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1 Europäische Union Veröffentlichung des Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union 2, rue Mercier, 2985 Luxembourg, Luxemburg Fax: Infos und Online-Formulare: simap.europa.eu Auftragsbekanntmachung (Richtlinie 2004/18/EG) Abschnitt I : Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Offizielle Bezeichnung: Erdölbevorratungsverband Körperschaft des öffentlichen Rechts Postanschrift: Jungfernstieg 38 Nationale Identifikationsnummer: (falls bekannt) Ort: Hamburg Postleitzahl: Land: Deutschland (DE) Kontaktstelle(n): Abteilung Logistik und Bestände Telefon: Zu Händen von: Herrn Wolfgang Brammer ausschreibung6@ebv-oil.org Fax: Internet-Adresse(n): (falls zutreffend) Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: (URL) Adresse des Beschafferprofils: (URL) Elektronischer Zugang zu Informationen: (URL) Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: (URL) Weitere Auskünfte erteilen die oben genannten Kontaktstellen Sonstige (bitte Anhang A.I ausfüllen) Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an die oben genannten Kontaktstellen Sonstige (bitte Anhang A.II ausfüllen) Sonstige (bitte Anhang A.III ausfüllen) I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene Regional- oder Lokalbehörde Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene Einrichtung des öffentlichen Rechts Europäische Institution/Agentur oder internationale Organisation Sonstige: (bitte angeben) I.3) Haupttätigkeit(en) DE Standardformular 02 - Auftragsbekanntmachung 1 / 20

2 Allgemeine öffentliche Verwaltung Verteidigung Öffentliche Sicherheit und Ordnung Umwelt Wirtschaft und Finanzen Gesundheit Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen Sozialwesen Freizeit, Kultur und Religion Bildung Sonstige: (bitte angeben) Erdölkrisenbevorratung I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: ja nein weitere Angaben zu diesen öffentlichen Auftraggebern bitte in Anhang A DE Standardformular 02 - Auftragsbekanntmachung 2 / 20

3 Abschnitt II : Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung : II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber : Rahmenvereinbarung 2014 für den Kauf und Verkauf von Mineralölen. II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung : bitte nur eine Kategorie Bauleistung, Lieferung oder Dienstleistung auswählen, und zwar die, die dem Auftrags- oder Beschaffungsgegenstand am ehesten entspricht Bauauftrag Lieferauftrag Dienstleistungen Ausführung Kauf Dienstleistungskategorie Nr: Planung und Ausführung Leasing Zu Dienstleistungskategorien siehe Erbringung einer Bauleistung, Miete Anhang C1 gleichgültig mit welchen Mitteln, Mietkauf gemäß den vom öffentlichen Eine Kombination davon Auftraggeber genannten Erfordernissen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung : Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. NUTS-Code: AT NUTS-Code: BE NUTS-Code: BG NUTS-Code: CY NUTS-Code: CZ NUTS-Code: DE NUTS-Code: DK NUTS-Code: EE NUTS-Code: ES NUTS-Code: FI NUTS-Code: FR NUTS-Code: GR NUTS-Code: HR NUTS-Code: HU NUTS-Code: IE NUTS-Code: IT NUTS-Code: LT NUTS-Code: LU NUTS-Code: LV NUTS-Code: MT NUTS-Code: NL NUTS-Code: PL NUTS-Code: PT NUTS-Code: RO NUTS-Code: SE DE Standardformular 02 - Auftragsbekanntmachung 3 / 20

4 NUTS-Code: SI NUTS-Code: SK NUTS-Code: UK II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS): Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung Die Bekanntmachung betrifft den Aufbau eines dynamischen Beschaffungssystems (DBS) II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung : (falls zutreffend) Rahmenvereinbarung mit mehreren Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmern Wirtschaftsteilnehmer Anzahl : oder (falls zutreffend) Höchstzahl : 999 der an der geplanten Rahmenvereinbarung Beteiligten Laufzeit der Rahmenvereinbarung Laufzeit in Jahren : 1 oder in Monaten : Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt : Geschätzter Gesamtauftragswert über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung (falls zutreffend, in Zahlen) Geschätzter Wert ohne MwSt : Währung : EUR oder Spanne von : : bis : : Währung : Periodizität und Wert der zu vergebenden Aufträge : (falls bekannt) II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens : Abschluss einer Rahmenvereinbarung 2014 für den Kauf und Verkauf von spezifikationsgemäßen und nicht spezifikationsgemäßen Fertigprodukten Benzin, Dieselkraftstoff, Heizöl Extra Leicht, Flugturbinenkraftstoff JET A-1, den Komponenten der vorgenannten Fertigprodukte sowie Rohöl, die sich in den Eigentums-Lagereinrichtungen des Erdölbevorratungsverbandes oder in Lagereinrichtungen, die der Erdölbevorratungsverband unter Vertrag genommen hat, in der Bundesrepublik Deutschland oder in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union befinden bzw. dort eingelagert werden sollen. Die Entscheidung, bestimmte Mineralöle zu kaufen bzw. zu verkaufen, folgt den operativen Notwendigkeiten der Bestandshaltung des Erdölbevorratungsverbandes. So sind solche Maßnahmen beispielsweise erforderlich bei einer Änderung der gesetzlichen Bevorratungspflicht, bei Änderungen der gesetzlich vorgegebenen Produktspezifikationen und bei einer Änderung der vom Erdölbevorratungsverband unter Vertrag genommenen Lagerorte. Der Erdölbevorratungsverband beabsichtigt, einzelne Käufe und Verkäufe oder eine Kombination von beiden (Einzelaufträge) zu vergeben. Um diese zukünftigen Einzelaufträge für die interessierten Unternehmen und den Erdölbevorratungsverband möglichst unaufwändig abzuwickeln, schreibt der Erdölbevorratungsverband hiermit eine diesbezügliche Rahmenvereinbarung aus. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit vom bis einschließlich zum Rechtzeitig vor Ablauf des genannten Zeitraums beabsichtigt der Erdölbevorratungsverband, eine weitere Ausschreibung für die Vergabe einer vom Zeitraum her direkt anschließenden Rahmenvereinbarung durchzuführen. DE Standardformular 02 - Auftragsbekanntmachung 4 / 20

