MERKBLATT. Allgemeine Informationen für Projekte Betriebe gewerblicher Art (BgA) Anwendung gesicherter Erkenntnisse
|
|
- Annika Melsbach
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 MERKBLATT Allgemeine Informationen für Projekte Betriebe gewerblicher Art (BgA) Anwendung gesicherter Erkenntnisse Betriebe gewerblicher Art (BgA) sind Bereiche, in denen die Universität Trier in unterschiedlicher Form steuerpflichtig ist. Einer dieser BgA ist der Bereich der sog. Anwendung gesicherter Erkenntnisse. Unter diesem steuerlichen Begriff versteht die Finanzverwaltung Tätigkeiten, welche nicht der Erzielung einer wissenschaftlichen Erkenntnis dienen, sondern durch Anwendung bereits erzielter Erkenntnisse und/oder Verfahren / Methoden bzw. durch Einsatz von wissenschaftlicher Expertise, verwertbare Ergebnisse erbringen. Hierzu gehören beispielsweise routinemäßige Untersuchungen, Beratungen und Begutachtungen. Wenn Ihr Projekt dem BgA Anwendung gesicherter Erkenntnisse zugeordnet wird, dann entstehen folgende steuerliche Konsequenzen: I. Steuern 1. Ertragsteuern Unter Ertragsteuern werden die Körperschaftsteuer, die Gewerbesteuer und Kapitalertragsteuer zusammengefasst, welche im Nachfolgenden kurz dargestellt werden. Körperschaftsteuer Die Universität Trier ist grundsätzlich verpflichtet, für jeden BgA eine Gewinnermittlung zu erstellen und evtl. Gewinne der Körperschaftsteuer zu unterwerfen. Der Jahresüberschuss (= Gewinn) bzw. der Jahresfehlbetrag (= Verlust) ist der Saldo zwischen den Einnahmen und den Ausgaben. Bei den Ausgaben ist zwischen den direkten und indirekten Ausgaben zu unterscheiden. Unter direkten Ausgaben versteht man alle anfallenden Ausgaben, die dem Projekt direkt zugeordnet werden können. Darunter fallen z.b. Sachkosten, Raumkosten (Miete) sowie die Kosten für das Personal, welches für dieses Projekt arbeitet. Die Kosten werden auch dann dem Projekt verursachungsgerecht zugerechnet, wenn sie durch Verbräuche von Ressourcen (wie etwa Raum oder Personal) entstehen, die die Universität Trier aus ihrem Kernhaushalt (vor-)finanziert. Abschreibungen für Inventargüter, die speziell für dieses Projekt angeschafft worden sind, stellen ebenfalls direkte Ausgaben dar. Die indirekten Ausgaben hingegen werden über einen bestimmten Schlüssel als Gemeinkosten dem Projekt zugeordnet. In den Gemeinkosten sind bspw. die EDV- Infrastruktur des Rechenzentrums, die Bibliothek oder auch die Kosten für die Verwaltung enthalten. Die Ihrem Projekt belasteten Gemeinkosten werden im nicht steuerbaren Stand:
2 2 hoheitlichen Haushaltsbereich der Universität Trier vereinnahmt und dort nach den üblichen Overhead-Regeln verteilt (siehe Schreiben Präsident vom ). Ganz vereinfacht lässt sich die Gewinnermittlung wie folgt darstellen: Einnahmen - Direkte Ausgaben (Sachkosten, Raumkosten, Personalkosten, Abschreibungen) - Indirekte Ausgaben (Gemeinkosten) = Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer in Höhe von 15% zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag ist das sog. zu versteuernde Einkommen. Das zu versteuernde Einkommen wird, ganz vereinfacht dargestellt, wie folgt ermittelt: Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag +/- Steuerliche Modifikationen - Verlustabzug (= körperschaftsteuerlicher Verlustabzug) = Einkommen - Freibetrag (für den gesamten BgA) = zu versteuerndes Einkommen (z.v.e.) Die Körperschaftsteuer wird anschließend wie folgt berechnet: z.v.e. * 15% Köperschaftsteuer = ermittelte Körperschaftsteuer ermittelte Körperschaftsteuer * 5,5% Solidaritätszuschlag = ermittelte Solidaritätszuschlag Die Summe aus ermittelter Körperschaftsteuer und ermitteltem Solidaritätszuschlag ergibt die körperschaftsteuerliche Gesamtbelastung. Um die Steuerlast zu minimieren, sind alle Kosten verursachungsgerecht zuzuordnen und zu buchen. Für evtl. Betriebsprüfungen muss die Abteilung I entsprechende Nachweise für die Kostenverbuchung vorhalten. Hierzu sind dem Kostenstellenverantwortlichen u.a. regelmäßig (mindestens einmal jährlich oder nach Abschluss des Projektes mit einer Frist von einem Monat) Zeiterfassungsbögen einzureichen. Formulare Zeiterfassung: Verwaltung > Abteilung I (Finanzen) > Trennungsrechnung > Dokumente > III. Arbeitswerkzeuge und Instrumente > Timesheets oder Verwaltung > Abteilung I (Finanzen) > Service / Informationen > Finanzangelegenheiten > Drittmittel > EU-Timesheet Auch die Raumkosten sind verursachungsgerecht den Projekten zuzuordnen. Damit die Raumkosten erfasst werden können, sind die Räume bei Projektbeginn sowie bei Raumänderungen der Abteilung I unverzüglich mitzuteilen. Für die steuerliche Zurechnung der Abschreibungen ist es zudem notwendig, dass die angeschafften Gegenstände zugeordnet werden.
