Vertrag über die ambulante pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung

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1 Vertrag über die ambulante pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung Name: Anschrift/Tel.: vertreten durch: Geburtsdatum: Als Bevollmächtigte/r oder rechtliche/r Betreuer/in - im Folgenden: Leistungsnehmer/Leistungsnehmerin - und der Pflegedienst der AWOcura Stempel der Einrichtung - im Folgenden Pflegedienst - schließen folgenden P f l e g e v e r t r a g: 1 Allgemeines Der Pflegedienst ist nach 132 Sozialgesetzbuch V (SGB V -Gesetzliche Krankenversicherung) zur ärztlich verordneten häuslichen Krankenpflege gem. 37 und Familienpflege/Haushaltshilfe gem. 38 SGB V und durch Versorgungsvertrag nach 72 Sozialgesetzbuch XI (Soziale Pflegeversicherung) zugelassen. Grundlagen der Erbringung der vertraglichen Leistungen sind die Verträge gem. 132, 132 a SBG V (NRW) zur ambulanten Versorgung und der Rahmenvertrag über die ambulante pflegerische Versorgung gem. 75 Abs. 1 SGB XI (NRW), der Versorgungsvertrag, die Vergütungsvereinbarung des Pflegedienstes mit den Kostenträgern sowie die Qualitätsstandards gem. 80 SGB XI. Der Pflegedienst ist berechtigt die Leistungen mit den Pflegekassen und den Krankenkassen abzurechnen. Die Leistungsnehmerin/Der Leistungsnehmer stimmt zu, dass bei einer Kostenzusage seitens des Sozialhilfeträgers direkt mit diesem abgerechnet wird. 2 Leistungsumfang (1) Art, Inhalt und Umfang der Leistungen werden entsprechend dem Rahmenvertrag gem. 75 SGB XI und dem Vertrag gem. 132, 132 a SGB V und den Leistungsvereinbarungen (Anlage 1, 2, 6, 7) vereinbart. (2) Änderungen des Leistungsumfangs können jederzeit vereinbart werden. Sie werden jeweils in der Leistungsvereinbarung vermerkt und von der/dem Leistungsnehmer/in abgezeichnet. (3) Der Pflegedienst ist für seine Leistungsnehmerinnen und Leistungsnehmer 24 Stunden erreichbar. Außerhalb der Geschäftszeiten ist eine Rufbereitschaft gewährleistet. Einsätze der Rufbereitschaft sind zu bestimmten Zeiten kostenpflichtig. Näheres regelt die Anlage 8. Stand: /21

2 3 Vergütungsregelung (1) Der Pflegedienst berechnet für die erbrachten Leistungen die mit den Kranken- und Pflegekassen bzw. Sozialhilfeträgern ausgehandelten Entgelte, entsprechend der jeweils gültigen Entgeltverzeichnisse und Vergütungsvereinbarungen ( Anlage 3). Entstehende Eigenanteile werden in der Leistungsvereinbarung gesondert ausgewiesen und dem/der Leistungsnehmer/in in Rechnung gestellt. Der Rechnung ist eine Kopie des Leistungsnachweises angefügt. Die Abrechnung Selbstzahler/ Alltagsbegleitung (Hauswirtschaftliche Hilfen und Betreuungsleistungen) erfolgt entsprechend der Anlagen 6, Verhinderungspflege nach Stundensatz entsprechend Anlage 7. (2) Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt auf der Basis eines Leistungsnachweises, den die Leistungsnehmer/in jeweils zum Monatsende gegenzeichnet. 4 Rechnungsstellung und Zahlungsweise (1) Leistungen, die direkt mit der Pflegekasse, der Krankenkasse oder dem Sozialhilfeträger abzurechnen sind, werden vom Pflegedienst dem jeweiligen Kostenträger direkt in Rechnung gestellt. (2) Leistungen, die über den jeweiligen gesetzlichen Anspruch des/der Leistungsnehmers/in hinausgehen und deren Kosten nicht seitens der Kranken- oder Pflegekassen bzw. dem Sozialhilfeträger übernommen werden, sind von dem/der Leistungsnehmer/in selbst zu bezahlen. (3) Der Pflegedienst erstellt monatlich eine Rechnung über die Leistungen, die von dem/der Leistungsnehmer/in zu zahlen sind. Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungsstellung sofort fällig. Für den Einzug der jeweils fälligen Zahlungen erteilt der/die Leistungsnehmer/in mit gesondertem Vordruck ein SEPA-Lastschrift-Mandat. 5 Leistungserbringung (1) Die vertraglich vereinbarten Leistungen werden vom Pflegedienst durch fachlich qualifiziertes und geeignetes Personal erbracht. Im Rahmen seiner Personalausstattung stellt der Pflegedienst größtmögliche Kontinuität sicher, damit der/die Leistungsnehmer/in von möglichst wenigen Mitarbeiter/innen betreut wird. Die Leitung des Pflegedienstes bestimmt nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen sowie der pflegerischen und wirtschaftlichen Notwendigkeit die Personen, die für die Erbringung der vereinbarten Leistungen eingesetzt werden. Die angemessenen Wünsche des/der Leistungsnehmers/in werden dabei berücksichtigt. (2) Der Pflegedienst verpflichtet sich, bei Leistungen nach 89 SGB XI sowie 132, 132 a SGBV, eine individuelle Pflegeplanung zu erstellen und die jeweils erbrachten Leistungen in einer Pflegedokumentation aufzuzeichnen. Die Pflegedokumentation ist Eigentum des Pflegedienstes. Die Pflegedokumentation wird während des Zeitraums der vertraglichen Zusammenarbeit bei dem/der Leistungsnehmer/in aufbewahrt; es sei denn, eine sichere Aufbewahrung ist dort nicht gewährleistet. Dem/der Leistungsnehmer/in ist jederzeit die Einsichtnahme in die Pflegedokumentation möglich. Der/die Leistungsnehmer/in ist zur Herausgabe der Pflegedokumentation verpflichtet. Sie verbleibt nach Beendigung der vertraglichen Zusammenarbeit beim Pflegedienst. (3) Leistungen zu Lasten der Kranken- oder Pflegekasse sowie eines Sozialhilfeträgers setzen die Mitwirkung des/der Leistungsnehmer/in als versicherte Person bzw. als anspruchsberechtigte Person voraus. Der/die Leistungsnehmer/in stellt die notwendigen Anträge und holt die Genehmigung der ärztlichen Verordnungen von den jeweiligen Kostenträgern ein. (4) Sofern der/die Leistungsnehmer/in trotz entsprechender Hinweise des Pflegedienstes die notwendigen Anträge nicht stellt oder Verordnungen nicht fristgerecht bei den Kostenträgern einreicht, verpflichtet sich der/die Leistungsnehmer/in die in Anspruch genommen Leistungen, die nicht von der Kranken- oder Pflegekasse bzw. dem Sozialhilfeträger finanziert werden, selbst zu bezahlen. Auf die Regelung des 4 dieses Vertrages wird verwiesen. (5) Der Pflegedienst verpflichtet sich, den/die Leistungsnehmer/in bei der Beantragung und Inanspruchnahme notwendiger Leistungen und Pflegehilfsmittel zu beraten und zu unterstützen. Der Pflegedienst ist gemäß 120 Abs. 1 Satz 2 SGB XI verpflichtet, jede wesentliche Veränderung des Zustands des Leistungsnehmers/der Leistungsnehmerin unverzüglich der zuständigen Pflegekasse mitzuteilen. Der Pflegedienst verpflichtet sich, den Leistungsnehmer/die Leistungsnehmerin vor einer entsprechenden Mitteilung an die Pflegekasse über den Inhalt der Mitteilung zu informieren. Der Leistungsnehmer/Die Leistungsnehmerin ist mit der entsprechenden Informationsweitergabe einverstanden. Stand: /21

