Gemeinsames Mitteilungsblatt der Forstbetriebsgemeinschaften Grebenhain und Westlicher Vogelsberg. Grußwort

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1 VOGELSBERGER WALDBOTE 20.. Jahrgang November 2014 Gemeinsames Mitteilungsblatt der Forstbetriebsgemeinschaften Grebenhain und Westlicher Vogelsberg Sehr geehrte Waldbesitzer und Mitglieder, Grußwort das Jahr 2014 war bisher für die Entwicklung der in der Vergangenheit oft durch Kalamitäten heimgesuchten Waldbestände ein gutes Jahr, in dem sich durch ausreichend Niederschläge und gemäßigte Temperaturen insbesondere die Jungbestände gut entwickeln konnten. Die Freude hierüber wird aber leider durch eine aktuell stark zunehmende Mäusepopulation, welche insbesondere den Erstaufforstungen sehr zusetzt, geschmälert. Ob und wie hierauf reagiert werden muss, hat der einzelne Waldbesitzer nach Rücksprache mit der betreuenden Revierleitung selbst zu entscheiden. Des Weiteren wird auf den Privatwald einiges zukommen. So will das Land Hessen seine Beförsterungsbeiträge für den Privatwald erheblich erhöhen. Zwar ist die neue Privatwaldverordnung noch nicht veröffentlicht, es muss zukünftig jedoch mit einem mehrfachen an Betreuungskosten gerechnet werden, wenn Holzeinschlag ansteht. Für den Kleinprivatwaldbesitzer ist dies eine missliche Lage, da eben kaum eine Ausweichmöglichkeit geboten wird. Eigentümer mit größerem Waldbesitz oder auch Kommunen werden sich überlegen, ob dann eine anderweitige Beförsterung möglich ist. Dies würde die Solidargemeinschaft schwächen und den Kleinprivatwald abhängen. Das Wirken des Waldbesitzers auch im Sinne eines Handelns für die Gemeinschaft in Bezug auf Umwelt und den gemeinschaftlichen Nutzen des Waldes für alle wird hier nicht Rechnung getragen. Dies ist auch daran zu erkennen, dass in der hessischen Biodiversitätsstrategie auf Handlungsempfehlungen des Bundesamtes für Naturschutz Bezug genommen wird. Hier sind Hauptbaumarten wie Douglasie, Roteiche und Robinie als invasive Arten genannt und auf die schwarze Liste gesetzt worden. Sie werden in einem Atemzug mit Staudenknöterich und Beifuß-Ambrosie genannt. Diese Baumarten sind jedoch nicht invasiv und insbesondere dazu geeignet, sinnvollen Waldbau in Zeiten des Klimawandels zu betreiben. Diesem Ansinnen ist daher mit aller Ernsthaftigkeit entgegenzutreten. Seit gut 25 Jahren haben die Waldbesitzer einen Umbau ihrer Wälder vorgenommen und sind von der reinen Monokultur abgekommen. Auch ohne externes Auferlegen von Strategien wurde die Notwendigkeit für Artenvielfalt und Biodiversität erkannt. Eine Nutzung des Waldes ist aber unabdingbar, damit fossile Energie und Rohstoffquellen auch unseren nachkommenden Generationen zur Verfügung stehen. In diesem Sinne möchte ich Sie alle ermuntern, trotz dieser widrigen Umstände ihr Wirken für ihren Wald sowie für die Forstwirtschaft weiter zu intensivieren. Hierbei wollen wir nicht vergessen, dass die Arbeit am und im Wald auch für den Großteil ein positiver Ausgleich sein kann. Ihr Bernhard Ziegler, 1. Vorsitzender der FBG Grebenhain 1

2 Der Holzmarkt 2014 / 2015 Beitrag von FOR Axel Norgall Allgemeines zum Holzmarkt Für Forstbetriebe sind die Rahmenbedingungen des Holzmarktes seit Jahren ausgesprochen günstig. Waldbesitzer, die Fichte auf dem Markt anbieten, profitieren hierbei besonders. Da die Nachfrage das Angebot bei den meisten Holzarten und Sortimenten übersteigt, finden sich in der Regel immer potentielle Käufer. Obwohl diese Konstellation einen (anbietergünstigen) Preiswettbewerb bedingt, stagnieren die Preise oder geben etwa beim Fichtenstammholz ganz aktuell sogar leicht nach. Dies beruht auf einem Zugeständnis der Verkäuferseite, welcher die strukturelle Stabilität, die Gesundheit, insbesondere aber auch die Vielfalt des Marktes sowie des Käuferspektrums wichtiger ist als der schnelle Euro. Es sind seit geraumer Zeit warnende Stimmen zu vernehmen, die befürchten, daß sich im Existenzkampf der Nadelholzsäger die Preise aufschaukeln und die so aufgeblähte Preisblase in nicht allzu weiter Zukunft platzen könnte. Damit wären dann nicht kalkulierbare Verwerfungen am Markt verbunden, die durch Werksschließungen, Standortsverluste usw. zu Vermarktungsbrüchen führen könnten. Kurz um, auch die Nadelholzanbieter sollten eine Preispolitik mit Augenmaß betreiben. Eine breit gefächerte Käuferstruktur unter Einschluss lokaler Kunden ist nach wie vor die Grundlage für eine auf langfristige Absatzstabilität ausgerichtete Holzproduktion. Der Holzmarkt ist weiterhin gekennzeichnet durch eine hohe Nadelstammholz - Nachfrage bei insgesamt stabilen, im Einzelfall auch leicht gedämpften Preisen. Für Laubstammholz sind Nachfrage und Preise weitgehend stabil bis leicht anziehend. Industrieholz zieht an, wobei der Preis für Laubindustrieholz auch wegen der Konkurrenz durch eine im Vergleich zum Vorjahr nochmals gestiegene Brennholznachfrage nach oben reagiert. Die abgebildete Grafik der Preisentwicklung ab dem Jahr 2002 (Zeitraum 12 Jahre) verdeutlicht, dass der aktuelle Durchschnittspreis für Holz mit rund 66 /fm gegenüber dem Vorjahr leicht angestiegen ist und insgesamt weiterhin auf einem Hoch liegt. Das Preisniveau insgesamt befindet sich seit 2004 auf einem anhaltenden Aufwärtstrend. Bei Betrachtung der einzelnen Holzarten zeigt sich: der Festmeter EICHE (oberste Linie) ist mit 85 /fm nach wie vor am teuersten, allerdings unterliegt der Preis den stärksten Schwankungen. Der Durchschnittspreis für die Holzartengruppe BUCHE (unterste Linie 2014) bildet mit rund 55 /fm seit dem Jahr 2011 das Schlusslicht der Preisskala. Die FICHTE (inkl. Douglasie; 2. Linie von oben 2014) beschert ihren Verkäufern in den letzten Jahren die besten Einkommensmöglichkeiten. 2

