Allgemeine Geschäftsbedingungen der Scout Model Agency GmbH, Zürich
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- Viktor Richter
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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Scout Model Agency GmbH, Zürich 1. Allgemeines 1.1. Vorliegende AGB sollen die Rechtsbeziehungen zwischen den Fotomodellen, der Scout Model Agency GmbH (im Folgenden: die Agentur ) und jeweiligen Kunden verbindlich regeln, soweit im Einzelfall, etwa im Rahmen einer Buchungsbestätigung, nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Mit Akzept der Buchungsbestätigung durch den Kunden erklärt er sich auch mit den Bestimmungen vorliegender AGB einverstanden. Sie gelten dann in Zukunft insgesamt für die Zusammenarbeit der Parteien Die Agentur gilt als Vermittler im Sinne des Schweizerischen Arbeitsvermittlungsgesetzes. 2. Grundlagen 2.1. Die Agentur gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden im Namen und im Auftrag des Models ab. Als Kunde gilt derjenige, der bei der Agentur bucht, soweit nicht auf der Buchungsbestätigung ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird Der Kunde ist für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bezüglich Arbeits-, Versicherungs- und Sozialversicherungsgesetzgebung verantwortlich. Die Agentur selbst tritt nur als Vermittlerin zwischen Kunde und Modell auf und übernimmt keinerlei Haftung Der Kunde schuldet der Agentur die Vermittlungsprovision. Diese Beträge sind der Tabelle Tarife scout people zu entnehmen. Die Agenturprovision wird zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer an den Kunden verrechnet Jegliche Haftung der Agentur aus dem vermittelten Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen das Modell mit dem Provisionsanspruch der Agentur zu verrechnen, oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen Der Kunde schuldet die Vermittlungsprovision auch für Folgebuchungen, solange das Modell sich von der Agentur vertreten lässt Direktbuchungen unter Umgehung der Agentur sind nicht zulässig. Im Fall einer Zuwiderhandlung wird die fünffache Agenturprovision fällig.
2 3. Buchungen Einzelheiten einer Buchung ergeben sich aus der Buchungsbestätigung. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, sofern auf der Buchungsbestätigung aufgeführt. Im Falle eines Widerspruchs zwischen der Buchungsbestätigung und diesen AGB gehen die spezifischen Regelungen der Buchungsbestätigung vor Optionen Optionen sind terminverbindliche Reservierungen Eine Option verfällt, wenn nicht spätestens 24 Stunden vor Tätigkeitsbeginn eine Festbuchung erfolgt Optionen werden nach Buchungseingang notiert. Handelt es sich nicht um eine erste Option, wird dem Kunden der Rang der Option mitgeteilt Verfällt eine Option, rücken nachfolgende Optionen in der Rangfolge auf Festbuchungen Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich. Sie sind auf Verlangen des Kunden durch die Agentur unverzüglich schriftlich zu bestätigen unter Angabe der wesentlichen Einzelheiten Wetterbuchungen Wetterbedingte Buchungen müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich hierbei um Schönwetterbuchungen Liegen die Wetterbedingungen nicht vor oder ist die Wetterlage unklar, kann der Kunde die Buchung gegenüber der Agentur bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn kostenlos verschieben Ab der zweiten Verschiebung werden pro Modell CHF 30 von der Agentur für den administrativen Aufwand verrechnet. Ist das Modell ab der zweiten Verschiebung verhindert bemüht sich die Agentur um ein Ersatzmodell Casting Ein Vorstellungstermin bei einem Kunden für einen potentiellen Auftrag sollte nicht länger als 30 Minuten dauern. Innerhalb der Stadt Zürich beträgt die Gebühr CHF 100 (CHF 50 /Modell CHF 50 /Agentur). Ausserhalb Zürichs werden die Gebühren individuell vereinbart Die Annullierung eines Casting muss spätestens 24 Std. vor Casting Beginn erfolgen. Bei verspäteter Annullierung eines Casting werden dem Kunden pro Modell CHF 100 (CHF 50 /Modell CHF 50 /Agentur) in Rechnung gestellt. Sofern das Casting innerhalb der angegeben Frist annulliert, verrechnet die Agentur für ihren administrativen Aufwand CHF 30 pro Modell Die Casting Bilder dürfen auf keinen Fall veröffentlicht werden.
