Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz aus Unternehmenssicht
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- Joachim Hofer
- vor 8 Jahren
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1 Allgemeines leichbehandlungsgesetz aus ssicht Porsche A uli 26 Allgemeines leichbehandlungsgesetz aus ssicht Seite 1 von 24
2 Historie Das esetz basiert auf vier EU-Richtlinien, die zwingend umgesetzt werden müssen enerelle Vor- t gehensweise Entwur f Lesung im Bundestag Änderung durch den ob-ipfel 2. u. 3. Lesung im Bundestag Vermittlungsausschuss Bundestagswahl Einigung im Koalitionsausschus s über Neufassung (A) 2. u. 3. Lesung im Bundestag t Bundesrat stimmt zu Inkrafttreten Porsche A An die Stelle des Antidiskriminierungsgesetzes (AD) rückt nun das Allgemeine leichbehandlungsgesetz (A)*. uli 26 Allgemeines leichbehandlungsgesetz aus ssicht Seite 2 von 24
3 - enerelle Vorgehensweise Porsche A betrieblicher (1) Antidiskriminierung: Eine weitere ABM für Arbeitsrechtsjuristen? Schutz vor Diskriminierungen ist als arbeitsrechtliches Themengebiet nicht neu. Diverse arbeitsrechtliche esetze enthalten heute schon Diskriminierungsschutzbestimmungen: 611 a BB: Schutz vor geschlechtsspezifischer Diskriminierung 2 Abs. 1 und 81 Abs. 2 SB IX: Benachteiligungsverbot wegen Behinderungen 4 TzBf: Benachteiligungsverbot wegen Teilzeitarbeit Art. 3 Abs. 3 : Verbot der Ungleichbehandlung wegen eschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Abs. 1 BetrV: Verbot der Ungleichbehandlung wegen Abstammung, Religion, 1 Abs. 4 AÜ: leichbehandlung der Leiharbeitnehmer im Entleiherbetrieb uli 26 Allgemeines leichbehandlungsgesetz aus ssicht Seite 3 von 24
4 - enerelle Vorgehensweise betrieblicher (2) esetzlicher Schutz vor Diskriminierungen erreicht mit dem A eine neue Dimension: Anzahl der Kriterien erhöht Schwierigkeitsgrad der Materie Erstmalig gibt es gesondert normierte Schutz- und Organisationspflichten des Arbeitgebers ( 12 A) Schulungspflichten Durchführung von Sanktionen bei Verstoß Risiken für Arbeitgeber etwas falsch zu machen, erhöhen sich: Schadensersatzpflicht, Entschädigungspflicht und Zahlungsanspruch Nichtigkeit von Vereinbarungen und A liefert Beschäftigten - insbes. bei vorbelastetem Umfeld - ein weiteres Instrument srisiko: öffentlich ausgetragener Arbeitsrechtsfall Porsche A uli 26 Allgemeines leichbehandlungsgesetz aus ssicht Seite 4 von 24
5 betrieblicher (3) Arbeitgeber müssen sich intensiv mit dem A auseinandersetzen und auf das neue esetz vorbereiten. - enerelle Vorgehensweise sseitig e Handlungsfelder sseitig e Vorgehensweise Porsche A uli 26 Allgemeines leichbehandlungsgesetz aus ssicht Seite 5 von 24
6 Standorte in Deutschland - enerelle Vorgehensweise Zuffenhausen Ludwigsburg Weissach Leipzig Porsche A uli 26 Allgemeines leichbehandlungsgesetz aus ssicht Seite 6 von 24
7 Märkte - enerelle Vorgehensweise Tochtergesellschaft Freier Importeur (durch Regionalbüro betreut) Freier Importeur (durch Porsche A betreut) Porsche A uli 26 Allgemeines leichbehandlungsgesetz aus ssicht Seite 7 von 24
8 Allgemeines leichbehandlungsgesetz aus ssicht Seite 8 von 24 uli 26 Porsche A Umsatz in Mio. Absatz Mitarbeiter Ergebnis (vor Steuern) in Mio A Konzern Zahlen Historie - enerelle Vorgehensweise
9 - enerelle Vorgehensweise die betriebliche Praxis sseitige Handlungsfelder (abstrakt) Bedingungen für den Zugang zur Beschäftigung und zum beruflichen Aufstieg Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen Zugang zur Berufsberatung, Berufsausbildung, Weiterbildung, Umschulung, praktische Berufserfahrung Mitgliedschaft und Mitwirkung in ewerkschaft oder Arbeitgeberverband Sozialschutz Soziale Vergünstigungen Porsche A uli 26 Allgemeines leichbehandlungsgesetz aus ssicht Seite von 24
