2. Rund um die Unfallversicherung
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- Bettina Günther
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1 Seite 1 von 6 Stand August 2010 Ehrenamt Gute Sache schützt nicht vor Haftung - Versicherungsschutz hat oberste Priorität Von Annette Jäger Ohne Ehrenamtliche wäre das soziale und gesellschaftliche Leben in Deutschland trist. Vereine, Kirchen und Kultur leben vom unentgeltlichen und freiwilligen bürgerschaftlichen Engagement. Nur weil es unentgeltlich ausgeübt wird, heißt das jedoch nicht, dass ein Ehrenamt nicht auch eine sehr verantwortungsvolle Tätigkeit sein kann. Bestes Beispiel ist die Freiwillige Feuerwehr, die oft allein durch das Engagement von Ehrenamtlichen existiert. Schöffen vor Gericht sind ein anderes Beispiel. Verantwortung tragen heißt gleichzeitig, dass man bei Fehlern oder Schäden auch zur Verantwortung gezogen werden kann. Davon entbindet einen die Arbeit für die gute Sache nicht. Man sollte bedenken, dass man in seiner Rolle als Ehrenamtlicher sowohl andere Personen schädigen wie auch finanziellen Schaden anrichten kann, wenn man beispielsweise die Vereinskasse verwaltet. Deshalb sollte man den Versicherungsschutz genau überprüfen, bevor man sich engagiert den vom Verein oder der Organisation wie auch den eigenen Versicherungsschutz. Viele Ehrenamtliche unterschätzen die Bedeutung des Versicherungsschutzes, oft auch viele Vereine. In Krisenzeiten und knappen Budgets neigen manche dazu, Policen einfach zu kündigen, um die Kosten einzudämmen. Das sollte man nicht tun, stattdessen sollte man sich eher von einem Versicherungsberater informieren lassen, wie die Prämien zu senken sind. Was man alles zum Thema Versicherungen und Steuern im Ehrenamt wissen muss, erfahren Sie auf den folgenden Seiten. 1. Was ist ein Ehrenamt? Als Ehrenamt bezeichnet man - eine freiwillige, - am Gemeinwohl orientierte, - unbezahlte Tätigkeit, die aber mit einer geringen Aufwandsentschädigung abgegolten werden kann. Die Betätigung wird dabei nicht nur gelegentlich oder einmalig ausgeübt, sondern findet regelmäßig für eine Organisation oder einen Verein statt. Dabei kann man entweder ein sogenanntes einfaches Ehrenamt ausüben ohne besondere verantwortungsvolle Aufgaben, oder man engagiert sich im Vorstand. Damit trägt man eine große Verantwortung, sowohl was Organisation als auch Finanzen angeht. 2. Rund um die Unfallversicherung 2a. Gesetzlicher Unfallschutz Viele Ehrenamtliche sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Der Schutz umfasst Ehrenamtliche, die im Auftrag oder mit Zustimmung von Kommunen und Kirchen in einem Verein oder bei einem Verband freiwillig engagiert sind. Sie sind
2 Seite 2 von 6 Ehrenamt automatisch im gesetzlichen Versicherungsschutz erfasst. Dieser ist kostenlos. Für die folgenden Personen greift die gesetzliche Unfallversicherung für Ehrenamtliche gemäß dem Sozialgesetzbuch: Es sind Ehrenamtliche in Rettungsunternehmen (z.b. Freiwillige Feuerwehr) in öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (z.b. Gemeinderäte) in öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften im Bildungswesen (z.b. Volkshochschule) im Gesundheitswesen/Wohlfahrtsverbände in Berufsverbänden der Landwirtschaft, oder landwirtschaftsfördernden Einrichtungen z.b. Übungsleiter in Sportvereinen in privatrechtlichen Organisationen, die im Auftrag oder mit Einwilligung von Kommunen oder öffentlichrechtlichen Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen handeln. Alle, die sich nicht in dieser Auflistung wiederfinden, können sich zum Teil über sogenannte Sammelverträge, die das jeweilige Bundesland mit einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen hat, freiwillig gesetzlich absichern. Der Jahresbeitrag liegt bei 2,73 Euro. Das betrifft zum Beispiel