3 Im Mittel der Sortimentsverteilung werden derzeit rund 75 /fm erlöst. Der Preis für KIEFER (inkl. Lärche, 2. Linie von unten 2011) liegt im Schlepptau der Fichte in einem Abstand von rund 10 /fm. Die Preisentwicklung bei dieser Holzart verläuft parallel zur jener der Fichte. Marktprognosen und -Erwartungen Bei der Buche wird zwar weiterhin eine hohe Nachfrage nach Stammholz prognostiziert, diese wird aber nach bisherigen Abschlüssen nicht von entsprechenden Preissteigerungen begleitet. Die Nachfrage großer Buchensäger nach sog. Frühbelieferung, d.h. Einschlag und Holzbereitstellung bereits ab September (wenn die Bäume noch belaubt sind) war auch in diesem Jahr gegeben. Nach wie vor ist der Export eine wesentliche Stütze der deutschen Buchenholzproduktion. Dabei ist China das Exportland Nr. 1. Der Gesamtbedarf wird auf das Niveau des Vorjahres eingeschätzt. Insgesamt ist der Laubstammholzmarkt gekennzeichnet durch: stabile und gute Rahmenbedingungen, die an die Vorsaison anknüpfen. Nachfrage und wirtschaftliche Situation der Laubsägeindustrie verbessert. Die Nachfrage bei Buche und Eiche liegt auf gleichem Niveau wie im letzten Jahr. Export: Nachfrage übersteigt das Angebot Für das Laubindustrieholz gilt: Nachfrage auf hohem Niveau stabil, auch nach Eiche Gute Nachfrage getrieben durch hohes Preisniveau im Energieholz (Pellets und Brennholz), Sägerestholzmangel, Versorgungsnot in Österreich, Neukunden, Waldhackholzmangel Frühe Nachfrage aller Industrieholzkunden Bei der Fichte sind ungebrochen sehr gute Absatzchancen für alle Sortimente gegeben. Das relativ hohe Preisniveau des Vorjahres bleibt beim Nadelholz insgesamt erhalten, bei der Fichte ist ein sehr leichter Rückgang, bei Douglasie und Lärche hingegen ein leichtes Plus zu verzeichnen. Die Nachfragewünsche der großen Verarbeiter können durch die Lieferprognosen der hessischen Forstämter voraussichtlich bei weitem nicht gedeckt werden. Somit sollten alle Möglichkeiten genutzt werden, um im Wald evtl. vorhandene Pfegedringlichkeiten oder rückstände aufzuarbeiten. Insgesamt ist der Nadelstammholzmarkt gekennzeichnet durch: Nachfrage übersteigt weiterhin das Angebot Rohstoffknappheit, unter der alle Kunden leiden Sägewerke ringen um Wirtschaftlichkeit Beim Nadelschleifholz hat sich die Zahl der Werke verringert bei etwa gleich hoher Gesamtverarbeitungsmenge. Der Markt für Nadelindustrieholz ist gekennzeichnet durch: Enorme Nachfrage nach Nadelholz FK-Sortimenten und gute Absatzmöglichkeiten Pelletpreis auf einem Allzeithoch, Sägerestholz steigt weiterhin rasant Die Rohstoffknappheit ist auch im Industrieholz deutlich spürbar Auffällige Entwicklungen beim regionalen Laubholzmarkt An dieser Stelle sind vor allem drei Faktoren zu nennen, die - mit Blick auf die Situation im Vogelsberg, speziell Forstamt Schotten - die Vermarktung für die kommende Saison bestimmt haben: 1. Brennholznachfrage weiter anziehend Trotz der seit Jahren anhaltenden Nachfragesteigerung nach Brennholz meldeten im Laufe des Sommers 2014 weitere mittlere bis große Abnehmer beim Forstamt Schotten Bedarf an. Diese potentiellen Neukunden sind vor allem im südöstlichen Raum jenseits der Forstamtsgrenze angesiedelt. Sie können offenbar ihren Bedarf in einer Größenordnung von mehreren Tausend Festmetern im engeren Umfeld nicht ausreichend decken. Allerdings ist die Leistungsfähigkeit seitens der durch das Schottener Forstamt betreuten Betriebe im Hinblick auf die Bereitstellung der gewünschten Sortimente nunmehr an eine Kapazitätsgrenze gestoßen. Dies wird verständlich, wenn man weiß, daß allein die durch das Forstamt zentral vermarktete Brennholzmenge eine Größenordnung von etwa fm erreicht hat. Dazu ist noch die Holzabgabe in den Revieren zu addieren, so daß die fm Marke sicherlich überschritten wird. 3

4 Dabei ist die Kundschaft breit gestreut mit entsprechend unterschiedlichen Kaufwünschen. Sie reicht vom örtlichen Einzelkunden mit individuellem Kleinstbedarf von wenigen fm über manuelle Freizeitselbstwerber, den Profi Selbstwerber mit hochmechanisierter Forsttechnik (Harvester) bis hin zu Brennholzhändlern, die in meist größeren Losen Holz frei Waldstraße kaufen. Der Preis für Brennholz wird seitens des Forstamtes in Abhängigkeit von Menge, Holzarten, Qualitätswünschen usw. nach einem einheitlichen Schema (Grundpreis plus Zu- / Abschläge) auf die individuelle Nachfrage zugeschnitten. Für Abnehmer individuell konfektionierter Kleinmengen (Aufwand ist für den Forstbetrieb relativ hoch) gelten derzeit folgende Einheitspreise im Forstamt Schotten, soweit der Waldbesitzer nicht eine andere Preislinie vorgibt: Mischholz : 55 /fm, Bu/Es schwach : 60 /fm und Bu/Es Topholz : 65 /fm. In der Selbstwerbung sind für Laubhartholz mindestens 25 /rm, für Nadelholz und Laubweichholz ab 15 /rm zu zahlen. 2. Buchen Furnierschichtholz als neues Sortiment Nachdem bereits vor einem Jahr die Produktion von sog. Buchenfurnierschichtholz in einer Größenordnung von rund fm durch die Fa. Pollmeier angekündigt war, gab es bei dem auf den Herbst 2015 verschobenen Start nochmals Irritationen. Durch Ausfall eines Großtrockners konnte die Produktion nur mit halber Kapazität starten, was z.b für das Forstamt Schotten bedeutete, dass nennenswerte Mengen schwaches Buchenstammholz nachträglich auf andere Kunden umgeschichtet werden musste. Das Sortiment der Stärkeklasse 2b bis 3b (Mittendurchmesser 25 bis 39 cm) kann in zwei Qualitäten als fallende Länge oder Abschnitt (Fixlänge) ausgehalten werden. Der Preis liegt im Bereich von Brennholz. 3. Vermarktung von Eschen Stammholz Der kritische Gesundheitszustand der Eschen mit rasch fortschreitender Holzentwertung erfordert eine umfassende Strategie der Risikovorsorge. Dies betrifft das Erkennen geschädigter Bäume im Bestand, den rechtzeitigen Einschlag im Sinne einer Sanitärnutzung, die vorsorgliche Sicherstellung der Vermarktung nicht genau bestimmbarer Holzmengen und schließlich die Sicherung, im Notfall Herstellung einer Waldverjüngung in stark geschädigten Bestandesteilen vor Entstehung einer Blöße. In dieser Situation war es nun höchst prekär, dass China als Hauptimportland für Eschenstammholz zum Ende letzten Jahres ein Einfuhrverbot für alles, was von der Esche stammt, erlassen hatte. Immerhin liegt die Nachfrage aus Ostasien bei rund fm Eschenstammholz jährlich (ein scheinbar unersättlicher Markt?!). Große europäische Holzhandelsfirmen fanden glücklicherweise in dieser Situation einen Ausweg, indem das Holz nach Vietnam verschifft wurde. Ein Mengen- und Preiseinbruch blieb - Gott sei Dank - in der beschriebenen kritischen Situation Verladung von Buchenstämmen in Container für den Übersee-Export aus. Erneute Verwirrung unter den heimischen Exporteuren trat auf, als die EU für zu exportierendes Holz ein Unbedenklichkeitszertifikat des Heimatlandes ab Januar 2015 beschloss. Damit ist zwingend eine Holzbeschau des Pflanzenschutzdienstes vorgeschrieben, der dann die hygienische Unbedenklichkeit testiert. Im Zweifelsfall muss das in Container verladene Holz nachträglich behandelt werden, wozu Großexporteure z.t. eigene Begiftungsstationen eingerichtet haben. 4

