MIETPREISLISTE HOCHBAUKRANE. Stand Jänner 2009

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1 MIETPREISLISTE 2009 HOCHBAUKRANE Stand Jänner 2009

2 Kaiser Fahrzeugtechnik GmbH, Nenzing / Vorarlberg Gewerbestraße 4 A-6710 Nenzing Tel: Fax: : mail@kaiser-fahrzeugtechnik.at Kaiser Fahrzeugtechnik GmbH, Kramsach / Tirol Amerling 116 A-6233 Kramsach Tel: Fax: : mail@kaiser-fahrzeugtechnik.at

3 INHALTSVERZEICHNIS: Adressen / Anfahrtsskizze Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 3 KAISER Schreit Mobilbagger S1 Seite 4 Zubehör KAISER Schreit Mobilbagger S1 Seite 5 KAISER Schreit Mobilbagger S2 Seite 6 Zubehör KAISER Schreit Mobilbagger S2 Seite 7 Zubehör KAISER Schreit Mobilbagger S2 Seite 8 PAUS Allrad-Dumper Seite 9 PAUS Radlader / Schwenkradlader Seite 10 PAUS Teleskoplader Seite 11 Schnellmontagekrane IGO / HD Seite 12 Schnellmontagekrane IGO MA / SMH Seite 13 Schnellmontagekrane GTMR und Obendreher Seite 14 Mietbedingungen Teil I Seite 15 Zusätzliche Mietbedingungen für Krane Seite 16

4 KAISER Schreit-Mobilbagger Type Technische Daten Tag Woche Monat Kaiser-Schreitmobilbagger S 1-4 Gewicht: kg 285, , ,-- Kaiser-Schreitmobilbagger S 1-1 / S 1-2 / S 1-3 Gewicht: ca kg 250, , ,-- S1 - Baustelle / Kärnten S1 - Baustelle / Schweiz Seite 4

5 KAISER Schreit-Mobilbagger- Zubehör Type Technische Daten Tag Woche Monat Kaiser-Greifer KG/L 8 Gewicht: 440 kg ,-- 900,-- Kpl. mit Hydraulikschläuche und Kupplungen Schwenkbereich endlos drehbar Inhalt: ca. 125 l Schalenbreite: 500 mm Max. Öffnungsgrösse: mm Schliesskraft: 34 kn Kaiser-Seilwinde 6 to. ohne Drahtseil Gewicht: 380 kg 125,-- 335, ,-- Kpl. mit Seilrollenführung für Zug nach hinten Antrieb und sämtliche Hydraulikleitungen eingebaut Kapazität: Seil-ø 14 mm / Länge 80 m Seilgeschwindigkeit: 0 20 m/min Max. Zugkraft: 57,7 kn (ca. 6 Tonnen) Hydr. - Hammer SB 300 Gewicht: 375 kg 135,-- 355, ,-- Komplett mit Kopfplatte Zwei Hydraulik-Schläuche mit Kupplungen Schlagenergie: 610 Joule Meisseldurchmesser: 80 mm Erforderliche Ölmenge: l/min Seite 5

6 KAISER Schreit-Mobilbagger Type Technische Daten Tag Woche Monat Kaiser-Schreitmobilbagger S 2-4 Gewicht: kg 350, , ,-- Kaiser-Schreitmobilbagger S 2-1 / S 2-2 / S 2-3 Gewicht.: ca kg 330, , ,-- S2 Baustelle / Tirol S2 - Baustelle / USA San Francisco Seite 6

7 KAISER Schreit-Mobilbagger-Zubehör Type Technische Daten Tag Woche Monat Kaiser-Steingreifer KG 15 Gewicht: 750 kg 135,-- 375, ,-- Kpl. mit Hydraulikschläuche und Anschlüsse Schwenkbereich endlos drehbar Inhalt: ca. 265 l Schalenbreite: 660 mm Max. Öffnungsgrösse: mm Schliesskraft: 56 kn Kaiser-Zweischalengreifer KGL 15 Gewicht: 700 kg 133,-- 365, ,-- Kpl. mit Hydraulikschläuche und Anschlüsse Schwenkbereich endlos drehbar Inhalt: ca. 250 l Schalenbreite: 650 mm Max. Öffnungsgrösse: mm Schliesskraft: 67 kn Kaiser-Seilwinde 6 to Ohne Drahtseil Gewicht: 380 kg 125,-- 335, ,-- Kpl. mit Seilrollenführung für Zug nach hinten Antrieb und sämtliche Hydraulikleitungen eingebaut Kapazität: Seil-ø 14 mm / Länge 80 m Seilgeschwindigkeit: 0 20 m/min Max. Zugkraft: 57,7 kn (ca. 6 Tonnen) Seite 7

