SAUTER Vision Center: Erläuterung des Lizenzmodells

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1 Produktinformation SAUTER Head Office Product information Information produit deutsch -d / Dok. erfasst am: SAUTER Vision Center: Erläuterung des Lizenzmodells Version 3.0 von SAUTER Vision Center steht zum Verkauf bereit und kann direkt bei SBA bestellt werden. Dieses Dokument enthält eine ausführliche Erläuterung des SVC-Lizenzmodells. Informationen zum Bestellvorgang finden Sie in: Preismitteilung Nr PDS YZP 480: SAUTER Vision Center DB-ID: / pi_14-495d_ama Rev.: 01 / Vers.: 01 1 / 8

2 INHALTSVERZEICHNIS 1. Neue Referenzen Ausführliche Erläuterung der Berechnungsmethode Das Lizenzierungsmodell im Vergleich zu novapro Open Lizenzen mit Wartungsvertrag Allgemeines Lizenzen ohne Wartungsvertrag Leistungsumfang für den Wartungsvertrag Software-Wartung Support Wartungsbestimmungen und -preise für SVC Vertragslaufzeit und Wartungsgebühr Regelungen ausserhalb der Software-Wartung Verlängerung des Software-Wartungsvertrags YZP486F Informationen zu Vertragslaufzeiten Gewährleistung Haftung Gültigkeit... 8 DB-ID: Rev.: 01 /Vers.: 01 2 / 8

3 1. Neue Referenzen Mit der Version 3.0 werden die nachstehend aufgeführten Lizenzen für die Aktivierung der neuen Funktionen und Fähigkeiten von SAUTER Vision Center eingeführt. Referenztabelle: Referenznummer YZP480F200 YZP480F999 YZP481F200 YZP481F210 YZP481F220 YZP481F230 YZP485F201 YZP487F201 YZP483F300 YZP480F300 Beschreibung Basislizenz 500 Adressen mit Wartung Projektierungslizenz mit Wartung 100 Objekte mit Wartung Objekte mit Wartung Objekte mit Wartung Objekte mit Wartung Basis-Energiemanagement mit Wartung OPC-UA-Client für SVC mit Wartung novanet OPC Server NG Lizenzschlüssel für VM Bei den rot markierten Referenznummern handelt es sich um neue Lizenzen. Anmerkung: Lizenzen ohne Wartungsvertrag sind gekündigt und ersetzt durch Lizenzen mit Wartungsvertrag, welche wie in Punkt gekündigt werden können. Hinweise zu Lizenzschlüssel für VM Bei den früheren Versionen von SVC war ein Hard Lock in einer virtuellen Umgebung obligatorisch. Die Referenz YZP480F300 ermöglicht die Verwendung von SVC auf einer virtuellen Umgebung ohne Dongle basierende Lizenzierung. (Hard Lock). Wenn dieser Artikel bestellt wird, müssen folgende Informationen per an die folgende Adresse geschickt werden: Projektname Installationsname Kundenname Diese Informationen sind Pflichtfelder, ohne die die Lizenzen nicht erstellt werden können. Der Aktivierungsprozess muss mit dieser Lizenzdatei (Ticket) gestartet werden, ansonsten ist eine Hard Lock Lizenzierung erforderlich. Hinweis Gesamtlizenz Die Referenz YZP480F000 (Bind-Lizenz (Ticket-ID)) ermöglicht die Abgabe der gesamten Lizenz in einer Datei statt in einzelnen Ticketdateien. Hinweis Preise Die Preise für das Objektpaket wurden überarbeitet, detaillierte Informationen finden Sie in der Preismitteilung DB-ID: Rev.: 01 /Vers.: 01 3 / 8