5 Der Erdölbevorratungsverband wird die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung beabsichtigten Vergaben der Einzelaufträge dann unter denjenigen Unternehmen durchführen, mit denen er diese Rahmenvereinbarung abgeschlossen hat (sogenannter Miniwettbewerb). Der Abschluss der Rahmenvereinbarung berechtigt den Bieter zur Teilnahme an dem Wettbewerb zur Vergabe der jeweiligen Einzelaufträge, der unter der Rahmenvereinbarung durchgeführt wird, verpflichtet ihn andererseits aber nicht zur Teilnahme daran. Die Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots für einen Einzelauftrag werden ausschließlich per versendet. Für die Durchführung der Einzel-Vergaben gelten eigene Formvorschriften und Fristen. Allen Einzel-Vergaben werden die Bedingungen für Einzelaufträge 2014 des Erdölbevorratungsverbandes zugrunde gelegt, die den Vergabeunterlagen der vorliegenden Ausschreibung beigefügt sind. Da die vorgenannten Bedingungen für Einzelaufträge 2014 des Erdölbevorratungsverbandes den Einzel-Vergaben nicht mehr beigefügt werden, wird empfohlen, die vorgenannten Vergabebedingungen aufzubewahren. Der Erdölbevorratungsverband wird auch mit solchen Unternehmen, die sich nach Ablauf der Angebotsfrist für das vorliegende Vergabeverfahren an ihn wenden, eine solche Rahmenvereinbarung abschließen, wenn diese Unternehmen die Bedingungen des vorliegenden Vergabeverfahrens einschließlich des Textes der Rahmenvereinbarung akzeptieren. II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) : Hauptteil Hauptgegenstand Ergänzende Gegenstände Zusatzteil(falls zutreffend) II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) : Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA) : ja nein II.1.8) Lose: (für Angaben zu den Losen in Anhang B, verwenden Sie ein Formular pro Los) Aufteilung des Auftrags in Lose: ja nein (falls ja) Angebote sind möglich für nur ein Los ein oder mehrere Lose alle Lose II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote: Varianten/Alternativangebote sind zulässig : ja nein II.2) Menge oder Umfang des Auftrags : II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang : (einschließlich aller Lose, Verlängerungen und Optionen, falls zutreffend) Für die Käufe wird ein Umfang von 270 Millionen EUR und für die Verkäufe wird ein Umfang von 270 Millionen EUR geschätzt. Es handelt sich um eine Schätzung, die auf Erfahrungswerten der letzten Jahre beruht. Hiermit ist keine Verpflichtung des Erdölbevorratungsverbandes verbunden, über diesen Umfang auch Verträge zu schließen. DE Standardformular 02 - Auftragsbekanntmachung 5 / 20

6 (falls zutreffend, in Zahlen) Geschätzter Wert ohne MwSt : Währung : EUR oder Spanne von : : bis : : Währung : II.2.2) Angaben zu Optionen : (falls zutreffend) Optionen : ja nein (falls ja) Beschreibung der Optionen : (falls bekannt) Voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen : in Monaten : oder in Tagen : (ab Auftragsvergabe) II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung : (falls zutreffend) Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja nein Zahl der möglichen Verlängerungen: (falls bekannt) oder Spanne von : bis: (falls bekannt) Voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeaufträge bei verlängerbaren Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen: in Monaten: oder in Tagen: (ab Auftragsvergabe) II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Laufzeit in Monaten : oder in Tagen: (ab Auftragsvergabe) oder Beginn: 01/10/2014 (TT/MM/JJJJ) Abschluss: 30/09/2015 (TT/MM/JJJJ) DE Standardformular 02 - Auftragsbekanntmachung 6 / 20