5 Holzpreis - Situation Aufgrund einer deutlichen Steigerung liegt der Durchschnittserlös bei der Eiche insgesamt auf hohem Niveau bei etwa 85. Eichen Industrieholz kommt zu rund 5-10 % niedrigeren Preisen auf den Markt als das der Buche. Es gelten folgende Preiskennzeichen: fortgesetzt stabile Preise auf Vorjahresniveau im B- und C- Holz, leichte Preissteigerungen im D-Holz um bis zu +5 /fm. Stammholz 4. Klasse: B : /fm, C : /fm Bei der Buche übersteigt zu Beginn der Saison die Nachfrage das Angebot deutlich. Im inländischen Markt ist dies auf eine allgemein geringe Bevorratung der werksseitigen Rundholzlager zurückzuführen. Beim Ferntransport nach Fernost bestimmen die veränderlichen Frachtkosten und die ununterbrochene Rohstoffknappheit die Lage. Seitens der Holzkunden wird der Wald deshalb nicht nur als Produktionsstätte, sondern auch als kostenloses Holzlager gesehen, welches ganzjährig Frischholz liefern müsste. Für Frühlieferungen (von September bis November) werden Boni von /fm gezahlt. Für den Preisrahmen gilt: leichte Preisanhebung für B und C Holz um ca. 5%. Stammholz 4. Klasse: B : 95 /fm, C : 73 /fm Die Fichtenpreise geben leicht nach (um ca. minus 3 /fm). Spitzenpreise von über 100 /fm werden voraussichtlich in 2015 nicht mehr erreicht. Stammholz Klasse 2b, B/C : 98 /fm, Käferholz verfärbt : minus 10 /fm Kiefer, Lärche, Douglasie Lärche und Douglasie sind qualitätsabhängig gesuchte Hölzer, die höheren Preisen als die Kiefer vermarktet werden können. Bei Submissionen können für Wertholz (geästete Bäume) deutlich höhere Preise erzielt werden. Der Preis für Wert-Douglasie liegt bei /fm, für die Lärche bei /fm. Die Lärche ist die Nadelbaumart mit dem höchsten Potenzial (bis über /fm). Stammholz Klasse 2b, B/C : Kiefer - 77 /fm, Lärche 90 /fm, Douglasie 102 /fm Palette ( = Güte D, alle NH Arten) : 62 /fm. Industrieholz Beim Laubholz hat die Konkurrenz aus der stofflichen und energetischen Nutzung weiter zugenommen. Deshalb wird allen, insbesondere den kommunalen Waldbesitzern dringend empfohlen, Brennholz nicht unter den angegebenen Preisen zu verkaufen. Die Preise wurden marktkonform und maßvoll angehoben und bewegen sich weiter deutlich unter den Öl- und Gaspreisen. Die Preise haben gegenüber dem Vorjahr um ca. 1-3 /fm angezogen und rangieren bei stofflicher Verwertung bei etwa /fm (Buche) bzw. 45 /fm (Eiche). Der Grundpreis für Brennholz (mittlere Menge, ohne Zu- und Abschläge) liegt beim Forstamt Schotten bei 57 /fm (Buche mit 25% Edellaubholz). Beim Nadel-Industrieholz wird von folgenden Preisen ausgegangen: F/K 40 /fm und N (=Schleifholz) 52 /fm. Wofür braucht der Waldbesitzer eine USt-IdNr? Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist für Waldbesitzer in zwei Fällen zwingend erforderlich: 1. Holzverkauf an eine Firma mit Sitz im Ausland. Das ist zwar nicht der Regelfall, kommt aber besonders bei wertvollem Holz immer wieder vor. So wird zum Beispiel Wertholz für die Submission nur angenommen, wenn der Waldbesitzer eine USt-IdNr vorweisen kann. Andernfalls bleibt nur der freihändige Verkauf mit meist deutlich geringeren Erlösen. 2. Einsatz von Dienstleistern mit Firmensitz im Ausland. Seit einigen Jahren haben wir gute Erfahrungen mit ausländischen Firmen vor allem aus der Slowakei gemacht. Besonders bei der Wiederaufforstung der Kyrillflächen haben sie wertvolle Arbeit geleistet. Ihre Mitarbeit bei der Kulturbegründung, Bestandspflege und im Bereich Forstschutz ist inzwischen im Forstamt Schotten etabliert. 5

6 Neben der fachlichen Qualität besticht vor allem das gute Preis-/Leistungsverhältnis der Dienstleistungen. Allerdings ist der Einsatz in Deutschland an besondere umsatzsteuerliche Bedingungen gebunden, wenn es sich beim Auftraggeber (Waldbesitzer) steuerrechtlich um einen Forstbetrieb (= Unternehmer) handelt: a. Die USt-IdNr des Auftraggebers muss auf der Rechnung aufgeführt werden b. Der Dienstleister stellt nur den Nettobetrag der Leistung in Rechnung. Die darauf anfallende Umsatzsteuer (derzeit 19%) muss der Rechnungsempfänger selbst ermitteln sowie bei seinem zuständigen Finanzamt anmelden und abführen. Ist der Waldbesitzer dagegen als Privatperson ohne Unternehmereigenschaft anzusehen, bedarf es keiner USt-IdNr und es wird der Bruttobetrag (mit USt.) in Rechnung gestellt. Tipps: Klären sie mit einem Steuerfachmann oder ihrem Finanzamt Ihren steuerrechtlichen Status als Privatperson oder Forstbetrieb. Alleine aus der Größe des Waldbesitzes lässt sich der Status nicht herleiten. Hier spielen insbesondere Ertragsabsichten und erwartungen eine Rolle. Die Einstufung ist auch für die einkommenssteuerliche Anrechnung von Einnahmen und Ausgaben von Bedeutung. Beantragen Sie eine USt-IdNr, wenn mindestens eine der beiden oben beschriebenen Fälle für Sie in Betracht kommen kann. Dazu muss zunächst ihr Finanzamt die Unternehmereigenschaft bestätigen. Anschließend kann die USt-IdNr beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt werden. Nähere Informationen dazu enthält der Internetauftritt Die Unternehmereigenschaft bedingt die Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuererklärungen. Im Kleinprivatwald ohne regelmäßige steuerpflichtige Umsätze kann das Finanzamt auf Antrag aus Vereinfachungsgründen von dieser Verpflichtung absehen. Land beschließt FSC-Zertifizierung des Staatswaldes Das Land Hessen hat beschlossen, den Staatswald schrittweise nach den Kriterien des FSC (Forest Stewardship Council) zertifizieren zu lassen. Durch die Anwendung der FSC-Standards soll der Hessische Staatswald künftig ökologischer, stabiler und risikoärmer gemacht werden. So ist zum Beispiel der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln grundsätzlich untersagt. Außerdem muss im öffentlichen Wald ein Anteil von 5 Prozent der zertifizierten Fläche permanent aus der Bewirtschaftung genommen werden. Bei der Wahl der Baumarten richtet sich FSC nach der natürlich vorkommenden Waldgesellschaft, die in Hessen sehr stark von der Buche geprägt ist. In einem ersten Schritt wird derzeit nach dem Pilotforstamt Dieburg in 9 weiteren Forstämtern der Zertifizierungsprozess eingeleitet. Anders als bei PEFC reicht hier die Selbstverpflichtung nicht aus. Vielmehr wird schon zu Beginn überprüft, ob grundsätzliche Differenzen zwischen der aktuellen Wirtschaftsweise und den FSC-Standards bestehen. Dieser Schritt des Landes bringt die betreuten Betriebe nicht automatisch in Zugzwang. Einige Mitgliedsbetriebe, die von den Forstämtern Nidda und Wettenberg betreut werden, können jetzt bereits erste Erfahrungen machen, ob die praktische Umsetzung unterschiedlicher Zertifizierungssysteme in diesen Forstämtern tatsächlich keine Probleme oder Nachteile für die PEFC-Betriebe zur Folge hat. Die Mitglieder der Forstbetriebsgemeinschaften sind mit der bestehenden PEFC-Gruppenzertifizierung für die Anforderungen des Marktes und der Gesellschaft gut aufgestellt. Wir halten ein weiteres Siegel derzeit nicht für erforderlich. Das Thema wird uns aber sicher in Zukunft noch beschäftigen. Informationen zu den beiden Zertifizierungssystemen gibt es im Internet unter Hinweis: Aktuell sind noch 230 unserer Mitglieder (= 13%) aus dem Bereich des Kleinprivatwaldes ohne Zertifizierung. Ein Holzverkauf über die FBG ist für diese Mitglieder nicht möglich. Fragen Sie beim Forstamt oder der Forstbetriebsvereinigung nach einer Selbstverpflichtungserklärung. 6

