Positionspapier des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie
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- Heini Kappel
- vor 8 Jahren
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1 Positionspapier des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie November 2008 PPP im öffentlichen Hochbau Lessons Learned Projekterfahrungen fortschreiben
2 Vorbemerkung: Trotz positiver PPP-Bilanz bestehende Hemmnisse beseitigen. Lebenszyklusansatz Planen, Finanzieren, Bauen und Betreiben umsetzen! Die PPP-Bilanz im öffentlichen Hochbau ist positiv: seit 2003 wurden insgesamt 0 Projekte mit einem Investitionsvolumen von rund 3,0 Milliarden Euro an private Partner vergeben. Auch die PPP-Projektpipeline im öffentlichen Hochbau ist gut gefüllt: über 5 Projekte mit einem Investitionsvolumen von über 5 Milliarden Euro befinden sich derzeit in Vorbereitung oder Ausschreibung. (Stand: November 2008) Die stetig steigende Zahl der Projekte zeigt, dass PPP auch heute schon erfolgreich umgesetzt werden kann. Trotzdem sollten die noch verbliebenen rechtlichen PPP-Hemmnisse beseitigt werden. Die deutsche Bauindustrie setzt sich für folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen ein: Die Beseitigung der umsatzsteuerlichen Benachteiligung der privaten Aufgabenerbringung im Vergleich zu herkömmlichen Beschaffungsvarianten: Die deutsche Bauindustrie fordert weiterhin eine Lösung des Umsatzsteuerproblems, z.b. in Form eines Tax-Refund-Systems oder durch die Einrichtung eines Sondertopfes zum Ausgleich umsatzsteuerlich bedingter Mehrausgaben der öffentlichen Auftraggeber. Die Gleichstellung der privatwirtschaftlichen und der konventionellen Beschaffungsvarianten im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung: Die deutsche Bauindustrie fordert die Ergänzung der Bundeshaushaltsordnung ( Abs. 2 BHO) um folgende Formulierung: Mit der Aufgabenerfüllung sollen Private beauftragt werden, soweit sie staatliche Aufgaben oder öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten ebenso gut oder besser erbringen können. Verhinderung der Verschärfung des Regel- / Ausnahmeverhältnisses zugunsten der Fachund Teillosvergabe im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): Die deutsche Bauindustrie sieht in der vorgeschlagenen Formulierung Leistungen sind in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben eine wesentliche Verschärfung der bisherigen Regelung. Wir befürchten, dass die für PPP-Projekte konstitutive Generalunternehmervergabe künftig von den Vergabestellen verstärkt in Frage gestellt wird. Des Weiteren weisen die Projekte trotz des Erfolges bei der Projektzahl zum Teil noch Unzulänglichkeiten bei der Strukturierung und Ausgestaltung auf. Dies führt zu einer Verringerung der Effizienzgewinne auf Seiten der öffentlichen Hand und zur Erhöhung der Angebotskosten bei den privaten Bietern. Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie hat sich daher dazu entschlossen das Positionspapier Lessons Learned aus dem April 2006 neu aufzulegen und die gesammelten Projekterfahrungen fortzuschreiben. PPP im öffentlichen Hochbau Stand: November Die aktuelle Projektliste kann unter abgerufen werden Vergebene Projekte 5 Projekte in Vorbereitung Bei PPP-Ausschreibungen ist zu beobachten, dass der Lebenszyklusgedanke nicht in allen Projekten umfassend angewandt wird. So werden oft nur Teile des gesamten Lebenszyklus einer PPP-Immobilie an den privaten Partner vergeben. Vorgegebene Planung schränkt Optimierungsmöglichkeiten ein Es werden beispielsweise PPP-Projekte ausgeschrieben, bei denen die Architektur vorgegeben und damit das Lebenszykluselement Planung aus dem Projekt heraus genommen wird. Nach Durchführung des Architektenwettbewerbs mündet das Projekt in eine PPP- Maßnahme. Auftraggeber für die weitere Gebäudeplanung wird ein privater Investor sein. Auch werden oft sehr weit reichende Festschreibungen vorgenommen, die den Spielraum