7 Abschnitt III : Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Bedingungen für den Auftrag: III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: (falls zutreffend) Für die Vergabe der Rahmenvereinbarung ist keine Sicherheitsleistung vorgesehen. Bei der Vergabe der Einzelaufträge wird teilweise eine Sicherheitsleistung gefordert. Dies betrifft nicht die Fälle des Erwerbs von Mineralöl durch den Erdölbevorratungsverband, sondern ausschließlich die Fälle der Veräußerung von Mineralöl durch den Erdölbevorratungsverband. Ob der Bieter dem Erdölbevorratungsverband für den konkreten Einzelauftrag eine Sicherheitsleistung zu stellen hat, ist den jeweiligen Vergabeunterlagen zu den konkreten Einzelaufträgen zu entnehmen. 1. Einzelaufträge über Erwerb von Mineralöl durch den Erdölbevorratungsverband Bei seinen Einkäufen, d. h. beim Erwerb von Mineralöl, stellt der Erdölbevorratungsverband dem Bieter keine Sicherheiten. 2. Einzelaufträge über Veräußerung von Mineralöl durch den Erdölbevorratungsverband Ob der Bieter im Falle des Verkaufs, d. h. der Veräußerung von Mineralöl durch den Erdölbevorratungsverband, diesem bei dessen Verkäufen eine Sicherheitsleistung zu stellen hat, ist den Vergabeunterlagen zu den jeweiligen Einzelaufträgen zu entnehmen. Für die Einzelaufträge, in denen der Bieter eine Sicherheitsleistung zu stellen hat, gilt Folgendes: a) Höhe der Sicherheitsleistung. Zur Besicherung für die Einhaltung der gesamten vertraglichen Verpflichtungen des Bieters aus dem Vertrag, der sich nach Zuschlagserteilung aufgrund des Einzelauftrags ergibt, stellt der Bieter dem Erdölbevorratungsverband eine Sicherheitsleistung in folgender Höhe zur Verfügung (nachfolgend der Sicherungsbetrag genannt): aa) In Höhe seiner aufgrund des Einzelauftrags bestehenden Zahlungsverpflichtungen (freigestellte Menge multipliziert mit dem Warenwert gemäß Angebots-Preisformel, zuzüglich etwaiger gesetzlicher Abgaben und Beiträge wie z. B. des gesetzlichen Bevorratungsbeitrages in Deutschland und der gesetzlichen Energiesteuer in Deutschland, jedoch unter Ausschluss der Umsatzsteuer); bb) Sollte zum Zeitpunkt der Besicherung der Warenwert der freigestellten Menge noch nicht endgültig feststehen, weil zum Beispiel eine Monats-Durchschnittspreisformel zugrunde gelegt wird, in Höhe des jeweils bankarbeitstäglich aktuellen Warenwertes (Notierungen des Vortages gemäß den Platts-Notierungen und dem Dollarkurs EuroFX [Marktpreisentwicklung]), zuzüglich etwaiger gesetzlicher Abgaben und Beiträge wie z. B. des gesetzlichen Bevorratungsbeitrages in Deutschland und der gesetzlichen Energiesteuer in Deutschland, jedoch unter Ausschluss der Umsatzsteuer. Bei einer nachträglichen Erhöhung und/oder Einführung von gesetzlichen Abgaben und/oder Beiträgen nach Abschluss des jeweiligen Einzelauftrages erhöht sich der Sicherungsbetrag entsprechend. Bei einer nachträglichen Reduzierung und/oder Abschaffung von gesetzlichen Abgaben und/oder Beiträgen nach Abschluss des Einzelauftrages reduziert sich der Sicherungsbetrag entsprechend. b) Art der Sicherheitsleistung. Die Sicherheitsleistung ist in Form einer ausgestellten (einfachen) Garantie eines in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufsichtsbehördlich zugelassenen und in der Bundesrepublik Deutschland zum Geschäftsbetrieb, der die Übernahme von Garantien umfassen muss, befugten Kreditinstituts oder Kreditversicherers (nachfolgend der Garantiegeber genannt) mit dem Text der Anlage 1 [der Vergabeunterlagen] (nachfolgend Garantie genannt) zu erbringen. Klarstellend: Der Bieter selbst kann nicht gleichzeitig Garantiegeber sein. Je Bieter ist die Summe der dem Erdölbevorratungsverband von einem Garantiegeber zur Verfügung gestellten Sicherheitsleistungen auf 150 Mio. EUR begrenzt, wobei die gesamte Geschäftsbeziehung des Bieters zum Erdölbevorratungsverband berücksichtigt wird. Gegebenenfalls sind die von einem Bieter zu erbringenden Sicherheitsleistungen von diesem auf mehrere Garantiegeber zu verteilen. Der Garantiegeber muss zudem über ein ihn betreffendes eigenständiges Bonitätsurteil einer vom Eurosystem zur Bonitätsanalyse zugelassenen externen Ratingagentur (External Credit Assessment Institution, ECAI; DE Standardformular 02 - Auftragsbekanntmachung 7 / 20