7 Kurz berichtet: Die Forstbetriebsvereinigungen Streitbachtal und Mücke veranstalteten unter Leitung ihrer Vorsitzenden Wilhelm Wild und Kurt Döring eine gemeinsame Fahrt zur Firma Pollmeier ins thüringische Creutzburg. Bei der Firma Pollmeier handelt es sich um ein modernes Laubholz-Sägewerk, das mit einem Einschnitt von mehr als Festmeter Buchenholz jährlich zu den ganz Großen der Branche zählt. Das neue Buchen-Furnierschichtholzwerk ist ein Prototyp, den es bisher in dieser Form noch nicht gibt. Die Produkte werden in alle Welt vertrieben. So landet Buche aus den hessischen Wäldern vermehrt auch in China. Besonders den älteren Teilnehmern wurde bewusst, welcher technische Fortschritt gegenüber den kleinen Sägern des vergangenen Jahrhunderts hier vollzogen wurde. Nach diesem hochinformativen fachlichen Teil kam auch der kulturelle Teil nicht zu kurz. Auf einen Besuch der Stadt Eisenach folgte die Besichtigung der bereits 1999 zum Weltkulturerbe ernannten Wartburg, wo die Teilnehmer den Spuren Martin Luthers nachspürten und und einen herrlichen Blick über die angrenzenden hessischen und thüringischen Landschaften genießen konnten. Zum Abschluss eines gelungenen Tages steuerte der vollbesetzte Bus schließlich den Gasthof Zur Mühle in Lauterbach-Rimlos an. ***** Der alljährliche Ausflug führte die Forstbetriebsgemeinschaft Grebenhain mit ca. 100 Teilnehmern in diesem Jahr zu einer Exkursion des Naturschutzgebietes Borkener See und Besichtigung des Hessischen Braunkohle Bergbaumuseums. Unter Leitung des Vorsitzenden Bernhard Ziegler fand bei bestem Reisewetter eine Besichtigung des dortigen Naturschutzgebietes statt. Unter der fachkundigen Leitung der Mitarbeiter des dortigen Forstamtes wurde die Entstehung der Borkener Seen aufgrund des Braunkohleabbaus erläutert. Unter wissenschaftlicher Begleitung wurde die Entwicklung der Flora und Fauna dieser mittlerweile rekultivierten Landschaft beobachtet. So kann ein See sich durch besondere Klarheit und geringen Nährstoffeintrag auszeichnen, welches natürlich auch das Vorkommen vieler verschiedener seltener Tier- und Pflanzenarten beinhaltet. Nach der Wanderung durch das Naturschutzgebiet wurde der Themenpark Kohle und Energie ebenfalls unter fachkundiger Leitung besichtigt. Den Reiseteilnehmer wurden hier die Anbau- sowie Abbautechnik eingehend erläutert. Der Ausklang des Ausfluges erfolgte bei einem Abendessen in der Gaststätte Zur Schmiede in Alsfeld- Eudorf. ***** 7

8 Die Mobile Waldbauernschule bietet kostenlose Lehrgänge für Waldbesitzer, deren Familienangehörige und Betriebshelfer. Letztere fallen unter den begünstigten Personenkreis, wenn sie eine feste Anstellung beim Waldbesitzer haben. Private Helfer können nur gegen Kostenerstattung (derzeit 120 /Tag) teilnehmen, wenn noch Plätze frei sind. Angeboten werden Lehrgänge zur Holzernte, Kultur- und Jungbestandspflege, Seilwindeneinsatz und Waldbewirtschaftung mit dem Abschluss Waldbauernbrief. Das Forstamt fragt jeweils im Herbst bei den Forstbetriebsvereinigungen den Bedarf für das Folgejahr ab. Melden Sie Ihr Interesse also rechtzeitig bei Ihrer FBV an. Später eingehende Meldungen können ggf. erst ein Jahr darauf berücksichtigt werden. Nutzen Sie diese kostenlose Fortbildung, wenn Sie selbst Arbeiten im Wald durchführen möchten. Beide Forstbetriebsgemeinschaften unterstützen den Erwerb des Waldbauernbriefes durch ihre Mitglieder mit einem Zuschuss, die FBG Westlicher Vogelsberg zusätzlich mit einer Beihilfe auf die erstmalige Beschaffung von Schutzausrüstung und Geräten. ***** Für die FBG Westl. Vogelsberg haben Bernhard Bender und Uwe Prihoda an einem Workshop des Hess. Waldbesitzerverbandes (HWBV) mit den Forstbetriebsgemeinschaften teilgenommen. Neben aktuellen Themen wurde auch der Entwurf einer neuen Beitragsordnung vorgestellt, die in der Generalversammlung 2014 inzwischen beschlossen wurde. Danach erhöht sich der Jahresbeitrag für die forstlichen Zusammenschlüsse erheblich, war bisher mit einer Pauschale von 50 /Jahr aber auch sehr gering. Es wurde allgemein akzeptiert, dass der HWBV für seine forstpolitische Lobbyarbeit eine bessere finanzielle Grundlage braucht. Ein Flächenbeitrag von 0,30 /ha angeschlossene Mitgliedsfläche erscheint angemessen und ist deutlich geringer, als bei Einzelmitgliedern im HWBV. Forstbetriebe mit mehr als 18 ha Fläche können nur direkte Mitglieder im HWBV werden und zahlen dann 1,70 /ha jährlich. Auch für das Jahr 2014 hatte der HWBV wieder eine Fortbildung für Führungskräfte der forstlichen Zusammenschlüsse angeboten. Durch die geringe Resonanz ist das Fortbildungsangebot an sich gefährdet. Dabei brauchen viele Zusammenschlüsse dringend engagiertes und versiertes Personal, um den Anforderungen der Zukunft gerecht werden zu können. Interessenten sollten sich über ihre Forstbetriebsvereinigung melden. ***** Auch in der forstlichen Förderung wird es im neuen Jahr Veränderungen geben. Von der noch nicht verabschiedeten Förderrichtlinie sind bereits folgende Eckpunkte bekannt geworden: 1. Anträge sind künftig grundsätzlich bis zum 01. Juli für Maßnahmen des Folgejahres zu stellen. Das erfordert eine sehr frühzeitige Vorplanung. Für Maßnahmen des Jahres 2015 wird es letztmalig zusätzlich eine Antragsfrist zum 01. März geben. 2. Einreichungsstelle wird das Regierungspräsidium Darmstadt. Die Forstämter haben nur noch beratende Funktion im Rahmen der Beförsterung. Die Revierleitung kann bei der Antragstellung aber weiter mitwirken. 3. Die Förderung der Pflanzmaßnahmen erfolgt wieder über eine Anteilsfinanzierung (voraussichtlich 70 bis 85 % der förderfähigen Kosten) statt der Flächenpauschale. Die Vermessung der Flächen entfällt damit. Bei Erstaufforstungen werden Kulturpflegezuschuss und Prämie gestrichen. 4. Korrespondierend zu den steigenden Beförsterungskosten wird die Förderung der forstlichen Zusammenschlüsse stark intensiviert. Die Zusammenschlüsse sollen damit in die Lage versetzt werden, eigenes forstliches Personal zu beschäftigen und ihren Mitgliedern Waldpflegeverträge anzubieten. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Versammlungen der Forstbetriebsvereinigungen. Die Richtlinie und die Antragsformulare werden unter veröffentlicht. Bitte melden Sie Veränderungen rungen der Eigentümer- oder Flächendaten immer zeitnah an Ihre Forstbetriebsvereinigung. einigung. Neue Eigentümer sol- len bei der Übergabe auf die nach der Satzung fortzusetzende Mitglied- schaft in der FBV hingewiesen werden! 8

