ANLAGE 2 ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG
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- Fabian Koch
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1 ANLAGE 2 ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG Der vorliegende Endbenutzer-Lizenzvertrag (nachfolgend "EBLV" genannt) wird von der Firma COYOTE SYSTEM S.A.S., einer Aktiengesellschaft französischen Rechts mit einem Gesellschaftskapital von ,00 Euro, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister Nanterre unter der Nummer , mit Sitz in 5 rue Salomon de Rothschild, Suresnes, Frankreich, vertreten durch den Vorstand, geschäftsansässig in dieser Eigenschaft am oben genannten Sitz (nachfolgend "COYOTE SYSTEM" genannt) angeboten. COYOTE SYSTEM behält sich das Recht vor, diesen EBLV jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern. Diese Änderungen sind ab dem Zeitpunkt ihrer Online-Veröffentlichung wirksam und können sich nicht auf früher geschlossene Verträge beziehen. VORBEMERKUNG/DATENVERARBEITUNG COYOTE SYSTEM vertreibt die von ihr entwickelten COYOTE GPS Fahrassistenten. Es handelt sich hierbei um Fahrassistentzsysteme zur Verwendung in Personen- oder Lastkraftwagen, die es dem Endbenutzer/Kunden nach Aktivierung seines Kontos (während der Gratisperiode kostenfrei) je nach Version erlauben, in Echtzeit Verkehrsinformationen, wie etwa geltende Geschwindigkeitsbeschränkungen, gefährliche Streckenabschnitte (insbesondere die aktuelle Verkehrssituation, Streckenabschnitte mit hoher Verkehrsdichte, Streckenabschnitte mit hoher Unfalldichte, darunter Streckenabschnitte mit nicht ausgewiesenen Geschwindigkeitskontrollen) oder bestimmte Gefahrenpunkte (wie u.a. Verkehrshindernisse, gefährliche Übergänge, vorübergehende Gefahrensituationen) abzurufen. Das Funktionieren des COYOTE Fahrassistenten hängt unter anderem von einer von COYOTE SYSTEM entwickelten Software ab, deren Rechteinhaberin ausschließlich COYOTE SYSTEM ist (nachfolgend die "Software" genannt). In der Software werden insbesondere bestimmte Ortungsdaten in Bezug auf die Position des Fahrzeugs bzw. des bei COYOTE SYSTEM registrierten COYOTE Fahrassistenten (Breitengrad, Längengrad, Geschwindigkeit, Kurs, Produktnummer/Coyote-ID des COYOTE Fahrassistenten etc.) sowie Verkehrsinformationen und Gefahrenpunkte, wie sie von COYOTE SYSTEM erhoben oder von der aus sämtlichen Nutzern bestehenden COYOTE Gemeinschaft signalisiert worden sind, (nachfolgend die "COYOTE Daten" genannt) zum Zwecke der Erbringung der COYOTE Services bzw. der Weiterleitung an die COYOTE Gemeinschaft von COYOTE System gespeichert und verarbeitet. COYOTE SYSTEM speichert die letzte bekannte Position des Fahrzeugs des Kunden, verpflichtet sich jedoch, keine früheren Positionsdaten des genannten Fahrzeugs zu speichern. Diese Ortungsdaten werden von COYOTE SYSTEM auf anonyme Weise in eine von COYOTE SYSTEM betriebenen Datenbank integriert. Der COYOTE Fahrassistent enthält eine SIM-Karte ohne zugewiesene Telefonnummer; über diese Karte wird die Übertragung der COYOTE Daten zwischen dem COYOTE
2 Fahrassistenten und den Servern von COYOTE SYSTEM ermöglicht. Die an den Nutzer übergebene SIM-Karte ist Eigentum von COYOTE SYSTEM. Dem Nutzer ist es während der gesamten Dauer des EBLV untersagt, die Karte zu kopieren, zu veräußern, abzutreten, zu verleihen, zu zerstören oder zu beschädigen. Bei Vertragsbeendigung wird die SIM-Karte von COYOTE SYSTEM deaktiviert. Die Inbetriebnahme des COYOTE Fahrassistenten setzt die vollständige Annahme des vorliegenden EBLV voraus, was insbsondere im Rahmen der Aktivierung des COYOTE Fahrassisstenten geschen kann. Dieser EBLV ist ausschließlich anwendbar und ersetzt außer im Falle einer ausdrücklichen Genehmigung sämtliche früheren schriftlichen Lizenzedingungen von COYOTE SYSTEM für die Nutzung der Software. ARTIKEL 1 EINGERÄUMTE RECHTE 1.1 Mit dem vorliegenden EBLV überträgt COYOTE SYSTEM auf den Endbenutzer, der dieses annimmt, gemäß den nachstehenden Bestimmungen und Bedingungen ein persönliches, beschränktes, nicht übertragbares und nicht exklusives Nutzungsrecht an der Software (nachstehend die "Lizenz" genannt). 