DS-Nr. XVII/266 Vorlage des FB/FD FD3.1 für die Stadtverordnetenversammlung

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1 DS-Nr. XVII/266 Vorlage des FB/FD FD3.1 für die Stadtverordnetenversammlung Magistrat Bau- Umwelt- und Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Stadtverordnetenversammlung Entwurf des vorhabenbezogenen B-Planes 'Neubau Pfarrheim und Wohngebäude St. Cäcilia' (2. Teiländerung B-Plan 'Altstadt') Zustimmung zum: B-Plan-Entwurf mit Begründung zur Offenlage und Behördenbeteiligung nach 3 (2), 4 (2) BauGB Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung erklärt ihre Zustimmung zu folgenden Punkten: - zum Entwurf des vorhabenbezogenen B-Planes Neubau Pfarrheim und Wohngebäude St. Cäcilia (2. Teiländerung B-Plan Altstadt ) mit Begründung, Stand: 05. Februar 2015 sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan - zur Offenlage des Bebauungsplanentwurfes mit Begründung sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan Sachvortrag: Mit Schreiben vom hat der Verwaltungsrat der katholischen Kirchengemeinde St. Cäcilia, die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Neubau Pfarrheim und Wohngebäude St. Cäcilia, gemäß 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beantragt. Die Stadtverordnetenversammlung hat am die Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Planes Neubau Pfarrheim und Wohngebäude St. Cäcilia (2. Teiländerung B-Plan Altstadt ) sowie die Durchführung im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB beschlossen. Die amtliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am in der Offenbach Post Nr. 26. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Heusenstamm, Flur 1, Flurstücke 168 und 213 sowie teilweise 538/5 (Straßenparzelle Schloßstr.). Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 0,29 ha. Zur Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange wurden, in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde, im Herbst 2014 die erforderlichen Ermittlungen vor Ort durchgeführt. Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag ist auf die möglichen Beeinträchtigung von wertgebenden Lebensräumen für Fledermäuse und Vögel in/an den zum Abbruch vorgesehenen Gebäuden sowie den Gehölzen der Freiflächen ausgerichtet. Im Ergebnis wurden u.a. gemeinschaftlich geschützte Vogelarten sowie mindestens eine gemeinschaftlich geschützte Fledermausart festgestellt. EU-rechtlich geschützte Pflanzenarten sind nicht vorhanden. Hieraus ergaben sich u.a. entsprechende Festsetzungen, die in den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes aufgenommen wurden. Seite 1 von 2

2 Es wurden gemeinsame Behörden-Abstimmungstermine geführt, deren Ergebnisse ebenfalls in die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes eingeflossen sind. Der Entwurf des vorhabenbezogenen B-Planes Neubau Pfarrheim und Wohngebäude St. Cäcilia (2. Teiländerung B-Plan Altstadt ) mit Begründung, ist für die Offenlage (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (gem. 4 Abs. 2 BauGB) vorbereitet. Der Beteiligungszeitraum ist für den Zeitraum April 2015 anvisiert. Erstellt: FD 3.1/ Patrick Hauck Anlagen: nein / ja (Genaue Bezeichnung und Beifügen der Anlagen erforderlich.) Bebauungsplan: - Bebauungsplanentwurf, Planzeichnung und Textteil ( , Planungsgruppe Darmstadt) - Begründungsentwurf ( , Planungsgruppe Darmstadt) - Erstbeurteilung "Boden" ( , ISK Ingenieursgesellschaft für Bau- und Geotechnik mbh) - Fachbeitrag Artenschutz ( , ÖKOPLANUNG, Darmstadt) Vorhaben- und Erschließungsplan: - Schemagrundrisse Untergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss, Dachgeschoss - (A) Pfarrheim/Gemeindezentrum (Grundrisse, Schnitt, Ansichten, Visualisierung) - (B) Mehrfamilienwohnhaus (Grundrisse, Schnitt, Ansichten, Visualisierung) - (C) Mehrfamilienwohnhaus (Grundrisse, Schnitt, Ansichten, Visualisierung) Az.: 001.0; ; 001. Finanzierung : Der Beschluss ist nicht haushaltswirksam. Die notwendigen Mittel stehen zur Verfügung im Teilbudget: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Kostenstelle: Sachkonto: Bei Investitionen: Der Abschreibungszeitraum des Anlagengutes beträgt Jahr(e). Hierdurch entsteht für zukünftige Haushalte durch die Abschreibung ein zusätzlicher Aufwand in Höhe von Euro. Sichtvermerke : Controlling FB-Finanzen Kämmerei Anlagenbuchhaltung Datum Fachdienstleiter/in Fachbereichsleiter/in Dezernent Seite 2 von 2