3 3 Gewerbesteuer Gewerbesteuer entsteht immer dann, wenn Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Gewinnerzielungsabsicht liegt i.d.r. vor, da bei wirtschaftlichen Projekten i.s.d. Beihilferechts (Trennungsrechnung) bei der Angebotskalkulation ein Gewinnzuschlag kalkuliert werden muss. Die Gewerbesteuer lässt sich, ganz vereinfacht dargestellt, wie folgt berechnen: Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag +/- Steuerliche Modifikationen - Gewerbeverlust (= gewerbesteuerlicher Verlustabzug) = Gewerbeertrag (Abrundung auf volle 100 ) - Freibetrag (für den gesamten BgA) = Zwischensumme * Steuermesszahl (3,5%) = Steuermessbetrag * Hebesatz (Stadt Trier = 390%) = Gewerbesteuer Kapitalertragsteuer Kapitalertragsteuer entsteht immer dann, wenn Mittel oder Sachwerte unentgeltlich aus dem BgA Anwendung gesicherter Erkenntnisse entnommen und in den hoheitlichen Bereich oder in einen anderen BgA z.b. durch Umbuchung übertragen werden. Diese Übertragung wird steuerlich als sog. verdeckte Gewinnausschüttung (vga) bezeichnet. Gleiches gilt auch, wenn Gebrauchsgüter 1 bzw. Verbrauchsgüter 2 im BgA Anwendung gesicherter Erkenntnisse angeschafft, jedoch für andere Zwecke als für dieses Projekt genutzt werden, Dienstleistungen angefordert, diese jedoch für einen anderen Bereich erbracht werden. Die verdeckte Gewinnausschüttung darf den Jahresüberschuss/Gewinn nicht mindern. Das bedeutet, dass die Ausgabe in einer steuerlichen Nebenrechnung dem Jahresüberschuss/Gewinn wieder hinzugerechnet wird. Dadurch erhöht sich die steuerliche Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer und des Solidaritätszuschlages. Zusätzlich löst diese verdeckte Gewinnausschüttung Kapitalertragsteuer in Höhe von 15% zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag aus, wenn bestimmte Voraussetzungen für den gesamten BgA Anwendung gesicherter Erkenntnisse erfüllt sind. Die Voraussetzungen können jedoch erst nachträglich bei der Erstellung der jährlichen Steuererklärungen festgestellt werden. Liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor, so werden wir die Kapitalertragsteuer sowie den darauf entfallenden Solidaritätszuschlag als Festlegung auf Ihrem Projekt verbuchen, um evtl. Steuerforderungen ausgleichen zu können. Die Festlegung kann erst nach Abschluss der Steuerrisiken aufgehoben werden. 1 Gebrauchsgüter = Inventargüter / Wirtschaftsgüter, die einen wiederholten Gebrauch und eine längerfristige, dauerhafte Nutzung erlauben. Hierunter fallen z.b. Laborgeräte. Diese werden inventarisiert und im Rahmen der KLR abgeschrieben. 2 Verbrauchsgüter = Inventargüter / Wirtschaftsgüter, die bedingt durch ihre Beschaffenheit bei einem einzelnen Einsatz verbraucht werden. Hierunter fallen z.b. Labormaterialien. Diese werden nicht inventarisiert und auch nicht im Rahmen der KLR abgeschrieben.
