten Sie, dass die Grünabfallsammelstelle am (Allerheiligen) geschlossen ist. Kindsbach Ortsbürgermeister Knut Böhlke Sprechstunde dienstags von Uhr u. nach Vereinbarung im Büro neben dem Sitzungssaal, Marktstr. 21, Tel / Schüler- und Seniorentisch der Gemeinde Kindsbach Montag - Freitag in der Zeit...von Uhr im Pfarrheim St. Michael; Anmeldung von Montag bis Freitag unter: 0173/ Montag Mittwoch Freitag Öffnungszeiten des Jugendund Kindertreffs / Ju.Ki.T 15 Uhr - 17 Uhr Kidstreff für 6- bis 10-Jährige 17 Uhr - 19 Uhr Mädchentreff für Mädchen ab 10 Jahre 15 Uhr - 17 Uhr Buwe Treff für Jungs im Alter von Jahren 17 Uhr - 20 Uhr Jugendtreff ab 13 Jahre 18 Uhr - 22 Uhr Jugendtreff ab 13 Jahre Jugendfeuerwehr Kindsbach Die Übungen der Jugendfeuerwehr Kindsbach finden immer freitags, von Uhr bis Uhr, an der Feuerwache in Kindsbach statt. Willkommen sind alle Jugendliche von 10 bis 16 Jahren. Die Teilnahme ist kostenlos. Krabbeltreff im Jugendtreff Kindsbach mittwochs vormittags Uhr Öffnungszeiten der Grünabfall- Sammelstelle der Gemeinde Kindsbach Samstag bis Uhr Sonstige amtliche Mitteilungen Geänderte Öffnungszeiten für die Grünabfallsammelstelle Kindsbach im November Ab ist die Grünabfallsammelstelle Kindsbach nur noch an Samstagen von Uhr bis Uhr geöffnet. Diese Öffnungszeiten gelten nur für den November. Bitte beachten Sie, dass die Grünabfallsammelstelle am (Allerheiligen) geschlossen ist. Sickingenstadt Landstuhl Stadtbürgermeister Ralf Hersina Tel /830 Sprechstunde nach Vereinbarung Tourist-Information Sickingen-Tourismus Vom bis zum hat die Tourist-Information Sickingen-Tourismus wieder verkürzte Öffnungszeiten und zwar Montag bis Freitag...von Uhr... und Uhr sowie am Samstagvormittag...von 10: Uhr Tourist-Information Sickingen-Tourismus Hauptstraße 3 a (im Bürgerhaus), Landstuhl Tel.-Nr / , Fax-Nr: / tourismus@landstuhl.de, Stadtbücherei der Sickingenstadt Landstuhl Bücher aller Fachrichtungen, Zeitschriften, Kassetten, CDs, CD-ROMs - Fernleihe, Klassenführungen (mittwochs morgens) nach Absprache mit Frau Graf Kontakt: Telefon: 06371/14652, Fax: 06371/ Internet: stadtbuecherei@landstuhl.de Artothek Bilder (Gemälde, Zeichnungen und Drucke) Kontakt: Telefon: 06371/ , Fax: 06371/ Internet: artothek@landstuhl.de Anschrift Stadtbücherei u. Artothek: Hauptstr. 3a, Landstuhl Öffnungszeiten: Dienstag: Uhr Mittwoch: Uhr Donnerstag: Uhr Freitag: Uhr Uhr Samstag: Uhr

16 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 16 Ausgabe 44 - Mittwoch, 29. Oktober 2014 Samstag Öffnungszeiten der Grünabfallsammelstelle Uhr bis Uhr Öffentliche Bekanntmachungen Bekanntmachung Die Mitglieder des Bauausschusses der Sickingenstadt Landstuhl wurden zu einer nichtöffentlichen Sitzung eingeladen auf Dienstag, den um Uhr im kleinen Sitzungssaal des Rathauses, Kaiserstraße 49, Landstuhl. Tagesordnung Nichtöffentlich 1. Ausbau Berliner Straße 2. Vorstellung Pfälzer Markthalle 3. Grundstücksangelegenheiten 4. Baugesuche 5. Verschiedenes - Anfragen und Mitteilungen Landstuhl, den gez. Ralf Hersina, Stadtbürgermeister Amtsgericht Landstuhl, den Vollstreckungsgericht Kaiserstraße 55 K 22/13 Terminsbestimmung In Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von Landstuhl Blatt 1241 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundbesitz am Freitag, dem , Uhr an der Gerichtsstelle Landstuhl, Kaiserstraße 55, Sitzungssaal II, Zimmer 201 versteigert werden. BV-Nr. 2, Gemarkung Landstuhl, Flurstück 2043/5, Hof- und Gebäudefläche, Franz von Sickingen Str. 31, Größe: 683 qm (nach Gutachten Wohnhaus, WFl. ca. 151 qm) Gemeinde: Landstuhl Verkehrswert: ( 74a ZVG) EUR Der Versteigerungsvermerk wurde am in das Grundbuch eingetragen. Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks, des Erbbaurechts oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, so tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. (DS) gez. : Huwer, Rechtspfleger Bekanntmachung Die Mitglieder des Werksausschusses -Stadtwerke- der Sickingenstadt Landstuhl wurden eingeladen zu einer Sitzung auf Dienstag, den 4. November 2014, 17:00 Uhr, in den kleinen Sitzungssaal des Rathauses, Kaiserstraße 49, Landstuhl. Tagesordnung: Nichtöffentlich 1. Änderung der Betriebssatzung 2. Gaspreise 3. Kündigung der Dienstleistung ggfls. Beteiligung an der Pfalzenergie zum , wirksam zum Ingenieurleistungen Erneuerung Gasleitung in der Straße In der Atzel in Landstuhl 5. Planfeststellungen 5.1 Erneuerung Gasleitung Teilbereich Berliner Straße in Landstuhl 5.2 Erneuerung Gasleitung Kanalstraße in Landstuhl 5.3 Erneuerung Gasleitung Von-Richthofen-Straße in Landstuhl 5.4 Erneuerung Gasleitung In der Atzel, südlicher Teil in Landstuhl 6. Verschiedenes 6.1 Anfragen gem. 19 Geschäftsordnung (vorsorglich) 6.2 Mitteilungen der Werkleitung Landstuhl, den gez. Hersina, Stadtbürgermeister Sonstige amtliche Mitteilungen Geänderte Öffnungszeiten für die Grünabfallsammelstelle Landstuhl im November Ab ist die Grünabfallsammelstelle Landstuhl nur noch an Samstagen von Uhr bis Uhr geöffnet. Diese Öffnungszeiten gelten nur für den November. Im kommenden Jahr kann der Grünabfall wieder zu den bekannten Öffnungszeiten angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass die Grünabfallsammelstelle am (Allerheiligen) geschlossen ist. Geschwindigkeitskontrollen in der Sickingenstadt Landstuhl Die Sickingenstadt Landstuhl misst die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer in der kommenden Woche in folgenden Straßen: L 395, Von-Richthofen-Straße und Weiherstraße Alle Verkehrsteilnehmer werden gebeten, ihre Geschwindigkeit und ihre Fahrweise den örtlichen Gegebenheiten anzupassen! Weihnachtsbäume und Schnittgrün gesucht! Zum Aufstellen im öffentlichen Verkehrsraum sucht die Sickingenstadt Landstuhl auch in diesem Jahr wieder verschiedene Weihnachtsbäume. Bürgerinnen und Bürger, die einen Weihnachtsbaum oder Schnittgrün zur Verfügung stellen möchten, können sich werktags an die Stadtgärtnerei Landstuhl, Fr. Günther, Tel / oder 06371/ oder Die Bäume werden dann nach Absprache abgeholt.

17 Ausgabe 44 - Mittwoch, 29. Oktober 2014 Seite 17 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Artothek der Sickingenstadt Landstuhl Acrylmalerei für Kinder Die Artothek der Sickingenstadt Landstuhl bietet in Zusammenarbeit mit der Künstlerin Angelika Schmalbach einen Acrylmalkurs für Kinder an. Der Kurs eignet sich für Kinder im Alter von 6-9 Jahren und umfasst 4 x 1,5 Stunden. Wir malen mit Acryl auf Leinwand und werden dabei unsere Farbmischtechniken wiederholen und erweitern sowie das lasierende und deckende Malen anwenden. Verschiedene Themen sind: Der Herbstkönig schaut aus dem Baum heraus Die Martinsgans im warmen Nest Mein Lieblingspullover / meine Lieblingskleidung in Herbstfarben Der Kurs findet im Bürgerhaus der Sickingenstadt Landstuhl, Hauptstraße 3a statt. - Kurstermine in der Zeit von Uhr - Immer dienstags: 4. November November November November 2014 Mitzubringen sind: Acryl- oder Borstenpinsel (verschiedene Stärken z.b. 5,10,15), Mäppchen, Malerkittel, Zeichenblock DIN A3, 2-3 Leinwände oder Malkarton ab DIN A3 (je nach Bedarf), Pappteller Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl bitten wir um telefonische Anmeldung zu den üblichen Öffnungszeiten der Artothek unter der Telefonnummer 06371/ Aquarellieren für Kinder Die Artothek der Sickingenstadt Landstuhl bietet in Zusammenarbeit mit der Künstlerin Angelika Schmalbach einen Aquarellmalkurs für Kinder an. Der Kurs eignet sich für Kinder ab 10 Jahren und umfasst 2 x 2 Stunden. Wir probieren Farben und verschiedene Techniken der Aquarellmalerei aus, indem wir aus Farbflächen ein Fantasy-Gemälde mit fantastischen Wesen entstehen lassen. Der Kurs findet im Bürgerhaus der Sickingenstadt Landstuhl, Hauptstraße 3a statt. Kurstermine: Samstag: 8. November 2014 und 22. November in der Zeit von 09:30-11:30 Uhr Mitzubringen: Mäppchen, Malerkittel, kleines Schwämmchen, verschiedene Haarpinsel (2er, 8er, 14er), Aquarellblock mind. 250g/m 2 DINA 2, Aquarellkasten (keine Wasserfarben) evtl. kleine weiße Kerze. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl bitten wir um telefonische Anmeldung zu den üblichen Öffnungszeiten der Artothek unter der Telefonnummer Deutsche Bahn informiert über Lärmsanierung in Landstuhl, Hauptstuhl und Kindsbach Informationsabend für interessierte Bürgerinnen und Bürger in Landstuhl und Hauptstuhl am 6. November Die Deutsche Bahn sorgt an der Bahnstrecke, die durch die Landstuhl, Hauptstuhl und Kindsbach führt, für Schallschutz. Über die Maßnahmen aus dem Programm Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes informieren Bahn interessierte Anwohnerinnen und Anwohner. In Landstuhl findet die Veranstaltung am Donnerstag, 6. November um Uhr in der Zehntenscheune, Kirchenstraße 1, Landstuhl, statt. Die Ingenieure der Bahn stellen die Ergebnisse des schalltechnischen Gutachtens vor und erläutern den weiteren Ablauf. Im Anschluss haben die Gäste die Möglichkeit, ihre Fragen an die Projektleitung zu richten. Die Gemeinden werden durch den Stadt- bzw. die Ortsbürgermeister vertreten. Das Programm Seit 1999 wird das Lärmsanierungsprogramm von der Bundesregierung gefördert. Damit wurde erstmals die finanzielle Möglichkeit geschaffen, Schallschutzmaßnahmen auch im bestehenden Schienennetz umzusetzen. Aktuell stehen dem Programm jährlich Haushaltsmittel in Höhe von 100 Millionen Euro zur Verfügung. Im Koalitionsvertrag ist eine Erhöhung der Mittel festgehalten. Nach dem Haushaltsentwurf sind ab Millionen Euro vorgesehen. Dazu kommen 40 Millionen Euro aus dem Sonderprogramm Lärmschutz Schiene für die Jahre 2013 und 2014, die im Rahmen des Infrastrukturbeschleunigungsprogramms II des Bundes zur Minderung des Lärms an Brennpunkten bereitgestellt werden. Bei der Lärmsanierung handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Bundes. Bundesweit sind aktuell in Ortslagen Lärmsanierungsmaßnahmen in Planung, im Bau oder bereits abgeschlossen. Gefördert werden neben Lärmschutzwänden auch schalldichte Fenster und Lüfter an Gebäuden entlang von Bahnstrecken. In Einzelfällen werden auch Dämmungen der Außenfassaden und Dächer teilfinanziert. Der Eigenanteil von einem Viertel der Kosten ist vom Eigentümer zu tragen, da die Maßnahmen immer mit einer Wertsteigerung des Objekts verbunden sind. Verlegung der Glascontainer im Stadtteil Melkerei Aus gegebenem Anlass wurden die Glascontainer vom aktuellen Standort in der Straße Auf der Pick temporär an den ehemaligen Standort Am Burgweg versetzt. Wir bitten um Beachtung. - Verbandsgemeindeverwaltung - Deutsch-Italienische-Schlagernacht Freitag, den , Uhr in der Stadthalle Landstuhl Andreas Fulterer kommt mit seiner Deutsch-Italienischen-Schlagernacht nach Landstuhl. Musik ist für Südtirols erfolgreichsten Sänger eine Herzensangelegenheit, entsprechend hoch sind die eigenen Ansprüche nach 20 Jahren Berufserfahrung. Leben, Liebe, Leidenschaft - davon erzählen seine gefühlsbetonten Lieder, ohne gleich nach Herz-Schmerz zu klingen. Keine Märchen bitte! Ich singe nur dann ein Lied, wenn es eine Geschichte erzählt, die nah am Leben ist. Ich glaube an das, was ich singe, ob in deutscher oder auch in italienischer Sprache. Meine Lieder sollen zum Zuhören und nicht zum Hinhören sein. Dieser Philosophie ist der sympathische Schlagersänger in seinen Liedern immer treu geblieben. Bei seinen dreistündigen Konzerten mit einer exzellenten Live-Band erleben Sie eine unvergleichliche Atmosphäre mit deutsch-italienischer Musik und einer Videoshow auf sehr hohem Niveau. Ein unvergesslicher Abend, der Ihre Herzen und Seelen berührt - ein wahrer Geheimtip in der Schlagerbranche. Karten gibt es zu 32,00 Euro im Ticket-Servicebüro der Stadthalle Telefon ( ) oder unter oder Einladung zur Einwohnerversammlung Ausbau der Berliner Straße Am Montag, den , findet um Uhr in der Zehntenscheune, Kirchenstraße 1, Landstuhl, eine Einwohnerversammlung gemäß 16 GemO statt, zu der alle Bürgerinnen und Bürger der Sickingenstadt Landstuhl eingeladen werden. Tagesordnung: Ausbau der Berliner Straße, Planung und Ausbaubeiträge Landstuhl, den gez. Hersina, Stadtbürgermeister Stadtbücherei Landstuhl Märchenstunde 2014 Es war einmal.. immer wenn dieser vertraute Satz erklingt, beginnt die Märchenstunde in der Stadtbücherei Landstuhl. Gemeinsam mit Märchenerzählerin Christa Woll lädt die Stadtbücherei Landstuhl wieder samstags zu den beliebten Märchenstunden ein. Die Märchenlesestunden für Kinder ab 6 Jahren finden immer zwischen 10:00 - und 11:00 Uhr im Bürgerhaus der Sickingenstadt Landstuhl statt. Unkostenbeitrag Euro 2,00 pro Kind. Aktuelle Termine ab sofort reservieren! Beginn immer 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr - Clubraum im Bürgerhaus Landstuhl! 15. November 2014 : Das tapfere Schneiderlein 13. Dezember 2014 : Weihnachtsmärchen

