Situation und Entwicklung der Kleinkindbetreuung

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1 Jahrestagung für Jugendamtsleiter/-innen (02./03. Februar 2012) Situation und Entwicklung der Kleinkindbetreuung

2 Kleinkindbetreuung Übersicht Ausgangslage Rechtslage Bedarfsplanung Angebotsformen/Rahmenbedingungen Finanzierung

3 Ausgangslage Vereinbarung Bund und Länder 2007 zum bundesweiten Ausbau der Kleinkindbetreuung auf 35% Versorgungsquote bis 2013 (Ba.-Wü. 34%) Beteiligung Bund und Land an den Investitions- bzw. Betriebskosten Investitionskostenzuschuss Bund für Ba.-Wü.: insgesamt 297 Mio. von 2008 bis 2013, für 2012: 48 Mio. Betriebskostenzuschuss Bund: Ansteigend ab 2009 mit 13 Mio. bis 2014 auf jährlich 99 Mio. und dann fortlaufend Betriebskostenzuschuss Land: Beginn 2009 mit 60 Mio., ansteigend bis 2011 auf 106 Mio., 2012: 444 Mio., 2013: 477 Mio., ab 2014: 68% der Betriebskosten

4 Ausgangslage Pakt für Familien Vereinbarung vom : Verbesserung Kleinkindbetreuung, Erhöhung der Zuweisungen des Landes nach 29c FAG: von 129 Mio. auf 444 Mio von 152 Mio. auf 477 Mio. - ab 2014 Beteiligung des Landes mit 68 % an den Betriebsausgaben der Kleinkindbetreuung

5 Pakt für Familien Beteiligung des Landes ab 2012 zu einem Drittel an den Kosten der Schulsozialarbeit mit bis zu 15. Mio. jährlich Ab dem Kigajahr 2012/13 zusätzliche Mittel für die Sprachförderung von 3 6 Jährige, dafür 11 Mio. im Haushalt 2012

6 Rechtslage Kinderförderungsgesetz (KiföG) vom ( 24 und 24a SGB VIII): - Subjektiv-öffentlicher Rechtsanspruch für Kinder 1 bis 3 Jahre auf Förderung in Kitas oder Kindertagespflege ab objektiv-rechtliche Verpflichtung von Angeboten seit für alle Kinder unter 3 Jahren, deren Eltern erwerbstätig oder in Ausbildung sind oder Eingliederungsmaßnahmen nach SGB II erhalten und für Kinder, deren Wohl sonst nicht gewährleistet wäre

7 Rechtslage Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) vom 19. Oktober Heranziehung der Gemeinden zur Durchführung von Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege unbeschadet der Verpflichtung und Gesamtverantwortung des örtlichen Trägers der öff. Jugendhilfe ( 3 KiTaG) - Für die Förderung der Kindertagespflege sind primär die Stadt- und Landkreise zuständig ( 8b KiTaG)

8 Versorgungsgrad / Bedarfsplanung Versorgungsgrad für unter Dreijährige in Ba-Wü. zum in Kitas und Tagespflege: 20,8 % (Vorjahr: 18,3 %) = Kinder in Kitas und 8067 Kinder in Tagespflege Ungewissheit: Reicht ab Rechtsanspruch 2013 Versorgung von 34%? Örtlich sehr unterschiedlich! Bedarfsplanung: - Wie hoch ist Bedarf an Kleinkindbetreuung vor Ort? - Statistiken zur Bevölkerungsstruktur, Geburten, Zielgruppen aus 24 SGB VIII - Feststellung anhand des Bestandes an Angeboten und der dortigen Nachfrage - letztendlich über geeignete Umfragen bei den Haushalten

9 Bedarfsdeckung / Angebotsformen 3 Säulen: Kleinkindgruppen Krippen und Betreute Spielgruppen Erste Lebensjahr bis 3 Jahre Altersgemischte Gruppen in Kindergärten Erste Lebensjahr bis 6 Jahre oder 14 Jahre oder 2 bis 6 Jahre/14 Jahre Kindertagespflege

10 Angebotsformen Rahmenbedingungen Kleinkindgruppe (Krippe) für Kinder im Alter von 2 Monaten bis 3 Jahren Öffnungszeit Personal pro Gruppe Mindestöffnungszeit von über 15 Std./Woche Vor- und/oder Nachmittagsangebot verlängerte Öffnungszeit ganztägige Betreuung Zeitmischung während der Hauptbetreuungszeit 2 Fachkräfte nach KiTaG, zusätzlich Verfügungszeit und Ausfallzeiten für Krankheit und Fortbildung Gruppengröße Höchstens 10 Kinder

