Neue Wohn-Ideen, Service und Pflege mit Herz!
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- Gabriel Bauer
- vor 8 Jahren
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1 Neue Wohn-Ideen, Service und Pflege mit Herz! LINDENHOF Ihr Zuhause
2 Zwischen der 60 up Dienstleistungs GmbH, Lindenhof Salzkotten und - nachfolgend kurz Dienstleistungsgesellschaft genannt -, Vorbemerkung - nachstehend kurz der Nutzer genannt-. Der Nutzer ist Mieter in der Seniorenwohnanlage Lindenhof Salzkotten mit der Zweckbestimmung Wohnen - Service - Betreuung. Danach werden den Bewohnern über die Möglichkeit der Nutzung der Gemeinschaftsräume hinaus bestimmte Serviceleistungen erbracht. Weitere Leistungen werden vermittelt oder organisiert. Der Vertrag wird zum geschlossen. 1 Grundserviceleistungen 1.Der Nutzer ist Mieter der Wohnung 25 der Seniorenwohnanlage Lindenhof Salzkotten. 2. Die Dienstleistungsgesellschaft verpflichtet sich zur Erbringung folgender Serviceleistungen für den Nutzer: Unterhalten der Notrufanlage (24-Stunden-Dienst), Anwesenheit mindestens einer Mitarbeiterin 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche im Haus Rezeption für Bewohner, Gäste und Besucher, Ausführung kleinerer Reparaturen in den Wohnungen durch den Hausmeister (Reparaturen, die die Zeiteinheit von 10 Minuten überschreiten, werden gesondert in Rechnung gestellt.) Beratung in sozialen Angelegenheiten, Vermittlung von Dienstleistungen des täglichen Lebens und im medizinischtherapeutischen Bereich Hilfe bei Schriftverkehr mit Behörden, Hilfe bei der Benutzung der Gemeinschaftseinrichtungen, Positive Unterstützung und Hilfe bei der eigenen Kreativität Dekoration im Gemeinschaftsraum 3 x wöchentlich Müllentsorgung aus der Wohnung bei Krankheit Post- und Apothekenservice Tägl. Befindlichkeitskontrolle; Erstversorgung im Krankheitsfall 1
3 3. Die Betriebsgesellschaft ist nicht verpflichtet, die Serviceleistungen gem. Ziffer 2 selbst zu erbringen, sondern kann sich dazu fremder Hilfe bedienen. Sie garantiert aber die Serviceleistungen gem. Ziffer 2 für die Dauer des Vertrages. 4. Als Entgelt für die in vorstehender Ziffer 2 umschriebenen Serviceleistungen hat der Nutzer einen monatlichen Pauschalbetrag an die Betriebsgesellschaft zu zahlen. Dieser beträgt: 232,05 inkl. 19 % gesetzlicher Mehrwertsteuer 5. Zu zahlen ist die Pauschale unabhängig davon, ob der einzelne Bewohner die Dienst- und Betreuungsleistungen tatsächlich in Anspruch nimmt oder wie häufig dies gegebenenfalls geschieht. 6. Die Zahlungspflicht beginnt für Erwerber, die die Wohnung zur eigenen Nutzung erwerben, mit dem Datum der Übergabe der Wohnung. Für die Mieter beginnt die Zahlungspflicht, sobald die Wohnung vermietet ist, und zwar mit dem Datum des Beginns des Mietverhältnisses, wie es im Mietvertrag festgehalten wird. Zu zahlen sind die Pauschalen monatlich im voraus. 7. Für die vorstehend in Ziff. 4 vereinbarte Pauschale gilt folgende Wertsicherung: Änderungen in den Grundpauschalen sind an Änderungen der durchschnittlichen Bruttolohnund Gehaltskosten für den Dienstleistungssektor in der Bundesrepublik Deutschland gekoppelt - so wie diese vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht werden. Änderungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer werden an den Nutzer weitergegeben. 