1.2 Von der Lizenz ist ausschließlich das Recht zur Nutzung der Software (einschließlich der dazugehörigen Dokumentation) während der Laufzeit des EBLV umfasst. 1.3 Die Lizenz beinhaltet weder eine ganze noch teilweise Übertragung der Softwarerechte (einschließlich der Dokumentation) auf den Endbenutzer. 1.4 Der Endbenutzer verpflichtet sich, die Software weder zu dekompilieren, zu reproduzieren, zu übersetzen, anzupassen, zu arrangieren noch zu ändern, dasselbe gilt für die damit verbundene Dokumentation, selbst wenn solche Maßnahmen erforderlich wären, um die Software bestimmungsgemäß nutzen zu können. 1.5 Dem Endbenutzer ist es lediglich gestattet, eine Sicherheitskopie anzufertigen, soweit sich aus Sicherheitsgründen eine solche zur Nutzung der Software als notwendig herausstellt. Dem Endbenutzer ist es untersagt, Dritten eine gegebenenfalls angefertigte Sicherheitskopie zu überlassen, zu verleihen bzw. diese in einem weiteren Sinne zu verbreiten. Der Endbenutzer ist verpflichtet, auf einer Sicherheitskopie sämtliche Urheberrechts- und Copyright-Vermerke, wie sie auch in der Software enthalten sind, anzugeben. 1.6 Dem Endbenutzer ist es untersagt, die Software mit anderen Produkten als dem COYOTE Fahrassistenten zu benutzen. 1.7 Dem Endbenutzer ist es untersagt, die Software ohne ausdrückliche schriftliche vorherige Genehmigung seitens COYOTE SYSTEM oder an dieser bestehende Unterlizenzen zu übertragen oder weiterzuveräußern.
3 COYOTE SYSTEM behält sich das Recht vor, den EBLV an Dritte abzutreten bzw. auf Dritte zu übertragen. ARTIKEL 2 GEISTIGES EIGENTUM 2.1 COYOTE SYSTEM erklärt hiermit, Inhaberin sämtlicher geistiger Eigentumsrechte an der Software und der dazugehörigen Dokumentation zu sein. COYOTE SYSTEM ist entweder Rechteinhaber/Eigentümer der COYOTE-Daten oder Inhaber von Nutzungsrechten an denselben auf der Grundlage mit Dritten geschlossener Lienzverträge. Der Benutzer verzichtet endgültig darauf, die Gültigkeit dieser geistigen Eigentumsrechte, unabhängig davon, um welche es sich hierbei handelt, sowie die Rechtsinhaberschaft von COYOTE SYSTEM an diesen Rechten direkt oder indirekt anzufechten. 2.2 Die Softeware und die Dokumentation werden durch ein Copyright und ein Urheberrecht sowie durch geltende international Verträge geschützt. 2.3 Jegliche nicht von der Lizenz abgedeckte Maßnahmen des Endbenutzers stellen folglich einen Vertragsverstoß dar, der rechtliche Schritte nach sich ziehen kann. ARTIKEL 3 - AKTUALISIERUNGEN 3.1 COYOTE SYSTEM kann die Software jederzeit per Fernzugriff aktualisieren, um deren Leistungen zu verbessern und die bei der Durchführung des EBLV aufgetretenen Fehler zu korrigieren und/oder um ihre Konformität mit rechtlichen Bestimmungen und/oder den Anliegen öffentlicher Stellen zu gewährleisten. 3.2 Der Endbenutzer verpflichtet sich, die automatische Aktualisierung der Software zu ermöglichen und den Download und die Installation von externen von COYOTE SYSTEM übertragener Daten nicht zu unterbrechen. 3.3 Der Endbenutzer erkennt an, dass die Software sowie der COYOTE Fahrassistent während des Aktualisierungsprozesses möglicherweise nicht ordnungsgemäß funktionieren. ARTIKEL 4 GARANTIE/GEWÄHRLEISTUNG 4.1 Die Bestimmungen des Lizenzvertrages gelten umbeschadet der kraft geltender Gesetze gewährten Garantien und Gewährleistungen. 4.2 COYOTE SYSTEM gewährleistet gegenüber dem Endbenutzer, dass die Software im Wesentlichen entsprechend der Spezifikationen funktionieren wird, vorausgesetzt, dass die Aktualisierungen der Software gemäß vorstehendem Artikel 3 ordnungsgemäß installiert worden sind. 4.3 COYOTE SYSTEM gewährleistet weder ein ununterbrochenes und fehlerfreies Funktionieren der Software noch die Korrektur eventuell auftretender Anomalien der Software.
