Vertrag. zur Übernahme einer Referententätigkeit. Zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.v., vertreten durch den Vorstand,
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- Roland Geiger
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1 Vertrag zur Übernahme einer Referententätigkeit Zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.v., vertreten durch den Vorstand, Mintropstr. 27, Düsseldorf und der Firma /... - im Folgenden VZ NRW genannt - - im Folgenden "Auftragnehmer/in" genanntwird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages 1. Der / Die Auftragnehmer/in... übernimmt die (Konzeption), Durchführung (und Nachbereitung) eines Seminars / Teamberatung / Supervision / Workshop / etc. zum Thema der Veranstaltung: Termin: Beginn und Ende: Seminarort: (Falls Leistungsbeschreibung vorhanden:) Art und Umfang der konkreten Leistung ergeben sich im Einzelnen aus der Leistungsbeschreibung. Die Durchführung des Seminars / der Teamberatung / etc. übernimmt für den / die Auftragnehmer/in Frau / Herr Im Falle der persönlichen Verhinderung des / der Durchführenden informiert der / die Auftragnehmer/in unverzüglich die VZ NRW und stellt in Absprache mit... (Fortbildungsteam) eine Ersatzreferentin / einen Ersatzreferenten oder vereinbart mit der VZ NRW einen Ersatztermin. Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. Mintropstraße Düsseldorf Verwaltungsratsvorsitz Erwin Knebel Vorstand Wolfgang Schuldzinski
2 2 Die VZ NRW behält sich vor, die Stellung einer Ersatzreferentin / eines Ersatzreferenten bzw. einen Ersatztermin abzulehnen und vom Vertrag zurückzutreten. 3. Die Themen und Ziele des Seminars / der Teamberatung, etc. sind mit... (Fortbildungsteam) abzustimmen. 4. Die Leistungen müssen dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand, der allgemeinen fachlichen Praxis sowie den anerkannten Mitteln und Methoden entsprechen. 2 Honorar 1. Zur Abgeltung der Leistungen des Auftragnehmers / der Auftragnehmerin zahlt die VZ NRW ein (Pauschal-)Honorar in Höhe von pro (Tag oder Stunde oder Einheit) inklusive / zuzüglich Mehrwertsteuer. 2. Fahrtkosten werden entsprechend vorgelegter Nachweise für öffentliche Verkehrsmittel der 2. Klasse oder mit einer Wegstreckenpauschale in Höhe von 0,30 pro gefahrenem Kilometer auf Grund separater Abrechnung erstattet. 3. (Optional; falls nicht zutreffend, Passus und laufende Nummer löschen) Für die Erstellung eines Protokolls zahlt die VZ NRW Nebenkosten in Höhe von xx,-. 4. (Optional; falls nicht zutreffend, Passus und laufende Nummer löschen) Für die Erstellung von Teilnehmerunterlagen zahlt die VZ NRW Nebenkosten in Höhe von xx,- pro Teilnehmer/in. 5. (Optional; falls nicht zutreffend Passus und laufende Nummer löschen) Die VZ NRW erstattet nach vorheriger Absprache die Kosten für Teilnehmermaterialien nach Vorlage eines Nachweises über die angefallenen Kosten. 6. Mit der Zahlung des Honorars sind sämtliche mit der Durchführung des Auftrags entstehende Kosten mit Ausnahme der Reisekosten, (optional) der Nebenkosten für die Protokollerstellung / (optional) der Nebenkosten für die Erstellung von Teilnehmerunterlagen, (optional) der vereinbarten Materialkosten abgegolten. 7. Kann der / die Auftragnehmer/in aufgrund eines in seiner / ihrer Person liegenden Grundes - auch ohne sein / ihr Verschulden - das Seminar / die Teamberatung / etc. nicht durchführen, so entfällt ein Honoraranspruch. 8. Die Zahlung erfolgt nach Durchführung der Leistung und Rechnungsstellung durch den / die Auftragnehmer/in. 9. Die Honorarabrechnung hat den steuerlichen Vorschriften zu entsprechen. Im Falle einer Umsatzsteuerbefreiung muss die Rechnung einen Hinweis auf die Steuerbefreiung enthalten.