18 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 18 Ausgabe 44 - Mittwoch, 29. Oktober 2014 Anmeldung und Information in der Stadtbücherei Landstuhl, Hauptstr. 3a, Landstuhl Tel: Fax: Homepage: stadtbuecherei@landstuhl.de Di : 14:00 bis 17:00 Uhr Mi : 08:00 bis 12:00 Uhr Do : 14:00 bis 17:00 Uhr Fr: 09:00 bis 12:00 Uhr & 14:00 bis 18:00 Uhr Sa: 09:00 bis 12:00 Uhr Museum der Sickingenstadt in der Zehntenscheune, Landstuhl Öffnungszeiten: Bei besonderen Anlässen (Zeiten werden in der Presse und an dieser Stelle veröffentlicht). Für Interessenten, Gruppen und Schulen Anmeldung bei der Verbandsgemeinde Landstuhl, Tel /83-0. Kindertagesstätte Pusteblume Neuer Aufgang Der Bauhof der Verbandsgemeinde Landstuhl hat Ende August/Anfang September den Aufgang zur Kindertagesstätte Pusteblume neu gestaltet: Der Betonbelag wurde entfernt und der Weg mit Pflastersteinen befestigt, sodass nunmehr wieder eine sichere Zuwegung gewährleistet ist. Ebenso wurde der alte Lattenzaun zum Anwesen Kessler entfernt und ein moderner Stabgitterzaun angebracht. Ortsbürgermeister Dr. Altherr zeigt sich über die vom Bauhof geleistete Arbeit sehr erfreut und dankt an dieser Stelle den an der Maßnahme Beteiligten. Mittelbrunn Ortsbürgermeister Dr. Altherr Sprechstunde nach Vereinbarung Öffentliche Bekanntmachungen Bekanntgabe gemäß 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) (Gasturbinenanlage) Die MEGAL Mittel-Europäische-Gasleitungsgesellschaft mbh & Co. KG, Kallenbergstraße 7, Essen hat bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Gewerbeaufsicht in Neustadt, Karl-Helfferich-Straße 2 einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Änderung der in Mittelbrunn, Obernheimer Straße, Gemarkung Mittelbrunn, Flurstück 804, 805/1, 805/2, 803/2 bestehenden MEGAL Verdichterstation (Umbau der Maschineneinheiten ME 1 und ME 2 auf Niedrigemissionsverbrennungstechnik) gestellt. Diese Gasturbinenanlage wird mit naturbelassenem Erdgas betrieben und dient dem Antrieb von Arbeitsmaschinen. Sie hat eine Feuerungswärmeleistung von 166,3 MW und fällt nach Nr der Anlage 1 zu 3 in den Geltungsbereich des UVPG. Die gemäß 3c Satz 1 UVPG in Verbindung mit Anlage 2 vorgenommene allgemeine Vorprüfung hat ergeben, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umwelteinwirkungen zu erwarten sind und deshalb eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach 3b UVPG für das Vorhaben nicht besteht. Neustadt an der Weinstraße, den Az.: 23-5/51,0/2014/186/DR Struktur und Genehmigungsdirektion Süd - Regionalstelle Gewerbeaufsicht - Im Auftrag Dr. Arnold Müller Oberarnbach Ortsbürgermeister Arno Eckel Sprechstunde nach Vereinbarung Ruftaxilinie 2585 für Oberarnbach von Wallhalben - über Oberarnbach - nach Landstuhl Bahnhof und umgekehrt. Tel.: 0170/ , Anmeldung spätestens 1 Stunde vor Fahrtbeginn. Öffnungszeiten des Jugendtreffs Oberarnbach Montag von bis Uhr Für Kinder und Jugendliche von 6-12 Jahren. Der Jugendtreff Oberarnbach ist während der Herbstferien geschlossen. Sonstige amtliche Mitteilungen Monatlicher Seniorennachmittag in der Gemeinde Oberarnbach jeden 1. Dienstag im Monat um Uhr in der Arnbachhalle Nächster Termin: 4. November 2014 Pfeifenorgel in der Martin-Luther-Kirche Oberarnbach in Dienst gestellt Sonstige amtliche Mitteilungen Baumpflanzaktion Am Freitag, den , Uhr findet auf der Storchenwiese in Mittelbrunn wieder eine Baumpfalzaktion statt. Alle Eltern der im Jahre 2013 geborenen Kinder werden gebeten zu dem Termin zu kommen. Christoph Jakobi, Obmann für Kirchenmusik des Dekanats Homburg, hatte für die 1983 erbaute Martin-Luther-Kirche Oberarnbach eine Orgel des Orgelbauers Alfred Führer aus den 1960er Jahren ersteigert.