11 Angebotsformen Rahmenbedingungen Kleinkindgruppe (Krippe) für Kinder im Alter von 2 Monaten bis 3 Jahren Raumbedarf Verpflegung Gruppenraum (mindestens 3 m² pro Kind) Sanitär-/Pflegebereich Schlafraum (mindestens 1,5 m² pro Kind) Essensbereich Außenspielbereich Angemessene Essensversorgung, bei ganztägiger Betreuung warmes Mittagessen

12 Angebotsformen Rahmenbedingungen Betreute Spielgruppe für Kinder im Alter von 2 Monaten bis 3 Jahren Öffnungszeit ab 10 Stunden bis max.15 Std. wöchentlich Personal pro Gruppe Gruppengröße 1 Fachkraft nach 21 LKJHG und eine weitere geeignete Betreuungskraft, zusätzlich Ausfallzeiten Höchstens 10 Kinder

13 Angebotsformen Rahmenbedingungen Betreute Spielgruppe für Kinder im Alter von 2 Monaten bis 3 Jahren Raumbedarf Verpflegung Geeigneter Gruppenraum mit mindestens 2,2 m² pro Kind Sanitär-/Pflegebereich Außenspielbereich Angemessene Essensversorgung

14 Angebotsformen Rahmenbedingungen Altersmischungen Gruppenart Alter der Kinder Regelgruppenstärke, Höchstgruppenstärke m² pro Kind im Gruppenbereich Altersgemischte Gruppe AM für 2-Jährige bis unter 14 Jahre (mit überwiegender Anzahl von Kindern im Kindergartenalter) Absenkung der Gruppenstärke um einen Platz je aufgenommenes 2-jähriges Kind, ausgehend von: 25 bei HT/RG 2,4 m² 22 bei VÖ 2,4 m² 20 bei GT 3,0 m² Altersgemischte Gruppe AM vom 1. Lebensjahr bis unter 14 Jahre (bei allen Gruppenarten) 15 Kinder, davon höchstens 5 Kinder im Alter von unter drei Jahren 3,0 m²

15 Angebotsformen Rahmenbedingungen Altersmischung Raumbedarf und Verpflegung siehe Kleinkindbetreuung Personalbedarf grundsätzlich wie bei Kleinkindbetreuung, aber: hier greift Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO), d.h. Aufstockung Mindestpersonalmenge um 0,3 Stellen bis

16 Rahmenbedingungen Betriebserlaubnis Alle Kindertageseinrichtungen bedürfen einer Betriebserlaubnis nach 45 SGB VIII durch das Landesjugendamt, die entsprechend der vorgenannten Mindestbedingungen erteilt wird.

17 Qualität der Kleinkindbetreuung Von besonderer Bedeutung: je seltener die Erzieherinnen am Tag und während der gesamten Betreuungszeit wechseln, je passender die Eingewöhnungsphase zusammen mit den Eltern auf das individuelle Kind abgestimmt ist, je kürzer die tägliche Abwesenheit vom elterlichen Zuhause des Kindes ist, je besser ausgestattet eine Kleinkindeinrichtung ist (Qualität und Quantität des Spielmaterials, Größe und Konzeption der Räumlichkeiten usw.). je besser ihr pädagogisches Konzept ist (Tagesplan, Gruppenaktivitäten usw.).

18 Qualität Kleinkindbetreuung Bildungs- und Förderauftrag gemäß der 22 und 22a SGB VIII Ausgerichtet an den Grundbedürfnissen von Kleinkindern haben Einrichtungen die Aufgabe, eine sichere, geborgene und anregende Umgebung bereit zu stellen, in der sie ihren Körper erproben können. Sie brauchen Möglichkeiten, sich zurück zu ziehen, Kontakte zu knüpfen, zu schlafen, zu essen, zu spielen, zu gestalten und sich zu bewegen. (Angelika von der Beek)

19 Angebotsform Kindertagespflege Anzahl der betreuten Kinder Betreuende Person/en im eigenen Haushalt oder im Haushalt der Personensorgeberechtigten bis zu 5 gleichzeitig anwesende Kinder bis zu 8 angemeldete Kinder 1 geeignete TPP in anderen geeigneten Räumen bis zu 9 gleichzeitig anwesende Kinder bis zu 12 angemeldete Kinder 2 geeignete TPP ab 8 Kinder: 1 FK i.s.d. KiTaG und 1 geeignete TPP