3 (6) Wird ein vereinbarter Einsatz, der aus von dem/der Leistungsnehmer/in zu vertretenden Gründenausfallen muss, nicht spätestens 24 Stunden vor dem Einsatzzeitpunkt abgesagt, kann der Pflegedienst die für den Einsatz vereinbarte Vergütung von dem Leistungsnehmer verlangen, jedoch nur in der Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten. 6 Haftung Der Pflegedienst haftet gegenüber dem/der Leistungsnehmer/in nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und stellt sicher, dass die erforderlichen Versicherungen in ausreichender Höhe abgeschlossen sind. 7 Datenschutz und Schweigepflicht (1) Der Pflegedienst ist verpflichtet, die gesetzlichen und vertraglichen Regelungen zum Datenschutz einzuhalten sowie den Schutz der personenbezogenen Daten sicherzustellen, auch in Bezug auf die elektronische Datenverarbeitung (EDV). (2) Der Pflegedienst unterliegt hinsichtlich der Person des Leistungsnehmers der Schweigepflicht. Die Mitarbeiter sind zur Beachtung der Schweigepflicht sowie zum Datenschutz verpflichtet. (3) Ausgenommen von der Schweigepflicht sind Angaben gegenüber leistungspflichtigen Kostenträgern und dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, soweit sie zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich sind. Ausgenommen ist auch die externe EDV-Administration (Betreuung des Computersystems) des Pflegedienstes, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Zugriff auf Daten hat. (4) Der Leistungsnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Pflegedienst notwendige personenbezogene Daten in seiner EDV speichert. Solche notwendigen Daten sind: Wohnort, Geschlecht, Geburtsdaten, Krankenversicherungsnummer, Art und Umfang der erhaltenen Leistungen, Anschrift und Name der Kostenträger, Pflegestufe, pflegerelevante Diagnosen, Telefonnummern und Anschriften von Angehörigen und sonstigen Bezugspersonen. Soweit für die Leistungsabrechnung erforderlich, werden Daten an die jeweiligen Kostenträger übermittelt. (5) Die Leistungserfassung zur Abrechnung mit den Kostenträgern erfolgt vor Ort über Mobilgeräte. Die Daten werden verschlüsselt im On-/Offline-Verfahren an den Zentralrechner des Pflegedienstes übermittelt. (6) Die Leistungsabrechnung erfolgt, auf Anforderung der Kranken- und Pflegekassen, verschlüsselt per Datenträgeraustausch auf dem elektronischen Postweg. (7) Darüber hinaus erklärt sich der Leistungsnehmer damit einverstanden, dass der Pflegedienst medizinisch-pflegerische Informationen an behandelnde Ärzte sowie ggf. kooperierende Pflegeeinrichtungen weitergibt. 8 Beendigung/Kündigung/Ruhen des Vertrages (1) Dieser Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und endet durch Kündigung oder Tod des/der Leistungsnehmer/in. Der Vertrag kann innerhalb der nachfolgend benannten Fristen ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. (2) Der/die Leistungsnehmer/in kann den Vertrag mit einer Frist von 1 Woche ordentlich kündigen. Innerhalb von zwei Wochen nach dem ersten Pflegeeinsatz kann der/die Leistungsnehmer/in den Pflegevertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Sofern der Pflegevertrag erst nach dem ersten Pflegeeinsatz ausgehändigt wird, beginnt der Lauf der Zwei-Wochenfrist erst mit Aushändigung des Vertrages. (8) Der Pflegedienst kann den Pflegevertrag mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende kündigen. (9) Darüber hinaus können der/die Leistungsnehmer/in und der Pflegedienst den Pflegevertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei einer dauerhaften stationären Unterbringung des/der Leistungsnehmer/in oder wenn der/die Leistungsnehmer/in mit der Begleichung der Rechnungen von mehr als zwei Kalendermonaten in Verzug ist. Stand: /21