8 nachfolgend Ratingagentur genannt) verfügen. Dieses Bonitätsurteil muss dem Garantiegeber ein geringes Ausfallrisiko oder eine bessere Einstufung (nachfolgend zusammenfassend Einstufung genannt) bestätigen. Verfügt der Garantiegeber über kein eigenständiges Bonitätsurteil, gehört jedoch einem Verbund an, der über ein Bonitätsurteil einer Ratingagentur verfügt, so wird dieses Bonitätsurteil des Verbundes hier als Bonitätsurteil des Garantiegebers angesehen. Das Bonitätsurteil darf zum Zeitpunkt der Übergabe der Garantie durch den Bieter an den Erdölbevorratungsverband höchstens 15 Monate alt sein und muss während der gesamten Laufzeit der Garantie die vorstehende Einstufung des Garantiegebers ausweisen. Sollten für den Garantiegeber mehrere Bonitätsurteile einer oder mehrerer Ratingagenturen bestehen, so wird für die hier gegenständlichen Besicherungszwecke ausschließlich das Bonitätsurteil mit der für den Garantiegeber ungünstigsten Einstufung zugrunde gelegt. Ein günstigeres Bonitätsurteil wird jedoch dann zugrunde gelegt, wenn es das neueste Bonitätsurteil ist und der zeitliche Abstand zu einem ungünstigeren Bonitätsurteil mindestens sechs Monate beträgt. Sollte der Garantiegeber während der Laufzeit der Garantie seine vorstehende aufsichtsbehördliche Zulassung und/oder die Befugnis zum Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland verlieren oder sollte sich das Bonitätsurteil betreffend den Garantiegeber gegenüber der vorstehenden Einstufung verschlechtern, muss der Bieter dem Erdölbevorratungsverband unaufgefordert innerhalb eines Bankarbeitstages eine anderweitige Sicherheitsleistung, die die vorstehenden Anforderungen erfüllt, beibringen. Entsprechendes gilt auf Anforderung des Erdölbevorratungsverbandes, wenn konkrete Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die wirtschaftliche Lage des Garantiegebers sich seit der Ausstellung des Bonitätsurteils soweit verschlechtert hat, dass eine Ratingagentur in einem aktuellen Bonitätsurteil nun nicht mehr die vorstehende Einstufung bestätigen würde. Der Bieter ist auf Anforderung des Erdölbevorratungsverbandes jederzeit verpflichtet, ihm das Bestehen der vorstehenden aufsichtsbehördlichen Zulassungen des Garantiegebers und seiner Befugnis zum Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland sowie dessen Bonitätsurteil einer Ratingagentur und die Zulassung der Ratingagentur im vorbeschriebenen Sinne nachzuweisen. Wenn die Aufsichtsbehörden des Garantiegebers bzw. die Zulassungsbehörde der Ratingagentur die nachzuweisenden Tatsachen allgemein zugänglich im Internet bekanntmachen, entfällt insoweit die Nachweispflicht. c) Befreiung von der Sicherheitsleistung/Konzerngarantie. Bieter sind unter folgenden Voraussetzungen von der Stellung einer Sicherheitsleistung durch einen in Buchst. b) genannten Garantiegeber befreit: aa) Der Bieter verfügt über ein ihn betreffendes eigenständiges Bonitätsurteil einer Ratingagentur, das die vorstehende Einstufung bestätigt, und weist im Falle der Bilanzierung nach Handelsgesetzbuch (nachfolgend HGB genannt) in der Bilanz ein Eigenkapital im Sinne des 247 Abs. 1 HGB oder im Falle einer Bilanzierung nach IFRS ein Eigenkapital im Sinne von IAS 1 (International Accounting Standards) von mindestens 100 Mio. EUR aus. Dabei ist der letzte von einem Wirtschaftsprüfer testierte und offengelegte Jahresabschluss zugrunde zu legen, dessen Bilanzstichtag jedoch zum Zeitpunkt der Stellung der Sicherheitsleistung nicht länger als zwei Geschäftsjahre zurückliegen darf. Zusätzlich gilt Folgendes: (i) Sollten die zu besichernden Zahlungsverpflichtungen des Bieters gegenüber dem Erdölbevorratungsverband einen Betrag von 100 Mio. EUR übersteigen, wobei die gesamte Geschäftsbeziehung des Bieters zum Erdölbevorratungsverband zu berücksichtigen ist, muss der Bieter für den darüber hinausgehenden Betrag eine Sicherheitsleistung gemäß Buchst. b) oder Buchst. c) lit. bb) beibringen. (ii) Sollte sich das Bonitätsurteil betreffend den Bieter gegenüber der vorstehend genannten Einstufung verschlechtern, muss der Bieter dem Erdölbevorratungsverband unaufgefordert eine Sicherheitsleistung gemäß Buchst. b) oder Buchst. c) lit. bb) beibringen. Gleiches gilt, wenn das vorgenannte Eigenkapital in einer Bilanz oder einer unterjährigen Finanzberichterstattung mit einem späteren Stichtag den Mindestbetrag von 100 Mio. EUR unterschreitet. Entsprechendes gilt auf Anforderung des Erdölbevorratungsverbandes, wenn konkrete Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die wirtschaftliche Lage des Bieters sich seit der Ausstellung des Bonitätsurteils soweit verschlechtert hat, dass eine Ratingagentur in einem aktuellen Bonitätsurteil nun nicht mehr ein geringes Ausfallrisiko oder eine bessere Einstufung bestätigen würde oder dass das Eigenkapital den Mindestbetrag von 100 Mio. EUR unterschreitet. bb) Der Bieter ist zugehörig zu einem Konzern im Sinne von 18 Aktiengesetz und ein anderes zum selben Konzern gehörendes Unternehmen (nachfolgend ebenfalls Garantiegeber genannt) das über ein sie betreffendes eigenständiges Bonitätsurteil einer Ratingagentur verfügt, welches die vorstehende Einstufung DE Standardformular 02 - Auftragsbekanntmachung 8 / 20