3 3 10. Die Steuerpflicht geht zu Lasten des Auftragnehmers / der Auftragnehmerin. Der / Die Auftragnehmer/in verpflichtet sich, den sich aus der Entgegennahme des Honorars ergebenden steuerlichen Verpflichtungen selbstständig nachzukommen. 3 Veranstaltungsunterlagen / Geräte / Materialien 1. (Optional) Der / Die Auftragnehmer/in stellt nach Absprache mit... (Fortbildungsteam) jedem Teilnehmer die für das Seminar / die Teamberatung / etc. erforderlichen Teilnehmerunterlagen zur Verfügung. Der / Die Auftragnehmer/in gewährleistet, dass die Teilnehmerunterlagen frei von Rechten Dritter sind und stellt die VZ NRW von allen etwaigen Ansprüchen Dritter frei. 2. Die VZ NRW stellt die zur Durchführung des Seminars / der Teamberatung / etc. notwendigen technischen Geräte und Verbrauchsmaterialien zur Verfügung. Dazu gehören:... 4 Nutzungsrechte 1. Der / Die Auftragnehmer/in räumt der VZ NRW das Recht ein, das Ergebnis bzw. Teilergebnis des Seminars / der Teamberatung, etc. zu vervielfältigen und betriebsintern zu verbreiten. 2. Die VZ NRW hat das Recht, das Ergebnis des Auftragnehmers / der Auftragnehmerin ohne Zustimmung durch den Auftragnehmer / die Auftragnehmerin zu bearbeiten oder von Dritten bearbeiten zu lassen und die bearbeitete Version wie in Ziffer 1 beschrieben zu verwerten. 3. Die VZ NRW ist verpflichtet, bei der Veröffentlichung der Materialien den / die Auftragnehmer/in zu benennen. 5 Verschwiegenheit und Herausgabe von Unterlagen / Datenschutz 1. Der / Die Auftragnehmer/in ist verpflichtet, über die Verhältnisse der VZ NRW, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und Ergebnisse seiner / ihrer Tätigkeit, strengstes Stillschweigen zu bewahren. Das gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Der / Die Auftragnehmer/in ist insbesondere nicht berechtigt, die ihm / ihr im Rahmen der Durchführung des Seminars / der Teamberatung / etc. zur Kenntnis gelangten personenbezogenen Daten für eigene Zwecke zu nutzen oder an Dritte zu Werbezwecken bzw. zu anderen Zwecken weiterzuleiten. 2. Der / Die Auftragnehmer/in wird sämtliche Unterlagen / Dateien, die ihm / ihr im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages übergeben werden, Dritten - soweit die Durchführung seiner / ihrer Tätigkeit dieses nicht erfordert - nicht zugänglich machen
4 4 und sie unmittelbar nach Beendigung dieses Vertrages an die VZ NRW herausgeben. Der / Die Auftragnehmer/in ist nicht berechtigt, an solchen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben. 6 Wettbewerbsverbot 1. Der / Die Auftragnehmer/in verpflichtet sich, der VZ NRW jeden möglichen Interessenkonflikt, der sich aus einer anderen Tätigkeit ergeben kann, anzuzeigen. 2. Eigene Produkte und Dienstleistungen des Auftragnehmers / der Auftragnehmerin dürfen im Zusammenhang mit der Durchführung des Seminars / der Teamberatung / etc. nicht beworben oder angeboten werden. 3. Der / Die Auftragnehmer/in ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung der VZ NRW berechtigt, mit seiner / ihrer Tätigkeit für die VZ NRW zu werben. Insbesondere darf in diesem Zusammenhang kein Eintrag auf Internetseiten, in Flyern, auf Visitenkarten, Briefpapier, etc. erfolgen. 7 Vertragsbeendigung 1. Der Vertrag endet nach Ablauf des Seminars / der Teamberatung / etc. und der Honorarzahlung, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf. 2. Die VZ NRW ist berechtigt, bis zu vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn von dem Vertrag zurückzutreten, sofern die zuvor von ihr festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall entsteht kein Honoraranspruch des Auftragnehmers / der Auftragnehmerin. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß 626 BGB bleibt dadurch unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
5 5 8 Sonstiges 1. Dieser Vertrag ist zweifach ausgefertigt. Jede Vertragspartei erhält eine Ausfertigung. Düsseldorf, den Verbraucherzentrale NRW e.v. Ort, den Auftragnehmer/in i. A.... i. A....
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