der Anbieter einschränken. Diese reichen bis zur Vorgabe des einzubindenden Architekturbüros. Durch ein Verbot von Nebenangeboten werden die Innovationsmöglichkeiten der Bieter zusätzlich verringert. Die Planungsleistungen bis einschließlich Leistungsphase 5 werden durch den Sieger des durchgeführten Architektenwettbewerbs [ ] erbracht. Der Bewerber bzw. spätere Bieter verpflichtet sich, dieses Architekturbüro für die Leistungsphase 5 im eigenen Namen zu beauftragen und die bereits vorliegende Planungen [ ] in die durchzuführenden Bauleistungen einzubinden. Optionale Vergabe von Betriebsleistungen beeinträchtigt Wirtschaftlichkeit Des Weiteren sind Ausschreibungen für PPP- Lebenszyklusprojekte auf dem Markt, bei denen die Betriebsleistungen nur optional, gar nicht oder an einen Dritten vergeben werden sollen. Der öffentliche Auftraggeber erwartet ein umfassendes Gesamtangebot für Planungs-, Bau- und Finanzierungsleistungen. [ ] Zusätzlich können von den Bietern auch Leistungen zum Bauunterhalt in der Nutzungsphase angeboten werden. Öffentliche Finanzierung verringert private Anreize zur Effizienz Begründet durch die sich stabilisierende Haushaltslage der Kommunen, wird die Finanzierung der Projekte zunehmend über den Haushalt vorgenommen und daher Finanzierungsleistungen gar nicht oder nur optional ausgeschrieben. Planung, Errichtung, Betrieb und Vorfinanzierung eines Verwaltungsgebäudes in Form eines PPP-Modells, wobei sich der Auftraggeber vorbehält, den Betrieb bzw. die Finanzierung ggf. selbst zu erbringen. Die deutsche Bauindustrie setzt sich dafür ein, dass alle Lebenszykluselemente eines PPP-Projektes bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit berücksichtigt werden. Die Ausschreibung unvollständiger PPP-Projekte verhindert die Optimierung der Lebenszykluskosten und damit die Erzielung von Effizienzgewinnen. So verhindern bspw. konkrete Planungsvorgaben ein Einwirken des privaten Partners auf die Planung hinsichtlich wirtschaftlicher Aspekte, die für die Optimierung der Kosten beim Bau und im Betrieb eine entscheidende Rolle spielen. Daher plädieren wir dafür, Ausschreibungen soweit wie möglich funktional und outputorientiert zu gestalten. Des Weiteren sollte dem privaten Partner die Wahl des Architekten überlassen werden, mit dem er für das Projekt zusammenarbeiten will. Die Ausschreibung muss lediglich vorgeben, nach welchen Kriterien die Architekturvorschläge bewertet und wie diese im Vergleich zu anderen Vergabekriterien gewichtet werden.
3 Des Weiteren sehen wir in der Nichtvergabe von Betriebsleistungen bei PPP-Lebenszyklusprojekten die Gefahr, dass durch das Fehlen eines ganzheitlichen Ansatzes Kostenoptimierungen in der Betriebsphase verhindert werden. Zudem müssen die Bieter bei einer optionalen Ausschreibung damit rechnen, dass lediglich der Baupreis eine Rolle spielt. Daher werden Optimierungspotentiale im Gesamtlebenszyklus, welche oftmals zu Lasten des Baupreises gehen, nicht optimal ausgenutzt. Dies beeinträchtigt die Wirtschaftlichkeit der Projekte negativ. Darüber hinaus werden Bieter auf Dauer keine Betriebspartner finden, die den Angebotsprozess begleiten, wenn am Ende eines erfolgreichen Wettbewerbs eventuell doch keine Betriebsleistung zum Zuge kommt. Die deutsche Bauindustrie plädiert auch für die Einbeziehung der Finanzierung in ein PPP-Projekt, da das Weglassen der Finanzierungsleistung die Anreize des privaten Partners zu einer Optimierung aller Leistungen und Kosten gerade in der risikoreichen Bauphase eines PPP-Projektes verringert. 