Engagierte bei Gewerkschaften oder Arbeitgeberorganisationen. Aber auch Engagierte bei einer privaten Initiative, die nicht als Verein oder Verband organisiert ist, können über einen Sammelvertrag abgesichert werden. In manchen Bundesländern ist auch ein Haftpflichtschutz integriert. Was ist abgesichert? Im gesetzlichen Unfallschutz ist die ehrenamtliche Tätigkeit selbst, der direkte Weg dorthin und wieder nachhause sowie die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen abgesichert. Die Unfallversicherung zahlt im Ernstfall nicht nur die Krankheitskosten, sondern auch eine eventuell notwendige Rehabilitation und bietet darüber hinaus eine finanzielle Absicherung für die häusliche Pflege oder den Umbau in eine behindertengerechte Wohnung. Ist die Erwerbsfähigkeit infolge eines Unfalls um mindestens 20 Prozent gemindert, bekommt der Verletzte von der gesetzlichen Versicherung eine monatliche Rente. Die Höhe dieser Rente hängt davon ab, in welchem Maß die Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt ist sowie vom bisherigen Einkommen. Allerdings ist der Haftungsrahmen der gesetzlichen Unfallversicherung eng gesteckt. Wer auf dem Rückweg vom Ehrenamt schnell einen Umweg macht und etwas Privates erledigt, ist schon nicht mehr geschützt. Sollte dabei ein Unfall passieren, haftet der Verletzte selbst. Bedenken sollte man auch, dass nur die ehrenamtliche Tätigkeit versichert ist. Wer sich beim geselligen Zusammensein mit anderen Vereinsmitgliedern oder beim Besuch von Mitgliederversammlungen folgenschwer verletzt, kann nicht auf den gesetzlichen Unfallschutz zählen. Zuständig für den gesetzlichen Unfallschutz sind Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen, je nachdem, in welchem Bereich man sich engagiert. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege ist für Ehrenamtliche im karitativen Bereich zuständig. Wer sich im kirchlichen Bereich, im Sportverein oder anderen Vereinen betätigt, muss sich an die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft wenden. Für Ehrenamtliche, die im öffentlichen Bereich tätig sind, z.b. als Wahlhelfer oder Gemeinderäte, sind die Landesunfallkassen und Gemeindeversicherungsverbände zuständig. 2b. Private Unfallversicherung Ehrenamtliche, die den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz nicht in Anspruch nehmen können oder jene, die ihn für nicht ausreichend halten - haben die Möglichkeit, sich über eine private Unfallpolice abzusichern. Bringt die ehrenamtliche Tätigkeit kein erhöhtes Gefahrenpotential mit sich, muss eine solche Police nicht abgeschlossen werden, wenn man sie bisher auch nicht für nötig hielt. Allerdings sollte man wissen, dass der gesetzliche Unfallschutz lückenhaft ist und eine private Police auch dann leistet, wenn sich ein Unfall außerhalb der ehrenamtlichen Tätigkeit in der Freizeit ereignet. Tipp: Wer wirklich nur die ehrenamtliche Tätigkeit über eine private Unfallversiche-
3 Seite 3 von 6 Ehrenamt rung absichern möchte, hat die Möglichkeit, zusammen mit anderen Ehrenamtlichen eine Gruppenunfallversicherung abzuschließen. Sie ist günstiger als eine Einzelpolice. Allerdings deckt die Gruppenversicherung nur Unfälle ab, die sich im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit ereignen. Eine private Unfallpolice leistet wie die gesetzliche erst dann, wenn die Gesundheit durch einen Unfall dauerhaft beeinträchtigt ist. Versichert sind Arbeits- und Freizeitunfälle, also Unglücke, die sich am Arbeitsplatz, im Verkehr, im Haushalt und Garten, bei Spiel und Sport ereignen. Die Police garantiert für diesen Fall eine bestimmte Geldsumme, die sich nach dem Grad der Invalidität richtet. In der Regel benötigt der Versicherte das Geld, um seinen Jobverlust, der meist mit einer Invalidität einhergeht, auszugleichen oder um sein Haus oder seine