Rahmen-Ausschreibung für Rundstrecken-Serien im Automobilsport (Stand )

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1 Rahmen-Ausschreibung für Rundstrecken-Serien im Automobilsport (Stand ) Name der Serie: BMW M235i Racing Cup DMSB-Genehmigungs-Nummer: 414/15 Status der Veranstaltungen International (eingetragen im FIA Kalender) National A (inkl. NEAFP) National A Der Status der Veranstaltung wird in der jeweiligen Veranstaltungs-Ausschreibung angegeben. Vorwort: Die Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft (nachfolgend Serienausschreiber genannt) schreibt im Jahr 2015 den BMW M235i Racing Cup zu nachfolgenden Bestimmungen aus. Die Serienausschreibung des BMW M235i Racing Cup wird in allen Belangen ausschließlich durch den Serienausschreiber geregelt. Ausschreiber/ Organisation: BMW AG Ansprechpartner: Herr Nico Amende BMW Motorsport Anton-Ditt-Bogen München Tel.-Nr.: Mobil-Nr.: Fax-Nr.: Homepage: M235i-Racing-Cup@bmw-motorsport.com

2 Inhaltsverzeichnis: Teil 1 Sportliches Reglement 1. Einleitung 2. Organisation 2.1 Einzelheiten zu den Titeln und Prädikaten der Serie 2.2 Name des zuständigen ASN 2.3 ASN Visum/Genehmigungsnummer 2.4 Name des Veranstalters/Promoters, Adresse und Kontaktdaten (permanentes Büro) 2.5 Zusammensetzung des Organisationskomitees 2.6 Permanente Sportkommissare 2.7 Delegierte des ASN 2.8 Delegierte der Serie 2.9 Liste der Offiziellen 3. Bestimmungen und Rechtsgrundlagen der Serie 3.1 Offizielle Sprache 3.2 Verantwortlichkeit, Änderungen der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung 3.3 Allgemeine Definitionen a) Teilnehmer b) Doppelnennung c) Teamwertung 4. Nennungen 4.1 Einschreibungen/Nennungen, Nennungsschluss und Teilnahmeverpflichtung 4.2 Nenngeld für die Saison und je Veranstaltung 4.3 Startnummern 5. Lizenzen 5.1 Erforderliche Lizenzstufen 5.2 Bedingungen für Bewerber außerhalb ihres nationalen Gebiets 6. Versicherung, Haftungsausschluss und Verzichtserklärung 6.1 Versicherung des Veranstalters/Promoters 6.2 Erklärungen von Bewerber, Fahrer und Beifahrer zum Ausschluss der Haftung 6.3 Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers 7. Veranstaltungen 7.1 Serien-Terminkalender 7.2 Zulässige Fahrzeuge und maximale Anzahl der zulässigen Fahrzeuge 7.3 Durchführung der Wettbewerbe a) Training b) Qualifikation c) Startarten d) Wertungsläufe 2

3 8. Wertung 8.1 Punktetabelle 8.2 Offizielle Wertungstabelle und Teilnehmerliste 8.3 Punktetabelle Fahrer- und Teamwertung 8.4 Wertung Doppelnennungen 8.5 Wertung VLN und 24h NBR 8.6 Streichungen/Gesamtergebnis BMW M235i Racing Cup 8.7 Punktegleichheit 9. Private Trainings und Tests 9.1 Allgemeine Bestimmungen 9.2 Zeitrahmen 10. Dokumentenabnahme 10.1 Zeitplan 10.2 Fahrerbesprechung/Briefing 11. Technische Abnahme/Technische Kontrollen 11.1 Reparatur, Verplombung und Kennzeichnung von Fahrzeugteilen 11.2 Technische Abnahme vor dem Start und Schlussabnahme: Ort und Zeitplan 12. Kraftstoff 12.1 Kraftstofftyp und gegebenenfalls Einheits-Kraftstoff 12.2 Kraftstoffkontrollen 13. Nachtanken 13.1 Tankanlagen und Kontrolle 14. Trainingssitzungen 15. Freies Training 16. Qualifikationstraining/Zeittraining 17. Rennen 17.1 Verwendung von Regenreifen 17.2 Max. Personenanzahl, die an einem Fahrzeug arbeiten, und Sicherheitsausstattung 17.3 Boxenstopp-Sicherheit und Verantwortlichkeit des Bewerbers beim Start aus dem Boxenbereich 18. Titel, Preisgeld und Pokale 18.1 Titel Gesamtsieger 18.2 Preisgeld und Pokale 18.3 Auszahlung von Preisgeldern 18.4 Ausschluss aus dem BMW M235i Racing Cup, Wertungsausschluss, Aberkennung der Preise/Preisgelder Siegerehrung 19. Werbung 19.1 Werbung an Fahrerausrüstung 19.2 Werbung und Startnummern am Fahrzeug (siehe Techn. Reglement Art. 1.10) 3

4 20. Protest und Berufung 21. Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung 22. Anerkennung des Reglements 23. Gerichtsstand 24. TV-Rechte/Werbe- und Fernsehrechte 25. Besondere Bestimmungen 4

5 Teil 2 Technisches Reglement 1. Technische Bestimmungen der Serie 1.1 Übersicht der ausgeschriebenen Gruppen/ Klassen 1.2 Grundlagen der Technischen Bestimmungen 1.3 Allgemeines/Präambel 1.4 Fahrerausrüstung 1.5 Generelle Bestimmungen, Erlaubte Änderungen und Einbauten 1.6 Fahrzeug-Mindestgewichte und Ballast 1.7 Hubraumfaktor für aufgeladene Motoren 1.8 Abgasvorschriften 1.9 Geräuschbestimmungen 1.10 Werbe-Vorschriften und Startnummern am Fahrzeug 1.11 Sicherheitsausrüstung 1.12 Kraftstoff und ggf. Einheits-Kraftstoff 1.13 Definitionen Technik 2. Besondere Technische Bestimmungen 2.1 Allgemeines 2.2 Motor Abgasanlage 2.3 Kraftübertragung 2.4 Bremsen 2.5 Lenkung 2.6 Radaufhängung 2.7 Räder (Radschüssel + Felge) und Reifen 2.8 Karosserie und Abmessungen a) Karosserie außen (inkl. Scheiben) b) Fahrgastraum/Cockpit c) Zusätzliches Zubehör 2.9 Aerodynamische Hilfsmittel 2.10 Elektrische Ausrüstung 2.11 Kraftstoffkreislauf 2.12 Schmierungssystem 2.13 Datenübertragung 2.14 Sonstiges Teil 3 Anlagen/Zeichnungen Anhang 1: Werbung am Fahreroverall laut Serienausschreibung Anhang 2: Werbung und Kennzeichnung am Fahrzeug laut Serienausschreibung Anhang 3: Sitz- und Gurtbefestigung Diese Ausschreibung besteht aus 35 Seiten inkl. 3 Anhängen. 5