8 KAISER Schreit-Mobilbagger-Zubehör Type Technische Daten Tag Woche Monat Hydr. - Hammer SB 450 Gewicht: 400 kg 150,-- 450, ,-- Komplett mit Kopfplatte Zwei Hydraulik-Schläuche mit Kupplungen Schlagenergie: 800 Joule Meisseldurchmesser: 95 mm Erforderliche Ölmenge: l/min Mulcher BMS-L 125 Gewicht mit Stützfuss: ca. 765 kg 290,-- 800, ,-- Forstrotorwelle mit: 20 Schlegel Arbeitsbreite: mm Für Holz bis 12,0 cm Durchmesser Druck: 250 bar Literleistung: l/min Sieblöffel 1000 mm Gewicht: 510 kg 365, , ,-- Komplett mit Kopfplatte und Hydraulikschläuche Breite: mm Gewicht: 510 kg Hydraulik: l/min, max. 300 bar Körnung: 0 13 mm Panolin-Filtergerät Pro Einsatz 2-3 Tage 185,-- Filter für Filtergerät Pro Stück (2 nötig)) 45,-- Seite 8

9 PAUS Allrad-Dumper Type Technische Daten Tag Woche Monat AKR 185 Muldeninhalt: 2,2 m3 Dumper Nutzlast: kg AKR 205 Muldeninhalt: 2,7m3 Dumper Nutzlast: kg AKR 242 Muldeninhalt: 4,0 m3 Dumper Nutzlast: kg SMK 163 Muldeninhalt: 1,9 m3 Dumper Nutzlast: kg 170,-- 510, ,-- 195,-- 600, ,-- 240,-- 725, ,-- 185,-- 575, ,-- Spezial-Dumper für Tunneleinsatz AKR 242 mit Gleisausrüstung SMK 163 mit Fahrerschutzdach Seite 9

10 PAUS Radlader Type Technische Daten Tag Woche Monat RL 655 Radlader RL 855 Radlader Schaufelinhalt: 0,8 m3 Einsatzgewicht: kg Schaufelinhalt: 1,0 m3 Einsatzgewicht: kg 230,-- 700, ,-- 250,-- 740, ,-- RL 655 RL 855 PAUS Schwenkradlader SL 655 Schwenklader SL 755 Schwenklader SL 1055 Schwenklader SL 1252 Schwenklader Schaufelinhalt: 0,8 m3 Einsatzgewicht: kg Schaufelinhalt: 1,0 m3 Einsatzgewicht: kg Schaufelinhalt: 1,2 m3 Einsatzgewicht: kg Schaufelinhalt: 1,5 m3 Einsatzgewicht: kg 255,-- 750, ,-- 260,-- 785, ,-- 265,-- 850, ,-- 270,-- 890, ,-- SL 755 SL 1252 Seite 10

11 PAUS Teleskoplader Type Technische Daten Tag Woche Monat TL 855 Teleskoplader TSL 855 Teleskop- Schwenklader Schaufelinhalt: 1,0 m3 Einsatzgewicht: kg Schaufelinhalt: 1,0 m3 Einsatzgewicht: kg 285,-- 935, ,-- 300,-- 975, ,-- TL 855 TSL 855 SONDERFOTOS TSL 852 für Tunneleinsatz TSL 855 mit Arbeitskorb SL 755 / Baustelle / Arlberg Seite 11

12 POTAIN-SCHNELLMONTAGEKRANE IGO/HD Type Technische Daten Monat NEUWERTIGER Kran Baujahr: 2002 bis 2009 IGO 18 AL 24 m / 700 kg HH 19,10 m 1.170,-- IGO 21 AL 25 m / 800 kg HH 19,30 m 1.260,-- IGO 36 AL 32 m / kg HH 22,00 m 1.440,-- IGO T 70 AL 40 m / kg HH 20,00 m 2.160,-- IGO T 85 AL 45 m / kg HH 23,00 m 2.250,-- IGO 36 IGO T 70 GEBRAUCHTER Kran Baujahr: 1992 bis 2001 HD 16 C AL 24 m / 750 kg HH 19,50 m 800,-- HD 32 A AL 30 m / kg HH 22,00 m 900,-- HD 36 AL 32 m / kg HH 22,00 m 1.000,-- HD 40 A AL 35 m / kg HH 23,00 m 1.150,-- HD 16C HD 36 Funkfernsteuerung - HBC 120,-- Mastelement 6,00 m IGO T 70 / IGO T ,-- Schienenfahrwerk für IGO 500,-- Seite 12