10 - enerelle Vorgehensweise die betriebliche Praxis Status Quo (1) Langwieriges esetzgebungsverfahren (seit 21) ermöglichte bereits in den letzten ahren das rechtzeitige Einleiten von Vor-bereitungsmaßnahmen. Bereits bestehende intensive Kontakte (Absatzmärkte) zum anglo-amerikanischen Raum haben bei vielen Mitarbeitern und Führungskräften schon eine entsprechende Sensibilität für das Thema Antidiskriminierung geschaffen. Antidiskriminierung wird bereits seit langem als fester Baustein in intercultural trainings geschult. Porsche A uli 26 Allgemeines leichbehandlungsgesetz aus ssicht Seite 1 von 24
11 - enerelle Vorgehensweise Porsche A uli 26 die betriebliche Praxis Status Quo (2) Vielzahl interner Regelungen stellen bereits einen Schutz vor Antidiskriminierungen sicher: Arbeitsrechtliche Schulungen insbesondere für Führungskräfte und Personalmitarbeiter-führungskräfte diverse betriebliche Beratungsstellen (bspw. Mobbing, Sozialthemen) Betriebsvereinbarung mit entsprechenden Verhaltensregeln (u.a. Schutz vor Diskriminierungen): derzeit in Überarbeitung. Verankerung in Führungsleitlinien* Konsequente Ahndung betrieblicher Diskriminierungsfälle Mut zur Prinzipientreue Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Betriebsräten Allgemeines leichbehandlungsgesetz aus ssicht Seite 11 von 24
12 - enerelle Vorgehensweise die betriebliche Praxis enerelle Vorgehensweise (1) (Vor-)Screening sämtlicher arbeitsrechtlicher Änderungen auf Relevanz für das (Risikoanalyse) und Ableitung von praxisrelevanten, konkreten Handlungsalternativen (rob-analyse) unter dem besonderen esichtspunkt von Effizienz und Effektivität. Porsche A Zielsetzung: robeinschätzung zu folgenden Fragestellungen: Was muss von wem bis wann gemacht werden? Wird Projektgruppe benötigtreicht evtl. ein Koordinator? Welche sbereiche sind wie betroffen? Wer muss wann wozu und in welcher Form eingebunden werden? uli 26 Allgemeines leichbehandlungsgesetz aus ssicht Seite 12 von 24
13 - enerelle Vorgehensweise die betriebliche Praxis enerelle Vorgehensweise (2) Systematischer Prozess zum umfassenden Screening der aktuellen esetzgebungrechtsentwicklung robfilter A A b nt efri id i skrim rbeits s v t erträ et e g in i e g run e e i n kü n fte A l t ers e t r äg e n S t e u e rf r eib d A bfi n unge Feinfilter sfilte r Porsche A uli 26 Allgemeines leichbehandlungsgesetz aus ssicht Seite 13 von 24
14 - enerelle Vorgehensweise Porsche A uli 26 die betriebliche Praxis enerelle Vorgehensweise (3) Konzeption einer (vorläufigen) Handlungsanleitung (Erstellung einer Landkarte ) unter Einbindung der relevanten Unter-nehmensbereiche bestehend aus: operative und zentrale Personaleinheiten (Personalentwicklung, Personalmarketing, Arbeitsrecht, Kommunikation, Bewerbungsmanagement) Abstimmung mit Arbeitnehmervertretungen Die Handlungsanleitung besteht dabei aus drei Themenfeldern: Überprüfung der bestehenden Personalinstrumente-systeme auf Vereinbarkeit mit neuem Diskriminierungsrecht Überprüfung der personalseitigen Prozesse auf Vereinbarkeit mit neuem Diskriminierungsrecht SchulungenInformation (zielgruppenorientiert) Allgemeines leichbehandlungsgesetz aus ssicht Seite 14 von 24
15 - enerelle Vorgehensweise die betriebliche Praxis Prüfungsfelder: Stellenausschreibungen (1) In der Praxis wird insbes. die mittelbare Benachteiligung in Form der Stellenausschreibung Bedeutung entfalten. Vermeintlich neutrale Kriterien in einer Stellenausschreibung sollten daraufhin überprüft werden, ob sich hinter diesen der Ausschluss einer bestimmten Personengruppe wie z.b. ältere Menschen, Menschen bestimmter Herkunft oder bestimmter Abstammung verbirgt. Porsche A uli 26 Allgemeines leichbehandlungsgesetz aus ssicht Seite 15 von 24