9 bestätigt, und das im Falle der Bilanzierung nach HGB in der Bilanz ein Eigenkapital im Sinne des 247 Abs. 1 HGB oder im Falle einer Bilanzierung nach IFRS ein Eigenkapital im Sinne von IAS 1 (International Accounting Standards) von mindestens 100 Mio. EUR ausweist, stellt dem Erdölbevorratungsverband eine Garantie mit dem Text der Anlage 2 [der Vergabeunterlagen] zur Verfügung (nachfolgend ebenfalls Garantie genannt). Im Übrigen gelten die vorstehenden Regelungen in Buchst. aa) entsprechend. Die Regelungen in Buchst. b) gelten für Buchst. c) aa) und bb) entsprechend, mit Ausnahme der Regelung über das Bonitätsurteil eines Verbundes; diese gilt ausschließlich für Garantien, die nach Buchst. b) gestellt werden. d) Alternativer Bonitätsnachweis. Dem Bonitätsurteil einer Ratingagentur wird hier gleichgestellt der dem Bieter durch die Deutsche Bundesbank erteilte Nachweis über ein geringes Ausfallrisiko (Kreditqualitätsstufe 2 der Ratingskala des Eurosystems). Die übrigen Regelungen in den Buchst. b) und c), insbesondere zum Mindestbetrag des Eigenkapitals und zur Besicherung bei Verlust des vorstehenden Bonitätsnachweises der Deutschen Bundesbank gelten entsprechend. Klarstellend: die Regelungen zu dem Bonitätsurteil eines Verbundes gelten nur für Garantiegeber im Sinne des Buchst. b). e) Gültigkeit der Garantie. Das Datum, bis zu dem die Garantie gültig sein muss, ist den Vergabeunterlagen zu den jeweiligen Einzelaufträgen zu entnehmen. f) Anpassung der Garantie. Die Garantie ist gegebenenfalls bankarbeitstäglich an den Sicherungsbetrag gemäß Buchst. a) anzupassen. g) Inanspruchnahme der Garantie. Die Inanspruchnahme der Garantie erfolgt für den Fall, dass aa) der Bieter seinen fälligen Zahlungsverpflichtungen aus dem nach Zuschlagserteilung aufgrund des Einzelauftrags zustande gekommenen Vertrag mit dem Erdölbevorratungsverband nicht oder nicht vollständig nachkommt; oder bb) (i) der Erdölbevorratungsverband die (gegebenenfalls vorläufigen) Zahlungsverpflichtungen des Bieters aus dem nach Zuschlagserteilung aufgrund des Einzelauftrages zustande gekommenen Vertrag fällig gestellt hat und/oder (ii) dem Erdölbevorratungsverband ein Schadenersatzanspruch zusteht, weil (a) der Bieter trotz Andienung der vertraglich vereinbarten Mineralöle diese nicht abnimmt; (b) der Bieter seiner Verpflichtung zur Anpassung der Garantie trotz Aufforderung durch den Erdölbevorratungsverband nicht innerhalb von einem Bankarbeitstag nachkommt; (c) der Bieter durch einen Garantiegeber eine Garantie gestellt hat und seiner Verpflichtung zur Hergabe einer anderweitigen Sicherheitsleistung trotz Aufforderung durch den Erdölbevorratungsverband nicht innerhalb von einem Bankarbeitstag nachkommt; oder (d) ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen des Bieters eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder ein solcher Antrag mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse abgelehnt worden ist. h) Höhe der Inanspruchnahme der Garantie. Die Garantie wird in Höhe der fälligen (gegebenenfalls vorläufigen) Zahlungsverpflichtung bzw. in Höhe des dem Erdölbevorratungsverband durch die Vertragspflichtverletzung des Bieters jeweils (voraussichtlich) entstandenen Schadens in Anspruch genommen. i) Entfall der Garantie. Die Garantie entfällt in dem Umfang, wie der Bieter seine Verpflichtungen aus dem Vertrag, der sich nach Zuschlagserteilung aufgrund des Einzelauftrags ergibt, erfüllt hat. III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: DE Standardformular 02 - Auftragsbekanntmachung 9 / 20