4 Hinweise zur novanet Lösung Der Kauf des OPC UA Client und des novanet OPC Server NG wird als novanet Lösung bezeichnet. Der Preis für das Bündel ist gegenüber den Einzelpositionen um 40% reduziert. 2. Ausführliche Erläuterung der Berechnungsmethode Die Objekt-Philosophie von SVC hat den entscheidenden Vorteil, dass die Anzahl der erforderlichen Lizenz-Tokens reduziert wird. Unsere Altsysteme verwenden je Datenpunkt einen Lizenz-Token. Dies gilt nicht für SVC. Zuvor wurde zur Ermittlung der Nutzung von oberen Grenzwertdaten ein Zähler eingesetzt. In SVC können High-Limit-Informationen kostenlos genutzt werden. Dadurch wird die Anzahl der Objekte Ihres Projekts mit einem Durchschnittsfaktor von 3 deutlich verringert (ausgehend von der in mittelgrossen Projekten durchschnittlich verwendeten Anzahl von Datenpunkten). Das System stellt 6 Objekttypen bereit: GMS-Objekt: Objekt mit physischen Verbindungen Historisches Objekt: In SVC gespeichertes Objekt Berechnetes Objekt: Ergebnis einer Berechnung Übernommenes Objekt: In EMM ohne Berechnung verwendetes Objekt Systemobjekt: Durch das System erzeugtes Objekt Zählerobjekt: Objekt mit besonderen Zählereigenschaften Welche Objekte werden im Rahmen der Lizenzen gezählt? BMS-Objekte sind lizenziert. Historische Objekte sind lizenziert. Berechnete Objekte sind nur lizenziert, wenn sie in EMM verwendet werden. Zählerobjekte sind lizenziert. Übernommene Objekte sind NICHT lizenziert. Systemobjekte sind NICHT lizenziert. Für die neuen Objekte wird keine spezielle Lizenzreferenz erstellt. Sie werden in der regulären Objektlizenz gezählt. Die Bezeichnung nicht lizenziert bedeutet, dass kein Objekt gezählt und damit die Lizenz-Tokens nicht reduziert werden. Anmerkungen zu BACnet-Spezialobjekten: Spezialobjekte werden grundsätzlich nicht lizenziert. Lizenziert: Analog Eingabe (Input) Ausgabe (Output) Wert (Value) Binär (Binary) Eingabe (Input) Ausgabe (Output) Wert (Value) DB-ID: Rev.: 01 /Vers.: 01 4 / 8

5 Mehrstufig (Multistate) Eingabe Ausgabe Wert Spezial Zeitplan (Schedule) Kalender (Calendar) Trendaufzeichnung (Trend Log) Befehl (Command) Proprietär (Proprietary) Blind_out Opt_H Opt_C Schleife (Loop) Lichtausbeute einfach (Lighting output simple) 3. Das Lizenzierungsmodell im Vergleich zu novapro Open Im Folgenden werden ein npo- und ein SVC-Projekt miteinander verglichen. Wir berechnen für beide Projekte die Anzahl von Lizenz-Tokens, die für die Anzeige derselben Informationen erforderlich sind. Projektdefinition Die Projekte umfassen mit der Software verbundene BACnet-Objekte. Alle Daten müssen in der Historie festgelegt werden (dies ist nicht empfehlenswert). In den Abbildungen werden auch zusätzliche Eigenschaften angezeigt. In SVC sind Lizenz-Tokens und für npo etwa bis Tokens (Objekte für die Verwaltung von oberen und unteren Grenzwerten und Statusanzeigen) erforderlich. Der Kostenvorteil muss hervorgehoben werden. DB-ID: Rev.: 01 /Vers.: 01 5 / 8