4 2. Umsatzsteuer 4 Neben der Besteuerung des Gewinns des BgA Anwendung gesicherter Erkenntnisse (Ertragsteuern) sind alle erzielten Einnahmen (= sog. Umsätze ) des BgA umsatzsteuerlich zu beurteilen. Das bedeutet, dass zu erwartende Einnahmen zzgl. 19% Umsatzsteuer mit dem Rechnungsmuster der Universität in Rechnung zu stellen sind. Die Abteilung I führt die sich daraus ergebende Umsatzsteuer im auf die Vereinnahmung folgenden Kalendermonat an das Finanzamt ab. Informationen zur Ausstellung einer Rechnung: Verwaltung > Abteilung I (Finanzen) > Service / Informationen > Finanzangelegenheiten > Umsatzsteuer > Info-Tour zur Rechnungserstellung. Dort finden Sie Mustervorlagen zur Erstellung einer Rechnung an einen inländischen Leistungsempfänger. Bei Rechnungen an einen ausländischen Leistungsempfänger, erhalten Sie von der Abteilung I (Frau Kraft) ein entsprechendes Rechnungsmuster. Mit der Pflicht zur Umsatzversteuerung der Projekteinnahmen im BgA Anwendung gesicherter Erkenntnisse korrespondiert das Recht für alle Projektausgaben die im Preis enthaltene und bezahlte Umsatzsteuer als sog. Vorsteuer gegenüber Finanzamt geltend zu machen. Das bedeutet, dass die Vorsteuer dem Projekt nachträglich wieder gutgeschrieben wird. Zwingende Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug sind: Rechnungsempfänger ist die Universität Trier Ausweis der deutschen Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer (7% oder 19%) auf der Rechnung ausschließliche Verwendung der Gebrauchs- / Verbrauchsgüter sowie Dienstleistungen für das steuerpflichtige Projekt Sollten Leistungen bezogen werden, die lediglich anteilig für das steuerpflichtige Projekt verwendet werden, ist die beabsichtigte Verwendung bei der Anschaffung im Beschaffungsantrag sowie auf der Rechnung zu dokumentieren. Ein Vorsteuerabzug ist nur im Verhältnis der anteiligen Nutzung im umsatzsteuerpflichtigen Projekt möglich. Wir verweisen diesbezüglich auch auf unser Schreiben vom betreffend die Änderungen zur Rechnungserstellung und unser Schreiben vom zu den Neuregelungen des Vorsteuerabzugs bei gemischter Verwendung von Verbrauchsgütern, Dienstleistungen und Gebrauchsgütern für nichtwirtschaftliche/hoheitliche und wirtschaftliche/unternehmerische Tätigkeiten. Informationen: Verwaltung > Abteilung I > Service / Informationen > Finanzangelegenheiten > Umsatzsteuer > Ausstellung der Rechnung auf Universität Trier ab oder Verwaltung > Abteilung III > Service > Personal A-Z > Dienstreisen > Rechnungen Verwaltung > Abteilung I > Service / Informationen > Finanzangelegenheiten > Umsatzsteuer > Neuregelungen des Vorsteuerabzugs bei gemischter Verwendung.
5 II. Wirtschaftsgüter/Gebrauchsgüter: 5 Im Rahmen der jährlichen steuerlichen Gewinnermittlung sind wir gegenüber dem Finanzamt verpflichtet, alle Gegenstände (= Wirtschaftsgüter/Gebrauchsgüter) gemäß ihrer tatsächlichen Nutzung in einem sog. Anlagevermögen (= Inventarverzeichnis) zu dokumentieren. In dem Anlagevermögen sind die Zugänge, Abgänge sowie Abschreibungen darzustellen. Sofern neue Gegenstände angeschafft werden, müssen diese entsprechend der beabsichtigten Nutzung im Beschaffungsantrag zugeordnet werden. Sollte die beabsichtigte Nutzung von der Finanzierung abweichen, bitten wir um umgehende Mitteilung, um die Zuordnung entsprechend vornehmen zu können. Bei einer nachträglichen Änderung der Nutzung eines Gegenstandes ist ggf. eine Korrektur des Vorsteuerbetrages durchzuführen. Die Änderung der Nutzung ist unmittelbar der Abteilung I (Inventarisierung) mitzuteilen. Neben Nutzungsänderungen müssen auch Ausmusterungen, Diebstähle und Umzüge der Gegenstände in andere Räume der Abteilung I (Inventarisierung) mitgeteilt werden. Formular Änderungsmeldung Inventarisierung : Verwaltung > Abteilung I > Service / Informationen > Zentrale Beschaffung > Änderungsmeldung Inventarisierung. Im Anlagevermögen/Inventarverzeichnis der Universität Trier werden alle Gegenstände erfasst, deren Anschaffungskosten netto 410,00 übersteigen und welche ganz oder teilweise dauerhaft oder zeitweise in steuerpflichtigen Projekten genutzt werden. Die Abnutzung (sog. Abschreibung) kann dann steuermindernd über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer dem einzelnen Projekt als steuermindernde Projektausgaben zugeordnet werden. Hingegen werden Gegenstände, deren Anschaffungskosten netto 410,00 nicht übersteigen im Anlagevermögen/Inventarverzeichnis nicht erfasst. Die Anschaffungskosten werden als direkt zuordenbare Betriebsausgaben / Sachausgaben bei dem Projekt verbucht. Eine Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer entfällt, da die Kosten direkt steuermindernd geltend gemacht werden können. Damit auch künftig eine ordnungsgemäße Erstellung eines Anlagevermögens sowie eine verursachungsgerechte Zuordnung der Abschreibungen in den Projekten pro BgA Anwendung gesicherter Erkenntnisse möglich ist, sind Inventarabfragen seitens der Verwaltung unerlässlich. Der Kostenstellenverantwortliche hat entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um einen zeitnahen Abgleich der Datenbestände gewährleisten zu können.