20 Kindertagespflege Kindertagespflege wird geplant, organisiert und verantwortet durch Jugendamt ( insbesondere Bedarfsplanung, Geldleistung, Pflegeerlaubnis) Tagesmütterverein ( Vermittlung, Beratung, Begleitung und Qualifizierung) Gemeinden (im Rahmen ihrer Aufgaben nach 3 KiTaG, bedarfsgerechte Angebote bereitzustellen)

21 Kindertagespflege / Möglichkeiten der Gemeinde Abstimmung, Bedarfsplanung mit Jugendamt und Tagesmütterverein Materielle Förderung von Tagespflegepersonen (Zuschuss zur Geldleistung pro Betreuungsstunde, z.b. zusätzlich 1,50 ) Materielle Förderung von Personensorgeberechtigten (Zuschuss pro Betreuungsstunde oder Differenzbetrag zu Kita.- Gebühren) Kooperation und Kombination Kindertagespflege - Kindertageseinrichtung

22 Kindertagespflege KVJS- Landesjugendamt erhebt jährlich Daten zur Kitagpflege und berichtet über Stand der Entwicklung im LJHA, zuletzt im Juli LJA wurde beauftragt landesweite AG zur Fortschreibung der Empfehlungen zu den lfd. Geldleistungen einzuberufen. AG hat 2 x getagt, zuletzt am Themen: lfd. Geldleistung, KOB Eltern, Eckpunktepapier zur Kitagpflege.

23 Finanzierung Finanzierung Krippen gleichgeschaltet mit Kindergärten und AM Gruppen: 8 KiTaG Zuweisung Mittel an Standortgemeinde über FAG, freie Träger Anspruch auf mind. 68% Betriebskosten bei Aufnahme in Bedarfsplanung oder auf FAG-Beträge bei Nichtaufnahme.

24 Finanzierung FAG Zuweisung Kleinkindbetreuung in 2012 ( 29c FAG): 509 Mio. (444 Mio. Landesmittel, 65 Mio. Bundesmittel) - Zuweisung an Gemeinden nach betreute Kinder Jugendhilfestatistik des Vorjahres - Zuweisung pro Kind bei Gewichtungsfaktor 1,0: jährl. (bisher: 4289,69 ), gilt auch für Kindertagespflege

25 Finanzierung Bei Förderung von Einrichtungen mit Aufnahme von auswärtigen Kindern: Standortgemeinde Anspruch auf Kostenausgleich gegenüber Wohnsitzgemeinde je betreutem Kind: 63% (bei Kiga) bzw. 75% (bei Kleinkinder U3) der Betriebskosten, abzüglich der erhaltenen FAG- Zuweisung ( 8a KiTaG) Dazu Empfehlungen mit Beträgen pro Kind des Städtetags und Gemeindetags

26 Finanzierung/ Kindertagespflege Zuständigkeit für die (finanzielle) Förderung grundsätzlich bei den Jugendämtern ( 8b KiTaG) Auszahlung der Geldleistung in voller Höhe an die Tagespflegeperson nach Empfehlungen Landkreistag, Städtetag und KVJS: Pro Betreuungsstunde: (noch) 3,90 zzgl. Unfallversicherung, hälftiger Mindestbeitrag Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung je Tagespflegeperson Bei Bemessung Kostenbeitrag der Eltern sind FAG- Zuweisungen zu berücksichtigen ( 8b Abs.3 KiTaG) Mindestens 15 % der FAG- Zuweisungen sind für fachliche Beratung und Begleitung der Tagespflegepersonen zu verwenden (29c FAG)

27 Investitionskosten/Zuschüsse Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Umsetzung des Investitionsprogrammes des Bundes: Zuschüsse für die Schaffung neuer Plätze U3 Ziel: Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege bis Ende des Jahres 2013 bedarfsgerecht auszubauen. Förderung für: Altersgemischte Gruppen, Kleinkindgruppen und Kindertagespflege in anderen Räumen Neubau, Umbau- und Umwandlungsmaßnahmen und entsprechende Ausstattung

28 Investitionskosten/Zuschüsse Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Umsetzung des Investitionsprogrammes des Bundes Höhe der Zuschüsse: in Einrichtungen: von bis /neu geschaffener Platz, maximal 70% der förderfähigen Ausgaben Kindertagespflege in geeigneten Räumen: /neu geschaffener Platz, maximal 70% der förderfähigen Ausgaben Ausstattungspauschalen für freie Träger der Kindertagespflege einmaliger Betrag von 3000 und Tagespflegepersonen pro Platz 500 höchstens 1500

29 Kleinkindbetreuung (Weiterer) quantitativer und qualitativer Ausbau kann erfolgen

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