Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz aus Unternehmenssicht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz aus Unternehmenssicht"

Transkript

1 Allgemeines leichbehandlungsgesetz aus ssicht Porsche A uli 26 Allgemeines leichbehandlungsgesetz aus ssicht Seite 1 von 24

2 Historie Das esetz basiert auf vier EU-Richtlinien, die zwingend umgesetzt werden müssen enerelle Vor- t gehensweise Entwur f Lesung im Bundestag Änderung durch den ob-ipfel 2. u. 3. Lesung im Bundestag Vermittlungsausschuss Bundestagswahl Einigung im Koalitionsausschus s über Neufassung (A) 2. u. 3. Lesung im Bundestag t Bundesrat stimmt zu Inkrafttreten Porsche A An die Stelle des Antidiskriminierungsgesetzes (AD) rückt nun das Allgemeine leichbehandlungsgesetz (A)*. uli 26 Allgemeines leichbehandlungsgesetz aus ssicht Seite 2 von 24

3 - enerelle Vorgehensweise Porsche A betrieblicher (1) Antidiskriminierung: Eine weitere ABM für Arbeitsrechtsjuristen? Schutz vor Diskriminierungen ist als arbeitsrechtliches Themengebiet nicht neu. Diverse arbeitsrechtliche esetze enthalten heute schon Diskriminierungsschutzbestimmungen: 611 a BB: Schutz vor geschlechtsspezifischer Diskriminierung 2 Abs. 1 und 81 Abs. 2 SB IX: Benachteiligungsverbot wegen Behinderungen 4 TzBf: Benachteiligungsverbot wegen Teilzeitarbeit Art. 3 Abs. 3 : Verbot der Ungleichbehandlung wegen eschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Abs. 1 BetrV: Verbot der Ungleichbehandlung wegen Abstammung, Religion, 1 Abs. 4 AÜ: leichbehandlung der Leiharbeitnehmer im Entleiherbetrieb uli 26 Allgemeines leichbehandlungsgesetz aus ssicht Seite 3 von 24

4 - enerelle Vorgehensweise betrieblicher (2) esetzlicher Schutz vor Diskriminierungen erreicht mit dem A eine neue Dimension: Anzahl der Kriterien erhöht Schwierigkeitsgrad der Materie Erstmalig gibt es gesondert normierte Schutz- und Organisationspflichten des Arbeitgebers ( 12 A) Schulungspflichten Durchführung von Sanktionen bei Verstoß Risiken für Arbeitgeber etwas falsch zu machen, erhöhen sich: Schadensersatzpflicht, Entschädigungspflicht und Zahlungsanspruch Nichtigkeit von Vereinbarungen und A liefert Beschäftigten - insbes. bei vorbelastetem Umfeld - ein weiteres Instrument srisiko: öffentlich ausgetragener Arbeitsrechtsfall Porsche A uli 26 Allgemeines leichbehandlungsgesetz aus ssicht Seite 4 von 24

5 betrieblicher (3) Arbeitgeber müssen sich intensiv mit dem A auseinandersetzen und auf das neue esetz vorbereiten. - enerelle Vorgehensweise sseitig e Handlungsfelder sseitig e Vorgehensweise Porsche A uli 26 Allgemeines leichbehandlungsgesetz aus ssicht Seite 5 von 24

6 Standorte in Deutschland - enerelle Vorgehensweise Zuffenhausen Ludwigsburg Weissach Leipzig Porsche A uli 26 Allgemeines leichbehandlungsgesetz aus ssicht Seite 6 von 24

7 Märkte - enerelle Vorgehensweise Tochtergesellschaft Freier Importeur (durch Regionalbüro betreut) Freier Importeur (durch Porsche A betreut) Porsche A uli 26 Allgemeines leichbehandlungsgesetz aus ssicht Seite 7 von 24

8 Allgemeines leichbehandlungsgesetz aus ssicht Seite 8 von 24 uli 26 Porsche A Umsatz in Mio. Absatz Mitarbeiter Ergebnis (vor Steuern) in Mio A Konzern Zahlen Historie - enerelle Vorgehensweise

9 - enerelle Vorgehensweise die betriebliche Praxis sseitige Handlungsfelder (abstrakt) Bedingungen für den Zugang zur Beschäftigung und zum beruflichen Aufstieg Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen Zugang zur Berufsberatung, Berufsausbildung, Weiterbildung, Umschulung, praktische Berufserfahrung Mitgliedschaft und Mitwirkung in ewerkschaft oder Arbeitgeberverband Sozialschutz Soziale Vergünstigungen Porsche A uli 26 Allgemeines leichbehandlungsgesetz aus ssicht Seite von 24

10 - enerelle Vorgehensweise die betriebliche Praxis Status Quo (1) Langwieriges esetzgebungsverfahren (seit 21) ermöglichte bereits in den letzten ahren das rechtzeitige Einleiten von Vor-bereitungsmaßnahmen. Bereits bestehende intensive Kontakte (Absatzmärkte) zum anglo-amerikanischen Raum haben bei vielen Mitarbeitern und Führungskräften schon eine entsprechende Sensibilität für das Thema Antidiskriminierung geschaffen. Antidiskriminierung wird bereits seit langem als fester Baustein in intercultural trainings geschult. Porsche A uli 26 Allgemeines leichbehandlungsgesetz aus ssicht Seite 1 von 24

11 - enerelle Vorgehensweise Porsche A uli 26 die betriebliche Praxis Status Quo (2) Vielzahl interner Regelungen stellen bereits einen Schutz vor Antidiskriminierungen sicher: Arbeitsrechtliche Schulungen insbesondere für Führungskräfte und Personalmitarbeiter-führungskräfte diverse betriebliche Beratungsstellen (bspw. Mobbing, Sozialthemen) Betriebsvereinbarung mit entsprechenden Verhaltensregeln (u.a. Schutz vor Diskriminierungen): derzeit in Überarbeitung. Verankerung in Führungsleitlinien* Konsequente Ahndung betrieblicher Diskriminierungsfälle Mut zur Prinzipientreue Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Betriebsräten Allgemeines leichbehandlungsgesetz aus ssicht Seite 11 von 24

