Informationsveranstaltung Team Öffentlichkeitsarbeit
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- Franka Maier
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1 Informationsveranstaltung 2015 Team Öffentlichkeitsarbeit
2 Informationsveranstaltung 2015 Informationsveranstaltung 2015 Team Öffentlichkeitsarbeit
3 Agenda 1. Das Rentenplus durch die Pflichtversicherung 2. Die freiwillige Zusatzrente zur Aufstockung Ihrer Versorgung Informationsveranstaltung 2015 Team Öffentlichkeitsarbeit
4 1. Das Rentenplus durch die Pflichtversicherung Ihr Arbeitgeber zahlt zusätzlich zu Ihrem Gehalt in Ihre betriebliche Altersversorgung ein. Einkommen im Arbeitsleben Einkommen während der Rente Nettoverdienst aus dem Arbeitsverhältnis KZVK Zusatzversorgung freiwillige Versicherung Pflichtversicherung private Vorsorge gesetzliche Rentenversicherung Informationsveranstaltung 2015 Team Öffentlichkeitsarbeit
5 1. Das Rentenplus durch die Pflichtversicherung Rechtsbeziehungen und Beteiligung KZVK Legende: KZVK = Versicherer AG = Versicherungsnehmer AN = Versicherter Arbeitsrechtliche Ebene Einzelarbeitsvertrag Versorgungsordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission oder der KODA Betriebsrentengesetz AG Versorgungsverhältnis AN Versicherungsrechtliche Ebene Beteiligungsvereinbarung Satzung Mustersatzung der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA) e. V. Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (ATV-K) Informationsveranstaltung 2015 Team Öffentlichkeitsarbeit 10. Juni
6 1. Das Rentenplus durch die Pflichtversicherung 1.2 KZVK Pflichtversicherung Altersrente Erwerbsminderungsrente (voll/teilweise) Hinterbliebenenrente (Witwer-/Witwenrente, Waisenrente) (Voll-/Halbwaisenrente) Voraussetzungen für den Bezug der Betriebsrente: grundsätzlich Erfüllung der Wartezeit von 60 Kalendermonaten mit Beiträgen Eintritt des Versicherungsfalles in der gesetzlichen Rentenversicherung schriftlicher Antrag Informationsveranstaltung 2015 Team Öffentlichkeitsarbeit
7 1. Das Rentenplus durch die Pflichtversicherung Beginn der Regelaltersrente Jahre Rentenbeginn mit x Jahren und x Monaten Jahreund 1 Monat Jahre und 2 Monate Jahre und 3 Monate Jahre und 4 Monate Jahre und 5 Monate Jahre und 6 Monate Jahre und 7 Monate Jahre und 8 Monate Jahre und 9 Monate Geburtsjahr Geburtsjahr Rentenbeginnmit x Jahren und x Monaten Jahre und 10 Monate Jahre und 11 Monate Jahre Jahre und 2 Monate Jahre und 4 Monate Jahre und 6 Monate Jahre und 8 Monate Jahre und 10 Monate ab Jahre Wartezeit: 5 Jahre Informationsveranstaltung 2015 Team Öffentlichkeitsarbeit
8 1. Das Rentenplus durch die Pflichtversicherung Altersrente für besonders langjährig Versicherte 1950 Abschlagsfrei ab Jahre Jahre Jahre und 2 Monate Jahre und 4 Monate Jahre und 6 Monate Jahre und 8 Monate Jahre und 10 Monate Geburtsjahr Geburtsjahr Abschlagsfrei ab Jahre Jahre und 2 Monate Jahre und 4 Monate Jahre und 6 Monate Jahre und 8 Monate Jahre und 10 Monate 1964 und jünger 65 Jahre Wartezeit: 45 Jahre Frühester Rentenbeginn zwischen dem 63. und 65. Lebensjahr in Abhängigkeit vom Geburtsjahr Informationsveranstaltung 2015 Team Öffentlichkeitsarbeit
9 1. Das Rentenplus durch die Pflichtversicherung Altersrente für langjährig Versicherte Geburtsjahr , , , , , , , ,5 Abschlag in % Geburtsjahr , , ,0 Abschlag in % , , , und jünger 14,4 Wartezeit: 35 Jahre Frühester Rentenbeginn mit dem 63. Lebensjahr Abschläge 0,3 % pro Monat bei vorzeitiger Inanspruchnahme vor dem möglichen Beginn der Regelaltersrente Informationsveranstaltung 2015 Team Öffentlichkeitsarbeit