6 Teil 1 Sportliches Reglement 1. Einleitung Die Serie BMW M235i Racing Cup wird in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Internationalen Sportgesetzes und seiner Anhänge (das Gesetz), den Allgemeinen Bestimmungen der FIA für Rundstreckenrennen und den nationalen Wettbewerbsbestimmungen des (ASN) durchgeführt. Sie findet in Übereinstimmung mit den Wettbewerbsbestimmungen und den Technischen Bestimmungen der Serie statt, wobei die Technischen Bestimmungen mit den Sicherheitsbestimmungen des Anhang J der FIA (Artikel 253 bzw. 277) übereinstimmen. Die Wettbewerbe werden nach dem Veranstaltungs- und Rundstreckenreglement des DMSB durchgeführt, soweit nachfolgend oder in der Ausschreibung der jeweiligen Veranstalter nichts anderes bestimmt ist. Die Serie wird von folgenden Firmen unterstützt: TBA 2. Organisation 2.1 Einzelheiten zu den Titeln und Prädikaten der Serie Der Serienausschreiber schreibt für das Jahr 2015 den BMW M235i Racing Cup im Rahmen der Veranstaltungen der Langstreckenmeisterschaft Nürburgring 2015 (nachfolgend VLN genannt) ausschließlich mit dem BMW M235i Racing aus. Eine Teilnahme an diesem Cup ist nur mit einem BMW M235i Racing möglich. 2.2 Name des zuständigen ASN DMSB Deutscher Motor Sport Bund e.v. 2.3 ASN Visum/Genehmigungs-Nummer Die ausgeschriebene Serie mit dem vorliegenden sportlichen und technischen Reglement ist vom Deutschen Motor Sport Bund mit Datum am unter Reg.-Nr.: 414/15 genehmigt. 2.4 Name des Veranstalters/Promoters, Adresse und Kontaktdaten (permanentes Büro) Veranstalter ist ausschließlich die VLN. Ansprechpartner bezüglich Fragen zum Reglement und Technik bei den Veranstaltungen ist ausschließlich der Veranstalter. VLN GbR Kaiserstr. 117b Radevormwald Tel.-Nr.: +49(0)2195 / Mobil-Nr.: +49(0)171 / Fax-Nr.: +49(0)2195 /

7 2.5 Zusammensetzung des Organisationskomitees BMW Motorsport, Herr Nico Amende, Anton-Ditt-Bogen 20, München, Permanente Sportkommissare N/A 2.7 Delegierte des ASN N/A 2.8 Delegierte der Serie N/A 2.9 Liste der Offiziellen Siehe entsprechende Veranstaltungsausschreibung 3. Bestimmungen und Rechtsgrundlagen der Serie Diese Serie unterliegt den folgenden Bestimmungen: Internationales Sportgesetz der FIA (ISG) mit Anhängen DMSB-Veranstaltungsreglement DMSB-Rundstreckenreglement Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB (RuVO) Rechts- und Verfahrensregeln der FIA Beschlüsse und Bestimmungen des DMSB Umweltrichtlinien des DMSB Anti-Doping Regelwerk der nationalen und internationalen Anti-Doping Agentur (WADA/NADA-Code) sowie den Anti-Dopingbestimmungen der FIA Sportliches und Technisches Reglement dieser Serie mit den vom DMSB genehmigten Änderungen und Ergänzungen (Bulletins) Ausschreibungen der Veranstaltungen mit eventuellen Änderungen und Ergänzungen Reglementänderungen sind, nach Abstimmung mit dem DMSB, auch im Laufe der Saison möglich. Jede Änderung des Reglements bedarf der Genehmigung durch den DMSB und wird den Teilnehmern schriftlich per Bulletin mitgeteilt. Alles nicht ausdrücklich durch dieses Reglement Erlaubte ist in Bezug auf den BMW M235i Racing Cup verboten. Der Serienausschreiber verweist darüber hinaus auf die Ausschreibung des jeweiligen Veranstalters. Diese Rahmenausschreibung hat Vorrang gegenüber der Ausschreibung des Veranstalters, soweit die Ausschreibung des Veranstalters im Widerspruch zu dieser Rahmenausschreibung steht. Diese Rahmenausschreibung gilt kombiniert mit der Ausschreibung des Veranstalters ausnahmslos bei allen 10 Wertungsläufen, d.h. alles was in der jeweiligen Ausschreibung der Veranstalter bezüglich dieser Cup-Klasse erlaubt ist und nicht im Widerspruch zu dieser Rahmenausschreibung steht, ist erlaubt. Hierbei obliegt die Durchführung und Organisation der Veranstaltung ausschließlich der VLN, d.h., dass alle Teilnahmevoraussetzungen und -verpflichtungen des Veranstalters bezüglich dieser Cup-Klasse entsprochen werden muss. 7

8 3.1 Offizielle Sprache Deutsch Nur der deutsche, vom DMSB genehmigte Reglementtext ist verbindlich. Falls eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein sollte, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und Vereinbarungen. Für Fragen, die im Zusammenhang mit dieser Rahmenausschreibung entstehen, wenden Sie sich bitte an den Serienausschreiber. 3.2 Verantwortlichkeit, Änderungen der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung (1) Die Teilnehmer (=Bewerber, Fahrer, Mitfahrer, Kraftfahrzeug-Eigentümer und -Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss nach dieser Ausschreibung vereinbart wird. (2) Die Ausschreibung darf grundsätzlich nur durch die genehmigende Stelle geändert werden. Ab Beginn der Veranstaltung können Änderungen in Form von Bulletins nur durch die Sportkommissare der Veranstaltung vorgenommen werden, jedoch nur, wenn aus Gründen der Sicherheit und / oder höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung notwendig ist bzw. die in der Ausschreibung enthaltenen Angaben über Streckenlänge, Renndauer, Rundenzahl und Sportwarte oder offensichtliche Fehler in der Ausschreibung betrifft. (3) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung oder einzelne Wettbewerbe aus vorgenannten Gründen abzusagen oder zu verlegen, vorbehaltlich der Zustimmung des jeweiligen ASN und der FIA, sofern der Kalender betroffen ist, Schadensersatz- oder Erfüllungsansprüche sind für diesen Fall ausgeschlossen 3.3 Allgemeine Definitionen a) Teilnehmer Teilnahme- und wertungsberechtigt zum BMW M235i Racing Cup sind Fahrer, die mindestens im Besitz einer gültigen Internationalen Lizenz Stufe D des DMSB oder eines anderen der FIA angeschlossenen ASN sind. b) Doppelnennung Teilnehmer, die auf maximal zwei Fahrzeugen gleichzeitig starten. Punkte für die Serie werden jedem Teilnehmer jedoch nur für ein Fahrzeug vergeben (siehe auch Art. 8.4). c) Teamwertung Voraussetzung für die Wertung in der Teamwertung ist, dass man sich mit einer gültigen Bewerberlizenz (siehe Art. 5.1b) einschreibt. Bei einem Teamwechsel eines Fahrers ist die Übertragung der bislang erreichten Punkte ausgeschlossen. Die Punkte der Teamwertung sind abhängig von der angegeben Bewerberlizenz. 8