12 - enerelle Vorgehensweise die betriebliche Praxis enerelle Vorgehensweise (1) (Vor-)Screening sämtlicher arbeitsrechtlicher Änderungen auf Relevanz für das (Risikoanalyse) und Ableitung von praxisrelevanten, konkreten Handlungsalternativen (rob-analyse) unter dem besonderen esichtspunkt von Effizienz und Effektivität. Porsche A Zielsetzung: robeinschätzung zu folgenden Fragestellungen: Was muss von wem bis wann gemacht werden? Wird Projektgruppe benötigtreicht evtl. ein Koordinator? Welche sbereiche sind wie betroffen? Wer muss wann wozu und in welcher Form eingebunden werden? uli 26 Allgemeines leichbehandlungsgesetz aus ssicht Seite 12 von 24

13 - enerelle Vorgehensweise die betriebliche Praxis enerelle Vorgehensweise (2) Systematischer Prozess zum umfassenden Screening der aktuellen esetzgebungrechtsentwicklung robfilter A A b nt efri id i skrim rbeits s v t erträ et e g in i e g run e e i n kü n fte A l t ers e t r äg e n S t e u e rf r eib d A bfi n unge Feinfilter sfilte r Porsche A uli 26 Allgemeines leichbehandlungsgesetz aus ssicht Seite 13 von 24

14 - enerelle Vorgehensweise Porsche A uli 26 die betriebliche Praxis enerelle Vorgehensweise (3) Konzeption einer (vorläufigen) Handlungsanleitung (Erstellung einer Landkarte ) unter Einbindung der relevanten Unter-nehmensbereiche bestehend aus: operative und zentrale Personaleinheiten (Personalentwicklung, Personalmarketing, Arbeitsrecht, Kommunikation, Bewerbungsmanagement) Abstimmung mit Arbeitnehmervertretungen Die Handlungsanleitung besteht dabei aus drei Themenfeldern: Überprüfung der bestehenden Personalinstrumente-systeme auf Vereinbarkeit mit neuem Diskriminierungsrecht Überprüfung der personalseitigen Prozesse auf Vereinbarkeit mit neuem Diskriminierungsrecht SchulungenInformation (zielgruppenorientiert) Allgemeines leichbehandlungsgesetz aus ssicht Seite 14 von 24

15 - enerelle Vorgehensweise die betriebliche Praxis Prüfungsfelder: Stellenausschreibungen (1) In der Praxis wird insbes. die mittelbare Benachteiligung in Form der Stellenausschreibung Bedeutung entfalten. Vermeintlich neutrale Kriterien in einer Stellenausschreibung sollten daraufhin überprüft werden, ob sich hinter diesen der Ausschluss einer bestimmten Personengruppe wie z.b. ältere Menschen, Menschen bestimmter Herkunft oder bestimmter Abstammung verbirgt. Porsche A uli 26 Allgemeines leichbehandlungsgesetz aus ssicht Seite 15 von 24

16 die betriebliche Praxis Prüfungsfelder: Stellenausschreibungen (2) Legitime Ungleichbehandlungen werden in der Praxis eher sel-ten anzutreffen sein. Beispiele hierfür können sein - enerelle Vorgehensweise Deutschsprachigkeit, wenn sie Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit ist. Äußere Merkmale eines Schauspielers, der seine Charaktere authentisch darstellen soll. Kundenwünsche (China RestaurantKundenstamm). Porsche A uli 26 Allgemeines leichbehandlungsgesetz aus ssicht Seite 16 von 24

17 - enerelle Vorgehensweise die betriebliche Praxis Prüfungsfelder: Bewerbungen (1) Bewerbungsunterlagen Zukünftiger Verzicht auf Anforderung von Lichtbildern, Angabe des Alters und ethnische Herkunft?* Absageschreiben* Begründung: janein Dokumentation evtl. per Einschreiben? Porsche A uli 26 Allgemeines leichbehandlungsgesetz aus ssicht Seite 17 von 24

18 - enerelle Vorgehensweise die betriebliche Praxis Prüfungsfelder: Bewerbungen (2) Vorstellungsgespräche dokumentierenprotokollieren Fragerechte: BehinderungSchwangerschaft mindestens zu zweit führen Vermeidung von freundschaftlichenpersönlichen esprächen Evtl. Änderung des Auswahlprozesses: Assessment Center? AufnahmeprüfungAC an religiösen Feiertagen Porsche A DokumentationAufbewahrung Bewerbungsschreiben Notizen uli 26 Allgemeines leichbehandlungsgesetz aus ssicht Seite 18 von 24

19 - enerelle Vorgehensweise die betriebliche Praxis Prüfungsfelder: betriebliche Regelungen Individualvereinbarungen Arbeitsverträge, Aufhebungsverträge Auswirkungen auf das Weisungsrecht Kollektivvereinbarungen Analyse und Optimierung bereits existierender Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge und Richtlinien. estaltung von Vergütungsregelungen (Bewährungsaufstieg, ehaltsgruppe nach Alter, Altersregelungen, etc.) Porsche A BV s und Tarifverträge, die an das Differenzierungsmerkmal Ehe anknüpfen (eingetragene Partnerschaften) Betriebskleidung vs. religiöse Bekleidungsregeln Betriebliche Altersversorgung Firmenwagen, Travel policies uli 26 Allgemeines leichbehandlungsgesetz aus ssicht Seite 1 von 24

20 die betriebliche Praxis Prüfungsfelder: betriebliche Regelungen - enerelle Vorgehensweise Standarddokumente Mitarbeiterschreiben Fragebogen (Personalfragebogen) Porsche A uli 26 Allgemeines leichbehandlungsgesetz aus ssicht Seite 2 von 24

21 - enerelle Vorgehensweise die betriebliche Praxis (1) Schulungen ( training defense ) im Rahmen der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter des Personalwesens für Führungskräfte und Betriebsräte Belegschaft informieren im Rahmen einer Betriebsversammlung, Intranet, Mitarbeiterzeitung Abschluss von Betriebsvereinbarung (Verhaltensanweisung* bzw. -regelung*code of Ethics) zur Verhinderung bzw. Unterbindung von Benachteiligungen im Betrieb Porsche A uli 26 Allgemeines leichbehandlungsgesetz aus ssicht Seite 21 von 24

