Bürgermeister, Gemeinderat und Verwaltung wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern frohe Festtage und ein gesundes erfolgreiches neues Jahr.
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- Bernt Lange
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1 Tiefenbach -1- Ausgabe Nr. 23/ Dezember 2019 Herausgeber: 1. Bürgermeister der Gemeinde Tiefenbach, Pilgrimstr. 2, 08509/9009-0, Druck: Druckerei Töpfl, Tiefenbach Bürgermeister, Gemeinderat und Verwaltung wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern frohe Festtage und ein gesundes erfolgreiches neues Jahr. Nr. 23/2019
2 Tiefenbach Nr. 23/2019 Zum Weihnachtsfest und zum Jahreswechsel Ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes und friedvolles Jahr 2020! Allen, die im vergangenen Jahr ihren Beitrag zum Wohle unseres Landkreises erbracht haben, danke ich für ihre Arbeit und bitte auch für das kommende Jahr um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Ihr Landratsamt Passau gez. Franz Meyer Räum und Streupflicht auf Gehbahnen Verehrte Gemeindebürger, wir bemühen uns, in den Wintermonaten bei Schneefall und Glättebildung die verminderte Verkehrssicherheit wirksam zu bekämpfen. Seitens des Bauhofes werden dabei immer wieder Probleme mit parkenden Autos, besonders in Wohnsiedlungen, angesprochen. Außerdem bitten wir alle Anlieger von Gehwegen, den Schnee vom Gehweg am eigenen Grundstück zu lagern und nicht auf die Fahrbahn zu schieben, da sonst bei stärkeren Schneefällen kein Platz für das Räumgut der Fahrbahnen verbleibt. Daher erneut die Bitte: Stellen Sie Ihr Fahrzeug auf den jeweiligen Grundstücken und nicht im Bereich der Straße ab. Das eingesetzte Personal wird versuchen, den Winterdienst möglichst zur Zufriedenheit aller durchzuführen. Gesetzlich ist die Gemeinde nur verpflichtet, sehr stark befahrene und zugleich gefährliche Straßenabschnitte zu räumen und zu bestreuen. Die Gemeinde wird sich jedoch wie bisher bemühen, weit über die gesetzlichen Anforderungen die Straßen zu räumen und zu bestreuen. Hinweisen dürfen wir auf die Räum und Streupflicht der Straßenanlieger an allen Tagen von 7.00 Uhr bis Uhr, an Sonn- u. Feiertagen von Uhr. Wir bitten um Beachtung und Verständnis! Termine Bürgersprechstunde Im Jahr 2020 findet wieder monatlich im Rathaus Tiefenbach eine Bürgersprechstunde statt. Dazu können Sie den 1. Bürgermeister Christian Fürst (bei Urlaub einen Bürgermeister-Vertreter) im Rathaus für Fragen und Anliegen erreichen (1. Stock, Zimmer 107). Eine Terminvereinbarung dazu ist nicht nötig. Die Bürgersprechstunde findet jeweils von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. Nächste Termine: Donnerstag, 9. Januar 2020 Donnerstag,20. Februar 2020 Donnerstag, 19. März 2020 Donnerstag, 16. April 2020
3 Tiefenbach Nr. 23/2019 Öffnungszeiten Rathaus Mo., Di., Mi., Do., Fr Uhr Montag, Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Mittwoch und Freitag Nachmittag geschlossen! Telefonzentrale 08509/ Telefax: 08509/ info@tiefenbach.bayern.de Passstelle (Fr. Praml) Einwohnermeldeamt (Fr. Bumberger) Standesamt, Friedhof (Fr. Schneider) Geschäftsleitung (Hr. Mayrhofer) Bauverwaltung (Hr. Reitberger) (Hr. Sommer) Hoch und Tiefbau (Hr. Erner) Sozialamt, Bürgerbüro (Hr. Reiss) Steuern/Abgaben (Hr. Eibl) Kasse (Hr. Anetsberger) Buchhaltung/Schulen (Fr. Schreib) (Fr. Windorfer) Schülerbeförderung (Fr. Binder) Herst.Beitr./Umweltsch.