4 (10) Jede Kündigung bedarf der Schriftform. (11) Bei vorübergehendem stationären oder teilstationären Aufenthalt ruhen die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag. 9 Informationen in Notfällen In Notfällen, insbesondere bei plötzlicher starker Verschlechterung des Gesundheitszustandes des/der Leistungsnehmer/in verpflichtet sich der Pflegedienst nachfolgend benannte Person unverzüglich zu benachrichtigen: Frau/Herr: Anschrift/Tel.: 10 Beschwerderecht Der/die Leistungsnehmer/in hat Anspruch darauf, dass der Pflegedienst das von der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes NRW für ihre Mitglieder in einer Selbstverpflichtung vom festgelegte interne und externe Beschwerdemanagement gewährleistet. In der Anlage 6 zu diesem Vertrag sind Informationen, Anschriften und Telefonnummern aufgelistet, an die sich der/die Leistungsnehmer/in mit Beschwerden wenden kann. Die Anlage ist Bestandteil des Vertrages. 11 Besondere Vereinbarungen (Angaben z.b. für besondere Wünsche des/der Leistungsnehmer/in und der Angehörigen) 12 Vertragsaushändigung/Unterschriften Jeder Vertragspartner erhält eine Ausfertigung des Vertrages nebst sämtlichen Anlagen. Der erste Pflegeeinsatz findet/ fand am statt. Ort, Datum: Duisburg, Ort, Datum: Duisburg, Unterschrift des Pflegedienstes Unterschrift des/der Leistungsnehmers/in Anlagen, auf die in diesem Vertrag Bezug genommen wird (Zutreffendes ankreuzen) Anlage 1 Leistungsvereinbarung 89 SGB XI Anlage 2 Leistungsvereinbarung BSHG Anlage 3 Leistungsbeschreibung und Entgeltverzeichnis 89 SGB XI Anlage 4 Vertrag über die Aushändigung der Wohnungsschlüssel Anlage 5 Beschwerderegelung Anlage 6 Leistungsvereinbarung Alltagsbegleitung ( (Hauswirtschaftliche Hilfen, Betreuung) zusätzliche Betreuungsleistungen nach 45 b SGB XI/ Selbstzahler) Anlage 7 Verhinderungspflege über Stundensatz Anlage 8 Rufbereitschaft des Pflegedienstes Anlage 1 zum Vertrag über ambulante pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung vom Name, Vorname: Kostenvoranschlag / Leistungsvereinbarung 89 SGB XI / Selbstzahler Stand: /21

5 Anschrift: Pflegekasse: Krankenkasse: Pflegestufe: Mitgl.-Nr.: Leistungen der Pflegekasse (SGB XI) Leistungskomplex Inhalt Wie oft erforderlich? Preis pro Leistung Mo Di Mi Do Fr Sa So in in Leistungsanzahl pro Monat Gesamtbetrag Gesamtkosten: abzgl. Sachleistungsbetrag der Pflegekasse./. zu zahlender Eigenanteil Sofern obige Leistungen durch Unterzeichnung vereinbart werden, gilt diese Seite als Vertragsbestandteil. Die im Pflegevertrag vereinbarten Leistungen werden ab erbracht. Duisburg, Ort, Datum Unterschrift des Pflegedienstes Unterschrift des/der Leistungsnehmers/in Stand: /21

6 Anlage 2 zum Vertrag über ambulante pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung vom Kostenvoranschlag / Leistungsvereinbarung BSHG Name, Vorname: Anschrift: Pflegekasse: Krankenkasse: Pflegestufe: Mitgl.-Nr.: Leistungen des Sozialhilfeträgers (BSHG) BSHG-Leistungen sind am beantragt. Folgende Leistungen werden erbracht: Sonstige Leistungen / Zusatzleistungen Leistungskomplex Wie oft erforderlich? Mo Di Mi Do Fr Sa So Preis pro Leistung Leistungsanzahl pro Monat Gesamtbetrag Gesamtkosten: Pflegeversicherungsleistungen (Übertrag von Anlage 1) voraussichtlicher Rechnungsbetrag für Herrn/Frau Sofern obige Leistungen durch Unterzeichnung vereinbart werden, gilt diese Seite als Vertragsbestandteil. Die im Pflegevertrag vereinbarten Leistungen werden ab erbracht. Duisburg, Ort, Datum Unterschrift des Pflegedienstes Unterschrift des/der Leistungsnehmers/in Stand: /21