22 die betriebliche Praxis (2) - enerelle Vorgehensweise HerstellungSchaffung einer ausgewogenen Personalstruktur Personalberaterverträge Bekanntgabe des A ( 12 A) Benennung einer Beschwerdestelle ( 13 A) Kunden erziehen? 12 Abs. 5 A Porsche A uli 26 Allgemeines leichbehandlungsgesetz aus ssicht Seite 22 von 24

23 - enerelle Vorgehensweise die betriebliche Praxis (3) Bei Verstoß eines Beschäftigten gegen das Benachteiligungsverbot hat der Arbeitgeber Sanktionsmittel zu ergreifen, die eine geeignete und erforderliche Maßnahme darstellen. Dazu gehören z. B. Abmahnung, Umsetzung und Versetzung, Kündigung. Porsche A uli 26 Allgemeines leichbehandlungsgesetz aus ssicht Seite 23 von 24

24 Porsche A Quelle: FAZ vom uli 26 Allgemeines leichbehandlungsgesetz aus ssicht Seite 24 von 24

Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Arbeitgeber-Info Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Arbeitsrechtlicher Teil * Kennen Sie das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)? Das AGG ist am 18. August 2006 in Kraft getreten

Mehr

Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarung Betriebsvereinbarung über die Einrichtung einer Beschwerdestelle nach 13 Abs.1 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz vom 18.08.2006) 1. Vertragsparteien Betriebsvereinbarung zwischen ambulante dienste

Mehr

AGG und EU-Rechtsgrundlagen

AGG und EU-Rechtsgrundlagen AGG und EU-Rechtsgrundlagen AMSTERDAMER VERTRAG Der Amsterdamer Vertrag aus dem Jahre 1997 gibt im Artikel 13 die Richtung vor: Der Rat kann geeignete Vorkehrungen treffen, um Diskriminierungen aus Gründen

Mehr

Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Selten ist ein Gesetz derart politisch umstritten gewesen wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Es ist am 18.08.2006 in Kraft getreten und

Mehr

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Kurzübersicht

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Kurzübersicht Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Kurzübersicht Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist am 18. August 2006 in Kraft getreten und setzt 4 EU- Richtlinien in nationales Recht um. Die folgende Kurzübersicht

Mehr

Betriebsvereinbarungen Gegen Diskriminierung und Ausländerfeindlichkeit zur Förderung der Chancengleichheit am Arbeitsplatz

Betriebsvereinbarungen Gegen Diskriminierung und Ausländerfeindlichkeit zur Förderung der Chancengleichheit am Arbeitsplatz Betriebsvereinbarungen Gegen Diskriminierung und Ausländerfeindlichkeit zur Förderung der Chancengleichheit am Arbeitsplatz 1 Wichtige Inhalte Präambel Die Situation in Betrieb und Gesellschaft wird kurz

Mehr

Für Gleichbehandlung und Partnerschaft - Gegen Fremdenfeindlichkeit

Für Gleichbehandlung und Partnerschaft - Gegen Fremdenfeindlichkeit Muster-Betriebsvereinbarung Für Gleichbehandlung und Partnerschaft - Gegen Fremdenfeindlichkeit Um die allgemeine Pflicht von Arbeitgeber und Betriebsrat zur Gleichbehandlung und Integration ausländischer

Mehr

Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers

Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers Das Landeskirchenamt -. Landeskirchenamt Postfach 37 26 30037 Hannover An die Anstellungsträger im Bereich der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers

Mehr

- Sind Sie vorbereitet? -

- Sind Sie vorbereitet? - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG - Sind Sie vorbereitet? - 25 Jahre Grüter Hamich & Partner 30. März 2007 Kurzvortrag Was neu ist: Unmittelbare Benachteiligung Mittelbare Benachteiligung Belästigung

Mehr

Checkliste. zur Gesprächsvorbereitung Mitarbeitergespräch. Aktivität / Frage Handlungsbedarf erledigt

Checkliste. zur Gesprächsvorbereitung Mitarbeitergespräch. Aktivität / Frage Handlungsbedarf erledigt Checkliste zur Gesprächsvorbereitung Mitarbeitergespräch Aktivität / Frage Handlungsbedarf erledigt Wissen des Mitarbeiters zu Führen mit Zielen Reicht es aus? Nein? Was muß vorbereitend getan werden?

Mehr

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob

Mehr

Artikel 1 des Gesetzes beinhaltet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), auf dessen Auswirkungen wir Sie im besonderen hinweisen möchten.

Artikel 1 des Gesetzes beinhaltet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), auf dessen Auswirkungen wir Sie im besonderen hinweisen möchten. Bundesversicherungsamt Friedrich-Ebert-Allee 38 53113 Bonn HAUSANSCHRIFT Friedrich-Ebert-Allee 38 An die bundesunmittelbaren 53113 Bonn Sozialversicherungsträger TEL +49 (0) 228 619-1990 FAX +49 (0) 228

Mehr

Gesundheitsförderliche Mitarbeitergespräche (smag) Quelle: GeFüGe-Projekt, bearbeitet durch Karsten Lessing, TBS NRW

Gesundheitsförderliche Mitarbeitergespräche (smag) Quelle: GeFüGe-Projekt, bearbeitet durch Karsten Lessing, TBS NRW Gesundheitsförderliche Mitarbeitergespräche (smag) Quelle: GeFüGe-Projekt, bearbeitet durch Karsten Lessing, TBS NRW Inhaltsverzeichnis 1. STICHWORT... 3 2. KURZBESCHREIBUNG... 3 3. EINSATZBEREICH... 4

Mehr

Die Inhalte dieser Arbeitshilfen dürfen zum ausschließlichen Gebrauch innerhalb Ihres Unternehmens heruntergeladen, gespeichert und gedruckt werden.

Die Inhalte dieser Arbeitshilfen dürfen zum ausschließlichen Gebrauch innerhalb Ihres Unternehmens heruntergeladen, gespeichert und gedruckt werden. Muster für das Bewerbungsverfahren Die Inhalte dieser Arbeitshilfen dürfen zum ausschließlichen Gebrauch innerhalb Ihres Unternehmens heruntergeladen, gespeichert und gedruckt werden. Jede andere Vervielfältigung,

Mehr

Hingegen verpflichten die Regelungen des AGG die Arbeitgeber, Entleiher, Auftraggeber und Zwischenmeister.

