der E.ON Mitte AG Netzgebiet 1 (E.ON Mitte) und Netzgebiet 2 (Stadt Gelnhausen)

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1 Preisblatt Netzentgelte Strom der E.ON Mitte AG Netzgebiet 1 (E.ON Mitte) und Netzgebiet 2 (Stadt Gelnhausen) 1. Kunden ohne registrierende 1/4h Leistungsmessung Grundpreis (GP) Arbeitspreis (AP) 15,00 /a 5,90 ct/kwh 2. Netzentgelte unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen (Kunden ohne registrierende Leistungsmessung) Arbeitspreis (AP) 2,50 ct/kwh 3. Kunden mit registrierender 1/4h Leistungsmessung Jahresbenutzungsdauer < h/a h/a Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis Entnahme aus: /kwa ct/kwh /kwa ct/kwh Umspannung HS/MS 8,64 2,09 51,00 0,40 Mittelspannungsnetz MS 11,64 2,81 52,68 1,16 Umspannung MS/NS 18,84 3,15 61,20 1,45 Niederspannungsnetz NS 33,72 4,06 54,48 3,23 1/5

2 4. Mess- und Abrechnungsentgelte Entgelte für Kunden ohne registrierende 1/4h Leistungsmessung im Niederspannungsnetz Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung Messstellenb etrieb Messung * Abrechnung * Gesamtentgelt Eintarif-Arbeitszähler, ohne Wandler 9,36 2,76 11,76 23,88 Zweitarif-Arbeitszähler, ohne Rundsteuerempfänger/Schalteinrichtung, ohne Wandler Maximumkombizähler, ohne Rundsteuerempfänger/Schalteinrichtung, ohne Wandler 10,20 4,20 12,48 26,88 45,00 6,00 24,00 75,00 Wandler 12,00 12,00 Rundsteuerempfänger / Schalteinrichtung 8,16 8,16 Die bereitgestellten Messeinrichtungen werden in einem Gesamtentgelt in Rechnung gestellt. Entgelte für Kunden mit registrierender 1/4h Leistungsmessung Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung Messstellenbetrieb Messung Abrechnung Gesamtentgelt Mittelspannungsmessung mit Wandler, mit TK-Komponente 299,16 128,16 363,36 790,68 mit Wandler, ohne TK-Komponente 255,12 128,16 363,36 746,64 mit Maximumregistrierung mit Wandler (ohne 1/4h Werte) 255,12 10,68* 30,28* 296,08 Niederspannungsmessung mit Wandler, mit TK-Komponente 154,08 100,92 363,36 618,36 mit Wandler, ohne TK-Komponente 110,04 100,92 363,36 574,32 Direktmessung mit TK- Komponente 104,64 100,92 363,36 568,92 Direktmessung ohne TK- Komponente 60,60 100,92 363,36 524,88 Die E.ON Mitte AG ist berechtigt, die Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung, Abrechnung sowie Mehrpreis für zusätzliche Geräte bei der Rechnungsstellung in einem Preis zusammenzufassen. * mit Jahresabrechnung 2/5

3 5. Blindleistungsbereitstellung Im Rahmen der Erbringung der Systemdienstleistungen wird ein Blindstrombedarf bei einem cos phi von größer 0,9 induktiv gedeckt. Die E.ON Mitte AG ist berechtigt, Messeinrichtungen zur Erfassung des Blindstrombedarfs einzubauen. Bei einer Unterschreitung des cos phi von 0,9 induktiv stellt die E.ON Mitte AG zusätzlich folgende Entgelte in Rechnung: bei Mittelspannungskunden bei Niederspannungskunden 1,02 ct/kvarh 1,53 ct/kvarh 6. Reservenetzkapazität Kunden mit Eigenerzeugung können Reservenetzkapazität bestellen, soweit sie bei einem Ausfall ihrer Eigenerzeugungsanlage Reservestrom über das Netz der E.ON Mitte AG beziehen möchten. Jahresleistungspreis für die Inanspruchnahme von Reservenetzkapazität Inanspruchnahme in h/a 0 h/a bis 200 h/a 200 h/a bis 400 h/a 400 h/a bis 600 h/a /kwa /kwa /kwa Umspannung HS/MS 21,48 25,80 30,00 Mittelspannungsnetz MS 38,64 46,32 54,12 Umspannung MS/NS 47,04 56,52 65,88 Niederspannungsnetz NS 84,36 101,28 118,08 3/5

4 7. Monatsleistungspreise (Kunden mit registrierender Leistungsmessung) Monatsleistungspreise Leistungspreis Arbeitspreis Entnahme aus: /kw (Monat) ct/kwh Umspannung HS/MS 8,50 0,40 Mittelspannungsnetz MS 8,78 1,16 Umspannung MS/NS 10,20 1,45 Niederspannungsnetz NS 9,08 3,23 8. Sonderkundenumlage gemäß 19 StromNEV Die 19 StromNEV-Umlage für 2013 wird von Letztverbrauchern erhoben. 0,329 ct/kwh 0,050 ct/kwh 0,025 ct/kwh Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten kwh je Abnahmestelle. Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale 19 StromNEV-Umlage von 0,050 ct/kwh. Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über kwh hinausgehende Strombezüge maximal 0,025 ct/kwh. 4/5

5 9. Umlage nach 17f Abs. 5 EnWG Novelle (Offshore-Haftungsumlage) Gemäß dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften wird in 17 f Abs. 5 EnWG festgelegt, dass die Kosten für geleistete Entschädigungszahlungen, soweit diese dem Belastungsausgleich unterliegen und nicht erstattet worden sind, für Ausgleichszahlungen als Aufschlag auf die Netzentgelte gegenüber Letztverbrauchern geltend gemacht werden. Die Offshore-Haftungsumlage wird ab dem von Letztverbrauchern erhoben. 0,250 ct/kwh 0,050 ct/kwh 0,025 ct/kwh Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten kwh je Abnahmestelle. Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale Offshore-Haftungsumlage von 0,050 ct/kwh. Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale Offshore-Haftungsumlage von 0,025 ct/kwh. 5/5

6 Anlage zum Preisblatt Netzentgelte Strom Hinweise/Ergänzungen zum Preisblatt: Bei durch den Kunden veranlassten Zählerwechseln außerhalb des turnusmäßigen Wechsels eines Zählers oder einer größeren Renovierung 1 ist die E.ON Mitte AG berechtigt, ein zusätzliches Entgelt in Höhe von 84,00 pro Zählerwechsel zu erheben. Die E.ON Mitte AG ist berechtigt, bei von Kunden verursachten Störungen der Datenübertragung oder auf Kundenwunsch erfolgter Zusatzablesungen ein zusätzliches Entgelt in Höhe von 64,20 je Ablesevorgang zu erheben. Kommt anstelle des Mittelspannungs-Standard-Wandlersatzes ein Mittelspannungs-Kombi- Wandlersatz zum Einsatz, wird ein zusätzliches Entgelt für den Messstellenbetrieb in Höhe von 333,96 /a berechnet. Sämtliche Entgelte sind Nettoangaben und werden zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. 1 Im Sinne der Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.

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