16 die betriebliche Praxis Prüfungsfelder: Stellenausschreibungen (2) Legitime Ungleichbehandlungen werden in der Praxis eher sel-ten anzutreffen sein. Beispiele hierfür können sein - enerelle Vorgehensweise Deutschsprachigkeit, wenn sie Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit ist. Äußere Merkmale eines Schauspielers, der seine Charaktere authentisch darstellen soll. Kundenwünsche (China RestaurantKundenstamm). Porsche A uli 26 Allgemeines leichbehandlungsgesetz aus ssicht Seite 16 von 24
17 - enerelle Vorgehensweise die betriebliche Praxis Prüfungsfelder: Bewerbungen (1) Bewerbungsunterlagen Zukünftiger Verzicht auf Anforderung von Lichtbildern, Angabe des Alters und ethnische Herkunft?* Absageschreiben* Begründung: janein Dokumentation evtl. per Einschreiben? Porsche A uli 26 Allgemeines leichbehandlungsgesetz aus ssicht Seite 17 von 24
18 - enerelle Vorgehensweise die betriebliche Praxis Prüfungsfelder: Bewerbungen (2) Vorstellungsgespräche dokumentierenprotokollieren Fragerechte: BehinderungSchwangerschaft mindestens zu zweit führen Vermeidung von freundschaftlichenpersönlichen esprächen Evtl. Änderung des Auswahlprozesses: Assessment Center? AufnahmeprüfungAC an religiösen Feiertagen Porsche A DokumentationAufbewahrung Bewerbungsschreiben Notizen uli 26 Allgemeines leichbehandlungsgesetz aus ssicht Seite 18 von 24
19 - enerelle Vorgehensweise die betriebliche Praxis Prüfungsfelder: betriebliche Regelungen Individualvereinbarungen Arbeitsverträge, Aufhebungsverträge Auswirkungen auf das Weisungsrecht Kollektivvereinbarungen Analyse und Optimierung bereits existierender Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge und Richtlinien. estaltung von Vergütungsregelungen (Bewährungsaufstieg, ehaltsgruppe nach Alter, Altersregelungen, etc.) Porsche A BV s und Tarifverträge, die an das Differenzierungsmerkmal Ehe anknüpfen (eingetragene Partnerschaften) Betriebskleidung vs. religiöse Bekleidungsregeln Betriebliche Altersversorgung Firmenwagen, Travel policies uli 26 Allgemeines leichbehandlungsgesetz aus ssicht Seite 1 von 24
20 die betriebliche Praxis Prüfungsfelder: betriebliche Regelungen - enerelle Vorgehensweise Standarddokumente Mitarbeiterschreiben Fragebogen (Personalfragebogen) Porsche A uli 26 Allgemeines leichbehandlungsgesetz aus ssicht Seite 2 von 24
21 - enerelle Vorgehensweise die betriebliche Praxis (1) Schulungen ( training defense ) im Rahmen der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter des Personalwesens für Führungskräfte und Betriebsräte Belegschaft informieren im Rahmen einer Betriebsversammlung, Intranet, Mitarbeiterzeitung Abschluss von Betriebsvereinbarung (Verhaltensanweisung* bzw. -regelung*code of Ethics) zur Verhinderung bzw. Unterbindung von Benachteiligungen im Betrieb Porsche A uli 26 Allgemeines leichbehandlungsgesetz aus ssicht Seite 21 von 24
22 die betriebliche Praxis (2) - enerelle Vorgehensweise HerstellungSchaffung einer ausgewogenen Personalstruktur Personalberaterverträge Bekanntgabe des A ( 12 A) Benennung einer Beschwerdestelle ( 13 A) Kunden erziehen? 12 Abs. 5 A Porsche A uli 26 Allgemeines leichbehandlungsgesetz aus ssicht Seite 22 von 24
23 - enerelle Vorgehensweise die betriebliche Praxis (3) Bei Verstoß eines Beschäftigten gegen das Benachteiligungsverbot hat der Arbeitgeber Sanktionsmittel zu ergreifen, die eine geeignete und erforderliche Maßnahme darstellen. Dazu gehören z. B. Abmahnung, Umsetzung und Versetzung, Kündigung. Porsche A uli 26 Allgemeines leichbehandlungsgesetz aus ssicht Seite 23 von 24
24 Porsche A Quelle: FAZ vom uli 26 Allgemeines leichbehandlungsgesetz aus ssicht Seite 24 von 24
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