Hingegen verpflichten die Regelungen des AGG die Arbeitgeber, Entleiher, Auftraggeber und Zwischenmeister. Hinweise zum Allgemeinen Gleichberechtigunsgesetz (AGG) im Arbeitsrecht 1. Einführung Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (im Folgenden AGG) ist am 18.August 2006 in Kraft getreten. Es schreibt weitgehende

Mehr

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Die Umsetzung des AGG im Betrieb mit Handlungsempfehlungen für die Praxis von Bernhard Steinkühler Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin ERICH SCHMIDT

Mehr

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Wir möchten Sie an Ihr jährliches Mitarbeitergespräch erinnern. Es dient dazu, das Betriebs- und

Mehr

Freiwillige Betriebsvereinbarung über Verhalten und Konfliktregelung am Arbeitsplatz. Stand: 01.05.2003

Freiwillige Betriebsvereinbarung über Verhalten und Konfliktregelung am Arbeitsplatz. Stand: 01.05.2003 Freiwillige Betriebsvereinbarung über Verhalten und Konfliktregelung am Arbeitsplatz Stand: 01.05.2003 Präambel Arbeitgeber und Betriebsrat wollen den sozialen Umgang im Betrieb fördern, das Betriebsklima

Mehr

NÖ Antidiskriminierungsgesetz (NÖ ADG)

NÖ Antidiskriminierungsgesetz (NÖ ADG) NÖ Antidiskriminierungsgesetz (NÖ ADG) 9290-0 Stammgesetz 45/05 2005-04-29 Blatt 1-8 [CELEX: 32000L0043, 32000L0078 31976L0207, 31997L0080] Ausgegeben am 29. April 2005 Jahrgang 2005 45. Stück Der Landtag

Mehr

Nathalie Schlenzka Referentin für Forschung Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Nathalie Schlenzka Referentin für Forschung Antidiskriminierungsstelle des Bundes Chancen und Herausforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes für die Gleichstellungsarbeit an Hochschulen 27. Jahrestagung der BUKOF am 24.09.2015 Nathalie Schlenzka Referentin für Forschung

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

erschienen in: managerseminare, Heft 80, Oktober 2004

erschienen in: managerseminare, Heft 80, Oktober 2004 erschienen in: managerseminare, Heft 80, Oktober 2004 erschienen in: VDI nachrichten, 08. April 2004, Nr. 15 Pressemeldung der Ruhr-Universität Bochum vom 05. April 2004 Wie Belegschaften ihre Arbeitsbedingungen

Mehr

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Peter Gerhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt am Main Gesetzliche Grundlagen des BEM seit 2004 in 84 Abs. 2 SGB IX geregelt. bei allen

Mehr

ARBEITSRECHT I.DEFINITION. Das Arbeitsrecht ist das für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und

ARBEITSRECHT I.DEFINITION. Das Arbeitsrecht ist das für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und ARBEITSRECHT I.DEFINITION Das Arbeitsrecht ist das für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geltende Recht. Sein Grundtatbestand ist die abhängige Arbeit. PRIVATRECHT > grundsätzlich

Mehr

Effektive Informationspolitik des Betriebsrates

Effektive Informationspolitik des Betriebsrates connexx.input 2 Effektive Informationspolitik des Betriebsrates Referentin Petra Petra Dreisigacker Dreisigacker Vorstellung Effektive Informationspolitik! Was verstehen wir darunter? Welche Instrumente

Mehr

Leitfaden zur Durchführung von Mitarbeitergesprächen im Bischöflichen Generalvikariat und in diözesanen Dienststellen des Bistums Trier

Leitfaden zur Durchführung von Mitarbeitergesprächen im Bischöflichen Generalvikariat und in diözesanen Dienststellen des Bistums Trier Leitfaden zur Durchführung von Mitarbeitergesprächen im Bischöflichen Generalvikariat und in diözesanen Dienststellen des Bistums Trier Stand 08.07.2008 I. Das Mitarbeitergespräch: Ziel, Form und Regelungen

Mehr

Kategorien der Hauptpreise (Bitte ankreuzen!)

Kategorien der Hauptpreise (Bitte ankreuzen!) Kategorien der Hauptpreise (Bitte ankreuzen!) Hinweis: Umweltidee Best Green Innovation Ideenförderer Idea Angel Trendidee Ideas For Upcoming Challenges Internationale Idee International Idea Die feierliche

Mehr

Manuel Schmalz. Abteilungsleiter Vertragsmanagement. Düsseldorf, 25.02.2015

Manuel Schmalz. Abteilungsleiter Vertragsmanagement. Düsseldorf, 25.02.2015 Manuel Schmalz Abteilungsleiter Vertragsmanagement Düsseldorf, 25.02.2015 Standardisierung der Vereinbarung zwischen Provider und Consumer über die Nutzung von technischen Services, insbesondere BiPRO-WebServices

Mehr

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz - Herausforderung für die Personalpraxis

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz - Herausforderung für die Personalpraxis Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz - Herausforderung für die Personalpraxis Datum: 10.11.2006 14:42 Kategorie: Politik, Recht & Gesellschaft Pressemitteilung von: DATAKONTEXT-GRUPPE Frechen, 10. November

Mehr

persönlich: für alle Arbeitnehmer der Sartorius AG sowie für alle von der Sartorius AG beschäftigte Dritte.

persönlich: für alle Arbeitnehmer der Sartorius AG sowie für alle von der Sartorius AG beschäftigte Dritte. Betriebsvereinbarung zur Verbesserung der Informations- und Unternehmenskultur sowie des partnerschaftlichen Verhaltens am Arbeitsplatz der Sartorius AG Präambel Eine Unternehmenskultur, die geprägt ist

Mehr

Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen

Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen Corinna Westfahl, Teamleiterin Agentur für Arbeit Hamburg, 31. Mai 2013 Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen was leisten die Arbeitsvermittlung und der Arbeitgeberservice

Mehr

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 TIWAG-Netz AG Bert-Köllensperger-Straße 7 6065 Thaur FN 216507v Seite 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses der Volkskammer vom 20. Juni 1990. zum. Antrag des Ministerrates vom 6. Juni 1990 (Drucksache Nr.

Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses der Volkskammer vom 20. Juni 1990. zum. Antrag des Ministerrates vom 6. Juni 1990 (Drucksache Nr. VOLKSKAMMER der Deutschen Demokratischen Republik 10. Wahlperiode Drucksache Nr. 66 a Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses der Volkskammer vom 20. Juni 1990 zum Antrag des Ministerrates vom 6. Juni

Mehr

Qualifikation/Abschluss Bezeichnung Ergebnis Datum

Qualifikation/Abschluss Bezeichnung Ergebnis Datum Bewerbung Tätigkeit Position Wie haben Sie von dieser Stelle erfahren? Persönliche Angaben Nachname Frau/Herr/ Dr. Vorname (n) Adresse Postleitzahl Tel. privat Tel. alternativ Qualifikation (Aufstellung

Mehr

Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt

Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt Dr. Erwin Buchinger Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt Schwerpunkte und Zielsetzungen der Behindertenanwaltschaft

Mehr

Mandanteninformation Die neue amtliche Muster-Widerrufsbelehrung Art. 246 2 Abs. 3 Satz 1 Anlage 1 EGBGB

Mandanteninformation Die neue amtliche Muster-Widerrufsbelehrung Art. 246 2 Abs. 3 Satz 1 Anlage 1 EGBGB Die Entwicklung einer für den Rechtsverkehr sicheren und dem europäischen Verbraucherschutzrecht entsprechende Gestaltung des Widerrufsrechts oder Rückgaberechtes im Internethandel ist mit der amtlichen

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl.

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Unser Wegweiser zur Wahl eines Betriebsrates Inhalt: Warum sollten Sie einen Betriebsrat wählen? 1 Wann wird gewählt? 1 Was macht eigentlich ein Betriebsrat?

Mehr

Gleichbehandlung im Arbeitsverhältnis

Gleichbehandlung im Arbeitsverhältnis Arbeitsrecht in der Betriebsrats-Praxis Jürgen Stock Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts Mainz Benachteiligendes Verhalten Verschiedene Formen der Benachteiligung Unmittelbare Benachteiligung (1) Eine

Mehr

Test 2: Universitäts- oder Fachhochschulstudium? 24 Auswertung: Universitäts- oder Fachhochschulstudium? 27

Test 2: Universitäts- oder Fachhochschulstudium? 24 Auswertung: Universitäts- oder Fachhochschulstudium? 27 Inhalt Einleitung 7 Erläuterungen zu den Tests 9 Test 1: Berufliche Ausbildung oder Studium? 10 Ausbildungsmöglichkeiten nach dem Abitur oder der Fachhochschulreife 10 Auswertung: Berufliche Ausbildung

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Inhalt. 1. Einleitung. 2. Ausblick. Gegenstand und Motivation Problemstellung Zielsetzung Fragestellungen. Weiteres Vorgehen

Inhalt. 1. Einleitung. 2. Ausblick. Gegenstand und Motivation Problemstellung Zielsetzung Fragestellungen. Weiteres Vorgehen Auswahl und prototypische Entwicklung eines integrierten Berichtswerkzeugs für die Planung von Schulungen und Erstellung von Informationsmaterialen am Universitätsklinikum Leipzig Einführungsvortrag Martin

Mehr

POCKET POWER. Qualitätsmanagement. in der Pflege. 2. Auflage

POCKET POWER. Qualitätsmanagement. in der Pflege. 2. Auflage POCKET POWER Qualitätsmanagement in der Pflege 2. Auflage Datenschutz (BDSG) 19 sonals sind dabei die häufigste Übertragungsquelle von Krankheitserregern. Die Mitarbeiter sollten daher gut geschult sein,

Mehr

3 Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen

3 Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen 3 Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen 3.1 Allgemeines Die Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen wie auch die Meldepflicht des Versorgungsempfängers sind in 202 SGB V definiert.

Mehr

Muster-Betriebsvereinbarung zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat

Muster-Betriebsvereinbarung zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat Muster-Betriebsvereinbarung zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat zum Schutz vor Diskriminierung, Gewalt und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz INHALTSVERZEICHNIS Präambel... 3 1 Geltungsbereich...

Mehr

Die perfekte Bewerbung richtig schreiben online & klassisch

Die perfekte Bewerbung richtig schreiben online & klassisch make-it-better (Hrsg.) Die perfekte Bewerbung richtig schreiben online & klassisch Ein gratis Bewerbungsbuch von make-it-better die Agentur für Bewerbung & Coaching Liebe Leserin, lieber Leser, ich erleben

Mehr

Lassen Sie Geldwäscher nicht in ihr Unternehmen

Lassen Sie Geldwäscher nicht in ihr Unternehmen https://klardenker.kpmg.de/lassen-sie-geldwaescher-nicht-in-ihr-unternehmen/ Lassen Sie Geldwäscher nicht in ihr Unternehmen KEYFACTS - Auch Realwirtschaft ist von Geldwäsche betroffen - Anforderungen

Mehr

Rassismus im Betrieb die Rote Karte zeigen!

Rassismus im Betrieb die Rote Karte zeigen! Rassismus im Betrieb die Rote Karte zeigen! Gegen Rassismus im Betrieb kann man vorgehen Es gibt zahlreiche gesetzliche Handlungsinstrumente, die Betriebsrat und Gewerkschaften im Fall von Diskriminierung

Mehr

Der Personalrat der Universität Freiburg Sie fragen wir antworten! Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht aus erster Hand

Der Personalrat der Universität Freiburg Sie fragen wir antworten! Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht aus erster Hand Der Personalrat der Universität Freiburg Sie fragen wir antworten! Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht aus erster Hand Donnerstag, 07. April 2011 9.00 Uhr, Rektorat, Senatssaal Teilzeit und Elternzeit:

Mehr

- MUSTER - Betriebsvereinbarung über Maßnahmen zur Suchtprävention

- MUSTER - Betriebsvereinbarung über Maßnahmen zur Suchtprävention - MUSTER - Betriebsvereinbarung über Maßnahmen zur Suchtprävention Präambel Diese Vereinbarung gilt als Handlungsanleitung für das Vorgehen bei auffälligen Mitarbeitern *im Zusammenhang mit Suchtmittelmissbrauch*.