6 III. Restmittel: 6 Wird ein Projekt abgeschlossen, so ist dies der Abteilung I unverzüglich mitzuteilen. Die Restmittel können auf Antrag, nach endgültiger Abrechnung aller Kosten sowie nach Einbehaltung von Ertragsteuern, auf ein personenbezogenes Restmittelkonto (sog. Sammelkonto) in den nicht steuerbaren hoheitlichen Bereich umgebucht werden. Die nicht mehr projektgebundenen Mittel können ab diesem Zeitpunkt weiterhin für Zwecke von Lehre und Forschung eingesetzt werden. Formulare: Verwaltung > Abteilung I > Service / Informationen > Finanzangelegenheiten > Betrieb gewerblicher Art > Bestätigung Projektlaufzeit Verwaltung > Abteilung I > Service / Informationen > Finanzangelegenheiten > Betrieb gewerblicher Art > Antrag auf Übertragung von Restmitteln Bei Rückfragen steht Ihnen die Abteilung I (Frau Kraft; krafta@uni-trier.de; Tel.: 4276) gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Dr. Michael Stemmler
Eckpunkte bei Veranstaltungen
OFFICE DAY 2014 AVIS Austausch Vernetzung Information - Solidarität AGENDA 1. Projektanzeige 2. Steuerliche Aspekte Zuschuss Zuwendung / Spende Sponsoring Ausländischer Gastvortrag Bewirtung / Rahmenprogramm
MehrInvestitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte-
Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte- Inhaltsverzeichnis Seite 1. Grundlagen 2 1.1. wirtschaftliche Aspekte 2 1.2. steuerliche Aspekte 2 2. Steuern 4 2.1. Ertragssteuern
MehrSTEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN
STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN I. ALLGEMEINES Musikkapellen, die Landjugend oder Sportvereine sind laut Vereinsstatuten als gemeinnützig einzustufen. Sind Geschäftsführung und Statuten ausschließlich
MehrSteuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen
Page 1 of 5 Investieren - noch im Jahr 2010 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen 16. Oktober 2010 - Bis zum Jahresende hat jeder Zahnarzt noch Zeit. Bis dahin muss er sich entschieden haben, ob
MehrLU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:
LU - Mehrwertsteuer Auf luxemburgischen Messen und Märkten teilnehmende Aussteller müssen auf dem Verkauf ihrer Waren die in Luxemburg geltenden Mehrwertsteuersätze anwenden. Die bei den Verkäufen eingenommene
MehrCrashkurs Buchführung für Selbstständige
Crashkurs Buchführung für Selbstständige von Iris Thomsen 9. Auflage Crashkurs Buchführung für Selbstständige Thomsen schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische
MehrErgebnisse der Prüfung der steuerlichen Konsequenzen unterschiedlicher Rechts- und Organisationsformen für das städtische Immobilienmanagement
Anlage 1 zur Vorlage V/0937/2013/1. Erg. Ergebnisse der Prüfung der steuerlichen Konsequenzen unterschiedlicher Rechts- und Organisationsformen für das städtische Immobilienmanagement Folgende Rechts-
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrMERKBLATT zur Systematik der Umsatzsteuer
MERKBLATT zur Systematik der Umsatzsteuer Die Umsatzsteuer spielt, insbesondere bei unternehmerischen Projekten, eine immer größere Rolle. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über
MehrFinanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung
Thema Dokumentart Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Lösungen Theorie im Buch "Integrale Betriebswirtschaftslehre" Teil: Kapitel: D1 Finanzmanagement 2.3 Innenfinanzierung Finanzierung: Übungsserie
MehrAb 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011.
Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Was gilt bisher?...2 Was ändert sich?...2 Was müssen Sie beachten?...2 Wann müssen Sie zwingend eine Änderung beantragen?...3
MehrSelbstständig mit einem Schreibbüro interna
Selbstständig mit einem Schreibbüro interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Voraussetzungen für die Tätigkeit... 8 Ausbildung... 9 Die Tätigkeit... 10 Der Markt... 11 Die Selbstständigkeit...
Mehr25. November 2009. Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung. Sehr geehrte Mandanten,
25. November 2009 Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung Sehr geehrte Mandanten, durch das Jahressteuergesetz 2009 ergeben sich weit reichende Änderungen für Unternehmer, die Dienstleistungen
MehrPhotovoltaikanlagen (PA) und Steuern Seite 1 Stand: 16.10.2009
Photovoltaikanlagen (PA) und Steuern Seite 1 1) Einkommensteuer (ESt) Wird mit der Photovoltaikanlage (PA) Strom in das öffentliche Netz eingespeist und wird die PA mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben,
MehrBitte legen Sie sämtliche Rechnungen über die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten (z.b. Montage und Inbetriebnahme) bei.
Absender: Name Straße PLZ, Ort zurück: per Post (incl. Belege) oder per Fax (incl. Belege) Vogel & Vogel Steuerberater Wettinerstr. 28 04600 Altenburg Telefax +49 3447 502683 Fragebogen zur Gewinnermittlung
MehrDie Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)
Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Voranmeldungszeitraum Unter Voranmeldungszeitraum versteht man jenen Zeitraum, für den Sie die Umsatzsteuer selbst berechnen eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen und
Mehr2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?