2 zusätzliche Dienstleistungen Die Dienstleistungsgesellschaft verpflichtet sich, dem Nutzer der Wohnung 25 folgende weitere Service-Leistungen auf den Gebieten Versorgung, Betreuung und Pflege zu erbringen, zu vermitteln oder zu organisieren, wie beispielsweise Hilfe beim Bezug der Wohnung, Lieferung von Frühstück, Mittag- und Abendessen direkt in die Wohnung, Wäschedienst, Zusätzlicher Zimmerdienst, Wohnungsreinigung, Botengänge und Begleitungen, Einkaufsservice, Schreibdienst, Fahrdienstleistungen, Ausflugsangebote, Einzel- und Gruppenreisen, Kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen, Gymnastik/Entspannungsübungen, 2
4 Organisation ambulanter Pflege und Betreuung durch ambulante Pflegedienste im Rahmen der Pflegeversicherung. Ein Katalog angebotener Zusatzleistungen sowie Leistungen, die vermittelt oder organisiert werden, wird vom Betreiber veröffentlicht und ständig den Wünschen der Bewohner angepaßt. Die Bereitstellung der Leistungen geschieht zu ortsüblichen Preisen, Stundensätzen und Fahrtkosten. 3 Antennenbenutzung Die Errichtung privater Antennen jeglicher Art auf dem Dach, an den gemeinschaftlichen Hausteilen oder an den Außenflächen ist nicht erlaubt. Für die Nutzung, Wartung und Instandhaltung der Gemeinschaftsantenne ist monatlich ein Betrag von 9,50 inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer fällig. 4 Zahlungsweise: Grundservicepauschale inkl. 19 % Mwst. 232,05 Antennennutzungsgebühr inkl. 19 % Mwst. 9,50 Summe 241,55 Kontonummer: BLZ: Volksbank Paderborn-Höxter-Detmold 3
5 5 Kündigungsfrist Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. 1. Ist der Nutzer der Wohnung ein Mieter, endet dieser Vertrag bei Beendigung mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten jeweils zum Monatsende. 2. Im Fall des Todes des Nutzers, endet der Servicevertrag mit dem Ende des dritten vollen Monats nach dem Tod. 3. Ist der Nutzer Eigentümer der Wohnung, endet das Verhältnis im dritten vollen Monat nach Auszug des Nutzers. 6 Sonstige Vereinbarungen Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein, so bleibt der Vertrag im übrigen gleichwohl gültig. Die ungültige Vorschrift ist so zu ersetzen, daß der mit ihr beabsichtigte rechtliche und wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Das gleiche soll gelten, wenn bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Vertragslücke offenbar wird. 7 Datenschutz Zur Sicherheit der Bewohnerin und / oder des Bewohners wird in der Akte des Bewohners ein Stammdatenblatt geführt. Die Stammdaten enthalten u.a. Krankheits-, Medikamenten und Angehörigendaten. Der/ die Bewohner/in erlaubt mit diesem Vertrag, dass dieses Stammdatenblatt im Notfall dem behandelnden Arzt/Pflegedienst oder bei Einweisung in die Klinik heraus gegeben werden darf. Salzkotten, den Nutzer Dienstleistungsgesellschaft 4
6 MIETVERTRAG Zwischen: Michael Langer, Am Twerspring 7e, Salzkotten vertreten durch: OWL Immobilien Verwaltung GmbH, Neuer Platz 3, Paderborn, nachstehend Vermieter genannt wird folgender Mietvertrag geschlossen: Vorbemerkung: nachstehend Mieter genannt Der Vermieter ist Miteigentümer der Wohnungseigentumsanlage Lindenhof Salzkotten mit der Zweckbestimmung Seniorenwohnanlage Betreutes Wohnen. Den Bewohnern werden über die Nutzung der Gemeinschaftsflächen hinaus bestimmte Serviceleistungen erbracht und weitergehende Sonderleistungen angeboten. 1 Mieträume Vermietet werden im Lindenhof, Paderbornerstr. 14, Salzkotten - Wohn- Essbereich, Schlafbereich, Diele, Bad, Balkon als Wohnung - Abstellraum im Dachgeschoß, - Gemeinschaftsflächenanteil: Clubraum, Essraum, Bad, Frisörsalon, Waschküche, Trockenraum, Kommunikationsbereiche in allen Etagen Größe der Wohnung: 38,08 qm (Wohnungsnummer 50) zzgl. Gemeinschaftsflächenanteil in Höhe von 2,35 qm. Lage der Wohnung: Die Wohnung ist rollstuhlgerecht ausgebaut. Der Mieter erwirbt das Recht, mit diesem Mietvertrag auch die Gemeinschaftsräume im Rahmen einer von der OWL Immobilien Verwaltung GmbH aufzustellenden üblichen Hausordnung zu benutzen. 1