7 Anlage 3 zum Vertrag über ambulante pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung vom: Gemeinsames Berechnungsschema der nordrhein-westfälischen Pflegekassen zu Vergütungen in der ambulanten Pflege Preis des Leistungskomplexes 15 (Hausbesuchspauschale): 2,38 Preis des Leistungskomplexes 15 a (erhöhte Hausbesuchspauschale): 5,11 Mit dem Pflegedienst vereinbarter Punktwert: 0,04460 Umlagebetrag zur Refinanzierung der Kosten aus der AltPflAusglVO NRW: 488 Gesamtpunktwert ab : 0,04948 Leistungsbeschreibung und Berechnungsgrundlage nach 89 SGB XI Die nachfolgenden Leistungen sind in Komplexe gefasst und beschreiben verrichtungsbezogene- und nicht zeitabhängige Tätigkeiten für Pflegebedürftige in NRW. Dabei sind einem einzelnen Leistungskomplex die Leistungsart und verschiedene Leistungsinhalte zugeordnet. Die Leistungsart und die wesentlichen Inhalte werden durch Fettdruck hervorgehoben. Bei gleichzeitiger Erbringung von mehreren Leistungskomplexen sind soweit möglich die verbundenen Leistungskomplexe oder 29 abzurechnen. Die Leistungsinhalte im Bereich der Ernährung, Körperpflege, Mobilität und hauswirtschaftlichen Versorgung werden in Form der aktivierenden Pflege erbracht. Soweit Angehörige und/oder andere Pflegepersonen Leistungen selbst vornehmen, wird vom Pflegedienst auf die notwendige prophylaktische pflegerische Maßnahme hingewiesen. Die entsprechend dem Leistungskatalog vereinbarten Leistungsinhalte richten sich immer nach dem individuellen Pflegebedarf, den Selbstpflegemöglichkeiten des Pflegebedürftigen sowie den Möglichkeiten und Fähigkeiten der beteiligten Pflegepersonen. Leistungsart und Leistungsinhalte werden von dem Pflegedienst als Unterstützung, als teilweise oder vollständige Übernahme der Verrichtungen oder im Rahmen der Beaufsichtigung oder Anleitung des Pflegebedürftigen mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme der Verrichtungen erbracht. Mit den ausgewiesenen Vergütungen eines Leistungskomplexes sind alle vertraglichen Leistungen abgegolten. Der für die jeweilige Verrichtung erforderliche Vor- und Nachbereitungsaufwand ist Bestandteil der Verrichtung und nicht gesondert vergütungsfähig. Der jeweilige Leistungskomplex ist nur dann abrechnungsfähig, wenn neben der unter "Leistungsart" beschriebenen Verrichtung die wesentlichen Leistungsinhalte vollständig erbracht werden. In Abhängigkeit vom individuellen Pflegebedarf ist ein Leistungskomplex dann abrechnungsfähig, wenn zu der jeweiligen Leistungsart mindestens die fettgedruckten Leistungsinhalte vollständig erbracht wurden. Alle Vergütungen gelten unabhängig von dem Wochentag und der Uhrzeit. Der Pflegedienst berechnet unabhängig vom Kostenträger für die erbrachten Leistungen die mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern ausgehandelten Entgelte entsprechend der gültigen Vergütungsvereinbarung gemäß 89 SGB XI. Neben den Vergütungssätzen für die im Leistungskomplexsystem aufgeführten Leistungen nach 89 SGB XI kann der Pflegedienst mit dem Pflegebedürftigen nur solche anderen Leistungen vereinbaren, die nicht Bestandteil des Leistungskataloges sind. Leistungen nach 124 SGB XI sind gegenüber den Sozialhilfeträgern nicht abrechnungsfähig; Leistungen, die nach dem SGB XII erbracht werden, bleiben hiervon unberührt. Stand: /21

8 Übersicht der Leistungskomplexe SGB XI Leistungskomplex Abrechnungspositionsnummer Leistungsart Leistungsinhalte Punkte Vergütung ab Punktwert: 0, Ganzwaschung 1 Waschen, Duschen, Baden ,29 2 Mund-, Zahn- und Lippenpflege Ist in einem Einsatz nicht 3 Rasieren abrechnungsfähig mit 4 Hautpflege LK 2, 15a - 21, Haarpflege (Kämmen, ggf. Waschen) 6 Nagelpflege 7 An- und Auskleiden incl. An- u. Ablegen von Körperersatzstücken 8 Vorbereiten / Aufräumen des Pflegebereichs Ganzkörperwaschung soweit notwendig, mindestens Ober- und Unterkörper Teilwaschung 1 Teilwaschung (z. B. Intimbereich) ,89 2 Mund-, Zahn- und Lippenpflege Ist in einem Einsatz nicht 3 Rasieren abrechnungsfähig mit 4 Hautpflege LK 1, 15a - 21, Haarpflege 6 Nagelpflege 7 An- und Auskleiden incl. An- u. Ablegen von Körperersatzstücken 8 Vorbereiten / Aufräumen des Pflegebereichs Teilkörperwaschung (Ober- oder Unterkörper) soweit notwendig oder mindestens Waschung des Intimbereiches Ausscheidungen 1 Utensilien bereitstellen, anreichen 100 4,95 2 Zur Toilette führen Ist in einem Einsatz nicht 3 Unterstützung u. allgem. Hilfestellung abrechnungsfähig mit ( Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes) LK 16-21, Überwachung der Ausscheidung 5 Entsorgen / Reinigen des Gerätes u. des Bettes 6 Katheterpflege (insbesondere Wechseln von Urinbeuteln) Stomaversorgung bei Anus praeter (Wechsel u. Entleerung des Stomabeutels) 7 Empfehlung zum Kontinenztraining / Inkontinenzversorgung 8 Nachbereiten des Pflegebedürftigen, ggf. Intimpflege Stand: /21