10 1. Das Rentenplus durch die Pflichtversicherung Altersrente für schwerbehinderte Menschen (I) Geburtsjahr Abschlagsfrei ab Vorzeitig Jahre 60 Jahre Januar Jahre und 1Monat 60 Jahre und 1 Monat Februar Jahre und2 Monate 60 Jahre und2 Monate März Jahre und3 Monate 60 Jahre und3 Monate April Jahre und4 Monate 60 Jahre und4 Monate Mai Jahre und 6 Monate 60 Jahre und 6 Monate Juni -Dezember Jahre und 10 Monate 60 Jahre und 10 Monate Jahre und 7 Monate 60 Jahre und 7 Monate Jahre und 8 Monate 60 Jahre und 8 Monate Wartezeit: 35 Jahre Grad der Schwerbehinderung mindestens 50 % 10,8% Abschlag bei vorzeitigem Renteneintritt Informationsveranstaltung 2015 Team Öffentlichkeitsarbeit
11 1. Das Rentenplus durch die Pflichtversicherung Altersrente für schwerbehinderte Menschen (II) Geburtsjahr Abschlagsfrei ab Vorzeitig Jahre und 9 Monate 60 Jahre und 9 Monate Jahre und 10Monate 60 Jahre und 10 Monate Jahre und11 Monate 60 Jahre und11 Monate Jahre 61 Jahre Jahre und2 Monate 61 Jahre und2 Monate Jahre und 4 Monate 61 Jahre und 4 Monate Jahreund 6 Monate 61 Jahre und 6 Monate Jahre und 8 Monate 61 Jahre und 8 Monate Jahre und 10 Monate 61 Jahre und 10 Monate 1964 und jünger 65 Jahre 62 Jahre Wartezeit: 35 Jahre Grad der Schwerbehinderung mindestens 50 % 10,8% Abschlag bei vorzeitigem Renteneintritt Informationsveranstaltung 2015 Team Öffentlichkeitsarbeit
12 Anhebung der Altersgrenzen ab 2012 Informationsveranstaltung 2015 Team Öffentlichkeitsarbeit
13 Finanzierung der Pflichtversicherung Der Verwaltungsrat der Kasse beschließt die Höhe des Beitragssatzes in der Pflichtversicherung Beitragssatz seit dem Beitragssatz ab dem Beitragssatz ab dem Beitragssatz ab dem Beitragssatz ab dem Beitragssatz ab dem ,8 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes 5,3 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes 5,8 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes 6,3 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes 6,8 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes 7,1 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes Informationsveranstaltung 2015 Team Öffentlichkeitsarbeit
14 2. Die freiwillige Zusatzrente zur Aufstockung Ihrer Versorgung 2.2 KZVK freiwillige Zusatzrente Altersrente Erwerbsminderungsrente (Wahlrecht) Hinterbliebenenrente Voraussetzungen für den Bezug der freiwilligen Zusatzrente keine Erfüllung der Wartezeit von 60 Kalendermonaten mit Beiträgen Altersrente ab dem 62. Lebensjahr möglich schriftlicher Antrag Informationsveranstaltung 2015 Team Öffentlichkeitsarbeit
15 2. Die freiwillige Zusatzrente zur Aufstockung Ihrer Versorgung 2.2 Die Förderung der freiwilligen Zusatzrente Brutto-Entgeltumwandlung Steuerfreiheit der Beiträge bis zu (2015) Zusätzliche Steuerfreiheit der Beiträge bis für Zusagen nach dem Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge bis zu (2015) 1. Beschäftigungsverhältnis Arbeitgeberzuschuss für die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherten Beschäftigten in Höhe von 13% des sozialversicherungsfrei umgewandelten Betrages Netto-Entgeltumwandlung (Riester-Förderung) Förderung durch Zulagen (eigene und für die Kinder) Einmalzahlungen für unter 25-Jährige Mindestbeitrag incl. Zulage 4 % des rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres für eine ungekürzte Förderung Sonderausgabenabzug möglich bis maximal jährlich Informationsveranstaltung 2015 Team Öffentlichkeitsarbeit