7 MIETVERTRAG 2 Verpflichtung zum Abschluss eines Servicevertrages Zur Verwirklichung der Seniorenwohnanlage ist der Mieter verpflichtet, mit der Firma 60up - Dienstleistungs - GmbH den in der Anlage beigefügten Servicevertrag gesondert abzuschließen. 3 Mietzeit und Kündigung 1. Das Mietverhältnis beginnt am und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vermieter verzichtet auf sein ordentliches Kündigungsrecht. Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt jedoch vorbehalten. 2. Der Mieter hat das Recht, das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen. Die Kündigung hat schriftlich bis zum 3. Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Zugang des Kündigungsschreibens an. 3. Im Fall des Todes des Mieters endet das Mietverhältnis mit Ende des dritten vollen Monats nach dem Tode, ohne dass es einer schriftlichen Kündigung bedarf. 4 Miete und Betriebskosten Die Miete beträgt z. Zt. monatlich: Wohnung inkl. Gemeinschaftsflächenanteil 323,00 Betriebskostenvorauszahlung 72,00 Gesamtmiete 395,00 Die Betriebskosten gemäß 2 Betriebskostenverordnung beinhalten Kosten für: - Müllgebühren - Straßenreinigung - Regenwasser - Gebäude-Vollschutz - Grundstückshaftpflicht - Hausmeister - Außenanlagen - Hausreinigung - Diverse Wartungen - Allgemeinstrom - Aufzugskosten - Nebenkosten Allgemeinräume - Intern (Heizung und Wasser) Die genaue Höhe der zu zahlenden Betriebskosten ergibt sich aus der jeweiligen jährlichen Abrechnung. 2
8 MIETVERTRAG Die Miete einschließlich der Betriebskosten ist monatlich im Voraus, spätestens am dritten Werktag des Monats fällig und auf das Konto: BLZ: zu zahlen. Für zukünftige Mieterhöhung gilt die gesetzliche Regelung. 5 Kaution Der Mieter verpflichtet sich, an den Vermieter als Sicherheit für die Erfüllung seiner Verbindlichkeiten vor Bezug der Wohnung eine Kaution in Höhe von 2 Monatsmieten 646,00 zu bezahlen. Der Vermieter hat die Kaution auf ein gesondertes Sparkonto mit gesetzlicher Kündigungsfrist einzuzahlen, das auf den Namen des Mieters lautet und mit einem Kautionsvermerk versehen ist. Die Zinsen sind dem Sparkonto jährlich zuzuschreiben. Die Kaution ist dafür gedacht, offene Forderungen aus dem Mietverhältnis auszugleichen. Nach Beendigung der Mietzeit hat der Vermieter über die Kaution abzurechnen und die verbleibende Kautionssumme einschließlich der Zinsen dem Mieter oder seinen Rechtsnachfolgern auszuzahlen. Der Rückzahlungsanspruch des Mieters wird nach Ablauf von 6 Monaten nach Rückgabe der Mietsache fällig. 