9 Leistungskomplex Abrechnungspositionsnummer Leistungsart Leistungsinhalte Selbständige Nahrungsaufnahme 1 Mundgerechtes Vorbereiten der Nahrung (auch angelieferte Warmspeisen) 2 Lagern und Vorbereiten des Pflegebe- Ist in einem Einsatz nicht dürftigen abrechnungsfähig mit 3 Entsorgung der benötigten Materialien LK 5, 16-18, 20, Säubern des Arbeitsbereiches 5 Kenntnisvermittlung (keine Ernährungsberatung) über richtige Ernährung (z. B. Diabetiker) ausreichende Flüssigkeitszufuhr incl. Beratung über Esshilfen. Punkte Vergütung ab Punktwert: 0, , Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 1 Mundgerechtes Vorbereiten der Nahrung (auch angelieferte Warmspeisen) 2 Lagern und Vorbereiten des Pflegebe- Ist in einem Einsatz nicht dürftigen abrechnungsfähig mit 3 Darreichung der Nahrung LK 4, 15a - 18, 20, 24, 4 Entsorgen der benötigten Materialien 27, 28 5 Säubern des Arbeitsbereiches (Spülen) 6 Versorgen des Pflegebedürftigen (Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme) 7 Kenntnisvermittlung (keine Ernährungsberatung) über richtige Ernährung (z. B. Diabetiker) ausreichende Flüssigkeitszufuhr incl. Beratung über Esshilfen , Sondenernährung bei implantierter Magensonde (PEG) Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 16, 17, 27, 28 1 Vorbereiten u. Richten der Sondenernährung 2 Sachgerechtes Verabreichen der Sondennahrung 3 Nachbereitung 100 4, Lagern/Betten 1 Richten des Bettes 100 4,95 Ist in einem Einsatz nicht 2 Wechseln der Bettwäsche abrechnungsfähig mit 3 Körper- u. situationsgerechtes Lagern LK 16-18, 20, Vermittlung von Lagerungstechniken, ggf. Einsatz von Lagerungshilfen Lagern umfasst alle Maßnahmen, die dem Pflegebedürftigen das körper- und situationsgerechte Liegen und Sitzen innerhalb / außerhalb des Bettes ermöglichen, Sekundärerkrankungen wie z. B. Kontrakturen oder Pneumonie vorbeugen und Selbstständigkeit unterstützen Stand: /21

10 Leistungskomplex Abrechnungspositionsnummer Leistungsart Leistungsinhalte Punkte Vergütung ab Punktwert: 0, Mobilisation 1 Aufrichten des Pflegebedürftigen im Bett 180 8,91 Mindesteinsatzdauer 2 An- und Auskleiden incl. An- u. Ablegen von 15 Minuten Körperersatzstücken (nur als selbständige 3 Aufstehen / Zubettgehen Leistung abrechenbar) 4 Sitz-, Steh- u. Gehübungen (ggf. unter Verwendung von Hilfsmitteln) bei Bettlägerigen Ist in einem Einsatz nicht passives, assistiertes oder aktives, abrechnungsfähig mit funktionsgerechtes Bewegen LK 16-17, Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung Behördengänge u. Arztbesuche Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 15a Beheizen des Wohnbereichs Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK Hilfe beim Treppensteigen Anfang und Ende der Mobilisation sind zu dokumentieren, keine Transferleistung 1 Begleiten des Pflegebedürftigen, wenn persönliches Erscheinen bei Behörden oder Ärzten unumgänglich ist. 1 Besorgen, entsorgen von Heizmaterial im Wohnungsumfeld 2 Inbetriebnahme des Heizofens (nicht Fernwärme, Gas-Zentralheizung 3 Leistungskomplex gilt nur für den Wohnbereich des Pflegebedürftigen Leistungsinhalt 1 und / oder 2 sind zu erbringen Einkaufen (Abrufempfehlung bis 1 Zusammenstellen des Einkaufzettels für Gegenstände des täglichen Bedarfs zu 2 x je Woche ) 2 Einkaufen (incl. Arzneimittelbeschaffung) und notwendige Besorgung; Ist in einem Einsatz nicht (z. B. Bank- und Behördengänge) abrechnungsfähig mit 3 Unterbringung u. Versorgung der einge- LK 15a - 17 kauften Lebensmittel 4 Anleitung u. Beachtung von Genießund Haltbarkeit von Lebensmitteln Zubereiten von warmen Speisen Ist in einem Einsatz nicht 5 Gegebenenfalls Wäsche zur Reinigung bringen und abholen. Einkaufen (auch in mehreren Geschäften) 1 Anleitung zum Umgang mit Lebensmitteln und Vorbereitung der Lebensmittel 2 Zubereiten von warmen Speisen abrechnungsfähig mit 3 Säubern des Arbeitsbereiches (z. B. LK 16, 17, 27, 28 Spülen) 4 Entsorgen des verbrauchten Materials , , , ,42 Stand: /21

11 Leistungskomplex Abrechnungspositionsnummer Leistungsart Leistungsinhalte Reinigen der Wohnung 1 Reinigen des allgemeinüblichen Lebens- (Abrufempfehlung alle bereiches (z. B. Wohnraum, Bad, Toilette, Küche) 14 Tage) 2 Trennen und Entsorgen des Abfalls 3 keine Grundreinigung Punkte Vergütung ab Punktwert: 0, , Waschen u. Pflegen 1 Waschen u. trocknen ,81 der Wäsche u. Kleidung 2 Bügeln (Abrufempfehlung 1 x 3 Ausbessern wöchentlich) 4 Sortieren u. einräumen 5 Schuhpflege Hausbesuchspauschale 1 Anfahrt 2,38 (bis zu 2 x je Tag ab- 2 Dokumentation rechenbar) Eine 3. Abrechnung ist nur in Verbindung mit LK 29 oder LK 30 möglich. Es besteht insgesamt eine Begrenzung auf 3 Hausbesuchspauschalen im Rahmen der Leistungserbringung nach diesem Vertrag pro Tag. Darüber hinaus sind keine weiteren Hausbesuchspauschalen - auch nicht privat - abrechenbar. 15 a a Erhöhte Hausbesuchs- 1 Anfahrt 5,11 pauschale (bis 1x je Tag; 2 Dokumentation daneben ist Pos x je Tag abrechenbar) Bei Abruf von ausschließlich einem der Leistungskomplexe 03, 04, 06 bis 08, 10, 12, 27, 28, 29, 30 je Einsatz Eine 2. Abrechnung ist nur bei solitärer Erbringung von LK 27, 28, 29 oder 30 möglich. Es besteht insgesamt eine Begrenzung auf 2 erhöhte Hausbesuchspauschalen im Rahmen der Leistungserbringung nach diesem Vertrag pro Tag: daneben ist Pos x je Tag abrechenbar. Darüber hinaus sind keine weiteren Hausbesuchspauschalen - auch nicht privat - abrechenbar Erstgespräch 1 Erfassung des häuslichen Umfeldes ,17 Inkl. Hausbesuchspauschale 2 Feststellen der Pflegeprobleme 3 Feststellung der Ressourcen des Pflegebedürftigen (vor Aufnahme der Pflege) 4 Beratung über Kosten, Erstellung Kostenvoranschlag/-schläge und Erörterung des Pflegevertrages 5 Planung der Pflegeeinsätze 6 Information über weiter Hilfen 7 Gespräch mit Angehörigen / Arzt 8 Ganzheitliche Erfassung des häuslichen Pflegeumfeldes (wie z. B. soziale, kultursensible Aspekte) unter Berücksichtigung der Ressourcen des Quartiers 9 Beratung über Präventions- und Entlastungsangebote Stand: /21