10 Grundsätzlich gilt gemäß Nr. 23 der Bedingungen für Einzelaufträge 2014 des Erdölbevorratungsverbandes Folgendes: Die Rechnungsstellung erfolgt in EURO. Rechnungen sind unter Beachtung des 14 Umsatzsteuergesetz über die erbrachten Leistungen auf der Grundlage des Angebotspreises auszustellen. Die übrigen Zahlungsbedingungen für die Einzelaufträge sind in den Vergabeunterlagen zu den jeweiligen Einzelaufträgen aufgeführt. Für den Erwerb (Einkauf) von Mineralöl gilt außerdem 17 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B; in der geltenden Fassung der Bekannmachung vom , Bundesanzeiger Nr. 178a). Für die Erstellung von Angeboten wird keine Kostenerstattung gewährt. Gleiches gilt für sonstige Aktivitäten und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Angebotserstellung. III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: (falls zutreffend) Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung im Einzelfall rechtmäßig ist. Grundsätzlich schließt eine Bietergemeinschaft die gegenseitige Verpflichtung ein, von eigenen Teilnahmeanträgen/Angeboten abzusehen und mit anderen Unternehmen nicht zusammenzuarbeiten, was grundsätzlich den Tatbestand einer Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erfüllt. Ein Ausschluss von Teilnahmeanträgen/Angeboten, denen in Bezug auf die Vergabe eine wettbewerbsbeschränkende Abrede unter Bietern zugrunde liegt, ist geboten. Um diesem Vorwurf der Wettbewerbsbeschränkung entgegenzutreten, hat die Bietergemeinschaft bereits mit dem Angebot zur Rahmenvereinbarung aufzuklären, ob es sich bei den Mitgliedern der Bietergemeinschaft um gleichartige Unternehmen handelt, die sich auf dem gleichen Sektor gewerblich betätigen und zueinander jedenfalls in einem potentiellen Wettbewerbsverhältnis stehen, und ob die Mitglieder mit einem eigenständigen Angebot aufgrund ihrer betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse (z. B. mit Blick auf Kapazitäten, technische Einrichtungen und/oder fachliche Kenntnisse) nicht leistungsfähig sind, und ob erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich daran zu beteiligen. Bietergemeinschaften müssen zudem dem Angebot (unterschriebener Text der Rahmenvereinbarung) eine formlose schriftliche Anlage beifügen, die von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschrieben ist. Aus dieser Anlage muss sich ergeben, aus welchen Mitgliedern (mit vollständiger Angabe des Namens bzw. der Firmierung, der Rechtsform und der Anschrift) sich die Bietergemeinschaft zusammensetzt und welches Mitglied der Bietergemeinschaft für diese gegenüber dem Erdölbevorratungsverband für die Durchführung des Vergabeverfahrens und für den Fall der Zuschlagserteilung auch für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigt ist. Bietergemeinschaften müssen für den Fall der Auftragserteilung eine Rechtsform annehmen, die gewährleistet, dass alle ihre Mitglieder dem Erdölbevorratungsverband gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten haften. III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen: (falls zutreffend) Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen : ja nein (falls ja) Darlegung der besonderen Bedingungen: Die Auftragserteilung wird auf Basis von Rahmenverträgen erfolgen, denen insbesondere die für die Auftragsdurchführung einschlägigen Bedingungen für Einzelaufträge 2014 des Erdölbevorratungsverbandes sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B; in der geltenden Fassung der Bekanntmachung vom , Bundesanzeiger Nr. 178a) zu Grunde gelegt werden. Im Übrigen gilt deutsches Recht. III.2) Teilnahmebedingungen: III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: DE Standardformular 02 - Auftragsbekanntmachung 10 / 20

11 Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Als Nachweis zur persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers hat der Bieter im Vergabeverfahren mit Angebotsabgabe bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft folgendes zu erklären (Eigenerklärung zur persönlichen Lage): a) Ein zwingender Ausschlussgrund im Sinne des 6 Abs. 4 des 2. Abschnitts der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A-EG; vom , Bundesanzeiger Nr. 196a; Berichtigung vom , Bundesanzeiger Nr. 32, Seite 755) liegt beim Bieter nicht vor. b) Über das Vermögen des Bieters ist weder ein Insolvenzverfahren bzw. ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, noch ist die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt, noch ist ein solcher Antrag mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse abgelehnt worden. c) Der Bieter befindet sich nicht in Liquidation. d) Der Bieter hat keine schwere Verfehlung begangen, die seine Zuverlässigkeit als Auftragnehmer in Frage stellt. e) Der Bieter hat seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Möglicherweise geforderte Mindeststandards: (falls Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: zutreffend) III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Möglicherweise geforderte Mindeststandards: (falls Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: zutreffend) III.2.4) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen: (falls zutreffend) Der Auftrag ist geschützten Werkstätten vorbehalten Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge: III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja nein (falls ja) Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift : III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal: Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja nein DE Standardformular 02 - Auftragsbekanntmachung 11 / 20

12 Abschnitt IV : Verfahren IV.1) Verfahrensart: IV.1.1) Verfahrensart: Offen Nichtoffen Beschleunigtes nichtoffenes Verfahren Gründe für die Wahl des beschleunigten Verfahrens: Verhandlungsverfahren Beschleunigtes Verhandlungsverfahren Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) : ja nein (falls ja, Namen und Anschriften bereits ausgewählter Wirtschaftsteilnehmer bitte in Abschnitt VI.3: Sonstige Angaben angeben) Gründe für die Wahl des beschleunigten Verfahrens: Wettbewerblicher Dialog IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden: (nicht offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren, wettbewerblicher Dialog) Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer: oder Geplante Mindestzahl: und (falls zutreffend) Höchstzahl Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs: (Verhandlungsverfahren, wettbewerblicher Dialog) Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote : ja nein IV.2) Zuschlagskriterien IV.2.1) Zuschlagskriterien (bitte Zutreffendes ankreuzen) oder Niedrigster Preis das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien (die Zuschlagskriterien sollten nach ihrer Gewichtung oder in absteigender Reihenfolge ihrer Bedeutung angegeben werden, wenn eine Gewichtung nachweislich nicht möglich ist) die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind Kriterien Gewichtung Kriterien Gewichtung DE Standardformular 02 - Auftragsbekanntmachung 12 / 20