9 4. Nennungen 4.1 Einschreibungen/Nennungen, Nennungsschluss und Teilnahmeverpflichtung Durch die Nennung durch den Teilnehmer zu den einzelnen Veranstaltungen der VLN wird der Teilnehmer automatisch für den BMW M235i Racing Cup gewertet. Eine Einschreibungsgebühr für den BMW M235i Racing Cup wird nicht erhoben. Der Bewerber und/oder der Fahrer muss die Nennung zu den jeweiligen Veranstaltungen bei der VLN eigenständig und fristgerecht durchführen. Bei dem Nennungsverfahren gelten allein die Vorgaben des jeweiligen Veranstalters. Es besteht keine Blocknennung seitens des Serienausschreibers. Doppelnennungen sind zulässig. Fahrer können maximal auf zwei Fahrzeugen nennen. Des Weiteren wird auf die Ausschreibung des Veranstalters hingewiesen. 4.2 Nenngeld für die Saison und je Veranstaltung Eine Einschreibungsgebühr für den BMW M235i Racing Cup wird nicht erhoben. Die Höhe der Nenngebühr ist der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung zu entnehmen. (Das Rücktrittsrecht vom Nennungsvertrag (Nenngeldrückerstattung) ist im DMSB- Veranstaltungsreglement Art. 13 geregelt) 4.3 Startnummern Die Teilnehmer erhalten für jede Veranstaltung neue Startnummern, die jeweils vom Veranstalter zugwiesen werden. 5. Lizenzen 5.1 Erforderliche Lizenzstufen Die DMSB Permit Nordschleife (DPN) ist für alle Teilnehmer bei Veranstaltungen auf der Nürburgring Nordschleife als Zusatzberechtigung neben der notwendigen gültigen Bewerber- /Fahrerlizenz (Bewerber-/Fahrerlizenz des DMSB oder eines anderen der FIA angeschlossenen ASN) vorgeschrieben. Für Teilnehmer mit der DMSB Permit Nordschleife Stufe B ist die Teilnahme auf Fahrzeuge der Kategorie B begrenzt, gemäß den DMSB Vorgaben ( a) Fahrer Fahrer mit einer für das Jahr 2015 gültigen Internationalen Bewerber- und Fahrerlizenz des DMSB oder eines anderen der FIA angeschlossenen ASN der Stufen A, B, C, D, C/D-historisch, sind teilnahmeberechtigt. b) Bewerber Bewerber, die sich mit dem Fahrer einschreiben, müssen eine Internationale Firmen- oder Club Bewerberlizenz des DMSB oder eines anderen der FIA angeschlossenen ASN für das Jahr 2015 besitzen. c) Gastfahrer N/A 9

10 d) Altersregelung gemäß den gültigen DMSB-Lizenzbestimmungen Zusätzlich wird auf die Ausschreibung des jeweiligen Veranstalters verwiesen Jeder Fahrer muss zum Zeitpunkt der Veranstaltung das 18. Lebensjahr vollendet haben. Jeder Fahrer muss mind. im Besitz einer gültigen DMSB Permit Stufe B sein. 5.2 Bedingungen für Bewerber außerhalb ihres nationalen Gebiets Ausländische Bewerber / Fahrer benötigen die Zustimmung der eigenen ASN nach Art. 70 des ISG. 6. Versicherung; Haftungsausschluss und Verzichtserklärung 6.1 Versicherung des Veranstalters/Promotors gemäß DMSB-Veranstaltungsreglement Art Erklärungen von Bewerber, Fahrer und Beifahrer (=Teilnehmer) zum Ausschluss der Haftung Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung (=ungezeitetes und gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-up, Übungs- und Besichtigungsfahrten, Rennen, Wertungsläufe, Wertungsprüfungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten) teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen verursachten Schäden. Sie erklären den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegenüber - den eigenen Teilnehmern (anderslautende Vereinbarungen zwischen den Teilnehmern gehen vor!) und Helfern, - den jeweils anderen Teilnehmern, den Eigentümern und Haltern aller an der Veranstaltung teilnehmenden Fahrzeuge (soweit die Veranstaltung auf einer permanenten oder temporär geschlossenen Strecke stattfindet) und deren Helfern, - der FIA, der CIK, dem DMSB, den Mitgliedsorganisationen des DMSB, der Deutschen Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern, Generalsekretären, - dem ADAC e.v., den ADAC Regionalclubs, den ADAC Ortsclubs und den mit dem ADAC e. V. verbundenen Unternehmen, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern, Generalsekretären, Mitarbeitern und Mitgliedern, - die Bayerischen Motoren Werke AG, sowie deren Organe, Mitarbeiter und Beauftragte - dem Promotor/Serienorganisator, - dem Veranstalter, den Sportwarten, den Rennstreckeneigentümern, den Rechtsträgern der Behörden, Renndiensten und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, - den Straßenbaulastträger, und - den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, den gesetzlichen Vertretern, den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern aller zuvor genannten Personen und Stellen sowie deren Mitgliedern. Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen ist die Haftung für 10

11 Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Mit Abgabe der Nennung nehmen die Teilnehmer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherung (Kfz-Haftpflicht, Kasko- und Insassen-Unfall- Versicherung) für Schäden, die im Rahmen einer Veranstaltung, die auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten gerichtet ist, nicht gewährt wird. Sie verpflichten sich, auch den Halter und Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten. Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die automobilsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen können, entbindet der/die Unterzeichnende alle behandelnden Ärzte im Hinblick auf das sich daraus nicht nur für ihn/sie selbst sondern auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko von der ärztlichen Schweigepflicht untereinander sowie gegenüber dem Renn-/Rallyeleiter, lt. Rallyearzt, Sportkommissar, Medizinischen Einsatzleiter, DMSB-Verbandsarzt, Koordination Automobilsport (DMSB) und dem Versicherungsschadensbüro. Mit Speicherung, Übermittlung und der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten gem. Datenschutzbestimmungen des DMSB, unter Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes, bin ich einverstanden. Ich habe jederzeit die Möglichkeit, vom DMSB Datenschutzbeauftragten Auskunft über diese Daten von mir zu erhalten und/oder mein Widerspruchsrecht auszuüben. Die Datenschutzbestimmungen sind jederzeit einzusehen unter und/oder liegen beim Veranstalter vor Ort aus. 6.3 Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers (Nur erforderlich, wenn Bewerber, Fahrer oder Beifahrer nicht Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges sind, siehe vorstehende Angaben). Ich bin mit der Beteiligung des in der Nennung näher bezeichneten Fahrzeuges an der Veranstaltung (=ungezeitetes und gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-up, Übungs- und Besichtigungsfahrten, Rennen, Wertungsläufe, Wertungsprüfungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten) einverstanden und erkläre den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegenüber - den eigenen Teilnehmern und Helfern, - den jeweils anderen Teilnehmern, den Eigentümern und Haltern aller an der Veranstaltung teilnehmenden Fahrzeuge (soweit die Veranstaltung auf einer permanenten oder temporär geschlossenen Strecke stattfindet) und deren Helfern, - der FIA, der CIK, dem DMSB, den Mitgliedsorganisationen des DMSB, der Deutschen Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern und Generalsekretären, - dem ADAC e. V., den ADAC Regionalclubs, den ADAC Ortsclubs und den mit dem ADAC e. V. verbundenen Unternehmen, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern, Generalsekretären, Mitarbeitern und Mitgliedern, - dem Promotor/Serienorganisator, - dem Veranstalter, den Sportwarten, den Rennstreckeneigentümern, den Rechtsträgern der Behörden, Renndiensten und allen anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, - den Straßenbaulastträgern und 11