(Hr. Gimpl) Kämmerei (Fr. Schadenfroh) Vorzimmer (Fr. Zimmermann) (Fr. Stadler) Bürgermeister (Hr. Fürst) Gemeindeblatt (Fr. Dorfmeister) Bauhof 08509/2977 Kläranlage Tiefenbach (Hr. Heindl) 08509/3516 oder 0170/ Seniorenbeirat: Vorsitzender Alois Zauner 08509/1880 Stellv. Michael Christoph 08546/ Stellv. Maria Riedl-Bruckner 08509/ Schriftführerin Goswinde Hellge 08509/93102 Seniorenfahrdienst 0171 / Entsorgungs- und Recyclingzentrum Passau-Hellersberg 0851/ Winter-Öffnungszeiten: ab Recyclinghof Tiefenbach Tel.: 08509/2913 Dienstag und Freitag , Samstag 9.00 bis Uhr Bauschuttdeponie (Nähe Netto-Markt Tiefenbach) Öffnungszeiten auf Anfrage unter Tel.: 0991/ Hellersberg Öffnungszeiten: Montag - Freitag Uhr Samstag Uhr Tel: 0851/ alle Anlagen geschlossen Notdienste und wichtige Rufnummern Polizei Notruf 110 Polizei 0851/95110 Feuerwehr, Rettungsdienst 112 FF Haselbach, Buchbauer Markus FF Tiefenbach, Hr. Robert Ebner 08509/ oder 0160/ FF Kirchberg v. W., Hr. Sattler 08546/2680 Ärztlicher Bereitschaftsdienst Müllabfuhr ZAW Außernzell 09903/ Stadtwerke Passau (Wasser, Gas) 0851/560-0 Bayernwerk AG Vilshofen 08541/916-0 Bayernwerk AG Störungsdienst Strom 941/ Telekom Störung 0800/ Störungsstelle Telepark Passau Kath. Pfarramt Tiefenbach/Kirchberg v. W /2057 Pfarrer Krell und 08546/ Evang. Kirchengemeinde Tittling/Tiefenbach Hr. Pfarrer Plesch 08504/4880 Schule Tiefenbach 08509/2060 KiGa 581 Schule Haselbach 08509/470 KiGa 2986 Schule Kirchberg v. W /91072 KiGa 2112 Sitzungstermine Januar Haupt- u. Finanzausschuss Uhr Bau-u. Umweltausschuss Uhr Gemeinderat Uhr Die Sitzungen finden immer donnerstags statt. Die Tagesordnungspunkte entnehmen Sie bitte den örtlichen Anschlagtafeln. Die jeweiligen Tagesordnungspunkte können Sie auch der Homepage entnehmen. Etwa fünf Tage vor der betreffenden Sitzung werden die Punkte unter Bekanntmachung aufgezeigt. Gemeindebücherei Ausleihstelle Tiefenbach, Pilgrimstr. 2 A Öffnungszeiten: Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr (nur an Schultagen) Ausleihstelle Haselbach, Schulstr. 11 Öffnungszeiten: Wegen Umbauarbeiten ist die Bücherei vorübergehend geschlossen! Die Schülerausleihe ist neben der Mittagsbetreuung untergebracht. Ausleihstelle Kirchberg v. W., Am Steinberg 6 Öffnungszeiten: (nur an Schultagen) Montag Uhr Mittwoch Uhr Freitag Uhr Die Ausleihstellen sind an den Feiertagen geschlossen. Redaktionsschlusshinweis Die kommende Ausgabe der Gemeindenachrichten erscheint am Donnerstag, Annahmeschluss für Beiträge ist spätestens Mittwoch, Später eingehende Beiträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Ansprechpartner: Frau Margarethe Dorfmeister, 08509/ margarethe.dorfmeister@tiefenbach.bayern.de oder Frau Michaela Zimmermann, 08509/ michaela.zimmermann@tiefenbach.bayern.de oder Frau Sabrina Stadler, 08509/ sabrina.stadler@tiefenbach.bayern.de Gemeindeblattausträger/in dringend gesucht! Für den Bereich Lapperding (21 Stück) suchen wir dringend ab Januar 2020 eine(n) Austrägerin/Austräger - auch rüstige Rentner/in sind erwünscht. Bei Interesse melden Sie sich bitte unter: Tel.: 08509/ (Fr. Dorfmeister) oder 08509/ (Fr. Zimmermann / Fr. Stadler).