3. Echte öffentlich-private Partnerschaften realisieren! Immer häufiger werden Projekte ausgeschrieben und als PPP-Projekte deklariert, bei denen der öffentliche Partner Eigenbetriebe oder Gesellschaften, an denen die öffentliche Hand Anteile hält, mit der Leistungserbringung beauftragt. Ebenso kritisch werden Projektgesellschaften gesehen, an denen der öffentliche Auftraggeber gesellschaftsrechtlich beteiligt ist, da es hier zu erheblichen Interessenskonflikten kommen kann. PPP ohne Private Der eine Partner ist hier die Stadt [ ], der andere ist eine 00%ige Tochter eines Wohnungsbauunternehmens, welches seinerseits zu 00% der Stadt [ ] gehört. Die deutsche Bauindustrie setzt sich für echte PPP-Projekte ein, bei denen bei der Realisierung und dem Betrieb öffentlicher Infrastruktur privates Kapital und Know-how genutzt werden, um Innovationen und damit Effizienzgewinne zu realisieren. 2. Leistungsspektrum der Betriebsphase ausschöpfen! Bei sehr vielen PPP-Lebenszyklusprojekten werden Betriebsleistungen nicht im eigentlich möglichen Umfang ausgeschrieben. So werden über Wartung und Instandhaltung hinausgehende Dienstleistungen, wie Außenanlagenpflege, EDV-Systembetreuung oder Catering bis hin zu sektorspezifischen Leistungen, häufig weiterhin von der öffentlichen Hand in Eigenregie erbracht. Die Leistungserbringung soll durch den privaten Partner auf Grundlage eines 25jährigen Bau- und Bewirtschaftungsvertrages erfolgen. Betrieb: Gebäudeinstandhaltung, Gebäudeunterhaltung, Energiemanagement; keine Reinigungsleistungen, keine Hausmeisterdienste. Die deutsche Bauindustrie sieht bei PPP-Lebenszyklusprojekten in der stärkeren Ausschöpfung des Spektrums der an private Partner übertragbaren Dienstleistungen ein erhebliches Potential für weitere Effizienzsteigerungen in der Betriebsphase.. Bonität der Auftraggeber im Krankenhausbereich sicherstellen! Wenn öffentliche Leistungen von Gesellschaften ausgeschrieben werden, hinter denen nicht die Bonität der öffentlichen Hand steht, sind die Voraussetzungen für eine langfristige PPP-Finanzierung nicht vorhanden. Das PPP-Verfügbarkeitsmodell wird ausgehebelt, da die Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers nicht gewährleistet sind. Dies ist derzeit insbesondere im Krankenhausbereich der Fall. Die deutsche Bauindustrie setzt sich dafür ein, dass Auftraggeber, die nicht direkt über die Bonität der öffentlichen Hand verfügen, diese Bonität bzw. die Zahlungsverpflichtungen auf andere Weise, z.b. durch vertragliche Regelungen, sicherstellen. Falls in diesem Zusammenhang auf EU-Ebene beihilferechtliche oder wettbewerbsrechtliche Prüfungen oder Notifizierungen zu erfolgen haben, müssen diese vor dem Ausschreibungsbeginn geklärt sein. Das jeweilige Sicherheitenkonzept zur Absicherung der Finanzierung ist im Bewerbermemorandum des Teilnahmewettbewerbes bekannt zu geben.
4 5. Vergabeverfahren professionell vorbereiten! Einige PPP-Projekte leiden unter einer unzulänglichen Vorbereitung auf Seiten des öffentlichen Auftraggebers. Bedarf und Ziele der öffentlichen Hand klar definieren So werden häufig der Bedarf, die Maßnahmenwirtschaftlichkeit und die Finanzierbarkeit auf Seiten der öffentlichen Hand vor dem Start des PPP-Verfahrens nicht ausreichend geprüft. Darüber hinaus sind oft wesentliche Zielvorgaben nicht abschließend festgelegt, Projektinhalte nicht politisch abgestimmt und die Entscheidung darüber wird in die Angebotsphase verlegt. Dies führt dazu, dass in laufenden Verfahren Parameter verändert werden, sich die Angebotszeiten und -kosten erhöhen oder Projekte sogar gänzlich scheitern. Fehlende Vergabeunterlagen verteuern Angebote Des Weiteren werden häufig bei komplexen Projekten die Vergabeunterlagen nicht gründlich genug vorbereitet. So fehlen grundlegende Voruntersuchungen, wie z.b. Baugrundgutachten, oder die Unterlagen sind nicht detailliert genug. Die deutsche Bauindustrie fordert, dass zukünftig die Projekte auf eine solide Basis gestellt werden. Die Prüfung des Bedarfs, der Maßnahmenwirtschaftlichkeit und der Finanzierbarkeit ist allein hoheitliche Aufgabe, ebenso wie die Abstimmung der definierten Ziele mit der Politik. Auf diesen Bereich haben private Bieter keinen Einfluss. Wir sehen in einer optimierten Vorbereitung der Vergabeunterlagen die Möglichkeit, die Bearbeitungszeiten und damit auch die Angebotskosten auf beiden Seiten zu reduzieren. So kann eine umfassende Optimierung der Angebote erreicht werden.. Der Bieter wird sicherstellen, dass die Projektgesellschaft während der Vertragslaufzeit ausreichend mit Fremdfinanzierungsmitteln ausgestattet ist [...]