12 - den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, den gesetzlichen Vertretern, den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern aller zuvor genannten Personen und Stellen sowie deren Mitgliedern. Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. 7. Veranstaltungen 7.1 Serien-Terminkalender (vorläufige Termine) Lauf 1: Lauf 2: Lauf 3: Lauf 4: Lauf 5: Lauf 6: Lauf 7: Lauf 8: Lauf 9: Lauf 10: Zulässige Fahrzeuge und maximale Anzahl der zulässigen Fahrzeuge Im BMW M235i Racing Cup kommen ausschließlich Fahrzeuge Typ/Modell BMW M235i Racing zum Einsatz, die den technischen Vorgaben dieses Reglements entsprechen müssen. Des Weiteren wird auf Teil II, Art. 1.5 verwiesen. Die maximale Anzahl der zulässigen Fahrzeuge ist in der jeweiligen Streckenlizenz definiert und wird in den einzelnen Veranstaltungsausschreibungen geregelt. 7.3 Durchführung der Wettbewerbe Die Wettbewerbe werden nach dem Veranstaltungs- und Rundstreckenreglement des DMSB, jeweils neueste Fassung, durchgeführt, soweit nachfolgend oder in der Ausschreibung des Veranstalters nichts anderes bestimmt ist. Diesbezüglich wird auf die DMSB-genehmigte Veranstaltungsausschreibung der VLN verwiesen. a) Training Pro Veranstaltung ist mind. ein Zeittraining vorgesehen (Details siehe jeweilige Veranstaltungsausschreibung). Jeder Fahrer hat mindestens eine (1) gezeitete Runde im Zeittraining zu absolvieren. Wird der Nachweis hierfür nicht erbracht, kann die Zulassung zum Wertungslauf verweigert werden. 12

13 b) Qualifikation N/A c) Startarten Die Wertungsläufe werden wie folgt gestartet: rollender Start (Indianapolis-Start) stehender Start mit versetzter Startaufstellung (GP-Start) d) Wertungsläufe Die Wertungsläufe gehen über eine Distanz von 4 und 6 Stunden. 8. Wertung 8.1 Punktetabelle Der BMW M235i Racing Cup 2015 beinhaltet insgesamt 10 Wertungsläufe. Um in der Gesamtwertung des BMW M235i Cup Racing gewertet zu werden, muss man mindestens bei 4 Wertungsläufen gestartet sein. Um bei einer Veranstaltung in der Cup-Wertung gewertet zu werden und somit Punkte für die Team- bzw. Fahrerwertung zu erhalten, muss man die erforderliche Renndistanz gemäß der Ausschreibung des Veranstalters zurückgelegt haben. 8.2 Offizielle Wertungstabelle und Teilnehmerliste Die offizielle Wertungstabelle ist auf einzusehen. 8.3 Punktetabelle Fahrer- und Teamwertung Die Wertungsläufe im Rahmen der VLN gelten jeweils als Einzelveranstaltungen. Hierbei werden folgende Punkte gleichermaßen an alle Fahrer eines Fahrzeugs, die auf diesem Fahrzeug im Sinne dieser Wertung an der jeweiligen Veranstaltung an den Start gehen, vergeben. Bei dem letzten Wertungslauf der Saison werden doppelte Punkte für die Fahrerwertung vergeben. Für die Teamwertung erhält nur das bestplatzierte Fahrzeug des Teams Punkte. Platzierung: Punktevergabe:

14 8.4 Wertung Doppelnennungen Doppelnennungen sind zulässig. Teilnehmer können maximal auf zwei Fahrzeugen starten. Diese Teilnehmer können jedoch nur mit einem Fahrzeug Punkte sammeln. Diesbezüglich wird auf die Ausschreibung des Veranstalters verwiesen. Sollte der jeweilige Veranstalter hierfür keine Regelung in der Ausschreibung getroffen haben, so gilt, dass die Teilnehmer sich bei der Dokumentenabnahme entscheiden müssen, mit welchem Fahrzeug sie Punkte für die Wertung sammeln wollen. 8.5 Wertung VLN Des Weiteren werden die Teilnehmer gemäß den Vorgaben der VLN-Serienausschreibung in der Gesamtwertung der VLN gewertet. Hierzu wird auf die Ausschreibung der VLN verwiesen. 8.6 Streichungen/Gesamtergebnis BMW M235i Racing Cup Bei 10 Wertungsläufen gibt es zwei (2) Streichergebnisse. Sollten aus irgendeinem Grund Wertungsläufe nicht stattfinden, so gibt es ab 9 Wertungsläufen nur noch eine (1) Streichung. Nach dem letzten Wertungslauf der Saison 2015 werden die Streichungen durch BMW Motorsport vorgenommen. Diese werden auf zwei Wochen nach dem letzten Wertungslauf veröffentlicht. Sollten Unstimmigkeiten bestehen, so kann hierzu innerhalb zwei Wochen schriftlich bei dem Organisationskomitee (Teil I, Art. 2.5) Einspruch eingelegt werden. Bei der Teamwertung gibt es keine Streichungen. 8.7 Punktegleichheit Besteht bei der Endauswertung Punktgleichheit zwischen mehreren Fahrern oder Teams, entscheidet die größere Anzahl der ersten, dann der zweiten und der weiteren Plätze aller durchgeführten Läufe. 9. Private Trainings und Tests 9.1 Allgemeine Bestimmungen N/A 9.2 Zeitrahmen N/A 14

15 10. Dokumentenabnahme Die Durchführung der Dokumentenabnahme obliegt dem Veranstalter. Folgende Dokumente müssen vom Fahrer/Bewerber vorgelegt werden: Nennbestätigung Lizenz von Bewerber Fahrerlizenz gegebenenfalls ASN Bestätigung medizinische Eignungsbestätigung 10.1 Zeitplan Dokumentenabnahme Siehe Ausschreibung der jeweiligen Veranstaltung bzw. Aushang Fahrerbesprechung/Briefing der Ort der Fahrerbesprechung/Briefing ist in den jeweiligen Veranstaltungsausschreibungen angegeben eine festgestellte Nichtteilnahme oder nicht vollständige Teilnahme (gemäß Unterschriftenliste) zieht ohne besonderem Strafverfahren eine Geldbuße in Höhe von... Euro nach sich 11. Technische Abnahme/Technische Kontrollen Die Durchführung der technischen Abnahme obliegt dem jeweiligen Veranstalter. Bei der technischen Abnahme müssen die Fahrer, oder die von ihnen beauftragten Personen mit dem Wettbewerbsfahrzeug und der im Reglement beschriebenen Fahrer- Sicherheitsausrüstung erscheinen. Das Fahrzeug muss so vorgeführt werden, wie es im Wettbewerb eingesetzt wird (inkl. Startnummern) und muss den geltenden technischen Bestimmungen entsprechen. Des Weiteren gelten die Vorgaben des jeweiligen Veranstalters. Die Vorführung eines Fahrzeuges zur technischen Abnahme wird als eine stillschweigende Bestätigung der Teilnehmer angesehen, dass das betreffende Fahrzeug in allen Punkten mit diesem Reglement und der Ausschreibung des jeweiligen Veranstalters entspricht. Folgende Fahrzeug-Dokumente sind vorzulegen: Wagenpass oder Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I Wagenpass Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I Kopie Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II Homologationsblatt Kopie Auszug aus der G-Fahrzeugliste Zertifikat für Überrollvorrichtung Zertifikat Tank Teilekatalog und Benutzerhandbuch Technische Kontrollen können nach Absprache mit den Sportkommissaren zu jeder Zeit angeordnet werden. Hierzu wird auf Teil 2 dieses Reglements verwiesen. 15