9 TERMINE 2015 Jahreshauptversammlung der FBV Mücke mit Vorstandswahlen um 19 Uhr im Autohof Mücke Abgabe von Pflanzenbestellungen (auch Forstschutzmaterial) bei der Forstbetriebsvereinigung! Anmeldung von geplantem Holzeinschlag im laufenden Jahr bei der Forstbetriebsvereinigung Vorlage von Förderanträgen für 2015 (spätestens) Für die Frühjahrskulturen wird wegen der notwendigen Vermessungen eine frühere Vorlage dringend empfohlen! Anmeldung für Lehrgänge der Mobilen Waldbauernschule bei der örtlichen Forstbetriebsvereinigung (für 2016) Abbau nicht mehr benötigter Forstschutzgatter Anmeldung von Wildschäden an Forstpflanzen bei der Gemeinde (gesetzl. Ausschlusstermine, danach besteht kein Anspruch mehr!) und Ausschlusstermin!! Ausschlusstermin!! Ganzjährig bis 1. Mai und bis 1. Oktober Herausgeber: Forstbetriebsgemeinschaften Grebenhain und Westlicher Vogelsberg - Vorstände und Redaktion - Wir bedanken uns für Ihr Interesse und wünschen Ihnen allen eine besinnliche Weihnachtszeit...und ein gesundes, erfolgreiches Jahr 2015 Anzeige 9

10 MITTEILUNGEN DES FORSTAMTES SCHOTTEN Neuausrichtung der Privatwaldbetreuung in Hessen Vor dem Hintergrund der Schuldenbremse und des damit verbundenen Neuverschuldungsverbotes werden alle Positionen des Landeshaushaltes überprüft. Im Fokus stehen besonders die freiwilligen Leistungen des Landes. Dazu zählen auch die bisher fast vollständig aus Landesmitteln beglichenen Kosten der Privatwaldbetreuung. Die Landesregierung hat beschlossen, künftig angemessene Kostenbeiträge von den Leistungsempfängern, hier also den betreuten Privatwaldbesitzern, einzufordern. Dabei geht es nicht etwa um eine Gewinnsteigerung, sondern lediglich um eine teilweise Kompensation der mit der Privatwaldbetreuung verbundenen Kosten. Daneben gibt es erhebliche kartell- und EU-rechtliche Bedenken gegen die Beibehaltung einer komplett kostenfreien bzw. nicht annähernd kostendeckenden Betreuung des Privatwaldes. Die Kostensätze müssen vor dem Hintergrund eines Diskriminierungsverbotes Wettbewerb durch Dritte ermöglichen. Insofern soll die Neuausrichtung auch Beanstandungen vorbeugen, die gerade in Baden-Württemberg zu einer vollständigen Zerschlagung der seitherigen Betreuungsstrukturen führen. Zunächst die gute Nachricht vorneweg: Die Allgemeine Förderung und die forstbetriebliche Betreuung bleiben kostenfrei. Hinter diesen beiden Begriffen verbergen sich die allgemeine Beratung zu forstlichen Fragen und zu Fördermöglichkeiten sowie alle Tätigkeiten im Forstbetrieb, die auch einen wichtigen gesellschaftspolitischen Hintergrund haben. Die forsttechnische Betreuung mit dem Kerngeschäft Holzernte wird dagegen deutlich mehr als bisher kostenpflichtig. Die nachfolgende Tabelle stellt den Leistungsumfang der verschiedenen Kategorien beispielhaft dar. Allgemeine Förderung kostenfrei Beratung zu allg. forstlichen Fragen Beratung zu allg. Fragen der Ausund Weiterbildung Allg. Informationen zum Bereich des Forstwesens Beratung über Fördermöglichkeiten Forstbetriebliche Betreuung kostenfrei Sicherung der Erholungsfunktion (u. a. durch Abstimmung forstlicher Maßnahmen mit der Erholungseignung, Wegebaumaßnahmen Verkehrssicherungsmaßnahmen Maßnahmen zur Umweltsicherung (Arten- und Biotopschutz) Waldschutzmaßnahmen Gestaltung von Waldrändern u. a. zur Sicherung der Erholungsfunktion und den Biotop- und Artenschutz Ausweisung von Rad- und Wanderwegen (insbesondere von Wegen mit überregionaler Bedeutung) Besondere Förderung Forsttechnische Betreuung Außerhalb Während Holzernte Holzernte Sockelbeitrag Leistungsentgelt Forstverwaltung i. S. der Vermögensverwaltung und Vermögenssicherung Planaufstellung Erstellung von Berichten Mitwirkung bei der Erstellung der Forstbetriebsplanung Steuerung Überprüfungen Beratung zu forstwirtschaftlichen Leistungen i. e. S. Betriebsmaßnahmen, die nicht zu den Kultur- und Holzerntemaßnahmen zählen, wie z. B. Läuterungen, Astungen 10 Vorbereitung des Holzverkaufs Durchführung der Holzerntemaßnahmen Überprüfung der Maßnahmen und Maßnahmen zur Waldverjüngung