Seite 1 2.1.1 2.1.1 Ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Bilanzierung besteht, ergibt sich aus den Vorschriften des Unternehmensrechts und der Bundesabgabenordnung. Man unterscheidet deshalb auch die
MehrSteuerliche Rahmenbedingungen
Steuerliche Rahmenbedingungen Informationsveranstaltung Photovoltaik am 28. Juli 2010 Referentin: WP/StB Dipl.-Kffr. Doreen Mottl Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e. V. 1 Steuerliche
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrBERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER
INFO 01/2015: - Besteuerung der Mütterrente geklärt (FinMin) - Häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Einkunftsarten (BFH) - Verspätete Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes (BFH) - PKW-Nutzung durch
MehrKapitel 8.3: Kalkulation vom Hundert und im Hundert. Kapitel 8.4: Durchführung der Absatzkalkulation an einem Beispiel
1 von 7 04.10.2010 15:59 Hinweis: Diese Druckversion der Lerneinheit stellt aufgrund der Beschaffenheit des Mediums eine im Funktionsumfang stark eingeschränkte Variante des Lernmaterials dar. Um alle
MehrSteuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte
Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte Was ändert sich für mich als Arbeitnehmer? Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen
MehrB.2. Containerveräußerung nach Ende der Mietzeit Abschluss des Kauf- und Verwaltungsvertrages und Mietbeginn ab dem 01.01.2009
Information zur Einkommensteuer und Umsatzsteuer bei der Vermietung, des Ankaufes und des Verkaufes von Frachtcontainern (Neu- und Gebrauchtcontainer) im privaten Bereich ab 01.01.2009 A. Sachverhalt Ein
Mehr1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?
Fragen und Antworten 1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Zur Rückerstattung muss der auf der Internetseite abrufbare Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die
MehrVorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden
MehrGeringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz)
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Leonberg, im Februar 2011 Die Spielregeln für die Behandlung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz
MehrÜbergang der Umsatzsteuerschuld auf den Auftraggeber
Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Auftraggeber insbesondere bei Leistungen durch ausländische Unternehmer Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Seit dem 1.1.2002 kann die Vergabe von Aufträgen
MehrSelbstständig als Coach interna
Selbstständig als Coach interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Voraussetzungen... 8 Ausbildung... 10 Berufsbild... 12 Was benötigt ein Coach?... 28 Software... 30 Startkapital und konkrete
MehrKalkulatorische Abschreibungen
Kalkulatorische Abschreibung Die aggressive Abschreibung Kalkulatorische Abschreibungen Anderskosten aufwandsungleich Zusatzkosten aufwandslos 9 Kalkulatorische Abschreibung Kalkulatorischer Unternehmerlohn
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrUmsatzsteuer im Kulturbereich. Referentin: Elke Flake, Regionalberaterin
Umsatzsteuer im Kulturbereich Referentin: Elke Flake, Regionalberaterin !!Achtung!! Wir sind ja gemeinnützig und steuerbefreit, Wir sind als Theatergruppe grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit Ist
MehrIWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium. Klausur: Steuern und Bilanzen
Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität Hagen IWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium Klausur: Steuern und Bilanzen Lösungshinweise zur
Mehr1. Die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland;
Sehr geehrte(r) Steuerpflichtige(r), gem. 138 Abgabenordnung (AO) sind Sie verpflichtet, zur steuerlichen Erfassung von Auslandsbeteiligungen, Ihrem Finanzamt mit nachstehendem Vordruck folgendes anzuzeigen:
MehrExkurs: Gewinnermittlung
NUK Neues Unternehmertum Rheinland e.v. 2014 Exkurs: Gewinnermittlung Einnahme-Überschuss-Rechnung vs. Bilanz 6. März 2014 Jörg Püschel MBW MITTELSTANDSBERATUNG GMBH Gewinnermittlung Bilanz (= Betriebsvermögensvergleich)
MehrVereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden
Leitfaden Unternehmereigenschaft eines Vereins Es muss sich um einen Unternehmer handeln (Ein Verein ist Unternehmer, wenn er nachhaltig mit Wiederholungsabsicht tätig ist um Einnahmen zu erzielen) Es
MehrReferent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater
Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.
MehrLOPRODOC Klassenrechnung und Rechnung an die Direktion (Umsatzsteuer)
LOPRODOC Klassenrechnung und Rechnung an die Direktion (Umsatzsteuer) In der Jahreshauptversammlung des Zentralverbands der SKL-Einnehmer am 9.4.11 in Mannheim wurde unter anderem das Thema der Umsatzsteuer
MehrWiderrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem
MehrBayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32
Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Rückwirkende Absenkung der Beteiligungsgrenze in 17 Absatz 1 Satz 4 EStG; Auswirkungen des Beschlusses des
MehrDer Weg in die Selbständigkeit mit dem Finanzamt. Ihre Finanzämter Bochum-Mitte Bochum-Süd
Der Weg in die Selbständigkeit mit dem Finanzamt Ihre Finanzämter Bochum-Mitte Bochum-Süd Selbständig, was nun? Welche Abgaben? Welche Steuern? Welche Pflichten? Was bin ich? Freiberufler oder Gewerbetreibender?