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5 DS-Nr. XVII/265 Vorlage des FB/FD FD3.1 für die Stadtverordnetenversammlung Magistrat Bau- Umwelt- und Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Stadtverordnetenversammlung Bebauungsplanentwurf Nr (2. Teiländerung B-Plan Nr. 30 'Zwerggewann und Martinsee') Zustimmung zum: B-Plan-Entwurf mit Begründung zur Offenlage und Behördenbeteiligung nach 3 (2), 4 (2) BauGB Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung erklärt ihre Zustimmung zu folgenden Punkten: - zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr (2. Teiländerung B-Plan Nr. 30 Zwerggewann und Martinsee ) mit Begründung, Stand: 02. Februar zur Offenlage des Bebauungsplanentwurfes mit Begründung Sachvortrag: Die Stadtverordnetenversammlung hat am die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr zweite Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 30 Zwerggewann und Martinsee beschlossen. Die amtliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am in der Offenbach Post Nr Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Heusenstamm, Flur 17, Flurstücke 101/1, 103, 104, 105 und 106. Hinweis zum Flurstück 101/1: Die Flurstücke 101 und 102 wurden vereinigt und werden jetzt unter der Nummer 101/1 geführt. Hier ist der Neubau eines Betriebsgebäudes mit Montage-/ Lagerflächen und Callcenter vorgesehen. Hinweis zur geplanten Neuaufteilung der städtischen Flurstücke 103 bis 106: Eine Teilfläche der Flurstücke 104 und 106 wird als Erweiterungsfläche der benachbarten Parzelle 36/26 (Martinseestr. 1, ehemals Levi-Strauss-Allee 18, 20) an den Eigentümer dieser Parzelle veräußert. Die Restflächen der Flurstücke 104 und 106 werden mit den Parzellen 103 und 105 verschmolzen und ergeben zukünftig das Grundstück des neuen städt. Bau- und Wertstoffhofes. Für das Bauleitplanverfahren wurde eine naturschutzfachliche Aktualisierung vom Planungsbüro ÖKOPLANUNG aus Darmstadt (siehe Anlagen) vorgenommen. Hieraus ergaben sich u.a. entsprechende Festsetzungen, die in den Entwurf des Bebauungsplanes Nr aufgenommen wurden, das Erfordernis einer externen Ersatzhabitatsfläche zur Umsiedlung der im Baugebiet angetroffenen Zauneidechsenpopulation sowie das Erfordernis einer externen Kompensationsfläche. An der Umsetzung der Ersatzhabitatsfläche für Zauneidechsen wird bereits gearbeitet, da diese Fläche Bezugsfertig sein muss, wenn die Zauneidechsen (je nach Witterung zwischen März und mind. bis Juni) abgefangen und umgesiedelt werden. Seite 1 von 2

6 Hierbei handelt es sich um eine spezielle Artenschutzmaßnahme, die einer Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Offenbach (UNB) bedarf. Ein entsprechender Antrag wurde bereits bei der UNB gestellt. Die Erteilung der Genehmigung wird für die 6.KW 2015 erwartet. Die externe Kompensationsfläche liegt in der Gemarkung Heusenstamm, Flur 5, auf der Parzelle 135/2, an der Düne am Galgen (südlich der Hohebergstraße). Die Parzelle 135/2 sowie die Ersatzhabitatsfläche für Zauneidechsen, Flur 25, Parzelle 184 konnten beide durch einen Grundstückstausch, im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens Heusenstamm Bieber, der Stadt Heusenstamm zugeteilt werden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom bis einschließlich Hieraus ergingen keine Äußerungen. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom bis einschließlich Die hieraus eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und sind in der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange geführt (siehe Anlagen). Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr (2. Teiländerung B-Plan Nr. 30 Zwerggewann und Martinsee ) mit Begründung -Stand: 02. Februar 2015-, ist für die Offenlage (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (gem. 4 Abs. 2 BauGB) vorbereitet. Der Beteiligungszeitraum ist für April bis Anfang Mai 2015 vorgesehen. Erstellt: FD 3.1/ Patrick Hauck Anlagen: nein / ja (Genaue Bezeichnung und Beifügen der Anlagen erforderlich.) - Übersichtsplan der geplanten Neuaufteilung Parzellen 103 bis 106 ( , Stadt Heusenstamm, 3.1/Hau) - Bebauungsplanentwurf ( , Planergruppe HTWW, Aschaffenburg) - Begründungsentwurf ( ; Planergruppe HTWW, Aschaffenburg) - Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der TÖB ( , Planergruppe HTWW, Aschaffenburg) - Naturfachliche Aktualisierung ( , ÖKOPLANUNG, Darmstadt) Az.: 001.0; ; 001. Finanzierung : Der Beschluss ist nicht haushaltswirksam. Die notwendigen Mittel stehen zur Verfügung im Teilbudget: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Kostenstelle: Sachkonto: Bei Investitionen: Der Abschreibungszeitraum des Anlagengutes beträgt Jahr(e). Hierdurch entsteht für zukünftige Haushalte durch die Abschreibung ein zusätzlicher Aufwand in Höhe von Euro. Sichtvermerke : Controlling FB-Finanzen Kämmerei Anlagenbuchhaltung Datum Fachdienstleiter/in Fachbereichsleiter/in Dezernent Seite 2 von 2

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