11 Bei der forsttechnischen Betreuung wird zwischen Sockelbetrag und Leistungsentgelt unterschieden. Der Sockelbetrag von 10 /Jahr und ha wird erst ab einer Betriebsgröße von 30 ha erhoben. Damit erfolgt weiter eine besondere Unterstützung des Kleinstprivatwaldes, um den Anreiz für die Durchführung forstlicher Maßnahmen aufrechtzuerhalten. Das Leistungsentgelt ist eine einschlagsabhängige Komponente, die für jede Holzerntemaßnahme fällig wird. Je nach Betriebsgöße und der Zugehörigkeit zu einem forstlichen Zusammenschluss beträgt das Leistungsentgelt zwischen 10 und 20 % des Holzgelderlöses zzgl. USt. Die leistungsabhängige Entgeltkomponente bildet ab, dass - das Kerngeschäft sowie der Hauptanteil des Aufwands die Bereitstellung von Holz ist, - das Entgelt eine Kennzahl für die Qualität und Quantität der Dienstleistung ist, - Betriebe nach ihrer individuellen Leistungsfähigkeit durch das Entgelt belastet werden. Sie ist eine gerechte Lösung, da Leistung und Wertschöpfung korrelieren und aneinander gekoppelt sind. Für forsttechnische Betreuung, bei der das geerntete Holz durch den Betrieb selbst verbraucht wird, entsteht ein Kostenbeitrag von 5 /fm. Werden nur einzelne Leistungen, wie beispielsweise das Auszeichnen von Beständen nachgefragt, wird der tatsächlich entstandene Personalkostenaufwand dem Waldbesitzer in Rechnung gestellt. Die nachfolgende Grafik verdeutlicht das neue Entgeltmodell: Lässt man den Holzeinschlag zunächst außer Betracht, ist die gesamte forstliche Betreuung für Betriebe unter 30 ha kostenlos. Betriebe zwischen 5 und 30 ha werden sogar von den seitherigen Beförsterungskosten entlastet. Nur bei Holzeinschlag wird das Leistungsentgelt zu einem Zeitpunkt fällig, an dem der Waldbesitzer auch entsprechende Erträge hat. Mit dem Leistungsentgelt wird der gesamte Arbeitsprozess von der Absprache mit dem Waldbesitzer und der Vorbereitung des Holzkaufvertrages über das Auszeichnen, die Organisation und Überwachung der Erntemaßnahme, die Holzaufnahme und Erstellung der Verkaufsunterlagen bis hin zur Verkaufsabwicklung, Archivierung und Abfuhrüberwachung entgolten. Das neue Betreuungsmodell stellt eine deutliche Veränderung zum bisherigen System der Privatwaldbetreuung dar. Aus Sicht des Landes handelt es sich aber um einen sowohl für den Waldbesitzer als auch für Hessen-Forst fairen Ansatz, da Leistung und Wertschöpfung miteinander verbunden und die für die Waldbesitzer erbrachten Leistungen angemessen in Wert gesetzt werden. Zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe war die neue Privatwaldverordnung noch nicht in Kraft. Änderungen in den Details sind daher noch möglich. In den Versammlungen der Forstbetriebsvereinigungen werden wir über die weitere Entwicklung und die nächsten Schritte zur Umsetzung berichten. 11

12 Wald und Wild: Waldbesitzer und Jäger in der Pflicht Fichte im Gatter oder geteert, Ahorn mit Fegeschutzspiralen, Douglasie mit teuren Freiwuchsgittern viele Waldbesitzer belastet der hohe Zusatzaufwand bei Pflanzmaßnahmen. Auch kommunale Waldbesitzer geben oft viel Geld für teure Schutzmaßnahmen aus und belasten so ihren Waldwirtschaftsplan. Starker Wildverbiss oder Fegen von Rehwild und Schlagen von Hirschen führen oft zum Absterben von Forstpflanzen, mindestens aber zu Qualitätsverlust. Die Kulturen werden entmischt empfindliche Baumarten fallen aus und oft bleiben nur die robusten Arten übrig. Aufwändige Nachbesserungen sind erforderlich, bei geförderten Kulturen droht die Rückzahlung. Schälschäden durch Rotwild bedingen massive Einbußen beim Holzverkauf: aus dem Erdstammstück, normalerweise B/C wird minderwertiges D- oder Industrieholz. Für das Problem haben leider nur wenige Jagdpächter Verständnis und nur in wenigen Revieren wachsen die Forstpflanzen ohne massiven Schutz gegen den Verbiss des Wildes auf. Dabei sind übermäßige Wildschäden keine Naturgesetze, sondern haben Ursachen. Beispiele, dass es auch anders geht, sind vorhanden. So z. B. im 2013 von der FBG Grebenhain besuchten Forstbetrieb des Grafen Hatzfeldt. Durch intensive Jagd findet sich dort überall eine vielfältige Naturverjüngung, einschließlich der sensiblen Baumarten Eiche, Tanne und Douglasie. Gesetzliche Vorgaben Die gesetzlichen Vorgaben sind eindeutig: 1 Bundesjagdgesetz schreibt neben der +..Erhaltung eines angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes+. vor, dass +. Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden. Neben dem Ziel +die Vielfalt der wild lebenden Tiere und Pflanzen im Naturraum zu erhalten+. nennt das Hessische Jagdgesetz in dass sich die im Wald vorkommenden wesentlichen Baumarten entsprechend den natürlichen Wuchs- und Mischungsverhältnissen des Standortes verjüngen +.. Übermäßige Verbiss- und Schälschäden sollen vermieden werden. 32 Bundesjagdgesetz formuliert, dass Schäden nur an den im Jagdbezirk vorkommenden Hauptholzarten berücksichtigt werden. Das Ziel ist klar: die Hauptholzarten, dazu zählen im Vogelsberg regelmäßig Ei Bu Fi - Lä und die Edellaubhölzer sollen sich weitgehend ohne Schutz verjüngen. Bei der Douglasie wird es schwieriger aber nicht aussichtslos: Hier muss u. a. beurteilt werden, ob die Baumart seit längerer Zeit im Revier vorkommt, erprobt ist, eine wesentliche Rolle im Wirtschaftsplan spielt. Dem Wild darf sie nicht unbekannt sein. Auf einen konkreten oder prozentualen Flächenanteil kommt es dabei nicht an wie zwei Gerichtsurteile bestätigen. Die Realität sieht anders aus. Nicht selten werden sämtliche Baumarten im Kleinprivatwald aufwändig geschützt. Entweder wird gezäunt oder jährlich bis zum Entwachsen aus dem Äser des Wildes zumindest die Gipfelknospe behandelt und ein Fegeschutz angebracht. Entspricht diese Praxis den eigenen Zielen und dem gesetzlichen Auftrag? Zertifizierung Fichte hinter Zaun untrügliches Zeichen überhöhter Wildbestände Die Wälder im Vogelsberg sind nahezu komplett nach den PEFC Richtlinien zertifiziert. Diese schreiben unter Ziff. 4.11: Angepasste Wildbestände sind Grundvoraussetzung für naturnahe Waldbewirtschaftung im Interesse der biologischen Vielfalt. und (a) Wildbestände gelten dann als angepasst, wenn die Verjüngung der Hauptbaumarten ohne Schutzmaßnahmen möglich ist und erhebliche, frische Schälschäden an den Hauptbaumarten nicht großflächig auftreten. FSC als zweites großes Siegel formuliert es ähnlich. In den regelmäßigen Audits führen Verbiss- und Schälschäden regelmäßig zu Beanstandungen. Ein Entzug des Zertifikats sei künftig nicht mehr auszuschließen!, so der Kommentar der Prüfer. Ohne Zertifikat ist Holz heute nahezu nicht zu vermarkten! 12