13 MIETPREISLISTE 2009 POTAIN-SCHNELLMONTAGEKRANE IGO MA Mit Integrierter Fahrachse für Kurzzeitbaustellen Type Technische Daten Monat IGO MA 21 AL 26 m / 700 kg HH 19,30 m 1.950,-- SAN MARCO-SCHNELLMONTAGEKRANE SMH San Marco SMH 270 AL 27 m / 700 kg HH 18,00 m 1.260,-- San Marco SMH 321 AL 32 m / kg HH 22,00 m 1.350,-- SMH 321 SMH 270 Seite 13

14 POTAIN-SCHNELLMONTAGEKRANE GTMR Type Technische Daten Monat NEUWERTIGER Kran Baujahr: 2002 bis C AL 35 m / kg HH 14,90 / 20,00 m B AL 40 m / kg HH 16,40 / 21,50 m 1.980, B AL 45 m / kg HH 16,40 / 21,50 m 2.430, B AL 50 m / kg HH 16,00 / 22,60 m 2.970,-- GEBRAUCHTER Kran Baujahr: 1992 bis C AL 25 m / kg HH 11,40 / 20,00 m 830, B AL 35 m / kg HH 14,90 / 20,00 m A AL 40 m / kg HH 16,40 / 21,50 m 1.350, A AL 45 m / kg HH 16,40 / 21,50 m 1.700, A AL 50 m / kg HH 16,00 / 22,60 m 2.000,-- Funkfernsteuerung HBC 120,-- Mastelement 3,00 m 331/336/ ,-- Mastelement 3,40 m ,-- Schienenfahrwerk für GTMR 500,-- 346B 386B MDT 178 POTAIN-Obendreher MD 95A AL 52,50 m / kg HH 30,20 m auf Anfrage MDT 128 AL 55,00 m / kg HH 41,00 55,00 m auf Anfrage MDT 178 AL 60,00 m / kg HH 41,00 67,00 m auf Anfrage MDT 192 AL 60,00 m / kg HH 51,50 71,00 m auf Anfrage Seite 14