Wohnung wenn nötig behindertengerecht umzugestalten. Der Versicherungsnehmer erhält im Invaliditätsfall eine einmalige Kapitalzahlung. Die Höhe der Auszahlung ist an den Grad der Invalidität geknüpft. Die volle Summe gibt es nur, wenn der Versicherungsnehmer als komplett invalide einzustufen ist. Im Falle einer Teilinvalidität zahlt der Versicherer nur einen bestimmten Prozentsatz der vereinbarten Versicherungssumme. Versicherungssumme Die Höhe der Auszahlung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme. Diese sollte mindestens Euro betragen. Meistens kann man eine zusätzliche Progression vereinbaren: Die Versicherungssumme steigt dann mit zunehmender Invalidität überproportional an. Sinnvoll ist es, eine hohe Grundsumme zu wählen und eine eher geringe Progression (225 oder 400 Prozent). So sind auch niedrige Invaliditätsgrade gut abgesichert. Kosten einer Police Die Prämien für Policen unterscheiden sich gewaltig. Mitunter wird für dieselbe Leistung mehr als das Dreifache verlangt. Deshalb lohnt sich ein genauer Preisvergleich. Eine gute Police sollte auch Vergiftungen und Infektionen (Zeckenbisse!) als Unfall anerkennen. Preisbeispiele für private Unfallversicherungen Modellfall: Mann, 40 Jahre, Versicherungssumme Euro, Progression 300 Prozent (überproportionaler Anstieg der Versicherungssumme bei zunehmender Invalidität. Leistungsumfang jeweils vergleichen! Weitere Versicherungsbeispiele unter Anbieter Tarif Jahresbeitrag in Euro Europa Basis Grundeigentümer Pro Domo Basis 145,78 Asstel Direkt Plus 173,78 Haftpflichtkasse Darmstadt Vario Basis 202,78 HDI-Gerling Classic 222,05 Zurich M 224,79 Gothaer Unfall 238,95 Inter Risk L-Deckung 251,69 VHV Klassik-Garant 258,35 Volkswohl Bund Unfall Easy Basis 262,57 Quelle: biallo.de, Stand Tipp: Sehr viel größer als durch einen Unfall dauerhaft beeinträchtigt zu werden, ist das Risiko, wegen einer Krankheit nicht mehr arbeiten und damit auch seinen Lebensunterhalt nicht mehr verdienen zu können. Deshalb genießt die Berufsunfähigkeitsversicherung immer einen höheren Stellenwert als die Unfallpolice. Die Berufsunfähigkeitspolice deckt auch das Risiko Unfall ab.
4 Seite 4 von 6 Ehrenamt 3. Rund um den Haftpflichtschutz 3a. Vereinshaftpflicht Schädigt man in seiner Tätigkeit als Ehrenamtlicher eine andere Person oder es entstehen Schäden an Sachgütern, haftet der Ehrenamtliche selbst. Die meisten Vereine haben eine Vereinshaftpflichtversicherung abgeschlossen, die alle ehrenamtlichen Mitarbeiter umfasst. Nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann der freiwillige Helfer selbst zur Kasse gebeten werden. Als Engagierter sollte man unbedingt überprüfen, ob der Verein eine solche hat und ob auch die einzelnen ehrenamtlichen Tätigkeiten dort erfasst sind. Es ist keine Pflicht für einen Verein, eine solche Police abzuschließen. 3b. Private Haftpflicht Eine Haftpflichtversicherung ist ein wichtiger Versicherungsschutz, auf den niemand ob ehrenamtlich tätig oder nicht verzichten sollte. Ehrenamtliche Tätigkeit ist nicht automatisch im Versicherungsschutz integriert. Vor allem nicht, wenn man über einen älteren Vertrag verfügt. Bei neueren Verträgen sieht es anders aus. Hier ist ehrenamtliche Tätigkeit meist versichert. Darauf sollte man aber im Detail achten. Vor allem sollte man prüfen, in welchem Umfang die Tätigkeit versichert ist. Manchmal sind Schäden, die Ehrenamtliche in Leitungsfunktionen verursacht haben, ausgeschlossen. Auch Ehrenämter, die im Auftrag von Städten und Kommunen ausgeführt werden, sind nicht vom privaten Versicherungsschutz erfasst. Preisbeispiele für private Haftpflichtversicherungen Ehrenamtliche Tätigkeiten sind abgesichert (Auswahl). Modellfall: Mann, 40 Jahre, Einzelpolice, Jahresbeitrag. Leistungsumfang jeweils vergleichen! Weitere Versicherungsbeispiele