MehrNACHVERFOLGBARKEIT DER ZAHLUNGSFLÜSSE
NACHVERFOLGBARKEITDERZAHLUNGSFLÜSSE RADIX ERPbyACSDataSystems Release:29.08.2011 ACSDataSystemsAG/spa 1/8 INHALTSVERZEICHNIS Inhaltsverzeichnis... 2 Verwaltung der Kode CIG und CUP... 3 Erfassen CIG (Codice
MehrMeldeverfahren. Inhaltsübersicht. Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent. Grundlagen zum Meldeverfahren
Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent Inhaltsübersicht Grundlagen zum Meldeverfahren Anwendungsfälle des Meldeverfahrens Durchführung des Meldeverfahrens 2 1 Ziele Sie wissen, wann das Meldeverfahren
MehrIAS. Übung 7. ) Seite 1
IAS Übung 7 ) Seite 1 Erklären Sie die Ursachen für die Entstehung von latenten im IAS-Abschluss. Wann sind latente anzusetzen? Wie sind diese zu bewerten und auszuweisen? ) Seite 2 Grundlagen: IAS 12
MehrFragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB
Fragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB Theorie 1) Erläutere den Begriff der buchhalterischen Abschreibung. Bei welchen Anschaffungen muss sie berücksichtigt werden, bei welchen nicht? Im Unternehmen
MehrSteuerliche Behandlung von Preisgeldern
Steuerliche Behandlung von Preisgeldern Exinger GmbH Wien, 16. Februar 2009 2003 Firm Name/Legal Entity Übersicht Grundlagen der Besteuerung Annahmen Einkommensteuerliche Würdigung g Umsatzsteuerliche
Mehrzu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft?
zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft? Im Regelfall schuldet der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer, d. h. er hat diese an das Finanzamt abzuführen.
MehrMerkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Februar 2009
Merkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Februar 2009 I. Versteuerung von Anzahlungen 1. Was sind Anzahlungen? Anzahlungen (auch: Abschlagzahlungen, Vorauszahlungen)
MehrUnternehmensplanung Fallbeispiele, Vorgehensweise
Unternehmensplanung Fallbeispiele, Vorgehensweise Werner Seebacher Seite 1 www.seebacher.com INHALT Unternehmensplanung - Fallbeispiele Seite 3 Fallbeispiele zum Download Seite 6 Vorgehensweise bei der
MehrIm Deutsch-Indischen Doppelbesteuerungsabkommen ist der Höchstsatz für die Quellensteuer festgelegt. Der Abzug der Quellensteuer liegt bei:
STEUERN IN INDIEN QUELLENSTEUER (TDS) UND PERMANENT ACCOUNT NUMBER (PAN) Was ist die indische Quellensteuer und wann wird sie erhoben? Für nach Indien in Rechnung gestellte Dienstleistungen, Zinsen sowie
MehrDie selbst genutzte Immobilie... 13 Immobilien als Geldanlage... 14 Kaufen, bauen, sanieren: Was ist sinnvoll für mich?.. 15
Inhalt Vorwort........................................... 9 Einführung........................................... 11 Kapitel 1: Welche Immobilie ist die richtige?............... 13 Die selbst genutzte
MehrDas variable Kapitalkonto was ist besonders wichtig? Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht, 7.11.2014 Düsseldorf
Das variable Kapitalkonto was ist besonders wichtig? Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht, 7.11.2014 Düsseldorf Robert-Perthel-Str. 81, 50739 Köln, Telefon 0221/95 74 94-0, E-Mail: office@laufmich.de variables
MehrUmsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings
Erfahrung und Fachkompetenz im Sportmarketing. METATOP EXPERTISE Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings Unterscheidung Sponsorgeber und -nehmer sowie die Abgrenzung zur Spende. www.metatop.com Definition
MehrMit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter.
Stundenverwaltung Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter. Dieses Programm zeichnet sich aus durch einfachste
MehrWie stelle ich eine korrekte Rechnung?
Rechnungsstellung Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?... denn DAMIT fängt das Geldverdienen an! Rechnungsstellung Was ist eine Rechnung? Grundsätzlich jedes Dokument, mit dem eine Leistung abgerechnet
MehrDie richtige Abschreibung nach Steuerrecht
Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht Ab einem bestimmten Wert dürfen Anschaffungskosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nicht sofort im Jahr der Anschaffung vollständig steuerwirksam
MehrNeuregelung zum Umsatzsteuerausweis bei Bauleistungen
Neuregelung zum Umsatzsteuerausweis bei en Ab Oktober 2014 Frankoniabilanz Miskys & Lang Steuerberater-Partnerschaft Roter Mühlenweg 28 08340 Schwarzenberg www.frankoniabilanz.de alte Lesart 13b Absatz
MehrDer Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten!
Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten! I. Aussonderung von Unterlagen a) Fristberechnung Zu Beginn des Jahres 2015 dürfen wieder umfangreiche Geschäftsunterlagen ausgesondert
MehrCHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER
CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER 1.) Persönliche Daten des Verkäufers: Vorname / Nachname: Sozialversicherungsnr.: Anschrift: Telefonnr.: Wohnsitzfinanzamt: Steuernr.: Bankverbindung: Handelt es sich
Mehr2. Aufgabe (3 Punkte) Errechne anhand der angegebenen Daten den Abschreibungssatz der linearen Abschreibung in Prozent. Erklärung:
Beschreibung zu den Aufgaben 1. bis 3. Im Zuge der Einführung des neuen Warenwirtschaftssystems hat die Marktplatz GmbH auch den Fuhrpark erweitert. Es wurden neue Lieferwagen, Pkw und Gabelstapler gekauft.