13 Wer leistet Schadensersatz für Verbiss- und Schälschäden? Schadensersatzpflichtig ist in gemeinschaftlichen Jagdbezirken grundsätzlich die Jagdgenossenschaft soweit der Wildschaden nicht vertraglich auf den Pächter übergegangen ist. Oft wird jedoch ein jährlicher Betrag für die Abgeltung der Wildschäden vereinbart. In diesem Fall besteht die Gefahr, dass bei Schäden zunächst diese Pauschale aufgezehrt, danach der Pachtpreis sowie Rücklagen herangezogen werden und bei darüber hinausgehenden Ansprüchen die Jagdgenossen nach dem Verhältnis der eingebrachten Flächen haften. Ausbleibende Naturverjüngung wird durch Weiserzäune sichtbar (hier Roteiche) Nach 34 Bundesjagdgesetz sind (frische!) Schäden an Forstpflanzen zweimal im Jahr mit Ausschlusstermin bis zum 1.5. oder beim Magistrat oder Gemeindevorstand anzumelden. Ein amtlich bestellter Gutachter kann hinzugezogen werden, wenn es zu keiner gütlichen Einigung kommt. Der erste Schaden ist der Schlimmste Folgeschäden an der Pflanze berücksichtigen den bereits geschädigten Zustand. Bei einem Totalausfall durch Verbiss- oder Fegeschäden werden die Pflanzen- und Pflanzungskosten entschädigt, bei Wuchsverzögerungen wird es schwieriger. Schälschäden durch Rotwild fallen erst beim Verkauf der Hölzer unangenehm auf. Hier wird im Prinzip der Unterschied zw. ungeschädigter (i.d.r. B/C-Qualität) und geschädigter (i.d.r. D- oder Industrieholzqualität) zum Zeitpunkt der Hiebsreife entschädigt. Die Sätze enttäuschen oft die betroffenen Waldbesitzer und lindern allenfalls den Schaden. Trotzdem ist es sinnvoll anzumelden, auch um damit den Jagdpächter zu animieren, seinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen. Präventive Möglichkeiten zur Schadensvermeidung Natürlich könnte man alle Pflanzen zur Sicherung des Kulturerfolges einzeln schützen oder die ganze Kulturfläche gattern. Das bedingt zusätzlich hohe Folgekosten für Kontrollen und Abbau. Viel wichtiger ist ein langfristig präventives Vorgehen. Das kann bei bestehenden Verträgen über die Jagdgenossenschaft erfolgen, indem ein erhöhter Abschuss und bei Zweifeln ggf. der körperliche Nachweis gefordert werden. Neue Jagdpachtverträge sollten waldfreundliche Klauseln enthalten, die den Jagdpächter zum Schadensersatz an allen Wirtschafts- und ggf. Nebenbaumarten verpflichten, präventive Maßnahmen einschließen und auf der anderen Seite Prämien für hohe Abschüsse und ungeschädigte Verjüngung vorsehen. An letzter Stelle steht eine eigene jagdliche Bewirtschaftung, wenn die Ziele nicht anders zu erreichen sind. Vorsicht auch bei Kirrungen und Wildfütterungen: durch diese meist überflüssigen Maßnahmen wird das Wild regelrecht angelockt und schädigt die umliegenden Bestände. Treten Sie für Ihren Wald ein! Nehmen Sie in der Jagdgenossenschaft Ihre Rechte und Interessen wahr! Wenn Sie alleine nicht genug Gehör finden, aktivieren Sie Ihren forstlichen Zusammenschluss. Gemeinschaft macht stark. Es gibt auch Beispiele dafür, dass einzelne Waldbesitzer höhere Abschüsse durchgesetzt haben. In angegliederten Gemeindewäldern ist der kommunale Waldbesitz oft durch hohe Kosten beim Schutz gegen Wildschäden belastet, die allein weit über 10 /ha Betriebsfläche betragen. 13

14 Mehrkosten für Nachbesserungen und zusätzliches Freischneiden der langsamer wachsenden Kulturen sind darin nicht enthalten. Einnahmen aus Jagdverpachtung erreichen selten dieses Niveau, sodass es für den Waldbesitzer ein schlechtes Geschäft ist, wenn nicht waldgerecht gejagt wird. Angepasste Wildbestände sind auch ein Vorteil für die Pächter: die Wildbretgewichte steigen und die Trophäen sind stärker als im übervölkerten Normalrevier! Weiterführende Informationen zum Thema Ob ein entschädigungspflichtiger Wildschaden vorliegt, kann die zuständige Revierleitung beantworten. Bei der Anmeldung von Ansprüchen kommt der Waldbesitzer allerdings um eine Auseinandersetzung mit der Materie nicht herum. Weitergehende Informationen finden Sie - auf den Internetseiten des Forstamtes Schotten - LWF Merkblatt 25, Wildverbiss mit Weiserflächen beurteilen - ÖJV Bayern, Informationen zur Jagd für Waldbesitzer Der Waldgrundstücksmarkt in Hessen Die Anzahl der Kauffälle ist in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Gegenüber dem Jahr 2005 haben sie sich mehr als verdoppelt. Im Mittel wechseln rund ha Wald jährlich den Besitzer. Dabei ist die Nachfrage deutlich größer als das Angebot. Auch ein Preisanstieg ist festzustellen, wobei sich die guten Holzpreise und die große Nachfrage bemerkbar machen. Die erheblichen Unterschiede in den hessischen Regionen bleiben dabei bestehen (siehe Grafik von Hessen-Forst FENA). Die besten Preise mit Steigerungen um 15 % sind erwartungsgemäß in den Ballungsräumen zu erzielen, im Vogelsberg kam es dagegen nur zu geringem Anstieg. Hier lag der mittlere Kaufpreis auch 2013 unter 0,80 /qm. Davon macht der reine Bodenwert ca. 0,25-0,30 aus. Für unrentable Kleinflächen ist die Suche nach einem Käufer trotz der guten Rahmenbedingungen meist schwierig. Da bleibt eigentlich nur der Versuch, die Fläche dem direkten Nachbarn zum Vergrößerung seines Besitzes anzubieten. Wenn das nicht klappt, können sich mehrere benachbarte Waldbesitzer zum gemeinsamen Verkauf zusammenfinden, um ihre Marktchancen zu vergrößern. Das Forstamt Schotten bietet an, Verkaufsangebote auf seinen Internetseiten zu veröffentlichen. Wenn Sie daran Interesse haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Prihoda (Tel: 06044/ ). Tipp: Lassen Sie sich beim Waldverkauf fachkundig beraten. Es ist immer wieder festzustellen, dass Waldflächen unter Wert verkauft werden. Das trifft insbesondere für vorratsreiche Fichtenbestände zu. Die öffentliche Anbietung und die Bekanntmachung der Verkaufsabsicht in der Forstbetriebsvereinigung sorgt in der Regel für belebende Konkurrenz mit preissteigernder Wirkung. Übrigens kauft auch das Land Waldflächen zur Arrondierung oder Erweiterung zum ermittelten Verkehrswert auf. 14

