Arbeitnehmerdatenschutz in der Industrie 4.0. Kai Hofmann

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1 Arbeitnehmerdatenschutz in der Industrie 4.0 Kai Hofmann

2 Übersicht Spezifische slage Datenverarbeitung in n en Unternehmensübergreifende? Folie 2

3 Spezifische slage Allgegenwärtige Datenverarbeitung Permanente Datenspuren Überwachung des Nutzungsverhaltens Ortung von Beschäftigten Opto-elektronische Überwachung des Arbeitsplatzes Erstellen von Fähigkeits- und Kompetenzprofilen en Ausgliederung von z.b. Wartungsdiensten Unternehmensübergreifende Wertschöpfungsnetzwerke Folie 3

4 Anknüpfungspunkt Personenbezogene Daten Verbotsprinzip Einwilligung des Betroffenen Gesetz Betriebsvereinbarung Schutzumfang Umfassend: Erhebung, Verarbeitung, Nutzung Erforderlichkeit Zweckbindung Datensicherheit Transparenz Datenschutz durch Technik Folie 4

5 Einsatz von CPS P: unübersichtlichen Strukturen Transparenz Einwilligung Arbeitsverhältnis: übersichtlich Ein Verantwortlicher: ArbG Transparenz durch Betriebsvereinbarung Einsatz von Anonymisierungslösungen möglich Folie 5

6 Datenverarbeitung in n Videodaten (-) unzulässig Standortdaten Nicht flächendeckend, nicht permanent Kontrolle nur bei konkreten Verdachtsmomenten Einsichtnahme Nur anlassbezogen Betriebsdaten Vergleichsweise großer Spielraum Kontrolle Stichproben oder verdachtsunabhängig Einsichtnahme Erhebung und Dokumentation zulässig Speicherung ggf. nur Analyseergebnisse Folie 6

7 en Bsp: Automatisch erstellter Schicht- oder Aufgabenplan Letztentscheidungsgewalt des Menschen zwingend, wenn Rechtliche oder erhebliche tatsächliche Folgen Bewertung von Persönlichkeitsmerkmalen Folie 7

8 Unternehmensübergreifende Wertschöpfungsnetzwerke mehrerer Unternehmen Übermittlung grundsätzlich zulässig Zweckbindung Interne Beschränkungen gelten auch für Externe Kein Prinzip Jeder weiß alles P: Auslandsbezug (insb. USA) Kein angemessenes Datenschutzniveau Kompensation durch Standard-Datenschutzklauseln Folie 8

9 ? Datenschutz Soziale Beziehungen keine Ausschließlichkeit Kein Eigentum oder geistiges Eigentum an bloßen Daten Kein Sacheigentum Kein Patent-, Marken oder Urheberrecht Recht des Datenbankherstellers Wesentliche Investition (externe) Datenbankbetreiber Kein Schutz für bereits ordnungsgemäß abgefragte Daten Schutz von Unternehmensgeheimnissen Schutz vor unbefugter Offenbarung, Verschaffung und Sicherung Kein Schutz vor anderweitiger Nutzung (strittig!) Folie 9

10 Arbeitnehmerdatenschutz in der Industrie 4.0 Kai Hofmann Folie 10

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