6 4. Lizenzen mit Wartungsvertrag 4.1 Allgemeines Dieser Software-Wartungsvertrag regelt die elementaren Leistungen und Verpflichtungen zwischen der Nationalen Verkaufsorganisation von SAUTER (im Folgenden NVO ) und dem SAUTER- Hauptsitz (im Folgenden SBA ) in Bezug auf die Wartung und den Support für die Software und Optionen von SAUTER Vision Center (im Folgenden SVC ). Die Bedingungen für die Software- Wartung legen die Leistungen im Zusammenhang mit Support, Software-Updates und Korrekturen/Patches fest. Mit der Lizenz wird die Software-Wartung, inklusive garantierten Zugriffs auf Support, Software-Korrekturen und -Upgrades, erworben. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass diese Regelungen als Absicherung für den Wartungs-/Servicevertrag der NVO mit ihren Kunden zu betrachten sind und die NVO ihre Dienstleistungsverträge frei gestalten kann. 4.2 Lizenzen ohne Wartungsvertrag Alle in Abschnitt 1 genannten SVC-Lizenzen beinhalten einen Wartungsvertrag. Ab Version 3.0 werden ohne Wartungsvertrag keine Lizenzen mehr erteilt (YZP48xF1xx). 4.3 Leistungsumfang für den Wartungsvertrag Software-Wartung Für SVC-Lizenzen stellt SBA die nachfolgend aufgeführten Leistungen ausschliesslich für die NVO bereit. Kunden der NVO, die eine SVC-Lizenz erworben haben, haben keine direkten Ansprüche gegenüber SBA. Mit den Leistungen im Rahmen der Software-Wartung stellt SBA den NVO für die registrierten SVC- Lizenzen folgende Services bereit: Software-Patches und Service-Releases (Fehlerkorrekturen) Software-Upgrades (neue Versionen mit erweiterten Funktionen) Software-Patches und Software-Upgrades sind bei SAUTER erhältlich. Sie werden direkt auf einer SBA-Site zum Download bereitstehen oder vom Verantwortlichen der NVO bereitgestellt werden Support SBA verpflichtet sich, der NVO folgende Leistungen nach Bedarf bereitzustellen: Support über den festgelegten QMP-Prozess: Bei Problemen mit SVC kann die für den Zeround First-Level-Support zuständige Stelle bei der NVO ein Ticket erstellen und es für die Bearbeitung an den Technical Help Desk in SBA eskalieren. Der QMP-Prozess umfasst auch die Beratung und die Unterstützung bei der Analyse des Problems. Support im Fall von SVC-Software-Bugs: Wenn die Analyse des Problems ergibt, dass sich die Bugs in der SVC-Software befinden, werden Behelfslösungen und/oder Korrekturprogramme zur Verfügung gestellt (sofern verfügbar). SVC-Schulungssitzungen für das Support-Personal der NVO werden im Rahmen des Schulungsprogramms der SAUTER Academy angeboten, um den Zero- und First-Level-Support innerhalb der NVO zu gewährleisten. Für diese Schulungssitzungen wird eine Schulungsgebühr erhoben. DB-ID: Rev.: 01 /Vers.: 01 6 / 8

7 Die Support-Leistungen werden ausschließlich für die aktuelle Softwareversion garantiert. Die Verwendung älterer Versionen ist möglich. Um bei Problemen mit älteren Versionen den Support nutzen zu können, ist die Aktualisierung der SVC-Installation auf die aktuelle Version erforderlich. Die Leistungen im Rahmen der Software-Wartung werden während eines Bereitschaftsdienstzeitraums erbracht. Bei einem Bereitschaftsdienstzeitraum handelt es sich um einen Zeitraum, in dem Störungsmeldungen an den Leistungserbringer übermittelt werden können. 4.4 Wartungsbestimmungen und -preise für SVC Vertragslaufzeit und Wartungsgebühr Die Gebühr für Software-Wartung entspricht jährlich 18 % des Lizenzpreises, einschliesslich aller Module und Optionen, und wird jährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Die Vertragslaufzeit des Jahresvertrags zur Software-Wartung beginnt am ersten Januar nach der Aktivierung des Lizenzschlüssels und wird automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, es sei denn, der Vertrag wird mindestens drei (3) Monate vor Ablauf der jährlichen Vertragslaufzeit gekündigt. Die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen. Die SVC- Verwaltungskonsole umfasst eine Funktion zum Senden einer an die für Wartungsverträge zuständige Person bei der NVO. Die Software-Wartung ist im SVC-Lizenzpreis für mindestens ein (1) Kalenderjahr inbegriffen Regelungen ausserhalb der Software-Wartung Support und Software (Patches, Updates) werden ausschliesslich im Rahmen gültiger Software-Wartungsverträge zur Verfügung gestellt, d. h. ausserhalb der Softwarewartungsverträge können keine Updates und Patches bezogen werden. Für Software-Upgrades und -Ergänzungen (Module, Optionen usw.) ist ein gültiger Software- Wartungsvertrag erforderlich Verlängerung des Software-Wartungsvertrags YZP486F200 Rückdatierung der Software Maintenance bis zum ursprünglichem Ablaufdatum wird mit einer Gebühr von 3% des Lizenzpreises pro Monat zzgl. 1 Jahr Maintenance für das anschliessende Jahr gemäss 4.1, Punkt 1 berechnet. 4.5 Informationen zu Vertragslaufzeiten Die Vertragslaufzeit eines Software-Wartungsvertrags beginnt in jedem Fall am ersten Januar, der auf die Aktivierung des Lizenzschlüssels folgt. Grundsätzlich ist dieses Datum für mögliche Kündigungen oder Verlängerungen in Bezug auf den Kunden der NVO einzuhalten. Das Datum kann jederzeit über die SVC-Verwaltungskonsole unter ( eingesehen werden. Wenn weitere Auslieferungen für Datenpunkterweiterungen oder Module verfügbar sind, ist das Datum der Aktivierung der Basislizenz zu berücksichtigen. DB-ID: Rev.: 01 /Vers.: 01 7 / 8