4 Tiefenbach -4- Nr. 23/2019 Elisabeth- und Johann Kandlbinder Stiftung Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Elisabeth- und Johann Kandlbinder Stiftung hat es sich zum Ziel gesetzt, einen jährlichen Teilerlös aus dem Stiftungsvermögen sozial schwachen Menschen zuteil werden zu lassen. Laut Dienstanweisung können auch Gemeindebürger entsprechende Vorschläge einreichen. Die schriftlich zu begründenden Vorschläge sind der Gemeinde bis spätestens vorzulegen. Für die wirtschaftliche Unterstützungsbedürftigkeit sind Nachweise beizufügen. Bei Rückfragen steht die Gemeinde zur Verfügung. Der Stiftungsrat sowie der Gemeinderat werden sich mit den eingereichten Vorschlägen befassen und entsprechende Beschlüsse fassen. Ich danke Ihnen bereits heute für Ihre Vorschläge. Christian Fürst (1. Bürgermeister und Stiftungsratsvorsitzender) Christbaumabfuhr 2020 Auch dieses Jahr bietet die Gemeinde Tiefenbach, in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband Abfallwirtschaft Donau-Wald, wieder die kostenfreie Abholung und Verwertung von Christbäumen an. Die vollständig abgeschmückten Christbäume können zu den üblichen Öffnungszeiten von Freitag, bis Samstag, am Recyclinghof abgegeben werden. der Veröffentlichung meines Geburts-/ Ehejubiläums im Mitteilungsblatt Wir bitten um Anlieferung ausschließlich zu den vorstehend genannten Termin!
5 Tiefenbach Nr. 23/2019
6 Tiefenbach Nr. 23/2019
7 Tiefenbach Nr. 23/2019
8 Tiefenbach Nr. 23/2019
9 Tiefenbach Nr. 23/2019 Allgemeiner Hinweis: Nach der Gesetzesänderung des 98 Nr. 1 GLKrWO hat eine Bekanntmachung durch öffentlichen Anschlag für Gemeindewahlen nicht mehr wie bisher an möglichst mehreren Stellen der Gemeinde zu erfolgen, sondern nur noch am Rathaus. Folglich werden die Bekanntmachungen für Gemeindewahlen 2020 nur mehr am Rathaus, im Gemeindeblatt und auf der Homepage veröffentlicht.
10 Tiefenbach Nr. 23/2019 Einziehung von Straßen und Wegen im Gebiet der Gemeinde Tiefenbach Bekanntmachung 1. Die Gemeinde Tiefenbach, als örtlich zuständige Straßenbaubehörde, gibt gem. Art. 8 Abs. 2 Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) bekannt, dass die Brücke über die Gaißa des nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweges nördlich Anwesen Mittermühl 2 Richtung Norden, dann nach Osten, in Richtung Wilmerting Blatt-Nr. 1047, mit einer Länge von 15 m eingezogen werden soll und damit den Status einer öffentlich zugänglichen Verkehrsanlage verlieren wird. 1.1 Der zur Einziehung vorgesehene Wegeabschnitt (Brücke) weist laut Eintragungsverfügung vom durch die Gemeinde Haselbach, bzw. vom durch die Flurbereinigung, folgende Angaben auf: Flur-Nr. des Weges Anfangspunkt: 1621 (Gmkg. Haselbach) Nordende der Gemeindeverbindungsstraße Blatt-Nr. 245, Flur-Nr (Gmkg. Kirchberg) Endpunkt: Einmündung in den ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg Blatt-Nr. 772, Flur-Nr.1644 Gmkg. Haselbach Länge: 0,388 km Breite: Die Brücke hat ihre Verkehrsbedeutung verloren und ist entbehrlich, weil alle Beteiligten schriftlich einer Einziehung zugestimmt haben. Der Weg verkürzt sich dadurch um 15 m, von 388 m auf 373 m und beginnt dann bei Südwestecke Flur-Nr Gmkg. Haselbach. Die Unterlagen können während der üblichen Amtsstunden im Rathaus der Gemeinde Tiefenbach, Pilgrimstr. 2, Tiefenbach, Zimmer 14 eingesehen werden. Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung können schriftlich oder zur Niederschrift an die vorgenannte Stelle gerichtet werden. Die Einziehung kann von der Gemeinde frühestens nach Ablauf von 3 Monaten ab dieser Bekanntmachung verfügt werden. Tiefenbach, (Fürst) 1. Bürgermeister