13 Kriterien Gewichtung Kriterien Gewichtung IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt ja nein (falls ja, falls zutreffend) Zusätzliche Angaben zur elektronischen Auktion: IV.3) Verwaltungsangaben: IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: (falls zutreffend) Ausschreibung EBV-6-001/2014 IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags: ja nein (falls ja) Vorinformation Bekanntmachung eines Beschafferprofils Bekanntmachungsnummer im ABl: vom: _ (TT/MM/JJJJ) Sonstige frühere Bekanntmachungen(falls zutreffend) IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung: (bei einem wettbewerblichen Dialog) Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme Tag: 05/09/2014 Uhrzeit: 23:59 Kostenpflichtige Unterlagen ja nein (falls ja, in Zahlen) Preis: Währung: Zahlungsbedingungen und -weise: IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: Tag: 16/09/2014 Uhrzeit: 14:00 IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber: (falls bekannt, bei nicht offenen Verfahren, Verhandlungsverfahren und beim wettbewerblichen Dialog) Tag: _ IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Alle Amtssprachen der EU Folgende Amtssprache(n) der EU: DE Sonstige: IV.3.7) Bindefrist des Angebots: DE Standardformular 02 - Auftragsbekanntmachung 13 / 20

14 bis: : 31/10/2014 oder Laufzeit in Monaten : oder in Tagen : (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Tag : 16/09/2014 (TT/MM/JJJJ) Uhrzeit14:30 (falls zutreffend)ort: Hamburg, Bundesrepublik Deutschland Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen (falls zutreffend) : ja nein (falls ja) Weitere Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: DE Standardformular 02 - Auftragsbekanntmachung 14 / 20

15 Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags: (falls zutreffend) Dies ist ein wiederkehrender Auftrag : ja nein (falls ja) Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: Sommer 2015 VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird : ja nein (falls ja) Angabe der Vorhaben und/oder Programme: VI.3) Zusätzliche Angaben: (falls zutreffend) Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind zur Klarstellung nachfolgend in der abschließenden Liste gemäß 9 Abs. 4 des 2. Abschnitts der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A-EG; vom , Bundesanzeiger Nr. 196a; Berichtigung vom , Bundesanzeiger Nr. 32, Seite 755) zusammengefasst: 1. Erklärungen zur Bietergemeinschaft (Nr. 16 der Vergabeunterlagen); 2. Eigenerklärung zur persönlichen Lage gemäß Ziffer III.2.1) der Bekanntmachung; 3. Vollständig ausgefüllter Text der Rahmenvereinbarung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) mit Datum und eigenhändiger Unterschrift des Bieters inklusive der Erklärung des Bieters im Hinblick auf seine Eignung gemäß 3 Abs. 1 der Rahmenvereinbarung. Es soll mit jedem Unternehmen, das ein geeignetes Angebot abgibt, eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden. Die Kriterien für die Vergabe der Einzelaufträge sind in den Vergabeunterlagen genannt. Hinsichtlich des rechtlichen Rahmens ist zwischen Kauf- und Verkaufverträgen zu unterscheiden. Der Erwerb (Einkauf) von Mineralöl erfolgt gemäß den Vorschriften des 2. Abschnitts der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A-EG) vom (Bundesanzeiger Nr. 196a; Berichtigung vom , Bundesanzeiger Nr. 32, Seite 755), insbesondere des 4 EG Absatz 5 Buchstabe b) und Absatz 6 VOL/A. Die Veräußerung (Verkauf) von Mineralöl unterfällt nicht dem Vergaberecht, wird aber im wettbewerblichen Verfahren gemäß 11 Abs. 3 Erdölbevorratungsgesetz beauftragt. VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren: VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Postanschrift: Villemombler Straße 76 Ort: Bonn Postleitzahl: Land: Deutschland (DE) Telefon: info@bundeskartellamt.bund.de Fax: Internet-Adresse: (URL) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren (falls zutreffend) DE Standardformular 02 - Auftragsbekanntmachung 15 / 20

16 Offizielle Bezeichnung: Postanschrift: Ort: Postleitzahl: Land: Telefon: Internet-Adresse: (URL) Fax: VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen: (bitte Abschnitt VI.4.2 oder ggf. Abschnitt VI.4.3 ausfüllen) Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingehen. Die oben unter Ziffer VI.4.1) genannte zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren gilt nur für Rechtsbehelfe gegen das Vergabeverfahren, welches den Erwerb von Mineralöl betrifft. VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt: Offizielle Bezeichnung: Postanschrift: Ort: Postleitzahl: Land: Telefon: Fax: Internet-Adresse: (URL) VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: DE Standardformular 02 - Auftragsbekanntmachung 16 / 20