12 Leistungskomplex Abrechnungspositionsnummer Leistungsart Leistungsinhalte Erstgespräch 10 Beratung über geeignete Leistungen sowie (Fortsetzung) über Prophylaxen unabhängig von deren rechtlicher Zuordnung Einzelne Leistungsinhalte können sowohl im Rahmen des Erstbesuchs als auch / oder im Laufe des Pflegeprozesses erbracht werden. Die einmalige Abrechnungsfähigkeit des LK bleibt hiervon unberührt. 16a a Folgebesuch Inkl. Hausbesuchspauschale 1 Erfassung von Veränderungen im häuslichen Pflegeumfeld 2 Feststellen von neuen Pflegeproblemen 3 Feststellung der Ressourcen des Pflegebedürftigen Beratungsbesuch nach 37.3 SGB XI nach Stufe 1 4 Beratung über Kosten, Erstellung Kostenvoranschlag/-schläge und Erörterung des modifizierten Pflegevertrages 5 Planung der Pflegeeinsätze 6 Information über weiter Hilfen 7 Gespräch mit Angehörigen / Arzt 8 Ganzheitliche Erfassung des häuslichen Pflegeumfeldes (wie z. B. soziale, kultursensible Aspekte) unter Berücksichtigung der Ressourcen des Quartiers 9 Beratung über Präventions- und Entlastungsangebote 10 Beratung über geeignete Leistungen sowie über Prophylaxen unabhängig von deren rechtlicher Zuordnung Abrechnungshinweis: Dieser Leistungskomplex kann nur dann einmal abgerecht werden, wenn ein akutes Ereignis (z. B. nach Krankenhausaufenthalt, in umittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Veränderung der Pflegestufe, Wegfall der Pflegeperson) eintritt, das nicht nur zu einer vorübergehenden Veränderung des Pflegebedarfs führt. Die Veränderung wird zum Zeitpunkt der Einschätzung als dauerhaft angenommen und sie bedingt eine Änderung der vom Pflegebedürftigen in Anspruch genommenen Leistungen (Änderungen des Pflegevertrages). Einzelne Leistungsinhalte können sowohl im Rahmen des Folgebesuchs als auch / oder im Laufe des Pflegeprozesses erbracht werden. 1 Beratung und Unterstützung der Pflegepersonen 2 Pflegeeinsatz mit Beratung des Pflege- Pflegebedürftigen Punkte Vergütung ab Punktwert: 0, ,53 Stufe 1 bis zu dem 3 Prüfung von ggf. Pflegehilfsmitteln in 37 (3) 4 Hinweis auf Pflegekurse SGB XI 5 Erstellung einer Ergebnis-Kurzmitteilung vorgesehenen 6 incl. Hausbesuchspauschale Betrag 22,00 Leistungsinhalt 1-5 sind verpflichtend; Der Einsatz ist durch Pflegekräfte zu erbringen. Der Beratungsbesuch nach 37.3 SGB XI beinhaltet auch die Beratung und Hinweise auf Hilfestellungen für niederschwellige Betreuungsangebote für Pflegbedürftige mit dem Betreuungsbedarf nach 45a SGB XI. Stand: /21

13 17a Leistungskomplex Abrechnungspositionsnummer Leistungsart a Beratungsbesuch nach 37.3 SGB XI nach Stufe 2 Leistungsinhalte 1 Beratung und Unterstützung der Pflegepersonen 2 Pflegeeinsatz mit Beratung des Pflege- Pflegebedürftigen Punkte Vergütung ab Punktwert: 0,04948 Stufe 2 bis zu dem 3 Prüfung von ggf. Pflegehilfsmitteln in 37 (3) 4 Hinweis auf Pflegekurse SGB XI 5 Erstellung einer Ergebnis-Kurzmitteilung vorgesehenen 6 incl. Hausbesuchspauschale Betrag 22,00 Leistungsinhalt 1-5 sind verpflichtend; Der Einsatz ist durch Pflegekräfte zu erbringen. Der Beratungsbesuch nach 37.3 SGB XI beinhaltet auch die Beratung und Hinweise auf Hilfestellungen für niederschwellige Betreuungsangebote für Pflegbedürftige mit dem Betreuungsbedarf nach 45a SGB XI. 17b b Beratungsbesuch nach 37.3 SGB XI nach Stufe 3 1 Beratung und Unterstützung der Pflegepersonen 2 Pflegeeinsatz mit Beratung des Pflege- Pflegebedürftigen Stufe 3 bis zu dem 3 Prüfung von ggf. Pflegehilfsmitteln in 37 (3) 4 Hinweis auf Pflegekurse SGB XI 5 Erstellung einer Ergebnis-Kurzmitteilung vorgesehenen 6 incl. Hausbesuchspauschale Betrag 32,00 Leistungsinhalt 1-5 sind verpflichtend; Der Einsatz ist durch Pflegekräfte zu erbringen. Der Beratungsbesuch nach 37.3 SGB XI beinhaltet auch die Beratung und Hinweise auf Hilfestellungen für niederschwellige Betreuungsangebote für Pflegbedürftige mit dem Betreuungsbedarf nach 45a SGB XI. 17c c Beratungsbesuch nach 37.3 Satz 6 SGB XI nach Stufe 0 1 Beratung und Unterstützung der Pflegepersonen Stufe 0 21,00 2 Pflegeeinsatz mit Beratung des Pflege- Pflegebedürftigen bis zu dem in 37 (3) 3 Prüfung von ggf. Pflegehilfsmitteln SGB XI 4 Hinweis auf Pflegekurse vorgesehenen 5 Erstellung einer Ergebnis-Kurzmitteilung Betrag 6 incl. Hausbesuchspauschale Leistungsinhalt 1-5 sind verpflichtend; Der Einsatz ist durch Pflegekräfte zu erbringen. Stand: /21