11 Tiefenbach Nr. 23/2019
12 Tiefenbach Nr. 23/2019 Bericht über die Sitzung des Gemeinderats vom 28. November 2019 Einziehung der Brücke bei Mittermühl im Verlauf des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr in Richtung Wilmerting. Die Brücke ist Bestandteil des nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweges Nr von Mittermühl Richtung Wilmerting und somit in der Unterhaltslast der Beteiligten, d. h., dass die Anlieger (Nutzer des Weges) bei einer Instandsetzung für die Kosten aufzukommen haben. Ein Grundstückanlieger wäre bereit, die Brücke als Privatbrücke zu übernehmen und auf eigene Kosten instandzusetzen. Dafür müsste aber dann zumindest die Teilfläche des öffentlichen Weges (Brücke) eingezogen werden. Die Benutzung durch Fußgänger (Wanderer) und Radfahrer würde der Grundstücksänlieger möglicherweise erlauben. Der Gemeinderat hat den Beschluss gefasst, dass die Brücke in Mittermühl als Teil des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr eingezogen werden soll. Die Brücke hat ihre Verkehrsbedeutung verloren, weil alle Beteiligten schriftlich erklärt haben, dass sie nicht mehr erforderlich ist und auf die Instandsetzung und Nutzung verzichtet wird. Sie wurde in den letzten ca. 20 bis 25 Jahren nicht mehr benutzt. Auch seitens des Wasserwirtschaftsamts (WWA) werden gegen eine Einziehung keine Einwände erhoben. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für die Entsorgung Klärschlamm. Auf der Haushaltsstelle für die Entsorgung von Klärschlamm sind im Haushaltsplan 2019 Mittel in Höhe von ,00 eingeplant worden. Im Haushaltsjahr 2018 sind für die Klärschlammentsorgung insgesamt Kosten in Höhe von ,13 angefallen. Im laufenden Jahr wurden bisher für die Entsorgung Klärschlamm verausgabt. Am ging erneut eine Rechnung für die Entsorgung von 1733 m³ Klärschlamm in Höhe von ,45 ein. Dadurch werden sich auf dieser Haushaltstelle überplanmäßige Ausgaben in Höhe von ca ergeben. Über diese außerplanmäßigen Ausgaben ist ein Beschluss des Gemeinderats erforderlich. Eine Deckung der überplanmäßigen Ausgaben ist gewährleistet. Der Gemeinderat hat die überplanmäßige Ausgabe beschlossen. Bauleitplanung Beratung zur Fassung eines Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan zur Erweiterung des Friedhofs in Tiefenbach auf den Flur-Nummern 51 und 55 (Teilfläche), Gemarkung Tiefenbach, Am Hochstiftsweg. Der Friedhof in Tiefenbach ist schon sehr stark ausgelastet und soll erweitert werden. Für die Erweiterung des Friedhofs ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Im Flächennutzungsplan sind die Grundstücke als öffentliche Grünfläche dargestellt. Mit der Erweiterung wäre auch ausreichend Platz für einen Naturfriedhof. Das entsprechende Bauleitplanverfahren könnte im Jahr 2020 umgesetzt werden. Der Gemeinderat hat den Aufstellungsbeschluss für die Erweiterung des Friedhofs Tiefenbach gefasst. Auftragsvergabe für die Umverlegung einer Kanalleitung auf den Grundstücken mit den Flur-Nrn. 80, 80/49 und 83/2, Gemarkung Tiefenbach. Die als Provisorium auf den o.g. Grundstücke verlegte Kanalleitung wird durch eine neue Leitung ersetzt. Die Arbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben. Das günstigste Angebot