16 2. Die freiwillige Zusatzrente zur Aufstockung Ihrer Versorgung 2.2 Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Beiträge Individualversteuerung fester Betrag von steuerfrei aber sv-pflichtig * steuer- und sv-frei *4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen RV (für 2015: ) Voraussetzung: Erstes Beschäftigungsverhältnis Anmerkung: Bei einem Arbeitgeberwechsel kann der Höchstbetrag des 3 Nr. 63 EStG im selben Jahr wieder voll ausgeschöpft werden. Informationsveranstaltung 2015 Team Öffentlichkeitsarbeit
17 2. Die freiwillige Zusatzrente zur Aufstockung Ihrer Versorgung 2.3 Brutto-Entgeltumwandlung Welcher Baustein passt für Sie? Die Höhe der Förderung entscheidet! Erstes Beispiel aus der Praxis: Brigitte Sonnhof, Angestellte, Jahrgang 1975, ledig, Steuerklasse Ibezieht ein Bruttogehalt von monatlich Davon fließen 100 monatlich in die freiwillige Zusatzrente. Steuerklasse I ohne Entgeltumwandlung mit Entgeltumwandlung Beitrag ,00 abzüglich Steuerersparnis 0 27,10 abzüglich Sozialversicherungsersparnis 0 20,47 47,57 monatlicher Nettoaufwand ,43 Bei 100 Einzahlung nur 52,43 weniger Netto! Anmerkung:Der in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherte Mitarbeiter erhält einen 13 %-igen Zuschuss auf den umgewandelten Betrag (hier: 13 monatlich). Informationsveranstaltung 2015 Team Öffentlichkeitsarbeit
18 2. Die freiwillige Zusatzrente zur Aufstockung Ihrer Versorgung 2.3 Brutto-Entgeltumwandlung Welcher Baustein passt für Sie? Die Höhe der Förderung entscheidet! Zweites Beispiel aus der Praxis: Brigitte Sonnhof, Angestellte, Jahrgang 1975, verheiratet, Steuerklasse IIIbezieht ein Bruttogehalt von monatlich Davon fließen 100 monatlich in die freiwillige Zusatzrente. Steuerklasse III ohne Entgeltumwandlung mit Entgeltumwandlung Beitrag ,00 abzüglich Steuerersparnis 0 19,26 abzüglich Sozialversicherungsersparnis 0 20,47 39,73 monatlicher Nettoaufwand ,27 Bei 100 Einzahlung nur 60,27 weniger Netto! Anmerkung:Der in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherte Mitarbeiter erhält einen 13 %-igen Zuschuss auf den umgewandelten Betrag (hier: 13 monatlich). Informationsveranstaltung 2015 Team Öffentlichkeitsarbeit
19 2. Die freiwillige Zusatzrente zur Aufstockung Ihrer Versorgung 2.3 Brutto-Entgeltumwandlung Diesem Beispiel liegt die Steuerklasse III zu Grunde. Beabsichtigte Vorsorge = jährlich ohne mit Steuerbrutto Vorsorge durch Umwandlung verbleibendes Steuerbrutto Steuer/Kirchensteuer/Soli SV-Beiträge Gesamtabzüge Netto-Einkommen abzügl. Vorsorge ohne Umwandlung verfügbares Einkommen Liquiditätsvorteil zuzüglich AG-Zuschuss 13 % 130 Förderquote 55,06 % Informationsveranstaltung 2015 Team Öffentlichkeitsarbeit
20 2. Die freiwillige Zusatzrente zur Aufstockung Ihrer Versorgung 2.4 (Netto-) Entgeltumwandlung/Riester-Förderung Sockelbetrag: 60 Zahlung eines erforderlichen Mindestbeitragsin % des rv-pflichtigen Einkommens des Vorjahres. Der Höchstbetrag beträgt max im Jahr. ( 10 a, 79 ff. EStG) 4 % Max: Dauerzulagenantrag: Grundzulage 154 *für ab 2008 geborene Kinder Kinderzulage 185 / 300 * Versicherte, die zu Beginn eines Beitragsjahres das 25. Lj. noch nicht vollendet haben, erhalten einmalig eine Zulage in Höhe von 200. Informationsveranstaltung 2015 Team Öffentlichkeitsarbeit
21 Beispiel Riester-Förderung Informationsveranstaltung 2015 Team Öffentlichkeitsarbeit
22 KZVK Beratungsangebot Ihr Arbeitgeber zahlt für Sie Beiträge! Wir zahlen die Rente! Sie wünschen Informationen aus erster Hand? Dann nutzen Sie unseren Service! Seminare, Individuelle Beratung und Berechnung vor Ort! Telefon: Fax: oder: Weitere Informationen finden Sie auch unter Ihr Team Öffentlichkeitsarbeit Informationsveranstaltung 2015 Team Öffentlichkeitsarbeit
23 Informationsveranstaltung 2015 Team Öffentlichkeitsarbeit
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