. Neben der Ausstattung mit Eigenkapital verpflichtet sich der Bieter [ ] zusätzlich zu der abzugebenden harten Patronatserklärung [ ] eine Vertragserfüllungsbürgschaft [...] eines in der europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitutes zu übergeben. Aus Sicht der deutschen Bauindustrie sollte bereits im Teilnahmewettbewerb klargestellt werden, für welche Finanzierungsform sich der öffentliche Auftraggeber entschieden hat. Falls beide Finanzierungsformen angeboten werden können, ist eine klare Regelung vorzugeben, mit welchem Malus die Forfaitierung mit Einredeverzicht gegenüber der Projektfinanzierung gewertet wird. Des Weiteren empfehlen wir, das Sicherheitsbedürfnis des öffentlichen Auftraggebers unter Berücksichtigung der Finanzierungsform praxisgerecht zu bewerten und angemessene Sicherheiten zu fordern. Das konkrete Sicherheitenkonzept des Auftraggebers bei einer Forfaitierung mit Einredeverzicht, z.b. Bürgschaften mit Höhe und Laufzeiten, sollte bereits im Teilnahmewettbewerb bekannt gegeben werden. Angebotsprozess schlank und projektspezifisch ausgestalten! 6. Klarheit über Finanzierungsformen und angemessene Sicherheiten schaffen! Auf Seiten des öffentlichen Auftraggebers fehlt häufig Transparenz und Klarheit über die möglichen Finanzierungsformen und damit einhergehenden angemessenen Sicherheiten. Fehlende Aussagen zur Finanzierung erschweren die Bearbeitung durch die Bieter Auch fehlen im Teilnahmewettbewerb klare Aussagen zur Finanzierungsform Projektfinanzierung oder Forfaitierung mit Einredeverzicht. Diese sind jedoch nötig, damit die Bieter sachgerecht über eine Bearbeitung der Ausschreibung entscheiden können. Überzogene Sicherheiten bei der Projektfinanzierung sind unökonomisch Bei einer Projektfinanzierung sind zusätzliche Bürgschaften für die Bau- und Betriebsphase zu Gunsten der öffentlichen Hand überflüssig, da i.d.r. das Objekt im Eigentum des Auftraggebers bleibt und somit der Auftraggeber die Sicherheit der gesamten Immobilie inne hält. Zusätzliche Bürgschaften erzeugen lediglich zusätzliche Kosten beim privaten Partner, belasten die Avallinien der Unternehmen und reduzieren das Effizienzpotential für die öffentliche Hand. Oft wird eine zu große Zahl von Bietern zur Angebotsabgabe aufgefordert, sogar beim wettbewerblichen Dialog sind Verfahren mit bis zu sechs Bieterkonsortien zu beobachten. Das führt zu einem erhöhten Kosten- und Zeitaufwand. Des Weiteren sind bei vielen komplexen Projekten mit einem hohen technischen Planungsaufwand, wie z.b. im Krankenhaussektor, die Bearbeitungszeiten für die Angebotserstellung zu kurz. Dies kann dazu führen, dass bei der Fachplanung Lebenszykluskosten nicht optimal berücksichtigt werden können und aufgrund fehlender Planungsreife hohe Risikoaufschläge vorgenommen werden. Die deutsche Bauindustrie setzt sich dafür ein, den Angebotsprozess sowohl in der Breite als auch in der Tiefe schlanker abzuwickeln. So sollte die Zahl der Bieter stufenweise reduziert werden, um die Angebotskosten sowohl auf der privaten als auch auf der öffentlichen Seite zu reduzieren. Wir schlagen vor, nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes nur 3 bis 5 Bieter zur Abgabe eines indikativen Angebots aufzufordern. Die Abgabe eines verbindlichen Angebotes sollte sich auf die 2 bis 3 besten Bieter beschränken. Darüber hinaus empfehlen wir, den Bearbeitungszeitraum bis zur Abgabe der Angebote in Abhängigkeit von der Komplexität jedes einzelnen Projektes und der geforderten Planungstiefe zu definieren. Werden kürzere Verfahrenszeiten von Seiten der öffentlichen Auftraggeber bevorzugt, sollte dies bei der Abfrage der Planungstiefe berücksichtigt werden.