wurde von der Firma Atzesdorfer Bau GmbH abgegeben. Die Bauausführung soll im Frühjahr 2020 stattfinden. Der Gemeinderat hat die Vergabe an die Firma Atzesdorfer GmbH mit der Auftragssumme i. H. v ,63 beschlossen. Neubau der Schulturnhalle in Kirchberg v. W. Vorstellung der Planung. Die bestehende Turnhalle soll abgebrochen werden und eine neue Turnhalle errichtet werden. Wie in der vorgestellten Flächenstudie vom Architekturbüro Berger ist der beste Standort nördlich des bestehenden Schulgebäudes. Der 1. Bürgermeister hat berichtet, dass die Planung aufgrund des vorgegeben Raumprogramms ausgearbeitet worden ist. Aufgrund der Nutzung der örtlichen Vereine wurden allerdings einige Neben- bzw. Funktionsräume größer geplant, als im Raumprogramm vorgegeben. Die größeren Räume sind allerdings in der Regel nicht förderfähig und die entstehenden Mehrkosten sind dann von der Gemeinde zu tragen. Der 1. Bürgermeister hat erläutert, dass als nächster Schritt eine Vorbesprechung bei der Regierung von Niederbayern wegen der Fördermodalitäten angedacht wäre. Aktuelle Informationen des Ersten Bürgermeisters. - Es wird informiert, dass Wahlhelfer aus den Parteien bzw. Kandidaten sich freiwillig melden sollen. - Alle Parteien und Wählergruppen können ihre ausgearbeiteten und fertigen Wahlvorschläge in der Verwaltung prüfen lassen. - Ab sofort können die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses und deren Stellvertreter benannt werden. Die entsprechenden Parteien und Wählergruppen sind dazu bereits schriftlich aufgefordert worden. - Die offene Stelle im Bürgerbüro wird durch Frau Silvia Buchbauer aus Haselbach besetzt. Der Versetzungstermin vom Landratsamt Passau zur Gemeinde Tiefenbach ist noch offen. - Beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales wurde für den Ortsteil Haselbach ein Antrag zur Teilnahme an dem Programm,,Marktplatz der Generationen eingereicht. Eine Auswahlentscheidung über die Teilnahme erfolgt durch das Ministerium und wird der Gemeinde mitgeteilt.
35. Tiefenbacher Herbststrauß 2018
Tiefenbach - 1 - Nr. 17/2018 Ausgabe Nr. 17/2018 27. September 2018 Herausgeber: 2. Bürgermeister der Gemeinde Tiefenbach, Pilgrimstr. 2, 08509/9009-0, E-Mail: info@tiefenbach.bayern.de, www.tiefenbach.info,
MehrBürgermeister, Gemeinderat und Verwaltung wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern frohe Festtage und ein gesundes erfolgreiches neues Jahr.
Tiefenbach -1- Nr. 23/2016 Ausgabe Nr. 23/2016 22. Dezember 2016 Herausgeber: 1. Bürgermeister der Gemeinde Tiefenbach, Pilgrimstr. 2, 08509/9009-0, E-Mail: info@tiefenbach.bayern.de, www.tiefenbach.info,
MehrAusgabe Nr. 3/
Tiefenbach - 1 - Nr. 3/2019 Ausgabe Nr. 3/2019 14.02.2019 Herausgeber: 1. Bürgermeister der Gemeinde Tiefenbach, Pilgrimstr. 2, 08509/9009-0, E-Mail: info@tiefenbach.bayern.de, www.tiefenbach.info, Druck:
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Tiefenbach - 1 - Nr. 16/2014 Ausgabe Nr. 16/2014 11. September 2014 Herausgeber: 1. Bürgermeister der Gemeinde Tiefenbach, Pilgrimstr. 2, 08509/9009-0, E-Mail: info@tiefenbach.bayern.de, www.tiefenbach.info,
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Tiefenbach - 1 - Nr. 1/2018 Ausgabe Nr. 1/2018 11.01.2018 Herausgeber: 1. Bürgermeister der Gemeinde Tiefenbach, Pilgrimstr. 2, 08509/9009-0, E-Mail: info@tiefenbach.bayern.de, www.tiefenbach.info, Druck:
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