19 Ausgabe 44 - Mittwoch, 29. Oktober 2014 Seite 19 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Jakobi organisierte auch den Transport aus einer Einsegnungshalle bei Wilhelmshafen in die Pfalz, sowie den Aufbau und die Intonierung des Instrumentes durch den Orgelbauer Edgar Töpfer. Gesamtkosten von lediglich Euro seien der Gemeinde für die Anschaffung der Pfeifenorgel mit vier Registern entstanden, so Gemeindepfarrer Rüdiger Hofmann. Es sei ein wirklich schönes Instrument für freudige und traurige Anlässe, so Hofmann im voll besetzten Gotteshaus. Auf der Orgelbank begleitete Manuel Scherer, Organist der Gesamtkirchengemeinde Landstuhl-Atzel, den Gemeindegesang. Nach einem von den Frauen der Gemeinde vorbereiteten Brunch versammelten sich die Freunde der Orgelmusik zu einer musikalischen Vorstellung durch den Dekanatsobmann, der unter anderem Werke von Johann Pachelbel und Johann Sebastian Bach zu Gehör brachte und dafür anhaltenden Applaus erntete. bor. NIchtAMtlIcher teil Bürgersprechstunde Marcus Klein, MdL Der CDU-Landtagsabgeordnete Marcus Klein bietet regelmäßig montags von Uhr eine Bürgersprechstunde an, in der Bürgerinnen und Bürger Ihre Anliegen vorbringen und besprechen können. Die Sprechstunde findet im Abgeordnetenbüro (Pirmasenser Str. 47, KL) statt. Nach Vereinbarung können Sprechstunden auch bei Ihnen vor Ort oder zu anderen Terminen stattfinden. Bitte vereinbaren Sie in jedem Fall einen Termin unter 06371/ Bürgersprechstunde des Landtagsabgeordneten Daniel Schäffner Der Landtagsabgeordnete Daniel Schäffner bietet jeden Montag von 9.00 Uhr bis Uhr und jeden Freitag von Uhr bis Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung, in Landstuhl, Ludwigstr. 2 (Villa Dahl) eine Bürgersprechstunde an. Alle Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau, Landstuhl, Ramstein-Miesenbach, Otterbach und Weilerbach können sich mit ihren Fragen und Problemen im Umgang mit öffentlichen Institutionen und Ämtern an den Abgeordneten wenden. Um telefonische Voranmeldung unter der Nummer wird gebeten. Kleintierzuchtverein P30, Kindsbach Der Kleintierzuchtverein P30, Kindsbach, lädt alle Mitglieder am Sonntag, den 2. Nov. 2014, um Uhr, zu einer wichtigen Sitzung ins Hasenheim ein. Besprechungspunkte sind die Kreisschau, der Weihnachtsmarkt und die 750-Jahr-Feier. VdK Bann Der VdK Bann fährt am Samstag, nach St. Wendel auf den Weihnachtsmarkt. Abfahrt um Uhr am Marktplatz in Bann. Abschluss mit gemütlichen Beisammensein ist in Schönenberg- Kübelberg am Ohmbachsee im Restaurant Jungfleisch. Für Mitglieder des VdK Bann ist die Busfahrt frei. Für Nichtmitglieder kostet die Fahrt 10,- Euro. Anmeldung bei Loni Gros, Tel /60115 Landfrauenverein der Verbandsgemeinde Landstuhl Einladung an alle Rosen- und Gartenfreunde Ein Rosengarten ohne Gift - Biologisch mit Rosen glücklich werden. Rosenvielfalt, Duft und Aussehen in unseren heimischen Gärten erfreuen unsere Herzen immer wieder auf s Neue. Damit es auch so bleibt konnten wir den Leiter des Zweibrücker Rosengartens, Herr Hübscher, als Referenten gewinnen. Der Vortrag findet am 3. November 2014 um Uhr im neuen Bürgerhaus in Mittelbrunn statt. Hungermarschteam Ramstein-Landstuhl bereitet Konzert vor Am kommenden Mittwoch, 5. November, treffen sich die Organisatoren des Hungermarsches Ramstein-Landstuhl zu einer Sitzung bei den Dominikanerinnen in Landstuhl, Luitpoldstraße 28. Interessierte sind immer herzlich willkommen. Neben einem Rückblick auf den diesjährigen Hungermarsch vom 3. Oktober wird es auch um die Vorbereitung des