14 Große Grundpflege mit Lagern / Betten und selbstständiger Nahrungsaufnahme Verbundene Leistungskomplexe 01 Ganzwaschung (Waschen, Duschen, Baden) 03 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes) 04 Selbständige Nahrungsaufnahme 07 Lagern/Betten Große Grundpflege 01 Ganzwaschung (Waschen, Duschen, Baden) 03 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes) , , Kleine Grundpflege mit Lagern / Betten und selbstständiger Nahrungsaufnahme 02 Teilwaschung ,27 03 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes) 04 Selbständige Nahrungsaufnahme 07 Lagern/Betten Kleine Grundpflege 02 Teilwaschung ,35 03 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes) Große hauswirtschaftl. Versorgung 13 Reinigen der Wohnung ,60 14 Waschen und Pflegen der Wäsche und Kleidung Große Grundpflege mit Lagern / Betten 01 Ganzwaschung (Waschen, Duschen, Baden) 03 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes) 07 Lagern/Betten ,73 Leistungskomplex Abrechnungspositionsnummer Leistungsart Leistungsinhalte Punkte Vergütung ab Große Grundpflege mit Lagern / Betten und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme Kleine Grundpflege mit Lagern / Betten Kleine Grundpflege mit Lagern / Betten und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme Kleine pflegerische Hilfestellung 1 (Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 1-15,16-30) 01 Ganzwaschung (Waschen, Duschen, Baden) 03 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes) 05 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 07 Lagern/Betten Punktwert: 0, ,62 02 Teilwaschung ,32 03 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes) 07 Lagern/Betten 02 Teilwaschung ,70 03 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes) 05 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 07 Lagern/Betten 1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes oder anderen Sitz- und Liegegelegnheiten 2. Reinigen von Gesicht und/oder Händen 3. Richten des Bettes 100 4,95 Stand: /21

15 Leistungskomplex Abrechnungspositionsnummer Leistungsart Kleine pflegerische Hilfestellung 2 (Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 1-15,16-30) Leistungsinhalte 1. An- und/oder Auskleiden (incl. An- und Ablegen von Körperersatzstücken) 2. Reinigen von Gesicht und/oder Händen 3. Richten des Bettes Punkte Vergütung ab Punktwert: 0, , Kleine pflegerische Hilfestellung 3 (Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 1,2,7,8,13,14,16-28) Kleiderwechsel in Zusammenhang mit Bettruhe Leistungskomplexe 170 8,41 27 Kleine pflegerische Hilfestellung 1 28 Kleine pflegerische Hilfestellung Kleine pflegerische Hilfestellung 4 Kleiderwechsel in Zusammenhang mit Bettruhe (Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 7,13,14,16-18,20,22,23-28) 1. Wechseln der Bettwäsche 80 3,96 2. Richten des Bettes Kompletter Wechsel der Wäsche Stand: /21

16 Anlage 4 zum Vertrag über ambulante pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung vom Vertrag über die Aushändigung der Wohnungsschlüssel Name: Anschrift: Tel.: - im Folgenden Leistungsnehmer/Leistungsnehmerin - und Stempel der Einrichtung schließen folgenden Vertrag: Der Leistungsnehmer/die Leistungsnehmerin übergibt am - im folgenden Pflegedienst dem Pflegedienst folgende Schlüssel: Haustür Anzahl: Anzahl: Wohnungstür Anzahl: Anzahl: Briefkasten Anzahl: Anzahl: Im Falle des Verlustes oder bei Beschädigung der Schlüssel und Schlüsselanlage, wird die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Pflegedienst sichert zu, die Schlüssel vor unbefugtem Zugriff zu sichern, keine Duplikate zu fertigen und sie jederzeit auf Wunsch zurückzugeben. Der Leistungsnehmer/die Leistungsnehmerin oder deren Vertreter trägt dafür Sorge, dass dem Pflegedienst immer die aktuellen Schlüssel vorliegen (z. B. bei Auswechseln des Schlosses). Duisburg, Ort, Datum Unterschrift des Pflegedienstes Unterschrift des/der Leistungsnehmers/in Die Schlüssel wurden an den Leistungsnehmer/die Leistungsnehmerin zurückgegeben: Ort, Datum Unterschrift des/der Leistungsnehmers/in Stand: /21

17 Anlage 5 Beschwerderegelung Der/die Leistungsnehmer/in oder eine von ihr bevollmächtigte bzw. zur Vertretung befugte Person kann jederzeit Beschwerden vorbringen. Der Pflegedienst sorgt dafür, dass die Beschwerden unverzüglich dokumentiert und der für den Pflegedienst zuständigen Person/Beschwerdestelle unterbreitet werden. Einer Beschwerde zugrunde liegende Vorfälle müssen konkret benannt werden, damit eine sachgerechte Bearbeitung der Beschwerde möglich ist. (Auszug aus der Selbstverpflichtung der LAG Freie Wohlfahrtspflege vom ) Falls Sie Beschwerden haben, können Sie diese natürlich jederzeit bei der Pflegedienstleitung vorbringen. Anschrift und Telefonnummer sind im Pflegevertrag angegeben. Darüber hinaus können Sie Ihre Beschwerde der Geschäftsbereichsleitung Ambulante Dienste vorbringen, zu erreichen unter folgender Anschrift: Ute Nienhaus- Schneiderheinze Düsseldorfer Str Duisburg Tel.: Fax : Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Beschwerden unmittelbar an den Träger des Pflegedienstes zu berichten. Dieser ist unter folgender Anschrift zu erreichen: Wilma Katzinski Kuhlenwall Duisburg Tel.: Fax : Stand: /21