16 Das komplette Fahrzeug darf bei der Abnahme durch den technischen Kommissar überprüft werden. Während der Veranstaltung darf der technische Kommissar in Abstimmung mit den Sportkommissaren, unabhängig von der Platzierung, Fahrzeug oder Fahrzeugteile überprüfen. Jeder Bewerber ist verpflichtet, falls vom technischen Kommissar gefordert, das Fahrzeug auf eigene Kosten für eine technische Untersuchung zu demontieren, anschließend wieder zu montieren. Der Technische Kommissar kann durch Vergleich mit dem jeweiligen Teil des Muster- Kits entscheiden, ob ein zur Kontrolle demontiertes Teil eines Teilnehmerfahrzeuges zulässig ist oder nicht. Der Serienausschreiber kann jederzeit Fahrzeuge prüfen. Falls nötig, können, in Abstimmung mit dem technischen Kommissar, Fahrzeugteile oder das gesamte Fahrzeug durch den Serienausschreiber eingezogen werden, um ausführliche Untersuchungen zu ermöglichen. Sollten Manipulationen festgestellt werden, so sind alle diesbezüglich anfallenden Kosten vom Bewerber zu tragen. Entspricht das Fahrzeug dem vorliegenden Reglement übernimmt der Serienausschreiber die Kosten Reparatur, Verplombung und Kennzeichnung von Fahrzeugteilen Verplombte oder versiegelte Teile (verbindliche Liste siehe unten) dürfen durch den Teilnehmer nicht selbstständig geöffnet werden. Sollten Manipulationen an den Plomben oder Siegeln vorgenommen werden, darf die betroffene Baugruppe nicht mehr bei offiziellen Veranstaltungen verwendet werden. In jedem Fall zieht dies eine Meldung an die Sportkommissare sowie den Serienausschreiber und gegebenenfalls einen Wertungsausschluss von der jeweiligen Veranstaltung nach sich. Falls Plomben oder Siegel beschädigt werden oder fehlen ist dies unverzüglich und schriftlich dem zuständigen technischen Kommissar zu melden. Es obliegt dem technischen Kommissar zu entscheiden, ob das betroffene Bauteil nach Kontrolle neu verplombt bzw. versiegelt und somit bei Veranstaltungen verwendet werden darf. Liste verplombter / versiegelter Bauteile: Motor (Turbolader, Drosselklappe, 2xZylinderkopf) Performancerelevante Sensorik (2x Ladedrucksensor) Steuergeräte (Motor/ABS) Steuergeräte werden generell markiert (z.b. Hologramm) und mit einer laufenden Nummer identifiziert Technische Abnahme vor dem Start und Schlussabnahme: Ort und Zeitplan Siehe Ausschreibung der jeweiligen Veranstaltung bzw. Aushang 12. Kraftstoff 12.1 Kraftstofftyp und gegebenenfalls Einheits-Kraftstoff Siehe Technisches Reglement Art

17 12.2 Kraftstoffkontrollen Kraftstoffproben können zu jeder Zeit der Veranstaltung durch die Technischen Kommissare entnommen werden. Es gelten die DMSB-Richtlinien für Kraftstoffprobeentnahmen. 13. Nachtanken 13.1 Tankanlagen und Kontrolle Siehe Ausschreibung der jeweiligen Veranstaltung 14. Trainingssitzungen siehe Art. 7.3 a) sowie Zeitplan der Veranstaltung 15. Freies Training siehe Art. 7.3 a) 16. Qualifikationstraining/Zeittraining siehe Art. 7.3 a) 17. Rennen 17.1 Verwendung von Regenreifen Während den Veranstaltungen haben die Teilnehmer die Reifenbestimmungen gemäß Teil II Art. 2.7 einzuhalten Max. Personenanzahl, die an einem Fahrzeug arbeiten und Sicherheitsausstattung Siehe entsprechende Veranstaltungsausschreibung 17.3 Boxenstopp-Sicherheit und Verantwortlichkeit des Bewerbers beim Start aus dem Boxenbereich Siehe entsprechende Veranstaltungsausschreibung 18. Titel, Preisgeld und Pokale 18.1 Titel Gesamtsieger Die Fahrerpaarung mit der insgesamt höchsten Punktzahl nach allen Wertungsläufen und den Streichungen im BMW M235i Racing Cup erhalten den Titel: Champion BMW M235i Racing Cup 2015 Der/die Champion BMW M235i Racing Cup 2015 und der evtl. Fahrzeugbesitzer verpflichten sich, das Sieger-Fahrzeug nach Aufforderung seitens der BMW AG für die Ausstellung bei der Essen Motorshow 2015 kostenfrei an BMW Motorsport zur Verfügung zu stellen. 17

18 Das Team mit der insgesamt höchsten Punktzahl nach allen Wertungsläufen in dem BMW M235i Racing Cup erhält den Titel: Team-Champion BMW M235i Racing Cup 2015 Der Team-Champion BMW M235i Racing Cup 2015 und der evtl. Fahrzeugbesitzer verpflichtet sich, das Sieger-Fahrzeug nach Aufforderung seitens der BMW AG für die Ausstellung bei der Essen Motorshow 2015 kostenfrei an BMW Motorsport zur Verfügung zu stellen Preisgeld und Pokale (1) Fahrerwertung Die drei bestplatziertesten Fahrerpaarungen erhalten nach jedem Wertungslauf bei der Siegerehrung Pokale. Hierbei erhält jeder Fahrer der Fahrerpaarung einen Pokal. Die Siegerehrung erfolgt nach dem Reglement des Veranstalters. (2) Jahres-Fahrerwertung (a) Preisgeld Die fünf besten Fahrerpaarungen der Fahrerwertung nach allen Wertungsläufen und den Streichergebnis(sen) erhalten nach Abschluss der Saison folgende Preisgelder: Platzierung: Preisgeld: , , , , ,00 Das Preisgeld pro Platzierung wird unter den Fahrerpaarungen eigenständig aufgeteilt. Die fünf besten Fahrerpaarungen ergeben sich aus der Kombination Fahrerpaarung und Fahrzeug. Sollte ein Fahrer einer Fahrerpaarung des selben Fahrzeugs, aus welchem Grunde auch immer, weniger Punkte in der Jahres-Fahrerwertung haben und somit auf einer anderen Position stehen, so rückt dieser, was die Zahlung des Preisgeldes angeht, mit auf die Position der Fahrerpaarungen seines Fahrzeugs auf. Des Weiteren wird auf Teil I Art verwiesen. (b) Pokale Des Weiteren erhalten die fünf bestplatziertesten Fahrerpaarungen bei der Jahressiegerehrung jeweils einen Pokal. (3) Teamwertung Das bestplatzierte Team erhält nach jeder Veranstaltung auf der Siegerehrung einen Pokale. Zudem erhalten die Teams der Plätze 1-3 pro Veranstaltung von dem Cup-Reifenpartner jeweils einen Satz Straßenreifen als Siegerprämie. Die Lieferung der Reifensätze erfolgt durch den Cup-Reifenpartner nach vorheriger Absprache, Vorlage eines entsprechenden Fahrzeugscheines und Verfügbarkeit. (4) Jahres-Teamwertung 18