5 8. Ausgeschiedene Bieter angemessen entschädigen! 0. Unkalkulierbare Risiken nicht zu Lasten des privaten Partners verteilen! Die gegenwärtig auf dem PPP-Markt üblichen Entschädigungen beim Ausscheiden eines Bieters aus dem Verfahren sind zu gering. Architekten und Fachplaner sind immer weniger bereit, komplexe PPP-Angebote mit umfangreichen Vorleistungen auf Akquisitionsbasis zu begleiten. Daher steigen die Angebotskosten erheblich an. Die deutsche Bauindustrie plädiert für eine in der Höhe angemessene Entschädigung der ausscheidenden Bieter, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass der öffentlichen Hand und deren Beratern ein erhebliches Know-how durch alle Bieter zufließt. Grundsatz eines jeden PPP-Projektes ist die optimale Risikoverteilung entsprechend der Managementfähigkeit der einzelnen Partner. Übertragung nicht kalkulierbarer Risiken beeinträchtigt die Wirtschaftlichkeit Die Übertragung von nicht steuerbaren oder nicht kalkulierbaren Risiken auf den privaten Partner verteuert die Angebote, beeinträchtigt die Wirtschaftlichkeit oder verhindert sogar die Projektrealisierung. So stellen z.b. Gesetzesänderungen nach Vergabe, die neue oder bisher unvorhersehbare Bau- oder Betriebsleistungsverpflichtungen mit sich bringen, insbesondere ohne Anpassung der Vergütung, ein unkalkulierbares Risiko für den privaten Partner dar. Ein weiteres Beispiel betrifft die Energieversorgung eines Gebäudes. Der private Partner kann die Verbrauchsmenge eines Gebäudes bei einem gegebenen Nutzungsprofil beherrschen, nicht aber die Energiepreisentwicklung pro Einheit, diese muss über die Vertragslaufzeit an die tatsächliche Preisentwicklung gekoppelt sein. Weiterhin sind überlange Angebotsbindefristen ohne Preisanpassungen, z.b. anhand eines Index, schädlich für die Effizienz, da allgemeine Kostenentwicklungen über einen längeren Zeitraum nicht vorhersehbar sind. 9. Beraterauswahl standardisieren! Die Qualität der Berater ist in Deutschland noch immer sehr unterschiedlich. Eine nicht praxisgerechte Beratung führt zu Reibungsverlusten und damit zu Mehraufwand in der Abwicklung und verminderter Effizienz. Die deutsche Bauindustrie setzt sich dafür ein, dass nicht kalkulierbare Risiken nicht auf den privaten Partner übertragen werden. Für Preissteigerungen, zum Beispiel aufgrund von Verzögerungen bei der Zuschlagserteilung, schlagen wir Indexierungsregelungen vor. Die deutsche Bauindustrie setzt sich dafür ein, dass bundesweit einheitliche Standards und Anforderungen für die Ausschreibung, Bewertung und Auswahl der einzusetzenden Berater erarbeitet werden, die von den öffentlichen Auftraggebern anzuwenden sind. Hier kann aus unserer Sicht die Partnerschaften Deutschland einen wichtigen Beitrag leisten.. Klare Forderungen zum Versicherungskonzept vorgeben! Bei den meisten PPP-Ausschreibungen fehlen Aussagen zu den Anforderungen an Versicherungsleistungen, wie dies international üblich ist. Das führt zu Unklarheiten bei der Angebotserstellung und der vergleichenden Bewertung der Angebote. Wir setzen uns auch dafür ein, dass in Ausschreibungen klare Versicherungskonzepte vorgegeben werden. So können z.b. Versicherungen für nicht kalkulierbare Risiken, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen, beim privaten Auftragnehmer angefragt und versichert werden. Wird dies vom öffentlichen Auftraggeber gewünscht, sollte dies in den Vergabeunterlagen deutlich dargelegt werden.