15 Mietbedingungen Grundbedingungen der Miete: Der Vermieter stellt dem Mieter eine Maschine zur Verfügung, der die Arbeiten unter seiner vollen Verantwortung und seiner Risiken durchführt. Der Mieter muss ein Unternehmen sein, das über die entsprechenden Kenntnisse im Umgang mit solchen Geräten verfügt. Die Maschine bleibt im Eigentum des Vermieters. Der gewünschte Mietzeitraum wird unverbindlich vereinbart. Mietsatz und Mietbetrag richten sich nach der tatsächlichen Mietdauer. Die Mietgeräte sollen mindestens 48 Stunden vor der gewünschten Auslieferung vordisponiert werden. 2. Mietpreise: Der jeweilige Mietsatz enthält die Abgeltung für die Abnutzung des Gerätes durch den vorgesehenen Gebrauch. Die Höhe des Mietsatzes ist der gültigen Mietpreisliste zu entnehmen und ist von der Maschinenart und Mietdauer abhängig. Der Mietpreis ist ein festgesetzter Satz, der sich nach Tag- Woche- Monat schlüsselt. Die angegebenen Preise gelten ohne gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Mietpreis ist für Einschichtbetrieb, max. 8 Betriebsstunden/Tag bzw. 40 Betriebsstunden/Woche und 160 Betriebsstunden/Monat ausgelegt. Bei Überschreitung der Stundenzahl wird laut den Betriebsstunden nachverrechnet. Untertage-/ Wasser- oder Schichtbetriebe müssen gesondert mitgeteilt und vereinbart werden. 3. Mietvereinbarung: Durch die Anerkennung des Übernahmescheines, welcher bei der Abholung des Gerätes ausgestellt wird, akzeptiert der Mieter ausdrücklich die Mietbedingungen der Kaiser Fahrzeugtechnik GmbH und die laut aktueller Mietpreisliste gültigen Mietsätze. Die Vereinbarung einer Stillstandsmiete ist nur für den Jahreswechsel, in der Zeit vom bis zum möglich. 4. Was ist in der Miete nicht enthalten: Bedienungspersonal, An- und Abtransport, Einschulung, Treibstoff und Öle, Wartungsarbeiten, Verschleißmaterial, Reinigung, sowie Schäden jeder Art, die nicht auf die normale Abnutzung zurückzuführen sind, sind im Mietpreis nicht enthalten. Bei einer Mietdauer bis zu 19 Miettagen sind die anteiligen Wartungsarbeiten in den Mietsätzen enthalten. Bei Mieten ab dem 20. Miettag werden die Servicekosten gesondert verrechnet. Gegen vorherige Vereinbarungen können die Servicearbeiten auch durch den Mieter auf dessen Kosten, aber nur mit Originalersatzteilen von der Kaiser Fahrzeugtechnik GmbH durchgeführt werden. Dabei sind Wartungsintervalle und Vorschriften genau einzuhalten. Im Wartungsbuch sind die Arbeiten mit Datum, Zählerstand und Unterschrift zu bestätigen. 5. Haftung des Vermieters: Haftung des Vermieters für Betriebsunterbrechung und Arbeitsausfall sind ausdrücklich ausgeschlossen. 6. Haftung des Mieters: Der Mieter haftet für alle Beschädigungen, für die Einhaltung der Serviceintervalle, sowie für Verlust und Diebstahl. Für Folgeschäden, die aus dem Einsatz des Gerätes während der Vermietung resultieren, haftet ausschließlich der Mieter. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter klag- und schadlos zu halten, wenn dieser aus Schadensereignissen die im Zusammenhang mit dem Mieteinsatz stehen, von dritten Personen haftbar gemacht wird. 7. Mietversicherung gültig nur für Österreich: Gegen Maschinenbruch, Verlust, Diebstahl, Fehlbedienung, Absturz, Katastrophen etc. kann eine Mietversicherung abgeschlossen werden. Die Versicherungsprämie sind 10 % von den Gesamtmietkosten. Der Selbstbehalt je nach Schadensfall beträgt 12 % der tatsächlichen Reparaturkosten, jedoch mit folgenden Mindestanteilen: Geräte unter einem Neuwert von EUR ,-- können nicht versichert werden! Geräte Neuwert Listenpreis EUR , ,00 Selbstbehalt mind. EUR 1.200,00 Geräte Neuwert Listenpreis EUR , ,00 Selbstbehalt mind. EUR 3.000,00 Geräte Neuwert Listenpreis EUR , ,00 Selbstbehalt mind. EUR 4.000,00 In diesem Versicherungspaket nicht enthalten sind: Werkzeuge, Betriebsmittel (Öle, Diesel, usw.), Reifen, Gummiketten, sämtliche Hydraulikschläuche und Schäden bei Einsätzen unter Tage bzw. im Wasser. WICHTIG: Der Schadensfall muss schriftlich am Tag des Vorfalles per Fax oder gemeldet werden. Meldungen über Schadensfälle, die länger als 3 Arbeitstage zurückliegen, werden ohne Gewähr auf positive Erledigung entgegengenommen. Achtung!! Bei Zahlungsverzug besteht kein Versicherungsschutz. 8. Zeitraum der Mietabrechnung: Miete wird für den Zeitraum berechnet, für den das Gerät dem Vermieter nicht zur Verfügung steht. Also von dem Zeitpunkt an, ab dem über Anordnung des Mieters das Mietgerät zur Abholung bereitgestellt wird, bis zur Rückgabe der betriebsbereiten Maschine am Stützpunkt der Vermieters. Abholung und Rücklieferung müssen während der Normalarbeitszeit des Vermieters erfolgen. 9. Benutzung des Mietgerätes: Das Mietgerät darf nur zwecksbestimmt und von einem eingewiesenen oder geschulten Fachpersonal bedient werden. Einsätze unter Tage oder im Wasser sind nur mit schriftlichem Einverständnis von Kaiser Fahrzeugtechnik GmbH gestattet und nicht versicherbar. 10. Mietverrechnung: Mietrechnungen werden monatlich oder nach Rückstellung des Gerätes gelegt. Die Zahlung ist netto Kassa, ohne Abzug, im voraus fällig, Bei Zahlungsverzug ist Kaiser Fahrzeugtechnik GmbH berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 8 Prozentpunkten über den geltenden Basiszinssatz p.a. zu berechnen und nach einmaliger Mahnung mittels eingeschriebenem Brief das Mietgerät auf Kosten des Mieters zurückzuholen. Neukunden und Kunden mit Zahlungsverzug haben eine Kaution in der Höhe einer Monatsmiete zu erlegen. Basiszinssatz p.a. zu berechnen und nach einmaliger Mahnung mittels eingeschriebenem Brief das Mietgerät auf Kosten des Mieters zurückzuholen. Neukunden und Kunden mit Zahlungsverzug haben eine Kaution in der Höhe einer Monatsmiete zu erlegen. 11. Vertragsvergebührung: Schriftliche Mietverträge unterliegen der amtlichen Vergebührung. Für diese ist der Mieter entsprechend den gesetzlichen Gegebenheiten verantwortlich. 12. Kauf von Mietgeräten: Grundsätzlich können Sie Mietgeräte immer bis zum des laufenden Jahres auch käuflich erwerben. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren zuständigen Verkäufer. 13. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Der Erfüllungsort ist Nenzing Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für Nenzing als Sitz unserer Gesellschaft sachlich zuständige Gericht. 14. Anzuwendendes Recht / Vertragssprache: Es gilt österreichisches Recht. Vertragssprache ist Deutsch. Sämtliche Korrespondenz ist in deutscher Sprache zu führen. 15. Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, soweit diese nicht mit diesen Allgemeinen Mietbedingungen und den Besonderen Mietbedingungen für Kräne im Widerspruch stehen. Seite 15