15 BWI³ - Auf Spurensuche im deutschen Wald Die Bundeswaldinventur, kurz BWI, ist eine nach dem Bundeswaldgesetz vorgeschriebene Stichprobeninventur, die in mehrjährigen Abständen bundesweit nach einheitlichen Maßstäben durchgeführt wird. Sie liefert vergleichbare Aussagen zum Zustand und zur Entwicklung der deutschen Wälder. Gerade wurden ausgewählte Ergebnisse der dritten BWI veröffentlicht, die interessante Erkenntnisse zu den Veränderungen seit der BWI² 2002 und auch einen Vergleich zwischen den Bundesländern ermöglichen. Für Hessen sind diese Befunde z. B. auf abrufbar. Die wichtigsten Erkenntnisse sind nachfolgend erläutert: Befund BWI³ für Hessen Die Waldfläche hat in den letzten 10 Jahren um ha zugenommen und beträgt jetzt ha. Der Laubbaumanteil ist auf 59 % gestiegen. Die Buche ist mit 31 % die häufigste Baumart in Hessen. Im Jungwuchsstadium ist sogar jeder zweite Baum eine Buche. Der Vorrat und das Durchschnittsalter der hess. Wälder steigen an. Die Fläche der Buchenwälder über 140 Jahre hat sich seit 2002 um 23 % erhöht. Strukturreichtum, Totholzvorräte und die Anzahl von Baumhöhlen haben sich positiv entwickelt. Die Fichte ist mit 24 % die zweithäufigste Baumart. Sie weist mit ha aber den mit Abstand größten Flächenverlust aller Baumarten auf. Am gesamten verwerteten Holz haben die Nadelbaumarten einen Anteil von 62 %, obwohl sie nur 41 % der Bestockung ausmachen. Mit dem aktuellen Einschlag von rund 6 Mio. Festmeter/Jahr erreicht Hessen einen Selbstversorgungsgrad von 77 %. Die Holznutzung und der Vorratsaufbau in den hess. Wäldern hat in den letzten 10 Jahren 100 Mio. to CO2 aus der Atmosphäre entzogen. Das entspricht etwa einem Viertel aller Treibhausgasemissionen in Hessen. Hessen hat den höchsten Anteil frischer Schälschäden aller Bundesländer. Beim Verbiss liegt Hessen mit 35 % knapp über dem bundesweiten Durchschnitt Kommentar Trotz der Waldverluste durch verschiedene Großprojekte ist die Waldfläche in Hessen stabil bzw. steigt leicht an. Hessen ist weiter mit 42,3 % das waldreichste Bundesland. Hessen wird seiner Verantwortung für die gerade zum Weltnaturerbe geadelten Buchenwälder gerecht. Die hess. Wälder sind im bundesweiten Vergleich besonders naturnah. Der Anteil der vielfach kritisierten Douglasie liegt gerade einmal bei 4 %. Dieser Befund widerlegt die Behauptung, insbesondere die alten Buchen würden übernutzt. Die Holzvorräte haben seit 2002 um 8 % zugenommen, das sind insgesamt 23 Mio. Festmeter. Dies sind eindeutige Weiser für die Naturnähe von Wäldern. Der Rückgang ist insbesondere auf die Stürme des letzten Jahrzehnts zurückzuführen. Diese Differenz macht die besondere wirtschaftliche Bedeutung der Nadelbaumarten für die Forstbetriebe sichtbar. Flächenstilllegungen und sonstige Nutzungsverzichte verringern nicht den Holzverbrauch, sondern erhöhen den Nutzungsdruck auf andere Wälder. Die nachhaltige Forstwirtschaft leistet einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz. Durch die Kohlenstoffbindung in langlebigen Holzprodukten und den Ersatz energieintensiver Materialien durch Holz trägt sie in höherem Maße zum Klimaschutz bei, als das bei ungenutzten Naturwäldern der Fall ist. Die Wildschäden liegen eindeutig auf zu hohem Niveau. Dabei ist aufgrund des Wildeinflusses fehlende Naturverjüngung noch nicht einmal erfasst. 15

16 Personalien Revierleitung Herbstein Der Leiter des Reviers Herbstein, Forstamtmann Dittmar Oefner, ging mit Ablauf seines 65. Lebensjahrs Ende November 2014 in den wohlverdienten Ruhestand. Er hat das Revier Herbstein mit zuletzt ha über 37 Jahre lang vorbildlich geführt. Dazu gehörte auch die Betreuung von 260 Waldbesitzern mit 350 ha Kleinprivatwald in 7 Forstbetriebsvereinigungen sowie der Kommunalwälder von Herbstein und Lautertal. Daneben hat er sich durch seine kommunalpolitische Arbeit in und für die Stadt Herbstein hohes Ansehen erworben. Wir wünschen ihm alles Gute und viel Gesundheit für seinen neuen Lebensabschnitt. Die Revierleitung ist inzwischen kommissarisch an den neu ins Forstamt Schotten gekommenen Forstbetriebsangestellten Henrik Bamberger übergeben. Herr Bamberger hat sein Forststudium an der FH Eberswalde absolviert und danach seine weitere Ausbildung in Hessen 2014 mit dem Staatsexamen abgeschlossen. Er wohnt in Herbstein und ist unter der seitherigen Handy-Nummer von Herrn Oefner (0160/ ) erreichbar. Die Waldbesitzer und Forstbetriebsvereinigungen werden gebeten, ihn in seiner neuen Aufgabe zu unterstützen. Trotz gewissenhafter Einarbeitung bedarf es natürlich einiger Zeit, bis die nicht einfachen Strukturen des Reviers Herbstein in Fleisch und Blut übergehen. Büroteam Forstamt Schotten Ende 2013 ist Frau Ulrike Schmelz nach langjähriger Tätigkeit im früheren Forstamt Grebenhain und später im Forstamt Schotten in den Ruhestand verabschiedet worden. Sie wurde von vielen Waldbesitzern als kompetente und hilfsbereite Mitarbeiterin im Holzverkauf sehr geschätzt. Durch diese Veränderung war ein Umbau im Angestelltenbereich erforderlich. Frau Ulrike Steinmetz wechselte vom Empfang zur Verstärkung in den Holzverkauf. Bei den Holzwürmern kümmern sich jetzt unter der Leitung von Forstoberrat Axel Norgall (hinten rechts) folgende Personen um Ihre Anliegen: Frau Katja Hau (v. l.): Laub- und Nadelindustrieholz, Holzverkauf auf dem Stock, Brennholz Selbstwerber, Frau Ulrike Steinmetz (v. r.): Nadel-Stammholz, Brennholzhändler, Herr Axel Ling (h. l.): Laub-Stammholz, sonstige Brennholzabrechnungen. Die freigewordene Stelle im Empfang ist inzwischen auch wieder besetzt. Im Sommer 2014 wurde Frau Sonja Hau aus zahlreichen Bewerberinnen und Bewerbern ausgewählt und als Teilzeitkraft neu eingestellt. Sie teilt sich zusammen mit Frau Brigitte Oestreich die Arbeiten rund um Empfang und Telefondienst. Daneben gehören verschiedene Verwaltungstätigkeiten wie z. B. Materialbestellung zu ihrem Aufgabenbereich. Sie haben Fragen oder Anregungen? Rufen Sie uns an (Tel: 06044/9616-0) oder schreiben Sie eine (forstamtschotten@forst.hessen.de) 16

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