Mehr

Befragt wurden 4.003 Personen zwischen 14 und 75 Jahren von August bis September 2013. Einstellung zur Organ- und Gewebespende (Passive Akzeptanz)

Befragt wurden 4.003 Personen zwischen 14 und 75 Jahren von August bis September 2013. Einstellung zur Organ- und Gewebespende (Passive Akzeptanz) Wissen, Einstellung und Verhalten der deutschen Allgemeinbevölkerung (1 bis Jahre) zur Organspende Bundesweite Repräsentativbefragung 201 - Erste Studienergebnisse Befragt wurden.00 Personen zwischen 1

Mehr

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

1. TEIL (3 5 Fragen) Freizeit, Unterhaltung 2,5 Min.

1. TEIL (3 5 Fragen) Freizeit, Unterhaltung 2,5 Min. EINFÜHRUNG 0,5 Min. THEMEN: Freizeit, Unterhaltung (T1), Einkaufen (T2), Ausbildung, Beruf (T3), Multikulturelle Gesellschaft (T4) Hallo/Guten Tag. (Nehmen Sie bitte Platz. Können Sie mir bitte die Nummer

Mehr

Die 7 wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Einführung von Zielvereinbarungen und deren Ergebnissicherung

Die 7 wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Einführung von Zielvereinbarungen und deren Ergebnissicherung DR. BETTINA DILCHER Management Consultants Network Die 7 wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Einführung von Zielvereinbarungen und deren Ergebnissicherung Leonhardtstr. 7, 14057 Berlin, USt.-ID: DE 225920389

Mehr

potential2 Mitarbeitergespräche als erfolgreiches Führungsinstrument 17. Januar 2013 Susanne Triebs-Lindner // Helmut Lindner Potentialhoch2 (Hamburg)

potential2 Mitarbeitergespräche als erfolgreiches Führungsinstrument 17. Januar 2013 Susanne Triebs-Lindner // Helmut Lindner Potentialhoch2 (Hamburg) Mitarbeitergespräche als erfolgreiches Führungsinstrument 17. Januar 2013 Susanne Triebs-Lindner // Helmut Lindner Potentialhoch2 (Hamburg) 1 UNSERE ERFAHRUNG ZEIGT: Das eine Mitarbeitergespräch gibt es

Mehr

Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung

Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat Grundlage: Betriebsverfassungsgesetz Gesetzlicher Interessenvertreter der Belegschaft Wird von der Belegschaft gewählt (Betriebsversammlung)

Mehr

Arbeitshilfe "Tipps für Gespräche mit Vorgesetzten und KollegInnen" Was gilt für mich?

Arbeitshilfe Tipps für Gespräche mit Vorgesetzten und KollegInnen Was gilt für mich? Arbeitshilfe "Tipps für Gespräche mit Vorgesetzten und KollegInnen" Mit dieser Arbeitshilfe können Sie Gespäche über Veränderungen an Ihrem Arbeitsplatz wirkungsvoll vorbereiten. Tipps Bereiten Sie sich

Mehr

Das neue Reisekostenrecht 2014

Das neue Reisekostenrecht 2014 Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch

Mehr

Über den Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Zeitarbeit Handlungsmöglichkeiten und Besonderheiten. Workshop I

Über den Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Zeitarbeit Handlungsmöglichkeiten und Besonderheiten. Workshop I Über den Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Zeitarbeit Handlungsmöglichkeiten und Besonderheiten Workshop I Bettina Splittgerber Referatsleiterin im Hessischen Sozialministerium Arbeitsschutz im AÜG

Mehr

ISL Schulungs-Angebot Stärker werden und etwas verändern!

ISL Schulungs-Angebot Stärker werden und etwas verändern! ISL Schulungs-Angebot Stärker werden und etwas verändern! Diese Schulung ist nur für behinderte Menschen. Sind Sie ein Mann oder eine Frau mit Behinderung? Wollen Sie stärker werden? Wollen Sie neue Dinge

Mehr

* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache *

* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache * * Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache * Was ist die Aktion Mensch? Viele Menschen sollen gut zusammenleben können. Dafür setzen wir uns ein. Wie macht die Aktion Mensch das? Wir verkaufen

Mehr

Komplettpaket Coaching. Arbeitsmittel & Checklisten

Komplettpaket Coaching. Arbeitsmittel & Checklisten Komplettpaket Coaching Arbeitsmittel & Checklisten Vorphase im Coaching 1. Checkfragen: Kompetenzprüfung des Coaches im telefonischen Erstkontakt 2. Erstgespräch im Coaching Vorbereitung, Auftragsklärung

Mehr

Verzahnung von Arbeitsschutz und betrieblichem Gesundheitsmanagement. Gesunde Ansatzpunkte für sinnvolle Maßnahmen

Verzahnung von Arbeitsschutz und betrieblichem Gesundheitsmanagement. Gesunde Ansatzpunkte für sinnvolle Maßnahmen Verzahnung von Arbeitsschutz und betrieblichem Gesundheitsmanagement Gesunde Ansatzpunkte für sinnvolle Maßnahmen Gliederung Gesundheitsschutz Arbeitsschutz Was heißt eigentlich Gesundheit? Prävention

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union: 1 von 5 Vorblatt Ziel(e) - Abstimmung der in der Reihungskriterien-Verordnung genannten Kriterien für die Reihung der Bewerberinnen und Bewerber auf die spezifischen Anforderungen für Bewerberinnen und

Mehr

SACHSEN-ANHALT. zwischen dem Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt und dem

SACHSEN-ANHALT. zwischen dem Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt und dem Rahmendienstvereinbarung zur Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz und Verhinderung von Diskriminierung, Mobbing und sexueller Belästigung zwischen dem Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes

Mehr

Studienplatzbeschaffung

Studienplatzbeschaffung Studienplatzbeschaffung - Einklagen www.asta.haw-hamburg.de Hintergrund Alle Unis und Hochschulen unterliegen dem Kapazitätsausschöpfungsgebot Sie müssen alle ihnen zur Verfügung stehenden Plätze vergeben!