Konzertes der bolivianischen Musikgruppe Ayopayamanta gehen, die am Mittwoch, 26. November, im protestantischen Pfarrheim in Landstuhl spielen wird. Es ist die letzte Konzertreise der Gruppe mit Jorge Coco Aquino, der seit vielen Jahren die Kontakte zum Hungermarschteam pflegt. Das Kulturzentrum in Independencia im bolivianischen Distrikt Cochabamba, das von Coco geleitet wird, ist eines der Hilfsprojekte des Hungermarsches, das seit über 30 Jahren von den Spenden des Marsches finanziell unterstützt wird. Landesverband Rheinland-Pfalz e.v. der Deutschen Rheuma-Liga Der Landesverband Rheinland-Pfalz e.v. der Deutschen Rheuma-Liga lädt ein zur Gründungsversammlung der örtlichen Arbeitsgemeinschaft Landstuhl der Deutschen Rheuma-Liga am Samstag, dem 22. November um Uhr im Autohof Ramstein, In dem Wat, Ramstein. Stiftung Bahn-Sozialwerk (BSW) Herbstfest Die Stiftung Bahn-Sozialwerk (BSW), Ortsstelle Landstuhl/Altenglan lädt für Samstag, den 8. November, 14:00 Uhr zum ihrem tratitionellen Herbstfest ins Dorfgemeinschaftshaus, Schulstr. 1 in Glan Münchweiler ein. Für Unterhaltung und das leibliche Wohl ist bestens vorgesorgt. Wir bitten um Anmeldung bis 5. November, werktags nach 18 Uhr an Josef Uhl, Tel /9327. Kunstkugel Vernissage der Ausstellung: WeibsBilder Kunstkugel, ein Zusammenschluss von fünf Malerinnen aus der Westpfalz zeigt einen Querschnitt ihres künstlerischen Schaffens im Rahmen der Gemeinschaftsausstellung WeibsBilder. Die Ausstellung in der Seewoog-Pizzeria in Ramstein-Miesenbach, Waldstraße 40, startet mit einer Vernissage am 7. November, 17:00 Uhr und endet am 31. Januar Die Werke sind während der Restaurantöffnungszeiten zu besichtigen. JFV Sickingen 09 e. V. Die nächsten Heimspiele des JFV Sickingen 09 e. V. auf dem Sportplatz Rothenborn finden wie folgt statt: Samstag, , 15 Uhr C1-Jugend JFV Sickingen : TSG KL II C2-Jugend JFV Sickingen II : JFV Westpfalz II Über eine zahlreiche Unterstützung freuen wir uns. Arbeiterwohlfahrt Steinwenden Einladung zum AWO-Tanztee Am Sonntag den 2. November 2014 von 14:30 bis 17:30 Uhr veranstaltet die Arbeiterwohlfahrt Steinwenden wieder ihren monatlichen Tanznachmittag. Alle sind eingeladen, bei freiem Eintritt und Live- Musik, einen schönen Nachmittag in der Sporthalle in Weltersbach zu verbringen. Für den kleinen Hunger zwischen den Tanzrunden ist wie immer bestens gesorgt. Auf Ihren Besuch freut sich Ihr Tanztee- Team der AWO-Steinwenden. (rm) MGH Ramstein Neuer Babymassage-Kurs! Jetzt anmelden! In diesem Kurs erlernen Sie in einer kleinen Gruppe (max. 6 Teilnehmer) die Methode der traditionellen indischen Babymassage nach Frédérick Leboyer. Außerdem besteht genügend Zeit zum Erfahrungsaustausch untereinander. Der Kurs eignet sich für Säuglinge ab ca. 2 Monate. Dauer: 5 x 75 Minuten. Die Kursgebühr inkl. Öl und Skript beträgt 50,-. Infos und Termine bei Eva-Maria Jung unter 06371/ oder unter

20 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 20 Ausgabe 44 - Mittwoch, 29. Oktober 2014 Ehrenamtliche Internet- und PC-Lotsen im Seniorenalter beantworten Ihre Fragen! Auch im zweiten Halbjahr 2014 wir der Senioren Internettreff im Senioren Online Café des MGH (3 x 2 Std pro Monat) weitergeführt. Interessierte Senioren, die sich bisher noch nicht trauten, können hier die Welt des Internets und dessen Nutzung, unter Anleitung erfahrener Internetlotsen, näher kennen lernen. Ganz gleich, ob Sie einsteigen wollen oder schon fortgeschritten sind: Alle sind im Internet- und PC-Treff willkommen. Ihre Fragen rund um den PC werden durch