19 (a) Sachpreis Das beste Team in der Teamwertung nach allen Wertungsläufen erhält nach Abschluss der Saison einen Sachpreis. (b) Pokal Des Weiteren erhält der Team-Champion bei der Jahressiegerehrung einen Pokal Auszahlung von Preisgeldern Sämtliche Preisgelder werden grundsätzlich von dem Serienausschreiber an das Team/Bewerber nach ordentlicher Rechnungsstellung gemäß lokalem Recht des Preisgeldempfängers (in Abhängigkeit seiner Unternehmereigenschaft gem. 2 UStG) überwiesen. Hierb ei ist zu beachten, dass das Preisgeld unter den Fahrerpaarungen selbstständig aufgeteilt wird, d.h. die Auszahlung seitens des Serienausschreibers erfolgt in ganzer Höhe an das Team oder den Bewerber. Die Teilnehmer (Team/Bewerber/Fahrer) nehmen verbindlich zur Kenntnis, dass das Preisgeld der Jahresfahrerwertung (Teil 1, Art. 18.2, 18.3 BMW M235i Racing Cup Reglement) direkt an das Team/ den Bewerber überwiesen wird. Die Verteilung des Preisgeldes unter den Fahrerpaarungen ist alleinige Pflicht des Teams/Bewerber. Der Anspruch auf Preisgeldauszahlung gegen BMW Motorsport ist durch Überweisung an das Team/ den Bewerber vollständig erfüllt. BMW Motorsport übernimmt keinerlei Haftung bezüglich der Verteilung des Preisgeldes. Soweit das Preisgeld an ausländische Teilnehmer, d.h. an Teilnehmer, die weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, gezahlt wird, ist die Serienorganisation verpflichtet, die vom Teilnehmer zu tragende Abzugsteuer nach 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG für Rechnung des ausländischen Teilnehmers einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Der Teilnehmer erhält das um die Abzugsteuer geminderte Preisgeld ausbezahlt. Die Serienorganisation stellt dem ausländischen Teilnehmer auf Verlangen eine entsprechende Steuerbescheinigung über die Abzugsteuer aus. Die umsatzsteuerliche Behandlung der Preisgelder und deren Rechnungslegung sind im Vorfeld durch die Preisgeldempfänger, insbesondere bezogen auf gesetzliche Vorschriften des jeweiligen Austragungsortes, zu überprüfen. Entsprechende Rechnungshinweise wie z.b. der Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach 13b UStG (deutsches Recht) sind vorzunehmen. Die restlichen Preise werden an der Jahressiegerehrung ausgehändigt. Der Serienausschreiber behält sich vor, die auszuzahlenden Preise um offen stehende Verbindlichkeiten bei sich und/oder beim Veranstalter zu reduzieren Ausschluss aus dem BMW M235i Racing Cup, Wertungsausschluss Bei Verstößen gegen die vorliegende Ausschreibung, das sportliche Reglement, das technische Reglement, Sonderbestimmungen sowie bei Unsportlichkeit, insbesondere unsportlicher Fahrweise, kann je nach Schwere des Vergehens ein Ausschluss aus der Wertung der betreffenden Veranstaltung durch die Sportkommissare oder Ausschluss aus dem BMW M235i Racing Cup durch das Sportgericht erfolgen. Die Entscheidung gegen einen Ausschluss eingelegter Rechtsmittel obliegt der DMSB Sportgerichtsbarkeit. 19

20 18.5 Siegerehrung Eine Siegerehrung findet jeweils nach jedem Wertungslauf im Anschluss der Veranstaltung statt. Die Siegerehrung ist Bestandteil der Veranstaltung. Die 3 bestplatziertesten Fahrerpaarungen, sowie ein Teamvertreter des bestplatziertesten Teams, werden im Rahmen des Veranstalters geehrt. Die Teilnahme ist verpflichtend. Ein Fernbleiben wird durch Einbehaltung des Pokals und des Sachpreises sanktioniert. Eine Ausnahmegenehmigung nach schriftlichem Antrag an den Serienausschreibers mit Absprache des jeweiligen Veranstalters kann erteilt werden. Die Jahresgesamtsiegerehrung des BMW M235i Racing Cup findet im Rahmen der VLN- Jahressiegerehrung am Ende des Jahres statt. Die fünf bestplatzierten Fahrer, sowie ein Teamvertreter des bestplatzierten Teams, werden geehrt. Diese werden hierzu vorab von BMW Motorsport schriftlich informiert. Die Teilnahme ist verpflichtend. Ein Fernbleiben wird durch Einbehaltung des Pokals und des Sachpreises sanktioniert. Eine Ausnahmegenehmigung kann vom Serienausschreiber nach schriftlichem Antrag mit Absprache des jeweiligen Veranstalters erteilt werden. 19. Werbung 19.1 Werbung an Fahrerausrüstung an der Fahrerausrüstung ist keine Werbung vorgeschrieben für die Fahrerausrüstung gelten folgende Werbevorschriften Der Serienausschreiber hat das Recht, beliebige Flächen des Rennoveralls optisch zu gestalten und mit Werbung zu belegen. In welchem Ausmaß der Serienausschreiber von diesem Recht Gebrauch macht, geht aus dem Anhang dieses Reglements hervor. Die dort abgebildeten Skizzen sind Bestandteil des Reglements. Flächen, die von dem Serienausschreiber nicht beansprucht werden, die auch der jeweilige Veranstalter nicht in Anspruch nimmt und auf der Skizze nicht markiert sind, stehen den Teilnehmern für die Darstellung eigener Sponsoren zur Verfügung, vorausgesetzt, die betreffenden Sponsoren stehen nicht im Wettbewerb zum Serienausschreiber im Bereich Produktion und Vertrieb von Kraftfahrzeugen (einschließlich Teile und Zubehör) sowie Fahrzeugfinanzierung, -leasing und Mobilitätsdienstleistungen bzw. zu den Seriensponsoren, Sponsoren der Veranstalter und stehen auch nicht im Widerspruch zum ISG. Etwaige Ausnahmegenehmigungen müssen schriftlich beim Serienausschreiber beantragt werden. Die Teilnehmer verpflichten sich, für alle Veranstaltungen die Serien- und Veranstaltersponsoren-Aufnäher am Overall anzubringen und über den gesamten Veranstaltungszeitraum dort zu belassen. Die Aufnäher werden nach Größe, Art, Anzahl und Anbringung festgelegt (Fläche für Aufnäher siehe Anhang 2). Zu den Aufnähern der Serienbzw. Veranstaltersponsoren muss von den Teameigenen Sponsorenaufnähern ein Mindestabstand von 10 mm eingehalten werden. Die Werbevorschriften sind Bestandteil dieses Reglements. Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben wird mit 2.500,- zahlbar pro Verstoß/Veranstaltung an den DMSB, bestraft. Diesbezüglich wird auf Anhang 1 und 2 dieses Reglements verwiesen sowie auf die jeweilige Ausschreibung des Veranstalters. 20