unter Anbieter Tarif Deckungssumme in Beitrag in Euro Euro Swiss Life Partner Primus 10 Millionen 55,69 Haftpflichtkasse Vario Status 3 Millionen 57,12 Darmstadt Asstel Direkt Plus 5 Millionen 68,30 VHV Klassik-Garant 10 millionen 73,78 Hanse Merkur Top 3 Millionen 75,57 Ideal Exklusiv 3 Millionen 77,00 Inter Risk XL-Deckung 3 Millionen 80,15 Axa Box Plus 3.0 Basis 5 Millionen 87,57 Gothaer TOP 10 Millionen 98,50 Anm.: Alle Anbieter versichern ehrenamtliche Tätigkeiten mit Einschränkungen. Lediglich die Ax versichert die Tätigkeit ohne jede Einschränkungen. Quelle: biallo.de, Stand c. Vermögensschadenhaftpflicht Eine solche Versicherung sollte der Verein oder die Organisation für ihren ersten und zweiten Vorstand abgeschlossen haben. Sollte der Verein wegen Fehlentscheidungen oder falscher Kalkulation pleite gehen oder es gab Fehler in der Steuererklärung, können die Vorstände dafür haftbar gemacht und mit ihrem gesamten Privatvermögen zur Rechenschaft gezogen werden. Eine Vermögensschadenhaftpflichtpolice würde in so einem Fall einspringen. Sie zahlt auch dann, wenn der Kassenwart beispielsweise Zahlungsfristen versäumt und deshalb Mahngebühren entstehen. 3d. Veranstaltungshaftpflicht Diese Police ist besonders dann wichtig, wenn man Veranstaltungen plant - Kinderoder Sommerfeste, Konzerte etc. die nichts mit dem eigentlichen Vereinszweck zu tun haben. Dann greift nämlich die Vereinshaftpflichtversicherung oft nicht. Eine spezielle Veranstaltungshaftpflicht deckt
5 Seite 5 von 6 Ehrenamt Schäden, die beispielsweise durch unsachgemäßes Aufbauen von Zelten entstehen können oder beim Verlegen von Stromkabeln. Diese Versicherung schließt auch der Verein ab, nicht die Einzelperson. 3e. Dienstreiserahmenversicherung Viele Ehrenamtliche stellen kostenlos ihr Auto zur Verfügung, beispielsweise für Fahrten im Rahmen der Nachbarschaftshilfe o.ä. Besonders ärgerlich ist es dann, wenn ein anderer mit dem Fahrzeug einen Unfall verursacht. Eine Höherstufung beim Schadenfreiheitsrabatt in der Kfz- Versicherung fällt dann nämlich zu Lasten des Fahrzeughalters. Um sich gegen solche Mehrkosten zu schützen, kann man eine sogenannte Dienstreiserahmenversicherung abschließen. Sie zahlt auch eine eventuelle Selbstbeteiligung und tritt ein, wenn keine Kaskoversicherung vorhanden ist. 4. Ehrenamt und Steuern 4a. Ausgaben, die man von der Steuer absetzen kann Der Fiskus erkennt nur wenige Ausgaben, die im Zusammenhang mit einem Ehrenamt entstehen, als steuermindernd an. Grundsätzlich werden die Ausgaben, die im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit entstehen, den privaten Lebensführungskosten zugerechnet. Sie können weder als Werbungskosten oder Betriebsausgaben, noch als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Ausnahme: Steht das Ehrenamt in engem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit, werden Werbungskosten anerkannt, beispielsweise wenn ein Lehrer gleichzeitig Vorsitzender eines Lehrerverbandes ist. Allerdings werden auch nur jene Kosten anerkannt, die über den Freibetrag von Euro im Jahr, bzw. 175 Euro im Monat hinausgehen (siehe unten). 4b. Aufwandsentschädigungen und Steuern Ehrenämter werden in der Regel unentgeltlich ausgeübt. In einigen Sparten werden allerdings Aufwandsentschädigungen gezahlt. Solche Aufwandsentschädigungen, vorausgesetzt sie werden aus öffentlichen Kassen gezahlt oder von einem Verein oder der Kirche, sind steuerfrei. Allerdings nur bis zu maximal 175 Euro im Monat. Zu den öffentlichen Kassen gehören solche von Bund, Ländern, Gemeinden, öffentlich-rechtlicher Religionsgemeinschaften, der Berufsgenossenschaften, Orts-, Landes-, Innungs- und Ersatzkrankenkassen, der Deutschen Bundesbahn. Auch Arbeitslose dürfen 175 Euro im Monat als Aufwandsentschädigung erhalten, ohne dass dies ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld schmälern würde. Dasselbe gilt für Studenten, die Bafög erhalten. Hier wird die Aufwandsentschädigung von maximal 175 Euro im Monat nicht auf das Bafög angerechnet. Wer einen Rechtsanspruch auf eine Aufwandsentschädigung besitzt (z.b. Gemeinderäte) - also eine vertraglich zugesicherte Aufwandsentschädigung - kann bis zu einem Drittel der gezahlten Entschädigung, mindestens 175 Euro, steuerlich gelten machen. Auch Erstattungen für Fahrten oder Reisen im Auftrag des Vereins oder der Organisation, für die man ehrenamtlich tätig ist, kann man in einem bestimmten Maß zusätzlich steuerfrei behalten, soweit solche Kosten von der Organisation oder dem Verein erstattet werden. Allerdings kann man diese Kosten auch nur dann zusätzlich von der Steuer absetzen, wenn die Aufwandsentschädigung nachweisbar bereits für andere Ausgaben verbraucht ist. Manche Engagierte erhalten mehr als 175 Euro im Monat. Sie müssen den darüber liegenden Betrag wie persönliches Einkommen ganz normal versteuern. Anders ist es, wenn der Verein den freiwilligen Helfer auf Minijob-Basis anstellt. Dann darf er die 175 Euro im Monat, plus 400 Euro im Monat (4.800 Euro im Jahr) steuerfrei be-
6 Seite 6 von 6 Ehrenamt halten. Das macht insgesamt Euro im Jahr aus. Spendenquittungen: Investiert ein freiwilliger Helfer privates Geld in den Verein und erhält dafür keine Aufwandsentschädigung, darf er sich die Kosten als Spende quittieren lassen und von der Steuer absetzen. Die Kosten müssen aber nachgewiesen werden! Der Wert der persönlichen Arbeitskraft wird dabei nicht anerkannt. 5. Ehrenamt und Arbeitsrecht Ehrenamtlich Engagierte genießen einen guten Ruf bei ihren Chefs. Denn der Einsatz für eine freiwillige Tätigkeit spricht dafür, dass der Mitarbeiter auch in seinem Job engagiert bei der Sache ist. In bestimmten Fällen ist der in seiner Freizeit ehrenamtlich Tätige sogar von seiner Arbeitspflicht freizustellen. Wann dies der Fall ist, ist gesetzlich geregelt. Für die Ausübung politischer Ehrenämter - als Gemeinde- oder Kreisrat, aber auch als ehrenamtlicher Richter oder Schöffe - muss der Arbeitgeber die dafür nötige Zeit gewähren, um Sitzungen zu besuchen, Akten zu studieren oder an Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen teilzunehmen. Ehrenämter in Vereinen, wie Sportverein oder Geselligkeitsverein, müssen die Engagierten in der Freizeit ausüben. Demnach darf einem Ehrenamtlichen, der wegen seiner freiwilligen Tätigkeit als Gemeinderat beispielsweise Arbeitszeit versäumt, auch nicht aus personenbedingten Gründen gekündigt werden. Hier gilt vielmehr ein gesetzliches Kündigungsverbot. Arbeitslose können maximal 15 Stunden in der Woche ehrenamtlich tätig sein, ohne dass sie ihren Status als Beschäftigungslose und damit ihr Arbeitslosengeld verlieren. Tipp: Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 16 und 27 Jahren, haben die Möglichkeit, nach ihrer Schulausbildung ein sogenanntes soziales bzw. ökologisches Jahr zu absolvieren, das zwischen sechs und 18 Monate dauert. Im sozialen Bereich betätigt man sich in Krankenhäusern, Altenheimen, Behindertenvereinen, Kinder- und Jugendeinrichtungen aber auch in kulturellen Einrichtungen oder im sportlichen Bereich. Beim ökologischen Jahr ist man unter anderem im Umweltschutz aktiv, z.b. in Naturschutzparks. Während eines solchen Freiwilligenjahres ist man kranken- und pflegeversichert sowie Kindergeld und Kinderfreibeträge sind sichergestellt. Zudem wird die Dauer des freiwilligen Dienstes für die Altersvorsorge angerechnet. Ferner sind, soweit nötig, Unterkunft, Verpflegung und ein Taschengeld vorgesehen. Ein Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr kann man auch im Ausland absolvieren. Weitere Infos unter und
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