Mehr

Die 100 wichtigsten Fragen zum Assessment Center

Die 100 wichtigsten Fragen zum Assessment Center Jürgen Hesse Hans Christian Schrader Die 100 wichtigsten Fragen zum Assessment Center Optimale Vorbereitung in kürzester Zeit eichborn.exakt 155$ INHALT Fast Reader 9 Vorwort 11 100 FRAGEN ZUM ASSESSMENT

Mehr

ÜBUNG. Einführung in das IT- Projektmanagement WS 2012/13. Dr. The Anh Vuong

ÜBUNG. Einführung in das IT- Projektmanagement WS 2012/13. Dr. The Anh Vuong Einleitung Beschluss der UNI- AG vom 10.10.2012: Bis Ende März 2013 soll ein Portal für Studierende der UNI- AG entwickelt werden. Das Portal bietet aus Anlass der Weltwirtschschaft diverse Informationen

Mehr

Erlaubnisscheine bei der Instandhaltung

Erlaubnisscheine bei der Instandhaltung Erlaubnisscheine bei der Instandhaltung Werner Weiß BASF SE Standort Ludwigshafen 22.09.2010 Werner Weiß, BASF SE 1 BASF SE Standort Ludwigshafen Stammwerk Fläche ca 10 km² Mitarbeiter ~ 32 500 Kontraktorenmitarbeiter

Mehr

Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung für die Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit (TVEntgeltU-BA) vom 30. August 2012

Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung für die Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit (TVEntgeltU-BA) vom 30. August 2012 Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung für die Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit (TVEntgeltU-BA) vom 30. August 2012 - 2 - Inhaltsverzeichnis: 1 Geltungsbereich 2 Grundsatz der Entgeltumwandlung

Mehr

Albrecht Kleinschmidt: Neue Rechtsprechung. Arbeitsrechtstag Rhein-Ruhr 04.11.2009 in Essen. Neue Rechtsprechung

Albrecht Kleinschmidt: Neue Rechtsprechung. Arbeitsrechtstag Rhein-Ruhr 04.11.2009 in Essen. Neue Rechtsprechung Neue Rechtsprechung Verschwiegenheitserklärung Ein Arbeitgeber verlangt formularmäßig von allen Arbeitnehmern die Unterschrift unter eine Verschwiegenheitserklärung. Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht?

Mehr

Deutschland-Check Nr. 35

Deutschland-Check Nr. 35 Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668

Mehr

Begrüßung mit Schwung und Begeisterung. Die Teilnehmer müssen spüren, dass die Aufgabe Spaß macht.

Begrüßung mit Schwung und Begeisterung. Die Teilnehmer müssen spüren, dass die Aufgabe Spaß macht. Begrüßung mit Schwung und Begeisterung. Die Teilnehmer müssen spüren, dass die Aufgabe Spaß macht. Wenn Sie die Teilnehmer kennen, ein paar persönliche Worte... oder Alternativ eine Frage zum aktuellen

Mehr

Teilzeitarbeit. Nr. 154/04

Teilzeitarbeit. Nr. 154/04 Teilzeitarbeit Nr. 154/04 Ansprechpartner: Frank Wildner Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Ulmenstraße 52, 90443 Nürnberg Tel.: 0911/13 35-428 Fax: 0911/13 35-463 E-Mail:

Mehr

KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT WS 2015/16 TU DRESDEN. Rechtsanwältin Yvonne Dietzel, LL.M. Rechtsanwältin Dr. Charlotte Sander, LL.M.

KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT WS 2015/16 TU DRESDEN. Rechtsanwältin Yvonne Dietzel, LL.M. Rechtsanwältin Dr. Charlotte Sander, LL.M. KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT WS 2015/16 TU DRESDEN Rechtsanwältin Yvonne Dietzel, LL.M. Rechtsanwältin Dr. Charlotte Sander, LL.M. Gliederung der Vorlesung A. B. C. D. E. F. G. Einführung Koalitionsrecht Tarifvertragsrecht

Mehr

INTERNET SERVICES ONLINE

INTERNET SERVICES ONLINE VERTRAG ZUR UNTERSTÜTZUNG BEI DER ERSTELLUNG EINES PFLICHTENHEFTES f INTERNET SERVICES ONLINE VERTRAG ZUR UNTERSTÜTZUNG BEI DER ERSTELLUNG EINES PFLICHTENHEFTES... nachfolgend Kunde genannt und Internet

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Betriebswirtschaftliches Beratungstool für Steuerberater Ziele, Inhalte und Struktur

Betriebswirtschaftliches Beratungstool für Steuerberater Ziele, Inhalte und Struktur Betriebswirtschaftliches Beratungstool für Steuerberater Ziele, Inhalte und Struktur Prof. Dr. Oliver Kruse Im Rahmen der Initiative: Projektträger: Überblick 1. Welche Ziele verfolgt das betriebswirtschaftliche

Mehr

Anlage 1 zum TV Ärzte Charité

Anlage 1 zum TV Ärzte Charité Anlage 1 zum TV Ärzte Charité Entgelt bei 40 Std./ Woche Entgeltgruppe 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufe 4. Stufe Ä1 3.351 ab dem 1. Jahr 3.539 ab dem 3. Jahr 3.678 ab dem 5. Jahr 4.190 ab dem 6. Jahr Ä2 4.422

Mehr

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - Auswirkungen auf das Arbeitsrecht Rechtsanwalt Dr. Ralf Stark Dozent für Arbeitsrecht, Öffentliches Recht und Zivilprozessrecht Vorbemerkung Nach heftigen politischen

Mehr

Aufenthaltsrecht von EWR-Bürgern und Schweizern, die Angehörige von unionsrechtlich aufenthaltsberechtigten EWR-Bürgern und Schweizern sind

Aufenthaltsrecht von EWR-Bürgern und Schweizern, die Angehörige von unionsrechtlich aufenthaltsberechtigten EWR-Bürgern und Schweizern sind UNIONSRECHTLICHES AUFENTHALTSRECHT VON EWR-BÜRGERN UND SCHWEIZERN SOWIE VON FAMILIENANGEHÖRIGEN VON UNIONSRECHTLICH AUFENTHALTSBERECHTIGTEN EWR-BÜRGERN UND SCHWEIZERN, DIE DRITTSTAATSANGEHÖRIGE SIND Aufgrund