21

22 24. TV-Rechte/Werbe- und Fernsehrechte Unabhängig von 3 gilt hier vorrangig die Ausschreibung des jeweiligen Veranstalters. Sollte diesbezüglich der Veranstalter in seiner Ausschreibung keine oder keine vollständige Regelung enthalten gilt folgendes: Der Serienausschreiber oder Dritte, die mit seinem Einverständnis handeln, haben das Recht, Bilder, Texte, Berichte und Rennresultate bezüglich des BMW M235i Racing Cup, oder deren Reproduktionen in geänderter oder unveränderter Form ohne räumliche, zeitliche und inhaltliche Beschränkung sowie ohne zusätzliche Zahlung zu Zwecken der internen und externen Unternehmenskommunikation einschließlich Werbezwecken zu verwenden. Der Bewerber räumt dem Serienausschreiber dieses Nutzungsrecht ein und stellt sicher, dass der Fahrer, der Beifahrer, und (soweit abweichend) der Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs sowie alle sonst eingesetzten Personen entsprechende Rechte einräumen. Alle Bildrechte einschließlich der Bilder, die von Fernsehübertragungen des BMW M235i Racing Cup übernommen werden, liegen beim Serienausschreiber. Alle Fernsehrechte des BMW M235i Racing Cup sowohl für terrestrische Übertragung als auch für Kabel- und Satellitenfernsehübertragung, alle Videorechte und alle Rechte zur 22

23 Teil 2 Technisches Reglement 1. Technische Bestimmungen der Serie 1.1 Übersicht der ausgeschriebenen Gruppen/ Klassen Eine Klasse: Teilnahmeberechtigtes Fahrzeug ist ausschließlich der zu diesem Zweck produzierte BMW M235i Racing. Als Basis für dieses Fahrzeug dient der BMW M235i (F22) aus der Serienproduktion. 1.2 Grundlagen der Technischen Bestimmungen gemäß Art.... des Anhang J (ISG der FIA) Technische Bestimmungen der DMSB-Gruppe/n: Allgemeine Bestimmungen, Definitionen und Klarstellungen zu technischen Reglements (DMSB-Handbuch, blauer Teil) Technische Bestimmungen der Gruppe VLN-Produktionswagen (Klasse VT3) Dem Teilekatalog des BMW M235i Racing in seiner aktuellen Version Dem Benutzerhandbuch BMW M235i Racing in seiner aktuellen Version Veranstaltungsausschreibung, Teil I dieses Reglements Der Serienausschreiber behält sich das Recht vor, bei Bedarf das vorliegende Reglement durch Bulletins zu ergänzen. Des Weiteren gelten die in Art. 10, 11 des Teil 1 dieses Reglements beschriebenen Regeln für die Dokumentenabnahme und Technische Abnahme/Technische Kontrolle ergänzend. 1.3 Allgemeines/Präambel Alles nicht ausdrücklich durch dieses Reglement Erlaubte ist verboten. Erlaubte Änderungen dürfen keine unerlaubten Änderungen oder Reglementverstöße nach sich ziehen. Ziel und Sinn des Reglements ist es, jedem Teilnehmer die Möglichkeit zu geben, ohne Investitionen für Umbauten oder Weiterentwicklungen am Fahrzeug, in der Klasse wettbewerbsfähig zu sein. Grundsätzlich definiert der Teilekatalog des BMW M235i Racing das Wettbewerbsfahrzeug. Abweichungen von diesem Katalog müssen durch das vorliegende technische Reglement genehmigt sein oder gelten als unzulässig. 23

24 1.4 Fahrerausrüstung Das Tragen von Overalls gemäß FIA-Norm sowie Unterwäsche (mit langen Ärmeln und Beinen), Kopfhaube, Socken, Schuhe und Handschuhe gemäß FIA- Bestimmungen ist vorgeschrieben. Des Weiteren muss ein Helm: gemäß DMSB-Bestimmungen gemäß FIA-Bestimmungen (Anhang L des ISG) getragen werden. Darüber hinaus ist die Verwendung des Kopfrückhaltesystems (z.b. HANS): empfohlen vorgeschrieben DMSB-Hinweis: Seit ist die Verwendung einer Kopfrückhaltevorrichtung (z.b. HANS) für alle Fahrer bei Rundstreckenrennen und Leistungsprüfungen (nicht Anhang K) vorgeschrieben. Vorgaben des jeweiligen Veranstalters die in Bezug auf die Fahrerausrüstung über die Anforderungen aus diesem Reglement hinausgehen sind zu beachten. 1.5 Generelle Bestimmungen, Erlaubte Änderungen und Einbauten Der BMW M235i Racing muss zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung dem vorliegenden Reglement entsprechen. Es liegt in der Verantwortung der Teilnehmer/Bewerber, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nur in technisch einwandfreiem Zustand eingesetzt wird und zu jedem Zeitpunkt die DMSB- Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden. Änderungen des Teilekatalogs und damit der Fahrzeugspezifikation durch den Serienausschreiber sollen sich auf die Verbesserung der Sicherheit oder eine Reduktion der Kosten beschränken. Zusätzlich können Aktualisierungen auf Grund von Änderungen des Teilekatalogs des Basisfahrzeugs, nötig werden. Sämtliche Einbauten die vom Bewerber/Teilnehmer vorgenommen werden dürfen ausschließlich die dafür vorgesehene Funktion erfüllen. Der technische Kommissar entscheidet, ob dies der Fall ist. Es dürfen Arbeiten durchgeführt werden, die zum normalen Unterhalt des Fahrzeugs gehören oder dem Ersetzen von durch Verschleiß oder Unfall schadhaft gewordenen Teilen dienen. Änderungen und Einbauten dürfen nur innerhalb des nachfolgend bestimmten Rahmens durchgeführt werden. Durch Verschleiß oder Unfall beschädigte Teile dürfen nur durch identische Originalteile ausgetauscht werden. Am kompletten Fahrzeug dürfen die Befestigungs-Normteile, wie: Muttern, Schrauben, Unterlegscheiben, Federringe, Federscheiben, Splinte durch gleichwertige, der Originalform entsprechende, Normteile ersetzt werden. Bei Gewinden sind Gewindeart, -größe und - steigung (Bsp. M 8 x 1,25) beizubehalten. Gewinde dürfen durch Heli Coil verstärkt werden. Hiermit wird der Bewerber/Fahrer/Eigentümer davon in Kenntnis gesetzt, dass das BMW M235i Racing Cup-Fahrzeug (Auslieferungszustand) bei Veranstaltungen, die eine eigene extra für dieses Fahrzeug generierte Cup-Klasse zur Verfügung stellen, nur in dieser Cup- Klasse starten kann. Sollte keine extra für dieses Fahrzeug generierte Cup-Klasse vom 24