6 Instandhaltung und Instandsetzung, Schönheitsreparaturen 1. Die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung trägt der Vermieter, sofern der Schaden nicht von dem Mieter oder seinen Angehörigen schuldhaft verursacht worden ist. 2. Verschuldensunabhängig hat der Mieter die Kosten für kleine Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten, soweit sie seiner unmittelbaren Einwirkung unterliegen, im Einzelfall bis zu einem Betrag von 75,00 zu tragen, höchstens 180,00 pro Jahr. 7 Tierhaltung Der Mieter darf Haustiere nur mit Zustimmung des Vermieters halten. Eine erteilte Zustimmung kann widerrufen werden, wenn durch das Tier andere Mieter oder Nachbarn belästigt werden oder wenn eine Gefährdung der Mietsache zu befürchten ist. 8 Untervermietung Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der gemieteten Sache einem Dritten zu überlassen, insbesondere die Sache weiterzuvermieten. 3
9 MIETVERTRAG 9 Mängel Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel an der gemieteten Sache oder wird eine Vorkehrung zum Schutz der Sache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich Anzeige zu machen. Unterläßt der Mieter die Anzeige, so ist er zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. 10 Betreten der Mietsache Der Vermieter oder die von ihm Beauftragten dürfen die Mietsache zur Prüfung ihres Zustandes oder zum Ablesen von Meßgeräten in angemessenen Abständen und nach rechtzeitiger Ankündigung während der üblichen Besuchszeiten betreten. Auf eine persönliche Verhinderung des Mieters ist Rücksicht zu nehmen. In Fällen von Gefahr ist das Betreten zu jeder Tages- und Nachtzeit zu ermöglichen. Bei längerer Abwesenheit hat der Mieter sicherzustellen, daß die Besichtigungsrechte des Vermieters ausgeübt werden können. In Fällen dringender Gefahr kann der Vermieter die Mietsache auch ohne Vorankündigung sowie bei Abwesenheit des Mieters betreten. 11 Beendigung des Mietverhältnisses 1. Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, die Wohnung im fachgerecht renovierten Zustand zurückzugeben. Der Fußboden ist gereinigt und sauber. Sollte der Fußboden Flecken und / oder Mängel aufweisen, ist dieser zu ersetzen. 2. Endet das Mietverhältnis durch den Tod des Bewohners und haben sich die Erben nicht schriftlich zur Räumung verpflichtet, ist der Vermieter nach Ablauf von 2 Monaten berechtigt, die Wohnung selbst zu räumen. In diesem Zusammenhang ist der Vermieter vom Mieter ausdrücklich bevollmächtigt, je nach Verkehrswert des gebrauchten Inventars dieses zu veräußern, zu verschenken oder zu entsorgen. Auslagen sowie eine Aufwandsentschädigung für den Vermieter in Höhe von 255,65 sind entweder von den Rechtsnachfolgern des Mieters zu zahlen oder dürfen von der Kaution in Abzug gebracht werden. 4
10 MIETVERTRAG 12 Schriftform Andere als in diesem Vertrag getroffene Vereinbarungen bestehen nicht. 13 Sonstige Vereinbarungen Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien sind alsdann verpflichtet, eine dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung möglichst gleichkommende, jedoch zulässige Vereinbarung zu treffen. Handelt es sich bei den Mietern um mehrere Personen, so haften diese als Gesamtschuldner. Für die Wirksamkeit einer Erklärung an eine der Vertragsparteien genügt es, wenn sie gegenüber einem der Mieter abgegeben wird. Im Übrigen gelten, soweit in diesem Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde, die gesetzlichen Bestimmungen. Salzkotten, den Mieter Vermieter 5
11 Lindenhof Salzkotten Paderborner Straße Salzkotten Leitung Marion Gerling Telefon / Telefax / lindenhof@60up.de Riemekehof Paderborn Pontanusstraße Paderborn Telefon / Telefax / riemekehof@60up.de Büro Bad Arolsen Schloßstraße Bad Arolsen Telefon / Telefax / dp@60up.de
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