18 Anlage 6 zum Vertrag über ambulante pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung Kostenvoranschlag / Leistungsvereinbarung Alltagsbegleitung (hauswirtschaftliche Hilfen und Betreuung) / 45 b SGB XI / Selbstzahler Name: Anschrift: Tel.: Mobil.: An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen: Std. pro Einsatz Leistungsrhythmus z.b. wöchentlich, 14 tg., usw. Alltagsbegleitung Stundensatz Alltagsbegleiter Montag bis Freitag ( außer Feiertage ): Stundensatz Pflegekraft Montag bis Freitag ( außer Feiertage ): An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen: privat 45 b SGB XI 28,00 38,00 48,00 58,00 Leistungsanzahbetrag Gesamt- Preis pro Wann erforderlich? Einsatz pro Monat pro Monat Mo Di Mi Do Fr SA SO Gesamtkosten monatl.: *Nur mit Abtretungserklärung: abzüglich Sachleistung 45b SGB XI: zu zahlender Eigenanteil: *Kosten, die über der maximalen Erstattungsleistung durch die Pflegekasse liegen, werden dem Kunden privat in Rechnung gestellt. Gewünschte / geplante Einsatzzeiten: Detaillierte Leistungsbeschreibung: Rechnungsanschrift: Sofern obige Leistungen durch Unterzeichnung vereinbart werden, gilt diese Seite als Vertragsbestandteil. Die Leistungen werden erbracht ab dem: Duisburg, Ort, Datum Unterschrift des Pflegedienstes Unterschrift des/der Leistungsnehmers/in Anlage 7 zum Vertrag über ambulante pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung Stand: /21

19 Kostenvoranschlag/Leistungsvereinbarung Verhinderungspflege 39 SGB XI nach Stundensatz Name: Anschrift: Tel.: Mobil.: Verhinderungspflege nach Stundensatz 39 SGB XI Stundensatz Pflegekraft Montag bis Freitag ( außer Feiertage ): Stundensatz an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen: Stundensatz Alltagsbegleitung Montag bis Freitag ( außer Feiertage ): Stundensatz an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen Leistungen Std. pro Einsatz Leistungsrhythmus z.b. wöchentlich, 14 tg., usw. Wann erforderlich? Preis pro Einsatz 48,00 58,00 28,00 38,00 Leistungsanzahl pro Monat Gesamtbetrag pro Monat Mo Di Mi Do Fr SA SO Gesamtkosten monatl.: Kosten, die über der maximalen Erstattungsleistung durch die Pflegekasse liegen, werden dem Kunden privat in Rechnung gestellt. Gewünschte / geplante Einsatzzeiten: Detaillierte Leistungsbeschreibung: Rechnungsanschrift: Sofern obige Leistungen durch Unterzeichnung vereinbart werden, gilt diese Seite als Vertragsbestandteil. Die Leistungen werden erbracht ab dem: Duisburg, Ort, Datum Unterschrift des Pflegedienstes Unterschrift des/der Leistungsnehmers/in Anlage 8 zum Vertrag über ambulante pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung Rufbereitschaft des Pflegedienstes Stand: /21

20 Name: Anschrift: Tel.: - im Folgenden: Leistungsnehmer/Leistungsnehmerin - Mobil.: Rufbereitschaft des Pflegedienstes Der Pflegedienst hält außerhalb der üblichen Geschäftszeiten für die Leistungsnehmerinnen und Leistungsnehmer eine Rufbereitschaft vor. Zeiten und Erreichbarkeit sind auf dem Deckblatt der Pflegedokumentation hinterlegt. Die Rufbereitschaft kann von allen Leistungsnehmerinnen und Leistungsnehmern in Anspruch genommen werden. Hausbesuche und Leistungserbringung im Rahmen der Rufbereitschaft zwischen Uhr abends und 6.00 Uhr morgens sowie an Wochenenden und Feiertagen zusätzlich zwischen Uhr mittags und Uhr nachmittags werden gesondert erfasst und ein Einsatz (Hausbesuch) wird der Leistungsnehmerin / dem Leistungsnehmer wie folgt in Rechnung gestellt: Einsatz der Rufbereitschaft bis 60 Minuten inklusive Fahrtkosten: 6 Ab 60 Minuten erfolgt die Abrechnung in 15 Minutenschritten mit je 15. Duisburg, Ort, Datum Unterschrift des Pflegedienstes Unterschrift des/der Leistungsnehmers/in Stand: /21

21 SEPA-Lastschrift-Mandat Zahlungsempfänger: AWOcura ggmbh, Kuhlenwall 8, Duisburg Gläubiger-Identifikationsnummer: DE17ZZZ Mandatsreferenz: für: Name, Vorname, Geburtsdatum Ich ermächtige die AWOcura ggmbh, Zahlungen für die nachfolgend angekreuzten Leistungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen: alle von der AWOcura ggmbh bezogenen Leistungen Hausnotruf Ambulante Pflegedienste Tagespflege Seniorenzentren Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der AWOcura ggmbh auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Vorname und Name (Kontoinhaber) Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort Name der Bank IBAN BIC Datum und Ort Unterschrift: Kunde / Betreuer / Bevollmächtigter Stand: /21

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