4 4.4 COYOTE SYSTEM kann gegenüber dem Endbenutzer nicht garantieren, dass die Software an seine persönlichen Bedürfnisse oder an eine spezielle Nutzung angepasst ist. 4.5 COYOTE SYSTEM kann nicht für im Zusammenhang mit der Benutzung des COYOTE Fahrassistenten und/oder der Software erlittener Informations- oder Datenverluste oder für sonstigen direkte oder indirekte Schäden haftbar gemacht werden. ARTIKEL 5 TECHNISCHE UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN 5.1 Von der Lizenz umfasst ist das Recht des Endbenutzers auf Erhalt kostenloser (ausgenommen Verbindungskosten) telefonischer Technikberatungen im Zusammenhang mit der Nutzung des COYOTE Fahrassistenten und/oder der Software. 5.2 Die für die technischen Unterstützungslleistungen geltenden Vertragsmodalitäten sind in den allgemeinen Verkaufsbedingungen von COYOTE SYSTEM enthalten. ARTIKEL 6 PERSONENBEZOGENE DATEN 6.1 Für das Funktionieren der Software ist die automatische Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten des Endbenutzers im Sinne der Loi No du 6 janvier 1978 relative à l information, aux fichiers et aux libertés [französisches Datenschutzgesetz] erforderlich. Dies erkennt der Endbenutzer ausdrücklich an. 6.2 Macht der Endbenutzer bei der Benutzung der Software von seinem Widerspruchsrecht bezüglich der Datenerhebung Gebrauch, so stellt dies ein Hindernis für den Abschluss des EBLV dar. 6.3 Die automatische Verarbeitung personenbezogener Daten ist Gegenstand einer Erklärung gegenüber der Commission Nationale de l'informatique et des Libertés (Nationale Kommission für Informatik und Datenschutz). 6.4 Der Endbenutzer verfügt über das Recht auf Zugang zu seinen personenbezogenen Daten, sowie diese zu ändern, zu berichtigen oder oder zu entfernen. Der Endbenutzer kann seine Rechte durch Übersendung eines Schreibens per Post zusammen mit einem Identitätsnachweis an folgende Adresse wahrnehmen: COYOTE SYSTEM S.A.S., 5, rue Salomon de Rothschild, F Suresnes. ARTIKEL 7 - KÜNDIGUNG 7.1 Im Falle eines Verstoßes des Endbenutzers gegen seine Pflichten nach diesem Vertrag kann die Lizenz vollumfänglich und ohne Entschädigung für den Endbenutzer gekündigt werden. 7.2 Die Ausübung des Rechts zur Löschung seiner personenbezogenen Daten durch den Endbenutzer berechtigt zu einer fristlosen Kündigung des Lizenzvertrages ohne Entschädigung für den Endbenutzer.
5 7.3 Mit der Kündigung der Lizenz ist die Verpflichtung des Endbenutzers verbunden, die Nutzung der Software mit sofortiger Wirkung einzustellen. ARTIKEL 8 - VERSCHIEDENES Die vorstehende Vorbemerkung ist Bestandteil des vorliegenden EBLV. ARTIKEL 9 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND Der EBLV unterliegt dem französischen unter Ausschluss materiellen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts über den internationalen Warenkauf. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Ebbenutzer als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Vorschriften. Stand:
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