8 4.6 Gewährleistung SBA erbringt die im Rahmen dieses Vertrags vereinbarten Wartungsleistungen durch geschultes Personal und unter Einhaltung der üblichen Sorgfaltspflichten, die für Tätigkeiten von SBA gelten, um die Gebrauchsfähigkeit der Software zu erhalten und Fehler oder Mängel in den Programmen zu beheben. SBA garantiert nicht, dass die in diesem Vertrag angegebene Software mit allen Typen von Daten, Informationssystemen und Programmen ohne Unterbrechungen oder Fehlfunktionen in jeder von der NVO oder ihren Kunden angeforderten Kombination verwendet werden kann. Ferner gewährleistet SBA nicht, dass die Beseitigung von Programmfehlern das Auftreten anderer Programmfehler ausschliesst. Sonstige Garantieleistungen sind ausgeschlossen. 4.7 Haftung SBA haftet ausschliesslich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gemäss den folgenden Bestimmungen. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. SBA schliesst in dem gesetzlich zulässigen Umfang seine eigene Haftung und die Haftung von Unterauftragnehmern für Ansprüche aus der nicht ordnungsgemässen oder verzögerten Erfüllung von Verpflichtungen zur Zusammenarbeit seitens der NVO für die Wiederherstellung von Daten und für indirekte Schäden oder Folgeschäden sowie zusätzliche Kosten, nicht erzielte Einsparungen, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter aus. SBA und seine Unterauftragnehmer haften nicht, wenn sie von der ordnungsgemässen oder fristgerechten Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieses Vertrags aus Gründen abgehalten werden, die ausserhalb ihrer Verantwortung liegen. Die für die Erfüllung des Vertrags eingeplanten Fristen werden um einen Zeitraum verschoben, der dem Zeitraum entspricht, in dem die oben genannten Umstände (die ausserhalb der Verantwortung von SBA lagen) herrschten. Gleich aus welchem Rechtsgrund sind SBA und seine Unterauftragnehmer verpflichtet, Schadenersatz nur bis zur festgelegten jährlichen Höhe des Schadenersatzes zu zahlen. Dies gilt nicht, wenn bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder aufgrund von Verletzungen des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit einer Person eine Verpflichtung besteht. 4.8 Gültigkeit Vorliegende Bestimmungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft und werden ab Version 3.0 angewendet. Alle aufgeführten Bestimmungen werden derzeit angewendet. Für bereits aktivierte Lizenzen ergeben sich keine Änderungen. Peter Schönenberger Head of Building Management Systems & Marketing Alexandre Amatori Product Manager DB-ID: Rev.: 01 /Vers.: 01 8 / 8

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