Mehr

D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen

D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen Vom 02.02.2011 Magistrat der Stadt Bremerhaven Personalamt 11/4 Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven E-Mail:

Mehr

WENN DU DER GESAMTBEWERTER BIST

WENN DU DER GESAMTBEWERTER BIST WENN DU DER GESAMTBEWERTER BIST Der Gesamtbewerter ist, wie der Name schon sagt, der Bewerter, der die gesamte Sitzung beurteilt. Diese Rolle ist mit einer grossen Verantwortung verbunden, aber sie ist

Mehr

Sehr geehrte Damen und Herren

Sehr geehrte Damen und Herren Sehr geehrte Damen und Herren Im Infobrief 3 von Netzwerk Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung, haben wir Sie aufgefordert, Ihre Kenntnisse über Eltern mit einer geistigen Behinderung und

Mehr

Nachhaltigkeits- Check von Geldanlagen

Nachhaltigkeits- Check von Geldanlagen Nachhaltigkeits- Check von Geldanlagen Lehrerinfo: Methodisch-didaktische Anmerkungen Die Klasse muss einen EDV-Raum mit hinreichend Arbeitsplätzen, Internetzugang und möglichst Intranet zur Verfügung

Mehr

Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz

Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Der Betriebsrat ist als kollektive Interessenvertretung auch in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit,

Mehr

Kathrein & Co. Performance Partnerschaft

Kathrein & Co. Performance Partnerschaft a Kathrein & Co. Christoph Kraus Vorstandsvorsitzender Kathrein & Co. Die Anpassung an moderne Erfordernisse und die partnerschaftliche Einbindung unserer Kunden sind eine unserer obersten Werte. Die Wünsche

Mehr

Wirtschafts- und Sozialkunde - Staudengärtnerei möglich erreicht

Wirtschafts- und Sozialkunde - Staudengärtnerei möglich erreicht Seite -1-1 Nach der bestandenen Abschlussprüfung schließen Sie mit Ihrem neuen Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag ab. a) Auf welche vier Inhalte, die im Arbeitsvertrag festgehalten werden sollen, achten

Mehr

Interkulturelle Kompetenz im Personalmanagement Referent: Stephan Westermaier, Personal- und Organisationsreferat, Personalentwicklung (Tel.

Interkulturelle Kompetenz im Personalmanagement Referent: Stephan Westermaier, Personal- und Organisationsreferat, Personalentwicklung (Tel. Interkulturelle Kompetenz im Personalmanagement Referent: Stephan Westermaier, Personal- und Organisationsreferat, Personalentwicklung (Tel. 089/233-92364) 1 Relevanz interkultureller Kompetenz 2 Tätigkeiten

Mehr

lernen Sie uns kennen...

lernen Sie uns kennen... KARRIERE lernen Sie uns kennen... Vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Steuerberatungskanzlei. Nachfolgend möchten wir Ihnen Gelegenheit bieten, uns und unsere Denkweise näher kennenzulernen. Im Grunde

Mehr

Aussage: Das Seminar ist hilfreich für meine berufliche Entwicklung

Aussage: Das Seminar ist hilfreich für meine berufliche Entwicklung Nachhaltigkeitsüberprüfung der Breuel & Partner Gruppendynamikseminare In der Zeit von Januar bis Februar 2009 führten wir im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit eine Evaluation unserer Gruppendynamikseminare

Mehr

ERP-Evaluation systematisch und sicher zum optimalen ERP-System

ERP-Evaluation systematisch und sicher zum optimalen ERP-System ERP-Evaluation systematisch und sicher zum optimalen ERP-System Risiken minimieren, Chancen nutzen durch ein strukturiertes Vorgehen basierend auf Anforderungen (Requirements Engineering) und Prozessoptimierung

Mehr

Das Institut für berufliche Aus- und Fortbildung stellt sich vor

Das Institut für berufliche Aus- und Fortbildung stellt sich vor Das Institut für berufliche Aus- und Fortbildung stellt sich vor Das Institut für berufliche Aus- und Fortbildung gibt es seit vielen Jahren. Institut ist das schwierige Wort für: eine Schule für Erwachsene.

Mehr

Datenschutz im Alters- und Pflegeheim

Datenschutz im Alters- und Pflegeheim Urs Belser, Fürsprecher Safe+Legal, AG für Datenschutz und Management-Consulting Schwarztorstrasse 87, 3007 Bern Tel. 031 382 74 74 E-Mail urs.belser@safelegal.ch Datenschutz im Alters- und Pflegeheim

Mehr

Erfolgreicher agieren durch Systematik in Marketing & Vertrieb

Erfolgreicher agieren durch Systematik in Marketing & Vertrieb Erfolgreicher agieren durch Systematik in Marketing & Vertrieb Sandler Training, Stuttgart-Vaihingen Dienstag, 8. Juli 2014 Liebe VDC-Mitglieder, am Dienstag, den 8. Juli 2014 laden wir Sie ganz herzlich

Mehr

Die SPD und die Grünen machen im Niedersächsischen Landtag. Alle Menschen sollen in der Politik mitmachen können.

Die SPD und die Grünen machen im Niedersächsischen Landtag. Alle Menschen sollen in der Politik mitmachen können. Antrag Die SPD und die Grünen machen im Niedersächsischen Landtag einen Vorschlag: Alle Menschen sollen in der Politik mitmachen können. Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung. Der Niedersächsische

Mehr

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) - Die Rolle des Betriebsrats in Cateringbetrieben

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) - Die Rolle des Betriebsrats in Cateringbetrieben Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) - Die Rolle des Betriebsrats in Cateringbetrieben Inhalt I. Errichtung des Betriebsrats II. Grundlagen der Betriebsratsarbeit III. Rechte des Betriebsrats Überblick

Mehr

Krankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes

Krankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes Gesundheit KOMPAKT Krankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes Das sollten Sie wissen Bei der Wahl der richtigen Krankenkasse kommt es nicht nur auf den Beitragssatz an. Da die Gewährung

Mehr

Ambulant betreutes Wohnen eine Chance!

Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Christophorus - Werk Lingen e.v. 2 Eigenständig leben, Sicherheit spüren. Viele Menschen mit Behinderungen haben den Wunsch, in der eigenen Wohnung zu leben. Selbstbestimmt

Mehr