3 4. Annullierung 4.1. Tages- und Stundenbuchungen können 48 Stunden vor Arbeitsbeginn kostenlos annulliert werden Erfolgt eine Annullierung bis zu 24 Stunden vor Arbeitsbeginn sind 70 % des vereinbarten Honorars fällig, danach wird das vereinbarte Honorar zu 100 % fällig Wetterbuchungen unterliegen besonderen Bedingungen die in Absatz 3.3 geregelt sind Erfolgt die Annullierung durch das Modell, wird die Agentur sich nach besten Kräften bemühen, gegebenenfalls unter Einschaltung anderer Agenturen, für den Kunden einen adäquaten Ersatz zu finden. 5. Arbeitszeit 5.1. Bei einer Tagesbuchung beträgt die Arbeitszeit 8 Stunden, bei einer Halbtagsbuchung 4 Stunden. Soweit nicht anders vereinbart, dauert die Arbeitszeit einer Tagesbuchung von Uhr bis Uhr mit einer Stunde Mittagspause Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Models zur vereinbarten Zeit, am vereinbarten Arbeitsort. Vorbereitung wie Make-up und Frisur zählen zur Arbeitszeit Die gemeinsame An- und Abreise von Modell und Kunde zum Arbeitsort zählt zur Arbeitszeit Werden der gebuchte Tag / die gebuchten Stunden nicht voll genutzt, wird die gebuchte Zeit verrechnet Mehrzeit über die gebuchte Zeit hinaus, werden auf die nächste halbe Stunde aufgerundet, und normal verrechnet. Es besteht kein Anspruch, dass das Modell über die gebuchte Zeit hinaus zur Verfügung steht. 6. Honorar 6.1. Modell Der Kunde ist verpflichtet nach Beendigung des Auftrages die Modellhonorare zzgl. evt. vereinbarten Vergütungen (z.b. Reisespesen) direkt den Modells in bar zu vergüten Agentur Die Agentur verrechnet das ihr zustehende Honorar zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer Sonderhonorar Aufträge, wie z.b. TV Spots, Film, Wäsche, Akt, POS, Flyer, Tragtaschen, Poster, Strassenund Kinoplakate bedürfen einer gesonderten Vereinbarung Reisespesen Bei einem An- und Abreiseweg des Modells (Distanz: Wohnort des Modells zum Arbeitsort) bis zu 1. Std. wird kein Reisehonorar verrechnet. Sofern nicht bei der Buchung pauschal vereinbart gilt bei einer längeren Anreisezeit ein Reisehonorar in Höhe von CHF 40,-- pro Stunde. Sämtliche ÖV Tickets und eventuelle Taxispesen sind dem Modell nach Beendigung des Auftrages direkt bar auszuzahlen.
4 7. Zahlungskonditionen 7.1. Das von der Agentur in Rechnung gestellte Vermittlungshonorar ist nach Rechnungserhalt innerhalb 10 Tage rein netto fällig Bei Zahlungsverzug wird eine Gebühr von CHF 30 pro Mahnung zuzüglich 1 % Verzugszins pro Monat verrechnet. 8. Reklamationen, Haftung 8.1. Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend die Agentur zu informieren und die Reklamationsgründe darzulegen. Es sind Polaroidfotos zum Nachweis der Reklamation zu erstellen. Sodann ist das Modell ausdrücklich von seiner Arbeitspflicht zu entbinden. Für Hair, Styling und Make-up ist das Modell nicht verantwortlich. Bei begründeten Reklamationen, die vom Kunden nachgewiesen werden, entfällt jegliche Zahlungspflicht für dieses Modell einschliesslich Reisekosten. Werden mit dem Modell dennoch Aufnahmen verwendet, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf jegliche Reklamation Bei schuldhafter Verspätung des Models (Verschlafen, Versäumnis) hat das Modell entsprechend länger zu arbeiten. Ist dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich, so verliert das Modell seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf der Grundlage des Überstundenhonorars Bei besonders risikoreichen Aufnahmen hat der Kunde eine entsprechende Versicherung für das Modell abzuschließen. Alle Versicherungen sind Sache des Kunden. Die Agentur selbst tritt nur als Vermittlerin zwischen Kunde und Modell auf und übernimmt keinerlei Haftung. Ist der Agentur das einzugehende Risiko bei der Buchung nicht ausdrücklich mitgeteilt worden, ist das Modell berechtigt, seine Leistung zu verweigern und erhält ein Ausfallhonorar in Höhe von 70 % des vereinbarten Gesamthonorars Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Models sowie seiner Agentur aus jedwedem Rechtsgrund, wird ausser in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ausdrücklich wegbedungen und jedenfalls aber auf das zweifache Gesamthonorar beschränkt. 9. Nutzungsrechte/Copyrights 9.1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit dem vereinbarten Modellhonorar die Nutzungsrechte an den Aufnahmen ausschliesslich dem genannten Kunden für ein Jahr innerhalb der Schweiz für den vereinbarten Verwendungszweck, das vereinbarte Produkt und die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt. Die Jahresfrist beginnt mit der tatsächlichen Nutzung, spätestens 2 Monate nach Erstellung der Aufnahmen Jede weitergehende Nutzung, insbesondere für Poster, Plakate, Verpackungen, Displays, Videos, sowie jede Nutzung des Modellnamens bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung durch die Agentur Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten Honorars eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars ist unzulässig.
5 10. Schlussbestimmungen Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen und Abweichungen nur nach vorheriger Absprache mit der Agentur vorzunehmen. Direkte Absprachen mit dem Modell sind unzulässig Die Gültigkeit dieser AGB wird durch die etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, dei dem angestrebten Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken Zwischen den Parteien dieser AGB, Agentur, Kunde und Modell, findet Schweizer Recht Anwendung Zuständig für allfällige Streitigkeiten aus diesen AGB sind die Gerichte am Sitz der Agentur. Zürich,
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