17 Anhang A Sonstige Adressen und Kontaktstellen I) Adressen und Kontaktstellen, die weitere Auskünfte erteilen Offizielle Bezeichnung: Nationale Identifikationsnummer: (falls bekannt) Postanschrift: Ort: Postleitzahl: Land: Kontaktstelle(n): Telefon: Zu Händen von: Fax: Internet-Adresse: (URL) II) Adressen und Kontaktstellen, bei denen Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen erhältlich sind Offizielle Bezeichnung: Nationale Identifikationsnummer: (falls bekannt) Postanschrift: Ort: Postleitzahl: Land: Kontaktstelle(n): Telefon: Zu Händen von: Fax: Internet-Adresse: (URL) III) Adressen und Kontaktstellen, an die Angebote/Teilnahmeanträge zu richten sind Offizielle Bezeichnung: Nationale Identifikationsnummer: (falls bekannt) Postanschrift: Ort: Postleitzahl: Land: Kontaktstelle(n): Telefon: Zu Händen von: Fax: Internet-Adresse: (URL) IV) Adresse des anderen öffentlichen Auftraggebers, in dessen Namen der öffentliche Auftraggeber beschafft Offizielle Bezeichnung Nationale Identifikationsnummer ( falls bekannt ): Postanschrift: Ort Postleitzahl Land (Verwenden Sie Anhang A Abschnitt IV in beliebiger Anzahl) DE Standardformular 02 - Auftragsbekanntmachung 17 / 20

18 Anhang B Angaben zu den Losen Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber Los-Nr : Bezeichnung : 1) Kurze Beschreibung: 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): Hauptteil: 3) Menge oder Umfang: (falls bekannt, in Zahlen) Veranschlagte Kosten ohne MwSt: oder Währung: Spanne von : bis: Währung: 4) Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags: (falls zutreffend) Laufzeit in Monaten : oder in Tagen : (ab Auftragsvergabe) oder Beginn: _ (TT/MM/JJJJ) Abschluss: _ (TT/MM/JJJJ) 5) Zusätzliche Angaben zu den Losen: DE Standardformular 02 - Auftragsbekanntmachung 18 / 20

19 Anhang C1 Allgemeine Aufträge Dienstleistungskategorien in Abschnitt II: Auftragsgegenstand Richtlinie 2004/18/EG Kategorie Nr [1] Kategorie Nr [7] Bezeichnung 1 Instandhaltung und Reparatur 2 Landverkehr [2], einschließlich Geldtransport und Kurierdienste, ohne Postverkehr 3 Fracht- und Personenbeförderung im Flugverkehr, ohne Postverkehr 4 Postbeförderung im Landverkehr [3] sowie Luftpostbeförderung 5 Telekommunikation 6 Finanzdienstleistungen: a) Versicherungsdienstleistungen b)bankdienstleistungen und Wertpapiergeschäfte [4] 7 Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten 8 Forschung und Entwicklung [5] 9 Rechnungslegung, Abschlussprüfung und Buchhaltung 10 Markt- und Meinungsforschung 11 Unternehmensberatung [6] und verbundene Tätigkeiten 12 Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen 13 Werbung 14 Gebäudereinigung und Hausverwaltung 15 Verlegen und Drucken gegen Vergütung oder auf vertraglicher Grundlage 16 Abfall- und Abwasserbeseitigung, sanitäre und ähnliche Dienstleistungen Bezeichnung 17 Gaststätten und Beherbergungsgewerbe 18 Eisenbahnverkehr 19 Schifffahrt 20 Neben- und Hilfstätigkeiten des Verkehrs 21 Rechtsberatung 22 Arbeits- und Arbeitskräftevermittlung [8] 23 Auskunfts- und Schutzdienste, ohne Geldtransport 24 Unterrichtswesen und Berufsausbildung 25 Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen 26 Erholung, Kultur und Sport [9] 27 Sonstige Dienstleistungen 1 Dienstleistungskategorien im Sinne von Artikel 20 und Anhang IIA der Richtlinie 2004/18/EG. 2 Ohne Eisenbahnverkehr der Kategorie Ohne Eisenbahnverkehr der Kategorie Ohne Finanzdienstleistungen im Zusammenhang mit Ausgabe, Verkauf, Ankauf oder Übertragung von Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten sowie Zentralbankdiensten. Ausgenommen sind ferner Dienstleistungen zum Erwerb oder zur Anmietung ganz gleich nach welchen Finanzmodalitäten von Grundstücken, bestehenden Gebäuden oder anderem unbeweglichen Eigentum oder von Rechten daran. Verträge über Finanzdienstleistungen, die bei dem Vertrag über den Erwerb oder die Anmietung mit ihm DE Standardformular 02 - Auftragsbekanntmachung 19 / 20

20 gleichlaufend, ihm vorangehend oder im Anschluss an ihn gleich in welcher Form geschlossen werden, fallen jedoch unter die Richtlinie. 5 Ohne Aufträge über Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen anderer Art als diejenigen, deren Ergebnisse ausschließlich Eigentum des öffentlichen Auftraggebers für seinen Gebrauch bei der Ausübung seiner eigenen Tätigkeit sind, sofern die Dienstleistung vollständig durch den Auftraggeber vergütet wird. 6 Ohne Schiedsgerichts- und Schlichtungsleistungen. 7 Dienstleistungskategorien im Sinne von Artikel 21 und Anhang IIB der Richtlinie 2004/18/EG. 8 Außer Arbeitsverträge. 9 Ohne Aufträge über Kauf, Entwicklung, Produktion oder Koproduktion von Programmen durch Rundfunk- oder Fernsehveranstalter sowie Ausstrahlung von Sendungen. DE Standardformular 02 - Auftragsbekanntmachung 20 / 20

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