16 Zusätzliche Mietbedingungen für Krane 1. Bauseits verursachte Wartezeiten, witterungsbedingte Verzögerungen und verkehrstechnische Stehzeiten werden gesondert dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. 2. Die freie Zufahrt zur Baustelle muss Mieterseits gewährleistet sein. Behinderung durch Baumaterial, Gerüste, parkende Autos etc. sind vom Mieter zu beseitigen. Genehmigung für Straßensperren bzw. notwendige Behördengänge übernimmt der Mieter. 3. Die Baustelle muss entsprechend der Anweisung unseres Personals bei der Baustellenbesichtigung hergerichtet sein. Für anschließende Veränderung auf der Baustelle die zu Verzögerung der Montage führen haftet der Mieter. Sollten Hebegeräte notwendig werden zum hinein oder herausheben, gehen diese zu Lasten des Mieters. Der Mieter haftet für ausreichend tragfähigen Untergrund, die Ableitung der Kräfte ist nachzuweisen Quelle: Fachausschuss Bau Arbeitskreis Turmdrehkraneû. 4. Die Montage und Demontagekosten beziehen sich auf normale Arbeits- und Einsatzbedingungen. Erschwernisse, die außergewöhnliche Aufwendungen und Wartezeiten erfordern, werden nach Aufwand berechnet. Nachtmontage sowie Wochenendarbeit werden separat berechnet. Es gilt die Stundenliste der Kaiser Fahrzeugtechnik GmbH. 5. Die Kräne dürfen nur durch Kranführer mit Kranführerschein in Betrieb genommen und bedient werden. Helfer, die bauseits gestellt werden, müssen über gute Deutschkenntnisse verfügen. Für Unfälle und Arbeitsverzögerung, die auf Verständigungsschwierigkeiten zurückzuführen sind, kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden. Nach Beendigung der Montage muss der Kranführer für die Einweisung zu Verfügung stehen. 6. Die Stromversorgung der Mietgeräte muss ausreichend sein. Schäden durch Spannungsschwankungen gehen zu Lasten des Mieters und sind von der Maschinenbruchversicherung ausgeschlossen. 7. Schlechtwettermietausstand und bzw. Wintermietausstand sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich und nur innerhalb eines Zeitraumes vom bis Ein Ausstand wird nur schriftlich und in Verbindung mit Auszügen des Bautagebuches angenommen. Ein tageweises Aussetzen der Miete ist nicht möglich. Die Maschinenbruchversicherung bleibt für diesen Zeitraum bestehen. 8. Der Mieter hat den Mietkran für die Dauer der Mietzeit in seine Betriebshaftpflicht aufzunehmen und ihn gegen andere Beschädigungen und Zerstörungen sowie sonstige Risiken zu versichern. Das Schadenrisiko sowie das Risiko des zufälligen Untergangs trägt der Mieter. Für sachkundige Bedienung des Mietgerätes haftet der Mieter und ist dieser verpflichtet das Mietgerät vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen. Elektrisches Zubehör am Kran muss vor direkter Feuchtigkeit geschützt werden. Speziell ist u.a. darauf zu achten, dass das Hubseil sich richtig auf- u. abwickelt, dies insbesondere bei Frost. Zwischenvermietung und Verkauf vorbehalten! Bei Auftragserteilung haben Sie unsere beigefügten bzw. umseitigen Mietbedingungen akzeptiert. Gerichtsstand ist Bludenz. Datum, Unterschrift Datum, Unterschrift Vermieter Mieter Firmenmässige Unterfertigung Seite 16

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