6 2. Objektgesellschaften nicht vor der Fazit: Erfolgsfaktoren für mehr Effizienz Preferred Bidder Phase gründen! Bei einigen Projekten wird gefordert, dass die Gründung der Projektgesellschaft bereits im Teilnahmewettbewerb zu erfolgen hat. Dabei entstehen allen Bietern Kosten. Des Weiteren besteht die Gefahr, dass bei einer Bewerbung als GbR als Alternative zur unwirtschaftlichen Aufsetzung einer GmbH diese mit dem Argument der notwendigen Wahrung der Rechtsidentität bei Zuschlag in eine Rechtsform gezwungen wird, die mit einer gesamtschuldnerischen Vollhaftung der Unternehmen einhergeht. Für den Fall, dass Unternehmen ihre Leistungen nicht unmittelbar, sondern über eine Objektgesellschaft anbieten wollen, ist schon die Bewerbung im Namen der Objektgesellschaft einzureichen. Der deutsche PPP-Markt hat sich in den vergangenen fünf Jahren erfolgreich entwickelt. Trotzdem weisen einige Projekte Optimierungspotential bei der Strukturierung auf. Da beide PPP-Partner von sinkenden Transaktionskosten und dadurch steigender Effizienz profitieren, hat die deutsche Bauindustrie folgende Erfolgsfaktoren für PPP-Projekte identifiziert: Lebenszyklusansatz Planen, Finanzieren, Bauen und Betreiben umsetzen, Leistungsspektrum der Betriebsphase ausschöpfen, Die deutsche Bauindustrie setzt sich für die Gründung der Projektgesellschaft nach Auswahl des bevorzugten Bieters ein. Nur so ist sichergestellt, dass nur bei einem Bieter Kosten für eine Gesellschaftsgründung anfallen. Demnach sollte das Vergabeverfahren von Beginn an so strukturiert werden, dass: entweder der bevorzugte Bieter eine Projektgesellschaft gründet, die dann auch das finale Angebot legt und den Zuschlag erhält, oder Echte öffentlich-private Partnerschaften realisieren, Bonität der Auftraggeber im Krankenhausbereich sicherstellen, Vergabeverfahren professionell vorbereiten, Klarheit über Finanzierungsformen und angemessene Sicherheiten schaffen, die Übertragung der Rechte und Pflichten aus dem Projektvertrag von der Bietergemeinschaft an die Projektgesellschaft in der juristischen Sekunde nach Zuschlagserteilung erfolgt. Diese Übertragung ist bereits im Projektvertrag anzulegen, das heißt, es sind konkrete Voraussetzungen im Projektvertrag aufzuführen, an die die Vertragsübertragung geknüpft ist. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen ist bereits vor Zuschlagserteilung durch den Bieter nachgewiesen und durch die Vergabestelle zu bestätigen, wodurch die Übertragung bei Vertragsunterzeichnung unmittelbar zustande kommt. Der Projektvertrag ist daher vom Auftraggeber, der Bietergemeinschaft und von der Projektgesellschaft gemeinsam zu unterzeichnen. In beiden Varianten muss die Gründung der Projektgesellschaft erst nach Ernennung zum bevorzugten Bieter erfolgen. Angebotsprozess schlank und projektspezifisch ausgestalten, Ausgeschiedene Bieter angemessen entschädigen, Beraterauswahl standardisieren, Unkalkulierbare Risiken nicht zu Lasten des privaten Partners verteilen, Klare Forderungen zum Versicherungskonzept vorgeben, Objektgesellschaften nicht vor der Preferred Bidder Phase gründen. Die deutsche Bauindustrie ist davon überzeugt, dass durch ein partnerschaftliches Miteinander von Privatwirtschaft und öffentlicher Hand PPP im öffentlichen Hochbau auch zukünftig eine ernst zu nehmende Beschaffungsvariante bleibt, bei der Effizienzpotentiale noch besser als bisher genutzt werden können.
7 Herausgegeben vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.v. Dr. Heiko Stiepelmann Hauptabteilung Volkswirtschaft, Information und Kommunikation Kurfürstenstraße Berlin Postanschrift: 0898 Berlin Tel.: Fax:
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