25 Veranstalter zur Verfügung gestellt werden, so obliegt es dem Veranstalter das Fahrzeug in eine passende Klasse einzustufen und ggf. durch eine Balance of Performances einzugliedern. Eine Ausnahmegenehmigung für die Teilnahme in einer anderen Klasse kann allein durch BMW Motorsport erteilt und beim jeweiligen Veranstalter beantragt werden. 1.5a Bodenfreiheit Die Bodenfreiheit wird bei leerem Kraftstoffbehälter und ohne Fahrer gemessen. Die Bodenfreiheit muss mindestens 100mm betragen. Dies wird nachgewiesen, indem ein Prüfkörper unter dem Fahrzeug hindurchgeführt wird. Kein Bauteil darf dabei den Prüfkörper berühren. Frontsplitter, Staulippen, Reifen und Felgen sowie während der Fahrt beschädigte Teile sind von dieser Regel ausgenommen. Der Serienausschreiber definiert vor Beginn der Veranstaltung eine Referenzfläche für die Bodenfreiheitsmessung. Für VLN Rennen gelten die Boxen 1-3 als Referenzfläche. Der Reifendruck darf für die Messung auf den Referenzdruck (2,4bar VA; 2,3bar HA) angehoben werden. 1.6 Fahrzeug-Mindestgewichte und Ballast Für Veranstaltungen der VLN gilt die Waage im Abnahmegebäude des TÜV Rheinland als Referenzwaage. Das Fahrzeug-Mindestgewicht beträgt 1425 kg. Das Gewicht des Fahrzeuges muss zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens dem Fahrzeug-Mindestgewicht entsprechen. Gewogen wird ohne Fahrer bei leerem Kraftstoffbehälter. Betriebsmedien dürfen nicht aufgefüllt werden. Wurde das Fahrzeug im Wettbewerb beschädigt, kann das Gewicht der dabei verloren gegangenen Teile nach Ermessen des technischen Kommissars berücksichtigt werden. Es ist erlaubt, dem Fahrzeug Ballast zuzufügen, um damit den Gewichtsvorschriften zu entsprechen. Dieser Ballast muss, wie im Teilekatalog beschrieben, aus festen einheitlichen Blöcken bestehen und auf dem Boden des Fahrgastraumes befestigt werden. Das Ballastgewicht wird verplombt. Dafür wird die im Teilekatalog festgelegte Schraube verwendet. 1.7 Hubraumfaktor für aufgeladene Motoren N/A 25

26 1.8 Abgasvorschriften Die aktuellen DMSB-Abgasvorschriften (s. DMSB-Handbuch, blauer Teil) sind einzuhalten. Die Fahrzeuge müssen mit einem Katalysator gemäß DMSB-Abgasvorschriften ausgerüstet sein. Die Fahrzeuge müssen mit einem Einheits-Katalysator mit folgender Spezifikation ausgerüstet sein: HJS catalytic converter according to DMSB homologation R Die Fahrzeuge müssen mit einem DMSB-homologierten Partikelfilter ausgerüstet sein (für Diesel-Fahrzeuge). 1.9 Geräuschbestimmungen Die max. zulässigen Geräuschgrenzwerte betragen 132 db(a) nach LWA Verfahren und 100 db(a) nach LP Verfahren. Dieser Geräuschwert wird nach der: DMSB-Nahfeld-Messmethode (zusätzlich zur Vorbeifahrt-Messmethode) X DMSB-Vorbeifahrt-Messmethode (obligatorisch für alle Rundstreckenveranstaltungen) ermittelt. Die aktuellen DMSB-Geräuschvorschriften (s. DMSB-Handbuch, blauer Teil) sind einzuhalten Werbe-Vorschriften und Startnummern am Fahrzeug Die aktuellen FIA/DMSB-Vorschriften für Startnummern und Werbung an Fahrzeugen (s. DMSB-Handbuch, blauer Teil) sind einzuhalten. Seitens des Serienausschreibers werden keine besonderen Werbevorschriften festgelegt. Unter Beachtung der FIA/DMSB Vorschriften für Startnummern und Werbung an Fahrzeugen ist folgende verbindliche Werbung am Wettbewerbsfahrzeug vorgeschrieben. (siehe auch Teil3, Anhang 2 dieser Ausschreibung). Es gelten die Beklebungsvorschriften des jeweiligen Veranstalters Sicherheitsausrüstung Die Fahrzeuge müssen folgende Sicherheitsausrüstung aufweisen. Die Artikelangaben beziehen sich, falls nicht anders angegeben auf den aktuellen Anhang J zum ISG. Leitungen und Pumpen gemäß Art und bzw. Art Ölsammelbehälter gemäß Art Tankentlüftung gemäß Art Kreis-Bremsanlage gemäß Art Haubenhalter gemäß Art Sicherheitsgurte gemäß Art bzw. Art Hand-Feuerlöscher gemäß Art Feuerlöschanlage gemäß Art bzw. Art Überrollvorrichtung gemäß Art Überrollvorrichtung gemäß Art (Anhang J 1993) 26

27 Überrollvorrichtung gemäß Art. 277 Rückspiegel gemäß Art Abschleppösen/-vorrichtungen gemäß Art bzw. Art Sicherheitsfolie an Fensterscheiben gemäß DMSB-Bestimmungen Verbundglas-Windschutzscheibe Türfangnetze gemäß Art oder DMSB-Bestimmungen Zusätzliche Befestigung der Windschutzscheibe gemäß Art Stromkreisunterbrecher gemäß Art Sicherheitskraftstoffbehälter nach FIA-Norm FT3/FT FIA-homologiertes Rückschlagventil im Kraftstoffeinfüllrohr gem. Art Feuerschutzwand gemäß Art bzw. Art Sitze und Befestigungen gemäß Art FIA-homologierter Fahrersitz gemäß Art Kopfstütze gemäß Art Rücklicht gemäß Art Rückwärtsgang gemäß Art Verbot von Reifen-Druckkontrollventilen gemäß Art Artikel 277 Gemäß Anhang K zum ISG 1.12 Kraftstoff und gegebenenfalls Einheits-Kraftstoff Es darf ausschließlich handelsüblicher unverbleiter Kraftstoff gemäß Art Anhang J (ISG) verwendet werden, welcher der DIN EN 228 entspricht oder Diesel-Kraftstoff gemäß Art und DIN EN 590. Jegliche Zusätze, mit Ausnahme von Luft oder Schmieröl bei 2- Taktmotoren, sind verboten. Folgender Einheits-Kraftstoff muss verwendet werden: N/A Zu keinem Zeitpunkt darf anderer Kraftstoff als der vom Veranstalter vorgeschriebene und bereit gestellte Kraftstoff im Kraftstoffsystem vorhanden sein Definitionen Technik Neben den Definitionen gemäß dieses Artikels und Art. 3.3 (Teil 1) dieser Ausschreibung gelten die Allgemeinen Bestimmungen, Definitionen und Klarstellungen zu Technischen Reglements (DMSB-Handbuch, blauer Teil) sowie die Definitionen gemäß Art. 251 des Anhang J (ISG). 2. Besondere Technische Bestimmungen 2.1 Allgemeines Zusätzlich zum Technischen Reglement gemäß Teil 2 dieser Ausschreibung gelten darüber hinaus nachfolgende Besondere Technische Bestimmungen. Alles nicht ausdrücklich durch dieses Reglement Erlaubte ist verboten. Erlaubte Änderungen dürfen keine unerlaubten Änderungen oder Reglementverstöße nach sich ziehen. 27

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