MehrSTEUERN. Fragen & Antworten Gemeindeverbände und Gemeindekooperationen A U S E R ST E R H A N D. Ein Service des Finanzministeriums. www.bmf.gv.
www.bmf.gv.at Fragen & Antworten Gemeindeverbände und Gemeindekooperationen Ein Service des Finanzministeriums. INFORMATIONEN STEUERN A U S E R ST E R H A N D www.bmf.gv.at Sehr geehrte Bürgermeisterinnen
MehrDie Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. Versorgungskammer
Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische Versorgungskammer 1 Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten Berufsleben Ihren Ruhestand in finanzieller
MehrBedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien
Sie haben von der VR DISKONTBANK GmbH ein signiertes PDF-Dokument (i.d.r. eine Zentralregulierungsliste mit dem Status einer offiziellen Rechnung) erhalten und möchten nun die Signatur verifizieren, um
MehrUmsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU. Nr. 119/08
Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU Nr. 119/08 Verantwortlich: Ass. Katja Berger Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Hauptmarkt 25/27, 90403
MehrSo geht s Schritt-für-Schritt-Anleitung
So geht s Schritt-für-Schritt-Anleitung Software WISO Mein Büro 365 Thema So geht s: Erstellen einer Netto-Rechnung / Rechnung ohne Mehrwertsteuer Version/Datum ab 15.00.10.300 Um eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherung und Finanzen/zur
MehrUmsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main
Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main 19 S 7361 Rdvfg. vom 13.09.2005 S 7361 A 2 St I 1.30 HMdF-Erlass vom 21.04.2005 S 7361 A 2 II 5 a Karte 2 Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei fehlendem
Mehr1 Vergleich von Reparaturaufwand und Wiederbeschaffungsaufwand
1 Vergleich von Reparaturaufwand und Wiederbeschaffungsaufwand...1 2 Feststellung von Reparaturaufwand und Wiederbeschaffungsaufwand...2 3 Reparaturaufwand ist geringer als Wiederbeschaffungsaufwand...3
MehrEinnahmen und Ausgaben buchen und auswerten
Einnahmen und Ausgaben buchen und auswerten Wo und wie buche ich Rechnungen, Mieten und Hausgelder? Kann ich diese auswerten lassen? Sie können alle Formen von Einnahmen und Ausgaben buchen. Wichtig für
MehrWertanlage mit steuerlichen Untiefen -
Wertanlage mit steuerlichen Untiefen - (umsatz)steuerliche Rahmenbedingungen rund um die Ferienimmobilie 2011 Rostock, GastRO 2011 Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Unternehmensberatung
MehrGewinnvergleichsrechnung
Gewinnvergleichsrechnung Die Gewinnvergleichsrechnung stellt eine Erweiterung der Kostenvergleichsrechnung durch Einbeziehung der Erträge dar, die - im Gegensatz zu der Annahme bei der Kostenvergleichsrechnung
MehrUm die Rücklagen ordnungsgemäß zu verbuchen, ist es wichtig, Schritt-für-Schritt vorzugehen:
Software WISO Hausverwalter 2014 Thema Eingabe von Rücklagenbuchungen Version / Datum V 1.2 / 28.05.2013 Um die Rücklagen ordnungsgemäß zu verbuchen, ist es wichtig, Schritt-für-Schritt vorzugehen: Schritt
MehrSo geht s Schritt-für-Schritt-Anleitung
So geht s Schritt-für-Schritt-Anleitung Software WISO Mein Verein Thema Fällige Rechnungen erzeugen und Verbuchung der Zahlungen (Beitragslauf) Version/Datum V 15.00.06.100 Zuerst sind die Voraussetzungen
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand
MehrMdtTax Programm. Programm Dokumentation. Datenbank Schnittstelle. Das Hauptmenü. Die Bedienung des Programms geht über das Hauptmenü.