die bewährte 1:1 Betreuung individuell beantwortet. Wenn Sie Ihren eigenen Laptop oder Netbook mitbringen, können Sie sich von den Internetlotsen direkt am eigenen Gerät einweisen lassen. Die Teilnahme ist wie bisher kostenfrei, Spenden in die Kaffeekasse erbeten! Termine: , , , , , jeweils von Uhr im MGH Ramstein, Landstuhler Str. 8a. Anmeldung unter / oder direkt in der Doodle-Liste unter WingTsun-Training für Frauen ab 20 Jahren Das Training beginnt am Montag, 3. November, Uhr in der Turnhalle des MGH. Mitzubringen sind: Turnschuhe, Trainingshose und weißes oder graues T-Shirt. Das Training besteht aus psychologischen Lehrinhalten, meditativen Elementen, Kommunikationstraining und dem Erlernen von Nahkampftechniken. Nähere Infos unter www. wt-ramstein.de. Anmeldung bei Herrn Keller unter Wieder im Programm: Zumba morgens und abends Unter neuer Leitung findet jeweils dienstags morgens von Uhr oder dienstags abends von Uhr wieder Zumba im großen Saal des MGH Ramstein, Landstuhler Str. 8a statt. Eine Anmeldung ist erforderlich, da es sich um einen Kurs handelt, der 10 x 1 Stunde umfasst. Mindestteilnehmerzahl: 10, Kosten: 45. Sind Sie verhindert, können Sie den Termin nachholen. Anmeldung bei Carina Dietel unter: Wieder Plätze frei bei der Musikalischen Früherziehung Musikgarten 1: immer mittwochs, Uhr, für Kinder im Alter von 15 Monaten bis 3 Jahre (mit Elternteil) Musikgarten 2: immer mittwochs Uhr, für Kinder im Alter zwischen und 5 Jahre (mit Elternteil) Infos und Anmeldung bei Galina Walter unter Tel.: / Kreativkurse im MGH: Noch Plätze frei! Für die folgenden Kurse des Kreativprogramms bis zu den Weihnachtsferien werden im Mehrgenerationenhaus Ramstein noch Anmeldungen unter der Telefonnummer / entgegengenommen: Tanzen für Kinder: jeweils freitags, Uhr, ab 6 Jahre; ab 7.11.; Kosten: 10 Werken mit Holz: jeweils donnerstags, Uhr, ab 8 Jahre; ab ; Kosten: 20 Spiel & Spaß: jeweils donnerstags, Uhr, ab 6 Jahre; ab bis zu den Ferien; Kosten: 7 Eltern-Kind-Töpfern: jeweils dienstags, Uhr, ab 6 Jahre, ab 4.11., Kosten: 40 (1 Erwachsener + 1 Kind) Weihnachten im Schuhkarton Die fertig gepackten Päckchen können noch bis 15. November sowohl im Jugendbüro als auch im MGH zu den gewohnten Öffnungszeiten abgegeben werden. Seniorencafé mit BINGO Bereits zum 3. Mal in diesem Jahr lud das Lokale Bündnis für Familie der VG Ramstein-Miesenbach in Kooperation mit den kath. und ev. Frauen, dem Mehrgenerationenhaus und dem Hospizverein zu einem Seniorennachmittag ins MGH ein und 65 Senioren folgten dieser Einladung. Mit großer Begeisterung wurde auch BINGO gespielt. Die Sieger konnten sich über kleine Geschenke freuen. Durch das Programm führten wieder gekonnt Ute Bichler und Sybilla Layes. Der ökumenische Frauenchor gab Herbst-, Schunkel- und Trinklieder zum Besten, während Horst Weber sich wieder für den besinnlichen Teil des Nachmittags verantwortlich zeigte. Ein herzliches Dankeschön an alle, die Kuchen und belegte Brote zur Verfügung gestellt haben. Der Erlös von 160 geht an das Lokale Bündnis für Familie der VG Ramstein-Miesenbach. Kath. öffentlichen Bücherei (KÖB) Buchausstellung Wir freuen uns, Sie in diesem Jahr wieder zu unserer Buchausstellung einladen zu dürfen. Am 15. und 16. November können Sie sich von Uhr im Pfarrheim in Bann eine Auswahl an neu erschienenen Büchern aus allen Wissensgebieten sowie Spiele und CD`s anschauen und natürlich auch bestellen. Bestimmt findet sich schon das eine oder andere Weihnachtsgeschenk. Alle Bestellungen treffen rechtzeitig vor dem Weihnachtsfest ein. Für Kaffee und Kuchen ist ebenfalls gesorgt. Der Erlös kommt direkt der Bücherei zugute und mit jeder Bestellung unterstützen Sie unsere Arbeit. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Unsere Bücherei ist jeden Dienstag von Uhr bis Uhr und an jedem 1. Donnerstag im Monat von Uhr bis Uhr geöffnet. Während den Schulferien ist die Bücherei geschlossen. TuS Landstuhl e.v Fußball Am Mittwoch, den , um Uhr, empfängt der TuS Landstuhl, im Meisterschaftsspiel der A-Klasse Kreis KUS-KL, im Stadion Rothenborn, den TuS Breitenbach. Am Samstag, den , um Uhr, empfängt die Damenmannschaft TuS Landstuhl/Mittelbrunn, im Meisterschaftsspiel der Frauen Landesliga Westpfalz, im Stadion Rothenborn, die SG Eßweiler-Rothselberg. Wir bitten um rege Unterstützung unserer Mannschaften. Geflügelzuchtverein Mittelbrunn e.v. Der Geflügelzuchtverein Mittelbrunn hat am 08. und seine diesjährige Lokalschau. Sie findet zum ersten Mal im Untergeschoss des neuen Bürgerhauses statt. Eröffnung ist am Samstag, den ab Uhr mit anschließendem Züchterabend. Öffnungszeit am Sonntag, den ist von Uhr bis Uhr. Zu sehen sind Hühner, Tauben und Enten verschiedener Rassen. Alle Besucher und Gönner sind herzlich willkommen. Westpfalz-Klinikum Informationsnachmittag der Klinik für Neurologie des Westpfalz-Klinikums Schlaf, Müdigkeit, Depression, Epilepsie, Restless-Legs-Syndrom Am Mittwoch, den 12. November 2014 ab Uhr lädt die Klinik für Neurologie des Westpfalz-Klinikums in Kaiserslautern zu einem Informationsnachmittag zu den Themen Schlafstörungen, Müdigkeit, Depression, Epilipsie und Restless-Legs-Syndrom (RLS) ein. Die überregionale Informationsveranstaltgung im Tagungszentrum der Westpfalz-Klinikum GmbH in der Goethestraße 51 (Nähe Kaufland) richtet sich an Betroffene, Angehörige, Interessierte, Ärzte und Studierende. Der Eintritt ist frei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Rückfragen zur Veranstaltung unter Tel.: 0631/ Auf Wunsch werden Programmhefte gerne zugeschickt. SPOTS Jugendhaus Pauluskirche ZUMBA - ab 5. November wieder im SPOTS Nach einer längeren Pause startet am 5. November wieder ein Kurs mit Samantha Spearman. Getanzt wird immer mittwochs von Uhr. Der Teilnehmerbeitrag beträgt 6 Euro pro Stunde. Keine Anmeldung erforderlich! Weitere Infos bei Samantha Spearman unter oder im Jugendhaus SPOTS unter 06371/ Krippenspiel in der Pauluskirche! Wer möchte aktiv am diesjährigen Krippenspiel teilnehmen? Kinder und Jugendliche treffen sich ab dem 14. November jeden Freitag von Uhr in der Pauluskirche zum Proben. Das Krippenspiel wird dann am Heiligen Abend im Familiengottesdienst aufgeführt. Anmeldung bis zum 7. November im Jugendhaus SPOTS unter Ski- und Snowboard-Club Landstuhl Sickingen e.v. Einladung zur Mitgliederversammlung wegen Änderung in unserer jetzigen Satzung. Die Mitglieder des Ski -und Snowboard-Club Landstuhl Sickingen e.v. werden eingeladen ins Schloss Hotel Landstuhl, Burgweg 10, am Sonntag den um 16:00 Uhr. LandFrauen Kreisverband Kaiserlautern Vortrag LandFrauen und Öffentlichkeitsarbeit Der LandFrauen Kreisverband Kaiserslautern lädt alle interessierten Mitglieder zu diesem Vortag am Dienstag, , 19:00 Uhr, ins Dorfgemeinschaftshaus in Steinwenden ein. Sie erhalten einen Einblick in die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Land- Frauenverbandes (DLV) in Berlin und bekommen Tipps zur Umsetzung in Ihrem Ortsverein. Referentin ist Frau Astrid Falter, DLV Berlin, Anmeldung unter oder kl@landfrauen-pfalz.de.

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