Programm Die Bedienung des Programms geht über das Hauptmenü. Datenbank Schnittstelle Die Datenbank wir über die Datenbank- Schnittstelle von Office angesprochen. Von Office 2000-2003 gab es die Datenbank
MehrUmsatzsteuer verstehen und berechnen
Beck kompakt Umsatzsteuer verstehen und berechnen von Regine Funke-Lachotzki, Robert Hammerl 1. Auflage Umsatzsteuer verstehen und berechnen Funke-Lachotzki / Hammerl ist ein Produkt von beck-shop.de Thematische
MehrCIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen. Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen)
CIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen) 1- Neben der Verpflichtung zur Steuerzahlung sind die in Artikel 2, Absatz 1, Buchstabe a), genannten
MehrWichtige Informationen an unsere Mandanten
Wichtige Informationen an unsere Mandanten Umsatzsteuer bei Bauleistungen zwischen Bauunternehmern Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 wird die Umsatzsteuerbesteuerung von Bauleistungen zwischen Bauunternehmern
MehrBIBB Fachtagung Perspektive durch Wandel 5./6. Mai 2004 - Oldenburg
BIBB Fachtagung Perspektive durch Wandel 5./6. Mai 2004 - Oldenburg Workshop 5: Vertragliche Aspekte von Kooperationen Steuerliche Rahmenbedingungen im gemeinnützigen Bereich RA/StB Kersten Duwe Treuhand
MehrSteuern endlich verstehen
Steuern endlich verstehen Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Einkommenssteuer einfach erklärt, damit Du mitreden kannst Stand: 16. April 2014 Die lieben Steuern Steuern sind ein Thema, bei dem Viele die Hände
MehrQM: Prüfen -1- KN16.08.2010
QM: Prüfen -1- KN16.08.2010 2.4 Prüfen 2.4.1 Begriffe, Definitionen Ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung ist das Prüfen. Sie wird aber nicht wie früher nach der Fertigung durch einen Prüfer,
MehrZypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)
Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen
MehrFRAGEBOGEN ZUR GEWINNERMITTLUNG FÜR DAS JAHR:
FRAGEBOGEN ZUR GEWINNERMITTLUNG FÜR DAS JAHR: A. Anschrift des Absenders Name Anschrift B. Persönliche Angaben des Absenders Telefon, Fax, E-Mail Finanzamt, Steuernummer C. Anschaffung der Anlage/Abschreibungsmöglichkeiten
MehrPflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung
Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung Wir machen aus Zahlen Werte Wie der Gesetzgeber die Rechnung definiert Eine Rechnung ist jedes Dokument (bzw. eine Mehrzahl von Dokumenten), mit dem über eine
MehrGeschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert
Entgeltlich erworbener Geschäfts- und HB StB Ein entgeltlich erworbener (derivativer) Geschäfts- oder ist nach Handels- und Steuerrecht in der Bilanz auszuweisen. Unterschiede ergeben sich bei der Abschreibung.
MehrDie Finanzverwaltung hat sich mit dem aktuellen Schreiben vom 5. Februar 2014 dieser geänderten Auslegung des Bundesfinanzhofs angeschlossen.
Februar 2014 Neueste Informationen zur Umsatzsteuer 13b UStG Mit Urteil vom 22. August 2013 (Aktenzeichen V R 37/10) hat der Bundesfinanzhof (BFH) die bisherige Finanzverwaltungsmeinung zur Anwendung der
MehrEinkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07.
Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07. Dezember 2009) Ingrid Goldmann WP/StB Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Goldmann
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
MehrFormica 2.0: Montageauftrag erfassen: Auftragsgruppe
Formica 2.0: Montageauftrag erfassen: Auftragsgruppe Wenn dieses Häkchen gesetzt ist, muss im Auftrag angegeben werden, an welchem Gerät die Montage durchgeführt wurde, um später die Zuordnung zu ermöglichen.
MehrPrivatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz
Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit
MehrWiderrufsbelehrung der redcoon GmbH
Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung
MehrAngebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen
Angebot UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Sehr geehrte Damen und Herrn, die Firma Allpress Ries führt UVV-Überprüfungen und Wartungen von Müllpressen seit ca. 1970 durch. Unsere Monteure
MehrKeine Angst vor dem Finanzamt. Tipps und Tricks zur Überwindung. Bensberg, 28.2.2012 KONLUS
Keine Angst vor dem Finanzamt Tipps und Tricks zur Überwindung von Formalhürden Bensberg, 28.2.2012 Inhalt 1. Die steuerliche Erfassung 2. Allgemeine Angaben im Gründungsfragebogen 3. Steuerliche Abgrenzung
MehrGründung Personengesellschaft
1 Gründung Personengesellschaft Personengesellschaften lassen sich in zwei große Gruppen einteilen: a) Die Personenhandelsgesellschaften: Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)
MehrDoppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick
Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick Mit der Schweiz gibt es zwei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): DBA Einkommensteuer, Vermögensteuer DBA Erbschaftssteuer Nachstehende Ausführungen
MehrHilfestellungen zur Mittelanforderung
Hilfestellungen zur Mittelanforderung Stand: 20.08.2014 Die nachfolgenden Hinweise ergänzen die Ausführungen des Zuwendungsbescheids und dienen dazu, Ihnen das Ausfüllen des Formulars zur Mittelanforderung
MehrDer Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis. Ein steuerlicher Überblick. Hamburg, den 05.04.2013. Psychotherapeutenkammer
Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis Ein steuerlicher Überblick Hamburg, den 05.04.2013 Psychotherapeutenkammer Hamburg 1 Kurzvorstellung: Mein Name ist Stefan Blöcker, ich bin seit 1997 Steuerberater
MehrDirektversicherung für Schweizer Grenzgänger
Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger Welcher Personenkreis ist betroffen? Arbeitnehmer - mit Wohnsitz und unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland. - und einem Arbeitsplatz bei einem Unternehmen
MehrInformation zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen
Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen Grundlage für die Durchführung der Prüfung Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter
Mehre) Umsatzsteuer Neben der Pflicht zur Zahlung von Umsatzsteuer hat ein Unternehmer die Pflicht zur Einreichung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
Die Steuertermine Abgabe- und Zahlungstermine Nachfolgend werden einige Grundsätze zu den Pflichten zur Abgabe von Erklärungen und zur Fälligkeit von Steuerzahlungen dargestellt. Außerdem werden die Steuertermine
Mehr